Geschäft: Einlösepflicht von ukrainischen Fahrzeugen im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.43
TitelEinlösepflicht von ukrainischen Fahrzeugen im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung14.6.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung16.8.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 14. Juni 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 15. August 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.6.2023Person27.6.2024
14.6.2023Person30.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich staune über die Ungleichheit, die hier beschrieben wird. Ein kurzes Zitat aus der Antwort: «Der Anspruch auf Gleichbehandlung verlangt, dass Rechte und Pflichten der Betroffenen nach gleichem Massstab festgesetzt werden. Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln.» Ich bin kein Jurist, aber da hat sich ein Jurist vertan und eine riesiges Dilemma gemacht. Es ist ganz einfach: Es kann so nicht sein. Es muss jeder, der in die Schweiz kommt, innerhalb eines Jahres sein Auto einlösen. Dies bedingt die Sicherheit. Das Auto muss vorgeführt und es müssen die Strassensteuern bezahlt werden. Stellen Sie sich vor, ein Afghane würde mit seinem Auto aus Afghanistan hier herumfahren und man würde das gleich behandeln. Es scheint, als wäre die SVP die einzige Partei, die beide Asylantenströme oder -sorten gleichbehandelt und keine Bevorzugung macht. Hier werden die ukrainischen sogenannten Flüchtlinge mit ihren teuren Autos, die meist über 100'000 Franken kosten, bevorzugt behandelt. Es kann nicht angehen, dass man hier eine Sonderregelung fährt und einfach sagt, es sei der Schutzstatus S, der das bewillige. Es wäre an uns gelegen, dass wir nach Bern gehen und versuchen, mit den anderen Kantonen eine Lösung zu finden. Wer in der Schweiz Auto fährt, hat sich an die Regeln zu halten. Das Jahr müsste genügen. Es ist unfair gegenüber allen anderen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession