Geschäft: Prüfbericht zum Prüfprogramm 2021 des Regulierungscontrollings

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.23.05A
TitelPrüfbericht zum Prüfprogramm 2021 des Regulierungscontrollings
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung10.5.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung17.5.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Regierung vom 9. Mai 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.6.2023Gremium24.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme vom Prüfbericht zum Prüfprogramm 2021 des Regulierungscontrollings fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Erläuterungen und Schlussfolgerungen sind klar und schlüssig. Auch wenn sich in den vier definierten Themen derzeit kein Handlungsbedarf ergibt, lohnt sich eine genauere Betrachtung bzw. Prüfung jeweils sehr. Trotzdem sollen nur dort Massnahmen vorgeschlagen, eingegriffen und allfällige Änderungen vorgenommen werden, wo sich dies tatsächlich wirksam und sinnvoll aufdrängt. Aufgrund der vorliegenden Beurteilungen und der dazugehörigen Argumentationen ist das derzeit nicht der Fall, da sich die bestehenden Regelungen weitgehend als wirksam bewährt haben.

Wir sind weiterhin der Meinung, dass besonders die Auswahl der zu prüfenden Grundlagen entscheidend sein wird. Darauf gilt es auch in Zukunft ein Auge zu halten.

Beim Thema II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz kann ich mich insbesondere der Vorrednerin der FDP-Fraktion und dem Vorredner der SVP-Fraktion anschliessen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir stellen fest, dass sich die Regierung mit den abgehandelten Themen ernsthaft auseinandergesetzt und die Gesetzesbestimmungen gründlich geprüft hat. Dementsprechend erscheinen uns die Analysen der Regierung als vielseitig und fundiert und deshalb absolut nachvollziehbar. Die Wahl der überprüften Erlasse kann aus unserer Sicht durchaus als gelungen bezeichnet werden. Sie sind durchs Band nicht zu alt für eine Überprüfung der Wirksamkeit und Effektivität, aber auch nicht mehr so jung, dass man noch zuwarten müsste, bis eine gesamthafte Beurteilung sinnvoll ist. Dies mit einer kleinen Einschränkung bezüglich II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz.

Inhaltlich begrüssen wir insbesondere, dass die Regierung im Rahmen der Überprüfung des VIII. Nachtrags zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege den dort ausgebauten Rechtsschutz als positiv beurteilt. Auch fällt unsere Beurteilung des II. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz ein wenig positiver aus als bei den anderen Fraktionen. Aber auch wir sind der Meinung, dass es besser gewesen wäre, wenn mit Bezug auf den Kantonalen Steuerungsausschuss und die geplante verstärkte Führungsausbildung des Kaders bereits gemachte Erfahrungen im Bericht verarbeitet worden wären. Hier scheint der Zeitraum seit Vollzug der Gesetzesnovelle zu kurz gewesen zu sein, und wir warten darauf, dass die Regierung sich allenfalls mit diesem Thema noch einmal beschäftigt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Erläuterungen und Schlussfolgerungen im Bericht sind so weit klar und schlüssig. Wir begrüssen die nähere Betrachtung der vier Themen im Prüfbericht und teilen grundsätzlich die Haltung der Regierung, dass nur dort Massnahmen vorgeschlagen und ergriffen werden, wo solche wirklich notwendig sind. Aus unserer Sicht liegt bei den drei Themenfeldern XVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz, XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und VIII. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege keine solche Notwendigkeit und somit kein Handlungsbedarf vor.

Anders sieht dies jedoch beim II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz aus. Die Umsetzung dieser Vorschriften dürfen wir nicht einfach aus unserem Blickfeld verschwinden lassen. Die Umsetzung des II. Nachtrags ist auf dem richtigen Weg, aber die Ausführungen im Bericht sind oberflächlich gehalten. Nach Covid, Umweltkatastrophen und in Anbetracht der Kriegsgefahr in Europa müssten hier inhaltlich und bezüglich Feinschliffs der Strukturen wesentlich konkretere Ausführungen gemacht werden. Zwischen den Zeilen geht zwar hervor, dass noch nicht alles in Ordnung ist, aber es wird dann doch nicht näher darauf eingegangen. Insbesondere fehlt eine Beurteilung der Bedenken, die in der damaligen vorberatenden Kommission und im Rat eingebracht wurden. So z.B. die Zentralisierung der Schutzraumkontrollen oder die überstürzte Reduktion der Bestände, die nun offensichtlich auch auf nationaler Ebene als Fehler erkannt wurde. «Wir sind dran» reicht in diesem Fall nicht mehr. Ergebnis des Controllings sollten klare Zielsetzungen, Strategien und mögliche Massnahmen sein. Zudem sind die Aussagen im Bericht leider nicht mit konkreten Fakten belegt. Es ist entsprechend wichtig, dass das Thema Zivilschutz auf dem Radar behalten wird und wir nochmals genauer hinschauen.

Ansonsten sind wir sehr zufrieden mit dem Bericht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Kuratli-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht ist ausführlich und gibt einen guten Gesamtüberblick. Wir halten fest, dass wir in vielen Themen mit der Regierung einiggehen. Dennoch ist es uns ein Anliegen, uns zur Umsetzung der Zivilschutzreform zu äussern. Wir werden uns dafür im Nachhinein nicht mehr dazu äussern. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Zivilschutzreform richtig und notwendig war. Man ist auf dem richtigen Weg. Es ist aber von zentraler Bedeutung, dass gerade in der jetzigen Phase genau überprüft wird, ob die richtigen Strukturen gewählt wurden. Diesbezüglich braucht es u.U. noch Feinschliffarbeiten, um am Schluss über eine perfekte Lösung zu verfügen. Dies geht aus dem Bericht hervor, da einige Punkte sehr oberflächlich gehalten sind. Aus dem Bericht kann man lesen, dass noch nicht alles in Ordnung ist. Uns fehlen im Bericht konkrete Ausführungen, wo genau die Probleme liegen und was für Massnahmen daraus abgeleitet wurden. Weiter fehlen uns klare Zielsetzungen und Strategien. Wir finden diesen Punkt nicht zufriedenstellend. In Zukunft sollen die kritischen Punkte vertieft betrachtet werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich nehme lediglich zur Evaluation des XII. Nachtrags zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch Stellung, da wir die Ergebnisse der Regierung nicht teilen. Wir bringen zwar ein gewisses Verständnis dafür auf, dass die Unverjährbarkeit des Anspruchs auf Beseitigung von Bäumen und/oder Sträuchern nur relativ oberflächlich evaluiert wurde. Immerhin hat dieser Rat die von der Regierung beantragte Umwandlung der Motion 42.21.12 «Aufhebung der Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht» in ein Postulat abgelehnt, und dies rund zwei Stunden nachdem er das Thema als Schwerpunktthema des Regierungscontrollings festgelegt hat. Ein doch recht abenteuerlicher Schwenk dieses Rates. Doch auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Rat seinen Auftrag innert zwei Stunden sozusagen gleich wieder selber beschnitten hat, bleibt die Evaluation des VII. Nachtrags zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch zu oberflächlich. Als Qualitätskriterium wird offensichtlich die Zahl der Nachbarschaftsstreitigkeiten definiert, die nach der Regierung auch mit einer Aufhebung der Unverjährbarkeit nicht sinken würde. Zudem wird auf die St.Galler Tradition der Unverjährbarkeit verwiesen. Wenn wir uns jedoch nach Traditionen richten, können wir in diesem Rat aufhören zu arbeiten.

Die meisten Kantone kennen demgegenüber eine Verjährungsfrist. Diese liegt zwischen 2 und 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Verjährung ist eine zu nahe am Nachbargrundstück stehende Pflanze grundsätzlich in ihrem Bestand geschützt, aber nicht in ihrem Ausmass. Der Anspruch auf das Zurückschneiden auf die gesetzlich festgelegte Maximalhöhe verjährt nicht. Die Schreckgespenster gewisser Ratsmitglieder liessen sich wohl entkräften. Wir hätten uns von der Regierung gewünscht, dass in der Evaluation wenigstens verglichen wird, ob es hinsichtlich Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bessere Lösungen gibt. Ein Sprinter, der die 100 Meter in 21,3 Sekunden rennt, kann sich ohne Vergleich mit der Konkurrenz auch damit zufriedengeben. Gut ist er deshalb noch lange nicht. Ob unsere Lösung nun «gutsinnig» ist, wissen wir somit nicht. Wir wissen nur, dass wir uns damit zufriedengeben. Da können wir uns auf die Schulter klopfen.

Wir sind mit einem Teil des Berichts nicht zufrieden, stellen aber fest, dass die übrigen Bereiche gut evaluiert wurden. Wir sind deshalb mit ungutem Gefühl für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
19.9.2023Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten.

Art. 16j Abs. 1 des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1; abgekürzt StVG) sieht vor, dass die Regierung für Gesetze und zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Gesetzesrang sowie zugehörige Verordnungen periodisch und gestützt auf ein vom Kantonsrat festgelegtes Prüfprogramm Notwendigkeit, verfassungskonforme Umsetzung der Aufgabenzuteilung an Kanton und Gemeinden sowie Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit überprüft oder kurz gesagt, ein Regulierungscontrolling durchführt. Nach Art. 16j Abs. 2 StVG unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat dabei wenigstens einmal je Amtsdauer das Prüfprogramm des Regierungscontrollings zur Beschlussfassung sowie einen Bericht über die Ergebnisse des Regierungscontrollings und die eingeleiteten Massnahmen.

An der Sitzung vom 17. August 2023 beriet die Staatswirtschaftliche Kommission den Bericht der Regierung. Dabei waren elf Mitglieder der Staatswirtschaftlichen Kommission anwesend, drei mussten sich entschuldigen, und ein Sitz blieb zu diesem Zeitpunkt vakant. Die Staatswirtschaftliche Kommission liess sich vom Staatssekretär sowie von den Generalsekretären des Bildungsdepartementes und des Sicherheits- und Justizdepartements über die Vorlage informieren. Im Rahmen des Regulierungscontrollings wurden folgende Erlasse überprüft: XVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz, XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, VIII. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz.

Insbesondere das letzte Thema wurde ausgiebig diskutiert und seitens der Mitglieder darauf hingewiesen, dass die Zivilschutzreform und die Bestandesreduktion grundsätzlich erfolgreich umgesetzt wurden, jedoch einige Ausführungen im Bericht oberflächlich gehalten sind. Dazu zählen z.B. die Strukturen oder die zentralisierte Schutzraumkontrolle. Hierzu braucht es weiter gehende Betrachtungen. Die Staatswirtschaftliche Kommission erachtet es in diesem Kontext als sinnvoll, dabei die Erkenntnisse aus der Bewältigung der Covid-19-Pandemie, die Erfahrung der Führungsausbildung des Kaders und die Revision der gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene in diesen Prozess miteinzubeziehen.

Im Grundsatz erachten alle Delegationen die Vorlage als verständlich und als gelungen. Die Staatswirtschaftliche Kommission beschloss einstimmig mit 11:0 Stimmen Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession