Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2024 bis 2028)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.23.02
TitelKantonsratsbeschluss über das 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2024 bis 2028)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung10.5.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung29.9.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 9. Mai 2023
BeilageBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 9. Mai 2023 (Anhang zum KRB)
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 12. Juni 2023
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 23. August 2023
AntragAntrag der Regierung vom 5. September 2023
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 3 vom 18. September 2023
AntragAntrag Müller-Lichtensteig / Mattle-Altstätten zu Ziff. 2 Abs. 3 vom 18. September 2023
AntragAntrag SVP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 4 (neu) vom 18. September 2023
AntragAntrag SP-Fraktion zu Anhang B01.1.004.025 vom 18. September 2023
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 3 vom 18. September 2023
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 2 vom 18. September 2023
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion auf Rückweisung vom 18. September 2023
AntragAntrag Monstein-St.Gallen zu Ziff. 2 Abs. 2 vom 18. September 2023
AntragAntrag Widmer-Wil zu Ziff. 3 (neu) der Aufträge vom 20. September 2023
AntragAnträge GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1, 2 und 8 sowie Anhang vom 18. September 2023
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 3 vom 20. September 2023
BeilageErgebnis der einzigen Lesung vom 20. September 2023 (Anhang zum KRB)
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 20. September 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.9.2023Gesamtabstimmung74Zustimmung22Ablehnung24
20.9.2023Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung104Zustimmung1Ablehnung15
20.9.2023Antrag Widmer-Wil zu Ziff. 3 der Aufträge38Zustimmung60Ablehnung22
20.9.2023Wortlaut des Auftrags3Antrag der vorberatenden Kommission98Antrag der Regierung19
20.9.2023Eventualantrag Müller-Lichtensteig / Mattle-Altstätten zu Ziff. 2 Abs. 350Zustimmung57Ablehnung13
20.9.2023Antrag Die Mitte-EVP-Fraktion bzw. SP-Fraktion bzw. GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 350Zustimmung58Ablehnung12
20.9.2023Antrag SP-Fraktion bzw. GRÜNE-Fraktion bzw. Monstein-St.Gallen zu Ziff. 2 Abs. 230Zustimmung79Ablehnung11
20.9.2023Antrag SVP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 479Zustimmung28Ablehnung13
20.9.2023Antrag SP-Fraktion bzw. GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 330Zustimmung79Ablehnung11
20.9.2023Antrag GRÜNE-Fraktion zu Anhang Projekt «Unterführung Ochsensand»20Zustimmung90Ablehnung10
20.9.2023Antrag SP-Fraktion zu Anhang Projekt Nr. B01.1.004.02524Zustimmung82Ablehnung14
20.9.2023Rückweisungsantrag GRÜNE-Fraktion15Zustimmung91Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 mit 74:22 Stimmen bei 8 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Widmer-Wil mit 60:38 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Dieses Thema haben wir tatsächlich auch in der Kommission nicht diskutiert. Widmer-Wil hat gesagt, es ging vergessen. Er war auch dabei an der zweiten Sitzung. Es ist uns allen vergessen gegangen. Widmer-Wil hat mich vorhin noch informiert. Ich war auch schon im Kantonsrat, als das Postulat damals zurückgezogen wurde. Ich kann Ihnen deshalb kein Stimmenverhältnis aus der Kommission nennen. Ich gebe Stimmfreigabe der Kommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Der Antrag Widmer-Wil ist abzulehnen.

Ich weiss nicht, was mein Vorgänger alles versprochen hat, aber wenn es so wäre, dann würde es mir leid tun. Es war mir nicht bewusst, dass das in einem Postulat anhängig gemacht wurde, sonst hätten wir es auch im 18. Strassenbauprogramm erwähnt. Aktuell ist es so: Gegenwärtig ist das Fahren mit autonomen Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen auf Bundesebene immer noch nicht erlaubt. Die normale Zulassung dieser Fahrzeuge setzt eine Rechtsänderung voraus. Gemäss dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) könnte diese Rechtsänderung nicht einmal alleine auf eidgenössischer Ebene erfolgen, sondern da müssten internationale Übereinkommen ausgearbeitet werden. Solange diese Rahmenbedingungen nicht ansatzweise bekannt sind, können wir auch noch keine allfälligen baulichen Massnahmen planen. Wir sind aber auf Bundesebene in politischer wie auch in fachlicher Hinsicht nahe bei dieser Thematik, v.a. der Kantonsingenieur Marcel John. Die Kantonsingenieure setzen sich schon seit längerem mit dieser Thematik auseinander, natürlich aber nicht mit dem versicherungstechnischen Bereich. Wir werden diese Thematik dann ganz bestimmt im 19. Strassenbauprogramm thematisieren – ich hoffe dann auch materiell und nicht nur formell.

Aber ich entschuldige mich für diese Unterlassung. Ich hatte davon keine Kenntnis. Ich bitte Sie aber trotzdem, weil wir aktuell nichts schreiben könnten, den Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag Widmer-Wil ist zuzustimmen.

Blicken wir zurück auf das Postulat 43.19.19 «Der Kanton St.Gallen rüstet sich für autonom fahrende Fahrzeuge»: Wie lief das ab? Das Postulat wurde eingereicht und der Antrag der Regierung war, dass diese Thematik in der Vorlage zur verkehrlichen Entwicklung im Kanton St.Gallen 2024 bis 2028 ausführlich dargelegt sowie im 18. Strassenbauprogramm massnahmenseitig umgesetzt werden soll. So das Versprechen seinerzeit. Dann auch noch das Votum von Regierung Mächler in der Session vom 19. Februar 2020: «Deshalb kann ich mit einem einfachen Ja bestätigen, dass wir das machen werden, was wir in unserem Antrag geschrieben haben.» Auf diese Zusicherung hin hat Widmer-Wil das Postulat zurückgezogen. Fakt ist nun aber, dass die Regierung ihr Versprechen nicht gehalten hat.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag Widmer-Wil ist abzulehnen.

Auch mich interessiert die Entwicklung von autonom fahrenden Fahrzeugen. Ich glaube aber, dass unsere kantonale Verwaltung nach diesem Entscheid heute genügend andere wichtige Aufgaben hat – bspw. die Planung von Lärmsanierungen in der Innenstadt – und sie diese Aufgabe jetzt prioritär zu bearbeiten hat. Weiter gehe ich davon aus, dass die Entwicklung von autonom fahrenden Fahrzeugen von ganz vielen anderen Institutionen beobachtet wird und Erkenntnisse daraus publik werden. Da muss unsere kantonale Verwaltung nicht auch noch dabei mitspielen. Warten wir ein paar Jahre ab. Vielleicht haben wir dann auch das Lärmproblem auf unseren Strassen in unseren Städten im Griff.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Widmer-Wil beantragt eine neue Ziff. 3 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die in der Botschaft zum 18.Strassenbauprogramm fehlenden Inhalte (zentrale Erkenntnisse und konkreter Handlungsbedarf betreffend autonom fahrende Fahrzeug im Kanton St.Gallen) zeitnah in einem kurzen, prägnanten Bericht vorzulegen.»

Dieser dritte Auftrag basiert auf einem Postulat, das im Jahr 2019 in diesem Saal beraten wurde. Es ging bei diesem Postulat 43.19.19 «Der Kanton rüstet sich für autonom fahrende Fahrzeuge» um das Thema der autonom fahrenden Fahrzeuge und dabei konkret um die Frage, wie sich diese Entwicklung auf die baulichen Massnahmen im Kanton St.Gallen auswirken könnte. Grundlage war die Tatsache, dass der technische oder technologische Fortschritt immer schneller wird, sei es bei Robotics, bei künstlicher Intelligenz oder im Telekom-Bereich. All das hatte und hat enormen Einfluss auf den Fahrzeugbau. Die zunehmenden Fahrzeugassistenzsysteme, welche die neuen Autos beinhalten, tragen ja erfreulicherweise auch wesentlich zur Unfallverhinderung bei.

In einem nächsten Technologiesprung – das ist jetzt schon abzusehen – werden die autonom fahrenden Fahrzeuge auch unsere Strassen benutzen oder sogar erobern. Im Ausland sind sie schon im Einsatz und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dies auch im Kanton St.Gallen der Fall sein wird. Das Postulat hatte die Absicht zu erfragen, wie sich das auf den Kanton St.Gallen auswirken würde und ob bauliche Massnahmen frühzeitig geplant werden sollten. Es ging nicht darum, die Folgen von solchen Fahrzeugen als positiv oder negativ für unseren Verkehrsfluss zu beurteilen, sondern nur um diese technologische Einschätzung. Auch Fragen, die natürlich zuerst noch in Bundesbern bearbeitet werden müssen oder insbesondere auch versicherungstechnische Aspekte, die sehr wichtig sind, sollten ausgeklammert werden. Die Regierung hat damals dieses Postulat, dass von Befürwortern und Gegnern solcher Fahrzeuge eingereicht wurde, zur Ablehnung empfohlen. Grund der Ablehnung war, dass eine vorgezogene zusätzliche Berichterstattung – also damals vor vier Jahren im Rahmen dieses Postulats – nicht zweckmässig sei und das im Rahmen des 18. Strassenbauprogramms, das wir jetzt dann zu Ende beraten haben, die zentralen erarbeiteten Erkenntnisse und auch der kantonale Handlungsbedarf ausführlich dargelegt werde.

Aufgrund dieser Zusicherung sowohl gemäss Antrag der Regierung als auch durch den Sprecher der Regierung, der das auf Nachfrage bestätigt hat, habe ich das Postulat zurückgezogen, auch unter Kritik einiger Mitunterzeichner. Aber ich war der Ansicht, dass ein separater Postulatsbericht nicht sinnvoll ist, wenn man das ohnehin im Strassenbauprogramm einbaut. Leider, das wurde mir erst jetzt richtig bewusst, fehlen nun aber im Bericht diese versprochenen Ausführungen. Das ist einerseits natürlich inhaltlich sehr bedauerlich, aber andererseits, und das ist für mich ebenso gewichtig, ist das auch ungünstig für unser parlamentarisches System. Wenn man sich auf die Zusage der Regierung verlässt, dann sollte sie diese Zusagen auch einhalten, sonst leidet unser System. Als gutgläubige Parlamentsmitglieder müssen wir auf Zusagen der Regierung vertrauen können.

Ich ersuche Sie deshalb aus diesen beiden Gründen um Zustimmung zu diesem Auftrag, dass nämlich dieser vergessen gegangene kleine Zusatzbericht noch nachgeliefert werden kann. Ich denke, das ist nichts Ungebührliches. Es bietet der Regierung die Gelegenheit, ihr Versäumnis sehr elegant zu heilen. Es muss auch nicht ein ganzer Postulatsbericht mit grossem Aufwand getätigt werden. Denken Sie daran, es könnte auch einmal Sie treffen mit irgendeinem Thema. Ob das Links, Rechts, Mitte oder irgendeine Parteifarbe betrifft: Wir müssen uns darauf verlassen können, dass Zusagen der Regierung eingehalten werden. Ich bitte Sie auch aus diesen übergeordneten Gründen, diesem Auftrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung mit 104:1 Stimme zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 98:3 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Zur Diskussion steht der Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Struktur

Aufträge

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag Müller-Lichtensteig / Mattle-Altstätten zu Ziff. 2 Abs. 3 mit 57:50 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag Müller-Lichtensteig / Mattle Altstätten ist zuzustimmen.

Locher-St.Gallen, mich würde wundernehmen, wie Sie reagiert hätten, wenn das Tiefbauamt bei dieser Ausgangslage – nachdem diese Motion aus drei Fraktionen eingereicht wurde, die bekanntlich in diesem Rat eine grosse Mehrheit haben, und nachdem eine vorberatende Kommission einen Auftrag an den Rat geschickt hatte –noch Tempo-30-Projekte vorangetrieben hätte. Mich würde wundernehmen, welchen Vorstoss Sie dann eingereicht hätten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Das Votum von Regierungsrätin Hartmann hat mich jetzt doch noch herausgefordert. Entschuldigung, dass ich nach Ihnen spreche. Erstens, sind es keine Projekte, die rechtmässig sind. Wir haben einen Kantonsratsbeschluss aus dem Jahr 2018, der das anders sagt. Wir können natürlich jetzt darüber streiten, aber wir betrachten diese Projekte nicht als rechtmässig. Zweitens ist das ja ein Novum. Wir würden das noch interessant finden, wenn die Verwaltung jedes Mal, wenn eine Motion eingereicht wird, Briefe schreibt und sagt, man solle das jetzt anders handhaben. Ich erinnere an die Busbuchten, dort ist es anders gelaufen. Aber wir können uns jetzt natürlich hin und her streiten. Einfach, dass ich das noch gesagt habe.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag Müller-Lichtensteig / Mattle-Altstätten ist zuzustimmen.

Sie wissen, wir hätten den ganzen Artikel lieber gestrichen. Wir unterstützen aber diesen Eventualantrag. Es kann jetzt nicht sein, dass all diese Gemeinden und Städte, welche sich bereits für eine gute Lösung mit dem Kanton zusammengesetzt haben und Lösungen kreiert haben, nun abgestraft werden und quasi die gemachte Arbeit sistiert würde.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Das Statement von Locher-St.Gallen hat mich jetzt doch herausgefordert. Das Tiefbauamt hat dieses Schreiben so verfasst. Wir sind in einer schwierigen Situation. Es wurde uns auch gesagt, dass die Motion wohl gutgeheissen werden wird. Ich werde mich aber nachher noch dagegen äussern. Aber uns sind jetzt die Hände gebunden. Wir haben rechtmässige Projekte, die rechtskräftig sind. Die schliessen wir ab. Aber andere Projekte müssen wir jetzt sistieren, sonst kommt genau von Ihrer Seite der Vorwurf, das Tiefbauamt mache so weiter, als ob nichts gewesen wäre, im Wissen darum, dass noch keine Rechtsänderung erfolgt ist. Wir hätten es weder dieser Seite noch der anderen Seite recht machen können. Daher hat das Tiefbauamt die Gemeinden einfach einmal informiert. Wir haben die Projekte nur sistiert, um eben diese Diskussion abzuwarten. Evtl. können wir auch warten, bis dann eine allfällige Rechtsänderung, welche dann Bundesrecht widersprechen wird, bei uns in Kraft ist und dann ein Gericht darüber entscheiden muss, ob die allfällige kantonale Gesetzgebung so überhaupt rechtens ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Zu Mattle-St.Gallen: Wir haben zu diesem Schreiben, dass wir als einen unzulässigen Einmischungsversuch des Tiefbauamtes ansehen, eine Interpellation (51.23.63 «Tiefbauamt spricht fragliches Moratorium aus und missachtet Motionstext») eingereicht und erwarten von der Regierung hier klare Antworten. Dieses Schreiben ist nicht weiter zu beachten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag Müller-Lichtensteig / Mattle-Altstätten ist zuzustimmen.

Ich kann es kurz machen: Im Sinne der Schadensbegrenzung wird unsere Fraktion diesem Antrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten: Dem Antrag Müller-Lichtensteig / Mattle-Altstätten ist zuzustimmen.

Ich habe vorhin schon darüber gesprochen: Es geht um einen Investitionsschutz. Dudli-Oberbüren fragt, was dieser Antrag soll. Er kann nachher gerne kurz bei mir vorbeikommen und ich kann ihm das Schreiben des Tiefbauamts von letzter Woche zeigen, wo drinsteht, man warte jetzt einmal ab, wie heute die Debatte laufe und dann schaue man, wie man weitermacht mit der Analyse, ob eine 30er-Zone bei uns Sinn macht oder nicht, oder ob man das nicht weiterverfolgen kann.

Doch, diesen Antrag braucht es. Auch damit das Tiefbauamt weiss, ob es an den laufenden Projekten weiterarbeiten kann, oder ob man sie gleich beerdigen kann und das Geld per sofort abschreibt, dass man bereits aufgewendet hat. Vielleicht kann die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartements etwas dazu sagen. Das Schreiben kam von einem ihrer Chefbeamten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir fragen uns, was dieser Antrag soll, wird er doch nochmals in de facto identischer Ausführung in der Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» eingebracht. In diesem Rat haben wir auch schon rückwirkende Gesetzesanpassungen beschlossen – staatspolitisch ein absolutes Unding. Gegenständig wird beantragt, die Motion dahingehend zu ergänzen, dass laufende Projekte bezüglich Tempo 30 nach bisherigem Recht beurteilt und realisiert werden. Das wäre dann quasi das Gegenteil einer rückwirkenden Gesetzesanpassung. Wie auch immer. Die beantragten Ergänzungen sind unserer Meinung nach bereits im dritten Punkt der Motion 42.23.05 ausreichend berücksichtigt. Ich zitiere: «abweichende Höchstgeschwindigkeiten durch Kanton und politische Gemeinden nur in Ausnahmefällen signalisiert werden dürfen, sofern und so weit nachgewiesen ist, dass der damit verfolgte Zweck nicht mit anderen Massnahmen erreicht werden kann.»

Die SVP-Fraktion sieht keinen Grund, den dritten Punkt der Motion zu verändern, noch dazu mit aufschiebender Wirkung. Von der Norm abweichende Regelungen sollen und müssen schlicht begründet werden. In der Vergangenheit, heute, wie auch in Zukunft. Diese Nachweisvoraussetzung ist zentral und muss es auch bleiben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Müller-Lichtensteig beantragt im Namen von Müller-Lichtensteig und Mattle-Altstätten, Ziff. 2 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Lärmsanierungen an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse (verkehrsorientierte Strassen) erfolgen durch raumplanerische Massnahmen sowie den Einbau lärmarmer Beläge. Auf Tempo-30-Zonen ist zu verzichten. Sind sie als einzige Möglichkeit aus Sicherheitsgründen ausnahmsweise erforderlich, so darf die Leistungsfähigkeit der Strasse dadurch nicht beschränkt werden. Eine ausnahmsweise erforderliche Beschränkung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen. Laufende Projekte betreffend Tempo 30 werden nach heutigem Recht und heutiger Praxis beurteilt und realisiert, sofern sie von Kanton und Gemeinde gemeinsam bereits konzeptionell aufgearbeitet sind. ».

Ich habe mich vorher schon ausführlich dazu geäussert und werde nichts mehr wiederholen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, um den speziellen Ausgangslagen in den Altstädten in Lichtensteig, Uznach, Sargans und auch in Rorschach Beachtung zu schenken und auf die Bevölkerung dort Rücksicht zu nehmen, die von Lärm belastet ist und für die anderweitig keine Lösungen gefunden werden können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion mit 58:50 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Als Kommissionspräsident möchte ich einige Sachen erwähnen, die mir wichtig sind. Ich habe gehört, wir hätten das etwas oberflächlich gestaltet. Da muss ich mich wehren. Wir haben diesen Artikel ausgiebig diskutiert. Ich erinnere an die Worte von Locher-St.Gallen, der gesagt hat, dass es teilweise schon aus dem 17. Strassenbauprogramm kommt. Zu Monstein-St.Gallen: Ich möchte korrigieren – es war weder die Autopartei noch die GLP an der Kommissionssitzung anwesend. Zum Abstimmungsergebnis: Die vorberatende Kommission hat mit 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich wollte eigentlich erst zum Antrag zu Ziff. 2 Abs .4 (neu) sprechen. Da ich hoffe, dass es gar nicht dazu kommt, möchte ich aber trotzdem jetzt im Rahmen dieser Diskussion das Wort ergreifen: So weit sind wir in unserem liberalen Kanton schon gekommen, dass wir jetzt Denkverbote aussprechen. Jene, die Deregulierung fordern, regulieren nun bis auf die Detailebene runter. Das Vertrauen in den vielbeschworenen gesunden Menschverstand scheint verlorengegangen zu sein. Was wir jetzt mit dem Streichungsantrag bzw. dem Eventualantrag zu Abs. 4 eigentlich bezwecken, ist das, was wir sonst auch für Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe bei der Einführung eines Verbotes machen: Dass wir ihnen einen gewissen Investitionsschutz einräumen.

Es ist nichts anders als dieser Investitionsschutz, denn auch verschiedene Gemeinden sind aktuell daran, Tempo-30-Zonen zu prüfen, so auch in Altstätten. Hier erarbeiten wir aktuell zusammen mit dem Kanton ein Betriebs- und Gestaltungskonzept, und es gilt, ganz vielfältige Ansprüche miteinander zu vereinen. Es geht um Sicherheit für Verkehrsteilnehmende, Gewährleistung eines ausreichenden Verkehrsflusses, Umsetzung einer BehiG-konformen Bushaltestelle, Sicherstellung des Lärmschutzes, eine gute Zugänglichkeit, ausreichende Parkierungsmöglichkeiten, attraktive Platzgestaltungen und Begrünung des Strassenraums. Und das alles muss man unter einen Hut bringen. Wenn wir jetzt solch rigide Vorgaben, wie sie jetzt vor uns liegen, in unser Strassenbauprogramm schreiben, dann haben wir tatsächlich ein Denkverbot, zumindest in Richtung Tempo-30-Lösung. Das wird uns alle massiv einschränken. Ich möchte Sie deshalb bitten, diesem Streichungsantrag zuzustimmen. Falls Sie dem nicht zustimmen, zumindest dem Abs. 4. Bei der Motion werde ich dann sicher auch nochmals sprechen und die Themen nochmals vorbringen. Dort geht es um genau die gleiche Problematik.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich möchte nicht wiederholen, was bereits gesagt wurde. Ich habe nur zwei Bemerkungen: Der erste Punkt ist: Es ist nicht eine oberflächliche Formulierung, sondern sie entspricht dem 17. Strassenbauprogramm. Wir hatten diese Diskussion und diesen Widerstand damals auch schon. Auch im 17. Strassenbauprogramm wurde von Tempo-30-Zonen gesprochen.

Der zweite Punkt ist: Schwager-St.Gallen hat auch gesagt, dass die Formulierung «eine ausnahmsweise erforderliche Beschränkung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen» schludrig sei – vielleicht hat er es nicht genau so gesagt, aber so gemeint. Das kann man so sehen. Es ist einfach die Schludrigkeit, die der zürcherische Verfassungsgeber gewählt hat. Es ist der Art. 104 der Zürcher Kantonsverfassung, den das Volk angenommen hat. Im Kanton St.Gallen wird dieser Artikel auch angewendet.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gmür-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Dudli-Oberbüren: Sie haben ganz offensichtlich nicht gut zugehört. Es wäre gut gewesen, wenn Sie Scherrer-Degersheim zugehört hätten. Scherrer-Degersheim hat nämlich gut begründet, weshalb wir diesen Streichungsantrag gestellt haben und trotzdem für die Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» sind. Die Mitte-EVP-Fraktion will als Mitmotionärin der Motion auch nicht den Wind aus den Segeln nehmen, aber Ziff. 2 Abs. 3 ist einfach viel zu restriktiv formuliert. Ich habe mir selber Gedanken gemacht, dass das allenfalls ein bisschen ein Schnellschuss war in der Kommission. Er ist schlecht formuliert. Es wird von Tempo-30-Zonen gesprochen, obschon das mit allergrösster Wahrscheinlichkeit gar nicht gemeint ist.

Ich kann die Mitmotionärinnen auch insofern beruhigen, dass ich dann zur Motion nochmals sprechen werde. Ich kann schon jetzt die weitere Unterstützung dieser Motion in Aussicht stellen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Verwässern wir diesen Teilerfolg des TCS und den Motionstext nicht. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist eine Verbesserung. Seien Sie sonst ehrlich, und lehnen Sie diese ganze Sache. Aber nicht so. Sie haben die grosse Möglichkeit, als Gemeindevertreter hier zu entscheiden, aber verwässern Sie diese Sache nicht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir werden uns heute ohnehin nochmals von den Sprecherinnen und Sprecher der drei Autoparteien in der Debatte zur Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» anhören dürfen, wie ein Verbot von 30er-Zonen die Probleme der Menschheit lösen wird. Für den Fall, dass die Mehrheit des Rats dennoch an diesem Abs. 3 festhalten möchte, unterstützen wir den vorliegenden Eventualantrag. Dieser zeigt auf – Müller-Lichtensteig hat das soeben sehr schön ausgeführt –, dass wir uns mit einem flächendeckenden Verbot von 30er-Zonen ins eigene Bein schiessen. Tempo-30-Zonen können sehr wohl sinnvoll sein und eine Einzelfallprüfung sollte deshalb auch in Zukunft vorgenommen werden können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtpräsident von Lichtensteig.

Um es vorweg zu nehmen: Ich bin gegen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30. Ich bin aber auch gegen eine fast totale Einschränkung von solchen Möglichkeiten. Das Thema sollte nicht ideologisch behandelt werden, sondern fachlich und mit Rücksicht auf die individuellen Ausgangslagen an den verschiedenen Orten.

Ich stellte schon bei der Vorbereitung des Antrags fest, dass das Thema inzwischen sehr emotional geladen ist. Der vorliegende Antrag ist sehr radikal. Es gibt keine Ausnahmen bezüglich Lärmsanierungen mittels Tempo 30. Das ist ein grosser Unterschied zur Motion. Es gibt keine Ausnahmen. Das dürfte für den Kanton sehr, sehr, sehr teuer werden, denn der Eigentümer der Strasse ist verpflichtet, Lärmsanierungen vorzunehmen. Gerade für Gemeinden wie Altstätten, Lichtensteig, Sargans, Rorschach, Uznach oder weitere ist das ein echtes Problem. Leider lässt sich das Problem nicht mit lärmarmen Belägen in den Ortskernen lösen und falls doch, muss der Belag alle paar Jahre wieder ersetzt werden. Raumplanerische Massnahmen sind zudem in überbauten Gebieten nicht möglich, oder würden z.B. dazu führen, dass an gewissen Standorten Wohnen nicht mehr möglich ist.

Diverse Gemeinden mit historischen Kernen sind seit mehreren Jahren daran, das Thema umzusetzen. Diese Verfahren sollen nun sistiert werden. Aus diesem Grund haben wir auch den Eventualantrag gestellt, sollte dieser radikale Antrag durchkommen. Bei uns in Lichtensteig hat die Bevölkerung eine Tempo-30Z-one gefordert. Wir sind seit fünf Jahren zusammen mit dem Kanton daran, die Konzepte zu entwickeln. Per Ende August sind die umfassenden Unterlagen nun fertig für die Mitwirkung. Nun könnten diese Konzepte im Kübel landen. Ähnlich sieht es in anderen Orten aus, wie schon aufgezählt: Sargans, Bad Ragaz, Uznach oder Rorschach. Es braucht deshalb Ausnahmetatbestände für diese Spezialsituationen. Was ich auch noch anmerken möchte: In der Schweiz sind Hunderte von Wohnungen geplant, Baubewilligungen, die eingereicht werden. Hunderte von Wohnungen können nicht realisiert werden aufgrund von Lärmthemen. Wenn wir jetzt auch noch die Möglichkeit von Tempo-30-Zonen einschränken, werden weitere Wohnüberbauungen nicht realisiert werden können. Ich glaube, das ist auch nicht im Sinne der bürgerlichen Parteien.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 3 zu streichen.

Wenn es eines Beispiels bedürfte, wie ideologisch hier die Diskussion läuft, dann ist es diese Ziff.2 Abs. 3. Dieser Absatz ist rigide. Es steht, dass auf Tempo 30 zu verzichten sei als Grundsatz. Als einzige Möglichkeit, wenn es aus Sicherheitsgründen ausnahmsweise notwendig wäre, könnte man das machen. Es wird dann aber gleich damit ergänzt, dass die Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen sei.

Das hat nichts mit einer bürgerlichen Politik, mit einer Politik im Sinne unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu tun. Das ist Schildbürgerpolitik, die wir hier betreiben. Das kann es nicht sein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schulthess-Grabs: Dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeinderätin von Grabs.

Ich möchte nochmals betonen, dass die Gemeindeautonomie in unserem Dorf sehr wichtig ist. Wenn ich ein Beispiel nennen darf: Die Kantonsstrasse zertrennt unser Dorf. Es gibt sicher noch mehrere Gemeinden im Kanton, die das auch so erleben. Wir sind im Begriff, unter Mitwirkung der Bevölkerung ein attraktives Zentrum, also eine Begegnungszone, zu schaffen. Wenn es uns nicht gelingt, diesen Verkehr einzudämmen und auf Tempo 30 zu gehen, können wir das eigentlich gleich ad acta legen, weil wir so keine Begegnungszone schaffen können. Ich möchte daran erinnern, dass der MIV dadurch nicht leiden würde, denn wir würden entscheiden, einen gewissen Teilabschnitt auf Tempo 30 zu reduzieren um dadurch die Lebensqualität im Ort zu verbessern. Die Einschätzung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden ist einer verzerrten Wahrnehmung unterlegen. Nämlich haben immer mehr Mühe, ein langsameres Tempo zu fahren, obwohl sie nicht schneller ans Ziel kommen. Wenn man das untersucht, sind das einige Sekunden. Darum ist das Hauptziel, Tempo 30 dort einzuführen, wo es aufgrund der spezifischen Gegebenheiten sinnvoll und notwendig ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen einer Minderheit der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Abs. 3 entspricht praktisch der jetzt geltenden Regelung im 17. Strassenbauprogramm. Wir machen da nichts Neues. Bleiben wir deshalb auch beim 18. Strassenbauprogramm dabei und damit beim Antrag der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wenn die Mitte-EVP-Fraktion der Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen», welche übrigens auch von der Mitte-EVP-Fraktion eingereicht wurde, bereits im Voraus den Wind aus den Segeln nehmen wollen, ist das ihr Ding. Die SVP-Fraktion warnt jedoch vor den Folgen und stimmt insofern diesen Streichungsantrag nicht zu. Die Version der vorberatenden Kommission ist auch nicht zu rigide. Ich darf daraus zitieren: «Auf Tempo-30-Zonen ist zu verzichten. Sind sie als einzige Möglichkeit aus Sicherheitsgründen ausnahmsweise erforderlich, so darf die Leistungsfähigkeit der Strasse dadurch nicht beschränkt werden.» Also, wir haben da Optionen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Bereits im 17. Strassenprogramm war dies enthalten und gibt eine entsprechende Richtlinie. Deshalb ist es nicht, wie von der Mitte-EVP-Fraktion angetönt, eine Doppelspurigkeit, sondern der Abs. macht eine Vorgabe, welche im Strassenbauprogramm am richtigen Ort festgehalten wird. Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen soll nicht einfach umgesetzt werden, sondern jeweils nur dort erwogen werden, wo es erforderlich und v.a. auch sinnvoll ist. Gibt es sinnvolle Projekte in einzelnen Teilabschnitten, welche diesen Vorgaben entsprechen, also findet ein Ausgleich statt, damit es nicht zu einem Verkehrskollaps kommt, soll dies in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden zeitnah umgesetzt werden können. Ist bspw. eine Umlenkung des motorisierten Verkehrs umgesetzt, ist es sicherlich sinnvoll, Tempo 30 zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Hauser-Sargans beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 3 zu streichen.

Es geht bei diesem Gesetzesvorschlag nicht nur um Lärmschutz, sondern mehr um Sicherheit, als man manchmal glauben könnte. Mit diesem sehr weitgehenden, umfassenden Tempo-30-Verbot auf Kantonsstrassen und Strassen erster Klasse würden dringend notwendige Temporeduktionen aus Sicherheitsgründen verunmöglicht oder sehr erschwert. Die Sorge um die Gefährdung von Menschen hat in diesem Sommer vollkommen unverhältnismässige Seiten gezeigt. So sind hochrenommierte Politiker unseres Kantons auf eine Alp im Sarganserland gepilgert, um sich solidarisch gegenüber einer Hirtin zu zeigen, die sich vom Wolf bedroht fühlt. Ich kann diese junge Frau verstehen, wie auch Eltern, die wegen dem Wolf auf dem Schulweg Angst um ihre Kinder hatten. Da sollte man tatsächlich früher handeln. Aber: In den letzten zwölf Jahren, also seit der Wolf offiziell in der Schweiz ist, sind in der Schweiz mehr als 2000 Kinder durch Verkehrsunfälle verletzt worden und es sind 100 gestorben. In dieser Zeit hat kein Wolf einem Menschen etwas angetan, kein einziger. Autos sind also mehr als einhundert Mal gefährlicher als Wölfe. Wegen der Gefahr durch Tempo 30 auf Kantonsstrassen und Strassen erster Klasse passiert fast gar nichts. Im Gegenteil: Der Versuch, die Verkehrsgefahren mit Massnahmen wie Tempo 30 innerorts zu reduzieren, wird in unserem Kanton von bürgerlichen Politikern sogar bekämpft. Das sei eine Drangsalierung des Autofahrers.

Dieselben Politiker, die sich wegen der Gefahr durch den Wolf empören, wollen also aktiv verhindern, dass in stark besiedelten Gebieten wie in St.Gallen oder Sargans die Autos auf stark von Kindern und anderen Fussgängern benutzten Hauptstrassen langsamer fahren müssen, obwohl längst bekannt ist, dass bei Unfällen Tempo 50 zu schweren Verletzungen oder gar zum Tod führen kann, bei 30 aber fast nicht mehr, obwohl bekannt ist, dass sich ein grosser Teil der Unfälle auf dem Schulweg ereignet, obwohl bekannt ist, dass Kinder Geschwindigkeiten erst mit rund elf Jahren korrekt einschätzen können.

Es sind verschiedene Gründe, die für Tempo 30 zumindest auf einzelnen Abschnitten auf Kantonsstrassen und auch auf Strassen erster Klasse sprechen – nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die Lebensqualität. Gemeinden werden als Wohn-, Arbeits- und Begegnungsorte attraktiver. Ruhiger, fliessender Auto- und Lastwagenverkehr führt zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl. Die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert sich spürbar. Tempo 30 fördert den Langsamverkehr. Je niedriger die Geschwindigkeit, desto schmaler können die Fahrbahnen konzipiert werden. Das gibt dann mehr Platz für Fussgängerinnen und Velofahrer. Mehr Sicherheit könnte zudem manche Menschen zum Umdenken bringen und damit die Zahl der Autofahrten reduzieren helfen. Tempo 30 reduziert den Lärm. Das ist ein wichtiges Argument. Langsamer und stetig fliessender Verkehr verursacht weniger Motoren- und Rollgeräusche, auch bei der Elektromobilität, weil diese nur bis Tempo 30 positive Effekte bringt. Und Tempo 30 spart massiv Kosten. Temporeduktionen sind deutlich kostensparender als Flüsterbeläge, insbesondere für Gemeinden.

Deshalb: Überlassen Sie diese Entscheidung zu Tempo 30 den Gemeinden. Verzichten Sie in gut bürgerlicher Manier auf Überregulierung, denn die Gemeinden kennen die Lage vor Ort am besten. Gerade hier macht die Gemeindeautonomie viel Sinn. Sie und ich wissen, in unserem Kanton sind Gemeinden mit starkem Verkehrsaufkommen eine Minderheit. Die Mehrheit des Kantonsrats wohnt in wenig belasteten Gemeinden. Solidarität heisst auch, Rücksicht auf die stärker belasteten Gemeinden zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Ziff. 2. Scherrer-Gossau beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 3 zu streichen.

Dies, weil diese einerseits eine Doppelspurigkeit mit der Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» darstellt. Darüber hinaus würde der Vorschlag der vorberatenden Kommission im Vergleich zur Motion noch einen Schritt weitergehen, ist absolut und lässt keinen Spielraum zu, denn Ausnahmen sind nur aus Gründen der Sicherheit vorgesehen. Die Formulierung ist überdies nicht präzise. So wird von Tempo-30-Zonen gesprochen. Zwischen Tempo-30-Zonen und der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 besteht ein wichtiger Unterschied. Tempo 30 als Abweichung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit gemäss Strassenverkehrsverordnung bleibt unberücksichtigt. Die bereits erwähnte Motion werden wir dannzumal unterstützen, denn diese lässt individuelle und massgeschneiderte, verkehrsplanerische Lösungen zu. Der Kanton St.Gallen besteht aus 75 Gemeinden. Genauso vielseitig und individuell sind die raum- und verkehrsplanerischen Fragestellungen. Nur, wenn genügend Spielraum besteht und individuelle Lösungen in der Verkehrsplanung und dem Strassenbau gezimmert werden können, tragen wir den unterschiedlichen Ausgangslagen ausreichend Rechnung.

Schliesslich ist der Seedamm nicht gleich Klosterplatz und die St.Gallerstrasse in Gossau nicht gleich der Krinauerstrasse in Wattwil – alle vier sind allerdings Kantonsstrassen. Kurz: Der Vorschlag der vorberatenden Kommission lässt keinen Spielraum zu, ist zu undifferenziert und unpräzise.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion bzw. Monstein-St.Gallen mit 79:30 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Ich gebe Ihnen noch das Ergebnis der Kommission bekannt: Der Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 Abs. 2 wurde mit einem Stimmenverhältnis von 8:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit klar überwiesen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es soll an den planerischen Vorgaben festgehalten werden, welche, wie bereits gesagt, analog zum 17. Strassenprogramm eine Kontinuität darstellen. Wenn immer möglich sollen separate Busbuchten beibehalten werden und neue realisiert werden. Fahrbahnhaltestellen sollen nur in begründeten Ausnahmefällen umgesetzt werden, wo keine Einschränkung der Kapazität nachgewiesen wird. Dieser Antrag der vorberatenden Kommission, entgegen den Aussagen von Monstein-St.Gallen, impliziert so oder so, dass eine fall- und sachbezogene Abklärung notwendig sein muss. Deshalb ist diese Streichung nicht nötig.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Dieser Streichungsantrag bedeutet indirekt nichts anderes, als den Strassenverkehr zu schikanieren. Wenn Sie es tatsächlich unterstützen, die vorhandene Leistungsfähigkeit von Kantonsstrassen einzuschränken, dann fehlt uns jegliches Verständnis dafür. Glauben Sie, all jene, die auf ein funktionierendes Verkehrssystem angewiesen sind, werden Ihnen für Ihren Streichungsantrag dankbar sein? Denken Sie nur schon an den im Stau stehenden Handwerker, der seine Rechnung entsprechend gegen oben anpassen wird, oder an die Blaulichtorganisationen. Zeit ist nicht nur Geld. Als Betroffener heisst es dann einfach: Pech gehabt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Fürer-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Diese Anträge von linker Seite überraschen mich als Bäuerin sehr. Wenn es um Busbuchten geht, ist diesen Kolleginnen und Kollegen unser Kulturland plötzlich wichtig. Genau diese Kreise entziehen aber den Landwirten bei jeder Gelegenheit Kulturland, um ihre Ideologien durchzusetzen – sei es durch Vernetzungen von grossen Flächen oder durch Blühstreifen von ackerfähigem Land. Da spricht niemand von Schutz des Kulturlandes. In diesem Antrag wird auch mit dem Entzug von wichtigem Bauland argumentiert – ja, auf diesem Land werden auch keine Kartoffeln mehr angebaut.

Das Auto in diesem Kanton ist vorhanden. In diesem Strassenbauprogramm kann man auch lesen, dass in den nächsten fünf Jahren nochmals 20’000 dazukommen. Viele Bewohner dieses Kantons sind aus verschiedenen Gründen auf dieses angewiesen. In unserem Land sollten eigentlich alle Bewohner frei entscheiden können, welches Verkehrsmittel sie wählen wollen. Was ich, die auf das Auto angewiesen ist, da wir keinen öV im Dort haben, aber in letzter Zeit feststelle, ist, dass das Auto keine Berechtigung als Fortbewerbungsmittel mehr haben sollte. Wieso werden hier immer wieder Entscheide gefällt, welche die Mobilität der Autofahrer einschränken wollen? Eine Strassenbushaltestelle, v.a. auf dem Land, belastet nicht nur die Umwelt wegen der Warteschlangen hinter dem Bus, sondern behindert auch die Autofahrer, welche möglichst zügig von A nach B kommen wollen. Ich bin nicht gegen die Förderung des öV, aber ich bin dagegen, dies auf Kosten von anderen zu tun.

Es sollte in diesem Saal allen bewusst sein: Die Autofahrer helfen mit ihren Abgaben und Gebühren auch, den öV und die Velowege zu finanzieren. Von Seiten des Kantons werden leider nicht nur neue Busbuchten vermehrt auf die Strassen verlegt, auch Funktionierende werden – mit grossen Kosten verbunden – vermehrt auf die Strassen verlegt, was ich persönlich im Moment im Nachbardorf erlebe. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag nicht, auch wenn ich sonst gegen einen Kulturlandverlust einstehe.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Scherrer-Gossau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

So absolut, wie diese Ziff. 2 Abs. 2 von der linken Ratsseite dargestellt wurde, erachten wir sie nicht. Diese Bestimmung wurde bereits in das letzte Strassenbauprogramm aufgenommen. Entscheidend ist, dass sich in der Umsetzung ein pragmatischer Weg herauskristallisiert hat. Wir begrüssen es, dass somit individuelle Lösungen gefunden werden können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Vizepräsident des Vereins Touring Club Schweiz (TCS) Sektion St.Gallen-Appenzell Innerhoden.

Ich erlaube mir zwei Hinweise: Erstens, die Motion 42.21.11 «Mehr Sicherheit im öV durch mehr Busbuchten» wurde überwiesen. Das Gesetz ist beim Departement in Arbeit. Wir werden demnächst von der Regierung hören. Zweitens, zur Ziff. 2 der vorberatenden Kommission: Das entspricht praktisch Ziff. 2 des jetzt geltenden 17. Strassenbauprogramms. Das 18. Strassenbauprogramm setzt damit konsequenterweise das 17. Strassenbauprogramm 1:1 fort. Kontinuität und Verlässlichkeit sind beides hohe Werte in der Staatstätigkeit und der Gesetzgebung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 2 zu streichen.

Unsere Fraktion hat gestern im Rahmen des Fraktionsausflugs eine kleine Führung durch die St.Galler Altstadt gemacht. Wir haben uns von einem Fachmann erläutern lassen, wie wichtig Bäume sind in der Stadt, auch vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung. Es wurde uns aufgezeigt, dass eine Beschattung durch einen Baum locker 10 Grad Temperaturunterschied ausmacht. Mit diesem Antrag will die vorberatende Kommission im Bereich der Strassenraumgestaltung keine Abstriche machen, die zu Lasten des motorisierten Verkehrs geht. Das können wir uns schlicht und einfach nicht erlauben. Das grösste Problem der Verkehrsbehinderung sind nicht Strassenraumgestaltungen, sondern der viele Verkehr. Der Verkehr behindert sich selbst.

Wenn wir auch die Interessen der Anwohnenden im Auge haben wollen, der Fussgängerinnen und Fussgänger und der Radfahrenden, müssen wir dafür schauen, dass unsere Stadt vor dem Hintergrund der Klimakrise keinen Hitzeschlag erleidet. Dazu braucht es eine sinnvolle Strassenraumgestaltung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 2 zu streichen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident von Gommiswald.

Mit der Festschreibung der Ziff. 2 Abs. 2 der vorberatenden Kommission sollen neue Haltestellen für den öV nur noch als Busbuchten realisiert werden können. Zudem wird auch festgeschrieben werden, dass Haltestellen des öV für den MIV keine Einschränkungen zur Folge haben dürfen.

Hand aufs Herz: Sind Sie sich bewusst, welche Auswirkungen eine solche Einschränkung zur Folge haben wird? Einerseits für Grundeigentümer, welche Land für die Busbuchten zur Verfügung stellen müssen – sei es innerhalb des Baugebiets oder auch ausserhalb in der Landwirtschaftszone. Der Bau einer Busbucht nach den gesetzlichen Vorgaben – damit meine ich die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (SR 151.3; abgekürzt BehiG), aber auch der strassenpolizeilichen Vorgaben – wird wesentlich mehr Land verbrauchen als eine Strassenhaltestelle. Aber auch die Landbeanspruchung in der Landwirtschaft würde unnötig gross werden. Es macht schlicht und einfach keinen Sinn, das knapp vorhandene Gut «Boden» mit solchen politisch verordneten Vorgaben zu verpulvern. Es wird zu langwierigen Landenteignungen kommen. Dies führt unweigerlich zu grossem Unmut und hohen Kosten. Es kann sogar sein, dass dadurch weniger Wohnraum erstellt werden kann, da eine Gemeinde oder eine Stadt allenfalls vorsorglich Land für eine allfällige Busbucht mit einer Planungszone sichern wird bzw. muss.

Für jeden einzelnen Entscheid ob Busbucht oder Strassenhaltestelle braucht es Kriterien. Dabei muss die Situation vor Ort genau verifiziert werden und auch der Einbezug der Städte und der Gemeinden ist zwingend nötig. Nur so können gute und ortsbezogene Lösungen gefunden werden. Es kann und darf nicht alles über eine Leiste geschlagen werden. Gemäss dem Antrag der vorberatenden Kommission dürfen Strassenraumgestaltungen keine Einschränkungen für den MIV haben. Dabei scheint vergessen zu gehen, dass jede Strassenraumgestaltung einen Einfluss auf den Verkehr haben wird – ja, sogar haben muss. Denn wegen dem Verkehr wird der Strassenraum ja überhaupt ausgestaltet. Die Strassenraumgestaltung soll nämlich zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr und insbesondere auch für den Langsamverkehr und die Schulkinder führen. Es gibt Situationen und Verhältnisse, wo der MIV gelenkt und mit guten Massnahmen klar geführt werden muss.

Ich bitte Sie, diesen Abs. 2 der vorberatenden Kommission zu streichen. Er ist sinnlos und kann kaum umgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Ziff. 2. Monstein-St.Gallen beantragt, Ziff. 2 Abs. 2 zu streichen.

Universallösungen sind selten gut, auch nicht in der Strassenraumgestaltung. Es kann nicht sein, dass wir in jedem Fall die Bedürfnisse des MIV am höchsten gewichten. Dies wird der Realität in unserem Kanton schlicht nicht gerecht. In zahlreichen Fällen wären alle anderen Verkehrsteilnehmenden, also der öV, Fuss- und der Veloverkehr, negativ beeinträchtigt. Auch die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner einer Strasse müssen berücksichtigt werden können. Zudem führt dieses ideologische Festhalten an Busbuchten zu einem unnötigen Kulturlandverschleiss, der ebenfalls nicht im Interesse der Bevölkerung ist. Ich weise zudem daraufhin, dass die Realisierung von Busbuchten auch zu Enteignungen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern führt. Konkret ist mir ein Beispiel bekannt, bei dem Gewerbebetriebe ihre Kunden- und Besucherparkplätze aufgrund einer neu zu erstellenden Busbucht zu verlieren drohen. Dies kann nicht im Sinne der Antragsteller sein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion mit 79:28 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Ich möchte noch informieren, dass dieses Thema in der Kommission so nicht diskutiert wurde. Ich denke jedoch, das hatte auch einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung. Wir haben vorher getagt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Ich möchte an dieser Stelle Kantonsrat und Stadtpräsident Stöckling-Rapperswil-Jona sehr herzlich danken. Genau so müssen wir in Zukunft auch unterwegs sein. Wir haben in der Stadt Rapperswil-Jona grössere verkehrliche Herausforderungen anzugehen und das können wir nur gemeinsam, der Kanton mit der Stadt. Das Bau- und Umweltdepartement bzw. die Regierung hat die 5 Mio. Franken für die weitere Projektierung des Tunnels in einem Gesamtverkehrskonzept bereits im Mai in das Strassenbauprogramm aufgenommen. Daher kann nie die Rede davon gewesen sein, dass der Kanton das Tunnel überhaupt nicht wollte. Aber ich bin froh. Ich bin auch schon am Dienstag nach der Abstimmung auf den Stadtpräsidenten zwecks Terminfindung für das weitere Vorgehen zugegangen. Die Zusage kam schnell und so werden wir uns schon in zwei bis drei Wochen über das weitere Vorgehen unterhalten und auch aufzeigen, wie wir diese Herausforderung gemeinsam angehen können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: Der Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann es kurz machen: Helbling-Rapperswil-Jona hat es bereits dargelegt. Es geht um 1 Mrd. Franken, die in dieses Tunnelprojekt verbaut werden sollen. Zuerst muss die Stadt Rapperswil-Jona ihre Hausaufgaben machen. Wir sollten nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen, sonst besteht Gefahr, dass wir uns verstolpern. Wenn diese Hausaufgaben gut gemacht werden, wäre das auch ein positives Zeichen, dass man dieses Tunnelprojekt wirklich realisieren soll, muss und darf.

Darum setze ich darauf, dass diese Hausaufgaben jetzt zuerst gut gemacht werden. Anschliessend kann der Kanton auch an seine Aufgaben gehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Zahner-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu «oben leben, unten fahren» in Rapperswil-Jona: Nach der miserabel koordinierten Kommunikation der Führung des Bau- und Umweltdepartments des Kantons sowie des Stadtrates Rapperswil-Jona im Vorfeld zur Grundsatzabstimmung «Stadttunnel» in Rapperswil-Jona ging es nach der deutlichen Annahme in Rapperswil-Jona gleich am Tag darauf weiter von Seiten Regierungsrätin Hartmann. Sehr schade. Immerhin kam dann schnell eine Entschuldigung und Korrektur der Aussage. Herzlichen Dank. Ich wünsche mir aber, dass man diesen Volkswillen jetzt akzeptiert, sich diesem jetzt zügig annimmt und die Stadt Rapperswil-Jona vom unendlichen Durchgangsverkehr entlastet, um oben zu leben und unten zu fahren.

Ich bin überzeugt, dass sich der Stadtrat von Rapperswil-Jona – der Stadtpräsident hat sich vor dem Mittag auch dazu geäussert – um das restliche Verkehrskonzept, u.a. mit flankierenden Massnahmen und oberirdischen Massnahmen kümmert, damit die Bevölkerung, welche mit dem öV oder dem Individualverkehr in die Stadt möchte, mit geringem Aufwand in die Stadt kommt und die Anwohner mehr Lebensqualität in Sachen Verkehrsbelastung erhalten.



Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Scherrer-Gossau zu Bisig-Rapperswil-Jona: Selbstverständlich ist unser Antrag kein Misstrauensvotum gegenüber der Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartements, sondern es geht darum, der gesamtheitlichen Mobilitätszukunft von Rapperswil-Jona ein angemessenes und genügendes politisches Gewicht zu geben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Stöckling-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen als Stadtpräsident von Rapperswil-Jona offen.

Zuerst bedanke ich mich bei der Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes. Sie hat ihre Worte nochmals geschärft und klar zum Ausdruck gebracht, dass der Kanton bereits an der Planung des Tunnels arbeitet, und dass das Bau- und Umweltdepartement in die Zukunft schaut und mit uns zusammen die weitere Planung an die Hand nehmen möchte.

Ich gebe ihr Recht, die Stadt hat Hausaufgaben. Der Stadttunnel darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern er ist Teil eines Gesamtverkehrskonzepts, das die Stadt zusammen mit dem Kanton erarbeitet hat. Dieses Gesamtverkehrskonzept ist jetzt zu finalisieren. Dies geschieht wie gesagt Hand in Hand zwischen dem Kanton und der Stadt. Beides muss aufeinander abgestimmt werden. Es braucht den Input des Kantons, damit wir unser Gesamtverkehrskonzept finalisieren können. Denn der Tunnel ist die Gretchenfrage der städtischen Verkehrspolitik und die Stadtbevölkerung hat dazu eine Antwort gegeben. Nur wenn wir Hand in Hand diese Planung weiterführen, ist eine koordinierte Planung von Siedlung und Verkehr sichergestellt, wie es das Strassenbauprogramm grundsätzlich fordert. Die Stadt ist sich hierbei ihrer Rolle und Aufgaben sehr wohl bewusst. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Stadt die Möglichkeit geben, diese Rolle zu erfüllen.

So klar das Votum für die weitere Planung des Tunnels ist und sich damit der Wunsch der Bevölkerung, dass es endlich weitergeht, manifestiert, kann die Stadt die Hand nicht in den Schoss legen und warten, bis die Baugeräte auffahren. Die Stadt hat im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts Massnahmen identifiziert, die auch ohne Tunnel Wirkung entfalten und zudem zeitlich wesentlich früher realisiert werden können und müssen. Dabei geht es überwiegend um Massnahmen, um auf den Modalsplit des Ziel- und Quellverkehrs Einfluss zu nehmen. Dort können wir Einfluss nehmen. Auf den Modalsplit bzw. auf die Menge des Durchgangverkehrs haben wir schlicht keine Einflussmöglichkeiten. Hier geht es um Verbesserungen im öV-Angebot, aber auch um die Schliessung von Lücken im Velonetz oder die Aufwertung des Zentrums von Jona. Diese Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation müssen nun zügig angegangen werden. Aber auch hier ist es für die Stadt wichtig, dass möglichst rasch Klarheit betreffend Tunnel besteht, dies nicht zuletzt, um die Planungs- und Investitionszyklen festlegen zu können.

Es geht nicht um Zwängerei. Es geht auch nicht darum, irgendjemandem zu zeigen, «wo Bartli den Most holt». Es geht darum, einen Urnenentscheid ernst zu nehmen. Ich staune ein bisschen über die SP. Schmid-St.Gallen hat vorhin, als es um die Engpassbeseitigung ging, das hohe Lied der Demokratie gesungen. Sie sollte sich vielleicht in Zukunft besser mit Helbling-Rapperswil-Jona abstimmen, die das klare Votum der Bevölkerung nicht so ernst nehmen möchte und sich als schlechte Verliererin zeigt.

Ich danke Ihnen, dass Sie die rasche Anhandnahme der Tunnelplanung zur Entlastung von Rapperswil-Jona vom Durchgangsverkehr nun veranlassen. Aber auch mit Blick auf die weitere Verkehrsplanung von Rapperswil-Jona ausserhalb des unmittelbaren Tunnelprojekts ist eine rasche Weiterplanung des Projekts von zentraler Bedeutung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Helbling-Rapperswil-Jona und Bisig-Rapperswil-Jona: Der Antrag ist ein Zeichen, dass wir den Willen der Bevölkerung vor Ort ernst nehmen, auch im Kanton. Es sollte zum Grundkonsens im Kantonsratssaal gehören, dass wir Volksentscheide akzeptieren. Bereits vor elf Jahren stimmte die Bevölkerung von Rapperswil-Jona über eine Tunnellösung ab. Ich setzte mich damals schon für ein Ja ein, verlor jedoch. Damals lehnten die Stimmberechtigten die Tunnellösung mehrheitlich ab. Doch nie wäre es mir in den Sinn gekommen, diesen Volksentscheid nicht zu akzeptieren oder ihn gar politisch zu hintertreiben.

Seit der Volksabstimmung vor elf Jahren hat die Stimmung deutlich gedreht. Die Bevölkerung wurde in die Lösungsfindung eng einbezogen. Das Projekt wurde besser, doch die Verkehrssituation leider nicht, sie wurde sogar noch schlimmer. Die Bevölkerung von Rapperswil-Jona hat deshalb am 10. September 2023 an der Urne klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Tunnellösung möchte. Die alternativen Vorschläge, welche die Gegnerschaft präsentierte, haben die Bevölkerung offenbar nicht überzeugt. Bereits am Abstimmungssonntag brachte es die Gegnerschaft nicht über die Lippen, dass sie das Abstimmungsergebnis respektiert. Auch fehlte ein Bekenntnis der Gegnerschaft, sich nun konstruktiv an der Lösungsfindung mit einem Tunnel zu beteiligen. Was ich damals klar der grossen Enttäuschung auf der wohl unerwartet heftigen Abstimmungsniederlage zuschrieb, hat nun aber heute offenbar System. Ob in der Stadt St.Gallen oder Rapperswil-Jona, bei Tunnel ist die Gegnerschaft offenbar tatsächlich gewillt, unliebsame Volksentscheide zu ignorieren oder sie gar politisch zu hintertreiben, wie es Locher-St.Gallen bereits erwähnt hat.

Im Sinn eines konstruktiven Zusammenwirkens bitte ich Sie, zum Grundkonsens im Kantonsrat zurückzukehren, dass Volksentscheide akzeptiert werden, auch wenn man sich persönlich ein anderes Abstimmungsresultat erhofft hätte. Mit der Zustimmung zum Antrag zeigen Sie der Bevölkerung von Rapperswil-Jona, dass der Kanton deren klare Willensäusserung an der Urne ernst nimmt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Der Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Rapperswil-Jona hat zur weiteren Planung eines Stadttunnels klar Ja gesagt. Wir haben uns dagegen ausgesprochen, nicht, weil wir kategorisch gegen einen Tunnel sind, sondern weil wir die heutigen mittel- und kurzfristigen Massnahmen als höher gewichten und diese an die Hand genommen werden sollen. Wir planen bereits 60 Jahre an einem Tunnel. So lange ist diese Idee bereits in der politischen Diskussion. Sie hat leider auch verhindert, dass man in Rapperswil-Jona in der Verkehrspolitik weitermacht und andere Lösungen umsetzt.

Den etwas quengelig und umständlich formulierten Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion unterstützen wir nicht. Das Projekt ist bereits mit hoher Priorität im Strassenbauprogramm eingeordnet. Von dem her kann der Antrag nur als Misstrauensvotum gegenüber der Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes verstanden werden. Dafür habe ich kein Verständnis. Regierungsrätin Hartmann hat sich immer klar über die Haltung des Kantons in dieser Frage geäussert. Sie hat nie signalisiert, die Arbeit zu verweigern. Wie Helbing-Rapperswil-Jona gesagt hat, braucht es auch den Beitrag der Stadt, für die Weiterarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts.

In Ihrem Antrag vergessen Sie zudem, dass in der Mobilitätszukunft von Rapperswil-Jona nicht nur der Tunnel eine wichtige Rolle spielt, sondern auch die anderen Massnahmen. Mir würde es helfen, egal, ob ich mit dem Velo, Auto, öV oder manchmal auch mit dem Traktor unterwegs bin, wenn das Busnetz ausgebaut wird, der Fuss- und Veloverkehr deutlich verbessert werden und die Umgestaltung der neuen Jonastrasse angegangen wird. Die Stadt und der Kanton haben hier vorwärts zu machen und zwar in der Gesamtheit der Mobilitätsfragen in Rapperswil-Jona und nicht nur beim Stadttunnel. Die Bevölkerung von Rapperswil-Jona wartet schon lange auf Verbesserungen. Ich hoffe, wir warten nicht 30 Jahre, bis der Tunnel realisiert ist, bis wirklich Verbesserungen umgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Helbling-Rapperswil-Jona (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung. Das ist leider auch der aktuelle Zustand nach der vergangenen Grundsatzabstimmung über ein Stadttunnel in Rapperswil-Jona. Der vorliegende Antrag suggeriert, das Bau- und Umweltdepartement arbeite nicht kontinuierlich für eine Lösung am Verkehrsproblem in Rapperswil-Jona. Die Arbeiten daran dauern aber schon mehr als zehn Jahre. Die Antragsteller haben in diesem Zusammenhang vergessen, dass der Ball nicht beim Bau- und Umweltdepartement liegt, sondern bei der Stadt Rapperswil-Jona. Ich wende mich deshalb auch direkt an vereinzelte Kolleginnen und Kollegen aus der zweitgrössten Stadt des Kantons. Bringen Sie zuerst das Gesamtverkehrskonzept in einen Entwicklungszustand, der eine Weiterplanung von Seiten des Kantons ermöglicht. Dem Kanton die finale Variante mit diesem Antrag vorzugeben, ist zu diesem Zeitpunkt total unnötig.

Die Stadt Rapperswil-Jona täte gut daran, das Blendwerk «Tunnel» als die Lösung für das Verkehrsproblem auf die Seite zu legen und sich endlich an die Knochenarbeit zu machen. Kümmern Sie sich um die Ost-West-Achse, für die nach dem Bau mehr Stau prognostiziert wird. Machen Sie vorwärts bei der Veränderung des Modalsplits, der Parkplatzbewirtschaftung und dem Mobilitätsmanagement von Unternehmen. Anstelle eines «Powerplays» Richtung Kanton, machen Sie sich besser daran, endlich den öV auszubauen und arbeiten Sie weiter daran, die Fans der Rapperswil-Jona Lakers mit dem Zug und Bus an die Spiele zu bringen. Holen Sie die Akzeptanz der Bevölkerung für die Ohnehin-Massnahmen und die flankierenden Massnahmen ein, denn ohne dies nützt auch ein milliardenschwerer Tunnel nichts. Diese Tatsache wurde vor der Abstimmung auch von der Stadt genannt. Sie können noch viele solche Anträge stellen, wenn Sie Ihre Hausaufgaben nicht machen, kann der Kanton nicht weiterplanen.

Wir bitten Sie, den Antrag abzulehnen, weil mit dem Antrag vorerst keine Verkehrsprobleme in Rapperswil-Jona gelöst werden, sondern nur allenfalls die personellen Ressourcen auf Kantonsebene bei anderen Projekten fehlen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Kürzlich konnte sich das verkehrstechnisch leidgeplagte Stimmvolk von Rapperswil-Jona grundsätzlich zu einem ins Auge gefassten Tunnelprojekt äussern. Es gab grünes Licht für die Weiterverfolgung des Projekts.

Jedoch zeigte sich die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes sichtlich unbeeindruckt vom Tunnel-Ja aus Rapperswil-Jona. Dies sei kein Auftrag. Wir nehmen das Ja in dieser Grundsatzabstimmung zur Kenntnis. Das Abstimmungsergebnis ist für den Kanton nicht bindend und nicht als Auftrag zu verstehen. In den weiteren Ausführungen sagt die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes, dass für den Kanton die Weiterentwicklung des Gesamtverkehrskonzeptes massgebend sei. Auch die Zustimmung zum Tunnel «Mitte» beeindruckt sie wenig. Es gebe für diese Variante keinen Automatismus und ein runder Tisch oder ein Händedruck zwischen Kanton und Stadtrat, wie ihn das Ja-Komitee in seinen Mitteilungen fordert, sei nicht nötig.

Der Kanton bleibt damit bei seiner Linie. Er geht ergebnisoffen an die weitere Verkehrsplanung für Rapperswil-Jona und verlangt ein Gesamtverkehrskonzept, bevor er sich mit einem Tunnel beschäftigt. Nicht wenige fühlen sich ob der Arbeitsverweigerung der Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes vor den Kopf gestossen. Die Bevölkerung hat den klaren Auftrag erteilt, die Machbarkeit eines Tunnels abzuklären. Ein Gesamtverkehrskonzept kann nur umgesetzt werden, wenn klar ist, ob ein Tunnel gewünscht wird oder nicht. Auf diesen Druck hin ruderte die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes zurück. Sie muss sich nun aber nicht wundern. Unser Antrag ist die unweigerliche Konsequenz einer ungeschickten, nicht vertrauensfördernden Stellungnahme zu einem Volksentscheid. Der Kantonsrat möchte schlicht auf Nummer sicher gehen, daher der gegenständliche Antrag.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Scherrer-Gossau beantragt im Namen der SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion eine neue Ziff. 1 Abs. 4 mit folgendem Wortlaut: «Die Projektierungsarbeiten zur Mobilitätszukunft Rapperswil-Jona (B52.3.017.726) sind mit hoher Dringlichkeit zu bearbeiten. Dabei ist der Urnenentscheid der Stimmberechtigten zugunsten der Planung eines Tunnels zu beachten und der Variantenentscheid zugunsten der Variante ‹Mitte› in geeigneter Weise zu berücksichtigen.»

Rapperswil-Jona hat am 10. September 2023 mit knapp 60 Prozent der weiteren Planung eines Stadttunnels zugestimmt. Das Ergebnis der Volksabstimmung war klar und deutlich. Trotz massiver Kampagne der Gegnerschaft sprachen sich rund 60 Prozent der Stimmberechtigten für die Planung eines Stadttunnels aus. In der Variantenabstimmung obsiegte die Tunnelvariante «Mitte» klar mit mehr als 70 Prozent der Stimmen.

Die heutige Verkehrssituation lähmt die gesamte Region. Die Verkehrsentlastung und somit eine Mobilitätslösung in Rapperswil ist seit Langem notwendig und soll mit grossem Druck weiterverfolgt werden. Es soll ein ganzheitliches Projekt mit Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr erarbeitet und vorangetrieben werden. Nur so kann eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden. Mit unserem Antrag möchten wir die Regierung beauftragen, die Projektierungsarbeiten zur Mobilitätszukunft Rapperswil-Jona mit hoher Dringlichkeit zu bearbeiten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion mit 79:30 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dieser Aufnahme mit 9:3 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Inhaltlich habe ich bereits ausgeführt, warum die Engpassbeseitigung dringlich ist. Diese Dringlichkeit wurde heute Morgen auf nationaler Ebene bestätigt.

Wir begrüssen diesen Antrag der vorberatenden Kommission und lehnen den Streichungsantrag der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion ab, denn wir geben der Regierung nur die Möglichkeit, bei Bedarf operativ schneller agieren zu können. Deshalb ist es auch keine Zwängerei.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion Ziff. 1 Abs. 3 zu streichen.

Ich sage es deutlich: es ist eine Zwängerei. Wir haben keinen Zeitdruck.

Ich kann berichten, dass der Entscheid des Ständerates bereits dazu geführt hat, dass Vorbereitungen für ein Referendum zu laufen beginnen. Es wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu zwei Abstimmungen kommen. Nutzen wir die knappen personellen Ressourcen in unserer Verwaltung für die Weitertreibung anderer wichtiger Projekte im Bereich des Fuss- und Veloverkehrs.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir sprechen uns ebenfalls für die Streichung aus. In erster Linie weil wir keinen Sinn in dieser Dringlichkeitserklärung sehen, und dies unabhängig von der Haltung gegenüber dem Projekt Engpassbeseitigung Güterbahnhof.

Die Arbeiten am erweiterten Vorprojekt laufen. Die Informations- und Dialogveranstaltungen zu den Gestaltungsvarianten Teufenerstrasse und Oberstrasse wurden bereits durchgeführt. Das Bau- und Umweltdepartement und die Mehrheit des Kantonsrates stehen hinter dem Projekt. Der Zeitplan für die nächsten Meilensteine bis zum geplanten Baubeginn, der erst im Jahr 2030 ansteht, liegt bereits vor. Ich weise darauf hin, dass bis zum tatsächlichen Baubeginn noch verschiedene Volksabstimmungen anstehen. Zudem hat sich das Stadtparlament dafür ausgesprochen, das Projekt aus dem Richtplan zu streichen. Ob also tatsächlich gebaut wird, ist somit noch offen. Die Forderung nach mehr Tempo in der Projektierung macht daher ohnehin nur bedingt Sinn. Zudem wird bereits jetzt Gas gegeben.

Für die Grünliberalen erschliesst sich daher der Nutzen dieses Antrags nicht. Wir stufen ihn als Symbolpolitik ein und lehnen ihn deshalb ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses. Schmid-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 Abs. 3 zu streichen.

Der Antrag der vorberatenden Kommission sieht vor, dass sich die Regierung für eine Beschleunigung des Anschlusses Güterbahnhof mit Tunnel Liebegg einsetzt. Wir sind dagegen, weil wir uns nicht ins operative Geschäft der Verwaltung einmischen wollen. Das ist nicht zielführend. In rund einem Jahr soll die städtische Bevölkerung die Gelegenheit haben, sich in einer Grundsatzabstimmung zum Anschluss Güterbahnhof mit Tunnel Liebegg zu äussern. Dabei handelt es sich um die heute bereits mehrfach erwähnte demokratische Mitsprache. Wenn wir bereits jetzt die Planung für ein Projekt, das an der Urne vielleicht scheitert, mit Volldampf vorantreiben, ist das eine Verschwendung von Arbeitskraft und Geld. Zudem macht es in der heutigen Arbeitssituation, wo kaum genügend ausgebildetes Personal gefunden werden kann, keinen Sinn.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Ich bin für die Antworten, v.a. aus dem Volkswirtschaftsdepartement, sehr dankbar. Aber meine Frage war eigentlich einfach: Welches Gewässer ist tatsächlich gemeint? Wenn Sie mir sagen würden, in der Formulierung habe sich ein Fehler eingeschlichen, könnte ich ruhig schlafen und Sie müssten keine Abklärungen vornehmen. Es tut mir leid, aber wenn die Botschaft solche Fehler beinhaltet, zweifle ich ein wenig an der Ernsthaftigkeit, wie solche Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden wollen. Der Werdenberger Binnenkanal fliesst zwischen Lienz und Rüthi in den Rhein, also recht weit entfernt. Das kann doch nicht die Meinung sein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Die Frage ist auch generell zu verstehen. Die Regierung wird diesbezüglich demnächst die Interpellation 51.23.37 «Amphibienschutz: Korridore und Unterführungen für Kantonsstrassen» beantworten. Ich kann so viel vorwegnehmen: Unabhängig von dieser einzelnen Frage wird sich die Regierung sehr stark für den Amphibienschutz einsetzen. Ich kann Ihnen versichern, dieses Thema ist bei uns in hoher Priorität auf der Umsetzungsagenda.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann zu Gschwend-Altstätten: Ich kann nur sagen, dass die Ausführung im 18. Strassenbauprogramm in Koordination mit dem Hochwasserschutzprojekt Binnenkanal und mit der Sanierung der Rietstrasse so geplant ist. Ob die Einleitung so erfolgen würde, wie Sie gesagt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. So tief operativ bin ich in den Projekten nicht drin. Ich kann es aber gerne für Sie abklären.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Teil C, Abschnitt 1.3.1.e [Umweltschutzmassnahmen / Strassenraumgestaltung]. Gschwend-Altstätten: Es wurde mir vorgeworfen, ich sehe in Bezug auf die Strassen rot. Man kann in Bezug auf die Strassen und deren angehängten Projekte auch grün sehen.

Auf S. 71 geht es u.a. um Leitwerke zum Schutz und zum Hin- und Hergehen von Amphibien. Im Naturschutz sehen wir immer wieder, dass Amphibien lange warten müssen und in dieser Zeit überfahren werden. Ich sage dies deswegen, da ich vor rund elf Jahren im Vorgängerprojekt dieser Vorlage eine Frage gestellt habe. Es ging um den Schutz von Amphibien im Rheintal auf der Strasse von Widnau oder Balgach hinaus ins Riet. Ich fragte damals, wann ein Amphibienleitwerk verwirklicht werde. Nun lese ich, dass an dieser Strasse tatsächlich ein Amphibienleitwerk mit Durchlässen usw. erstellt werden soll. Das ist notwendig, das ist sehr gut und aus Naturschutzsicht sind wir dafür sehr dankbar.

Damit ich aber sicher sein kann, diese Verwirklichung noch zu erleben, habe ich eine Frage an die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes: Wurde in der Botschaft allenfalls ein Fluss verwechselt? Es steht, dass diese Wässer in den Werdenberger Binnenkanal eingeleitet werden sollen. Wenn Sie das tatsächlich umsetzen wollen, führt das zu einer Milliardeninvestition und ich würde das mit 100-prozentiger Sicherheit nicht mehr erleben. Vielleicht haben Sie eine Antwort, wie das zu verstehen ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 90:20 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Es ist richtig, dass der Antrag zum Projekt «Unterführung Ochsensand» in der vorberatenden Kommission sehr kurzfristig gestellt wurde. Es ist auch richtig, dass eine vorberatende Kommission dazu da ist, solche Anträge zu behandeln und allenfalls auch aufzunehmen. Der Antrag wurde von einer bürgerlichen Partei gestellt. Nicht eine Streichung war damals das Thema, sondern eine Aufnahme. Deswegen gebe ich Ihnen das Resultat bekannt, wie die Aufnahme zustande kam. Sie kam mit 12:1 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit sehr deutlich zustande.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Als Bewohner dieser Region und Kenner dieser Strecke erlaube ich mir, das Wort zu ergreifen. Das Projekt «Unterführung Ochsensand» ist schlicht und ergreifend absolut sinnvoll. Mit dem langersehnten Doppelspurausbau der Bahnlinie im Rheintal verkehren die Züge zwischen Sargans und St.Gallen ab Dezember 2024 neu im Halbstundentakt. Das wird zu einer deutlichen Zunahme der Schrankenschliessungen beim Ochsensand führen. Um den Verkehrsfluss trotzdem zu gewährleisten, macht die Unterführung Sinn. Es ist auch eine sehr wichtige Strecke für den Busverkehr.

Die Grünen sehen – man sieht es beim Thema Strassen – generell rot. Sie simulieren beim Projekt «Unterführung Ochsensand», es gebe keinen Geh- und Fahrradweg. Dabei übersehen sie in ihrem Antrag kurzerhand, dass ein solcher Weg entlang der Haagerstrasse kurz vor der Realisierung steht. Bei einer solchen Unterführung wird im Bereich Ochsensand selbstverständlich eine Fahrrad- und Fussgängerspur realisiert. Wenn Sie diese Strecke kennen, wissen Sie, dass das die Qualität dieses Geh- und Fahrradwegs deutlich verbessern wird.

Dieser Anti-Strassen-Reflex der Grünen macht also auch vor Verbesserungen von Velowegen und von Busstrecken keinen Halt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schmid-Buchs: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Ich wollte eigentlich nichts dazu sagen, fühle mich aber für unsere Region doch zu einer kurzen Stellungnahme verpflichtet. Wir haben viele Argumente gehört. Für einmal bin ich auch einig mit Schulthess-Grabs auf der anderen Ratsseite.

Wir haben die Kehrichtverbrennungsanlage Buchs, die in diesem Gebiet geplant wird, und die höhere Bahnfrequentierung. Das wird in Zukunft zu mehr Rückstau auf dieser Strasse führen. Zudem ist bereits heute der Werkverkehr zwischen den Industrien von Buchs, Grabs und Haag intensiv. Diese Strecke ist alternativlos für die Betriebe, die hier ihre Transporte durchführen. Sie ist auch alternativlos für viele Menschen, die auf dieser Strecke täglich zur Arbeit fahren, ausser sie möchten einen Umweg in Kauf nehmen.

Zu Schwager-St.Gallen: Man setzt hier sicher kein Geld in den Sand, sondern erleichtert der arbeitenden Bevölkerung den Weg zur Arbeit und dem Gewerbe den Transport von Gütern. Ich glaube, das ist im Interesse von uns allen. Ihre ideologische Haltung interessiert diese Menschen ganz bestimmt nicht.

Die SVP steht für freie Fahrt und für freie Bürger.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen einer Mehrheit der GLP): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wir Grünliberalen unterstützen in dieser Frage grossmehrheitlich den Antrag der vorberatenden Kommission, wenn auch ohne grosse Begeisterung. Eine Verdoppelung der Wartezeiten am Bahnübergang Ochsensand aufgrund des Halbstundentakts der Bahn wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern an dieser dicht befahrenen Strasse nicht zumuten. Angesichts der hohen Projetkosten ist für uns aber klar, dass der Fuss- und Veloverkehr mitberücksichtigt werden muss, damit keine Verkehrsteilnehmenden mit ihrem Leben spielen müssen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Scherrer-Gossau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Ich schliesse mich Schulthess-Grabs an. Die bereits grossen Wartezeiten werden durch den Bahnausbau zusätzlich verschärft. Die Unterführung kann die Mobilitätssituation für sämtliche Verkehrsträger zwischen Buchs und Haag substanziell verbessern. Die Frage, ob ein Fuss- und Veloweg erstellt wird oder nicht, muss separat geklärt werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: Wir wurden von Dudli-Oberbüren aufgerufen, den Antrag zurückzuziehen. Das werden wir nicht tun. Das ist ein typisches Beispiel eines Strassenbauprojekts, für das man viel Geld in den «Ochsensand» setzt. Es geht nicht um eine Förderung des Fuss- und Veloverkehrs. Es geht in erster Linie um ungehinderte und möglichst schnelle Möglichkeiten für den MIV. Wenn die Bahnschranke zwei- oder viermal je Stunde unten ist, wartet ein Fussgänger oder eine Fussgängerin und auch ein Velofahrer oder eine Velofahrerin problemlos diese paar Minuten ab. Wenn wir nicht noch mehr Verkehr auf dieser Strasse wollen, dann behalten wir diese natürliche Regulierungsmassnahme des Strassenübergangs bei. In diesem Sinn sage ich im Gegensatz zu Schorer-St.Gallen: lieber nie als spät.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Der neue öV-Halbstundentakt führt zu einer häufigeren Schliessung des Bahnübergangs Ochsensand. Es kann sein, dass die fristgerechte Einreichung aufgrund von kommunikativen Missverständnissen nicht eingehalten wurde. Aber lieber spät als gar nie. Deshalb möchten wir das Projekt «Unterführung Ochsensand» in das 18. Strassenbauprogramm einbringen. Einerseits wird der Halbstundentakt im öV durchgeführt. Andererseits können so der MIV sowie der Fuss-, Velo- und Busverkehr flüssig weiterfahren. Eine Integration des Fuss- und Velowegs ist bei der Unterführung eingeplant und der Geh- und Veloweg auf der gesamten Strecke steht kurz vor der Realisierung. Ebenfalls ist für den strassengebundenen Verkehr und die Busverbindung nach Liechtenstein ein flüssiger Verkehr sehr wichtig.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Ich gebe Gschwend-Altstätten Recht, dass der Antrag Ochsensand ein bisschen handstreichartig in die vorberatende Kommission gelangt ist.

Wir wurden bereits mündlich über diesen Antrag orientiert und hatten so die Gelegenheit, uns am 18. September 2023 in der Fraktion über die Zustimmung oder Ablehnung zu besprechen. Die Meinungen sind geteilt. Ein Teil unserer Fraktion erachtet diese Unterführung als Luxuslösung, die nicht zwingend nötig ist und einseitig dem MIV zugute kommt. Die andere Gruppe sieht sehr wohl auch Gründe, die für diese Unterführung sprechen.

Was wir wenigstens fordern, ist, dass die Rad- und Fusswege mitgedacht werden. D.h. die Unterführung muss über Langsamverkehrsstreifen verfügen, die selbstverständlich angebunden sind. Es macht keinen Sinn, wenn die zu dieser Unterführung führende Strasse nicht fuss- oder velofahrtauglich wäre, weil sie zu schmal ist.

Fazit: Wenn eine Unterführung, dann ganz klar auch mit einer Verbesserung für den Fuss- und Veloverkehr.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Beim Ochsensand ist ein Geh- und Radweg in Planung, wenn nicht gar in Realisierung. Wenn die GRÜNE-Fraktion diesen Geh- und Radweg nicht unnötig torpedieren möchte, zieht sie den Streichungsantrag wohl besser zurück.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schulthess-Grabs: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeinderätin von Grabs.

Ich muss eine Lanze brechen. Ich bin eine linke Politikerin, nehme oft das Velo, benutze den öV und habe mittlerweile auch ein Elektroauto. Ich muss von der Situation Ochsensand berichten, denn ich bin dort ansässig und brauche diese Strasse oft. Ich sehe auch, dass wir aufgrund des erfreulichen Halbstundentakts nach St.Gallen und Chur eine bessere Anbindung haben. Ich plädiere dafür, dass wir auch für das Projekt «Unterführung Ochsensand» Geld in die Finger nehmen. Zwischen Buchs und Haag mit der Anbindung «Einmündung Grabs» ist bereits jetzt nicht nur im Stossverkehr von einer hohen Frequentierung auszugehen. Mit dem Ausbau der Kehrichtverbrennungsanlage Buchs in der Zone Ochsensand rechnen wir mit zusätzlichem Werkverkehr. Es geht darum, einen Rückstau zu vermeiden, der dann in die Einmündung Grabs oder sogar bis zurück nach Buchs geht und ein Verkehrschaos auslösen würde.

Zu Gschwend-Altstätten: Ich pflichte Ihnen bei, das Leben ist gefährdet, wenn man dort als Fussgänger oder Veloverkehrsteilnehmender unterwegs ist. Deshalb macht das fast niemand. Mit dem Ausbau der Unterführung würde das verbessert werden. Es würden eine Unterführung und ein Veloweg erstellt werden, was ich sehr begrüsse. Es gibt Umwege, die brauche ich auch. Aber es gibt viele Leute, die mit dem Auto zum Arbeitsplatz fahren müssen und diese Strasse benutzen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Anhang, Bauvorhaben der 1. Priorität (A), Kunstbauten. Gschwend-Altstätten beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, das Projekt «Unterführung Ochsensand» zu streichen.

In der ursprünglichen Fassung ist das Projekt «Unterführung Ochsensand» in Grabs nicht in der Liste A enthalten. Offensichtlich war beim Kanton von der Gemeinde selber nichts eingegangen. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission war dafür, dieses Vorhaben nun doch in die Liste A aufnehmen. Es geht um 700'000 Franken und Folgeinvestitionen in der Höhe von 7,5 Mio. Franken bzw. noch mehr.

Wir sprechen uns nicht grundsätzlich gegen ein solches Vorgehen aus, wenn es den normalen Weg nimmt. D.h. eine ordentliche Anmeldung, ein umfassendes Anschauen im Amt selber und dann allenfalls eine Aufnahme in diese Liste. Eine fristgerechte Einreichung ist in diesem Fall nicht erfolgt. Es ist wohl überflüssig zu erwähnen, dass es im Kanton eine Fülle von möglichen Bahnunterführungen oder deren Sanierungen gibt, die weit notwendiger sind als der vorliegende Fall.

Wenn nun beim Ochsensand argumentiert wird, der Fuss- und Veloverkehr müsse oft warten, dann stimmt das leider nicht. Bei der Betrachtung der Situation sehen wir, dass dort kein Fussgänger unterwegs ist, denn er würde bei der Schmalheit dieser Strasse mit seinem Leben spielen. Velofahrer sind auch nur sehr selten zu sehen. Das ist auch gut, denn für die Fussgänger gibt es eine andere Möglichkeit und auch für die Velofahrer gibt es in nächster Nähe einen ausgeschilderten und markierten Weg.

In der Vorlage 36.18.02 «Kantonsratsbeschluss über das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023» wurde ein Rad- und Gehweg aufgenommen. Dieser steht aber noch nicht. Wenn die Gemeinde die Anmeldung dieses Mal verpasst hat, wäre es seriöser, alles gesamthaft zu betrachten und allenfalls anschliessend auch gemeinsam umzusetzen. Das Hineinwursteln einer Vorlage über die vorberatende Kommission, für die kein fristgerechter Antrag erfolgt ist, finde ich gegenüber jenen Gemeinden, die tatsächlich über notwendige Sanierungssituationen verfügen, nicht gerecht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion mit 82:24 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Der Antrag wurde so auch in der vorberatenden Kommission gestellt. Gerne gebe ich Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Der Antrag wurde klar mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es wird ein Engpass beseitigt. Nicht mehr und nicht weniger. Wir brauchen eine bessere Erreichbarkeit unserer Kantonshauptstadt, nicht nur für das Gewerbe, sondern auch für alle, die hier arbeiten und die hier wohnen. Was will man mehr, als den MIV unterirdisch zu führen? Es verkehren täglich 80'000 Fahrzeuge auf der Stadtautobahn. Wenn wir den MIV nach unten verlegen, gibt es oben Platz für uns alle – für Velofahrende, Fussgänger, Flanierende und für die Menschen, die in der Kantonshauptstadt leben und arbeiten. Es entsteht ein neues Quartier in der Stadt St.Gallen – das Güterbahnhof-Quartier. Die Stadt kann sich entwickeln. Und ganz wichtig: es ist nicht nur ein kantonales Thema, es ist ein Thema von regionaler und überkantonaler Wichtigkeit. Es schafft Mehrwert für alle Menschen im Kanton. Was will man mehr?

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Götte-Tübach: Wir haben viele Voten gehört, wie wichtig und wie gut die Verbindung ist oder auch die Frage «Was ist wichtiger?». Was wir nicht vergessen dürfen, ist die Wirtschaft. Wir können nicht die St.Galler Wirtschaft vom Rest der Schweiz abhängen. Bei uns läuft viel über die Strasse, darum gibt es diesen Engpass.

Ich denke an eine unserer wichtigsten Wirtschaftsregionen – das Rheintal. Wenn in St.Gallen infolge zu wenig Kapazität auf der Strasse kein Durchkommen ist, dann wird es von Rorschach bis weit ins Rheintal hoch schwierig, die Güter fristgerecht zu liefern bzw. abzuholen. Zum Glück haben wir noch einen Transport, der auch in diese Richtung vom Rheintal her geht und nicht nur über die Grenze. Tragen wir Sorge zu diesem für unseren Kanton wichtigen Wirtschaftsstandort, der in Rorschach beginnt und im mittleren bzw. oberen Rheintal endet, und schauen wir, dass diese Engpassbeseitigung möglichst schnell vonstattengeht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: Ich habe heute Morgen, wie ich es häufig mache, die Nachrichten verfolgt. Es kam – man höre und staune – ein Fernsehbeitrag über die Stadt St.Gallen im Zusammenhang mit einem aktuellen Gerichtsfall, der gestern wenige Meter von uns entfernt verhandelt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, erwähnte die Moderatorin, dass sie aus einer abgelegenen Gegend in Europa berichte. Die Moderatorin wusste aber nicht, dass die Stadt St.Gallen sage und schreibe vier Autobahnein- und -ausfahrten hat, und jetzt offenbar eine fünfte Autobahnausfahrt plant.

Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung. Die Bevölkerung der Stadt St.Gallen wird die Gelegenheit haben, in einiger Zeit über dieses Vorhaben noch einmal abzustimmen. Demokratie hat es manchmal an sich, dass es Zeit braucht. Geben wir der Bevölkerung der Stadt St.Gallen Zeit, sich noch einmal zu diesem Projekt zu äussern. Wir müssen nichts übereilen und kein Vollgas geben. Wir können abwarten, bis die Bevölkerung von St.Gallen noch einmal abgestimmt hat.

Was die Klärung der Standpunkte im Ständerat zwischen SP und Grünen anbelangt, bin ich auf die Argumentationen gespannt. Auch hätte ich mir gewünscht, dass die Grünliberalen bereits jetzt der Meinung wären, man sollte der Bevölkerung die Zeit einräumen, und dass sie sich hinter den SP-Antrag stellen würden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Locher-St.Gallen zu Benz-St.Gallen: Ich antworte gerne, auch wenn wir keine Fragestunde haben. Der Ständerat hat über das entschieden, über das er entscheiden musste, nämlich über die «3. Röhre Rosenbergtunnel» und die «Teilspange Güterbahnhof». Wenn Sie den Antrag ansehen, dann ist der «Tunnel Liebegg» ebenfalls mit umfasst. Selbstverständlich ist das dann Sache des Kantonsrates. Aber diese Karte schiebe ich zurück. Wie gesagt, mit Ausnahme der Grünen haben alle zugestimmt. Lesen Sie das Protokoll nach, dann sehen Sie genau, wie die Beschlüsse gefasst wurden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Benz-St.Gallen zu Locher-St.Gallen: Ich möchte Locher-St.Gallen fragen, über welche Projekte der Ständerat heute zustimmend entschieden hat. Es gibt ja folgende drei Teilprojekte: «3. Röhre Rosenbergtunnel», «Teilspange Güterbahnhof» und «Tunnel Liebegg».

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Scherrer-Gossau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Mitte-EVP-Fraktion wird dem Antrag der vorberatenden Kommission voller Überzeugung zustimmen. Bei der Engpassbeseitigung handelt es sich nicht um ein Stadt-St.Galler-Projekt. Ja, das Projekt soll in der Stadt St.Gallen realisiert werden und die Stadt St.Gallen soll selbstverständlich entsprechend mitwirken. Die Engpassbeseitigung ist allerdings ein Projekt von überregionaler und sogar interkantonaler Bedeutung und betrifft nicht nur die Stadt St.Gallen. Folglich ist es ein Projekt, über das der Kantonsrat befinden soll. Die Mitte-EVP-Fraktion erachtet das Projekt «Engpassbeseitigung N01/56 St.Gallen mit Teilspange Güterbahnhof und Tunnel Liebegg» als sehr wichtig und wegweisend zugunsten der Erschliessung der gesamten Region. Wir bitten die Regierung, das Projekt mit hoher Dringlichkeit voranzutreiben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Eine seriöse, ideologiefreie Auseinandersetzung mit dem Projekt zeigt auf, dass sich die Ausgangslage nicht schwarz-weiss präsentiert und eine detaillierte Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie Risiken und Chancen angezeigt ist.

Die Befürworter warnen vor einem Verkehrskollaps, sollte das Projekt «Engpassbeseitigung N01/56 St.Gallen mit Teilspange Güterbahnhof und Tunnel Liebegg» nicht umgesetzt werden. Sie versprechen eine signifikante Verkehrsentlastung für ganze Quartiere, insbesondere im Riethüsli. Diese Verkehrsentlastung wird wiederum von den Gegnern vehement bestritten. Sie warnen vor Mehrverkehr, der ebenfalls zu einem Verkehrskollaps führen würde, insbesondere im Zentrum der Stadt St.Gallen.

In einer Verlagerung des unvermeidbaren Verkehrs in den Untergrund sehen wir durchaus Vorteile. Wir sehen auch die negativen Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner, den öV und das Gewerbe in der ganzen Stadt, sollten sich die Szenarien des Kantons bewahrheiten. Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass mehr Strassen grundsätzlich zu mehr Verkehr führen und das Projekt im Konflikt steht zu den Umlagerungszielen der Gesamtverkehrsstrategie des Kantons. Wohlgemerkt wurden kürzlich rund 40 Mio. Franken in den Bau des Ruckhaldentunnels der Appenzeller Bahnen investiert. Es ist eine Tatsache, dass das Projekt enorme Kosten verursacht. Pro Kilometer könnte es rund doppelt so teuer werden, wie die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels. Rund 200 Mio. Franken müssten der Kanton und die Region übernehmen. Trotzdem wäre die unterirdische Halbanbindung nur in eine Richtung, nämlich in Richtung Westen, gewährleistet. Auch eine Tatsache ist es, dass sich die politische Vertretung der Stadtbevölkerung im Stadtparlament mehrheitlich gegen dieses Projekt ausspricht.

Ohne zu tief in die prognostizierten Verkehrsströme gehen zu wollen, erscheinen uns die Zahlen des Bundesamt für Strassen (ASTRA) und des Kantons teils widersprüchlich oder zumindest nicht nachvollziehbar. In der Botschaft wird in Kapitel 3.2 allgemein festgehalten, dass eine Datengrundlage für das Gesamtverkehrsmodell benötigt wird, die in Art, Qualität und Umfang deutlich über dem heutigen Niveau liegt. Allgemein sind noch zu viele Fragen ungeklärt. Welche Auswirkungen hat das Projekt im Stadtzentrum, an der Davidstrasse und St.Leonhard-Strasse oder im Bereich der Oberstrasse? Mehrverkehr auf diesen Bereichen ist prognostiziert. Zusätzliche Lärmschutzmassnahmen sind weitgehend unbestritten. Tempo 30 könnte eine Lösung sein, aber der Kantonsrat wird diese Lösung heute verunmöglichen. Wie hoch wäre allgemein das Preisschild für die benötigten flankierenden Massnahmen und insbesondere auch das Preisschild für die Stadt? Wie teuer wäre der Ausbau der St.Leonhard-Brücke? Müsste die Stadt für diese Kosten alleine aufkommen? Könnte eine Zufahrt über die St.Leonhard-Strasse überhaupt realisiert werden? Stand heute ist stadtauswärts nur das Rechtsabbiegen auf die St.Leonhard-Brücke möglich. Könnten bestehende Gebäude oder Neubauten oberhalb der zwei geplanten Tunnel noch auf Erdwärme umgerüstet werden?

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass wir Grünliberalen dem Projekt äusserst kritisch gegenüberstehen. Es sind für uns zu viele Fragen ungeklärt, um die erwähnte Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie Risiken und Chancen heute abschliessend vorzunehmen. In der Konsequenz werden wir unsere Stimme zum SP-Antrag enthalten, der die Streichung der Gelder für die weitere Projektplanung fordert. Wir werden unsere Position klären, wenn alle notwendigen Fakten und Daten auf dem Tisch liegen. Die uns aktuell vorliegenden Informationen werden nach Ansicht der Grünliberalen den Ansprüchen eines Gesamtprojekts in Milliardenhöhe noch nicht gerecht.

Unsere heutige Enthaltung begründen wir aber auch mit der Hoffnung, dem in dieser Diskussion aufgeladenen politischen Klima etwas Sachlichkeit und Objektivität zurückzugeben. Denn es ist klar: diese Diskussion ist mit dem heutigen Tag noch längst nicht geführt und wir tun gut daran, eine sachliche Diskussionsebene anzustreben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion setzt sich für angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Wenn die SP-Fraktion wichtige Strassenbauprojekte auf jeden Fall verhindern möchte, ist das ihr Ding. Sie müssen sich jedoch gleichfalls um eine Eindämmung der ungezügelten Zuwanderung kümmern. Das Resultat ungebremster Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen, Sozialwerke sowie auf Raumplanung, Infrastruktur und unsere Umwelt wird immer offensichtlicher. Aber da bieten Sie uns bekanntlich keine Hand. Sie hätten vorgestern Gelegenheit dazu gehabt. Bevor der Strassenverkehr vollends kollabiert und damit wohl auch die Wirtschaft und mit ihr unsere Sozialwerke mit in den Abgrund zieht, sind entsprechende bauliche Massnahmen unumgänglich. Nur am Rande: die Streichung dieses Projekts hätte auch direkten Einfluss auf den öV, der bereits heute die theoretisch erforderliche Kapazität nicht bereitstellen kann.

Dieses Votum gilt auch für den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 1 Abs. 3. Wir lehnen die Streichungsanträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident der IG Engpassbeseitigung.

Ich spreche auch als Stimmbürger, Steuerzahler, Industrievertreter und Gewerbetreibender der Stadt St.Gallen und möchte mich nicht auf die gehörten ideologischen Diskussionen einlassen. Das Stadtparlament St.Gallen hat dem Begehren im Moment nicht widersprochen und diesen Beschluss über die Richtplanung gefasst. Ich möchte darauf nicht eingehen.

Es ist interessant, wenn die rote und grüne Seite immer wieder betont, sie spreche im Namen der Stadt St.Gallen. Ich spreche im Namen der Bevölkerung der Stadt St.Gallen. Diese hat mit 63 Prozent die Initiative «Für ein lebendiges Areal Güterbahnhof ohne Autobahnanschluss» der SP, die das Projekt verhindern wollte, verworfen. Die Stimmbeteiligung betrug 64 Prozent. Ich stelle fest, dass das eine Demokratie und ein Demokratieverständnis von Fall zu Fall ist. Man ist dann für Volksentscheide, wenn sie einem entsprechen und sonst nicht.

Dass das Projekt dringend ist, möchte ich nicht wiederholen. Ich möchte Ihnen aber eine Neuigkeit bekanntgeben: vor einer Stunde hat der Ständerat dem Projekt zugestimmt. Einzig die Grünen waren dagegen. Nicht einmal die SP war dagegen. Das müssen Sie vielleicht klären.

Ich bin der klaren Auffassung, dass es ein Jahrhundertprojekt ist. Dieses verdient unsere Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche für die Grünen, die Steuerzahlerinnen und den öV. Mögen Sie sich erinnern, dass gewisse Kreise in diesem Saal – ich glaube, es war sogar die Mehrheit – den tiefen Wunsch hatten, der Kanton möge seine Ressourcenkraft so stärken, dass er im Finanzausgleich zu einem Geberkanton mutiert? Mutet es da nicht paradox an, wenn dieselben Kreise nun ultimativ und sofort einen Tunnel fordern, der dazu führen wird, dass noch mehr Ressourcenkraft aus dem Kanton ins schöne Appenzellerland fliessen wird? In jenen Gemeinden locken tiefe Steuern, eine intakte Landschaft und mit dem Tunnel ein komfortabler Weg zur Arbeit. Steuerökonomisch ist dieser Tunnel komplett falsch. Wir untergraben damit die Anstrengungen der Regierung, die Ressourcenkraft zu stärken.

Der Tunnel Liebegg ist auch komplett falsch im Hinblick auf das Ziel, mehr Verkehr mit dem öV zu bewältigen statt mit dem MIV. Es ist verkehrsökonomisch falsch, die Appenzeller Bahnen, die bald mit einem Viertelstundentakt unterwegs sind, mit dem Strassentunnel Liebegg zu konkurrenzieren. Alle Anstrengungen sind vergeblich, wenn wir gleichzeitig dem Auto solche roten Teppiche ausrollen. Das Ziel, die Erreichbarkeit der Stadt und Region St.Gallen, ist auch ohne den Strassentunnel sichergestellt.

Sie werden mir vorwerfen, den MIV und den öV ideologisch gegeneinander auszuspielen. Ich verwahre mich jetzt schon dagegen. Ausspielen wäre der falsche Begriff. Es geht um ungünstige Konkurrenz und um falsche Anreize. Das sind klar ökonomische Themen, nicht ideologische. Wir sind uns in der Zielsetzung einig, wie die Gesamtverkehrsstrategie es vorsieht, dass das Verkehrswachstum möglichst mit dem öV und Langsamverkehr aufgefangen werden muss. Ich habe bis jetzt kein Votum gehört, das dieses Ziel in Frage gestellt hätte.

Bitte bedenken Sie, was Sie da anrichten und verzichten Sie auf diesen Tunnel.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es gibt keine andere realistische Lösung, welche die Anliegen der verschiedenen Betroffenen (Bewohnerinnen, Bewohner, Gewerbe, Pendler, Wirtschaft und Logistik), denen das Leben in und um die Stadt ebenso wichtig ist, löst. Kein Bau des Zubringers Güterbahnhof und der Engpassbeseitigung verhindert nicht nur, den Verkehr vernünftig und mit 95 Prozent unterirdisch zu kanalisieren, sondern schwächt auch die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere in den betroffenen Quartieren. Durch die Engpassbeseitigung mit drei Teilprojekten wird eine Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden geschaffen. Denn die Autos, Lastwagen, Busse und Motorräder können die Tunnel benutzen, was oberirdisch v.a. in den Quartieren Lebensqualität schafft.

Es wurde das Quartier Riethüsli erwähnt. Dieses wird heute täglich von rund 12'000 Motorfahrzeugen durchfahren und soll mit über 70 Prozent entlastet werden. Da soll jemand sagen, das steigert nicht die Lebensqualität?

Wenn die Engpassbeseitigung und damit auch der Zubringer Güterbahnhof nicht realisiert werden, droht zumindest in Teilen der Stadt der definitive Verkehrskollaps. Denn es ist ideologische Träumerei, dass die Verkehrsteilnehmenden plötzlich verschwinden sollen. Übrigens, auch E-Fahrzeuge, E-Busse und Velos brauchen vernünftige Strassen.

Zudem bezahlt der Bund vier Fünftel des Gesamtprojekts. Es ist eine riesige Chance, ein gravierendes, regionales Verkehrsproblem mit hoher finanzieller Unterstützung des Bundes zu finanzieren. Dabei handelt es sich um eine Lösung, die auch auf Bundesverkehrszahlen basiert und den notwendigen und richtigen Modalsplit der Zukunft bereits berücksichtigt.

Im Jahr 2016 hat das St.Galler Stimmvolk die Initiative «Für ein lebendiges Areal Güterbahnhof ohne Autobahnanschluss» mit 63 Prozent deutlich abgelehnt. Das ist auch vom Stadtparlament St.Gallen zu akzeptieren. Denn Verweigerung bringt für niemanden eine Lösung. Es braucht gemeinsame Lösungen, die alle Bedürfnisse berücksichtigen. Nur so können bessere Mobilitätslösungen ermöglicht werden und die Aufenthaltsqualität – auch für die Stadt St.Gallen – massiv gesteigert werden kann.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Anhang, Bauvorhaben der 1. Priorität (A), Umfahrungsstrassen. Schmid-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion das Projekt Nr. B01.1.004.025 «Zubringer Güterbahnhof Region» zu streichen.

Sie können in der Begründung des Antrags lesen, dass die Frequenzen auf der Teufenerstrasse im Riethüsli – dem Zubringer für den Tunnel Liebegg – mehr oder weniger konstant sind. Es sind rund 12'000 Fahrzeuge je Tag. Das sind Zahlen und keine Ideologien. Wenn die Anzahl Fahrzeuge je Tag mehr oder weniger konstant ist, braucht es keinen Tunnel. Es gibt aber sehr wohl ein Problem auf der Teufenerstrasse. Zu Spitzenzeiten herrscht Stau, in dem auch der öV stecken bleibt. Das ist das Hauptproblem, das gelöst werden muss. Die Lösung kann aber mit Sicherheit nicht das Mammutprojekt von 1,4 Mrd. Franken sein. Dieser Lösungsansatz ist eine Problemlösung aus dem letzten Jahrhundert. Moderne Verkehrslösungsansätze setzen auf die Mobilität der Zukunft, nämlich den öV, Fuss- und Veloverkehr. Jeder Ausbau von Strassen führt zu Mehrverkehr. Das ist mehrfach bewiesen.

Ich höre Sie schon sagen, dass wir nicht die Wahlfreiheit der Verkehrsteilnehmenden einschränken dürfen und Strassen wie öV gleich fördern sollen und nicht die eine Verkehrsart gegen die andere ausspielen sollen. Dieser Aussage liegt ein Denkfehler zugrunde. In einer Welt oder Stadt, in der immer weniger Platz ist, und in der wir dringend CO2 reduzieren müssen, muss klar auf den öV, Fuss- und Veloverkehr gesetzt werden, da diese Verkehrsarten viel weniger Platz brauchen und viel umweltfreundlicher sind – also viel effizienter. Die beiden Verkehrsarten öV und MIV sind nicht gleichwertig und sollen nicht gleich gefördert werden. Selbstverständlich bleibt es jedem Autofahrer und jeder Autofahrerin unbenommen, mit dem Auto in die Stadt zu fahren, wenn er oder sie das will. Falls die Pendler und Pendlerinnen merken, wie bequem sie die Stadt mit dem öV erreichen können, bleibt mehr Platz auf den Strassen für den Verkehr, der auf das Auto angewiesen ist, z.B. Handwerker, Lieferdienste usw.

Rund 200 Mio. Franken wird der Anschluss Liebegg den Kanton kosten. Das ist die Hälfte des Vier-Jahres-Programms für den Strassenbau. Falls wir nicht massiv die Motorfahrzeugsteuer erhöhen wollen, muss ein Teil dieses Tunnels vielleicht sogar aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden. Dann fehlt das Geld an anderen Orten.

Eine andere volkswirtschaftliche Überlegung: Wie sinnvoll ist unser Handeln, nach der vor wenigen Jahren erfolgten Modernisierung der Appenzeller Bahnen mit dem Ruckhaldetunnel und einer neuen Fahrzeugflotte, jetzt das Rad wieder zurückdrehen zu wollen, indem wir den Strassenverkehr ins Appenzellerland fördern? Zuerst bauen wir den öV massiv aus und dann lassen wir die Leute nicht umsteigen, sondern fordern gleichzeitig nochmals einen Ausbau auf der Strassenseite.

Noch etwas zu den Verkehrszahlen: Bis vor zehn Jahren hiess es, dass nur rund ein Drittel der Fahrzeuge auf der Teufenerstrasse die Autobahn in Richtung Westen benutzen. Ich gehe davon aus, dass sich diese Zahl nicht gross geändert hat. Nur dieser Drittel wird somit vom Tunnel Liebegg direkt profitieren. Nach den heutigen Aussagen soll aber nur ein Drittel der Fahrzeuge die Teufenerstrasse in Richtung Stadt benutzen. Zwei Drittel sollen im Tunnel sein. Somit auch all jene Fahrzeuge in Richtung Rorschach, die im Kreisel Güterbahnhof den Tunnel verlassen müssen und über die St.Leonhard-Brücke auf das Autobahnnetz fahren, um nach Rorschach zu gelangen. Wir erachten diese Angabe, dass alle Autofahrerinnen und Autofahrer das wirklich so machen werden, als viel zu optimistisch. In Wirklichkeit wird die Verkehrsreduktion auf der Teufenerstrasse nicht zwei Drittel sein. Die Strasse wird sich sehr schnell wieder auffüllen, wie die Vergangenheit mehrfach zeigte.

Der letzte Grund: Das Stadtparlament St.Gallen hat kürzlich an seiner Sitzung das Projekt Anschluss Güterbahnhof mit Tunnel Liebegg aus dem Richtplan gestrichen und damit klar zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt St.Gallen dieses Projekt so nicht will und sich für eine zukunftsträchtigere Lösung stark macht. Das sollte auch der Kantonsrat zur Kenntnis nehmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion mit 91:15 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion): Die SP-Fraktion hat sehr grosses Verständnis für die Argumentation und die Begründung des Antrags. Dennoch unterstützt die SP die Rückweisung nicht geschlossen.

Die Förderung des Modalsplits ist und bleibt ein grosses Anliegen, das unbedingt weiterverfolgt und mit entsprechenden Massnahmen gefördert werden muss. Mit einer Rückweisung des Strassenbauprogramms lösen wir diese Forderung jedoch wohl kaum. Insbesondere sind etliche Vorhaben im 18. Strassenbauprogramm für Verbesserungen des Fuss- und Veloverkehrs, Strassenraumgestaltung und der Infrastruktur für öV eingestellt. Diese Vorhaben und Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr sind entsprechend umzusetzen und die Finanzierung dafür mit dem Strassenbauprogramm sicherzustellen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Kommissionspräsident: Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Antrag in der vorberatenden Kommission so nicht gestellt wurde. Es war aber zu spüren, dass seitens der Grünen immer ein gewisser Druck gegenüber den Strassen da war.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Aus Sicht der FDP ist es richtig, dass jeder Verkehrsträger in die Überlegungen einbezogen und die Erschliessung über Schiene und Strasse möglichst optimal und gemäss einem modernen Modalsblick gewährleistet wird. Wenn wir das aktuelle Strassenprogramm betrachten, dann sind alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Rund 36 Prozent der Gelder werden für Projekte für den Langsamverkehr, den öV und die Verkehrssicherheit eingesetzt, die notabene vom motorisierten Individualverkehr finanziert werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Es liegt ein Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession