Geschäft: Lotteriefonds-Richtlinien – genügen diese dem Geldspielgesetz?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.31
TitelLotteriefonds-Richtlinien – genügen diese dem Geldspielgesetz?
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung12.6.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung11.9.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 12. Juni 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 5. September 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
12.6.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
13.6.2023Dringlicherklärung49Zustimmung50Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
29.4.2024Wortmeldung

Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wir können die Begründung nachvollziehen. Anlass zur Interpellation gab die eine Million Franken, die aus dem Lotteriefonds gesprochen wurde für die kurzfristig notwendig gewordene Olma-Sonderschau mit Festakt, mit Festumzug samt Ehrengästen und mit Unterhaltungsprogramm. Gemäss Bundesrecht sind die Lotteriefondsmittel vollumfänglich gemeinnützig, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, zu verwenden. Bei der Definition von «gemeinnützig» haben wir inhaltliche Differenzen. Zurzeit läuft im Rheintal die Rheintalmesse (Rhema) vom 26. April bis am 4. Mai. Auch da gab es am vergangenen Freitag ein Fest. Die Rhema könnte mit der genau gleichen Begründung ebenfalls Anspruch auf einen Beitrag aus dem Lotteriefonds erheben.

Letzte Woche hat die Regierung zusätzlich 50’000 Franken Unterstützung für die Bevölkerung in der Ukraine gesprochen. Ich finde das toll. Das ist genau das, was ich unter «gemeinnützig» verstehe. Ich muss ehrlicherweise sagen, das Überleben der Ukraine als Staat ist mir eigentlich auch für den Kanton St.Gallen als Staatswesen bedeutend wichtiger als ein Fest im Rahmen der Olma oder im Rahmen der Rhema. Von daher habe ich schon meine grossen Fragezeichen. Wir haben zwanzigmal mehr ausgegeben für ein schönes Fest im Kanton St.Gallen als jetzt für diese zusätzlichen Mittel für die Ukraine. Das finde ich etwas stossend. Trotzdem freue ich mich.

Session des Kantonsrates vom 29. April bis 2. Mai 2024, Aufräumsession
13.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat erklärt die Interpellation mit 50:49 Stimmen bei 5 Enthaltungen nicht dringlich.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Sowohl die Finanzkommission als auch die Staatswirtschaftliche Kommission haben die Lotteriefondsbeiträge eingehend diskutiert. Es liegen entsprechende Anträge vor. Wir Grüne waren in den beiden vorberatenden Kommissionen vertreten. Die Finanzierung des Olma-Auftritts aus dem Lotteriefonds erachten wir als speziell oder grenzwertig. Das war auch der Grund, warum wir uns nach den Beratungen in den beiden vorberatenden Kommissionen vertieft mit den Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Lotteriefondsbeitrags auseinandersetzten. Wir stellten fest, dass es Widersprüche gibt, die zu Fragen Anlass geben. Diese Fragen wurden vermutlich in den beiden vorberatenden Kommissionen nicht eingehend geprüft. Die Antworten auf diese Fragen sind für die Entscheidungsfindung bezüglich des Olma-Unterstützungsbeitrags bzw. des Beitrags für den Olma-Auftritt von grosser Wichtigkeit. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn die Antworten auf unsere Interpellation noch in dieser Session vorliegen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession