Geschäft: Zukunft des Revierjagdsystems und Mitwirkung beim Erlass neuer Rechtsgrundlagen für die Jagd
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.40 |
Titel | Zukunft des Revierjagdsystems und Mitwirkung beim Erlass neuer Rechtsgrundlagen für die Jagd |
Art | KR Interpellation |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 14.6.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 19.9.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.6.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Müller-Lichtensteig | 8.12.2024 |
14.6.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gartmann-Mels | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner zu Müller-Lichtensteig: Sie haben mich ein bisschen herausgefordert, v.a. in Bezug auf zwei Elemente. Dass sich die Jagdkommission nicht einbringen könne: Entweder habe ich eine Wahrnehmungsstörung oder Sie haben etwas falsch verstanden. Wir haben letzte Woche einmal mehr die Jagdkommissionssitzung durchgeführt. Es sind rund zwei Termine je Jahr. Ich habe dort zumindest festgestellt, dass wir in den wesentlichsten Punkten der einzelnen Teilbereiche eine Einigung erzielt haben, v.a. auch, was die Jagdvorschriften, die das Volkswirtschaftsdepartement nächstes Jahr erlassen wird, betrifft. Wir haben im Sinn eines Iterationsverfahrens auch nochmals festgelegt, dass wir eine Bereinigung der Positionen vorgenommen haben und nächstes Jahr vor dem Erlass nochmals die Jagdkommission konsultieren. Da frage ich mich schon, was wir noch mehr tun sollten. Zu den Pachtzinsen: Dieses Modell, wie wir es jetzt vorlegen, wurde sehr stark unter Einbezug der Jägerschaft entwickelt. Ich weiss nicht, was da falsch sein soll. Man kann darüber streiten, ob es korrekt ist, dass der Wildbret-Ertrag in die Berechnung des Jagdpachtzinses einbezogen werden soll oder nicht. Aber das war ein sehr starkes Anliegen, das die Jägerschaft eingebracht hat. Zum Thema, dass die Abschusszahlen nicht in allen Teilen erfüllt werden: Sie können die Zahlenreihe vom Jahr 2016 bis heute nehmen, da haben Sie sogar recht. Wenn Sie die Jahre 2016 bis 2019 nehmen, sind die Zahlen vielleicht bis auf ein Revier knapp erfüllt. Aber Tatsache ist, dass es eine grosse Herausforderung ist, die vorgegebenen Zahlen zu erreichen. Dazu sind wir im Austausch. Wir haben darauf gesetzt, dass in erster Linie weibliche Tiere geschossen werden und nicht männliche. Aber es liegt auf der Hand, dass die Jäger ab und zu lieber männliche Tiere schiessen würden wegen dem Geweih. Auch dazu sind wir im Austausch. Wie Sie selber festgestellt haben, werden wir in eine Revision des Jagdgesetzes (sGS 853.1; abgekürzt JG) gehen. Dann können wir wieder, auch unter Einbezug der Jägerschaft, Anpassungen vornehmen und diskutieren, ob es auswärtige oder einheimische Reviere geben oder wie das alles organisiert und ausgestaltet werden soll. Wir sind diesbezüglich offen. Aber Ihr Votum hat mir gezeigt, dass in der Jagdgesetzgebung nur in kleinen Schritten Anpassungen vorgenommen werden können. Eine Totalrevision würde wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt sein. Denn bei 1'344 Jägern im Kanton ist es wahrscheinlich so, dass sie vermutlich 2'000 Meinungen haben. Es ist z.B. vergleichbar mit den Juristen. Sie können mit drei Juristen diskutieren und haben am Schluss fünf Meinungen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
27.11.2023 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen von Müller-Lichtensteig / Gartmann-Mels): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Es zeigt sich offensichtlich, dass es grosse Differenzen in der Wahrnehmung der Situation zwischen Jägerschaft und Volkswirtschaftsdepartement gibt. Die Antwort der Regierung wird als enttäuschend und teilweise falsch empfunden. Die Regierung hat mit der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen nur Anliegen aus dem Positionspapier von «RevierJagd St.Gallen» übernommen, die zu administrativen Vereinfachungen führen und die Klärung bezüglich Mehrfachbewerbungen vornimmt. Andere Anliegen sollen erst in einem späteren Nachtrag behandelt werden. Die eingesetzte Jagdkommission funktioniert nicht, da diese nur eine beratende Funktion hat und nicht ausreichend auf die Anliegen der Jägerschaft eingeht. Sie wird angehört. Die Jägerschaft ist in der Jagdkommission als Minderheit vertreten. Bei einer oder höchstens zwei Sitzungen je Jahr können die anstehenden Probleme nicht wirklich diskutiert oder gar gelöst werden. Die Sitzungen der Jagdkommission kommen für die Jägerschaft eher als Infoveranstaltungen rüber. Die Behauptung, dass Abschussvorgaben für Rotwild nicht erfüllt wurden, wird von der Jägerschaft als falsch angesehen, und die Wirksamkeit von Jagdpausen zur Regulierung des Rotwildbestands wird angezweifelt. D.h., es bestehen bereits hier grundsätzliche Differenzen. Auch die Finanzierung des Managements geschützter einheimischer Wildarten, wie Biber, Luchs und Wolf, durch die Jagd wird in Frage gestellt, da die Vorteile dieser Arten v.a. anderen Interessengruppen zugutekämen. Hinzu kommt, dass mit der wachsenden Population auch die Aufwände steigen werden. Die Antwort der Regierung bezüglich der Pachtzinsen wird ebenfalls als falsch empfunden, und ein vorgeschlagenes Modell der Jägerschaft zur Bewertung der Pachtzinsen wird nicht angemessen berücksichtigt. Die Jägerschaft betont die Bedeutung eines selbstverantwortlichen und selbstregulierenden Jagdsystems im Kanton und befürchtet, dass dieses durch Vorgaben zu Jagdmethodik und -formen verwässert werden könnte. Abschliessend betone ich, dass die St.Galler Jägerschaft eine ausgewogene und nachhaltige Wald-Wild-Situation als Hauptziel ansieht und nicht die Form der Zielerreichung. Die Zukunft des Revierjagdsystems und die Mitwirkung der Jägerschaft bei neuen Rechtsgrundlagen für die Jagd bleiben weiterhin umstrittene Themen im Kanton. Die Interpellanten laden die Regierung ein, enger mit der Jägerschaft die Themen zu bearbeiten und gemeinsam Lösungen zu diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |