Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die unbefristete Verlängerung des Darlehensvertrags mit der Schweizerischen Südostbahn AG
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 37.23.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die unbefristete Verlängerung des Darlehensvertrags mit der Schweizerischen Südostbahn AG |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 21.6.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 4.7.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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4.7.2023 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Juni 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.9.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.11.2023 | Gesamtabstimmung | 94 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 25 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die unbefristete Verlängerung des Darlehensvertrags mit der Schweizerischen Südostbahn AG mit 94:0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Herzlichen Dank für die positive Aufnahme und dass Sie der unbefristeten Verlängerung des Darlehens zustimmen. Scherrer-Degersheim danke ich ebenfalls recht herzlich für die sehr gute Zusammenfassung. Deshalb möchte ich nicht ausführlicher werden und hoffe, dass dieses Darlehen in 60 Jahren definitiv zurückgeführt ist. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Umwandlung des Darlehens in ein unbefristetes Darlehen macht Sinn. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich bedanke mich bei Scherrer-Degersheim für die historische Aufarbeitung dieser Geschichte. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ein befristetes Darlehen, dessen Ursprung ins Jahr 1944 zurückgeht, wurde bereits mehrfach durch den Kantonsrat verlängert, letztmals im Jahr 2014 bis zum 31. Dezember 2024. Geschichtsinteressierten ist die durchaus detailreiche Botschaft zu diesem Geschäft sehr zu empfehlen. Ich halte mich hingegen sehr kurz und beschränke mich auf das Finanzielle. Statt einer erneuten Befristung – das ist m.E. das Wesentliche – will die Regierung den Darlehensvertrag in der Höhe von voraussichtlich 12,2 Mio. Franken nach dem 31. Dezember 2024 neu unbefristet verlängern. Dies ist sehr zu begrüssen. Die wiederkehrende Beratung eines solchen Darlehens durch den Kantonsrat macht tatsächlich wenig Sinn. Wir haben überhaupt keine Einwände, sind für Eintreten und stimmen den Anträgen der Regierung zu. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der öffentliche Verkehr finanziert sich etwa zur Hälfte selber. Das ist bei der SOB nicht anders. 107 Mio. Franken Abgeltungen durch Bund, Kantone und Gemeinden erhielt die SOB im Jahr 2022. Reichen diese Abgeltungen nicht aus und macht die SOB einen Verlust, wird dieser ebenfalls durch die öffentliche Hand ausgeglichen. Das Darlehen aus dem Jahr 1944 würde nach mehrmaligen Verlängerungen im Jahr 2024 zur Rückzahlung fällig. Die SOB ist realistischerweise nicht in der Lage, das Darlehen in der Höhe von 12 Mio. Franken auf einmal zurückzuzahlen. Wir stimmen daher einer unbefristeten Verlängerung des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren zu. Leistet die SOB jährliche Teilrückzahlungen von Fr. 200'000.–, ist die Schuld im Jahr 2085 getilgt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich kann Ihnen bestätigen, dass das Geschäft bei uns vollständig unbestritten ist. Wir sind der Meinung, dass diese Lösung überzeugend ist. Spannend ist für uns der Langzeitvergleich. Wenn Sie die 14,2 Mio. Franken im Indexrechner des Bundesamtes für Statistik eingeben, so entspräche dieses ursprüngliche Darlehen einem Wert von stolzen 73,2 Mio. Franken. Das ist also der aktive Beitrag des Kantons zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Das finden wir sehr wichtig und sehr richtig. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie bereits erwähnt, geht das Darlehen auf das Jahr 1944 zurück und wurde der damaligen BT gewährt. Wie kam das Darlehen zustande? Der Kanton beteiligte sich in den Anfängen der BT im Jahr 1901 mit 5 Mio. Franken an dieser. Dies entsprach damals 25 Prozent der Gesamtinvestitionen. Darüber hinaus übernahm der Kanton zwischen den Jahren 1902 und 1903 Obligationenanleihen der BT von insgesamt 18,2 Mio. Franken, die er durch Anleihen seinerseits finanzierte. Da die BT in der Folge kaum je die Obligationenzinsen bezahlen konnte, betrugen die Zinsschulden im Jahr 1941 über 10 Mio. Franken. Aufgrund eines Plans des eidgenössischen Amtes für Verkehr – heute Bundesamt für Verkehr – wurde die Regierung im Jahr 1942 ermächtigt, mit der BT Sanierungsverhandlungen zu führen. Die BT wurde in der Folge mit Bundeshilfe komplett saniert. Der Kanton erliess rund 8 Mio. Franken Zinsen und der Bund zahlte dem Kanton 3 Mio. Franken Zinsen zurück. Trotzdem blieb eine Restschuld von 15 Mio. Franken. Wie Sie sehen, war die Eisenbahn schon in den Anfängen teuer, und sie ist es noch heute. Darlehensrückzahlungen über 800'000 Franken erfolgten bis ins Jahr 1950. Die Verzinsung wurde 1970 eingestellt. Der Darlehensvertrag als solcher war bis 1979 befristet. Vertragsverlängerungen bis 1989, dann 2004, 2014 und nun 2024 wurden jeweils vom Kantonsrat gutgeheissen. Ende 2024 wird das Darlehen mutmasslich 12,2 Mio. Franken betragen. Die Regierung schlägt nun vor, die jährliche Rückzahlung von Fr. 100'000.– auf Fr. 200'000.– zu erhöhen und den Darlehensvertrag unbefristet zu verlängern. Dies bei einer Kündigungsoption des Kantons von drei Jahren. Finanztechnisch ist das Darlehen abgeschrieben. Unschön ist, dass bei einem Restbetrag von 12,2 Mio. Franken und jährlichen Amortisationen von Fr. 200'000.– die Rückzahlungsdauer rund 60 Jahre beträgt. Das Enddatum würde so auf das Jahr 2083 fallen, was einer Gesamtlaufzeit von 139 Jahren entspricht. Eine wahrlich grosszügige Laufzeit. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Willi-Altstätten, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat den Kantonsratsbeschluss über die unbefristete Verlängerung des Darlehensvertrags mit der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) anlässlich einer Sitzung vom 8. November 2023 im Zeitfenster des Volkswirtschaftsdepartementes beraten. Anwesend vom zuständigen Volkswirtschaftsdepartement waren der Departementsvorsteher Beat Tinner und Silvan Egli, Projektleiter Finanzen, vom Amt für öffentlichen Verkehr. Die von uns gestellten Fragen wurden den Anwesenden kompetent beantwortet. Der Ursprung dieses Geschäfts geht ins Jahr 1944 zurück, wo der Kanton damals noch der Bodensee-Toggenburg-Bahn (BT) ein Darlehen in der Höhe von 15 Mio. Franken gewährt hat. Seit dieser Zeit war dieses Darlehen einige Male wieder Thema des Kantonsrates. Nun soll das Darlehen – der voraussichtliche Stand per Ende 2024 liegt bei 12,2 Mio. Franken – unbefristet und zinslos weiterlaufen. Jedoch muss die SOB gemäss dem neuen Darlehensvertrag neu eine jährliche Amortisationszahlung von Fr. 200'000.– leisten, anstelle des aktuellen Amortisationsbetrags von Fr. 100'000.– je Jahr. Im Namen der Finanzkommission bitte ich Sie, dem Kantonsratsbeschluss über die unbefristete Verlängerung des Darlehensvertrags mit der SOB zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |