Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite 2023
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.23.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite 2023 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 13.9.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 19.2.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.9.2023 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.2.2024 | Gesamtabstimmung | 88 | Zustimmung | 27 | Ablehnung | 5 | |
20.2.2024 | Antrag Mitte-EVP-Fraktion zu Ziff. 1 | 34 | Zustimmung | 81 | Ablehnung | 5 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite 2023 mit 88:27 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion zu Ziff. 1 mit 81:34 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Willi-Altstätten, Kommissionspräsident: Ein gleichlautender Antrag wurde bereits in der Finanzkommission gestellt. Dieser wurde mit 10:4 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat mich herausgefordert, ein kurzes Votum zu tätigen. Wenn in der Privatwirtschaft eine Offertstellung gemacht wird und es gehen nur zwei Angebote ein, dann müssen die Alarmglocken läuten. Dass nur zwei Anbieter für ein Projekt von über 70 Mio. Franken offeriert haben, muss zu denken geben. Wenn diese sauber kalkuliert haben, haben sie die Risiken im Offertbetrag eingerechnet. Wenn nicht, werden wir das in ein paar Jahr sehen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich entnehme dem Votum der Mitte-EVP-Fraktion, dass die Ausschreibung einer Gesamtlösung nicht bestritten wird. Das finde ich gut, diesbezüglich besteht ein Konsens. In Ziff. 2 des Antrags der Mitte-EVP-Fraktion steht die Frage im Raum, gewisse Sachen (z.B. Druck und Verpackung) nicht mehr Fremden zu geben, sondern diese inzusourcen. Das haben wir geprüft. Wir machen das schon heute nicht selber und wir wollen das auch in Zukunft nicht machen. Das ist nicht unsere Kernkompetenz. Steuerlösungen bestehen nicht darin, dass sie möglichst gut verpacken und drucken können. Deshalb finde ich den Vorschlag, dass in Zukunft über das Steueramt machen zu müssen, nicht sinnvoll. Wir haben mit dem Outsourcing dieser Punkte gute Erfahrungen gemacht. Würden Sie uns diesen Auftrag erteilen, müssten wir nach Ziff. 1 ein Kostendach festlegen. Nur, wo läge dieses Kostendach? Wir haben eine intensive Ausschreibung gemacht und konkrete Angebote erhalten. Wäre es seriös, hinzugehen, und ein Kostendach von z.B. 60 Mio. Franken festzulegen? Dann unterbreite ich Ihnen bald wieder einen Nachtragskredit und das ganze Spiel beginnt sich zu drehen. Das ist nicht sinnvoll. Wenn ich heute ein Kostendach geben müsste, kann ich es nur aufgrund der eingegangenen Offerten sinnvoll festlegen. Ich müsste wahrscheinlich ein Kostendach von rund 75 Mio. Franken treffen. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Die erwähnten Risiken der Anbieter enthalten selbstverständlich Teuerungsklauseln. Das lässt sich nicht wegnehmen und wäre auch nicht fair. Wenn Sie eine Vergabe seriös machen, ist die Initialaufwendung das eine. Der Betrieb ist aber genauso wichtig. Wir haben von Beginn an gesagt, dass aufgezeigt werden muss, was der Betrieb von 16 Jahren kostet und entsprechende Offerten einzureichen sind. Es gab Anbieter, die bereit waren, dieses Risiko zu übernehmen. Sie wollen nun, dass wir als Kanton dieses Risiko übernehmen, obwohl es Anbieter gibt, die das machen. Gleichzeitig wollen Sie das Risiko für den Kanton minimieren. Ich weiss nicht, wie das aufgeht. Wenn Sie dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion zustimmen, werden wir mehrere Jahre zurückgeworfen. Wir müssten nochmals von vorne beginnen. Dieser Prozess war sehr ausführlich und sehr zeitaufwendig. Ich würde wieder in einen Dialog gehen, alles andere wäre unseriös. Wenn Sie den Antrag der Regierung ablehnen, gibt es nur jemand, der daran interessiert ist, nämlich diejenigen, die heute 16 Mio. Franken für diese Lösungen erhalten. Wir müssten noch mehrere Jahre diese teuren Lösungen von 16 Mio. Franken schultern. Das will ich nicht. Ich möchte vorwärtsmachen, da wir einen Anbieter haben, der diese Risiken übernimmt. Zudem können wir viel Geld sparen. Wir haben verschiedene Vorlagen erhalten, dass wir endlich die Effizienz erhöhen sollen. Die Finanzkommission weiss wahrscheinlich, dass wir mit der BDO Effizienzanalysen erstellt haben. Die BDO wusste von diesem Projekt und hat mehrmals gesagt: Geht weiter in diese Richtung und macht eine Gesamtlösung. Diesbezüglich gibt es im Steueramt noch ein wesentliches Optimierungspotenzial. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Niederschwellig geht der Verdacht um, dass wir eine «Lex bisherige Anbieter» prädestinieren wollen. Das ist nicht der Fall. Ich höre von Etterlin-Rorschach niederschwellig den Anklagepunkt heraus, dass in unserer Fraktion eine ehemalige Verwaltungsrätin der Abraxas sitzt. Sie wissen allen, wen ich meine. Die Person hatte von Amtes wegen Einsitz im Verwaltungsrat, ist mittlerweile aber ausgeschieden und hat keinen Bezug mehr zu diesem Unternehmen. Die Person wird von der linken Seite niederschwellig angegriffen, weil sie in einem Verwaltungsrat Einsitz hatte, obwohl sie sich gute Kenntnisse erarbeitet hat und ein Fachwissen aufweist, dem wir vertrauen. Es wird gesagt, man hätte eine Verbindung zur Abraxas. Dies ist nicht so, auch wenn wir das Wort «Abraxas» nicht in den Mund nehmen wollten. Für uns ist klar: Wenn die Ausschreibung mit einem kleineren Projektumfang erfolgt, gibt es mehr Anbieter und mehr Wettbewerb. Das Prozessrisiko wurde vom Gewinner vermeintlich falsch eingepreist. So besteht ein gewisses Risiko, dass der Prozess nicht zu Ende gearbeitet wird. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Mitte-EVP-Fraktion ist der Meinung, dass das Projekt sistiert und neu ausgeschrieben werden soll. Sie erwähnt dabei eine Staffelung. Ich frage mich, ob das im Sinn des öffentlichen Beschaffungswesens überhaupt möglich ist. Es erstaunt mich, dass statt des Anbieters der Kanton Risiken aller Art übernehmen soll. Ich frage mich ernsthaft, ob es um den Kanton St.Gallen geht und ob das im Sinn der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist. Oder geht es um den unterlegenen Mitbewerber, damit dieser nochmals eine Chance erhält? Bärlocher-Eggersriet hat in seinem Eintretensvotum den unterlegenen Mitbewerber genannt. Weiter hat er erwähnt, dass der Kanton und die St.Galler Gemeinden an diesem Unternehmen beteiligt sind. Wo kämen wir hin, wenn in einer solchen Ausschreibung ein privater Mitbewerber politisch ausgeschlossen wird, obwohl er den Zuschlag erhalten hat, nur weil der Kanton Eigentümer des anderen Mitbewerbers ist? Mit so einem Vorgehen haben wir ein wettbewerbsrechtliches Problem. Das kann es nicht sein. Es wurde ein sauberes Verfahren durchgeführt und den Zuschlag des Mitbewerbers gilt es zu akzeptieren. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Es ist gut möglich, das auch mit dem Vorschlag der Mitte-EVP-Fraktion wieder der gleiche Anbieter zum Zug kommt. Der Mitbewerber hat jedenfalls höher offeriert, denn sonst wäre er zum Zug gekommen. Nur wenn mehr Anbieter offerieren, heisst das noch lange nicht, dass am Schluss ein tieferes Angebot herausschaut. Die offerierenden Unternehmen wissen nicht, wie hoch die übrigen Mitbewerber offeriert haben und können so nicht einfach höhere Offerten eingeben, denn sie wollen das Projekt. Eine Staffelung kann auch mit den jetzigen Unternehmen vorgenommen werden. Eine solche macht absolut Sinn. Dafür muss das Projekt nicht abgebrochen werden. Es können einzelne Teile programmiert werden, z.B. die natürlichen Personen oder das Register zuerst. Da gibt es durchaus Möglichkeiten. Meiner Meinung nach sind grössere gesetzliche Anpassungen nicht Teil der Risiken, die der Anbieter übernehmen muss. Da geht es nur um kleinere Anpassungen. Es macht durchaus Sinn, dass der Anbieter die Wartungskosten übernehmen muss. Dieser ist dadurch gezwungen, das Produkt so zu entwickeln, dass geringe Wartungskosten entstehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Entwicklungskosten tief und die vom Kanton zu übernehmenden Wartungskosten hoch sind. Das Projekt «IT Steuern SG+» wird sich auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Kantons St.Gallen konzentrieren. Wir sind der Auftraggeber und nehmen das Programm ab. Alles andere macht weder für den Entwickler noch für uns Sinn. Wenn das Projekt auch anderen Kantonen zusagt, können diese es kaufen, was aber nicht die Priorität ist. Es wäre dann ein Batzen, der dazukommt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Wie der Vorsteher des Finanzdepartementes verschiedentlich betont hat, ist der Handlungsdruck für die neue Steuerlösung gross. Das Steueramt arbeitet in verschiedenen Teilbereichen mit technisch veralteten Lösungen, die dringend erneuert werden müssen. Die Risikoabschätzung ist immer so eine Sache. Auch der Abbruch und die Neuaufgleisung eines solchen Projekts, wie es die Mitte-EVP-Fraktion verlangt, würde gigantische weitere Risiken mit sich bringen. Es wäre dann abzuwägen, ob man sie eingehen möchte oder nicht. An die Adresse der GLP möchte ich noch erwähnen: Sie sprechen von einem Klumpenrisiko mit der neuen Anbieterin. Glauben Sie mir, der Kanton hat in EDV-technischer Hinsicht ein mindestens so grosses Klumpenrisiko mit der bisherigen Anbieterin. Es wird die Kunst der Sachverständigen auf Regierungsebene und der IT-Spezialisten sein, die neue Informatiklandschaft der Zukunft für den Kanton zu konzipieren. Diese dürfte tendenziell weggehen von sogenannten Rechenzentren mit All-in-Lösungen. Neu werden das massgeschneiderte Lösungen in der Wolke sein, die optimal mit Schnittstellen organisiert sind und entsprechend funktionieren. Ich werde zudem den Eindruck nicht los, dass die Mitte-EVP-Fraktion eine «Lex bisherige Anbieter» machen möchte. Das erscheint uns aufgrund der ausgeführten Sachlage nicht angemessen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Ziff. 1 (Nachtragskredit für das Projekt «IT Steuern SG+»). Bärlocher-Eggersriet beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion, Ziff. 1 zu streichen. Mit der Streichung des Nachtragskredits soll eine Neuauflage der Ausschreibung ermöglicht werden. Diese Neuausschreibung soll sich an den folgenden Eckpunkten orientieren. Beachten Sie dazu Variante 2a) «Projektabbruch und neue Gesamtausschreibung mit kleinerem Umfang» auf S. 23 der Botschaft.
Nach unserer Meinung spielte im Dialogverfahren, das über 1'000 Fragen und Fragestellungen brachte, letztlich die Fachlichkeit der Anbieter nur eine zweitrangige Rolle. Höher gewichtet wurde, dass die Offertsteller die Absicht darlegten, eine schweizerische Steuerlösung entwickeln zu wollen und in der Lage sind, das Steuerfachwissen des Kantons St.Gallen zielgerichtet bei der Lösungsentwicklung einzusetzen. Dieser Umstand führt dazu, dass das fachliche Know-how eine Aufstockung der internen Personalressourcen des kantonalen Steueramtes um zwölf Vollzeitäquivalente für den Zeitraum der angenommenen Projektdauer von 6,5 Jahren erfordert. Dies entspricht Gesamtkosten von 9,3 Mio. Franken, die nicht im Nachtragskredit enthalten sind. An der zweiten Sitzung der Finanzkommission zum Thema Nachtragskredit «IT Steuern SG+» war eine Vertretung der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) anwesend. Mit dem Vertreter des kantonalen Steueramtes, der dem Resort Logistik/Informatik der SSK vorsteht, waren es eigentlich zwei Vertreter. Diese betonten, dass dem Kanton St.Gallen mit diesem Projekt eine Pionierrolle zukommt. Die Mitte-EVP-Fraktion fragt sich, weshalb der Kanton eine Pionierrolle übernehmen soll, wenn es keine Vorgaben für schweizerische Standards gibt, keiner der angefragten Kantone bereit war, beim Projekt mitzumachen, unter dem Deckmantel der gebundenen Ausgaben ein Mammutprojekt mit unsicherem Ausgang auf den Weg geschickt wird, Risiken wie Gesetzesänderungen während der Projektphase, die so sicher sind wie das Amen in der Kirche, nicht in Rechnung gestellt werden können und die Wartungskosten für die nächsten 16 Jahre fixiert werden müssen. Dies in einem Informatikumfeld, wo die Preise nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben. Wir beschliessen über eine Erhöhung des im Jahr 2021 gesprochenen Kredits von 43,8 Mio. Franken um rund 70 Prozent auf 73,9 Mio. Franken. Weiter gilt es zu bedenken, dass der Rechtsweg von der unterlegenen Offertstellerin beschritten wurde. Erlauben Sie mir die hypothetische Frage: Was tun wir, wenn die Einsprache gestützt wird? Unserer Meinung nach wäre es sinnvoller, die Ausschreibung mit kleinerem Umfang nochmals zu starten und dabei gewisse Bemerkungen, Ergänzungen und Änderungen im Ausschreibungsverfahren anzubringen, damit ein Wettbewerb, der den Namen auch verdient, möglich ist. Der Fahrplan, nämlich der Abschluss des Projekts bis Ende 2029, kann aufgrund des laufenden Rechtsverfahrens nicht eingehalten werden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Aufgrund der Unbestrittenheit des Nachtragskredits für das Projekt «Einführung SAP HCM for S/4HANA» werde ich mich ausschliesslich zum Nachtragskredit für das Projekt «IT Steuern SG+» äussern. Als ich vor rund neun Monaten von der Tatsache Kenntnis genommen habe, dass die Investitionen, wenn wir so weiterfahren, deutlich höher als geplant ausfallen, ist auch mir das Wort «unschön» in den Mund gekommen. Da bin ich mit Ihnen vollständig einverstanden. Eine derartige Kostensteigerung ist unschön. Man muss sich fragen, wie das eintreffen konnte und wie wir weitermachen. Der Grund ist, dass wir zu Beginn davon ausgegangen sind, dass wir mit einer bestehenden Lösung weiterfahren können und die ursprünglichen Investitionen nicht so hoch sein werden, wie es jetzt der Fall ist. Im Laufe des Dialogs zeigte sich, dass die Unternehmen, die heute über eine umfassende Lösung verfügen, unseren Anforderungen nicht gerecht werden, denn das sind alles sehr alte Lösungen. Wenn Sie in eine solche Gesamtlösung hineingehen wollen, müssen Sie sich fragen, ob Sie sich auf ein altes Pferd setzen oder ob Sie den Mut haben, etwas Neues zu machen. Deshalb habe ich den Auftrag erteilt. Das hat nichts damit zu tun, dass die Regierung unsicher ist. Wenn eine derartige Kostenüberschreitung absehbar ist, müssen sämtliche Alternativen überprüft werden. Es wäre nicht seriös, einfach weiter zu wursteln und so zu tun, dass alles gut kommt. Wir haben alle im Raum stehenden Alternativen überprüft. Wir haben das in einer rund 140-seitigen Studie im Detail geprüft und der Finanzkommission offengelegt. Die Finanzkommission kam nach Kenntnisnahme dieser Studie ebenfalls zum Entscheid, dass es Sinn macht, weiterhin eine Gesamtlösung zu verfolgen und dass alle anderen Alternativen nicht derart gut abschneiden, wie das Weitermachen. Weitermachen bedeutet: Wir brauchen einen Nachtragskredit. Lippuner-Grabs hat es richtig dargelegt: Das Schöne ist, dass wir nicht in der Mitte von einer bereits halbfertig erstellen Software stecken. Es wurde bis jetzt noch nichts gemacht. Das ist der grosse Vorteil des Dialogverfahrens. Erlauben Sie mir, auf dieses Verfahren einzugehen. Ich bin mit Ihnen einverstanden: Der Bund hat tatsächlich verschiedene IT-Projekte an die Wand gefahren. Die Erkenntnis aus diesen Misserfolgen ist, dass im öffentlichen Beschaffungswesen neu das Verfahren eines Dialogs eingeführt wurde. Das gab es früher nicht. Ich bin überzeugt, dass dieser Dialog in Zukunft das entscheidende Verfahren für komplexe IT-Vorlagen sein wird. Denn damit besteht die Möglichkeit, mit den Anbietern in Dialog zu treten, gegenseitige Schwierigkeiten auszuloten, abzutasten, was man als Anbieter eigentlich will und was überhaupt auf dem Markt verfügbar ist. Wir haben diesen Dialog mit den entsprechenden Anbietern über mehrere Monate intensiv geführt. Ob Sie mir es glauben oder nicht, ich kann Ihnen versichern, dass es im Kanton keine andere Vergabe gibt, die derart umfassend dokumentiert ist und kritisch hinterfragt wurde. Es handelt sich um eine grosse Beschaffung. 73 Mio. Franken sind kein Klacks. Man kann am Schluss zu einer anderen Bewertung kommen, das ist legitim, aber wir haben alles gemacht, damit wir sicherstellen können, dass es am Schluss gut kommt und wir die Risiken, so weit möglich, minimieren und managen können. Auch wenn das Dialogverfahren intensiv war und uns zeitlich viel Aufwand gegeben hat, war es das richtige Verfahren. Weshalb ist am Schluss auch die Regierung zur Ansicht gekommen, dass das Weiterfahren mit einer Gesamtlösung mit diesem Nachtragskredit das Beste ist? Das entscheidende sind die Betriebskosten. Aktuell zahlen wir für diese Lösungen jährlich rund 16 Mio. Franken, weil es unsäglich viele Schnittstellen gibt. Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: Vor kurzem fusionierten die Gemeinden Hemberg und Neckertal. Der Gemeindepräsident, Gertsch-Neckertal, sitzt sogar im Kantonsrat. Steuerlich könnte davon ausgegangen werden, dass dies kein grosses Ding ist. Die Integration bzw. das Verschwinden einer Gemeinde führte jedoch zu Anpassungskosten unserer IT-Lösung von sagenhaft mehreren 100'000 Franken. Das kann es nicht sein. Unsere Lösung ist derart kompliziert, weil sie verwoben ist und wir über verschiedene Anbieter verfügen. Das macht keinen Sinn. Deshalb sind wir überzeugt, dass eine Gesamtlösung der richtige Weg ist. Dieser führt dazu, dass wir mit der neuen Lösung die jährlichen Betriebskosten von 16 Mio. auf rund 6 Mio. Franken reduzieren können. Das wurde im Dialog sehr intensiv diskutiert. Wir haben eine Sicherheit, dass das grosso modo auch eintreffen wird. Zudem wurde mit den Gemeinden vereinbart, das haben wir bereits im Budget 2022 gesagt, dass der Kanton die Einmalinvestition leistet und die Gemeinden in Zukunft die Betriebskosten zu 50 Prozent übernehmen. Denn mit dieser Applikation werden auch die Gemeindesteuern, Kirchensteuern usw. erhoben. Für den Kanton betragen die Betriebskosten neu 3 Mio. Franken anstatt den heutigen 16 Mio. Franken. Ich versichere Ihnen, es gibt nicht derart viele Möglichkeiten, jährlich so viel Geld einzusparen. Wir können somit die Amortisation dieser Lösung in sieben Jahren bewältigen. Wenn Sie eine Gesamtlösung, wie wir sie haben wollen, neu ausschreiben und wenn Sie überzeugt sind, dass das richtig ist, dann braucht es Mut. Denn ohne Mut würden sie weiterbasteln und versuchen, jede Steuerart für sich irgendwie abzuwickeln. Wir haben den Mut. Aber Mut alleine reicht oft nicht. Sie müssen das Risiko kalkulieren, dass Sie mit diesem Mut begehen. Aufgrund unseres seriösen und langwierigen Dialogverfahrens sind wir überzeugt, dass wir dieses Risiko kalkulierbar gemacht haben und dass wir wissen, auf was wir uns einlassen. Ich werde alles dafür einsetzen, damit diese Lösung irgendwann fliegt. Ich finde den Vorschlag von Hartmann-Walenstadt gut. Ich werde periodisch die Finanzkommission informieren, wo wir stehen. Das ist in bei einer solchen Kredithöhe richtig. Wir werden im Schaufenster sein. Aber wenn es uns am Schluss gelingt, diese Lösung erfolgreich einzuführen, werden wir schweizweit für Furore sorgen, weil es bis heute keinen Kanton gibt, der ein einheitliches, modernes und modular aufgebautes System mit derart tiefen Betriebskosten hat. Ich bin überzeugt, dass wir uns einen strategischen Vorteil herausholen werden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zum Nachtragskredit für das Projekt «IT Steuern SG+»: Mit dem Budget 2022 gewährte der Kantonsrat einen Sonderkredit von 43,8 Mio. Franken für die Erneuerung der IT-Systeme im Zusammenhang mit den Steuerdaten. Im vorliegenden Angebot sind die Betriebskosten wesentlich tiefer als bei der heutigen Lösung. Heute liegen diese bei rund 16 Mio. Franken, in Zukunft noch bei rund 6 Mio. Franken. Die Gemeinden beteiligen sich zukünftig mit bis zu 3 Mio. Franken hälftig an den Betriebskosten. Das ergibt für den Kanton, wenn alles zum Fliegen kommt, jährliche Einsparungen von 13 Mio. Franken. Die Investition mit dem Gesamtvolumen von über 70 Mio. Franken ist somit in rund sieben Jahren bereits wieder amortisiert. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung sind leider viel höhere einmalige Investitionskosten erforderlich, was der unschöne Punkt an diesem Nachtragskredit ist. Anstatt der geschätzten 43,8 Mio. Franken sind einschliesslich der Aufstockung der internen Personalressourcen um rund 12 Vollzeitäquivalenten für diesen befristeten Einführungszeitraum von 6,5 Jahren rund 80 Mio. Franken notwendig. Aus diesem Grund befinden wir heute über den Nachtragskredit. Das Projekt wurde in der Finanzkommission nicht nur einmal geprüft. In der letztjährigen Budgetdebatte der Finanzkommission wurde nochmals eine Ehrenrunde eingelegt. Es wurde vertieft geprüft und diskutiert. Auch von der Finanzkommission wird dieses Projekt grossmehrheitlich unterstützt. Wir sind uns der Risiken eines solch grossen IT-Projekts bewusst und erwarten deshalb vom zuständigen Finanzdepartement ein periodisches und zeitnahes Reporting. Das kann über die Finanzkommission gewährleistet werden oder bei grösseren Verzögerungen oder Abweichungen auch mittels einer Information an den Kantonsrat. Wir sind uns bewusst, dass es ein sehr grosses Projekt ist und dass es IT-Projekte in der Vergangenheit gab, die negative Schlagzeilen erbracht haben. Aber es gibt auch unzählige Projekte, die gut umgesetzt wurden. Wir bitten Sie, den beiden Nachtragskrediten zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Durchführung von Informatikprojekten in der öffentlichen Verwaltung bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Wir haben es gehört, zu tief sitzt der Schock über das 100-Millionen-Debakel des Bundes beim Projekt Insieme oder das jüngst im Kanton Zürich gescheiterte Justizprojekt. Es war deshalb sicher richtig, den Zusatzkredit von rund 30 Mio. Franken zurückzustellen und das Projekt angesichts der Risiken nochmals zu überprüfen. Die Evaluation möglicher Anbieter für eine integrierte Gesamtlösung für die Steuererhebung mittels öffentlicher Ausschreibung mit Dialog ist zu begrüssen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse für dieses hochkomplexe Projekt sind sehr wertvoll und tragen dazu bei, die Projektziele und die Anforderungen an die Ausgestaltung der neu zu programmierenden Steuersoftware klar zu definieren. Die Regierung verfolgt in diesem Projekt eine One-Provider-Strategie. Der Gedanke der ungeteilten Verantwortung und eines einzigen Ansprechpartners ist verlockend. Die Verwaltung und Koordination mit einem Anbieter ist zudem oft einfacher als mit mehreren. Es gibt weniger Schnittstellen und die Prozesse können effizienter gestaltet werden. Die möglichen Risiken, die nicht unerheblich sind, werden in der Botschaft jedoch kaum beleuchtet. Die Konzentration auf einen Anbieter birgt das Risiko der Abhängigkeit. Ein einziger Anbieter kann darüber hinaus nicht über das ganze Spektrum an Fachwissen und Erfahrung verfügen. Dies zeigt ein Blick auf die Webseite des ausgewählten Anbieters. Kompetenz im Bereich der Steuererhebung ist nicht zu finden. Parallel zum Nachtragskredit beantragt die Regierung die Aufstockung von zwölf Vollzeitstellen während wenigstens 6,5 Jahren, auch um sicherzustellen, dass das spezifische Know-how für die Programmierung zur Verfügung steht. Effektive Softwareentwicklung erfordert jedoch ein tiefes Verständnis der Anforderungen und insbesondere ein Verständnis für die Nutzerperspektive. Das Fehlen dieses Wissens auf Seiten des Anbieters kann durch die Steuerverwaltung wohl nur teilweise ersetzt werden. Darüber hinaus umfasst die Strategie eines einzigen Anbieters Dienstleistungen, die nichts mit der Software zu tun haben. Die Integration artfremder Leistungen, schreckt aber potenzielle Anbieter ab und erhöht das Risiko sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer. Ein weiterer Punkt macht und skeptisch: Das Angebot beinhaltet die Einführung und den Betrieb der IT-Steuerlösung über einen Zeitraum von 16 Jahren. Neben der Einführung dieser neuen Gesamtlösung ist der Lieferant auch für den Applikationsbetrieb, für Wartung, Support, Inbetriebnahme, Druck und Verpackungsdienstleistungen verantwortlich. Welches verantwortungsbewusste Unternehmen kann Kostengarantien für 16 Jahre abgeben? Diese Forderung ist unseriös, und diese Zusicherung kann deshalb nicht abverlangt werden. Somit steht auch das Argument der Kostensicherheit auf tönernen Füssen. Schliesslich wird der Kanton Eigentümer der neukonzipierten Software. Mit Vertragsunterzeichnung kann das ausführende Unternehmen die Software und deren Implementierung – mit Entschädigungspflicht an den Kanton St.Gallen – auch an andere Kantone weiterverkaufen. Auch dies sehen wir kritisch. Es ist nicht primäre Aufgabe des Kantons, eine Steuersoftware für andere zu entwickeln und insbesondere die Risiken alleine zu tragen. Vielmehr hätten wir uns vorgestellt, dass der Kanton St.Gallen mit anderen Kantonen Basiselemente der Steuersoftware gemeinsam einkauft und damit das Risiko auf mehrere Schultern verteilt. Es scheint so, dass auch die Regierung die Vorlage in Grösse und Komplexität nicht mehr ganz überzeugt, widmet sie doch in der Botschaft ein umfangreiches Kapitel dem Projektabbruch bzw. möglichen Alternativen. Auch wir sind skeptisch und votieren für eine Neuausschreibung auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Dialog. Wir unterstützen den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion und die dort formulierten Eckwerte. Der zweite Nachtragskredit für das Projekt «Einführung SAP HCM for S/4HANA» ist in unserer Fraktion unbestritten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Als Leiter des Steueramtes Kaltbrunn arbeite ich mit dem aktuellen Steuerprogramm und werde sehr wahrscheinlich auch mit dem neuen Programm arbeiten. Der Kantonsrat hat für das Projekt «IT Steuern SG+» im Rahmen des Budgets 2022 einen Sonderkredit über 43,8 Mio. gewährt. Das kantonale Steueramt hat darauf das Programm zur Vergabe im Dialogverfahren ausgeschrieben und nach einer Vorqualifikation mit ausgewählten Anbietern einen Dialog durchgeführt. In diesem Dialog konnte der Kanton den Beschaffungsgegenstand konkretisieren, Kostentreiber identifizieren und Optimierungspotenzial erkennen. Der Zuschlag ging schlussendlich an das Unternehmen emineo AG in Baar. Das Angebot beinhaltet die Einführung und den Betrieb der Steuerlösung über einen Zeitraum von bis zu 16 Jahren. Die Betriebskosten liegen mit 6 Mio. Franken je Jahr massiv tiefer als heute mit 16 Mio. Franken. Zudem ist geplant, dass die Gemeinden von diesen 6 Mio. Franken die Hälfte übernehmen. Die Investitionen sind dank der in Zukunft viel tieferen Betriebskosten in rund sieben Jahren amortisiert. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung sind dafür höhere einmalige Investitionskosten erforderlich – 73,9 Mio. statt 43,8 Mio. Franken. Deshalb braucht es diesen Nachtragskredit. Es hat sich herausgestellt, dass der ursprüngliche Betrag viel zu tief geschätzt wurde. Solche extremen Abweichungen sind sehr unschön und müssen in Zukunft unbedingt verhindert werden. Glücklicherweise wurde das mit dem angewandten Dialogverfahren nicht erst bei der Umsetzung festgestellt. Das Produkt muss von Grund auf neu entwickelt werden und soll modular aufgebaut sein. Alle Kantone sind in die Arbeiten der Referenzarchitektur eingebunden. So soll es möglich sein, dass irgendwann alle Kantone mit ähnlich aufgebauten Programmen arbeiten. Schön wäre es, wenn mehrere Kantone zusammen ein Programm entwickeln können. Leider ist das nicht möglich, weil alle anderen Kantone abgesagt haben. Sie sind nicht so weit bzw. müssen nicht alles ersetzen wie wir. Ein Abbruch und die Erarbeitung eines Projekts mit anderen Kantonen würde zu lange dauern. Ebenso wäre es ungewiss, ob überhaupt jemand mitmacht. Die hohen Betriebskosten würden dann weiterlaufen. Parallel zum Kredit ist für das aktuelle Projekt eine Aufstockung von zwölf Vollzeitäquivalenten für die Projektdauer von 6,5 Jahren nötig. Im Dialog stellte sich heraus, dass für die Entwicklung und Realisierung deutlich höhere Mitwirkungspflichten entstehen. Diese Mitwirkung bringt aber auch den Vorteil, dass die Verwaltung nahe dran ist und eingreifen kann, wenn etwas nicht so läuft wie geplant. Ich gehe davon aus, dass die einzelnen Module erst bezahlt werden müssen, wenn sie funktionsfähig sind. Sollte es zu einem Projektabbruch kommen, könnten die schon entwickelten Produkte verwendet werden. Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt. Gewähr haben wir aber weder beim jetzt berücksichtigten Unternehmen noch bei einer anderen. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass das bisherige Verfahren sehr gut durchgeführt wurde und viele Unklarheiten beseitigt werden konnten. Dies gibt zumindest Gewähr für einen guten Start. Wir sind der Meinung, dass bei der Entwicklung so vorgegangen werden sollte, dass nicht alle Lieferobjekte gemeinsam entwickelt werden, sondern dass das Projekt gestaffelt werden sollte. So, wie es die Mitte-EVP-Fraktion in ihrem Antrag auch fordert, jedoch ohne nochmalige Ausschreibung des Projekts. So sind schneller funktionsfähige Module vorhanden, die dann im Notfall auch von einem anderen Anbieter weiterverwendet oder eingesetzt werden könnten. Im Angebot sind sämtliche Kosten für Entwicklung und Betrieb enthalten. Meiner Meinung nach ist das ein Vorteil. Es gibt Gewähr, dass nicht ein schlechtes Programm entwickelt wird, das nachher zu hohen Betriebs- und Änderungskosten führt. Es wurde uns versichert, dass der Zuschlagspreis verifiziert wurde und realistisch ist. Wir hatten diesbezüglich Bedenken, ob das mit diesem Preis überhaupt möglich ist. Es macht keinen Sinn, wie von der Mitte-EVP-Fraktion vorgeschlagen, den Applikationsbetrieb aus der Ausschreibung rauszunehmen. Auch beim First-Level-Support würde dies zu grösserem Koordinationsbedarf führen. Beim Druck und der Verpackung habe ich diesbezüglich weniger Bedenken, das wäre sicher möglich gewesen. Wenn wir die Ausschreibung abbrechen und neu ausschreiben müssten, könnte es gut sein, dass wieder derselbe Anbieter den Zuschlag erhält. Er hatte bereits in der letzten Ausschreibung den besten Preis offeriert. Dann haben wir Zeit und Geld verloren und sind nicht weiter als vorher. Zudem würde es zu zwei bis drei Jahre Verzögerung führen. Die alten Programme, die teilweise wirklich am Ende der Laufzeit sind, müssten so lange weiterlaufen, was hohe Kosten von mehr als 10 Mio. Franken im Jahr zur Folge hätte. Auch die nicht im Paket enthaltenen Aufgaben müssten noch ausgeschrieben werden. Ich bitte Sie, den beiden Nachtragskrediten zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Nachtragskredit von Fr. 700'000.– für das Projekt «Einführung SAP HCM for S/4HANA» war in der Finanzkommission völlig unbestritten. Auch wir unterstützen diesen Nachtragskredit gemäss Ziff. 2 des Entwurfs. Deutlich kontroverser wurde über den Nachtragskredit Projekt «IT Steuern SG+» in der Höhe von 30,1 Mio. Franken diskutiert. In der Novembersitzung entschied die Finanzkommission nach erfolgter Auslegeordnung und Grundsatzdiskussion, dass über dieses Geschäft an einem weiteren Sitzungstag vertieft weiter beraten werden soll. Fragen zum Ausschreibungsverfahren, zum Projektinhalt und -ablauf, zum Lebenszyklus dieser Investition, zu möglichen Risiken und generell zum IT-Markt rund um Steuerlösungen für kantonale Steuerämter sollten fundiert geklärt werden. Die Abweichung zwischen dem ursprünglichen, also genehmigten Sonderkredit und der nun vorliegenden Fassung wird bereits in der Botschaft detailliert dargelegt. Weniger klar war zu Beginn, wie aus einer Ausschreibung zur Beschaffung einer integrierten Standardlösung für sämtliche Steuerarten ein Projekt zur Entwicklung einer völlig neu zu programmierenden St.Galler Standardlösung werden konnte. Wir wurden mit umfassenden Akten bedient, u.a. auch mit vertraulichen Unterlagen zum gesamten Beschaffungsprozess. Es ist deutlich zu sagen: Die Diskussion zu diesem Nachtragskredit ist keine Farce, weil ohnehin bereits Tatsachen geschaffen wurden. Es ist also nicht so, dass der bereits genehmigte Sonderkredit von 43,8 Mio. Franken aus dem Budget 2022 bereits verbrannt wurde und man jetzt etwas mehr Geld möchte. Diese 43,8 Mio. Franken wurden praktisch noch nicht angezapft, sondern es wurde zunächst in einem Ausschreibungsverfahren im Dialog sorgfältig ermittelt, wer überhaupt mitbietet, welche Lösungen dies sind und wie hoch die gesamten Projektkosten tatsächlich ausfallen werden. Im Zuge dieses Verfahrens zeigte sich, dass es aktuell keine marktreife durchgehende Standardlösung gibt, die sämtliche Steuerarten abdeckt. Die kantonalen Steuerämter können wohl bei einzelnen Modulen auf bestehende Lösungen setzen. Diese sind aber nicht integriert und so bestehen Flickenteppiche, deren Integration zu einer Gesamtlösung und deren Unterhalt Unsummen verschlingen. So auch im Kanton St.Gallen. Es gibt letztlich zwei Varianten: Entweder ersetzen wir die Applikationen, die aufgrund technischer Überalterung erneuert werden müssen, wiederum mit modularen Lösungen und unterhalten einen aufwendigen, teuren und fehleranfälligen Schnittstellenwald oder wir lassen die Applikationen neu entwickeln, auf eine Weise, dass die einzelnen Module nahtlos integrierbar sind. So, dass «IT Steuern SG+» als künftige Standardlösung auch für andere Kantone interessant sein könnte. Das Finanzdepartement hat sich aufgrund der im Dialog erfahrenen Erkenntnisse dazu entschieden, die Entwicklung einer neuen Gesamtapplikation im Sinn eines künftigen Standards auszuschreiben. Selbstverständlich wäre es begrüssenswert und auch beruhigend, wenn sich andere Kantone an diesem Projekt beteiligen würden. Derzeit, und das wurde intensiv diskutiert, war aber offenbar kein anderer Kanton für ein gemeinsames Projekt bereit. Uns wurde glaubhaft dargelegt, dass die Architektur der künftigen St.Galler Steuerlösung grundsätzlich den Anforderungen einer zukunftsfähigen, modernen Standardlösung entspricht und durchaus auch für andere Steuerämter interessant sein wird. Aber mögliche Erträge, welcher Art auch immer, bereits jetzt zu budgetieren, wäre schlicht nicht seriös gewesen. Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Rechte an der Software im Eigentum des Kantons St.Gallen verbleiben und dass das Projekt sehr eng überwacht, begleitet und geführt wird. Unsere Fraktion ist nach eingehender Diskussion überzeugt, dass dieser Nachtragskredit zu sprechen ist. Das Finanzdepartement übernimmt in dieser Angelegenheit eine grosse Verantwortung, hat sehr transparent informiert und einen sauberen Ausschreibungsprozess durchgeführt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir legen unsere Interessen offen: In unserer Fraktion gibt es Präsidenten von Gemeinden, die Anteilseigner der Abraxas sind. Ein Verwaltungsratsmandat hat jedoch niemand aus unserer Fraktion. Sie können das auf der Webseite der Abraxas überprüfen. Auch der Kanton ist Miteigentümer der Abraxas. Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine IT-Firma, die Steuersoftwares herstellt. Sie haben ein Angebot eingereicht und sind damit Bedingungen eingegangen, dass für gesetzliche Anpassungen, die während der Projektphase umgesetzt werden, keine zusätzlichen Gelder fliessen und für die gesamte Laufzeit von 16 Jahren die Stundensätze und die Wartungskosten verbindlich festgelegt werden müssen. Das ist ein hohes Prozessrisiko für Sie als Unternehmer. Der Kanton muss seine IT-Systeme für die Steuerverarbeitung erneuern. Der Kantonsrat gewährte dafür am 30. November 2021 im Rahmen des Budgets 2022 (33.21.03) ein Sonderkredit von 43,8 Mio. Franken. Um ein komplexes Geflecht von Lieferantenbeziehungen und Verantwortlichkeiten zu vermeiden, setzt der Kanton neu auf eine integrierte Gesamtlösung. Eine solche Steuerlösung, so schreibt die Regierung, ist nur mit einer Gesamtausschreibung erreichbar, bei der ein Lieferant den Zuschlag für die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung erhält. Ursprünglich war geplant, mit der Gesamtausschreibung eine umfassende Modernisierung der Applikation im kantonalen Steueramt in die Wege zu leiten. Gesucht wurde ein Standardprodukt von einem Hauptlieferanten. Durchgängige, medienbruchfreie und automatisierte Prozesse sollten mit dem Produkt unterstützt werden. Viele bereits bestehende Lösungen, die weiterverwendet werden könnten, waren von Anfang an nicht Teil der Ausschreibung. Gemäss Protokoll der Subkommission der Finanzkommission vom 22. Oktober 2021 haben acht Anbieter ihr Interesse bekundet. Durch die Wahl einer Gesamtlösung wurde schon damals mit Minderausgaben von jährlich rund 10,6 Mio. Franken gerechnet. Nach dem gewählten Dialogverfahren hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert. Es werden keine bereits bestehenden Lösungen weiterverwendet. Es soll ein komplett neues Steuerprodukt gebaut werden. Die Lösung soll nicht in Form einer Individuallösung für den Kanton St.Gallen realisiert werden, sondern es soll eine schweizerische Standardlösung entwickelt werden. Was der Standard genau beinhaltet, ist jedoch nicht bekannt. Da die Zuschlagnehmerin der neuen Steuerlösung derzeit über kein gesamtheitliches Standardprodukt verfügt, trägt das kantonale Steueramt die Entwicklungskosten für diesen neuen Standard vollumfänglich. Dementsprechend werden alle entwickelten Funktionalitäten als Individualsoftware klassifiziert. Die Rechte gehen an das kantonale Steueramt über. Da das kantonale Steueramt selbst nicht daran interessiert ist, wird mit dem Lieferanten vereinbart, dass dieser berechtigt ist, das Produkt bei weiteren Kunden zu vertreiben und einzuführen. Das Risiko der Nichtteilnahme am Beschaffungsverfahren von Anbietern mit existierenden Standardlösungen aufgrund des geplanten Ausschreibungsumfangs einschliesslich Applikationsbeschrieb, First-Level-Support sowie Druck- und Verpackungsdienstleistungen wurde bewusst eingegangen. Das kantonale Steueramt wollte nicht von der One-Provider-Strategie abrücken. Folglich blieben von den ursprünglich acht Anbietern am Schluss noch zwei übrig. Es bleibt die Frage, ob die Anforderungen des kantonalen Steueramtes grundsätzlich zu hoch angesetzt wurden. Aus wettbewerbstechnischen Gründen gestaltete der Kanton seine Beschaffung bewusst offen, so, dass auch Anbieter, die noch keine existierende Standardlösung zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegen hatten, am Vergabeverfahren teilnehmen konnten, solange sie die Absicht hatten, ein solche für die Schweiz zu entwickeln. Für das fachliche Know-how ist deshalb eine Aufstockung der internen Personalressourcen des kantonalen Steueramtes um rund zwölf Vollzeitäquivalente für einen Zeitraum von 6,5 Jahren bzw. für die Projektdauer erforderlich. Von der Zuschlagsnehmerin wird erwartet, dass sie in der Lage ist, das Steuerfachwissen des kantonalen Steueramtes zielgerichtet bei der Lösungsentwicklung einzusetzen. In der Projektphase können Anpassungen, die sich von Gesetzes wegen ergeben, von der Zuschlagsnehmerin nicht in Rechnung gestellt werden. Die von der Zuschlagsnehmerin offerierten Wartungskosten gelten für die maximale Laufzeit von bis zu 16 Jahren. Das ist ein hohes Risiko, das als Unternehmer eingepreist werden muss. Das geht auch daraus hervor, dass dies nur noch zwei Anbieter gemacht haben. Die Frage ist: Wie haben sie dieses Prozessrisiko gewichtet? Immer wieder stellt sich heraus, dass Grossprojekte nicht von Erfolg gekrönt sind. Nicht selten werden Dutzende Mio. Franken in den Sand gesetzt. Bestens in Erinnerung dürfte Ihnen der Insieme-Skandal beim Bund sein. Über 100 Mio. Franken hat das Informatikprojekt des Bundes verschlungen, das mehrere veraltete IT-Systeme der Steuerverwaltung überholen sollte. Vor kurzem wurde bekannt, dass ein IT-Vorhaben der Justizdirektion Zürich zur Erneuerung einer Justizsoftware gestoppt wurde. Wichtige Meilensteine seien nicht erreicht und vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten worden. Der Cousin von Martin-Gossau, Urs Martin, Regierungsrat des Kantons Thurgau, hat kürzlich im Regionaljournal verkündet, dass der Kanton Thurgau eine neue Steuersoftware ausschreibt. Eine der bestehenden Anbieterinnen hat den Vertrag der Gemeindelösungen per 2025 gekündigt. Es ist anzunehmen, dass der Kanton Thurgau auf eine für ihn angepasste Standardlösung zurückgreifen wird, da ihm schlicht die Zeit nicht reicht, ein neues Produkt in Auftrag zu geben, wie dies der Kanton St.Gallen vorschlägt. Urs Martin nennt das Vorgehen des Kantons St.Gallen, einem Unternehmen den Auftrag zu vergeben, das zuvor noch nie eine Steuersoftware entwickelt hat, als mutig. Die Mitte-EVP-Fraktion steht dem Nachtragskredit der Ziff. 1 kritisch gegenüber und plädiert für die im Bericht der Regierung genannte Variante 2a) «Projektabbruch und neue Gesamtausschreibung mit kleinerem Umfang». | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied des Stadtrates Rorschach. Die Stadt Rorschach ist Aktionärin und Kundin der Abraxas AG und bezieht dort sämtliche Gemeindesoftware-Lösungen. In unserer Fraktion führt niemand ein Verwaltungsratsmandat bei der bisherigen Anbieterin gemäss dem Kreditvorhaben aus. Es ist der Wunsch der SP-Fraktion, dass die anderen Fraktionen diese Interessenbindungen offenlegen. Es ist unschön, wenn ein ursprünglicher Kredit in der stolzen Grössenordnung von 44 Mio. Franken mit einem Nachtragskredit von 30 Mio. auf insgesamt 74 Mio. Franken ergänzt werden muss. Wir stellen aber ganz zentral fest: Dieses hochkomplexe Projekt und die entsprechend notwendigen Verfahren wurden nach unserem Dafürhalten korrekt geführt. Der finanzielle Mehrbedarf ermöglicht bei den Betriebskosten in der Zukunft massive Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich 7 Mio. Franken. So können die ausgewiesenen Mehrkosten innert sehr kurzer Zeit amortisiert werden. Insgesamt sind wir der Meinung, dass das vorliegende Projekt eine gute und überzeugende Lösung darstellt. Der Nachtragskredit macht die Submission zu einem politischen Thema. Daran lässt auch der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion grüssen. Die Argumentation der Mitte-EVP-Fraktion wäre diametral anders gelaufen, wäre ein ursprünglich höherer Kredit beantragt worden, und die Submissionsdetails, die der Finanzkommission vorliegen, wären nicht ins Plenum gelangt. Wir erachten die generellen Ausführungen der Regierung in der Botschaft zur Gebundenheit der Ausgabe (Ziff. 1) mit globalem Verweis auf BGE 141 I 130 als ziemlich knapp. Es könnte sogar argumentiert werden, sie seien leicht irreführend, denn der zitierte BGE weist eindeutig nach, dass bei Vorliegen eines erheblichen Ermessensspielraums in zeitlich, sachlich und örtlicher Hinsicht nicht von einer Gebundenheit einer Ausgabe ausgegangen werden darf. Wir danken der Abteilung Recht und Legistik für die notwendige Präzisierung dieser Globalausführung zur gebundenen Ausführung. Für uns relevant ist die Aussage, dass das Finanzreferendum v.a. dazu dient, bei einer höheren Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Entscheidbefugnis der Stimmberechtigten vorzusehen. Genau in diesem Fall sind wohl die Ermessenspielräume gross, aber exakt die zusätzliche Belastung der Steuerzahlerinnen und -zahler wurde explizit vermieden, weshalb wir das als absolut sachgerecht beurteilen. Als weiteren kritischen Punkt haben wir im Projekt festgestellt, dass gesamtschweizerisch sehr vieles im Umbruch ist, was IT-Standards anbelangt. Gerade in diesem sehr aufwendigen und sehr wichtigen Projekt kann das kantonale Steueramt nicht auf Ansätze von schweizerischen IT-Standards zurückgreifen und muss diese nun auf eigenes Risiko entwickeln. Der Kanton muss sie entsprechend finanzieren. Diesen Umstand können wir aber nicht ändern. Simmler-St.Gallen hat ein Standesbegehren (41.24.01 «Digitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen!») eingereicht, und wir bitten Sie, dieses zu unterstützen. Es erscheint uns nicht nur in IT-Steuerbelangen, sondern in sämtlichen weiteren Lösungen, die der Kanton wird entwickeln müssen, als absolut unabdingbar, dass wir über schweizerische Standards verfügen. Wir bitten die Regierung und die Verwaltung, zukünftig einen Weg zu finden, um auch komplexe Vorhaben wie «IT Steuern SG+» ohne Nachtragskredite umzusetzen – v.a. nicht in dieser Grössenordnung. Insgesamt resultieren aber beträchtliche Einsparungen in der Zukunft, so dass die Höhe dieses Nachtragskredits komplett relativiert wird. Der jetzige IT-Anbieter des Kantons wird seine Strategie ändern müssen. Die Regierung und Verwaltung werden diesbezüglich in der nächsten Zeit sehr stark gefordert sein. Wir beantragen Ihnen, den beiden Nachtragskrediten zuzustimmen und den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |
20.2.2024 | Wortmeldung | Willi-Altstätten, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Die Finanzkommission hat am 9. November 2023 und am 18. Januar 2024 vertieft die beiden Nachtragskredite beraten. Vom zuständigen Finanzdepartement waren Regierungsrat Mächler, Flavio Büsser und Stefan Alabor anwesend. Zu allfälligen Fragen standen der Finanzkommission bei der Beratung des Nachtragskredits für das Projekt «IT Steuern SG+» Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt, Reto Schneider, Leiter Hauptabteilung Management Support, Alexander Bohn, Eraneos Switzerland AG, Michael Bäriswyl, Schweizerische Steuerkonferenz, und Marc Pulfer, Linkin AG, zur Verfügung. Beim Nachtragskredit für das Projekt «Einführung SAP HCM for S/4HANA» stand der verantwortliche Projektleiter Marc Müller vom Personalamt für Auskünfte zur Verfügung. Für die Geschäftsführung und Protokollierung waren Ralf Zwick, Leiter der kantonalen Finanzkontrolle, sowie die beiden Revisoren Andreas Bühler und Christian Gründler verantwortlich. Zum Nachtragskredit für das Projekt «IT Steuern SG+»: Der Kantonsrat gewährte am 30. November 2021 im Rahmen des Geschäfts 33.21.03 «Kantonsratsbeschluss über das Budget 2022» für das Projekt «IT Steuern SG+» einen Sonderkredit von 43,8 Mio. Franken. Wie aus der Botschaft der Regierung vom 12. September 2023 zu entnehmen ist, beantragt die Regierung dem Kantonsrat einen Nachtragskredit von 30,1 Mio. Franken. Die zu erwartenden Projektkosten belaufen sich neu auf 73,9 Mio. Franken. Dies entspricht einer Steigerung von rund 70 Prozent. Aus diesem Grund hat die Finanzkommission beantragt, das Geschäft nicht schon in der Wintersession 2023 zu behandeln, sondern diesen Nachtragskredit noch einmal vertieft in der nächsten Finanzkommissionssitzung zu beraten. Die Mehrheit der Finanzkommission kommt trotz der massiven Mehrkosten bei der Beschaffung zum Schluss, das eine integrierte Gesamtlösung der richtige Weg ist und damit ein komplexes Geflecht von Lieferanten, Beziehungen und Verantwortlichkeiten sowie massiv höhere laufende Betriebskosten vermieden werden können. Zum Nachtragskredit für das Projekt «Einführung SAP HCM for S/4HANA»: Mit dem Budget 2021 (33.20.03) genehmigte der Kantonsrat zulasten der Investitionsrechnung einen Sonderkredit über 6 Mio. Franken 2für die Konzeption, Realisierung und Einführung des neuen SAP HCM for S/4HANA sowie zur Beschaffung der dazu benötigten Lizenzen. Zum Zeitpunkt der Beratung des Sonderkredits gab die SAP AG keine Auskunft über die Lizenzbedingungen im zukünftigen System. Nun wissen wir jedoch, dass uns die Lizenzgebühren 0,5 Mio. Franken mehr kosten werden. Aus den höheren Lizenz- und Wartungskosten sowie den zusätzlichen Kosten für die externe Unterstützung von 0,2 Mio. Franken resultiert ein Nachtragskredit von insgesamt 0,7 Mio. Franken. Die Finanzkommission ist für Eintreten auf das Geschäft und bittet Sie, den beiden Nachtragskrediten zuzustimmen und den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |