Geschäft: Mindestabstand von 1'000 Metern für Windkraftanlagen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.12
TitelMindestabstand von 1'000 Metern für Windkraftanlagen
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.9.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung2.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 18. September 2023
AntragAntrag der Regierung vom 31. Oktober 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.9.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2023Eintreten33Zustimmung74Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 74:33 Stimmen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt: Ich appelliere v.a. auch an die bürgerliche Seite, die in ihren Parteiprogrammen das Eigentum und den Schutz des Eigentums hochhält, sich nochmals zu überlegen, ob sie wirklich so abstimmen will, wie von ihren Fraktionssprechern votiert wurde. In meinem Eintretensvotum habe ich gesagt, dass es heute nicht darum geht, eine Diskussion über Sinn oder Unsinn von Windenergie zu führen. Sie haben das aber gemacht, das nehme ich so zur Kenntnis.

Zu Hauser-Sargans, der der SVP einen wiederholten Leerlauf vorwirft, will ich nur sagen: Bei Ihrem Votum haben Sie u.a. auch warme Luft ausgestossen, sei das nur durch den Atem. Warme Luft ist noch lange kein Potenzial für Windkraft.

Bosshard-St.Gallen meinte, dass ich diese Information wahrscheinlich aus einem Tages-Anzeiger-Artikel habe. Diesen Artikel habe ich auch. Ich habe aber auch die Studie des HEV Winterthurs gelesen und habe mich ich auf diese referenziert. Die journalistische Abwägung habe ich nicht miteinbezogen, sondern einfach aus der Studie zitiert.

An die Regierung: Die dritte Motion ist noch nicht beantwortet oder zumindest ist die Antwort noch nicht veröffentlicht. Sie haben jetzt gehört, dass die Bevölkerung hinter dieser Windkraft steht – egal wo und egal welche Mindestabstände. Sie können also unsere dritte Motion 42.23.09 «Kommunale anstatt kantonale Sondernutzungspläne bei Windkraftanlagen» gutheissen. Wenn die Bevölkerung dahinter steht, soll auch kommunal abgestimmt werden können. Damit hätte die Bevölkerung die Möglichkeit, mit einem Referendum eine Urnenabstimmung herbeizuführen. Das sollte kein Problem sein, wie wir gehört haben.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich weise nochmals auf die Notwendigkeit von Windenergie für unseren Kanton hin. Indem wir unsere Windenergie ausbauen, machen wir uns unabhängiger von ausländischen Stromproduktionen. Windenergie ist lokal produzierte Energie und sie trägt zu einer ganzjährigen, sicheren und CO₂-freien Stromversorgung bei. Windenergie ergänzt den Strommix der anderen erneuerbaren Energien wie Wasser und Sonne und Windenergie erhöht die Versorgungssicherheit vor allem im Winter, wenn andere Energieformen nur teilweise zur Verfügung stehen.

Der Ausbau der Windenergie ist auch ein Ziel unseres Energiekonzepts. Wir wollen bzw. wir müssen u.a. den Zubau erneuerbarer Energien erhöhen und zwar um rund 2000 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf mindestens 3’100 bis ins Jahr 2030. Davon sind 430 Gigawattstunden Strom. Dafür brauchen wir Wind. Der Kanton St.Gallen hat 17 Gebiete ermittelt, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen. Diese Ermittlung der geeigneten Gebiete für die Windenergie ist ein Auftrag des Bundes auf Grundlage des EnG und des Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG). Der Bund verlangt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien ausgebaut wird und wir Kantone sind verpflichtet, im Rahmen des Richtplans hierfür geeignete Gebiete auszuscheiden. Die neue Zeit ist eine Realität. Es geht nicht darum, Energie gegen Natur, Landschaft oder Einzelinteressen auszuspielen. Jede Energieform, die dazu beiträgt, unseren Lebensstandard zu gewährleisten bedingt Eingriffe in die gewohnte Umgebung und sie wirkt sich auf Landschaften und Siedlungen aus. Die Regierung ist aber trotzdem von der Notwendigkeit der Windenergie für unseren Kanton überzeugt.

Zur Motion: Ein fixer Mindestabstand von einem Kilometer zwischen Windkraftanlagen und bewohnten Gebäuden ist weder aus Gründen des Umweltschutzes – d.h. Lärm oder Licht –, noch aus Sicherheitsgründen – z.B. Eisfall – notwendig. Der Schutz vor Einwirkungen, die von Windkraftanlagen ausgehen, ist derselbe wie bei allen grossen Industrie- und Gewerbeanlagen. Insbesondere gelten hinsichtlich Lärm dieselben Vorgaben, nämlich die Einhaltung der Planungswerte und des Vorsorgeprinzips. Die Regierung sieht aus den genannten Gründen in der Motion keinen Bedarf für einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand.

Zu Gartmann-Mels: Wieso im Sarganserland? Warzinek-Mels und Lippuner-Grabs haben es erläutert. Die Windräder sind dort, wo es Wind hat und dort, wo wir Wind effizient nutzen können. Ich bin dankbar und froh, dass auch bei mir zuhause in der Stadt Wil ein Windkraftgebiet ausgeschieden wurde.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Die AKW-Bauverbotsinitiative (Stopp-Blackout-Initiative) wurde mit 120’000 Unterschriften eingereicht. Vielleicht wird sich das Blatt demnächst noch ändern, weil das Volk sich vielleicht umentscheiden wird. Die Energie ist zu wichtig. Ich hoffe, dass die Abstimmung in Bern forciert wird, damit diese leidigen Diskussionen aufhören.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Dürr-Widnau: Gartmann-Mels hat mir unterstellt, ich hätte ein Verwaltungsratsmandat bei SFS. Damit hier keine Gerüchte aufkommen: Das ist nicht so. Ich muss mich aber nicht dafür rechtfertigen, dass ich mich für den Arbeitsplatzstandort Rheintal einsetze. Es geht schlussendlich darum, dass die Produktion in unserem Tal bleibt. Dafür braucht es keine Verbote, die den Unternehmen Steine in den Weg legen. Dafür werde ich mich nicht rechtfertigen. Ich unterstütze die Voten von Lippuner-Grabs und Warzinek-Mels. Die Firmen sind mit den Gemeinden und mit der Bevölkerung in Gesprächen, man schaut das zusammen an. Diese Motion verunmöglicht das. Gartmann-Mels spricht von 250m Höhe. Diese Höhe ist in Heerbrugg gar nicht geplant. Mit dieser Motion ist gar nichts mehr möglich. Das ist nicht in Ordnung. Sie dürfen meinen Namen aber gerne auf diese Liste schreiben.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs zu Gartmann-Mels: Sie möchten, dass unsere Namen in Erinnerung bleiben, sodass man später sagen kann, wer diese Landschaftsverschandelung zugelassen hat. Man kann das auch anders ansehen. Stellen Sie sich vor, wir haben dereinst einen Blackout. Dann fragt man sich vielleicht, wer den Zubau neuer Stromkraftanlagen verhindert hat.

Ich unterstütze das Votum vom Warzinek-Mels. Es geht hier nicht um einen Stadt-Land-Graben. Die Region Werdenberg hat sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens sehr positiv zur Anpassung des Richtplans geäussert. Es besteht in unserer Region also keine fundamentale Opposition.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Cozzio-Uzwil: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Zu Gartmann-Mels: Sie haben den Landschaftsschutz erwähnt. Bei einem Abstand von 1000 Metern müssten wir aber wesentlich weiter in die Landschaft hinausgehen, als wenn wir näher an den Siedlungen bauen können. Auch haben Sie Ihr gewünschtes Windrad auf der Olmahalle mit dieser Motion gleich selbst verunmöglicht. Was ich akzeptieren und vielleicht sogar verstehen könnte, wären gewisse gesundheitliche Bedenken. Hier scheint die Motivation aber eine andere zu sein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Warzinek-Mels: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wichtig ist: Wir bedienen jetzt wieder einen Stadt-Land-Graben – das ist unselig. Diese Motion dient nicht den Regionen. Schauen Sie ins Sarganserland: Im Gebiet Maton sind Landbesitzer, die Ortsgemeinde und die politische Gemeinde auf gutem Weg, die wollen eine solche Windkraftanlage. Schauen Sie nach im Elektrizitätswerk Mels, da gibt es seit Jahren gute Projekte mit Partnern, die wir gerne umsetzen würden. Wir brauchen niemanden von aussen, der Projekte, die wir in der Region wollen, verhindert und verbietet. Diese Motion dient nicht den Regionen, sondern es ist eine Verhinderungsmotion. Und ganz konkret: Wenn ich mit meinen Nachkommen rede, sage ich ihnen lieber, dass da ein Windrad steht, dass sie wieder abbauen können, wenn es ihnen nicht gefällt, aber ich bin froh, wenn wir den Atommüll reduzieren, den wir sonst vor den Haustüren unser Nachkommen hinterlassen müssten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf die Motion ist einzutreten.

Sie unterschätzen die Belastung extrem. Die Stiftskirche wurde schon erwähnt, die zwei Türme sind 68 Meter hoch. Das ist Peanuts im Vergleich zur Scheitelhöhe von Windrädern. Da sprechen wir zum Teil von 240 Metern. Das ist kein Witz, das ist so. In rund drei oder vier Stunden würden Sie, wenn in 300 Metern Abstand zu diesem Saal ein solches Windrad stehen würde, einen andauernden Wechsel von Dunkel/Hell haben. Sie unterschätzen das enorm.

Zum Lärmpegel: Es gibt Grenzen. Hier haben wir aber das Problem der Dauerbeschallung, nämlich dann, wenn das Windrad dreht. Das kann auch in der Nacht sein, denn wir wollen schliesslich Strom erzeugen. Sie unterschätzen dies massiv. In dieser Motion geht es lediglich um den Abstand zum Schutz der Bevölkerung. Die Gesundheit – das werde ich heute nochmals sagen – ist unser Höchstes gut. Wenn wir mit unserer Gesundheit so umgehen, mit Dauerbeschallung usw., kommt das nicht gut.

Zum Potenzial: Natürlich, Potenzial hat es überall, aber das heisst noch lange nicht, dass wir alles können und machen sollten. Mein Vorredner Gartmann-Mels hat eigentlich alles gesagt. Mir ist wichtig: Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Ich möchte es nicht erleben, dass wir weiterhin steigende Krankenkassenkosten haben. Dieser Abstand von 1000 Metern ist sehr wenig. Sie unterschätzen das. Ich bin enttäuscht von der linken Seite, die immer sagen, sie schützen die Umwelt, die Menschen, die Tiere usw. Jetzt ist das plötzlich überhaupt kein Problem mehr. Überall sollen diese Windräder aufgestellt werden. Das ist aus meiner Sicht sehr fraglich und auch falsch. Stimmen Sie dieser Motion zu, es ist der einzig richtige Weg, um die Menschen und die Landschaft zu schützen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels: Auf die Motion ist einzutreten.

Hauser-Sargans hat erzählt, wie schön es in unserer Heimat, dem St.Galler Oberland, ist. Lieber Hauser-Sargans, hören Sie sich einmal in Ihrem Dorf um. Ich bin nicht per se gegen Windräder, aber es gibt auch Standorte, die geeigneter sind als andere. Ich staune auch ab den Worten von Dürr-Widnau. Dass die Grünen und Grünliberalen Fürsprecher sind, entspricht ihrer Doktrin, das finde ich gut. Aber ich staune, dass alles andere wegbedungen werden kann. Wir reden über verdichtetes Bauen. Ich werde fast täglich von Architekten und Bauherren angerufen, die fragen: Was ist im Kanton St.Gallen los? Wirtschaftsfreundlich? Wie viele Baugesuche liegen in St.Gallen vor und werden nicht bearbeitet? Wirtschaftsfreundlich wäre es, wenn eine Industrie, die sich ansiedelt, bauen kann, und wenn wir wieder Häuser bauen dürften, die vielleicht nicht mitten in einem Dorf oder in einer Stadt stehen. Beim verdichteten Bauen gibt es zahlreiche Vorschriften und dann kommt Dürr-Widnau und meint, Windräder sollte man überall bauen können. Worum geht es? Dürr-Widnau hat es richtig gesagt, das Rheintal ist schmal. Ich wünsche mir, dass alle wie Hauser-Sargans und Dürr-Widnau namentlich aufgeführt werden, damit unsere Nachkommen in 30 Jahren wissen, wer der Verschandelung ihrer Landschaft zugestimmt hat.

2014 habe ich in diesem Saal gesprochen, Beni Würth war damals Regierungsrat. Ich sagte, wir müssen den Wolf regulieren, ansonsten werden wir ein Desaster erleben. Ich wurde als Tierhasser, als Feind der neuen Kultur usw. bezeichnet. Beni Würth hat mich ausgelacht, ich sei ein Träumer, das werde nie so kommen. Heute, zehn Jahre später, muss Regierungsrat Tinner ganze Rudel abschiessen, damit wir dem noch Herr werden. Genau das gleiche Desaster werden Sie mit den Windrädern erleben. Sie werden erleben, dass Ihre Nachkommen sagen: Was habt ihr mit unserer Landschaft gemacht? Im St.Galler Oberland, dem Rheintal und der Bündner Herrschaft hat man mit einem riesigen Aufwand sämtliche Hochspannungsmasten über die Wälder und die Berge geführt, damit das Tal frei und die Auen schön zum Anschauen bleiben. Das ist eine Tourismusregion. Und Sie finden jetzt einfach, das sei kein Problem, wir brauchen Energie, wir machen Windräder. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn ein Windrad z.B. auf die neue Olmahalle oder den Rosenberg gestellt wird – dort kann man den Abstand auch auf 300 Meter reduzieren, denn der Rosenberg ist in St.Gallen. In diesem Zusammenhang möchte ich von der Regierung wissen, weshalb alle Windräder in den Regionen Werdenberg, See-Gaster und im Oberland geplant sind? Warum sind keine bei Ihnen zuhause? Monstein-St.Gallen, Sie wohnen in dieser Gegend, bauen Sie doch ein Windrad bei sich zuhause, ich werde Sie dabei bei allem Ämtern unterstützen.

Das ist genau der Punkt: Man will alles haben, aber nur nicht bei sich selbst. Ich würde mir wünschen, dass die Denkmalpfleger, die wahrscheinlich eher auf der anderen Seite sitzen, sich einmal für die Landschaft einsetzen. Es nützt nichts, Windräder auf Biegen und Brechen aufzustellen, wenn am Schluss alles kaputt ist – kein Tourismus mehr, keine schönen Landschaften mehr, keine schöne Altstadt mehr. Ich würde mir nicht wünschen, dass auf dem Klosterplatz ein Windrad steht. Ich möchte, dass das so erhalten bleibt. Wenn wir zurückschauen, haben sie früher nicht alles falsch gemacht: Sämtliche Hochspannungsleitungen sind einer Bahnlinie entlanggeführt worden oder grosszügig über Täler, damit sie nicht sichtbar sind. Und heute kommt Dürr-Widnau, der wahrscheinlich ein Verwaltungsratsmandat bei SFS hat, und dann wird gebaut.

Ich finde das nicht korrekt, dass man jetzt alle baulichen Vorschriften über den Haufen werfen will. Hauser-Sargans meinte, in Deutschland mache man das anders. Vergleichen Sie uns bitte nicht mit Deutschland – wir sind sehr klein und wir sind kein Windland. Ich bin nicht dagegen, wenn es gute Lagen gibt, die vielleicht das Wohnen und das Leben und den Erhalt der Natur in unserer schönen Landschaft nicht beeinträchtigen. Ich bin für Windräder, aber am richtigen Ort. Vergessen Sie bitte nicht, was mit dem Wolf geschehen ist. Regierungsrat Tinner hat mich gestern gefragt, ob wir schon einen Wolf haben. Ich habe noch keinen gesehen. So geht es nicht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Dürr-Widnau: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich verzichte darauf, nochmals auf die Argumente meiner Vorredner einzugehen. Ein mir wichtiger Punkt ist bisher aber zu wenig herausgekommen. Ich empfehle Ihnen, diese Motion unbedingt abzulehnen, da sie auch wirtschaftsfeindlich ist.

Diese Motion will, dass Firmen ihre laufenden Windräder-Projekte wieder auf Eis legen müssen. Es kann doch nicht sein, dass wir auf der einen Seite sagen, die Wirtschaft müsse Eigenverantwortung und Eigeninitiative zeigen und private Investitionen tätigen, und jetzt kommt dieser Vorstoss der SVP-Fraktion, der diesen Firmen – wie man im Fussball sagen würde – dabei hineingrätscht. Im Rheintal haben wir ein konkretes Projekt der Firma SFS, die ein Windrad bauen möchte. Die SFS ist ein Industriebetrieb, der in Heerbrugg produziert und sehr viele Mitarbeitende beschäftigt. Sie möchten in ihrem Energiebezug unabhängiger und entsprechend auch konkurrenzfähiger werden und wollen deshalb in den Standort Heerbrugg investieren und ein Windrad bauen. Solarpanels haben sie schon wo immer möglich. Damit decken sie rund 20 Prozent ihres Energiebedarfs ab. Das Windrad würde nochmals 10 Prozent zusätzlichen Energiebedarfs abdecken. Mit dieser Erhöhung von 300 Metern auf 1000 Meter wird das alles verhindert.

Hartmann-Walenstadt kennt die Topografie des Rheintals. Mit dieser Motion bauen Sie im Rheintal bei den Industriebetrieben keine Windräder mehr. Es kann doch nicht sein, dass die energieintensive Industrie hier einen Schritt tätigen möchte und die Politik bremst sie aus. Lehnen Sie diese Motion ab, auch im Interesse von Firmen, die konkurrenzfähig bleiben wollen und in den Standort Schweiz und den Kanton St.Gallen investieren möchten. n.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Den schriftlichen Ausführungen der Regierung ist wenig hinzuzufügen, denn sie zeigt bestens auf, weshalb es diese Motion zwingend abzulehnen gilt. Diese Vorstossserie der SVP-Fraktion – sie hat bekanntlich gleich mehrere Motionen eingereicht –, zielt klar darauf ab, dem Ausbau der Windenergie in unserem Kanton möglichst viele und möglichst grosse Steine in den Weg zu legen. Im Falle dieser Forderung, den Mindestabstand auf 1000 Metern zu erweitern, kann man schon fast von Bergen sprechen, welche Windkraftanlagen schlicht und einfach verhindern sollen.

Die Schweizer Stimmberechtigten haben das revidierte EnG angenommen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Das ist wichtig und richtig so, denn es gilt, unsere Klimaziele zu erreichen, unsere Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten – drei Ziele von immenser Bedeutung. Dem Wind kommt dabei eine wichtige Rolle zu, denn Windenergieanlagen produzieren zwei Drittel ihres Stroms im Winterhalbjahr, was vor dem Hintergrund drohender Winterstromlücken einen entscheidenden Faktor darstellt.

Es ist ein Hohn, wenn nun ausgerechnet die Kreise, die nicht müde werden zu wiederholen, die Energiestrategie 2050 sei gescheitert, gleichzeitig mit aller Kraft einen wichtigen Pfeiler davon ins Grab stossen wollen. Die von der SVP-Fraktion ins Feld geführten negativen Auswirkungen wie Lärm, Schatten, Lichtemmissionen oder der Eiswurf werden von der Regierung bestens in den Kontext eingeordnet und dadurch relativiert. Auch die Ausführungen meiner Vorredner sind absolut korrekt. Ich verzichte daher an dieser Stelle auf eine detaillierte Wiederholung. Das Fazit der Regierung ist eindeutig: Ein fixer Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Windkraftanlagen und bewohnten Gebäuden ist weder aus Gründen des Umweltschutzes noch aus Sicherheitsgründen notwendig. Es hätte aber zur Folge, dass es im Kanton St.Gallen massiv erschwert würde, die dringend benötigten Windkraftanlagen tatsächlich zu realisieren. Wir Grünliberalen streiten nicht ab, dass auch Windkraftanlagen gewisse negative Begleiterscheinungen mit sich bringen – speziell die optische Bedrängungswirkung, die von der SVP-Fraktion genannt wird, also dass nicht alle über den Anblick von Windrädern erfreut sind, ist eine Tatsache. Es gibt aber keine Energieform, welche nicht auch negative Effekte mit sich bringt. Denken wir bloss an die massiven Klimaprobleme oder an die Berge von radioaktiven Abfällen, welche uns die Energieversorgung der letzten Jahrzehnte beschert hat.

Wie bei jedem Problem und bei jeder Entscheidung gilt es, eine Interessensabwägung vorzunehmen. Für uns Grünliberale ist klar, dass die Vorteile von Windkraftanlagen deutlich überwiegen, lässt sich doch mit wenig Ressourceneinsatz sehr viel klimafreundliche und einheimische Energie gewinnen. Wie gesagt fallen zudem zwei Drittel der Produktion auf das Winterhalbjahr – Wind ist also auch in dieser Hinsicht die ideale Ergänzung zur Solarenergie. Wir bitten Sie daher, lassen wir uns nicht vom Weg hin zu einer sauberen und unabhängigen Energieversorgung abbringen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Nutzung der Windkraft ist eine wichtige Ergänzung im künftigen Strommix der Schweiz – da sind sich zumindest die meisten von uns einig. Auch der Kanton St.Gallen weist bei der Windenergie Potenzial auf, das es zu nutzen gilt. Insbesondere in den Wintermonaten kann eine verstärkte Nutzung der Windenergie für Entlastung sorgen, denn dann wehen die kräftigsten Winde. Windräder produzieren zwei Drittel des Stroms in der kalten Jahreszeit. Weiter können wir mit der Windenergie unser eigenes inländisches Potenzial bei der Energieproduktion stärker nutzen und damit die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren.

Die beiden Vorstösse der SVP-Fraktion, die wir heute behandeln, haben nur ein Ziel: Die Nutzung der Windenergie im Kanton St.Gallen zu verhindern. Das zeigt sich, indem sich SVP-Exponenten gegen jedes einzelne Projekt wehren. Angesichts der notwendigen Energiewende ist diese Verhinderungspolitik der SVP Fehl am Platz. Die Grünen befürworten Windkraftanlagen an naturverträglichen Standorten. Der Kanton St.Gallen könnte hier nun vorwärts machen und eine Vorreiterrolle einnehmen. Massgeblich für den Abstand ist die LSV. Fachpersonen gehen davon aus, dass mit den heutigen Windkraftanlagen eine Distanz von 400 bis 500 Metern ausreichend ist, um die Grenzwerte einzuhalten. In der Motion werden die 100 Dezibel auf der Nabenhöhe erwähnt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass man direkt neben der Nabe steht und sich vom Lärm berieseln lässt. Auch bei der Infraschallbelastung bin ich ins Stocken geraten, denn die Wissenschaft ist sich seit Langem einig, dass Windenergieanlagen keinen signifikanten Beitrag zur Infraschallbelastung leisten. Der gemessene Infraschall ist weder gefährlich noch in irgendeiner Weise schädlich. Dieser Mythos hält sich jedoch hartnäckig, insbesondere unter den Windkraftgegnern wie der SVP-Fraktion.

Da ich kein Hauseigentümer bin, hatte ich das Argument mit den Eigentumswerten nicht auf dem Radar. Ein Fraktionskollege hat mir jetzt noch einen Artikel zugeschickt. Darin sehe ich diese Zahlen, die Hartmann-Walenstadt zitiert hat. Das ist ein Artikel des Tages-Anzeigers vom 20. Oktober 2023. Es wäre jedoch seriös, wenn man erwähnt hätte, was in diesem Artikel weiter steht: «Ob Windräder Häuser tatsächlich abwerten, ist anhand der zahlreichen ausländischen Untersuchungen nicht eindeutig zu beantworten. [...]. Dabei fällt weiter auf, dass manche Windkraftgegner sich jene Studien zusammensuchen, die zu ihrer ablehnenden Haltung passen – und Befürworter tun das Gegenteil.» Es ist also nicht klar erwiesen, wie sich der Wert vermindert. Es gibt viele verschiedene Faktoren, die den Preis ausmachen. Strassen sind auch ein Argument. Wenn Strassenlärm vorhanden ist, ist der Hauswert auch geringer. Die GRÜNE-Fraktion ist gegen diese Pauschalmindestabstände. Diese sollen individuell und projektbezogen definiert werden und kommen wahrscheinlich bei 400 oder 500 Meter zu liegen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Hauser-Sargans (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Schon wieder gegen Windkraft, schon wieder von der SVP. Diese Partei bombardiert uns hier mit einer leicht abgeänderten Variante eines alten Vorstosses, den schon der Bundesrat vor sechs Jahren zur Ablehnung empfohlen hatte, woraufhin unser Bundesparlament diese Motion vor vier Jahren auch abgelehnt und nicht überwiesen hat. Ganz im Sinne einer konzertierten Verzögerungstaktik beschäftigen nun verschiedene Kantonsfraktionen der SVP die Kantonsparlamente. Vor etwas mehr als einem Monat befand sich diese Wandermotion im Bündner Kantonsparlament. Seither wissen wir, in Graubünden wird kein Mindestabstand für Windkraftanlagen von 1000 Metern zu Wohnbauten auf kantonaler Ebene eingeführt. Einen entsprechenden Fraktionsvorstoss der SVP lehnte das Parlament unseres Nachbarkantons deutlich ab. Bei der Distanz von Windrädern zu Wohngebieten seien derzeit Lärmgrenzwerte massgebend, eingependelt hätten sich Abstände zwischen 300 und 500 Metern. Nun wiederholt sich dieses Spielchen bei uns. Es ist ein teurer Leerlauf, den uns diese Partei hier beschert. Es ist eine Verhinderung und Verzögerung des längst fälligen Wechsels auf die Erzeugung nicht fossiler Energie. Offenbar ist unserer grössten Partei die Sicherung der Stromversorgung viel weniger wichtig, als sie immer behauptet. Die angemessene Antwort stammt vom Bündner Regierungsrat Marcus Caduff: «Regelungen auf kantonaler Stufe sind weder zweckmässig noch zielführend.»

Wenn man die Nachteile genauer betrachtet, die bei einem Abstand von weniger als 1000 Metern zu Siedlungen durch Windkraftanlagen entstehen sollen, bleibt beim derzeitigem Wissenstand nicht viel übrig. Die Generatorengeräusche heutiger Windkrafttechnologien sind am Boden kaum wahrnehmbar – ganz im Gegensatz zu Tempo 50 innerorts, aber das ist dieser Partei bekanntermassen egal. Zudem ist für jede Anlage ohnehin mit einem Lärmschutzgutachten das Nichtüberschreiten von Grenzwerten zu belegen. Der Schattenwurf ist angesichts der üblich gewordenen Distanzen von 300 bis 500 Metern im Vergleich zu – was viel häufiger der Fall ist – hohen Wohnhäusern in der näheren Umgebung schlicht vernachlässigbar. Eiswurf ist etwa gleich häufig wie Dachlawinen bei Privathäusern – also selten. Dadurch drohende Personenschäden sind durch die Eigentümer zu verhindern, was im Falle von Industriebetrieben in der Regel Gewissenhafter geschieht als im Falle von Hausbesitzern. Hierzu bestehende Gesetze reichen vollkommen aus. Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass eine Bedrängungswirkung tatsächlich vorliegen kann, wenn die Distanz zwischen Wohnhaus und Mastfuss weniger als das Doppelte der Höhe der Anlage beträgt. Ausgehend von den mittleren Höhen aktueller Anlagen von rund 200 Metern wäre die Bündner Abstandsschätzung von 300 bis 500 Metern also genau richtig. Auch hierfür wäre ein Mindestabstand von 1000 Metern stark übertrieben. Ein Mindestabstand von 1000 Metern würde die Möglichkeiten des Zubaus von Stromerzeugung durch Windkraft stark reduzieren. Wie die Argumente gegen die in ins Feld geführten Gefahrenpotenziale zeigen, sind die Befürchtungen also nicht stichhaltig.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Thoma-Kirchberg (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion hat in der Herbstsession 2023 drei Motionen zum Thema Windkraftanlagen eingereicht. Eine davon möchte, dass Windkraftanlagen einen gesetzlichen Mindestabstand von 1000 Metern zu bewohnten Gebäuden aufweisen müssen. Als Begründung nennt die Motion Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängnis, Eisfall, Blinklichter und unhörbarer Infraschall. Die SVP möchte mit ihrer Motion den Bau von Windparks im Kanton St.Gallen verunmöglichen. Warum? Was ist die Motivation? Ich weiss es nicht. Ein Kilometer um jedes Windrad entspricht einer Fläche von 340 Hektaren oder – für alle Nicht-Bauern – 600 Fussballfeldern. Das Schweizer Stimmvolk hat dem Energiegesetz (SR 730.0; abgekürzt EnG) am 21. Mai 2017 mit 58,2 Prozent zugestimmt. Gemäss diesem Gesetz sind die Kantone dazu verpflichtet, geeignete Gebiete für Windkraftanlagen festzulegen. Das Stimmvolk möchte mehrheitlich den Bau neuer Kernkraftwerke verbieten und erneuerbare Energien fördern. Die dargebrachten Gründe der Motion sind nicht haltbar. Zum Beispiel der Eisfall: Die Bedingungen für Vereisungen sind im Kanton St.Gallen selten anzutreffen. Zudem werden moderne Rotorblätter mit speziellen Beschichtungen ausgerüstet und eine Sensorik zur Eiserkennung eingebaut. Der Lärm einer Windkraftanlage wird bei jeder Planung untersucht. Der Lärmpegel zum nächsten bewohnten Gebäude muss die Immissionsgrenzwerte der LSV einhalten. Eine Pauschaldistanz von 1000 Metern ist nicht zielführend. Dieser Verhinderungspolitik ist eine klare Abfuhr zu erteilen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Der FDP ist es ein grosses Anliegen, die Stromversorgungssicherheit zu erhöhen. Die Windenergie gilt als die dritte Säule der Energieversorgung und soll die Versorgungssicherheit, insbesondere im Winter, erhöhen und die Schweiz von Stromimporten unabhängiger machen. Was für die Schweiz gilt, hat auch im Kanton St.Gallen seine volle Berechtigung. Die Motionäre führen als Argumente für einen Mindestabstand Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängungswirkung, Eiswurf im Winter, Lichtverschmutzung durch die Blinklichter und unhörbarer Infraschall an – Argumente, welche sich technisch widerlegen lassen (Lärm und Eiswurf), sich in der Logik widersprechen (Lichtverschmutzung innerhalb von Siedlungsgebieten) oder in der Güterabwägung zu erzwungenen Stromeinschränkungen oder Stromabschaltungen aus unserer Sicht schlichtweg unhaltbar und verantwortungslos sind (Schattenwurf oder optische Bedrängungswirkung). Die FDP steht für pragmatische Lösungen und unterstützt keine weiteren Einschränkungen, welche die Versorgungssicherheit von Bevölkerung und Wirtschaft torpedieren.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im Kanton St.Gallen ist mit der Richtplananpassung 2023 u.a. geplant, 17 Windenergiezonen mit bis zu 92 Windkraftanlagen in 39 Gemeinden auszuscheiden und festzulegen. Neun von 17 Standorten befinden sich in unmittelbarer Siedlungsnähe. Mit der vorliegenden Motion geht es uns nicht darum, für oder gegen Windkraft Stellung zu nehmen. Wir wollen heute auch keine allgemeine Debatte über Windkraft führen. Uns geht es mit dieser Motion darum, einen Beitrag zu leisten, dass mögliche Windkraftanlagen eine breitere Akzeptanz erhalten könnten. Bis zum Ende der Vernehmlassung zum Richtplan 2023 trafen über 3’000 Eingaben beim Kanton ein. Die meisten betrafen die Windenergieeignungsgebiete. Sehr wahrscheinlich ist dies ein zahlenmässiger Rekord bei einer kantonalen Vernehmlassung.

Um was geht es bei vorliegender Motion? Für Windkraftanlagen gibt es in der Schweiz bis heute eigentlich keinen gesetzlichen Mindestabstand. Aus der Lärmschutzverordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) aus dem Jahr 1986 – damals waren Windkraftanlagen in der Schweiz noch kein Thema – wird ein Abstand von 300 Metern abgeleitet. Heutige moderne, industrielle Windkraftanlagen weisen Höhen von über 200 Metern auf, Tendenz steigend. Stellen Sie sich vor, eine solche Windkraftanlage in der Höhe von über 200 Metern wird in einem Abstand von 300 Metern zu ihrer Liegenschaft erstellt. 200 Meter sind dreimal so hoch wie die Türme der Stiftskirche, also der Kathedrale in St.Gallen. Schauen Sie aus dem Fenster und stellen Sie sich das einmal bildlich vor. Nebst dieser Wucht hat eine Windkraftanlage weitere negative Auswirkungen auf uns Menschen: Schattenwurf, Discoeffekt, optische Bedrängungswirkung, bis zu 450 Meter Eiswurf im Winter und nächtliche Lichtverschmutzung durch Blinklichter. Alle diese negativen Auswirkungen auf die Menschen haben auch Auswirkungen auf den Wert von Liegenschaften im Umkreis von Windkraftanlagen. Im Oktober-Newsletter des Hauseigentümerverbandes des Kantons St.Gallen (HEV) wird auf eine aktuelle Studie des Geschäftsführers des HEV Winterthur, Ralph Bauert, hingewiesen. Die Studie geht von Windrädern aus, wie sie derzeit auch in unserem Kanton geplant werden. Wird eine solche Anlage im Abstand von 300 Metern zu bewohnten Häusern errichtet, droht eine Wertminderung der entsprechenden Immobilien von satten 25 Prozent. Bei einem Abstand von einem Kilometer müssen die Eigentümer mit einem Verlust von 8 Prozent rechnen. Selbst bei einer Entfernung von zwei Kilometern droht noch immer eine Einbusse von 5 Prozent. Absolut gesehen geht es rasch um zehntausende oder sogar hunderttausende Franken. Werden mehrere Windräder aufgestellt, also ein Windpark, kann die Wertminderung sogar noch grösser sein. Auf ähnliche Ergebnisse kommen übrigens auch Studien aus dem Ausland zum gleichen Thema.

Wer entschädigt die Eigentümer für diesen Wertverlust? Falls es keine – selbstverständlich staatliche – Entschädigungen gibt, drohen hohe Steuerausfälle. Über die Höhe der Grundsteuer müssen wir dann auch nicht mehr gross reden. Diese Ausfälle gehen zulasten der politischen Gemeinden. Machen wir noch einen Blick ins Ausland, in Länder, welche bereits seit längerer Zeit Erfahrungen mit Windkraftanlagen machen. Spanien kennt einen Mindestabstand von 2000 Metern, Dänemark einen von 1000 Metern, Grossbritannien einen von 1’500 Metern. Interessant ist auch die Regelung im Freistaat Bayern. Dort wird die sogenannte Zehn-H-Regel angewendet, also ein Mindestabstand von zehnmal der Höhe. Die gleiche Regelung gilt in Polen.

Die SVP-Fraktion ist überzeugt, Sie können dieser Motion auch zustimmen, wenn Sie vom Potenzial der Windkraft in der Schweiz vollends überzeugt sind. Schützen wir jene Menschen, die von der Planung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Siedlungsnähe betroffen sind. Schützen wir aber auch die Eigentümer dieser Liegenschaften.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

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