Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen von Hüppi-Gommiswald / Zschokke-Rapperswil-Jona / Gull-Flums / Stöckling-Rapperswil-Jona): Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Die rechtlichen Grundlagen der Gemeindestrassenpläne stehen unmittelbar vor einer Revision. Insbesondere die Dimensionierungen und Klassierungen der Strassen sollen den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. In diesem Kontext irritierte das am 17. August 2023 den Gemeinden zugestellte Schreiben «Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan» der Abteilung Vermessung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation. Die darin enthaltenen Aufforderungen, die Gemeindestrassenpläne möglichst zeitnah zu bereinigen, war unklar formuliert, und es musste befürchtet werden, dass die geforderten Anpassungen der Gemeindestrassenpläne-Revision zuwiderlaufen. Da die neue kommunale Nutzungsplanung nach Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) nur genehmigt werden kann, wenn sich auch der neue Gemeindestrassenplan wenigstens im Genehmigungsverfahren befindet, besteht akuter Handlungsbedarf. Es ist jedoch davon auszugehen, dass einige Bereinigungen nach Abschluss der Revision erneut angepasst werden müssen.