Geschäft: Agrotourismus und Stellplätze auch im ländlichen Raum?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.59
TitelAgrotourismus und Stellplätze auch im ländlichen Raum?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung18.9.2023
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 18. September 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. Dezember 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.9.2023Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Aerne-Eschenbach ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Haltung der Regierung, für die Erarbeitung eines Leitfadens Hand zu bieten, wird begrüsst und stellt für potenzielle Anbieter eine wichtige Hilfe in Aussicht. Aus Sicht der Landwirtschaftsbetriebe sind das komplexe und aufwendige Bewilligungsverfahren und die damit zusammenhängenden Unklarheiten ein grosses Hemmnis, sich für die Realisierung von Stellplätzen zu engagieren. Dies erklärt auch die geringe Anzahl von Anfragen zuhanden des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg). Die rechtlichen Anforderungen und Bestimmungen überfordern interessierte Landwirte, und der damit zusammenhängende zeitliche und finanzielle Aufwand wird als zu gross eingeschätzt, zumal Stellplätze nur einen Nebenerwerb darstellen würden. Der Nutzen von Merkblättern bzw. eines Leitfadens wird als sehr gross angesehen. Die damit einhergehende konsistente Bewilligungspraxis und Auslegung des Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) bietet zudem Rechtssicherheit und würde interessierte Betriebe motivieren, den Aufwand für das Bewilligungsverfahren und die Erstellung solcher Stellplätze auf sich zu nehmen, denn seitens vieler Landwirte besteht grosses Interesse, von diesen touristischen Zweigen zu profitieren und in Verbindung mit Direktvermarktungsmöglichkeiten eine zusätzliche Nebenerwerbsquelle aufzubauen. Verschiedene Beispiele aus anderen Landesteilen und Nachbarländern zeigen das Potenzial eindrücklich auf.

Weitergehende Vereinfachungen wie z.B. das im Kanton Bern umgesetzte Modell, wo bis zu drei Stellplätze auf Bauernhöfen bewilligungsfrei angeboten werden können, sind prüfenswert. So könnte der Tourismus einen Beitrag zur Existenzsicherung der Landwirte leisten und die ländlichen Regionen als Freizeit- und Erholungsgebiete eine Aufwertung erfahren. Dies käme durch Mehrausgaben der Touristen auch dem lokalen Gewerbe und der Gastronomie zugute, was sich wiederum auf deren Ertragskraft positiv auswirkt, deren Fortbestand sichert und dadurch auch für die lokale Bevölkerung Nutzen stiftet. Für ländliche Regionen wird seitens der Gemeinden und der Tourismusdestinationen ein bedeutendes Potenzial in Zusammenhang mit Stellplätzen auf landwirtschaftlichen Betrieben geortet. Die interessierten Tourismusorganisationen werden dazu eine gemeinsame Stellungnahme entwickeln, den Unterstützungsbedarf aufzeigen und gerne auf die zuständigen Stellen des Kantons zukommen.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession