Geschäft: Kanton St.Gallen muss beim Bund mehr Grenzschutz einfordern
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.54 |
Titel | Kanton St.Gallen muss beim Bund mehr Grenzschutz einfordern |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 18.9.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 18.10.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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18.9.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2023 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Ich fühle mich leider ein Jahr zurückversetzt, denn lediglich zwei Dinge scheinen sich verändert zu haben. Einerseits ist es die Zahl der festgestellten illegalen Grenzübertritte, denn die hat sich nochmals erhöht. Zwischen Januar und August 2023 waren es in der ganzen Schweiz über 27’000. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahreszeitraum bereits jetzt einer Zunahme um 15 Prozent und letztes Jahr waren die Zahlen schon hoch. Zudem hat sich wohl das Gros der illegalen Grenzübertritte an die Südgrenze verschoben, wie die Zahlen hier eindrücklich zeigen. Wir haben gefragt, ob die zunehmende Zahl von illegal eingereisten Personen ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz darstelle. Die Regierung antwortet, dass eine kontinuierliche Zunahme an Ladendiebstählen, Einschleich- und Einbruchsdiebstählen im Wohnbereich und an Fahrzeugen zu beobachten sei. Sie führt zudem aus, dass 36,9 Prozent dieser Taten auf Schweizer zurückzuführen seien. Im Umkehrschluss heisst das aber auch, dass 63 Prozent der Täter Ausländer sind. Bei einem Ausländeranteil von rund 25 Prozent bedeutet das wohl, dass Ausländer drei bis viermal häufiger zu den genannten Delikten beigetragen haben. Sie weist zudem auf die besondere Auffälligkeit von Personen aus den Maghreb-Staaten hin, insbesondere was Wiederholungstaten angeht. Auch das ist nichts Neues. Trotzdem kommt die Regierung zum Schluss, dass durch die illegale Migration an der Ostgrenze kein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Kanton abgeleitet werden könne. Angesichts der Zahlen ist diese Behauptung als absurd zu werten und ich bitte Sie, mit Menschen zu sprechen, die sich bspw. regelmässig am Abend an unseren Bahnhöfen im Kanton bewegen. Was sich leider nicht verändert hat, ist die Kooperationsbereitschaft unseres Nachbars Österreich und die Bereitschaft, Schweizer Recht durchzusetzen. Sie könnten Personen, welche die Grenze illegal überschreiten, bis zu einem Jahr die Freiheit entziehen, aber die Justiz tut das nicht. Zudem verstehen wir nicht, weshalb sich die Regierung nicht für die Anwendung des Schengener Grenzkodex einsetzt, um die Grenzkontrollen zu verstärken. Auch der Verzicht auf eine vermehrte Durchführung von Grenzraumkontrollen, obwohl diese mit Österreich und Liechtenstein scheinbar möglich wären, ist nicht nachvollziehbar. Wir müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass diese Personen illegal einen Fuss in die Schweiz setzen, und wenn wir am Ende ein Gesetz wie Deutschland anstreben möchten, dass uns eine schnelle und unilaterale Rückführung ermöglichen würde, dann wird es Zeit, diese Forderungen auch als Kanton zu platzieren. Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen und die SVP wird sich weiterhin für die Bewältigung des Migrationsnotstands einsetzen und weitergehende Vorstösse prüfen, um der illegalen Migration und damit dem Kontrollverlust an unserer Grenze Einhalt zu gebieten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich Dringlicherklärung der Interpellation fest. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |