Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das 7. öV-Programm für die Jahre 2024 bis 2028 (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2024 bis 2028)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.23.01
TitelKantonsratsbeschluss über das 7. öV-Programm für die Jahre 2024 bis 2028 (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2024 bis 2028)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung10.5.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung10.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 9. Mai 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 12. Juni 2023
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 23. August 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.9.2023Gesamtabstimmung105Zustimmung0Ablehnung15
20.9.2023Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag105Zustimmung0Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das 7. öV-Programm für die Jahre 2024 bis 2028 mit 105:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission für einen Auftrag mit 105:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Zur Diskussion steht der Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Struktur

Auftrag

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen zu Regierungsrätin Hartmann: Bitte entschuldigen Sie, dass ich nach der Regierung spreche. Mobilität kostet – und sie kostet immer mehr. Wir können es uns nicht leisten, auf jene Verkehrsträger zu setzen, die nicht effizient sind und die Kosten über das Ganze hinweg untragbar machen. Der Strassenunterhalt wird immer teurer. Wir werden noch über den Strassenbaufonds und die Kosten der Verkehrspolizei diskutieren.

Wir sollten uns darauf konzentrieren, dass wir nicht nur den öV weiter stärken, was auch sehr viel Geld kostet. Wenn wir gleichzeitig den Strassenbau weiter forcieren, geben wir das Geld doppelt und dreifach aus. Jede Engpassbeseitigung führt dazu, dass wir in ein paar Jahren zwei bis drei neue Engpässe haben, die es zu beseitigen gilt. Das perfekte «Perpetuum mobile» für den Strassenbau. Hier müssen wir einen Schlusspunkt setzen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Vollknoten St.Gallen ist aus Sicht der Regierung zwingend notwendig, wenn wir innerhalb von rund 55 Minuten von St.Gallen nach Zürich oder umgekehrt kommen wollen. Die entsprechenden Bestrebungen sind darin begründet, umsteigefreie bzw. v.a. keine Anschlussbrüche bei Reisen von Zürich über St.Gallen ins Rheintal oder umgekehrt beklagen zu müssen. Dies bedingt aber auf der Strecke zwischen Winterthur und St.Gallen eine Leistungssteigerung. D.h., die Reisezeiten zwischen Winterthur und Zürich müssen entsprechend beschleunigt werden. Dies wird umso stärker notwendig sein, weil die Wankkompensation-Technologie nicht mehr realisiert werden kann.

Wir haben uns deshalb zusammen mit den Ostschweizer Regierungen dafür eingesetzt, dass wir den Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern zuhanden der zuständigen Kommissionen ein entsprechendes Schreiben unterbreiten und auf die wesentlichsten Grundzüge der Ostschweizer Forderungen bezüglich der künftigen öV-Ausbauschritte im Bereich Bahn eingehen. Das sind die Leistungssteigerung zwischen Winterthur und St.Gallen sowie der Anschluss in den Meilibachtunnel. Selbstverständlich sehen wir auch gemeinsam, u.a. mit dem Kanton Graubünden, zu einem späteren Zeitpunkt eine Realisierung der Doppelspur Tiefenwinkel bei Murg im Kanton St.Gallen vor, um eine Beschleunigung zwischen Pfäffikon und Chur zu erreichen und die Fahrplanstabilität weiter zu optimieren. Aus Sicht der Ostschweizer Regierungen wird es auch notwendig sein, den auf Vielfalt erwähnten Verspätungszustand des Eurocity München–Zürich aus dem Taktfahrplan zu entflechten und diesen dann nicht mehr so zu führen, dass es weitere Verspätungen auf dem regulären Fahrplan geben kann oder wird.

Ich möchte noch auf ein paar Hinweise aus den Voten eingehen. V.a. Scherrer-Gossau hat mich mit zwei Stichworten etwas herausgefordert. Er hat gesagt, Mobilitätshubs seien nicht sinnvoll. Da muss ich entgegenhalten. Die Mobilitätshubs sind genau eine Strategie, die wir nicht sofort, aber sukzessive umsetzen wollen. Dabei kommen durchaus auch Widersprüche oder unterschiedliche Anliegen allein aus dem Raum Agglomeration St.Gallen zum Tragen. Die Stadt St.Gallen möchte weniger Busse, die hintereinander vom Bahnhof via Marktplatz fahren. Das führt dazu, dass wir das Hubsystem weiter ausbauen oder optimieren möchten. Deshalb fährt der Bus 151 dann den Bahnhof Winkeln an, mit der Möglichkeit, auf die Bahn umzusteigen. Der Hub Wittenbach wird mit dem Fahrplanwechsel ebenfalls umgesetzt. Nicht alle Massnahmen werden von heute auf morgen umgesetzt werden können, sondern die nächsten paar Jahre andauern.

Als weiterer Standpunkt wurde die Elektrifizierung der Busse genannt. Diesbezüglich scheint mir der Hinweis mitgeschwungen zu sein, man könne durchaus auch Wasserstoffbusse einsetzen. Das mag alles möglich sein. Es wurde heute dazu auch die Interpellation 51.23.66 «Gegen eine einseitige Elektrobusstrategie: St.Gallen soll auch auf Wasserstoff, synthetischen Brennstoff und weitere Alternativen setzen!» eingereicht. Ohne dass ich diese bereits beantworten möchte, muss ich einen Verweis anbringen. Der Kantonsrat hat vor drei Jahren im Bericht 40.20.03 «Elektromobilität im Kanton St.Gallen» u.a. die E-Bus-Strategie beraten. Im Anhang 2 zum Bericht der Regierung vom 28. April 2000 haben wir auf S. 29 ff. darauf hingewiesen, dass wir durchaus offen sind gegenüber den Technologien bzw. dem Einsatz der entsprechenden fossilen bzw. nicht mehr fossilen Brennstoffe. Auch Brennstoffzellen waren ein Thema. Die Transportunternehmen wurden nun alle eingeladen, ihre Umstellungskonzepte einzureichen. Ich gebe zu, dass im Moment der grösste Teil auf Elektrizität beruht und die Umstellung noch dauern wird. Als Beispiel nenne ich die Linie Buchs–Grabs–Wildhaus–Nesslau: Da müssen zuerst die entsprechenden Anlagen in Wildhaus gebaut werden, bevor im November 2024 der E-Bus das erste Mal auf dieser Strecke verkehren kann.

Auf der grossen schweizerischen Ebene haben wir durchaus Konsens, wofür ich mich herzlich bedanke. Es war mir wichtig, Ihnen meine Einschätzung zu den eher operativen Themen mitzuteilen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Vorlagen ist einzutreten und der Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die beiden Vorlagen 36.23.01 und 36.23.02 wurden unter dem Dach der Gesamtverkehrsstrategie ausgearbeitet. Die Sammelbotschaft erlaubt es, alle Verkehrsarten gut aufeinander abzustimmen und den Investitionsaufwand entsprechend zu minimieren.

Das 17. Strassenbauprogramm läuft Ende 2023 aus. Die vorgesehenen Planungen bzw. Bauvorhaben konnten abgeschlossen werden, insbesondere die wichtigen Umfahrungen Wattwil und Bütschwil. Das 18. Strassenbauprogramm sieht bezüglich kantonaler Grossprojekte vor, dass das Vorhaben zur Engpassbeseitigung einschliesslich Güterbahnhofzubringer und der Nationalstrassenanschluss Witen mit Zubringer Rorschach zur Baureife gebracht werden. Zudem enthält das Strassenbauprogramm viele weitere mittlere Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öV. Wir haben noch nie so viele Gelder für den Fuss- und Veloverkehr eingestellt – rund 100 Mio. Franken.

Die Erfahrung zeigt aber auch, dass nicht alle Projekte realisiert werden können. Das hat nicht nur mit mangelnden Ressourcen auf Kantons- oder Gemeindeebene zu tun, sondern v.a. mit Einsprachen. Wir werden deshalb voraussichtlich nur rund 400 Mio. Franken umsetzen können. Gesamthaft ergibt sich für das Strassenbauprogramm ein Finanzbedarf von rund 1,2 Mrd. Franken. Aufgrund der Überbuchung des Programms wird die aufgezeigte Verschuldung von rund 24 Mio. Franken voraussichtlich nicht eintreffen. Es freut mich sehr, dass in der vorberatenden Kommission fast alle Gross- und Kleinprojekte ohne Diskussionen durchgegangen sind. Das zeigt, dass das Bau- und Umweltdepartement und das Tiefbauamt zusammen mit den Gemeinden gute Arbeit geleistet hat. In der vorberatenden Kommission wurden v.a. politische Grundsatzdiskussionen geführt.

Zum Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion: Sie möchten die Vorlage mit der Begründung zurückweisen, dass das Strassenbauprogramm im Widerspruch zur Gesamtverkehrsstrategie stehe. Dem möchte ich aus folgenden Gründen entschieden entgegentreten: Die Gesamtverkehrsstrategie des Kantons hat vier Oberziele, die zur Beurteilung der Anträge für das 18. Strassenbauprogramm herangezogen wurden.

Das Oberziel «Erreichbar» definiert die Sicherstellung der inner- und ausserkantonalen Erreichbarkeit. Darunter fallen z.B. das Projekt Engpassbeseitigung St.Gallen, das die Erreichbarkeit der Stadt mit der Region St.Gallen verbessern wird, die im 18. Strassenbauprogramm enthaltenen Geh- und Radwegprojekte, welche die Erreichbarkeit für Velofahrende verbessern, sowie die Projekte zu Busspuren und Priorisierung des öV, welche die Erreichbarkeit für den öV sicherstellen.

Das Oberziel «Ökologisch» definiert die Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs. Die im 18. Strassenbauprogramm enthaltenen Lärmsanierungsmassnahmen reduzieren die Belastung der Bevölkerung durch Lärm. Zudem werden weiterhin Konzepte und Pilote für Strassenentwässerungsanlagen, die v.a. Gewässerschutzgebiete tangieren, erarbeitet.

Das Oberziel «Solidarisch und Sicher» definiert die Berücksichtigung der Sicherheit und die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden. Im Rahmen des vorliegenden Programms werden weitere 21 Unfallschwerpunkte saniert und das Programm zur Sanierung der Verkehrssicherheit an Fussgängerübergängen weitergeführt, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit an den Kantonsstrassen weiter zu erhöhen. Die im 17. Strassenbauprogramm begonnene Umsetzung des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SR 151.3; abgekürzt BehiG) an Bushaltestellen wird weitergeführt. Zudem werden viele Projekte im Bereich Veloverkehr umgesetzt, um die Velofahrenden besser vom MIV zu trennen.

Das letzte Oberziel «Finanzierbar und Wirtschaftlich» definiert die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des staatlichen Mitteleinsatzes und die Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Verkehrs. Die im 18. Strassenbauprogramm erschienenen Massnahmen wurden selbstverständlich priorisiert. Die Priorisierung stellt u.a. sicher, dass der Mitteleinsatz dort erfolgt, wo der Nutzen am grössten ist. Dies wurde u.a. mit Zweckmässigkeitsbeurteilungen sichergestellt.

Die von den Grünen zitierte Passage der Gesamtverkehrsstrategie ist aus dem Kontext gerissen. Nach dem kantonalen Richtplan richtet der Kanton das Verkehrsangebot auf eine konzentrierte Siedlungsentwicklung aus. Verkehr ist nicht Selbstzweck, sondern untrennbar mit der Siedlungsentwicklung und dem wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Umfeld verbunden. Raumkonzepte und eine verkehrsträgerübergreifende Planung sind Voraussetzung zur Bewältigung der grossen verkehrlichen Herausforderungen. Eine grenzüberschreitende Betrachtung in funktionalen Räumen ist erforderlich. Das Ziel der Gesamtverkehrsstrategie ist und bleibt, den zusätzlichen Verkehr möglichst über den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr aufzufangen. Die geübten Äusserungen fokussieren stark auf die Koordination von Siedlung und Verkehr, da ein grosser Teil der bereits eingezonten Flächen, die nicht im urbanen Raum liegen, meist eine schlechtere öV-Erschliessung aufweisen. Wir gehen aber dort von einem Bevölkerungswachstum aus. Dieses löst Mobilitätsbedürfnisse aus, die an diesen Orten nicht vollständig durch den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr abgedeckt werden können. Das ist eine Realität. Aber auch Massnahmen, die den MIV verflüssigen, kommen dem öV zugute. Die Hauptaussage der Passage ist, dass die Siedlungsentwicklung hauptsächlich an zentraler Lage mit guter öV-Erschliessung erfolgen soll und die Verkehrsinfrastrukturen v.a. an diesen Orten darauf fit gemacht werden können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die GRÜNE-Fraktion beantragt Rückweisung der Vorlage 36.23.02 an die Regierung mit dem Auftrag, «dem Kantonsrat anstelle eines Strassenbauprogramms ein Strassenplafonierungs- und -unterhaltsprogramm zu unterbreiten unter Berücksichtigung eines Kostendachs von 450 Mio. Franken».

Auch ich nehme für meine Fraktion in Anspruch, dass wir nicht ideologisch argumentieren. Dennoch stellen wir einen Rückweisungsantrag, den ich kurz begründen möchte. Vorweg, die Vorlage 36.23.01 unterstützen wir. Wir stehen hinter dem Ausbau des öV-Vollknotens St.Gallen. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist der zweite Flügel Gesamtvorlage, die Vorlage 36.23.02.

Die beiden Vorlagen stehen unter dem Dach der Gesamtverkehrsstrategie. Eigentlich wäre es die Aufgabe der Regierung und der Verwaltung, die vorliegenden Vorhaben abzuklopfen, ob sie dieser Gesamtverkehrsstrategie entsprechen oder nicht. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabe zu wenig konsequent gemacht wurde. Bereits vor fünf Jahren bei der Vorlage 36.18.02 «Kantonsratsbeschluss über das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023» gab es einen Rückweisungsantrag, der von Wick-Wil im Namen der SP-GRÜ-Fraktion vorgetragen wurde. Die Situation hat sich seither nicht verändert. Ich sehe die Gesamtverkehrsstrategie erneut nicht abgebildet im Strassenbauprogramm. Wir stellen deshalb den Antrag auf Rückweisung mit dem Auftrag, aus dem Strassenbauprogramm ein Strassenplafonierungs- und -unterhaltsprogramm zu machen.

Wenn wir unsere Politik nicht ideologisch vorantreiben wollen, dann müssen wir die uns vorgenommenen Strategien ernst nehmen. Eine Strategie ist so gut wie deren Umsetzung. Mich würde interessieren, wann wir von der Regierung einen Bericht zur Zielerreichung der Gesamtverkehrsstrategie erhalten. In dieser wird klar und deutlich darauf hingewiesen, dass das Verkehrswachstum v.a. mit einer Verschiebung des Modalsplits aufgefangen werden soll. Für mich scheint das klar nicht der Fall zu sein. Im Gegenteil, man rechnet mit einem weiteren Verkehrswachstum. In der Beratung der vorberatenden Kommission wurde die Frage gestellt, warum man mit der Autobahnverbindung S18 der beiden Autobahnen auf der Schweizer Seite und der österreichischen Seite noch nicht weiter sei. Es wurde dann ausgeführt, dass Österreich für das Vorwärtskommen keine Hand biete. Im Unterschied zur Schweiz und zum Kanton St.Gallen verfügt Österreich über ein Bundesamt für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Wir sollten nicht nur in der Schweiz, sondern auch in unserem Kanton, über ein entsprechendes Departement verfügen, das sich diesen Themen verschreibt. Weiter sollten wir die bereits formuliert vorliegenden Strategien umsetzen. Mit der Rückweisung spielen wir der Regierung den Ball zurück, damit sie die weiteren Strassenbauprojekte unter den Zielen der Gesamtverkehrsstrategie noch einmal abklopft.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir erachten dieses Geschäft als sehr wirtschaftsrelevant. Die Erreichbarkeit ist für einen attraktiven Standort zum Wohnen und Arbeiten ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die St.Galler Wirtschaft und insbesondere das St.Galler Gewerbe brauchen kurze und schnelle Wege. Die Vorlage in einer Sammelbotschaft erlaubt es, alle verschiedenen Verkehrsarten möglichst optimal aufeinander abzustimmen. U.a. sollen die Infrastrukturentwicklung des MIV und des öV koordiniert und der Investitionsaufwand gesamthaft minimiert werden. Entsprechend unterstützt die Wirtschaftsgruppe die Massnahmen im 7. öV-Programm und im 18. Strassenbauprogramm.

Bei den zusätzlichen personellen Mitteln von 6 Mio. Franken erwarten wir, dass die Finanzierung im Zug der Budgetberatung durch die Finanzkommission in der Gesamtschau der Personalaufwandentwicklung geprüft wird. Die Wirtschaftsgruppe stimmt den Anträgen der vorberatenden Kommission bzw. dem Antrag der Regierung zu.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir erachten es grundsätzlich als sinnvoll, das 18. Strassenbauprogramm und das 7. öV-Programm für die Jahre 2024 bis 2028 unter dem strategischen Dach der Gesamtverkehrsstrategie in einem Gesamtprojekt zusammenzufassen. So können sie optimal aufeinander abgestimmt und der Investitionsaufwand insgesamt minimiert werden.

Wir führen heute eine wichtige Diskussion und es liegt in der DNA der Grünliberalen, dass wir diese Diskussion nicht ideologisch führen. Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Die Kosten, die sie verursacht, werden aber ungenügend von den Verursachern getragen. Mobilität ist heute zu billig verfügbar, wird entsprechend übermässig nachgefragt und wächst in der Schweiz und im Kanton – wir haben es in der Botschaft gelesen – seit Jahren ungebremst. Das Verursacherprinzip ist für uns einer der entscheidenden Schlüssel zu einer nachhaltigen Mobilität und zur Lösung der heutigen Kapazitätsprobleme. Dass Begriffe wie «Verursacherprinzip», «Kostenwahrheit» oder «Anreizgestaltung» in einer Botschaft mit dem Titel «Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2024 bis 2028» fehlen, ist bedauerlich.

Im Sinn der Verkehrsverlagerung, die neben der Verkehrsvermeidung die zweite Säule einer sinnvollen Verkehrspolitik darstellt, begrüssen wir insbesondere die im 7. öV-Programm vorgesehenen Angebotsverbesserungen in verschiedenen Regionen des Kantons. Ebenso begrüssen wir, dass bei allen Bahnausbauten auch Anpassungen im regionalen und lokalen Busnetz vorgesehen sind, damit möglichst viele Personen von den geschaffenen Vorteilen profitieren können.

Beim 18. Strassenbauprogramm ist nochmals zu betonen, dass wir diese Diskussion nicht ideologisch führen wollen. Es ist wichtig, im Einzelfall über Sinn oder Unsinn einzelner Strassenbauprojekte, über die Gestaltung einer Bushaltestelle oder über die Einführung einer Tempo-30-Zone zu entscheiden. Generell sind wir uns bewusst, dass der elektrifizierte, wohl autonome und hoffentlich klimafreundliche und effiziente Individualverkehr der Zukunft ebenfalls auf ein intaktes Strassennetz angewiesen sein wird. Uns allen sollte aber klar sein, dass der Bau zusätzlicher Strassen die heutigen Verkehrsprobleme nicht löst, sondern nur verlagert. Das zeigt ein Blick auf die vergangenen Jahrzehnte. Folgerichtig wird in der Gesamtverkehrsstrategie festgehalten, dass das künftige Verkehrswachstum durch den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr aufgefangen werden soll. Ob dieses Ziel ernst gemeint ist, darf allein schon aufgrund der im Strassenbauprogramm enthaltenen Geldsummen bezweifelt werden. Das Strassenbauprogramm umfasst Projekte im Bereich der Kantonsstrassen mit Gesamtkosten von rund 550 Mio. Franken, insgesamt ergibt sich ein Finanzbedarf von knapp 1,3 Mrd. Franken, also nochmals mehr als im letzten Strassenbauprogramm.

Es ist nicht unsere Absicht, die Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen. Wir sehen ein, dass wir auf alle angewiesen sind. Dass die Zeichen und Probleme unserer Zeit im Kanton verstanden sind, wagen wir angesichts der Vorlage und einzelner Vorstösse jedoch zu bezweifeln.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Scherrer-Gossau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtrat von Gossau.

Die Mitte-EVP-Fraktion hat die Botschaft der Regierung mit Anhängen studiert und ist einstimmig für Eintreten, da der Strassenunterhalt ohnehin eine zwingende Aufgabe darstellt und nicht verhandelbar ist. Wir erachten die Abstimmung des Strassenbauprogramms mit den einzelnen Agglomerationsprogrammen als äusserst wichtig und teilweise nicht vollständig erfüllt. In Zukunft muss diese Abstimmung verbessert werden. Wir anerkennen, dass die Umsetzung von Projekten ressourcenintensiv und oft schwierig ist. Nichtsdestotrotz muss alles darangesetzt werden, dass die gewünschten und notwendigen sowie im Rahmen der Agglomerationsprogramme beim Bund eingereichten Projekte konsequent umgesetzt werden können. Weiter soll die Elektrifizierung der Busfahrzeuge verfolgt und vorangetrieben werden. Allerdings ist den lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, und insbesondere sollen weitere alternative Energien, wie z.B. Wasserstofffahrzeuge, geprüft und wo sinnvoll eingesetzt werden.

In der vorberatenden Kommission haben wir zur Kenntnis genommen, dass uns der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes versichert hat, dass der Kanton zukünftig nicht mehr für Defizite des öV-Angebots des Fürstentums Liechtenstein aufkommen muss.

Einer grundsätzlichen Änderung der Finanzierung der Verkehrspolizei stehen wir eher kritisch gegenüber. Wenn überhaupt, soll diese Betrachtung der Finanzen im Rahmen der Vorlage «Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen» gemacht und allfällige Änderungen vorgeschlagen werden. Kritisch sehen wir auch die Erstellung von Mobilitätshubs, wenn dadurch zukünftig zu viele Pendlerinnen und Pendler umsteigen müssen. Dies ist für öV-Nutzende nicht attraktiv und soll nach Möglichkeit vermieden werden. Wir erwarten zudem, dass konsequent und hartnäckig – trotz dem Wankkompensationen-Entscheid der SBB – der Vollknoten weiterverfolgt und angestrebt wird. Der Fahrplan 2035 bzw. die damit verbundene öV-Verbesserung ist für den Kanton von grösster Wichtigkeit. Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Kantonsstrassenunterhalt im Kanton im Vergleich zu anderen Kantonen preiswert erledigt werden kann.

Die Mitte-EVP-Fraktion wird den Vorschlägen der vorberatenden Kommission grösstenteils zustimmen. Betreffend die Thematik «Tempo 30 in der Verkehrsplanung» haben wir einen Antrag erarbeitet, auf den wir noch zu sprechen kommen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Uns ist aufgefallen, dass der Unterhalt für die Verkehrsinfrastruktur immer grösser wird. Mit jedem neuen Bauwerk steigern wir den Aufwand zusätzlich, da auch diese Bauwerke unterhalten werden müssen. Für den Unterhalt der gesamten Verkehrsinfrastruktur werden zurzeit gerade noch genügend Mittel zur Verfügung gestellt. Wir sind mit der SVP einig, dass wir den Unterhalt dieser Infrastruktur auf keinen Fall vernachlässigen dürfen. Es ist uns wichtig, dass wir genügend Mittel in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur geben. D.h., dass wir bei beschränkten Mitteln mit neuen Projekten sehr zurückhaltend sein müssen. Diese neuen Projekte sollen immer den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und dem CO2-Absenkpfad entsprechen. Positiv werten wir, dass namhafte Mittel für die Verbesserung des Velo- und Fussgängerverkehrs eingesetzt werden und der Ausbau des öV vorangetrieben wird. Diese drei Verkehrsarten werden immer häufiger die Mobilität der Zukunft sein. Wir begrüssen den Auftrag der vorberatenden Kommission zum 7. öV-Programm, nämlich, dass der Vollknoten St.Gallen zügig verfolgt werden soll. Von diesem Vollknoten wird auch der Regionalverkehr profitieren.

Der motorisierte Verkehr soll nicht mehr wachsen können, wenn wir die Grundsätze der Nachhaltigkeit ernst nehmen. Vor diesem Hintergrund sind wir überzeugt, dass die drei Grossprojekte für den MIV, nämlich die Engpassbeseitigung St.Gallen, Wil West und der Autobahnanschluss Rorschach nicht mehr zeitgemäss sind. Diese Projekte entsprechen einem Verkehrsverständnis des letzten Jahrhunderts, bei dem der MIV die Hauptrolle spielte. Moderne Mobilitätssysteme, die bedeutend umweltfreundlicher sind, setzen auf nachhaltige Mobilität, d.h. auf den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr. Da fragen wir uns, ob wir z.B. für die Engpassbeseitigung St.Gallen rund 1'400 Mio. Franken investieren sollen oder ob wir mit dem vielen Geld nicht viel bessere, zukunftsträchtigere Lösungen schaffen können. Immerhin soll der Kantons- und Regionsbeitrag rund 200 Mio. Franken betragen, d.h. rund ein halbes 4-Jahres-Strassenbauprogramm. Die SP ist klar gegen diese unsinnige Verkehrspolitik und wird entsprechende Anträge stellen.

Bei der Umsetzung des Agglomerationsprogramms müssen wir von einer Kapitulation sprechen. Die SP hat immer gewarnt, dass wir mehr Mittel in die Umsetzung der Agglomerationsprogramme stecken müssen, v.a. in Form von Arbeitskräften. Jetzt zeichnet sich ab, dass viele wichtige Projekte gar nicht angepackt werden, da der Stichtag des Bundes beim 3. Agglomerationsprogramm bereits auf das Jahr 2025 festgesetzt ist. Hier lässt der Kanton bares Geld liegen. Bereits im 17. Strassenbauprogramm wurde das Tiefbauamt vom Kantonsrat beauftragt, Agglomerationsmassnahmen zu priorisieren, weil diese in einer Gesamtverkehrsbetrachtung eingebettet und gesamtverkehrlich wirksam sind. Es kann nicht nachvollzogen werden, dass der Kanton bei der Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms mitwirkt und Massnahmen anmeldet, der Bund diese im Sinn der übergeordneten Verkehrsziele als wirksam beurteilt – und den Kanton sogar dafür lobt – und für deren Umsetzung einen Beitrag von 40 Prozent der anrechenbaren Kosten in Aussicht stellt und schliesslich der Kanton diese nicht umsetzt. Es sei erwähnt, dass die entsprechenden Mittel ausschliesslich zur Verfügung stehen, wenn die Massnahmen während der Laufzeit der Agglomerationsprogramme umgesetzt werden. Diese ist nahezu deckungsgleich mit dem aktuellen Strassenbauprogramm, d.h. Massnahmen, auf die jetzt verzichtet wird, werden aller Voraussicht nach verfallen und mit ihnen auch die im Programm aufgezeichnete, aufeinander abgestimmte und angestrebte verkehrliche Wirkung. Bereits jetzt erfolgt in den Agglomerationsprojekten St.Gallen-Bodensee ein Abzug bei den Bundesgeldern von 5 Prozent, da die Umsetzung verzögert ist. Noch nicht begonnene Projekte des 2. und 3. Programms müssen mangels personeller Kapazitäten bereits heute aufgeschoben werden. Ein bisschen Entwarnung konnte die Regierung geben, da sie uns versichert hat, dass die aufgeschobenen Projekte nicht einfach im Papierkorb landen, sondern in einem späteren Agglomerationsprogramm wieder eingegeben werden. Aufgeschoben heisst zum Glück nicht aufgehoben.

Zu den Anträgen der vorberatenden Kommission zum 18. Strassenbauprogramm, die v.a. freie Fahrt für Autofahrer und Autofahrerinnen fordern, werden wir uns später äussern. Aufgrund der vielen Anträge können Sie bereits jetzt davon ausgehen, dass wir mit den meisten Forderungen nicht einverstanden sind und diese bekämpfen werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Gesamtbetrachtung der Verkehrs- und Mobilitätspolitik entspricht den Grundsätzen der FDP, die sich für eine vernünftige Berücksichtigung und Gewichtung des öffentlichen und privaten Verkehrs einsetzt. Nur mit einer Gesamtbetrachtung ist es möglich, eine Gesamtplanung der komplexen, sich überschneidenden politischen Felder zu erreichen. Es ist richtig, dass jeder Verkehrsträger in die Überlegungen einbezogen wird und dabei die Erschliessung über Schiene und Strasse möglichst optimal und effizient gewährleistet wird. Denn nur so kann den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft entsprochen werden.

Als Grundlage der Vorlage dient die Gesamtverkehrsstrategie. Dies ist an sich richtig. Wir bemängeln aber, dass die Vorbehalte und Einwendungen, die der Kantonsrat im Rahmen der Behandlung der Vorlage 40.18.02 «Gesamtverkehrsstrategie Kanton St.Gallen» einbrachte, in der vorliegenden Botschaft nicht berücksichtigt sind.

Zu 36.23.01: Im 7. öV-Programm liegt der Fokus auf Angebotsverbesserungen in verschiedenen Regionen. Wir begrüssen das neue Programm und sind überzeugt, dass der vorliegende Ansatz eine zukunftsgerichtete Mobilität unterstützt. Die verschiedenen laufenden und angestossenen Massnahmen und Projekte erachten wir grundsätzlich als sinnvoll und richtungsweisend. Dabei bereiten uns die Entwicklungen zum Bahnausbauschritt 2035 beim Bund allerdings Sorgen. Die Ostschweiz darf nicht schon wieder aussen vor gelassen werden. Dies insbesondere deshalb, weil die nötigen Beschleunigungsmassnahmen im nationalen Parlament verbindlich beschlossen wurden. Aus diesem Grund stehen wir mit Überzeugung hinter dem entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission.

Zu 36.23.02: Auch der zweite Teil der Vorlage gibt einen guten Überblick über die verschiedenen Strassenprojekte im Kanton sowie zu den damit verbundenen Herausforderungen. In dieser Vorlage werde ich auf drei wesentliche Punkte eingehen:

  • Grossprojekte: Wir begrüssen das aktive Vorantreiben von verschiedenen Grossprojekten, wie die Engpassbeseitigung in der Stadt St.Gallen, den Anschluss Wil West mit Netzergänzung Nord, den Zubringer Witen Rorschach und den Stadttunnel Rapperswil-Jona, der von der lokalen Bevölkerung gerade eben mit stattlicher Mehrheit an der Urne befürwortet wurde. Mit diesen Grossprojekten, aber auch mit verschiedenen anderen kleineren Projekten und Vorhaben, werden in diesem Programm die Verkehrssicherheit verbessert und der Fuss- und Veloverkehr sowie der öV gefördert. Diese Entwicklung ist in unserem Sinn, denn wie einleitend gesagt, sind der Gesamtblick und die Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden entscheidend. Es darf dabei aber kein ideologisch basiertes Gegeneinander-Ausspielen stattfinden, denn nur so schaffen wir eine effiziente und lösungsorientierte Infrastruktur, die Wohnen, Arbeiten und ausreichende Anbindung an andere Regionen ermöglicht. In diesem Zusammenhang kommen wir nicht umhin, auf das Projekt Engpassbeseitigung bereits jetzt einzugehen. Die Engpassbeseitigung ist ein Vorhaben, das die längst erforderliche Verkehrsentlastung für die Stadt St.Gallen bringt. Es verhindert einen Verkehrskollaps in und um die Stadt, kanalisiert 95 Prozent des Verkehrs unterirdisch und kann damit offensichtlich die Lebens- und Aufenthaltsqualität insbesondere in den betroffenen Quartieren massiv steigern. Um dies zu realisieren, braucht es aber Konsensfähigkeit von allen Beteiligten. Umso unverständlicher ist der Entscheid des Stadtparlamentes. Offensichtlich war die Mehrheit des Stadtparlamentes getrieben von reiner Ideologie und handelt damit nicht nur gegen den Volkswillen vom Jahr 2016, sondern zeigt auch, dass der Weitblick und das Interesse an einer Lösung im Sinn der verschiedenen Bedürfnisse fehlen.
  • Umsetzung Strassenbauprogramm: Genauso wie wir auf politischer Ebene eine Berücksichtigung der verschiedenen Interessen erwarten, tun wir dies auch bei der Umsetzung des Strassenbauprogramms seitens Verwaltung. Die umsetzenden Ämter leisten gute Arbeit. Dennoch ist es uns wichtig darauf hinzuweisen, dass auch die Vorgaben zu Tempo 30 und Busbuchten sachgerecht und verhältnismässig geprüft sowie umgesetzt werden sollen. Die Gemeinden und Städte im Kanton haben verschiedene Ausgangslagen und Ansprüche. Entsprechend sollen sinnvolle Projekte auf Teilabschnitten in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden zeitnah umgesetzt werden. Was meinen wir damit? Einerseits soll Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nicht einfach umgesetzt werden, sondern jeweils nur dort erwogen werden, wo dies z.B. aus Sicherheitsgründen erforderlich und richtig ist. Wir verweisen diesbezüglich auf die vom Kantonsrat überwiesene Motion 42.23.05 «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen». Ist eine Umlenkung des MIV nicht möglich, darf mit Tempo 30 nicht einfach die Leistungsfähigkeit der betreffenden Strassen vermindert werden, denn dies führt in der Regel zu einem grösseren Verkehrskollaps zulasten aller, auch des öV. Andererseits sollen nach wie vor Busbuchten eine bevorzugte Lösung beim Sanieren von bestehenden oder beim Bau von neuen Haltestellen sein. Denn sie ermöglichen sicheres Ein- und Aussteigen, ohne den rollenden Verkehr zu behindern. Aber auch hier gilt: Eine sachgerechte und fallweise Prüfung soll stattfinden und grundsätzlich auf die Aufhebung bestehender Busbuchten verzichtet werden.
  • Finanzierung: All die Vorhaben und Projekte im Strassenbauprogramm benötigen Ressourcen. Damit kommen wir auf ein nach wie vor ungelöstes Thema zu sprechen. In der Vorlage gibt es keine Lösungsansätze für die mittelfristige Finanzierung der Projekte. Dies ist eine besorgniserregende Entwicklung. Um Strassenzustände oder einstürzende Brücken zu vermeiden, muss deshalb dringend eine zukunftsgerichtete Finanzierungslösung gefunden werden. Es gilt, sowohl die Einnahmeseite neu zu denken als auch die Ausgabenseite zu überdenken. Die Einnahmen werden durch eine veraltete Besteuerung immer geringer und folgen nicht mehr in genügendem Mass dem Verursacherprinzip. Auf der Ausgabenseite dagegen steigen die Ausgaben, und die Mittel werden immer diverser verwendet. Dadurch entstehen Finanzierungslücken. Entsprechend begrüssen und unterstützen wir im Grundsatz den Auftrag der vorberatenden Kommission, dass die Regierung im Rahmen der für das Jahr 2024 versprochenen Vorlage ein entsprechendes Finanzierungsmodell vorlegen muss. Wobei ich vorwegnehmen kann, dass wir den Antrag der Regierung als Gegenvorschlag unterstützen und von der Vorgabe bezüglich der 150 Mio. Franken Reserve absehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir alle sind uns bewusst: Verkehr ist nicht Selbstzweck, sondern untrennbar mit der Siedlungsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Freizeitverhalten verbunden. Es liegt zwar auf der Hand, dass die Interessen der Kundschaften und Profiteure der beiden Vorlagen nicht unbedingt deckungsgleich sind. Von einer ordentlichen Strasseninfrastruktur profitiert nicht nur der MIV, sondern auch der öV. Oder von der anderen Seite betrachtet: Auch der strassengebundene öV benötigt staufreie Strassen. Trotzdem soll und darf nicht blindlings in irgendwelche Projekte investiert werden. Die Botschaft erwähnt zu Recht, dass das Verkehrsangebot und die Infrastruktur nur dort ausgebaut werden, wo die Nachfrage oder das Potenzial genügend gross sind und die im kantonalen Gesetz definierten Zielvorgaben betreffend Kostendeckungsgrad und Einsteiger je Kilometer erreicht werden.

Wenn man sich aber die Botschaft vertieft zu Gemüte führt, stellt man teilweise gehörig zugedrückte Augen fest. Die Frage, ob wir uns solchen Luxus leisten wollen oder können, ist berechtigt. Jedenfalls verkommen Ausdrücke wie «Die Energieeffizienz des öV wird erhöht» und «Der Kostendeckungsgrad des Gesamtsystems wird laufend erhöht» eher zu Phrasen, solange keine detaillierten Fakten auf den Tisch gelegt werden.

Allgemein müssen wir uns bewusst sein, dass Infrastrukturen nicht nur neu gebaut und finanziert, sondern auch kostspielig unterhalten werden müssen. Insofern erstaunt nicht, dass die nicht planbaren Vorhaben tendenziell stark zunehmen und infolgedessen die zahlreichen Begehren zur verkehrlichen Entwicklung zu markanten Überbuchungen führen. Im Endeffekt resultiert daraus ein Umsetzungsstau in der Realisierung von Projekten aus Vorgängerprogrammen. Wenn man dann gar von einer Zustandsauswertung liest, wonach die definierten Leistungsziele nur noch knapp eingehalten sind und sich der Zustand im Durchschnitt vor einem kritischen Kipppunkt befindet, müssen die Alarmglocken läuten.

Wir müssen uns bewusst sein, dass es sich beim Kantonsstrassennetz um ein intaktes System handeln muss, das ganzjährig und rund um die Uhr betriebsbereit ist. Dies bedingt einen systematischen baulichen Unterhalt. Wird dieser Unterhalt vernachlässigt, ist mit einem Zerfall der Infrastruktur zu rechnen. Dies betrifft nicht nur den MIV, sondern auch den öV. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verschleiss nicht linear, sondern progressiv verläuft. Ein eingehandelter Rückstau im Unterhalt ist nur mit einem erhöhten Mitteleinsatz wieder aufzuholen. Damit sich der Zustand der Infrastruktur nicht verschlechtert, müssen sich der Wertverlust und die Summe der realisierten Massnahmen wenigstens die Waage halten. Wird infolge zu geringer Investitionen der Wertverlust sowohl i. S. Unterhalt als auch in Neu- und Ausbau nicht ausgeglichen, gerät der Zustand der Infrastruktur in ein Ungleichgewicht, das irgendwann durch überproportionale Investitionen ausgeglichen werden muss. In der Massnahmenplanung sind daher nicht nur die schlechten und kritischen Abschnitte zu berücksichtigen, sondern auch Abschnitte in noch ausreichendem Zustand zu pflegen.

Die Aufgabe des Tiefbauamtes besteht darin, die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Mit zunehmenden Verkehrsmengen gerät das Verkehrssystem langsam an seine Leistungsfähigkeitsgrenzen. Die Herausforderung besteht darin, die Leistungsfähigkeit so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und die Systembeeinträchtigung durch die steigenden Anforderungen zu minimieren. Diesbezüglich hat der Kantonsrat weise vorauszuschauen.

Die SVP-Fraktion tritt auf die Geschäfte ein und macht beliebt, allseits zu einem gesamtheitlichen Erfolgsmodell beizutragen, mit dem möglichst allen Bedürfnissen entsprochen wird, ohne dabei finanziell zu überborden.

Mit Blick auf eine prosperierende Entwicklung des Kantons hat die vorberatende Kommission recht gute Arbeit geleistet. Es wird untermauert, dass Engpässe mit hoher Dringlichkeit behoben werden sollen. Auch Strassenraumgestaltungen sollen und müssen bedarfsorientiert ohne ideologische Scheuklappen realisiert werden. Zudem sollen und müssen Lärmsanierungen in einer Art und Weise erfolgen, die einer prosperierenden Entwicklung des Kantons nicht im Weg stehen. Aus wirtschaftlichen Überlegungen kann Lärm nicht durch Tempo knapp über null behoben werden, sondern sind andere, insbesondere bauliche Massnahmen anzuwenden.

Insofern wird die SVP-Fraktion den Anträgen und den Aufträgen der vorberatenden Kommission mit einer kleinen Ausnahme zustimmen. Beim Auftrag zum 18. Strassenbauprogramm wird die SVP-Fraktion dem Antrag der Regierung zustimmen. Die Begründung der Regierung ist stichhaltig und nachvollziehbar.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
20.9.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlagen 36.23.01 «Kantonsratsbeschluss über das 7. öV-Programm für die Jahre 2024 bis 2028» und 36.23.02 «Kantonsratsbeschluss über das 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028» an zwei Sitzungstagen beraten. Wir tagten am 16. August 2023 im Kantonsratssaal und am 23. August 2023 im Tafelzimmer. Es war jedes Mal über 30 Grad und entsprechend heiss.

Seitens des zuständigen Bau- und Umweltdepartementes begleiteten uns und standen uns Rede und Antwort: Regierungsrätin Susanne Hartmann, Generalsekretär Samuel Peter, Kantonsingenieur und Leiter des Tiefbauamtes Marcel John und der Leiter Verkehrsplanung Pascal Hinder. Seitens Volkswirtschaftsdepartement standen uns zur Verfügung: Regierungsrat Beat Tinner und der Leiter des Amtes für öffentlichen Verkehr Patrick Ruggli. Für die Geschäftsführung und das Protokoll zeichneten Leandra Cozzio, Geschäftsführerin, und ihre Stellvertreterin Sandra Brühwiler-Stefanovic von den Parlamentsdiensten verantwortlich.

Wir haben zwei Verkehrsthemen beraten. Ein Thema war das Sicherstellen der nachhaltigen Finanzierung der Strassen. Die vorberatende Kommission hat sich mit den verkehrlichen Entwicklungen im Kanton für die Jahre 2024 bis 2028 auseinandergesetzt. Sie hat dabei das 18. Strassenbauprogramm sowie das 7. öV-Programm beraten. Mit beiden ist die vorberatende Kommission grundsätzlich einverstanden. Die Regierung soll jedoch ein neues Finanzierungsmodell für den Strassenfonds erarbeiten.

Das kantonale Strassenbauprogramm sieht einige Grossprojekte vor. Wir möchten, dass diese vorangetrieben werden und die Finanzierung gesichert wird. Die kantonalen Grossprojekte, wie die Engpassbeseitigung St.Gallen-Winkeln bis St.Gallen-Neudorf, die dritte Röhre des Rosenbergtunnels, der Anschluss Wil West mit der Netzergänzung Nord sowie der Nationalstrassenanschluss Witen mit Zubringer Rorschach, sollen zur Baureife geführt oder deren Projektierung vorangetrieben werden. Ebenfalls vorgesehen sind mehrere Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fuss- und Veloverkehrs und öV. Die Gesamtkosten für alle Projekte betragen rund 552 Mio. Franken. Angesichts der Vielzahl anstehender Projekte sorgte die Frage nach einer nachhaltigen Ausgestaltung des Strassenfonds für Diskussionen. Die Regierung soll ein Finanzierungsmodell für den Strassenfonds vorlegen, der mindestens den Unterhalt und die Mitfinanzierung von Grossprojekten sowie einen Fondsbestand von 150 Mio. Franken sicherstellen würde. So soll garantiert werden, dass der Unterhalt bestehender und der Bau neu geplanter kantonaler Strassenbauprojekte längerfristig finanziert ist.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat gewisse Ergänzungen für das 18. Strassenbauprogramm. Die Projektierungsarbeiten der Engpassbeseitigung St.Gallen mit Teilspange Güterbahnhof und Tunnel Liebegg sollen mit hoher Dringlichkeit behandelt werden. Projekte zur Strassenraumgestaltung sollen zukünftig für den motorisierten Individualverkehr (MIV) keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit haben. Bestehende Bushaltestellen, die als Busbuchten ausgebildet wurden, sollen im Grundsatz belassen und neue Bushaltestellen wenn möglich als separate Busbuchten realisiert werden. Weiter sollen Lärmsanierungen durch raumplanerische Massnahmen ermöglicht werden. Auf Tempo-30-Zonen soll in diesem Zusammenhang möglichst verzichtet werden.

Auch die Vorantreibung des öV und die Weiterentwicklung des Vollknotens St.Gallen waren ein Thema. Im 7. öV-Programm liegt der Fokus auf den Angebotsverbesserungen in verschiedenen Regionen. Im Rheintal und im Werdenberg sollen z.B. das öV-Angebot durch den Halbstundentakt der Fernverkehrszüge zwischen St.Gallen und Sargans ab Dezember 2024 und der Ausbau des Fernverkehrsangebots zwischen Zürich–Sargans–Chur ab Dezember 2025 verbessert werden. Die vorberatende Kommission möchte, dass die Regierung die Umsetzung des Vollknotens St.Gallen vorantreibt. Konkret soll die Regierung gegenüber dem Bund die rasche Realisierung der dafür nötigen Beschleunigungsmassnahmen zwischen Winterthur–St.Gallen–St.Margrethen einfordern und dem Kantonsrat darüber Bericht erstatten.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 11:0 Stimmen und 3 Enthaltungen, auf die bereinigte Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession