Geschäft: Berichterstattung 2023 der Rechtspflegekommission
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 82.23.02 |
Titel | Berichterstattung 2023 der Rechtspflegekommission |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Kantonsrat |
Eröffnung | 17.5.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 25.5.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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25.5.2023 | Bericht | Bericht der Rechtspflegekommission vom 11. Mai 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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25.5.2023 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.6.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung 2023 der Rechtspflegekommission fest. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor. Ich stelle fest, dass Sie auf die Vorlage eingetreten sind. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Stöckling-Rapperswil-Jona, Präsident der Rechtspflegekommission: Die Rechtspflegekommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Die Rechtspflegekommission unterbreitet Ihnen heute den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Amtsjahr. Ich möchte hieraus drei wichtige Themen aufgreifen: Richterwahlen: Im Berichtszeitraum erfolgten die Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte für die Amtsdauer 2023/2029, nachdem die Vorarbeiten dafür bereits im Jahre 2021 angelaufen waren. Dabei wurden 112 Richterinnen bzw. Richter gewählt. Im Sinne einer Nachbetrachtung hat die Rechtspflegekommission allfälligen Handlungsbedarf für zukünftige Gesamterneuerungswahlen geprüft. Aus Sicht der Rechtspflegekommission hat sich aber insbesondere der angepasste Zeitplan bewährt. 2022 wurden die Wahlen erstmalig in der Novembersession durchgeführt und nicht erst in der darauffolgenden Februarsession. Dies macht v.a. mit Blick auf das Ende der Amtsdauer im darauffolgenden Mai Sinn. Handlungsbedarf ortet die Rechtspflegekommission jedoch im Bereich der Regelung von Interessenkollisionen und in Bezug auf Unvereinbarkeiten mit anderen Ämtern. Zudem hat sie sich mit der Justizkommission des Grossen Rats des Kantons Bern zu verschiedenen Modellen von Richterwahlen ausgetauscht und Prof. Dr. Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St.Gallen, zu einem Referat zum selben Thema eingeladen. Die Rechtspflegekommission wird die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen des laufenden Jahres behandeln und Empfehlungen und Massnahmen ableiten. Eingaben: Die Rechtspflegekommission befasste sich im Berichtszeitraum mit einer einmal mehr gestiegenen Anzahl von Eingaben. Mittlerweile sind wir bei der Anzahl von 73 Eingaben angelangt. Der überwiegende Teil der Eingaben befasst sich mit der Unzufriedenheit über bereits in Rechtskraft erwachsene Verwaltungsverfügungen und Gerichtsentscheide oder es werden pauschale Strafanzeigen gegen Verfahrensbeteiligte respektive Behörden und Magistratspersonen gestellt, wenn diese nicht wie gewünscht entscheiden. Die Rechtspflegekommission sieht wenig Möglichkeiten, diesem Trend, der dem allgemeinen Zeitgeist geschuldet sein dürfte, entgegenzuwirken. Dies umso mehr, als dass sich keine Eingabe bzw. kein Strafantrag als rechtlich substanziell begründet erwies und diesen daher in keinem Fall Folge geleistet werden konnte. Die Rechtspflegekommission erachtet es jedoch ungeachtet der anwachsenden Flut als zentral, dass die Eingebenden Anrecht auf eine seriöse und auch sachgerechte Prüfung ihrer Eingaben haben. Daher dürfte auch zukünftig ein nicht zu unterschätzender Aufwand auf allen Staatsebenen und in allen Staatsgewalten in Bezug auf solche Eingaben anfallen. Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft: Die Rechtspflegekommission begrüsst es, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erstmalig ihren Geschäftsbericht veröffentlicht hat. Dass der Leitende Staatsanwalt darin insbesondere auf die zur Verfügung stehenden Personalressourcen bzw. vielmehr auf deren Fehlen eingeht, ist legitim. Die Rechtspflegekommission anerkennt zum einen die Anliegen der Staatsanwaltschaft sowie ihre Bemühungen zur Effizienzsteigerung. Gleichzeitig nimmt sie zum anderen die zunehmende Belastungssituation und die Ressourcenfrage mit wachsender Sorge zur Kenntnis. Obschon die Massenfälle des Bussenzentrums die Hauptursache für die Zunahme von Falleingängen sind, dürfte die anhaltend hohe Arbeitsbelastung auf andere Ursachen zurückzuführen sein. Klar ist, dass zur Bewältigung von Massenfällen nicht mehr Personalressourcen in der Verfahrensleitung aufgestockt werden sollten. Sicherlich eine wesentliche Rolle spielt dabei aber die steigende Komplexität von Straffällen. Um darauf angemessen reagieren zu können, bedarf es neben einer Anpassung der Ressourcen einer verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit in Form von Kompetenzzentren. Diese Zusammenarbeit müsste durch die kantonalen Entscheidungsträger initiiert werden. Mit diesen drei Schlagwörtern erschöpfen sich meine mündlichen Anmerkungen zum Bericht der Rechtspflegekommission; die detaillierten Erkenntnisse der Prüfungstätigkeit und die darauf basierenden Empfehlungen gehen daraus hervor. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |