Geschäft: Verhältnismässige Verteilung von Personen des Asylbereichs auf die Gemeinden

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.57
TitelVerhältnismässige Verteilung von Personen des Asylbereichs auf die Gemeinden
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung18.9.2023
Abschluss21.2.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 18. September 2023
AntwortSchriftliche Antwort Regierung vom 31. Oktober 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.9.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2023Dringlicherklärung35Zustimmung75Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat erklärt die Interpellation mit 75:35 Stimmen nicht dringlich.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Einerseits begründet der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, dass es nicht möglich ist, eine Antwort bis morgen zu erarbeiten. Andererseits teilt er uns in seinem kurzen Votum mit, dass er sich nicht vorstellen könne, dass es eine andere Lösung gäbe. Wenn ja klar ist, was in der Antwort kommt, dann kann man das heute dringlich erklären und am Mittwoch zur Kenntnis nehmen, dass es keine andere Lösung gibt. Ich finde es nicht seriös oder wenigstens widersprüchlich, wenn einerseits gesagt wird, dass mehr Zeit zur Abklärung gebraucht wird und andererseits der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes sagt, dass er sich nichts anderes vorstellen könne. Dann kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sich die Verwaltung etwas anderes vorstellen kann. Bitte stimmen Sie der Dringlichkeit zu, dann können wir morgen zur Kenntnis nehmen, ob es nur diese Lösung gibt oder auch eine andere möglich ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion) zu Regierungsrat Fässler: Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Wir haben eine Interpellation eingereicht. Mit einer Interpellation haben wir keinerlei Anspruch darauf, dass Sie von heute auf morgen eine Verordnung ändern müssten. Es handelt sich lediglich um Fragen. Ich gehe davon aus, dass das Sicherheits- und Justizdepartement seine Arbeit gewissenhaft erledigt. Deshalb bin ich mir sicher, dass die Antworten zu den Fragen bereits vorliegen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Bei der aktuellen Verteilsituation im Kanton handelt es sich nicht um Willkür der Regierung oder des Migrationsamtes, wie jetzt indirekt suggeriert wird. Die aktuelle Verteilung beruht auf einer Absprache mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP). Auch die VSGP ist der Meinung, dass das aktuelle Verteilsystem gerecht und richtig ist. Entsprechend ist diese Regelung in die Asylverordnung (sGS 381.12) aufgenommen worden. Sie können das in den Art. 13 ff. nachlesen.

Wenn Sie an dieser Situation etwas ändern wollen, müsste das bis heute Abend erarbeitet werden. Es ist uns schlicht nicht möglich, die Asylverordnung innert dieser kurzen Frist zu ändern. Es wäre auch nicht sorgfältig. Der Kantonsrat muss ein Interesse daran haben, dass Gesetzes- und auch Verordnungsänderungen in diesem hochsensiblen Bereich ernsthaft geklärt und diskutiert werden. Nachdem die bisherige Regelung auf einer Absprache mit den Gemeinden beruht, wäre es bei einer allfälligen Änderung notwendig, diese wieder mit den Gemeinden zu diskutieren und dann allenfalls den bestehenden Verteilmechanismus anzupassen. Ebenfalls miteinbezogen werden müsste in diese Diskussionen der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG). Der TISG ist ein Verein, den die Gemeinden bzw. die VSGP gegründet haben. Er übernimmt diese Aufgaben, insbesondere die Betreuung von Neuankommenden, die noch über kein Bleiberecht verfügen.

Die Regierung kann innerhalb von zehn oder zwölf Stunden nicht den Verteilmechanismus des SEM ändern. Das wäre nur möglich, wenn das SEM dies ebenfalls machen möchte. Sie können sich vorstellen, dass ein Bundesamt ohne Konsultation aller Kantone bzw. Gemeinden das nicht durchführen kann. Ich kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen, dass es eine vernünftigere Lösung gibt als die aktuelle. Die Verteilung ist keine Willkür des SEM, sondern die in die Schweiz kommenden Asylsuchenden werden bevölkerungsentsprechend verteilt. Jene Kantone mit einer grossen Einwohnerzahl erhalten mehr als jene, die wenige Einwohnerinnen und Einwohner haben. Was daran ungerecht sein soll, muss man mir erklären.

Die Anträge dieser Interpellation, die meinem Verstehen nach darauf hinzielen, dass der Kanton St.Gallen weniger Asylsuchende betreuen muss, wären im Ergebnis falsch, willkürlich und würden auf erheblichen Widerstand anderer Kantone stossen. Sie ist daher abzulehnen.

Jetzt diskutieren wir jedoch nur über die Dringlichkeit. Sie können aus meinen Ausführungen schliessen, dass mit einer Dringlicherklärung innerhalb von zehn Stunden gar nichts erreicht werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Nach der Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 mehr als 12'000 Asylgesuche gestellt worden. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 ist die Zahl der Asylgesuche damit um 43 Prozent gestiegen. Die Kantone und Gemeinden haben grösste Mühe, Unterkünfte zu finden. Der Kanton Aargau hat bereits den Asylnotstand ausgerufen. Die massiv gestiegene Zahl von Asylgesuchen führt zu unhaltbaren Situationen. So sollen einer 180 Einwohner zählenden Gemeinde im Kanton Bern bis zu 120 Personen des Asylbereichs zugewiesen worden sein.

Auch in unserem Kanton werden vermehrt kleinere Gemeinden mit einer hohen Anzahl Asylbewerber belastet. So sollen in einem Gebäude des Alters- und Pflegeheims Wier in Ebnat-Kappel – eine Gemeinde mit rund 5'000 Einwohnern – künftig 120 Personen des Asylbereichs untergebracht werden, zusätzlich zu den 83 Personen, die bereits heute in der Gemeinde leben. Dies führt zu einer unverhältnismässig hohen Belastung für die Gemeinde und die umliegende Bevölkerung.

Es ist daher dringend, dass eine verhältnismässigere Verteilung sichergestellt wird. Die SVP stellt dazu einige Fragen, die aufgrund der soeben ausgewiesenen Brisanz beantwortet werden sollten, und zwar morgen und nicht erst übermorgen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
21.2.2024Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Interpellantin verzichtet auf eine Stellungnahme zur schriftlichen Antwort der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession