Geschäft: Ökologischen Umbau in Mehrfamilienhäusern vorantreiben

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.23.02
TitelÖkologischen Umbau in Mehrfamilienhäusern vorantreiben
ArtKR Postulat
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung18.9.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung2.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 18. September 2023
AntragAntrag der Regierung vom 31. Oktober 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.9.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2023Eintreten22Zustimmung82Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 82:22 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf das Postulat ein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Wir wissen es alle: Die Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme bzw. energetische Massnahmen ist für die erfolgreiche Verminderung von CO2-Emissionen unerlässlich. Bereits heute unterstützen Fördermassnahmen und Beratungsangebote unserer Energieagentur Hauseigentümer und -eigentümerinnen bei der Planung und Finanzierung von solchen Vorhaben. Die Beratungen bezüglich Mehrfamilienhäusern hat im Jahr 2023 bezüglich Gesamtsanierungen zugenommen. Gemäss dem Klimaschutzgesetz, über das wir am 18. Juni 2023 abgestimmt haben und angenommen wurde, wird der Bund voraussichtlich 200 Mio. Franken je Jahr in ein Impulsprogramm eingeben können. Wir wissen aber den genauen Betrag noch nicht. Es geht v.a. um den Ersatz fossil betriebener Heizungen, aber auch um Effizienzmassnahmen. Dieses Impulsprogramm des Bundes ergänzt das kantonale Förderprogramm sehr gut und gezielt. Die Energieagentur wird bereits im Jahr 2024 auf die entsprechenden Anspruchsgruppen zugehen, sie informieren und auch entsprechend beraten.

Zu Fäh-Neckertal: Wir haben noch keine Ahnung, wie genau die Höhe der Fördergelder ausfallen wird, v.a. noch nicht kantonsspezifisch. Auch die 200 Mio. Franken sind noch nicht abschliessend gesichert. Wir sind hier bereits präventiv mit Information, Beratung und allenfalls neuen Angeboten unterwegs, müssen dann aber genau wissen, wie hoch der Betrag ausfällt, damit wir die Angebote entsprechend ausgestalten können.

Zum Bericht: Wir bauen die Erkenntnisse und Ergebnisse dieser Fördermassnahmen ins jährliche Monitoring unseres Energiekonzepts ein. Daher brauchen wir keinen zusätzlichen Bericht in dieser Sache.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf das Postulat ist einzutreten.

Das Postulat der SP weist auf einen wichtigen Punkt hin. Während die Transformation der Heizsysteme von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern im Bereich der Einfamilienhäuser auf recht gutem Weg ist, hinkt diese bei den Mehrfamilienhäusern hinterher. In der Schweiz werden noch immer etwas mehr als die Hälfte aller Gebäude mit Wohnnutzung mit fossilen Energieträgern beheizt. Der Rückstand der Mehrfamilienhäuser zeigt sich darin, dass der Anteil der fossil beheizten Wohnungen signifikant höher ist als jener aller Wohngebäude. Wir begrüssen das Impulsprogramm des Bundes und unterstützen es, dass die Energieagentur St.Gallen künftig direkt auf Ansprechpartner grosser Wohn- und Dienstleistungsgebäude zugehen wird.

Wir möchten die Verwaltung auch nicht mit der Erstellung von Berichten beüben. Jedoch zeigt sich gerade im Bereich der Mehrfamilienhäuser ein dringlicher Handlungsbedarf beim Heizungsersatz wie auch bei der Wärmeisolation. Führt man sich vor Augen, dass 70 Prozent der von den privaten Haushalten verbrauchten Energie zum Heizen genutzt werden, zeigt sich auch die Hebelkraft von Massnahmen im Bereich der Wärmetransformation. Dabei hinkt unser Kanton im schweizweiten Vergleich hinterher. Gesamtschweizerisch werden 51 Prozent aller Wohngebäude fossil beheizt. Im Kanton St.Gallen sind es noch 57 Prozent. Eine rasche und umfassende Wärmetransformation ist erfolgskritisch. Dass diese im Moment v.a. bei Mehrfamilienhäusern nicht rasch genug gelingt, ist offensichtlich. Die Regierung begnügt sich mit dem angekündigten Impulsprogramm des Bundes sowie einem Appell an die Energieagentur und verweist auf das Monitoring zum St.Galler Energiekonzept. Wir sind jedoch der Meinung, dass sich der Kanton nun nicht mit Verweis auf das Impulsprogramm entspannt zurücklehnen, sondern dieses vielmehr mit geeigneten Massnahmen gezielt nutzen sollte. Die Antwort der Regierung zeigt, dass es hierzu in unserem Kanton noch keine wirklichen Ideen gibt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Müller-Lichtensteig (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Wir wollen keine warme Luft produzieren. Auch wollen wir kein unnötiges Papier produzieren, das man im Anschluss immerhin noch ökologisch verheizen könnte. Vielmehr soll konkret gehandelt werden. Es ist unbestritten, dass das Postulat ein wichtiges Thema aufnimmt. Es ist aktuell so, dass bei den Einfamilienhausbesitzern mehr Initiative zu sehen und zu spüren ist als bei den Mehrfamilienhausbesitzern. Auch sind die entsprechenden Förderinstrumente mehr auf diese kleinen Objekte ausgerichtet. Es gibt weniger Anreize hier aktiv zu werden, obwohl das Potenzial wesentlich höher ist.

Der Bund hat das Problem erkannt und 200 Mio. Franken werden ab dem Jahr 2025 fliessen. Der Kanton will ebenfalls aktiv werden und bereits im Jahr 2024 Massnahmen umsetzen. Für die Umsetzung dieser Massnahmen wurde in den letzten Jahren viel gearbeitet. Es gibt Förderinstrumente, Werkzeuge, entsprechende Zuständigkeiten, sei es bei der Energieagentur, auf der Gemeindeebene oder auch beim Bund. Dieses Vorgehen und diese Gefässe haben sich bewährt. Jetzt müssen nur die entsprechenden Gefässe angepasst, der Fokus mehr auf die Mehrfamilienhäuser gelegt werden und dann ganz konkret die entsprechenden Mittel fliessen und Projekte umgesetzt werden. D.h., es braucht kein zusätzliches Papier und keine zusätzlichen Unterlagen, die im Anschluss umgesetzt werden, sondern der eingeschlagene Weg soll konsequent weiterverfolgt werden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Wir sind der gleichen Meinung, dass der ökologische Umbau in Mehrfamilienhäusern voranzutreiben ist. Das wollen wir alle, wie wir jetzt gehört haben. Nur den Weg sehen nicht alle gleich. In unserem Kanton wurde vor kurzem der Sonderkredit angenommen. Bereits da gibt es Möglichkeiten, zu unterstützen, dass auch Mehrfamilienhäuser auf umweltfreundliche Heizungen umstellen. Wir sind der Meinung, dass wir nicht einen weiteren Bericht brauchen. Im Gegenteil, wir müssen vorwärtsmachen mit Informationen und auch mit besseren und höheren Beiträgen. Der Kanton St.Gallen ist ziemlich weit hinten was die Mehrfamilienhäuser betrifft. Da ist grosses Potenzial vorhanden. Wenn das Impulsprogramm des Bundes mit den 200 Mio. Franken ab dem Jahr 2025 umgesetzt wird, kommt noch einmal Geld dazu.

Viel wichtiger als ein neuer Bericht erscheint uns ein gutes Informationsprogramm, dass sich gezielt an die Eigentümer von grossen Objekten richtet. Das ist angedacht, wie bereits geschrieben wurde. Entscheidend ist aber immer auch die Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit des Kantons. Dabei geht es nicht nur um die Bauten des Kantons selber, sondern auch um die Objekte der staatsnahen Betriebe, z.B. der Pensionskassen mit ihren zahlreichen Mehrfamilienhäusern oder den Spitälern. Hier liesse sich ohne grosse Berichte in Sachen ökologischer Umbau relativ schnell viel erreichen. Die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes kann uns vielleicht schon heute sagen, was der Stand der Fördermassnahmen ist und was alles auf uns zukommt. Vielleicht kann sie auch der Finanzkommission Bericht erstatten, denn es geht um Gelder, die ausbezahlt werden.

In diesem Sinn sind wir gegen das Postulat und unterstützen den Antrag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Das Postulat spricht ein berechtigtes Anliegen an. Bislang wurden energetische Modernisierungen und Heizungsersatz grossmehrheitlich bei Einfamilienhäusern vorgenommen. Der direkte Nutzen, aber auch die Entscheidungsgewalt der Besitzer zeigen Wirkung. Bei Mehrfamilienhäusern, insbesondere bei Stockwerkeigentum, ist der Prozess um einiges anspruchsvoller. Aber auch Mieter sind wenig erfreut, wenn sich Modernisierungskosten auf die Grundmiete niederschlagen.

Gut, dass der Bund die Zeichen der Zeit erkannt hat und mit einem befristeten Impulsprogramm genau hier ansetzen will. Vorausschauend, dass das Amt für Wasser und Energie mit der Energieagentur vereinbart hat, genau diese Zielgruppe rund um grosse Wohn- und Dienstleistungsbauten bereits im nächsten Jahr zu informieren und bei Bedarf auch zu schulen. Die Fördermittel können so ab dem Jahr 2025 abgerufen werden. Die Ergebnisse der Umsetzung dieser Vereinbarung werden im Monitoring zum St.Galler Energiekonzept 2021–2030 (40.20.05) erfasst und kommuniziert.

Wir erachten es deshalb ebenfalls für unnötig, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen und sind überzeugt, dass die Energie besser in die Umsetzung geleitet wird. Wir unterstützen den Antrag der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Martin-Gossau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vorstandsmitglied des kantonalen Hauseigentümerverbandes.

Der Begründung der Regierung ist zu entnehmen, dass das Impulsprogramm des Bundes ab dem Jahr 2025 den Ersatz fossil betriebener Heizungen zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm mit 200 Mio. Franken je Jahr und befristet auf zehn Jahre fördern will. Mit Zufriedenheit darf festgestellt werden, dass das Amt für Wasser und Energie die wichtige Koordinationsaufgabe rund um diese Fördermittel bereits aufgegleist hat. Es besteht daher keine Notwendigkeit, die Ämter mit der Erstellung eines zusätzlichen Berichts zu beüben, der dem Kernanliegen des Postulats gar keine Rechnung tragen würde.

Zur Forderung der Postulanten betreffend Eigenstromerzeugung: Mehrfamilienhäuser sind wichtige Treiber der Energiewende und Träger von Multienergiesystemen. Viele Gebäude verfügen heute schon über eine eigene Stromerzeugung. Solaranlagen erzeugen einen Teil des Stroms für das Gebäude und reduzieren die CO2-Emissionen. Mit diesem Strom lassen sich auch Elektrofahrzeuge laden und die Wärmeversorgung unterstützen. Das Haus wird damit zu einer Zentrale für eine klimafreundliche und dezentrale Energieversorgung. Insbesondere bei der Sanierung von Gebäuden sind Bauherren gefordert. Ich stelle fest, dass die Immobilienbranche ihre Hausaufgaben macht. Davon profitieren auch die Mieterinnen und Mieter.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Worum geht es uns mit diesem Postulat? Wir haben gerade abgestimmt über die Klimafonds-Initiative und über einen Gegenvorschlag. Die St.Galler Stimmbevölkerung hat einem Sonderkredit über 59 Mio. Franken für erneuerbares Heizen zugestimmt. Sie können versichert sein, grosse Zustimmung zu dieser Vorlage kam auch aus dem dicht besiedelten Raum und von sehr vielen Mieterinnen und Mietern. Dies, obwohl Mieterinnen und Mieter von diesen Mitteln, für die sie sich ausgesprochen haben, praktisch nicht profitieren. Mindestens profitieren sie nicht in ihrer eigenen Wohnung davon, sondern aus einem ökologischen Grundgedanken heraus: Wenn sehr viele Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer ihre Häuser ökologisch sanieren, haben wir als Gesellschaft miteinander gewonnen. Aber die Mieterinnen und Mieter haben in aller Regel weiterhin eine Öl- oder Gasheizung, die ihre Wärme produziert und für die sie auch die Kosten zu tragen haben, die in den vergangenen Jahren angestiegen sind. Das fossile Heizen ist teurer geworden. Die Vermieterinnen und Vermieter können diese Kosten ohne weiteres auf die Mieterinnen und Mieter überwälzen. Sie haben in diesem Sinn keinen grossen finanziellen Anreiz, etwas an ihren Heizsystemen zu ändern.

Wir wissen es: Rund 95 Prozent der Gelder für erneuerbares Heizen und für den Heizersatz, die wir hier sprechen und in der Vergangenheit gesprochen haben – und wohl auch die erwähnten 59 Mio. Franken – fliessen in Einfamilienhäuser. Das ist in Ordnung. Wir müssen den ökologischen Umbau miteinander antreiben. Aber wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, wie wir erreichen können, dass mehr Mietliegenschaften ökologisch saniert werden. Wir haben im dichtbesiedelten Raum auch sehr viele Altbauten, bei denen eine Sanierung sehr kostenintensiv ist, z.B. die Dämmung oder ein relativ komplexer Heizersatz. Ich wohne in einer solchen Liegenschaft, da geschieht nichts. Es trägt mich aber nicht persönlich an, sondern aus einem Grundgedanken heraus: Wir müssen dazukommen, dass viel mehr Mehrfamilienhäuser ökologisch saniert werden und der Heizersatz vollzogen wird.

Die Regierung weist darauf hin, dass mit dem geplanten Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (abgekürzt KlG, BBl 2022 2403), über das wir abgestimmt haben und das angenommen wurde, jährlich 200 Mio. Franken durch den Bund ausbezahlt werden. Wie viel das für den Kanton ausmacht, ist in der Antwort der Regierung nicht zu lesen. Riesensprünge werden wir wohl auch mit diesen Mitteln nicht machen. Diese sollen offenbar vordringlich in den Ersatz von grösseren Heizsystemen investiert werden. Davon sollten auch Mieterinnen und Mieter verstärkt profitieren. Wir entnehmen der Antwort der Regierung, dass eine Informationskampagne angedacht ist. Ich weiss nicht, inwieweit das funktioniert und inwieweit eine solche Informationskampagne wirklich von Erfolg gekrönt sein wird. Wir sind gespannt darauf, würden aber schon noch ein bisschen mehr erwarten, z.B. dass die Regierung konkret aufzeigt, wie sie hier vorgehen will, damit Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern vermehrt die Bereitschaft aufbringen, ihre Heizungen zu ersetzen. Dafür hätten wir gerne einen Postulatsbericht. Wie kategorisch die Regierung einen solchen Bericht ablehnt, hat uns ein bisschen erstaunt. Denn es müsste auch im Interesse der Regierung sein, hier vorwärts zu machen für all die vielen Mieterinnen und Mieter in unserem Kanton. Wir wissen es alle: Die Schweiz ist ein Land von Mieterinnen und Mietern.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession