Geschäft: Berichterstattung 2023 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Prüfungstätigkeit 2022/2023)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.23.03
TitelBerichterstattung 2023 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Prüfungstätigkeit 2022/2023)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung11.5.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung25.5.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 4. Mai 2023
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Abschnitt 6 vom 12. Juni 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
25.5.2023Gremium24.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
12.6.2023Ziff. 2 Bst. b der Aufträge37Antrag der Staatswirtschaftliche Kommission71Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion12
12.6.2023Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge92Zustimmung0Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
12.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Ziff. 2 Bst. b der Aufträge mit 71:37 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Die Regierung hat keinen Antrag gestellt und ist in dieser Frage relativ entspannt. Wir möchten uns nicht in die Frage einmischen, welche Kompetenz sich das Parlament geben will und welche nicht. Wir beugen uns der Entscheidung, die das Parlament fällen wird.

Ich weise Sie darauf hin, dass wir mit «FoundationPlus» bereits über einen sehr weit fortgeschrittenen und sehr gut funktionierenden elektronischen Prozess verfügen. Wir sind stolz darauf, dass wir dieses System auch auf andere Bereiche der Staatsverwaltung ausdehnen können und sich andere Kantone für unser System interessieren. Wir haben damit gute Pionierarbeit geleistet und das System hat sich bewährt. Gleichzeitig stellt die zweimal im Jahr zu erstellende Lotteriefondsbotschaft für das Amt für Kultur eine grosse Belastung dar. Da kommt jeweils sehr viel geballte Arbeit. In sehr kurzer Zeit muss diese Botschaft mit all den Texten vorbereitet werden, trotz knapper Ressourcen, wie Ihnen allen bekannt sein dürfte. Deshalb werden wir fortlaufend überlegen, wie wir unsere Prozesse verbessern können, unabhängig davon, was dieser Rat bezüglich Kompetenz entscheidet. Mir geht es insbesondere auch darum, den Prozess für die Kulturschaffenden bzw. die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller möglichst gut zu gestalten und dass Sie als Kantonsrätinnen und Kantonsräte einen gut lesbaren Bericht in einer angemessenen Länge für Ihre Entscheide zur Verfügung haben. Wir werden den Prozess für die Erstellung der Lotteriefondsbotschaft ohnehin einer generellen Überprüfung unterziehen und auch Vereinfachungen überlegen, ganz unabhängig davon, welche Finanzkompetenzen der Regierung oder welche dem Parlament übertragen werden.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald zu Maurer-Altstätten: Ich habe den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zitiert. Sie können das auf S. 21 im vierten Absatz nachlesen. Dort ist von der Transparenz die Rede. Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich Misstrauen gegenüber dem Amt für Kultur hege. Ich bitte Sie, genau hinzuhören.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Maurer-Altstätten: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich schliesse mich Gschwend-Altstätten und Schwager-St.Gallen an. Mir ist bewusst, dass wir drei Rufer in der Wüste sind und wenig Chancen haben, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Wenn ich Tschirky-Gaiserwald richtig verstanden habe, unterstellt er der Verwaltung, dass sie nicht transparent sei. Das stört mich und ich möchte darauf hinweisen, dass das, was in unserem Kanton passiert, nicht erst dann transparent ist, wenn es im Rat behandelt wird. Ebenfalls stört mich der plötzliche Sinneswandel einer ganzen Gruppe. Ich kenne das Abstimmungsresultat der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht. Aufgrund der Tatsache, dass wir über diesen Antrag befinden müssen, waren es jedoch nicht die linken Stimmen, die in der Staatswirtschaftlichen Kommission zum Antrag Ja gesagt haben.

Was macht unser Rat? Wir legen Strategien und grosse Linien fest, die der Kanton verfolgen soll. In den letzten Jahren schafften wir es, nach und nach den Finger von den kleinen Beträgen wegzunehmen. Im Budget haben wir es geschafft, nicht über jede einzelne Stelle zu diskutieren – die Personalaufwandsteuerung ist in dieser Entwicklung bereits eingeschlossen –, Strategien zu definieren, Leitlinien festzulegen und dass wir uns nicht um jedes Detail selbst kümmern. Mir ist nicht klar, weshalb das beim Lotteriefonds anders sein soll. Wichtig ist m.E. die Schaffung eines Instruments, dass wenn ein Antrag abgelehnt wurde, dieser allenfalls noch dem Rat nachgereicht werden kann. Dass wir jedoch über jeden Betrag unter Fr. 50'000.– diskutieren müssen, diesbezüglich unterscheide ich mich von meinem Fraktionskollegen Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte auf etwas aufmerksam machen, das noch nicht erwähnt wurde. Es wäre für die gesamte Staatstätigkeit einmalig, dass dieser Rat über Beiträge entscheidet, die Fr. 10'000.– ausmachen. Es ist nicht nur der Entscheid, den wir fällen, sondern es ist eine Arbeit, die vorher erledigt wird. Ich möchte auch den Vergleich zu anderen Ämtern oder Departementen aufzeigen. Dort geht es teilweise um riesige Beträge, über die wir nicht einzeln entscheiden können. Ein Vergleich: Aus demselben Fonds werden die Beiträge für den Sport finanziert. Diesbezüglich erfährt unser Rat nichts, höchstens die Finanzkommission hin und wieder auf Nachfrage. Der Schwellenwert von Fr. 10'000.– ist m.E. eine uralte, längst überholte Sache. Im Bewusstsein der Effizienz für den Kantonsrat und für die Arbeit im Amt selber ist es unweigerlich sinnvoll, dass der Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission unterstützt wird und dass der Schwellenwert auf Fr. 49'999.– erhöht wird bzw. dass wir erst ab Fr. 50'000.– über diese Anträge diskutieren und entscheiden müssen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Selbstverständlich wäre es eine kleine Effizienzsteigerung, aber mich interessiert, was im Kanton im Kulturbereich ansteht. Deshalb lese ich diesen Bericht jeweils mit Genuss. Ohne Gewähr habe ich kurz zusammengezählt: 51 Gesuche liegen unter Fr. 50'000.–, eines ist genau Fr. 50'000.– und 20 Gesuche liegen über Fr. 50'000.–. Wenn wir den Antrag annehmen, können wir nachher über rund 20 Projekte diskutieren bzw. über sie beschliessen. Ich finde es wichtig zu wissen, was im Kanton läuft, egal, ob es sich um ein Projekt mit einem Gesuch von Fr. 11'000.– oder Fr. 12'000.– handelt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben vorher über die Personalaufwandsteuerung gesprochen. Mit der Änderung des Schwellenwerts müsste der Rat in Zukunft etwas weniger über Beträge von Fr. 10'000.– diskutieren. Damit würden wir einen sehr kleinen Beitrag zum Vorankommen der Personalaufwandsteuerung leisten. Wir müssen auch an die Kosten denken, die wir 120 Männer und Frauen und die weiteren Personen im Saal verursachen. Wegen Fr. 10'000.– müssen wir kein Fass aufmachen. Ich habe genug Vertrauen in die zuständigen Personen im Amt für Kultur, dass sie diese Entscheidungen richtig treffen. Wenn es einen Fehler gibt, werden Sie oder ich als Erste erfahren, dass irgendwo etwas nicht gut läuft, und dann können wir wieder im Rat diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion, Ziff. 2 Bst. b der Aufträge zu streichen.

Ziff. 2 Bst. b der Aufträge bezieht sich auf den Schwellenwert bei den Lotteriefondsbeiträgen. Die Staatswirtschaftliche Kommission hält in ihrem Bericht auf S. 21 fest, dass sich eine Beratung kleiner Beträge durch die Finanzkommission und den Kantonsrat positiv auf die demokratische Abstützung der Entscheide auswirkt und die Transparenz gegenüber der Bevölkerung und anderen Kulturinstitutionen erhöht wird. Insbesondere bei kritischen Themen und Beiträgen ist die hohe Transparenz ein Vorteil. Es ist für mich deshalb fraglich, weshalb die Staatswirtschaftliche Kommission nun beantragt, diesen Schwellenwert zu erhöhen, nachdem die Angelegenheit sehr positiv beurteilt wurde und die Transparenz und die Anerkennung in der Bevölkerung vorhanden ist.

Bezüglich Effizienz nehme ich wohlwollend zur Kenntnis, dass nach S. 20 des Berichts das Amt für Kultur einen Prozess entwickelt hat, in dem die Gesuchsteller ihr Gesuch auf digitalem Weg eingeben können, und dass sich der Prozess bewährt hat. Vor diesem Hintergrund sind wir fraktionsübergreifend der dezidierten Ansicht, dass wir die bewährte Praxis des Schwellenwerts von Fr. 10'000.– beibehalten sollten. Wir räumen so der Transparenz, den Erfahrungswerten und der Anerkennung – auch für kleinere Beiträge – das nötige Gewicht ein.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge mit 92:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Ich habe in der Finanzkommission dieses Geschäft tatsächlich kurz thematisiert, da die Thematik der Personalaufwandsteuerung ein Dauerthema der Finanzkommission ist. Ich habe damals gesagt, dass sich die Regierung nicht weigert, diesen Auftrag anzunehmen. Denn im Zusammenhang mit dem NeLo-Review erfolgt von der externen «Perinnova» die Analyse der bedarfsgerechten Mittelzuteilung ohnehin. Aus diesem Grund hat die Regierung auch keinen Antrag gestellt. Die Berichterstattung erfolgt insbesondere im Rahmen des NeLo-Reviews, und selbstverständlich erfolgt dann auch eine entsprechende Information an Sie, damit das Parlament von diesem Auftrag Kenntnis hat.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt (im Namen der Finanzkommission) zu Ziff. 2 Bst. a der Aufträge: Die Regierung wurde vom Kantonsrat eingeladen, das neue Lohnsystem zu überprüfen (NeLo-Review). Der Finanzkommission wurden im März 2023 erste Erkenntnisse übermittelt. Weiter haben wir die Mitteilung erhalten, dass die Regierung dem externen Unternehmen Perinnova, das auch den NeLo-Review durchführt, weitere Aufträge für zusätzliche Abklärungen erteilt hat. Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass zwischen den ständigen Kommissionen darauf geachtet werden sollte, dass das Gleiche nicht doppelt oder mehrfach ausgeführt wird. Die Präsidenten der ständigen Kommissionen haben denn auch das Recht, sich gegenseitig bei den Sitzungen zu besuchen. Im August 2022 fand eine Sitzung der Präsidenten der ständigen Kommissionen statt, dabei wurde dieses Thema nicht eingebracht. Zukünftig den kurzen Dienstweg in Anspruch zu nehmen und sich abzusprechen, wäre besser, denn es hätte sicherlich die Möglichkeit gegeben, dass der Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission an der Sitzung der Finanzkommission hätte teilnehmen können. Das Projekt «Review Lohnsystem» wird in der Augustsitzung von der Finanzkommission behandelt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Struktur

Aufträge (Abschnitt 6 Ziff. 2)

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung 2023 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Prüfungstätigkeit 2022/2023) fest.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die GRÜNE-Fraktion würdigt und anerkennt die umfassende Tätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission. Die Fraktion steht hinter den in den Ausführungen formulierten Erwartungen und Empfehlungen. Denn sämtliche Empfehlungen weisen auf Aspekte hin, die aus verschiedenen Gründen nicht optimal sind. Die Umsetzung der Empfehlungen trägt dazu bei, dass die Arbeit und die Auftragserledigung in den Ämtern verbessert werden, was uns allen nützt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die SP-Fraktion schliesst sich den Anträgen und den Ausführungen der Staatswirtschaftlichen Kommission im Bericht grundsätzlich an. Ich nutze die Gelegenheit, einige Bemerkungen zu verschiedenen Punkten zu machen, in denen wir nicht gänzlich der gleichen Ansicht waren oder in denen wir Ergänzungen als sinnvoll erachten. Ich komme dabei auch auf einen oder zwei Punkte zurück, die wir bereits in der Vergangenheit erwähnt und bemängelt haben.

Zur Personalaufwandsteuerung: Die Kommission hat richtig festgestellt, dass das neue Instrument der Personalaufwandsteuerung zu mehr Effizienz geführt hat. Ebenfalls zielführend ist es, dass die Verwaltung mehr Spielraum erhalten hat, flexibel auf sich ändernde Bedürfnisse zu reagieren. Wie die Kommission richtig feststellt, erlaubt die neue Personalaufwandsteuerung eine sachgerechtere Diskussion im Kantonsrat zum Personalaufwand. Es liegt an uns, dieses Instrument nicht als Daumenschraube gegenüber dem Personal zu verwenden, nur um wieder einmal zu sparen. Wir werden Sie bei der Budgetdebatte gern wieder daran erinnern. Der Kanton schuldet seinen Bürgerinnen und Bürgern angemessene Dienstleistungen, die nicht unser Rat, sondern nur die Verwaltung erbringen kann. Dazu benötigen wir genügend Personal, das gerecht entlöhnt wird. Insbesondere in diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die aufgrund von NeLo entstandenen Probleme noch immer auf eine Lösung warten. Auch der Bericht der Kommission weist darauf hin, dass in gewissen Bereichen die Lohnentwicklung von Mitarbeitenden gehemmt ist. Die SP-Fraktion wartet gespannt auf die Ergebnisse des NeLo-Reviews, um diesbezüglich einhaken zu können.

Zum Lotteriefonds: Wir werden in der Spezialdiskussion allenfalls zum Antrag der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion Stellung nehmen. Grundsätzlich stehen wir hinter dem Vorschlag der Staatswirtschaftlichen Kommission. Wir erachten es jedoch nicht als zielführend, dass unser Rat Beträge unter Fr. 50'000.– diskutieren und behandeln muss. Erneut hält die Staatswirtschaftliche Kommission unter diesem Punkt fest, dass es sich z.B. bei den Aufgaben der kantonalen Archäologie um eine Staatsaufgabe handelt, die über den ordentlichen Staatshaushalt finanziert werden müsste und nicht über den Lotteriefonds. Gleiches gilt für die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen. Zum wiederholten Mal schliesst sich die SP-Fraktion dieser Feststellung an. Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass wir noch erleben werden, dass dieser Aufforderung zum gesetzmässigen Handeln nachgekommen wird.

Zu den selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten: Regierung und Kantonsrat mögen bei der PCG-Strategie bitte im Auge behalten, dass die Kantonsbeteiligungen im Bereich des Service public wichtig sind. Unsere Fraktion wird sich unter diesen Gesichtspunkten gegen einen versteckten Abbau durch Privatisierungen öffentlich-rechtlicher Anstalten oder durch den Rückzug des Kantons aus entsprechenden Beteiligungen zur Wehr setzen.

Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2022: Die SP-Fraktion schliesst sich dem Lob der Kommission an. Sie unterstützt die angeregten Linien zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Kundenfreundlichkeit. Der Geschäftsbericht der Regierung ist ein schönes Beispiel, wie im Zusammenwirken zwischen dem Ausschuss der Staatswirtschaftlichen Kommission, dem Parlament und der Regierung, welche die Anregungen der Kommission jeweils aufgenommen hat, über die Jahre ein ansprechender Bericht mit sinnvollem Inhalt entstanden ist. Man kann unschwer feststellen, dass wir mittlerweile im digitalen Zeitalter angekommen sind, was den Bericht auch für eine breitere Gesellschaftsschicht zugänglich macht.

Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2022: Wir schliessen uns vollumfänglich der Beurteilung der Staatswirtschaftlichen Kommission an. Die Fachstelle Datenschutz leistet v.a. auch unter Berücksichtigung der beschränkt zur Verfügung stehenden Mittel sehr gute Arbeit. Damit verbunden ist die Erwartung, dass die Fachstelle in einem Gebiet, das stetig Mehraufwand verursacht, die notwendigen Ressourcen einfordert und unser Rat entsprechende Mittel bewilligt. Denn wie es sich gezeigt hat, zahlte sich die Stellenaufstockung im IT-Bereich sehr aus. Diese erlaubt es der Fachstelle, nun auch vermehrt Beratungen im Vorfeld anzubieten, statt nur im Nachhinein Fehler festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Bonderer-Sargans (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission hat ein weiteres intensives Jahr mit wertvollen ordentlichen und ausserordentlichen Prüfungen hinter sich. Ich erachte die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen der Verwaltung, der Staatswirtschaftlichen Kommission und allen Befragten als sehr wertvoll und auf Augenhöhe. Dies schafft Vertrauen und fördert einen offenen Austausch, in dem die richtigen Punkte zutage geführt werden können. Dabei kann die Staatswirtschaftliche Kommission auch unterstützend wirken und ein gemeinsames Ziel erreicht werden.

Aufgrund der Voten meiner Vorredner verzichte ich auf ergänzende Ausführungen zu den einzelnen Punkten. Zudem gehe ich davon aus, dass Sie die Berichte detailliert studiert haben.

Die SVP-Fraktion wird die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission grossmehrheitlich unterstützen. Zum Antrag der Mitte-EVP-Fraktion werden wir noch Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Dokumente geben einen guten Überblick über den Stand der Arbeiten. Die Staatswirtschaftliche Kommission untersuchte u.a. das Instrument der Personalaufwandsteuerung und vergleicht deren konkrete Ausgestaltung mit theoretischen betriebswirtschaftlichen Ansätzen. Das ist soweit nicht falsch und auch die Aufgabe der Staatswirtschaftlichen Kommission. Im Alltag – daran gilt es die Effektivität des Systems letztlich zu messen – stellen wir jedoch fest, dass sich aufgrund einer zunehmenden Arbeitslast und knapper Ressourcen Arbeiten verzögern sowie Termine und Fristen regelmässig nicht eingehalten werden können. Der Fachkräftemangel führt zu einer höheren Fluktuation und erschwert die rasche, kompetente Wiederbesetzung von Stellen. Dieses Problem lässt sich u.E. nicht mit dem Drehen einzelner Stellschrauben in der Personalaufwandsteuerung lösen. Es sind andere Massnahmen angezeigt und weitaus dringender. Deshalb begrüssen wir es, dass die Staatswirtschaftliche Kommission die Prüfung der Einführung und Umsetzung der HR-Strategie plant.

Im Zusammenhang mit dem Lotteriefonds stimmen wir der Staatswirtschaftlichen Kommission zu, die Effizienz zu verbessern und dazu den Schwellenwert zu erhöhen.

Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse: Den beiden Anträgen der Staatswirtschaftlichen Kommission können wir zustimmen. Die Zeit seit der letzten Ablehnung der beantragten Fristverlängerung hätte jedoch ohne Weiteres dazu genutzt werden können, das Vorgehen zu beschleunigen und die Fristen einzuhalten. Weshalb neun Monate später die Anträge auf Fristverlängerung ohne wesentliche neue Erkenntnisse erneut gestellt werden, ist nicht nachvollziehbar.

Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2022: Das im Geschäftsbericht dargestellte Projektportfolio sowie die Übersicht über die Gesetzesvorhaben sind informativ und übersichtlich. Wir schliessen uns den Erwartungen der Staatswirtschaftlichen Kommission in Bezug auf die fehlenden Informationen bei den Gesetzesvorhaben an. Der Informationsgehalt könnte ohne Verlust der Übersichtlichkeit noch erhöht werden.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir begrüssen es sehr, dass die Staatswirtschaftliche Kommission die Departemente und die Exekutive im vergangenen Prüfungsjahr vermehrt in Sitzungen eingeladen und in die Prüfungstätigkeit einbezogen hat. Die Staatswirtschaftliche Kommission interessierte der Stand der Umsetzung der Personalaufwandsteuerung, die seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist. Weiter stellte sie fest, dass die Umsetzung gut zu funktionieren scheint, das neue System gut und flexibel sei und somit den Erwartungen grundsätzlich entspreche, dass es einen gewissen finanziellen Druck brauche und keinen automatischen Stufenanstieg mehr geben dürfe. Diese Aussage wird von der FDP unterstützt. Die FDP erwartet von der Regierung, dass die Möglichkeit, die Mittel und Ressourcen aus dem bestehenden Personalpool abzuschöpfen oder umzulagern sowie effizienter einzusetzen, genutzt wird. Die Personalaufwandsteuerung ist eine Führungsaufgabe, und deshalb muss das Verständnis bei allen Führungspersonen dasselbe sein. Es benötigt grosse Transparenz zur Nachvollziehbarkeit für die Mitarbeitenden. Die Mutationsgewinne bergen eine gewisse Ungerechtigkeit der Verteilung in sich. Eine Abteilung mit mehr Pensionierten profitiert von Mutationsgewinnen für jüngere Mitarbeitende. Dies führt zu einer negativen Wahrnehmung der Personalaufwandsteuerung des neuen Lohnsystems (NeLo).

Weiter wurden die Bewerbungsverfahren und Umsetzungsabläufe im Lotteriefonds und Sportfonds überprüft und verglichen sowie Systeme aus anderen Kantonen betrachtet Die Prozesse sind gut aufgestellt und werden bei beiden Fonds sorgfältig durchgeführt. Jedoch müssen im Kanton bereits Beträge mit einem Schwellenwert von Fr. 10'000.– dem Kantonsrat vorgelegt werden. Die Projekte unter Fr. 50'000.– seien oftmals wiederkehrende Projekte und die Projekte ab Fr. 50'000.– seien grösser, oftmals einmalig und haben eine grössere Strahlkraft oder Aussenwirkung. Im Sinn einer Verringerung des Aufwands für alle Beteiligten schlägt die Staatswirtschaftliche Kommission vor, den Schwellenwert auf Fr. 50'000.– je Projekt anzuheben. Die FDP wird diesen Antrag grossmehrheitlich ablehnen.

Der Interessengemeinschaft Sport St.Gallen (IG Sport SG) wird empfohlen, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und dazu den Erfahrungsaustausch mit dem Amt für Kultur zu suchen.

Den PCG-Strategiebericht und den HRM2-Bericht erachtet die FDP als gute Instrumente, um die wesentlichen Beteiligungen des Kantons beurteilen zu können. Diese erlauben eine gute Übersicht für das Controlling. Die FDP unterstützt die Aufträge der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass baldmöglichst eine Diskussion und Bereinigung der kantonalen Beteiligungen und der zugehörigen Eigner- und Mitgliedschaftsstrategien erfolgen muss.

Stand der zwischenstaatlichen Vereinbarungen: Die FDP erachtet den Bericht als aussagekräftig und übersichtlich. Im Rahmen der diesjährigen Prüfung wurden drei Vereinbarungen umfassend geprüft. Bezüglich Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht unterstützt die FDP die Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission, dem Konkordat beizutreten und an der Trennung von Aufsicht und Oberaufsicht mit Berücksichtigung der Kantonsautonomie festzuhalten. Mit den Prüfungsergebnissen der beiden weiteren Vereinbarungen – Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) und Grenzüberschreitende Dienstleistungen (GDL) – ist die FDP zufrieden.

Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2022: Der Geschäftsbericht liegt in digitaler Form vor. Diesen erachten wir als sehr gut aufbereitet und lebhaft dargestellt. Dass mit so vielen verschiedenen Elementen gespielt wird, würdigen wir positiv.

Die FDP unterstützt alle weiteren Anträge und Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission. Hingegen wird die FDP den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion grossmehrheitlich nicht unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf die Vorlagen in einziger Lesung einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission nahm im vergangenen Prüfungsjahr ihre Aufsichtsfunktion umfassend wahr. Drei Themen bildeten dabei den Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit:

  1. Prüfung der Instrumente der Personalaufwandsteuerung sowie deren Umsetzung und Anwendung;
  2. Prüfung der Häufigkeit von und Umgang mit Drohungen gegenüber Verwaltungspersonal bei der Ausübung der Kontrolle von hoheitlichen Aufgaben;
  3. Prüfung der Prozesse, Vorgaben und die Ausgestaltung zur Verteilung der Mittel aus dem Lotterie- und Sportfonds und Kontrolle der Einhaltung des entsprechenden Auftrags.

Zu den Anträgen und Empfehlungen wird auf die Berichterstattung verwiesen. Als Ergänzung möchte ich folgende Ausführungen machen:

Zu Punkt 1: Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass mit dem neuen und modernen Instrument der Personalaufwandsteuerung sach- und stufengerecht über die Personalentwicklung debattiert werden kann. Dem Kantonsrat obliegt die politische Steuerung und er gibt die Pauschale für das Lohnwachstum vor. Die Regierung und Departemente können diese Vorgaben flexibel und für die Personalführung entsprechend umsetzen. Diese aktive Bewirtschaftung der Personalkredite erachtet die Staatswirtschaftliche Kommission als eine anspruchsvolle Führungsaufgabe. Sie bedingt, dass das System im Detail verstanden und die verschiedenen Abhängigkeiten überblickt werden. Die Kommission schlägt deshalb vor, zusätzliche technische Instrumente, einen Erfahrungs- oder Wissensaustausch und Schulungen einzuführen. Um die Führungskräfte besser zu unterstützen, empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission den Ausbau und die Entwicklung einer gemeinsamen Methodik sowie von Führungstools, Best-Practice-Ansätzen und Schulungen. Zudem sollte es eine Auswertung zu den individuellen Lohnmassnahmen geben, und nach wie vor gilt es, die interne Kommunikation zur Personalaufwandsteuerung zu verbessern und zu verstärken.

Zudem stellt die Staatswirtschaftliche Kommission fest, dass unterjährige Umlagerungen über Departementsgrenzen hinweg nicht stattfinden. Mit einer strategischen Personalplanung könnten jedoch die personellen Ressourcen besser verwendet werden. Entsprechend schlägt die Staatswirtschaftliche Kommission vor, dass die Regierung eine übergeordnete strategische Personalplanung prüfen soll. Weiter stellt die Staatswirtschaftliche Kommission die Frage, ob es nicht auch beim Staatspersonal möglich und richtig sein muss, Mitarbeitende zu entlassen oder nicht mehr zu ersetzen, wenn ihre Kompetenzen nicht mehr gefragt sind oder ihre Leistungen nicht mehr genügen. Hier setzt die Personalaufwandsteuerung eigentlich die richtigen Anreize. In der Politik fehlt jedoch vielmals das Vertrauen, dass beim Personal im öffentlichen Sektor genug genau hingeschaut wird. Tatsächlich ist die Versuchung in diesem System gross, mehr Personalbudget für die Einstellung von neuen Mitarbeitenden zu fordern, als dass es angebracht wäre, den bestehenden Personalkörper zu optimieren. Aufgrund der Diskussionen mit den Befragten und den daraus resultierenden Prüfungsergebnissen beantragt die Staatswirtschaftliche Kommission, die Personalaufwandsteuerung einschliesslich der Verteilung der Mittel für individuelle Lohnerhöhungen durch die Regierung auf die Departemente sowie durch die Departemente auf die entsprechenden Ämter und Dienststellen zeitnah durch eine unabhängige externe Stelle überprüfen zu lassen.

Zu Punkt 2: Die Staatswirtschaftliche Kommission nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass es verschiedene Arten von Drohungen gibt. Ab wann eine Aktion oder ein Verhalten letztlich als bedrohend oder beschimpfend wahrgenommen wird, ist bis zu einem gewissen Grad subjektiv. Zu Sanktionen oder Anzeigen bei Drohungen kommt es, wenn ein Verhalten strafrechtlich relevant bleibt und die betroffene Person die Situation gemeldet und zur Anzeige gebracht hat. Das Staatspersonal kann sich bei bedrohlichem Verhalten oder bei Drohungen an das Bedrohungs- und Risikomanagement der Kantonspolizei oder an den Sicherheitsbeauftragten der Staatskanzlei wenden. Bei der Prüfung wurde deutlich, dass in der Thematik Drohungen gegen Verwaltungsangestellte bei der Ausübung von hoheitlichen Kontrollfunktionen aktuell kein akutes Problem besteht, Meldungen in den Departementen aber zugenommen haben. Es gibt Aufgaben und Funktionen mit einer höheren Fallquote und andere, bei denen entsprechende Situationen letztlich Einzelfälle bleiben. In den erwähnten Bereichen sind solche Situationen ein Teil des Alltags. Entsprechend kennen die Personen diese Situationen bzw. sie sind sich letztlich dieser Situationen bewusst und setzen entsprechende Schutzmassnahmen bei Bedarf ein. Die Staatswirtschaftliche Kommission begrüsst, dass die Verwaltungsmitarbeitenden am 23. Oktober 2023 zur ersten St.Galler Fachtagung Bedrohungsmanagement zum Thema «Umgang mit Drohungen» eingeladen und auf das Thema sensibilisiert werden.

Zu Punkt 3: Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass Richtlinien, berechtigte Bereiche und Zuständigkeiten im Bundesgesetz über Geldspiele (SR 935.51; abgekürzt BGS) festgehalten sind. Für Lotteriefondsgesuche gelten die Anforderungen nach den Richtlinien zum Lotteriefonds aus dem Jahr 2019. Die Kulturförderung ist durch das Kulturfördergesetz (sGS 275.1; abgekürzt KFG) und die Kulturförderungsverordnung (sGS 275.11; abgekürzt KFV) rechtlich gut aufgestellt. Es gibt im Kanton jedoch für Beiträge in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit keine einheitliche gesetzliche Grundlage, wie z.B. ein Lotteriegesetz. Entsprechend müssen übergeordnete Regelungen und Richtlinien zu diesem Bereich bei Bedarf beigezogen werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission erkennt diesbezüglich einen gewissen Handlungsbedarf, beurteilt die Ausarbeitung eines Lotteriefondsgesetzes im Kanton jedoch als kein vordringliches Thema.

Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt weiter fest, dass sich das Amt für Kultur bei der Prüfung und Vergabe strikt an die Richtlinien zum Lotteriefonds hält. Durch einen Beschluss der Regierung oder des Kantonsrates kann es dazu kommen, dass Projekte Geld erhalten, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, sondern politisch gewollt sind. Ebenso können auch Projekte, die den Richtlinien entsprechen, abgelehnt oder Beiträge gekürzt werden. Mit dem Beschluss des Kantonsrates erhält ein solches Projekt somit auch eine demokratische Berechtigung. Bei der Prüfung wurden grosse Unterschiede zwischen unserem Kanton und anderen kantonalen Systemen deutlich. Andere Kantone verfügen über deutlich höhere Schwellenwerte für Projektbeiträge, die der Kantonsrat aus dem Lotteriefonds beschliesst oder die Regierung beschliesst in anderen Fällen abschliessend darüber. In fast allen Kantonen der Deutschschweiz entscheidet die Regierung abschliessend über die Vergabe der Lotteriefondsmittel, wobei in einzelnen Kantonen das Parlament über die grösseren Beiträge entscheidet. Aufgrund dieser Abwägungen würde die Staatswirtschaftliche Kommission eine Erhöhung des Schwellenwerts für Projektbeiträge begrüssen. Ich verweise dazu auf unseren Antrag. Dadurch würden der Prozess im Amt für Kultur und die Beratung im Kantonsrat wesentlich verschlankt. Der Aufwand für die Aufbereitung der Lotteriefondsbotschaft zu den einzelnen Anträgen bindet im Amt für Kultur enorme Ressourcen und steht letztlich in einem fragwürdigen Verhältnis zu den gesprochenen Beiträgen. Kleine Projekte würden ausserdem im Sinn der Kundenfreundlichkeit schneller zu Geld kommen, was deren schnelllebiger und flexibler Arbeitsweise mehr gerecht würde. Weiter würden sie im gesamten Prozess Planungssicherheit erhalten. Nicht verzichten möchte die Staatswirtschaftliche Kommission bei grösseren Projekten hingegen auf die demokratische Berechtigung durch einen entsprechenden Entscheid des Kantonsrates. Deshalb soll die Aufgabe nicht wie in anderen Kantonen nur der Regierung oder der Finanzkommission überlassen werden. Es geht nicht darum, dass bei der beantragten Erhöhung des Schwellenwerts dem Kantonsrat das Recht genommen würde, weiterhin Anträge zu Gesuchen einzureichen, auch nicht zu Gesuchen, die unterhalb dieser Richtlinie liegen. Deshalb beantragt die Staatswirtschaftliche Kommission, die Grundsätze so anzupassen, dass der Schwellenwert für Projektbeiträge auf einen Betrag von Fr. 50'000.– angepasst wird. Der Schwellenwert soll somit von Fr. 10'000.– auf Fr. 50'000.– erhöht werden.

Mit dem Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz (Abschnitt 4.8) zeigt sich die Staatswirtschaftliche Kommission zufrieden. Die Fachstelle leistet im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gute und solide Arbeit. Die Arbeit der Fachstelle sowie die Qualität des Berichts haben sich u.E. gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert. Die Staatswirtschaftliche Kommission regt an, dass bei der Kontrolltätigkeit Rückmeldungen bzw. Vollzugsmeldungen mit Frist und Unterschrift durch die Fachstelle verlangt werden sollen. Das ist ressourcenschonend und zielgerichtet.

Bei der Prüfung des Inspektionsberichts 2022 über die nachrichtendienstliche Tätigkeit (Abschnitt 4.9) hat die Staatswirtschaftliche Kommission einen guten Eindruck der Arbeit erhalten. Sie würdigt die Fach- und Sachkenntnisse der Befragten und setzt grosses Vertrauen in die zuständigen Mitarbeiter.

Weitere Punkte der Prüfungstätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission: die Umsetzung der Public-Corporate-Governance-Strategie, die Umsetzung von drei zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die Ziele und Instrumente der politischen Planung und Steuerung sowie deren Bezug zueinander, das Projektportfolio und Gesetzesvorhaben sowie der Stand der Arbeiten zu den Wirkungsevaluationen von Dienststellen. Zudem kontrollierte sie die Umsetzung der gemachten Empfehlungen und Erwartungen zu den Themen Immobilienmanagement, Baubewilligungsverfahren und Verfahrenskoordination und ÖV- und Strassenbauprogramm. Zu allen Prüfungspunkten gab die Staatswirtschaftliche Kommission Empfehlungen ab und hielt Erwartungen an die Regierung oder an die Verwaltung fest.

Zuletzt beriet die Staatswirtschaftliche Kommission den Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2022 (Abschnitt 4.6). Sie stellt fest, dass der digitale Geschäftsbericht auf der Webseite www.berichte.sg.ch gut aufbereitet und lebhaft dargestellt ist. Dank den vielen Themen findet sich für jede Leserin oder für jeden Leser ein spannender Text oder eine informative Darstellung.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession