Geschäft: Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.23.02 |
Titel | Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 5.7.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 27.11.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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12.7.2023 | Bericht | Immobilienstrategie Hochbauten 2023, Kanton St.Gallen (Anhang 1 zum Bericht) | |
7.8.2023 | Bericht | Bericht der Regierung vom 4. Juli 2023 | |
19.9.2023 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 18. September 2023 | |
9.10.2023 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 27. September 2023 | |
27.11.2023 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion auf Rückweisung vom 27. November 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.9.2023 | Gremium | Beteiligung - 40.23.02 voKo Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten | 20.12.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.11.2023 | Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag | 110 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 9 | |
29.11.2023 | Rückweisungsantrag SVP-Fraktion | 33 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag mit 110:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Zur Diskussion steht der Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Struktur | Auftrag | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion mit 75:33 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die SVP-Fraktion möchte diesen Bericht zurückweisen. In der Begründung dafür wird u.a. aufgeführt, dass das Stimmvolk vermehrt über Bauprojekte zu befinden hat. Das ist wohl richtig, und dass diese Kompetenz bei entsprechenden finanziellen Mitteln bei der St.Galler Bevölkerung liegen muss, ist wohl klar. Bei diesem Bericht über strategische Ziele muss aber auch die Flughöhe eines strategischen Berichts und eines strategischen Instruments beachtet werden. Mit der geforderten Rückweisung würde der Druck auf das Departement unnötig erhöht, was nicht förderlich für deren Arbeit ist. Mit der geforderten Berichterstattung wird dem ausserdem genügend Rechnung getragen. Über den vorliegenden Antrag wurde bereits in der vorberatenden Kommission eingehend diskutiert. Ich gehe davon aus, dass der Präsident der vorberatenden Kommission das Resultat bekannt geben wird. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir verstehen den Unmut von Dudli-Oberbüren bzw. der SVP-Fraktion und können das auch nachvollziehen. Das bringt uns unserer Meinung nach jetzt aber nicht weiter. Ich schliesse mich meinem Vorredner Cozzio-Uzwil an. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Der Grund ist einfach: Wir haben jetzt eine übergeordnete Gesamtstrategie, und eine Strategie funktioniert so, dass noch nicht jedes Detail darin enthalten ist. Darum müssen wir, wie von dieser Strategie vorgezeigt, weiterarbeiten mit den Teilportfoliostrategien der einzelnen Departemente. Erst, wenn das alles vorhanden ist, können die Fragen der SVP-Fraktion auch von jedem Departement beantwortet werden. Das wird dann geschehen, nämlich in der Berichterstattung in den AFP, erstmals im AFP 2026–2028. Ich bitte die SVP-Fraktion, dies anzuerkennen. So funktioniert eine Strategie. In der Kommission, so dachten wir, wurde es verstanden. Nun wurde leider ein Schritt zurück gemacht. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Am 25. November 2019 stimmte der Kantonsrat dem Postulat 43.19.06 «Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu kantonalen Bauten» mit satter Mehrheit zu. Auf den Tag genau zwei Jahre später unterzeichnete die Regierung den entsprechenden Projektauftrag. Um die Lieferfrist einzuhalten, war nun Eile angesagt. Diese Eile ist dem mit leichter Verspätung eingetroffenen Bericht der Regierung anzurechnen. Um das Dossier nach etwas aussehen zu lassen, wurde der Bericht samt Anhang grosszügig aufgepumpt. Ganze Kapitel findet man im «Copy-Paste», sowohl im Bericht als auch im Anhang. Sachinhaltlich weiss der Leser aber nach der Konsultation des Berichts samt Anhang nicht viel mehr als vorher. Der Bericht ist langatmig. Es wird viel über die Art und Weise der Eruierung und der anstehenden Berichterstattung geschrieben. Es ist zwar ersichtlich, dass der Kanton per 31. Dezember 2022 insgesamt 475 Gebäude mit einem Gesamtneuwert von 2,307 Mrd. Franken besitzt und dass der Kanton 159 der Erfüllung von kantonalen Aufgaben dienende Mietverträge hat, wofür er gut 25 Mio. Franken Miete zu bezahlen hat. Wir kennen nun sogar die wertmässigen Anteile der einzelnen Departemente. Dies ist dann eigentlich die Gesamtübersicht zu den kantonalen Bauten. Was den zweiten Teil, die Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten, anbelangt, strotzt der Bericht von zahlreichen Wiederholungen und Absichtserklärungen. Es existiert aber weiterhin keine Gesamtübersicht wie auch keine Gesamtstrategie über den kurz-, mittel- und langfristigen Finanzbedarf des Kantons St.Gallen für Immobilien und Bauten jeglicher Art. Faktisch ist der Bericht leider fast ohne brauchbaren Inhalt und man hätte sich diesen letztlich sparen können. Bei der Behandlung des Postulats 43.19.06 «Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu kantonalen Bauten», welches übrigens denselben Titel trug wie der gegenständliche Bericht, erwähnte die Regierung mitunter Folgendes: «Der Kantonsrat nahm im Jahr 2018 den Immobilienbericht Hochbauten (33.18.01) erstmals zur Kenntnis. Im Jahr 2021 folgt plangemäss ein weiterentwickelter zweiter Bericht.» Anmerkung: Aus dem Jahr 2021 wurde dann 2023. Weiter aus dem seinerzeitigen Argumentarium der Regierung: «Aus Sicht der Regierung bestehen bezüglich der möglichst optimalen Information des Kantonsrates noch zwei wesentliche Verbesserungsmöglichkeiten. [...] Zum anderen fehlt eine Gesamtübersicht über die gesamte Verwendung der Investitionsmittel mit allen Investitionsvorhaben im Umfang von mehr als 3 Mio. Franken und allen Kleinvorhaben. Die Regierung ist bereit, im Rahmen des geforderten Berichts diese beiden Verbesserungsmöglichkeiten genauer zu prüfen und dem Kantonsrat einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.» Die Gesamtübersicht ist nun sehr, sehr oberflächlich ausgefallen und die verbindlich in Aussicht gestellten konkreten Vorschläge sind mit der Lupe zu suchen. Die SVP-Fraktion kann dem Bericht höchstens ein Sammelsurium von Absichtserklärungen entnehmen, nicht aber eine brauchbare Gesamtübersicht. Hierfür sind uns die unzähligen Absichtserklärungen mit Beschrieben über den Weg ins Ziel schlicht zu mager. Über den Weg ins Ziel sind wir nun im Bild, nicht aber über das Ziel als solches. Den Postulatsauftrag sehen wir jedenfalls nicht als erfüllt, bei weitem nicht. Die SVP-Fraktion erwartet klare Fakten über den Ist-Zustand mit klaren Zielen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. Es liegt ein Antrag der SVP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung vor. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich danke Ihnen für Ihre grossmehrheitlich wohlwollenden Ausführungen. Die von der SVP-Fraktion eingebrachten Punkte wurden in der vorberatenden Kommission bereits intensiv diskutiert. Es war und ist der Regierung bewusst, dass mit dem vorliegenden Postulatsbericht nicht sämtliche Themen aus den Postulaten adressiert werden können – noch nicht. Wir befinden uns auf einer strategischen Ebene. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass noch keine konkreten Informationen über die verschiedenen Projekte vorliegen. Die geforderte Gesamtübersicht über Investitionen in kantonale Bauten und Bauten mit kantonaler Beteiligung ist derzeit noch nicht verfügbar. Dies, weil wir noch keine Teilportfoliostrategien haben. Die Immobilienstrategie 2023 schafft nun die notwendigen Grundlagen für eine abgestimmte, langfristige Sicht auf anstehende Investitionen in Hochbauten. Ohne diese langfristige Bedarfsplanung ist eine Aussage zu den einzelnen Immobilienvorhaben nicht möglich. Die Regierung hat im Rahmen der Umsetzung konkrete Massnahmen definiert, um eine Gesamtsicht über anstehende Investitionen rasch und v.a. effizient umzusetzen – genau, wie es der vorliegende Antrag der SVP-Fraktion verlangt. Dem Antrag wurde also eigentlich bereits entsprochen. Das Hochbauamt hat bereits erste Schritte eingeleitet, damit die einzelnen Teilportfoliostrategien zügig erarbeitet werden können. Auch mir und der Regierung ist es ein Anliegen, dass wir hier sehr schnell vorwärtskommen und die Teilportfoliostrategien so bald wie möglich vorliegen. Als Bauchefin ist es in meinem ureigensten Interesse, die von der SVP-Fraktion geforderte Gesamtsicht vorlegen zu können. Sie können versichert sein, dass dem Anliegen entsprochen wird, auch ohne Rückweisung der Vorlage. Damit der Kantonsrat weiterhin über die gemachten Schritte adäquat informiert werden kann, wird der Auftrag der vorberatenden Kommission umgesetzt. Erstmals wird der Kantonsrat mit dem AFP 2026–2028 über den Stand der einzelnen Teilportfoliostrategien sowie über weitere Umsetzungsmassnahmen der Immobilienstrategie 2023 informiert. Der Regierung ist es sehr wichtig, dass wir die Legislative in den Prozess miteinbeziehen können. In den Diskussionen mit der Finanzkommission und der entsprechenden Subkommission können wir die Stossrichtung des Kantonsrates eruieren und diese in die weiteren Arbeiten einfliessen lassen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir sind überrascht über den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion, denn in der vorberatenden Kommission – der Kommissionspräsident hat es ausgeführt – war man mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit für Eintreten. Dudli-Oberbüren meinte, dieser Bericht sei ein Feigenblatt. Er ist mitnichten ein Feigenblatt, sondern es ging darum, eine richtige Übersicht zu erhalten. Schliesslich geht es um 475 Hochbauten im Eigentum des Kantons. Wenn die Erwartung bestanden hätte, dass man etwas über die einzelnen Bauten erfahren würde, wäre das einfach eine falsche Erwartung gewesen. Aus unserer Sicht wird sehr gut aufgezeigt, dass das Bau- und Umweltdepartement sehr gut unterwegs ist, dass es weiss, um was es geht, und dass es auch einverstanden ist, dass die einzelnen Instrumente weiterentwickelt werden müssen. Dass diese Instrumente, wie man mit diesen Bauten umgeht, wirklich sehr wichtig sind, ergibt sich nur schon aus den verschiedenen Funktionen dieser 475 Hochbauten. Letztendlich geht es um die Frage, wie wir diese Bauten so unterhalten können, dass es finanziell und ökologisch machbar ist. Genau für diese Voraussetzungen sind die Instrumente da. In diesem Sinne sind wir einverstanden und sogar erfreut, dass dieser Bericht keine epische Form annimmt, sondern eher knapp aufzeigt, was das Ziel ist. Ebenfalls froh sind wir um den Auftrag der vorberatenden Kommission, dass fürs Erste im AFP 2026–2028 und danach fortlaufend aufgezeigt werden soll, wo man tatsächlich Akzente setzen will. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Postulate 40.23.02 «Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten», 43.21.05 «Standort- und Immobilienstrategie neu beurteilen» und «Bauen im Kanton – fit in die Zukunft» gaben der Regierung Aufträge, welche mit der nun vorliegenden Botschaft offensichtlich nicht vollständig erledigt wurden. Die Regierung gibt offen zu, dass die geforderte Gesamtübersicht über alle kurz-, mittel- und langfristig anstehenden Investitionen für Neubauten sowie zur Instandsetzung der Bauten mit kantonaler Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufgezeigt werden kann, weil die Grundlagen, insbesondere die Teilportfoliostrategien sowie die damit verbundenen Nutzerstrategien und Angaben zum Nutzerbedarf, noch fehlen. Vor diesem Hintergrund haben auch wir uns die Frage gestellt, ob es das Geschäft an die Regierung zurückzuweisen gilt. Angesichts des Auftrags der vorberatenden Kommission, die Berichterstattung über die Teilportfoliostrategien je Departement im Rahmen des AFP 2026–2028 vorzunehmen, werden wir jedoch auf eine Rückweisung verzichten. Wir sehen die Regierung nun in der Pflicht, die entsprechenden Berichte vollständig vorzulegen. Die nötigen Grundlagen wurden nach ihrer eigenen Aussage nun geschaffen, Teilportfoliostrategien sind jetzt definiert, konkrete Massnahmen zur Deckung einer allfälligen Bedarfsdifferenz erarbeitet. Ebenso sind die Leitsätze überarbeitet und den heutigen Anforderungen angepasst. Damit ist die Grundlage für eine vorausschauende und effiziente Planung des Gebäudeparks im Besitz des Kantons St.Gallen gelegt, der mit einem Neuwert von über 2,3 Mrd. Franken die entsprechende Aufmerksamkeit sicherlich beanspruchen darf. Zu den Leitsätzen, den Handlungsfeldern und Massnahmen, die mit der Immobilienstrategie 2023 weiterentwickelt und breiter gefasst werden: Diese Weiterentwicklung erachten wir als positiv. Die kantonale Immobilienstrategie 2023 gibt damit eine umfassende, strategische Stossrichtung vor und definiert den Umgang mit den kantonalen Immobilien. Es wurde nach unserer Ansicht eine saubere Basis erschaffen. Auf dieser Basis gilt es nun weiterzuarbeiten, nicht aber die bestehende Baustelle nochmals neu zu planen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Bericht soll gemäss den drei Postulaten eine Übersicht über die Liegenschaften des Kantons und deren Bewirtschaftung bzw. deren Unterhalt und Weiterentwicklung aufzeigen. Insbesondere soll auch aufgezeigt werden, wie der bestehende Unterhaltsstau bei den kantonalen Bauten erkannt und zeitnah abgebaut werden kann. Eine Gesamtstrategie ist ein übergeordnetes Instrument und ist auch als solches zu behandeln. Die SP hat bereits bei der Beratung der Postulate in der Ratsdebatte davor gewarnt, dass in diesen Bericht nicht allzu viele Erwartungen gesteckt werden sollten, da er keine massgeblichen Erkenntnisse aufdecken wird. Und doch stellen wir nun aber fest, dass die vorliegende Gesamtstrategie als übergeordnete Strategie aufzeigt, wie die bestehende Immobilienstrategie weiterentwickelt werden soll. Der Bericht zeigt die strategischen Überlegungen und Vorgehensweisen auf. Die Analyse macht jedoch auch klar, dass es Anpassungen brauchte und entsprechende Instrumente der Immobilienplanung nun überarbeitet und mit entsprechenden Leitsätzen erweitert wurden. Mit der Einführung einer Teilportfoliostrategie sollen die Elemente verfeinert werden. Das Hochbauamt erhält damit ein Instrument, welches die langfristige Investitionsplanung mit den verschiedenen Nutzergruppen zusammenbringt und so einen gemeinsamen Handlungsbedarf im Bereich der Nutzer und des Erhalts der Immobilie definiert. Diese Entscheidung ist wohl ein Schritt in die richtige Richtung. Die Erarbeitung einer weitreichenden Auslegeordnung über die kantonalen Bauten soll im Nachgang zur vorgelegten Strategie erfolgen. Entsprechend dem Auftrag der vorberatenden Kommission ist darüber im Rahmen des AFP 2026–2028 je Departement Bericht zu erstatten. Massgeblich ist auch das Aufzeigen des aufgestauten Unterhaltsbedarfs bei den kantonalen Bauten und der Umgang damit. Immerhin ist erfreulich, dass sich dieser aufgestaute Unterhalt seit der letzten Betrachtung gesamthaft deutlich reduziert hat. Dass mit dem Antrag der SVP-Fraktion versucht wird, den Bericht zurückzuweisen, erachten wir als nicht zielführend und lehnen diesen ab. Die Weiterentwicklung der entsprechenden Leitsätze und damit die Verfeinerung in verschiedenen Bereichen erachten wir als sinnvoll und zielführend. Nun geht es aber v.a. auch darum, diese entsprechend anzuwenden und umzusetzen sowie die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Thoma-Kirchberg (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Im Bericht nimmt die Regierung Stellung zu drei Postulaten und gibt Antworten auf die gestellten Fragen. Der Bericht verschafft einen groben Überblick über die Bauten und geht auf die bisherige Immobilienstrategie ein. Die Regierung hat aufgrund der genauen Analyse, welche sie im Rahmen der Beantwortung der Postulate erstellt hat, bemerkt, dass die bisherige Strategie unvollständig ist. Es reicht nicht, dass ein Gebäude renoviert und aktualisiert wird, seinen Wert dadurch zwar nicht verliert, die restaurierte Baute aber anschliessend keine Verwendung hat. Es braucht hier klar einen Blick nach links und rechts sowie nach oben und unten. Das Gebäude muss erhalten, aber später auch genutzt werden. Nach eingehender Analyse und Vergleichen mit anderen Kantonen wurde eine neue Immobilienstrategie 2023 entworfen und uns in diesem Bericht vorgestellt. Sechs Leitsätze wurden neu definiert und sauber aufgelistet. Sie sind zukünftig zwingend einzuhalten. Im Bericht wird viel auf die neue Strategie der Teilportfolio- und Objektstrategien hingewiesen. Diese sind nicht immer leicht verständlich niedergeschrieben. Auch die Umsetzung der neuen Immobilienstrategie 2023 dürfte nicht einfach sein. Wie im Bericht beschrieben, muss analysiert werden, ob die Umsetzung mit den bestehenden Ressourcen funktioniert oder ob zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Eine personelle Aufstockung in der Verwaltung? Dies dürfte wohl noch zu heftigen Diskussionen im Kantonsrat führen. Wir alle hätten uns sicher eine einfachere Strategie gewünscht. Die vorgeschlagene Taktik wurde bei den Prüfstellen getestet und gemäss Bericht seitens der Nutzer begrüsst und als zielführend sowie verständlich erachtet. Das stimmt uns zuversichtlich. Eine aussagekräftige Gesamtsicht, wie im Postulat 43.19.06 «Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu kantonalen Bauten» gefordert, konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellt werden. Da Teilportfoliostrategien aktuell nicht für alle Teilportfolios vorhanden sind, kann eine Gesamtsicht über die anstehenden Investitionen erst mit der Umsetzung der neuen Strategie erstellt werden. Da es sich um rollende Geschäfte je Teilportfolio handelt, ist es verständlich, dass eine Gesamtschau auch zukünftig schwierig zu erstellen sein wird. Mit dem Auftrag an die Regierung, eine Berichterstattung über die Teilportfoliostrategien der Departemente zu erstellen, werden wir über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt. Die neue Immobilienstrategie 2023 wurde aufgrund der Forderungen aus diesem Rat angepasst, vereint den Erhaltungsbedarf wie auch den Nutzungsbedarf und gibt klare Regelungen durch breit abgestützte Leitsätze vor. Wir erwarten, dass der Nutzerbedarf jetzt zügig eruiert wird, ansonsten ist der Bericht nur Papier. Hier müssen die Departemente jetzt die nötigen Fakten liefern. Ganz wichtig ist: Wir diskutieren über eine Gesamtübersicht und eine Strategie und nicht über die Umsetzung. Wir müssen in den Diskussionen schauen, dass wir diese Flughöhe behalten und uns nicht im Detail verlieren. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren beantragt im Namen der SVP-Fraktion Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, den Bericht mit allfälligen Anträgen dahin gehend anzupassen, dass insbesondere die folgenden Belange stärker beleuchtet werden:
Mit gleich drei Postulaten wurde die Regierung eingeladen, dem Kantonsrat über die Weiterentwicklung der kantonalen Immobilienstrategie Bericht zu erstatten. Weiter sollte eine Gesamtübersicht über alle kurz-, mittel- und langfristig anstehenden Investitionen für Neubauten sowie zur Instandsetzung von Bauten mit kantonaler Beteiligung erarbeitet werden. Bereits in der Einleitung des Berichts hielt die Regierung jedoch fest, Letzterem noch nicht entsprechen zu können. Da muss sich die Regierung nicht über weitere Aufträge wundern. Mit 49 Seiten ist der Bericht der Regierung samt Anhang über die Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten textlich nicht dünn. Vom Inhalt sind wir enttäuscht, beinhaltet der Bericht doch zahlreiche textliche Wiederholungen, gar mehrere Kapitel des Berichts bzw. des Anhangs sind schlicht identisch. Weniger ist manchmal mehr bzw. fragt man sich bei der Konsultation des Berichts samt Anhang, ob der Berichterstatter den Leser angesichts der zahlreichen Wiederholungen für beschränkt zurechnungsfähig hält. Abgesehen davon, dass dem Bericht kaum wirklich verwertbare Aussagen zu entlocken sind, verstehen wir unter Auftragserfüllung und zielgerichteter Effizienz etwas anderes. Der Bericht macht teilweise einen unkoordinierten Eindruck. Prognosen beruhen aktuell auf einer sehr groben Schätzung, da die entsprechenden Grundlagen fehlen. Der Bericht hält gar fest, ich zitiere: «Die fehlenden Prognosen, Strategien und Szenarien erschweren die Priorisierung beim Mitteleinsatz.» Solche Aussagen bestätigen die Notwendigkeit der Postulate. Der Bericht ist jedoch maximal ein Feigenblatt, denn es ist nicht damit getan, den Kantonsrat im Detail über den Weg ins Ziel zu orientieren, sondern der Kantonsrat soll über die Ziele in Kenntnis gesetzt werden. Wenn im Bericht erwähnt wird, dass es ein relevantes Bedürfnis des Bau- und Umweltdepartementes sei, fehlende Grundlagen für die nachhaltige Steuerung des Immobilienbestands zu etablieren, die dazu notwendigen Instrumente sowie Vorgaben zu entwickeln und mehrmals der Weg ins Ziel umschrieben wird, so ist dies grundsätzlich zu würdigen. Nur interessiert uns eigentlich das Ziel und nur am Rande, in x-facher Ausführung, wie man das Ziel zu erreichen gedenkt. Der Bericht samt Anhang beinhaltet leider fast nur Absichtserklärungen und Aussagen wie – ich zitiere – «es gilt, zweckmässige Standards zu definieren». Genau solche konkreten Definitionen wie auch einen Bericht über die aktuellen Lebenszyklusstände der kantonalen Bauten haben wir erwartet – leider Fehlanzeige. In dieser Form ist der uns vorliegende Bericht von sehr geringem Nutzen. Wenn der Regierung einmal mehr mit einem zusätzlichen Auftrag auf die Sprünge geholfen werden muss, setzen wir grosse Fragezeichen, ob der Kantonsrat angemessen ernst genommen wird. Wir erachten es lediglich als Notlösung, die Berichterstattung im Rahmen des AFP 2026–2028 unter dem Aspekt der drei ursprünglichen Postulatsaufträge genau unter die Lupe zu nehmen und zu bewerten. Die SVP-Fraktion erwartet, anlässlich der zusätzlichen Berichterstattung ernst genommen zu werden. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten. Wir geben uns aber mit dem von der vorberatenden Kommission formulierten Auftrag nicht abschliessend zufrieden und erwarten von der Regierung einen brauchbaren Bericht, welcher den Titel «Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten» auch verdient. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Regierung hätte mit dieser Vorlage gleich drei Postulate beantworten sollen und die geforderte Gesamtübersicht über alle kurz-, mittel- und langfristig anstehenden Investitionen für Neubauten und Instandsetzungen zu kantonalen Bauten aufzeigen sollen. Gleich zu Beginn der Botschaft steht jedoch, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Dies führte bereits bei der Zuleitung des Geschäfts zu Diskussionen, auch innerhalb unserer Fraktion. Die FDP-Fraktion ist grundsätzlich enttäuscht, dass viele Aussagen zu konkreten Inhalten, insbesondere in Bezug auf die Bedarfsplanung und auch zu den finanziellen Folgen, zum heutigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden können. Wir anerkennen aber die Komplexität und die Vielseitigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit den Immobilienportfolios der einzelnen Departemente. Nichtsdestotrotz hätten die Strategien und deren detaillierte Inhalte bereits früher erarbeitet und zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt werden sollen. Der vorliegende Bericht der Regierung ist jedoch, zumindest aus strategischer Sicht, für uns in Ordnung. Ich möchte keine Schuldzuweisungen tätigen. Wir alle sind auf eine zukunftsfähige Immobilienstrategie angewiesen. Es ist nun von oberster Priorität, dass insbesondere die Verwaltung Fahrt aufnimmt und die geforderten Inhalte so schnell wie möglich liefert. Diese sollen im Rahmen der Teilportfoliostrategien dargelegt werden. Die einzelnen Leitsätze im Bericht sind aus unserer Sicht in Ordnung und können weiter bearbeitet werden. Unserer Meinung nach ist eine Rückweisung nicht zielführend. Die Darlegungen und übergeordneten strategischen Definitionen im vorliegenden Bericht sind nicht falsch und auch nicht schlecht. Sie befinden sich aber auf einer Flughöhe weit über dem von den drei Postulaten erwarteten Inhalt. Dieses Dilemma haben wir, zumindest aus meiner Betrachtung, in der vorberatenden Kommission eingehend diskutiert. Wir haben auch klar festgehalten, dass wir die definierten Teilportfoliostrategien nun im Rahmen des AFP 2026–2028 erwarten. Aus diesem Grund bringt uns eine Rückweisung nicht weiter. Im Gegenteil, die nun festgelegten Strukturen und übergeordneten Strategien könnten nicht weiter bearbeitet und somit nicht vertieft werden. Dies würde zu einem weiteren Verzug der erwarteten Inhalte führen. Die FDP-Fraktion wird somit einem Rückweisungsantrag nicht zustimmen und dem Auftrag der vorberatenden Kommission zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Bartl-Widnau, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Die vorberatende Kommission beriet den Bericht der Regierung «Gesamtübersicht und Gesamtstrategie zu den kantonalen Bauten» vom 4. Juli 2023 am Mittwoch, 27. September 2023. Neben der mit 14 Personen anwesenden Kommission haben als Vertreter des Bau- und Umweltdepartements Regierungsrätin Susanne Hartmann, Vorsteherin Bau- und Umweltdepartement, Samuel Peter, Generalsekretär, sowie Erol Doguoglu, Leiter Hochbauamt, an der Sitzung teilgenommen. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler, Geschäftsführerin der Parlamentsdienste, sowie Matthias Renn, Stv. Geschäftsführer der Parlamentsdienste, wahrgenommen. Herzlichen Dank für die wertvolle Unterstützung. Mit dem Bericht informiert die Regierung über die Weiterentwicklung der kantonalen Immobilienstrategie. Weiter führt die Regierung aus, eine Gesamtschau über alle kurz-, mittel- und langfristig anstehenden Investitionen für Neubauten sowie zur Instandsetzung von Bauten mit kantonaler Beteiligung erarbeitet zu haben. Als zentrale Massnahme führt die Regierung zur strategischen Steuerung des Immobilienbestands neu Teilportfoliostrategien ein. Diese sollen je Teilportfolio den langfristigen Raumbedarf sowie den Bestand zusammenführen und Massnahmen zur Deckung einer allfälligen Bedarfsdifferenz definieren. Im Zusammenhang mit dieser Massnahme wurden die Portfolio- und Teilportfoliogliederungen überarbeitet und nach Nutzerorganisation oder funktionaler Nutzungsart gegliedert. Zudem wurde der Teilportfoliostrategieprozess mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten definiert und Struktur und Inhalte einer Teilportfoliostrategie festgelegt. Schliesslich hat die Regierung fünf zentrale Leitsätze formuliert zu Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Baukultur, Eigentumsform und Umgang mit Liegenschaften. Die geforderte Gesamtübersicht über alle kurz-, mittel- und langfristig anstehenden Investitionen für Neubauten sowie zur Instandsetzung von Bauten mit kantonaler Beteiligung konnte die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aufzeigen. Trotz nicht unwesentlichen Zeitablaufs lägen die hierfür notwendigen Grundlagen noch nicht vor, insbesondere fehlen die Teilportfoliostrategien sowie die damit verbundenen Nutzerstrategien und Angaben zum Nutzerbedarf. Mit der Immobilienstrategie 2023 seien nun jedoch die nötigen Grundlagen geschaffen, um für die verschiedenen Nutzerdepartemente und das Hochbauamt eine langfristige Sicht über anstehende Investitionen ihrer Liegenschaften zu erhalten. Als Sofortmassnahme sieht die Regierung vor, mit den einzelnen Nutzerdepartementen eine «Teilportfoliostrategie light» mit dem inhaltlichen Fokus auf den Standort Stadt St.Gallen zu erstellen. Dadurch wird zeitnah eine Gesamtsicht über anstehende Investitionen auf dem Stadtgebiet erarbeitet. Daneben diskutierte die Kommission Einzelheiten zu den Thematiken Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der kantonalen Immobilien, insbesondere auch betreffend die zukünftigen Nutzungen, wobei die Einsicht gewonnen wurde, dass ein Verzicht auf Nutzungen und Bauten die Umwelt minimal belastet. Eine kurze Diskussion über die herausfordernden Vorgaben der Denkmalpflege rundete die Beratung ab. Teile der vorberatenden Kommission kritisierten die unvollständige Beantwortung der gestellten Fragen sowie die wenig konkrete Behandlung der Materie. Während der Bearbeitungszeit hätte mehr möglich sein sollen, insbesondere auch, um negative Überraschungen bei zukünftigen Investitionen zu vermeiden. Auch fehlten zentrale Kernaussagen, insbesondere in finanzieller Hinsicht bzw. betreffend die Höhe der zukünftigen Investitionen. Die Kommission war sich jedoch ihrer Aufgabe bewusst, eine Strategie zu beurteilen. In den Beratungen informierte die Regierung, die Teilportfoliostrategien in den nächsten zwei bis zweieinhalb Jahren auszuarbeiten. Alternativ denkbar wäre die Erstellung eines Anhangs zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP), sodass die Subkommission Bau- und Umweltdepartement der Finanzkommission frühzeitig einbezogen wird. Die vorberatende Kommission war der Ansicht, dass eine vertiefte Begleitung durch die Finanzkommission der richtige Weg ist. Entsprechend unterstützte die Kommission den Auftrag, die Regierung einzuladen, dem Kantonsrat erstmals im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des AFP 2026–2028 über die Teilportfoliostrategien je Departement Bericht zu erstatten. Die Kommission unterstützte diesen Antrag mit 14:0 Stimmen bei einer Abwesenheit. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, d.h. mit 14:0 Stimmen bei keiner Enthaltung und 1 Abwesenheit, auf den Bericht einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |