Geschäft: Stärkung des Parlamentes durch die beschleunigte Umsetzung von Motionen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.23.07 |
Titel | Stärkung des Parlamentes durch die beschleunigte Umsetzung von Motionen |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Präsidium des Kantonsrates |
Eröffnung | 17.5.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 23.8.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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25.5.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - 81.23.01 / 27.23.01 / 27.23.02 voKo Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022 / XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates / XXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates | 20.12.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.11.2023 | Gutheissung | 79 | Zustimmung | 20 | Ablehnung | 20 | |
29.11.2023 | Eintreten | 79 | Zustimmung | 19 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit 79:20 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 79:19 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Motionsaufträge sind immer anspruchsvoll. Die entsprechenden Vorlagen sollen gut aufgebaut und solide abgestützt sein. So gesehen macht die heutige Lösung für den Normalfall Sinn, dass Verwaltung und Regierung drei Jahre an einer Vorlage arbeiten sollen oder dürfen. Sie alle in diesem Rat wissen aber, dass diese Frist nicht immer eingehalten wird. Einen Überblick zum Stand der Bearbeitung erhalten Sie jeweils in der Sommersession mit den sogenannten Listen A und B. Als ehemaliges Mitglied der Subkommission Planung der Staatstätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission habe ich vielseitige Gründe gehört, warum für die Departemente die Einhaltung dieser Frist nicht möglich war. Manchmal fehlt das Personal, in einzelnen Fällen kommt es aber vor, dass das Departement die Erledigung des Auftrags zu weit hinausgeschoben hat. Wenn es innerhalb der Frist nicht vorwärtsgeht, fehlen unserem Rat die Mittel, um Druck aufzubauen. Das Parlament ist buchstäblich zum Warten verdammt. Es gibt durchaus Situationen, in denen Zuwarten verantwortungslos ist. Es ist auch denkbar und kommt immer wieder vor, dass die Regierung und der Kantonsrat unterschiedlicher Meinung sind. So gesehen macht es Sinn, dass der Kantonsrat in Ausnahmefällen verlangen kann, dass eine Motion innerhalb eines Jahres umgesetzt wird. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Ich zitiere aus dem Antrag des Präsidiums: Dieses hält diese Motion «mit verkürzter Bearbeitungsfrist für ein spezifisches fallbezogenes Instrument, das in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden kann, um für die beschleunigte Bearbeitung eines bestimmten, ausserordentlich dringlichen Motionsauftrags zu sorgen». | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Wie haben wir in den vergangenen Tagen und an vorangehenden Sessionen aus dem bürgerlichen Lager immer wieder hören dürfen: Wenn ein Gesetz nicht nötig sei, dann sei es nötig, dass man kein Gesetz mache. In diesem Fall erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass diese Motion und die Anpassung des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) komplett unnötig sind. Sehen Sie sich das Geschäft 22.20.09 «XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz» an. Sie können im Protokoll der vorberatenden Kommission auf S. 37/38 explizit nachlesen, wie ein Antrag gutgeheissen wurde und in der Folge Verhandlungen zwischen der antragstellenden Partei und dem zuständigen Regierungsrat erfolgten, dass das Ergebnis dieser Motion in den nächsten neun Monaten dem Parlament unterbreitet werden sollte. Das wurde zugesichert und so umgesetzt, auch dies können Sie im Ratsinformationssystem nachlesen. Diese Express-Motion ist vor diesem Hintergrund tatsächlich unnötig. Es entspricht offensichtlich der bereits gängigen Praxis. Es gibt einen plausiblen Grund, warum die Bearbeitung maximal drei Jahre dauert. Für einen komplexen Sachverhalt mit den entsprechenden Abklärungen und den notwendigen Vernehmlassungen braucht es eine gewisse Zeit. Es ist nicht vorgesehen, dass die Regierung diese Frist ausnützt, wenn eine Umsetzung innert kürzerer Frist tatsächlich nötig wäre. Ich weiss, dass die Regierung dies nicht immer so handhabt und vielleicht manchmal eine Vorlage aus taktischen Gründen tatsächlich etwas länger liegenliess. Im Grundsatz braucht es diese Maximalfrist und es braucht keine Express-Motionen. Zu den Ausführungen zur Stärkung des Parlamentes: Bitte nehmen Sie jetzt endlich zur Kenntnis, dass Sie alle persönlich verantwortlich für die Schwächung unseres Parlamentes sind, da Sie in der letzten Spardebatte eine Session gestrichen haben. Wir sind im gesamtschweizerischen Vergleich das Schlusslicht, was die Intensität der Beratungen durch das Parlament anbelangt. Hier müssen wir ansetzen und nicht bei Express-Motionen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Während der Covid-19-Pandemie und danach hat eine Analyse stattgefunden. Ein Rechtsgutachten hat festgehalten, dass wir im Vergleich zu anderen Kantonsparlamenten ein schwaches Parlament sind. In diesem Punkt sind sich noch die meisten einig. Nun gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, was man dagegen tun könnte. Aus unserer Sicht lassen wir uns mit dieser Motion mit kosmetischen Änderungen abspeisen. Was es bräuchte, um dieses Parlament nachhaltig zu stärken, ist das Recht der parlamentarischen Initiative, damit wir selbst gesetzgebend tätig werden können. Es bräuchte kürzere Sitzungsrhythmen, damit wir die Botschaften der Regierung auch besprechen und verabschieden könnten, und es bräuchte Fachkommissionen, damit wir mit Verwaltung und Regierung auf Augenhöhe diskutieren könnten. Dieses Parlament hat all diese Reformvorschläge in dieser Legislatur abgelehnt. Wir halten am Status quo fest. Aus unserer Sicht ist diese Motion sogar eine «Verschlimmbesserung». Sie führt zu einer Zweiklassengesellschaft in diesem Rat. Schuler-Mosnang hat das Beispiel dafür bereits gebracht. Wenn dem rechtsbürgerlichen Block eine Motion sehr wichtig ist – nehmen wir die Busbuchten, das oberste Ziel der rechtsbürgerlichen Parteien –, dann wird man Druck machen und auf eine Bearbeitungsfrist von einem Jahr setzen. Wenn eine kleinere Partei eine Motion durchbringt – da muss man kein Hellseher sein –, dann wird die Mehrheit dieses Parlamentes der Dringlichkeit nicht zustimmen. Wenn man beschleunigt, dann für alle oder für niemanden. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Es gibt immer wieder Situationen, zuletzt auch in der Covid-19-Pandemie, in denen schnelles Handeln angebracht ist, und zwar auch durch den Kantonsrat. Für die Regierung besteht bereits heute das Instrument des Notrechts, womit sie bei unaufschiebbarem Regelungsbedarf auf das ordentliche Verfahren verzichten und durch Verordnung vorläufig Recht setzen kann. Für den Kantonsrat bestehen heute kaum Möglichkeiten, um aus der Mitte des Rates einen beschleunigten Rechtsweg zu beschreiten, geschweige denn eine verkürzte Bearbeitungsfrist bei der Regierung einzufordern. Wir können heute lediglich verlangen, dass eine Motion noch in derselben Session beantwortet wird, einen Anspruch auf eine dringliche Botschaft oder einen Entwurf gibt es hingegen nicht. Dies schwächt die Handlungsfähigkeit des Parlamentes und es schwächt die Position des Parlamentes gegenüber der Regierung. Stärken wir also unseren Kantonsrat. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Schuler-Mosnang (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Während der Covid-19-Pandemie zeigte sich verschiedentlich die im Vergleich mit anderen Kantonsparlamenten schwächere Stellung des St.Galler Kantonsrates. Das Gutachten Ullmann zum Dringlichkeitsrecht im Kanton St.Gallen hob das 2021 denn auch ausdrücklich hervor. Es ist diese schwächere Stellung, die Anstoss sein muss, um grundsätzlich über die Rolle dieses Parlamentes nachzudenken. Dabei ist kritisch zu hinterfragen, ob die parlamentarischen Instrumente ausserhalb des Dringlichkeitsrechts genügen. In diesem Zusammenhang haben wir bereits im Rahmen der Beratungen zum XXIV. und XXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (22.23.01/02) auf verschiedene Negativbeispiele hingewiesen – Stichwort Busbuchten –, in denen diese schwächere Stellung des Parlamentes zu Tage getreten ist. Dieser Vorstoss schafft dadurch Abhilfe, dass er eine zusätzliche Motionsart fordert, deren Bearbeitungsfrist ein Jahr beträgt. Er führt damit zu einer Stärkung dieses Parlamentes, indem nun eine beschleunigte Umsetzung priorisierter Motionen möglich ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist besonders erfreulich, dass die vorberatende Kommission zum XXIV. und XXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (22.23.01/02) sowie das Präsidium sich deutlich für diese Erweiterung des parlamentarischen Werkzeugkastens ausgesprochen haben. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Gull-Flums (im Namen des Präsidiums): Auf die Motion ist einzutreten. Nach geltendem Recht beträgt die Bearbeitungsfrist von Motionen drei Jahre. Mit der vorliegenden Motion wird dem Kantonsrat neu die Möglichkeit eingeräumt, Motionen mit einer Bearbeitungszeit von einem Jahr zu überweisen. In Analogie zu den Interpellationen entspricht dies eigentlich einer dringlichen Motion. Dadurch wird einerseits die Flexibilität erhöht und anderseits auch Kontinuität gewahrt, denn im Grundsatz und in vielen Fällen hat sich die dreijährige Bearbeitungsfrist bewährt. Wir erachten deshalb auch eine generelle Verkürzung der Bearbeitungszeit als nicht notwendig. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |
29.11.2023 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Das Präsidium beantragt Gutheissung der Motion. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |