Geschäft: Lärmarme Strassenbeläge als Standard zu angrenzendem Siedlungsraum

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.13
TitelLärmarme Strassenbeläge als Standard zu angrenzendem Siedlungsraum
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.9.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung30.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 19. September 2023
AntragAntrag der Regierung vom 31. Oktober 2023
AllgemeinRückzug vom 29. November 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.9.2023Person3.12.2024
19.9.2023Person3.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren zieht die Motion von Gahlinger-Niederhelfenschwil / Dudli-Oberbüren zurück.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Pflicht zur Prüfung von Lärmschutzmassnahmen, wie z.B. Flüsterbelägen an Kantonsstrassen, besteht aktuell bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte. Die Motion möchte an allen Kantonsstrassen im Siedlungsgebiet solche Flüsterbeläge, auch wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. Dies ist aus Sicht der Regierung und aus Sicht vieler Fraktionen nicht sachgerecht, und zwar v.a. aus folgenden Gründen: Flüsterbeläge sind rund 15 bis 25 Prozent teurer als herkömmliche Strassenbeläge. Mehrkosten für Flüsterbeläge bei Strassen mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte werden aktuell noch durch Bundessubventionen gedeckt. Dazu haben alle Kantone Programmvereinbarungen mit dem Bund geschlossen. Wir haben auch schon gehört: Die aktuelle Lebensdauer von flüsterarmen Belägen ist geringer als jene der herkömmlichen Beläge. Bei einem normalen Belag beträgt die Lebensdauer wenigstens 20 Jahre, bei Flüsterbelägen nur rund 10 bis 15 Jahre.

Das Bau- und Umweltdepartement steht hinsichtlich der Entwicklung lärmarmer Beläge in regem, intensivem Austausch mit den Belagswerken, anderen Kantonen und dem Bund. Wir werden den Einbau lärmarmer Beläge auf Kantonsstrassen im Siedlungsgebiet ohne Immissionsgrenzwert-Überschreitung dann vorantreiben, wenn aufgrund der technischen Entwicklung die Mehrkosten für lärmarme Beläge gegenüber herkömmlichen Belägen reduziert und auch deren Lebensdauer erhöht ist. Wir möchten eine Kosten-Nutzen-freundliche Lösung.

Zu Dudli-Oberbüren: Wir haben es schon x-mal gehört und ich habe es auch schon vielmals festgehalten: Gemäss Rechtsprechung ist der Lärm an der Quelle zu bekämpfen, d.h. mit lärmarmen Belägen oder Temporeduktionen und nicht mit Schalltüren, Schallfenstern usw. Die Regierung hält sich selbstverständlich an die Rechtsprechung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Auf die Motion ist einzutreten.

Zu Lüthi-St.Gallen: Es ist darauf hinzuweisen, dass die technische Umsetzbarkeit vorausgesetzt wird. Das sagen auch die letzten fünf Worte der Motion.

Zu Kobler-Gossau: Wir verstehen, Sie möchten Tempo null. Wir möchten das nicht.

Zu Cozzio-Uzwil: Was die Gemeindeautonomie anbelangt, sind wir sehr gespannt, wie es dann bei der Realisierung von Windkraftanlagen sein wird. Ob da die Gemeindeautonomie auch an erster Stelle stehen wird, werden wir ein anderes Mal sehen.

Bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte besteht die Pflicht zur Prüfung von Lärmsanierungsmassnahmen. Wir freuen uns sehr über die Stellungnahme der Regierung, wonach das kantonale Tiefbauamt bereits seit Jahren auf lärmarme Beläge setzt, um die Lärmbelastung des Strassenverkehrs zu bekämpfen. Bekanntlich kann Lärm durch verschiedene Massnahmen reduziert werden, z.B. durch Schallschutzfenster, Schallschutztüren, Lärmschutzwände, Lärmschutzzäune und Schallschutzisolierungen, im Strassenverkehr auch mittels Flüsterbelägen und Geschwindigkeitsreduktionen. Die wirkungsvollsten Beläge erzielen im Neuzustand eine Lärmreduktion von bis zu neun Dezibel gegenüber herkömmlichen Belägen. Dies hat denselben Effekt, wie wenn nur noch ein Achtel des Verkehrs unterwegs wäre. Ausserdem reduzieren sie die besonders hohen Töne, was die Störwirkung in der subjektiven Wahrnehmung noch stärker verringert. Lärmarme Beläge werden mit den Jahren etwas lauter, wie auch herkömmliche Strassenbeläge. Sie können innerorts den Lärm am Ende der Nutzungsdauer aber doch noch um rund drei Dezibel mindern, was rund einer Halbierung der Verkehrsmenge entspricht.

Wenn uns die Regierung glaubhaft darlegen kann, dass strassenverkehrsbedingte Immissionsgrenzwert-Überschreitungen prioritär mit dem Einbau von Flüsterbelägen sowie mittels Schallschutzfenstern, Schallschutztüren, Lärmschutzwänden, Lärmschutzzäunen und Schallschutzisolierungen statt mit der Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten behoben werden, können wir uns durchaus mit dem Rückzug der gegenständlichen Motion anfreunden. Dazu möchten wir aber explizit eine Stellungnahme der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Mich freut es, dass sich Kollegen aus meinem Wahlkreis für lärmarme Strassenbeläge einsetzen, obwohl diese teurer sind als herkömmliche Beläge. Und Wirkung zeigen sie auch. Ich gehe davon aus, dass die genannten Zahlen in der Motion stimmen. Bis hierhin ist wirklich alles gut. Leider haben die Motionäre im Auftrag über das Ziel hinausgeschossen. Standardmässig lärmarme Beläge einzubauen, auch wenn die Lärmgrenzwerte bei Weitem nicht erreicht werden, ist schlicht und einfach nicht zielführend und würde zudem massive, unnötige Kosten verursachen, was nicht das Ziel der Motion sein kann.

Ziel muss es sein, allen Menschen, die an Strassen wohnen, im Bezug zur Lärmbelastung gezielt zu helfen, also situationsbedingt das oder die sinnvollsten Mittel einzusetzen. Neben anderen Massnahmen gehört dazu, dort, wo es nötig und sinnvoll ist, lärmarme Strassenbeläge einzubauen. Genau dies wird bereits heute so gemacht. Seit Jahren setzt das kantonale Tiefbauamt auf lärmarme Beläge, um die Lärmbelastung zu senken. Zudem besteht die Pflicht zur Prüfung von Lärmsanierungsmassnahmen, wie z.B. lärmarme Beläge einbauen, sobald Lärmemissionswerte überschritten werden.

Die Motion möchte den Einbau von lärmarmen Belägen zur Pflicht machen, auch dort, wo es nicht nötig ist. Wenn ich den Text der Motion im Auftrag lese, sind alle Strassen im Siedlungsgebiet gedacht, also neben den Kantonsstrassen auch alle Gemeindestrassen. Die Gemeindeautonomie lässt grüssen.

Ich wohne an einer Tempo-30-Strasse im Siedlungsgebiet der Gemeinde Uzwil. Bei Annahme der Motion müsste diese Strasse, obwohl niemand von irgendwelchen Lärmemissionen gestört ist, bei der nächsten Sanierung mit lärmarmem Belag ausgestattet werden. Das wäre dann nur eine von tausenden Strassen. Viel Steuergelder, die anderswo wesentlich sinnvoller eingesetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Kobler-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das Bundesamt für Umwelt stellt fest, dass in der Schweiz tagsüber jede siebte Person an ihrem Wohnort Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt ist, die über den Immissionsgrenzwerten der LSV liegen. Während der Nacht leidet jede achte Person unter schädlichem oder lästigem Verkehrslärm. Der Strassenverkehr ist mit Abstand die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Lärm stresst und macht krank.

An dieser Motion ist gut, dass auch die Motionäre anerkennen und eingestehen, dass wir ein Problem mit dem Strassenlärm haben. Beim Lärmschutz haben wir ein ausgeprägtes Vollzugsproblem. Wir sind um Jahrzehnte im Verzug, denn bereits seit dem Jahr 1986 schreibt die LSV vor, dass überall dort, wo die Lärmgrenzwerte überschritten werden, Massnahmen an der Quelle – das sind Temporeduktionen und/oder Flüsterbeläge – ergriffen werden müssen. Was an der Motion jedoch nicht gut ist, dass sie vorgaukelt, dass der Flüsterbelag das Allheilmittel für eine Lärmreduzierung im Strassenverkehr sei. Es ist in der Motion keine Rede von der wirksamsten, kostengünstigsten, dauerhaftesten und am schnellsten realisierbaren Lärmschutzmassnahme: der Temporeduktion.

Die Motionäre möchten, dass bei Strassenerneuerungen im Siedlungsgebiet standardmässig lärmreduzierende Deckbeläge eingebaut werden, soweit dies technisch möglich sei. Aber kantonsweit nur noch teure lärmarme Beläge zu verbauen statt zuerst das Tempo zu reduzieren, verursacht viel zu hohe Kosten, unnötig viele Baustellen und dauert viel zu lange. Das macht keinen Sinn. Wie Sie in der Antwort der Regierung lesen können, müssen hochwirksame Flüsterbeläge bereits nach rund zehn Jahren ersetzt werden, weil ihre lärmdämpfende Wirkung schnell nachlässt.

Zusammengefasst bedeutet das, dass Flüsterbeläge doppelt so viele Baustellen und damit Verkehrsbehinderungen verursachen wie konventionelle Beläge und mehr als doppelt so hohe Kosten zur Folge haben. Mit Verlaub, eine Verdoppelung von Kosten und Anzahl Baustellen kann doch nicht ernsthaft gefordert werden, wenn es eine viel günstigere, dauerhaft wirkungsvolle, schnell umsetzbare Alternative – die Temporeduktion – gibt.

Wer wirklich kostenbewusst und wirkungsorientiert überlegt und handelt, wird überall dort, wo Lärmgrenzüberschreitungen vorliegen, Temporeduktionen umsetzen, innerorts in der Regel von Tempo 50 auf Tempo 30. Dort, wo auch bei Tempo 30 die Lärmgrenzwerte noch überschritten werden, sollen und müssen zusätzlich Flüsterbeläge eingebaut werden. An erster Stelle muss auch aus Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsgründen die Temporeduktion stehen und erst an zweiter Stelle der Einbau von lärmarmen Belägen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Lärm kann krank machen. Dies ist seit Längerem bekannt. Zum Schutz der Bevölkerung wurde die Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) geschaffen. Mit der Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist in Zukunft nicht mehr der Motorenlärm störend, sondern die Abrollgeräusche der immer schwerer werdenden Fahrzeuge. Die Lärmbelastung an den Strassen ist nach wie vor gross und die Lärmgrenzwerte werden oft nicht eingehalten.

Selbst in der Siedlungsplanung sind zudem die Herausforderungen enorm, bei strassenbegleitenden Neubauten befriedigende Lösungen für die Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu finden. Die bauseitigen Mehrkosten für Schallschutz belasten auch die Bundeskasse und erhöhen die Mietpreise. Demnach ist der Ansatz, den Lärm an der Quelle zu reduzieren, richtig. Der Einbau von lärmarmen Belägen kann zur Reduzierung des Lärms beitragen. Die Kosten sind allerdings um bis zu 25 Prozent höher. Auch der Unterhalt, der sachgerecht und öfter gemacht werden muss, ist mit höheren Kosten verbunden und die Beläge müssen je nach Beanspruchung öfter ersetzt werden. Dies alles verschlechtert die Umweltbilanz dieser Spezialbeläge. So wäre es doch für alle Sparfüchse im Kantonsrat interessant zu erfahren, wie hoch die gesamten Mehrkosten für Bund und Kantone in den kommenden Jahren mit dem Einbau lärmarmer Beläge ausfallen. Zu erwähnen ist zudem, dass die langfristige Wirkung lärmarmer Beläge unter Fachleuten umstritten ist.

Wir begrüssen, dass der Kanton bei der Sanierung von Strassen mittels einer sorgfältigen Interessenabwägung prüft, welche Massnahmen zur Lärmreduktion sinnvoll sind. Dabei kann auch die günstigste Lösung, nämlich Tempo 30, zur Lärmreduktion beitragen. Einen standardmässigen Einbau von lärmarmen Strassenbelägen einzufordern und dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, lehnen wir ab.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Hauptgrund für unsere Ablehnung sind die Kosten und eine gesetzliche Vorgabe, die nicht notwendig ist. Mit der Annahme der Motion müssten überall Flüsterbeläge auf Strassen eingebaut werden. Dies führt zu nicht vernachlässigbaren Mehrkosten, einerseits beim Bau der Strassen und andererseits beim Unterhalt, weil diese Strassen weniger lang haltbar sind. Hinzu kommt das Argument der technischen Machbarkeit. Es ist fraglich, inwiefern sich solche Flüsterbeläge für Strassen über 800 m ü.M. eignen. Lärmarme Strassenbeläge – sogenannte Flüsterbeläge – sind eine wertvolle Massnahme, wenn es um Strassenzüge geht, bei denen Immissionswerte überschritten werden. Ist so eine Überschreitung erkennbar, macht es Sinn, dass geprüft wird, welche Massnahmen sinnvoll sind. Aber auch hier sollten aus unserer Sicht nicht Flüsterbeläge eingebaut werden, damit langsamer gefahren wird, sondern es gibt auch noch Tempo 30, was bedeutend günstiger ist. Es ist wichtig und wir plädieren sehr dafür, dass man eine Auslegeordnung macht. Diese soll vom Strassenbesitzer gemacht und nicht per Gesetz vorgegeben werden. Die Wahlfreiheit muss weiter beim Strassenbesitzer liegen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitinhaber einer Bauunternehmung, die u.a. Flüsterbeläge verbauen darf.

Der Kantonsrat ist die Legislative und in dieser Funktion hat er sorgfältig abzuwägen, ob ein neues Gesetz einen zusätzlichen Nutzen für Staat, Wirtschaft oder Gesellschaft bringt. Auf Gesetze ohne Nutzen ist konsequent zu verzichten.

Lärmarme Beläge werden seit einigen Jahren verbaut. Die Tendenz ist stark steigend. Entscheidungsgrundlage für einen sogenannten Flüsterbelag bilden die Immissionsgrenzwerte. Dies macht Sinn und zeigt auf, ob Massnahmen ergriffen werden müssen oder eben nicht. Werden die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten, drängen sich keine kostspieligen Lärmsanierungsmassnahmen auf. Doch genau dies will die vorliegende Motion. Flüsterbeläge sollen auch ohne ein Überschreiten der Immissionsgrenzwerte und damit ohne erkennbaren Nutzen standardmässig im Siedlungsgebiet verbaut werden. Die Mehrkosten müssen dabei vollumfänglich vom Kanton getragen werden, da die vorgesehenen Bundesbeiträge nur bei Immissionsgrenzwert-Überschreitungen geltend gemacht werden können.

Wie in anderen Bereichen der Politik muss auch hier das Wort «bedarfsgerecht» im Vordergrund stehen. Flüsterbeläge im Giesskannenprinzip lehnen wir auch in diesem Kontext konsequent ab. Die FDP will zielgerichtete Lösungen, die einen unbestrittenen Nutzen aufweisen. Die vorliegende Motion erfüllt beides nicht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf die Motion ist einzutreten.

Es geht nun um Lärm und wieder einmal um Gesundheit und Lebensqualität von und für uns alle. Gerade bei Strassen in 60er- und 80er-Zonen wirken Flüsterbeläge besonders gut und die Lebensqualität wird enorm gestärkt. Auch innerorts mit Tempo 50 sind die Auswirkungen enorm bzw. sinkt die Belastung um ein Vielfaches. Wir haben gute Beispiele in unserer Region, z.B. die Toggenburgerstrasse in Wil. Da kann man mittlerweile im Sommer wieder im Restaurant Toggistübli draussen sitzen und miteinander reden. Es gibt weitere Beispiele: Bei uns zuhause in Niederhelfenschwil wurde vor 1,5 Jahren ein üblicher Belag eingesetzt. Die andere Hälfte der Gemeinde bekam dieses Jahr den Flüsterbelag. Das sind Welten. Beim Darüberfahren entsteht das Gefühl, man komme in einen Raum mit einer Akustikdecke. Der Lärm wird ruhiger. Ich habe manchmal sogar das Gefühl, dass die ganze Mobilität ruhiger wird und bedeutend langsamer gefahren wird.

Nun hört man aber leider immer wieder, dass die Flüsterbeläge und somit der Strassenbau zu teuer seien. Dieses Argument kann ich widerlegen. Ich muss Ihnen sagen, es betrifft nur einen kleinen Teil der Strasse. Wir reden beim Flüsterbelag nur von der Deck- bzw. von der Verschleissschicht. Diese beträgt rund drei Zentimeter. Der Unterbau, die teuren Werkleitungen und der Oberbau bleiben gleich, nur der Deckbelag bzw. die Verschleissschicht ändert. Der übliche Belag von der Verschleissschicht hat auch seine Kosten. Über die gesamte Strasse gesehen ist es somit nicht viel teurer. Hinzu kommt, und das ist das Gute daran: Wenn die Lärmwerte ohne Flüsterbelag nicht eingehalten werden können, unterstützt der Bund die Deckbeläge finanziell. Die Mehrkosten können so aufgefangen werden.

Es geht um die übergeordneten, verkehrsorientierten Strassen. Aber man könnte auch noch sagen, wir wollen nur die Kantonsstrassen nehmen, um den Gemeinden nicht hineinzureden. Mit einem Flüsterbelag kann die Lärmkurve extrem reduziert werden, so, dass Sie sicherlich keine Tempo-30-Zonen erstellen müssen. Es wird sogar leiser, als wenn Sie eine Tempo-30-Zone ohne Flüsterbelag erstellen würden. Der Flüsterbelag verhindert unnötige Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession