Geschäft: Inländervorrang – welche Erfahrungen hat der Kanton St.Gallen gemacht?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.53
TitelInländervorrang – welche Erfahrungen hat der Kanton St.Gallen gemacht?
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung18.9.2023
Abschluss30.4.2024
Letze Änderung17.7.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 18. September 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. Januar 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.9.2023Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.4.2024Wortmeldung

Romer-Jud-Benken (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die installierte Stellenmeldepflicht zielt darauf ab, das inländische Arbeitsmarktpotenzial auszuschöpfen, indem eine Meldepflicht für Stellen aus Berufsarten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit eingerichtet wurde und Personen, die bei der Arbeitsvermittlung angemeldet sind, einen Informationsvorsprung haben. Die anfängliche Arbeitslosenquote lag bei 8 Prozent und konnte per 1. Januar 2020 auf 5 Prozent gesenkt werden. Die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten ist stark rückläufig aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht erfolgt durch ein Vollzugsmonitoring. Dieses wird gesetzeskonform und effizient umgesetzt. Mehr als 8’000 Stellensuchende wurden nach dem Vermittlungsvorschlag eingestellt. Zudem wurden Studien zur Umsetzung und Wirkung der Stellenmeldepflicht in Auftrag gegeben. Diese ergab keine grossen Auswirkungen betreffend Arbeitslosigkeit und Einwanderung.

Nichtsdestotrotz nimmt der Bestand an ausländischen Personen aus Ländern, für die keine Kontingentierung existiert, im Kanton St.Gallen seit 2022 merklich zu, insbesondere infolge der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder wegen Familiennachzug. Das freiwillige Gesprächsangebot wird seit der Covid-19-Pandemie nicht mehr in demselben Ausmass wahrgenommen, weshalb nun deutlich weniger Integrationsvereinbarungen mit Anreizcharakter abgeschlossen werden. Wir sind der Meinung, dass dieser Austausch aber nach wie vor wichtig wäre. Insgesamt nimmt die Mitte-EVP-Fraktion aufgrund dieser vorliegenden Auslegeordnung zur Kenntnis, dass die Schweizer Wirtschaft aufgrund des akuten Fachkräftemangels dringend auf die Arbeitskräfte aus dem umliegenden Ausland angewiesen ist. Aus diesem Grund ist die Mitte-EVP-Fraktion mit der Antwort der Regierung zufrieden, ist aber dennoch gespannt auf die Übersicht über die Umsetzung aller bereits getroffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskraftpotenzials. Dort soll nämlich beurteilt werden, inwiefern diese Massnahmen die Ziele zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials erfüllen und ob noch zusätzliche Massnahmen nötig sind.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession