Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2023 (I)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 34.23.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2023 (I) |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 2.5.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 20.7.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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8.5.2023 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 25. April 2023 | |
31.5.2023 | Antrag | Antrag der Finanzkommission vom 25. Mai 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu L.23.1.01 vom 12. Juni 2023 | |
20.7.2023 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 13. Juni 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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5.5.2023 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
13.6.2023 | Gesamtabstimmung | 99 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 21 | |
13.6.2023 | Antrag der GRÜNE-Fraktion zu L.23.1.01 | 10 | Zustimmung | 93 | Ablehnung | 17 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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13.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2023 (I) mit 99:0 Stimmen bei 8 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion zum Beitrag L.23.1.01 mit 93:10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher zu Schwager-St.Gallen: Ich möchte noch einmal präzisieren: Wir finanzieren weder Gastro St.Gallen, noch die Olma, noch einen Umzug. Wir sprechen einen Beitrag aus dem Lotteriefonds für den Kanton, der einen Auftritt organisiert. Das ist nicht dasselbe. Darauf müssen sich die Richtlinien beziehen und nicht auf die Gemeinnützigkeit von Gastro St.Gallen. Gesuchsteller ist der Kanton, der den Auftrag hat, diesen Auftritt zu organisieren und mit dem Geld aus dem Lotteriefonds zu finanzieren. Zu Ihren Fragen betreffend die Vereinbarkeit mit den Richtlinien, dem KFG und der KFV. Diese Fragen bilden Bestandteil der eingereichten Interpellation 51.23.31 «Lotteriefonds-Richtlinien – genügen diese dem Geldspielgesetz?» der GRÜNE-Fraktion. Der Kantonsrat lehnte heute die Dringlichkeit dieser Interpellation mit 50:49 Stimmen ab. Die Regierung wird die Interpellation beantworten und sich in aller Tiefe bzw. in allen Details mit diesen Fragen auseinandersetzen, damit die Fragen juristisch korrekt und nachvollziehbar beantwortet werden können. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir das nicht heute machen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Am Entwurf der Regierung ist festzuhalten. Ich möchte mich nicht auf die Äste rauslassen. Vielleicht müsste die genaue Bedeutung von Art. 7 KFV vertieft geprüft werden. M.E. steht in Art. 7 Abs. 1 Bst. a KFV, dass es um kulturelle Aktivitäten geht, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Tourismus- und Wirtschaftsförderung durchgeführt werden. Zusätzlich gibt es noch das «oder von Messen und Kongressen», also kulturelle Aktivitäten, die im Rahmen von Messen und Kongressen durchgeführt werden. Beim Olma-Auftritt ist nicht die Messe Antragstellerin, sondern der Kanton selber. Abschliessend kann ich es nicht beurteilen. Wir sind der Meinung, dass es richtig gewesen wäre, diesen Betrag über den allgemeinen Haushalt zu finanzieren und nicht aus dem Lotteriefonds zu beziehen. Wir haben das eingebracht. Nun möchten wir diesen Auftritt des Kantons ermöglichen und stimmen deswegen dem Antrag der Regierung zu. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: Mir ist klar und ich bin einverstanden, dass der Gastauftritt unseres Kantons ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Zukunft der Olma ist. Wir haben offenbar Richtlinien, die nicht der KFV entsprechen. Ich bin nicht Jurist. Mir soll bitte ein Jurist oder eine Juristin erklären, wie diese Richtlinien mit Art. 7 KFV und Art. 106 BV, die eindeutig regeln, was gefördert werden soll und was nicht, in Übereinstimmung gebracht werden können. Ich bin durchaus für Spielraum, aber nicht, wenn eine Verordnung besteht, die Kantonsbeiträge an kulturelle Aktivitäten, die schwerpunktmässig im Rahmen von Messen und Kongressen durchgeführt werden, ausschliesst. Ich finde die Äusserung speziell, dass GastroSuisse als gemeinnützig eingestuft wird. M.E. können wir für einen Olma-Umzug durchaus im Rahmen der Lotterieanträge einen Beitrag sprechen, aber nicht 1 Mio. Franken. Wenn wir 1 Mio. Franken für einen Messeauftritt ausgeben, dann fehlt das Geld für viele andere kulturelle Anlässe, die mit Fr. 10'000.–, Fr. 20'000.– oder Fr. 40'000.– auskommen können und tatsächlich der KFV entsprechen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Ich erlaube mir, das Wort zu ergreifen, weil ich damals diese Aussagen gemacht habe, auf die Dürr-Widnau und Schwager-St.Gallen zurückgreifen. In der Frühjahrssession 2023 ging es um die Sanierung der Olma. Ich machte damals die Aussage, dass ich keine anderen Informationen hinsichtlich der Olma-Sanierung habe, als dass mir bekannt sind. Haben Sie das Gefühl, der Olma-Auftritt des Kantons Tessins hätte mit der Sanierung der Olma zu tun? In der Tat nicht. Das ist ein ganz anderes Geschäft, es geht um den Auftritt im Herbst 2024. Wenn Sie jetzt verbinden wollen, das hätte mit der Sanierung der Olma zu tun, dann sind Sie auf dem Holzweg. Regierungsrat Tinner hatte, wie er Ihnen vorher transparent darlegte, ein Gespräch mit einem Tessiner Regierungsrat. Die Regierung hat über den Auftritt des Gastkantons nach der Wintersession 2023 entschieden. Wir mussten prüfen, was die Alternativen zu einem Gastkanton sind, ob wir das selber machen wollen oder ob es andere Alternativen gibt. Auch haben wir einen grenzüberschreitenden Auftritt mit dem Bundesland Vorarlberg diskutiert. Am Schluss, deutlich nach der Wintersession 2023, haben wir aus Zeitgründen entschieden, es alleine zu machen. Ein gemeinsamer Auftritt mit dem Bundesland Vorarlberg wäre meine Lieblingslösung gewesen. Das hätte insbesondere auch dem Metropolitanraum Bodensee ein starkes Zeichen gegeben. Das war an der Wintersession 2023 jedoch noch nicht bekannt. Wir haben Richtlinien zum Lotteriefonds. Seit 23 Jahren gehöre ich diesem Parlament an, sei es auf Ihrer Seite oder auf Seite der Regierung. Ich kann Ihnen versichern, hätten wir die Richtlinien immer schwarzweiss ausgelegt, hätten verschiedene Gesuche nicht bewilligt werden können. Der Lotteriefonds bietet auch mit den vorhandenen Richtlinien Spielraum. Er ist bewusst so ausgelegt, dass es Spielräume hat. Denn es gibt in diesem Bereich, sei es kulturell oder in Sportthemen, immer einen Spielraum. Selbst ein Sportanlass kann je nach Interpretation eine kulturelle Sicht haben. Sehen Sie sich z.B. Schwingen an oder ganz konkret die Olma. Wir werden am Umzug 100-prozentig kulturelle Höhepunkte des Kantons sehen. Somit ist Kultur Gegenstand dieser 1 Mio. Franken und somit gehört dieser Betrag in den Lotteriefonds. Wer diese Richtlinien in Zukunft päpstlich auslegen will, schiesst sich ins eigene Bein. Sie bringen teilweise auch Anträge aus Ihren Regionen, die durchaus Spielraum haben. Die Finanzkommission und der Kantonsrat haben diese Spielräume immer wieder bewusst ausgenutzt, was m.E. auch gut ist. Wir hatten kürzlich auch andere Gesuche, die überhaupt nicht den Richtlinien entsprochen haben. Wir verfügen über Spielraum, und deshalb bitte ich Sie: Nehmen Sie sich da nicht raus und schaffen Sie sich auch in Zukunft Spielräume, um projektwürdige Sachen zu unterstützen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bevölkerung den Gastauftritt tolerieren und schätzen wird. Es ist auch würdig, dass wir uns als Kanton selber zeigen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Ich bedanke mich beim Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes für das Angebot der Abrechnung, das ich gerne annehme. Mir geht es v.a. um die Transparenz. Anlässlich der zweiten Lesung des Geschäfts 37.22.01 «Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen sowie deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft» vom 13. Februar 2023 wurden Rückkommensanträge bzw. Anträge gestellt. Als Mitglied der vorberatenden Kommission und als Kantonsrat interessiert es mich, weshalb die Regierung den Kantonsrat anlässlich dieser zweiten Lesung nicht über den Rückzug des Kantons Tessin informierte. Mir sind die Beweggründe unklar. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes sagte, dass am 27. Januar 2023 ein Austausch mit dem Kanton Tessin stattfand. Anlässlich dieses Austauschs hätte der Kanton Tessin darüber in Kenntnis gesetzt werden sollen, dass in unserem Kantonsrat ein Geschäft offen und aus Transparenzgründen eine Information des Kantonsrates sinnvoll ist. Vielleicht kann der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes seine Überlegungen noch einmal präzisieren. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Ich möchte auf den Punkt von Schwager-St.Gallen eingehen, ob die Finanzierung zulasten der Standortförderung hätte erfolgen können. Nach der Absage des Kantons Tessin machten wir uns im Volkswirtschaftsdepartement diese Überlegungen. Wir kamen zum Schluss, auch aufgrund des vom Kantonsrat in der Novembersession 2022 beschlossenen Standortförderprogramms, dass es über die Standortförderung keine Finanzierungsmöglichkeit für Messen gibt. Somit ist diese Finanzierungsoption ausgeschieden. Die andere Option wäre eine Kreditvorlage an den Kantonsrat gewesen. In einer Notsituation wie Covid wäre das wahrscheinlich gutgeheissen worden, aber der Olma-Auftritt ist keine Notsituation. Wir hätten den ordentlichen Gesetzgebungsprozess einschlagen müssen und die zweite Lesung hätte vermutlich in der Wintersession 2023 stattgefunden. So wären die Vorbereitungen für den Olma-Auftritt gescheitert. Deshalb ist die Grundsatzfrage von Ihnen zu beantworten: Wollen Sie einen Gastauftritt an der Olma 2024, ja oder nein? Alles andere sind zwar gutgemeinte, aber nicht zielführende Optionen. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Regierung zuzustimmen. Es wurde auch der zeitliche Aspekt erwähnt. Der Kanton Tessin wollte eine geeignete Kommunikation für den Auftritt finden und hat nach dem günstigen Zeitpunkt gesucht. Ich kann Ihnen offenlegen, dass ich am 27. Januar 2023 mit dem Tessiner Regierungskollegen über den möglichen Rückzug telefoniert habe. Das ist Fakt und zu dem stehe ich. Es hätte mit dem Kanton Tessin gestritten werden können, ob er den Auftritt durchführen muss oder nicht. Das wäre nicht zielführend gewesen. Wir müssen auf die Entscheide anderer Parlamente Rücksicht nehmen. Bitte berücksichtigen Sie auch diesen Umstand bei der Abstimmung. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Die SP-Fraktion hätte sich einen Kostenteiler gewünscht, der auch intensiv diskutiert wurde. Seitens Finanzdepartement gab es formelle Bedenken, wie dieser aufgegleist werden könnte. Wir möchten uns versöhnlich zeigen. Der Gastauftritt des Kantons deckt folgende Aspekte ab: Es sollen die Vielfalt des Kantons in all seinen landwirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Facetten, eine Reise durch die Regionen des Kantons mit ihren Besonderheiten und Eigenheiten sowie Themen von übergeordnetem Interesse (z.B. öffentlicher Verkehr, Regionalplanung, Regionalentwicklung und Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden) dargestellt werden. Dies bewog uns, diese Kröte zu schlucken und dem Kredit zuzustimmen. Wir sind auch der Meinung, dass es nichts mit der Finanzierung der Olma als Institution zu tun hat. Das sind zweierlei Themen, die unglücklicherweise nahe beieinanderliegen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Sarbach-Wil: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Das kann ich nicht so auf mir beruhen lassen, ich fühle mich angesprochen. Es geht nicht um das, was Regierungsrat Tinner oder Huber-Oberriet gesagt haben. Ich bin bekennender Anhänger der Olma, die ich seit Jahren besuche. Dass sich St.Gallen als Gastkanton an der Olma präsentieren will, finde ich eine hervorragende Idee und ich stehe bedingungslos dahinter. Wie Schwager-St.Gallen bereits erklärt hat, zeigen die Bundesgesetzgebung und unsere Reglemente jedoch deutlich auf, dass der Lotteriefonds die falsche Kasse ist. Wir verfügen über die finanziellen Mittel. Wir wollen einzig, dass dieser Betrag nicht aus dem Lotteriefonds genommen, sondern anders finanziert wird. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Huber-Oberriet legt seine Interessen als Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) offen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Schwager-St.Gallen erstaunt mich. Die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten müssen allwissend sein, da er uns unterstellt, wir hätten das bereits vorher gewusst. Ich kann Schwager-St.Gallen versichern: Ich wusste es nicht. Es ist erstaunlich, dass die Grünen nicht zum Kanton St.Gallen stehen wollen, kein Standortmarketing betreiben wollen und vergessen haben, dass das Budget bereits im November 2022 genehmigt wurde. Auch erstaunlich ist, dass die Grünen in der Zeitung wie folgt erwähnt werden: die Aprilsession fehle, es gäbe zu viele Geschäfte und sie bräuchten sehr viel Zeit. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Beitrag L.23.1.01 (Kanton St.Gallen, St.Gallen: Kanton St.Gallen und Gemeinden als Ehrengäste an der Olma 2024). Schwager-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, den Beitrag L.23.1.01 zu streichen. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber nach der letzten Olma-Diskussion vom 13. Februar 2023 ging ich davon aus, dass dieses Thema für die nächsten zwei bis vier Jahre vom Tisch ist, ausser die neu gebildete AG würde das notwendige Aktienkapital nicht zusammenbringen. Meines Wissens fehlen noch einige Millionen Franken. Vor vier Monaten führte ich im Namen der GRÜNE-Fraktion aus, dass wir keine Gegner der Olma sind und auch künftig nicht sein werden. Weiter erläuterte ich, dass wir nicht gegen die Erhöhung des Eigenkapitals der Genossenschaft und deren Umwandlung in eine AG sind. Ich machte jedoch ebenso deutlich im Namen meiner Fraktion klar, dass uns das Vertrauen in die Geschäftsleitung der Olma Messen fehlt. Es gab in der vorberatenden Kommission weder Informationen zum anstehenden Ausscheiden des langjährigen Finanzchefs noch zum Abgang der kurz zuvor neu eingestellten Messeleiterin während der Probezeit. Es gab auch keine Informationen zur kostenbedingten Beschaffung des Olma-Dachs aus China. Alle diese Punkte mussten wir der Zeitung entnehmen. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung in der Frühjahrssession 2023 der Stimme enthalten und in Aussicht gestellt, dass wir in Zukunft keine weiteren Gelder mehr für die Olma Messen aus der Kantonskasse sprechen werden. Es kann nun argumentiert werden, dass es beim anstehenden Entscheid nicht um eine Unterstützung der Olma Messen geht, sondern um die Finanzierung eines Messeauftritts unseres Kantons als Ehrengast an der Olma 2024. Diese Ehre sei mit 1 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zu finanzieren. Dazu haben wir verschiedene Fragen und Anmerkungen.
Ich fasse zusammen: Unsere Fraktion ist nicht gegen eine erfolgreiche Olma AG als Messeveranstalterin und auch nicht gegen tolle Messeauftritte eines selbstbewussten Kantons als Ehrengast usw. Wir würden einen Olma-Gastauftritt deshalb bei einer Finanzierung über die Standortförderung selbstverständlich unterstützen. Wir zählen auf die Kreativität unserer Regierung, die sie bereits verschiedentlich bewiesen hat, und nicht auf einen bequemen Gang, den der Kantonsrat jetzt rasch über den Lotteriefonds verabschieden soll. Unsere Fraktion will über den Lotteriefonds das fördern, wozu er gemäss BV dient. Da steht geschrieben: «vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport». «Namentlich» bedeutet nicht «in der Regel». Aufgrund dieser Überlegungen formulierten wir unseren Streichungsantrag. Ich ging davon aus, dass sich die Regierung nicht gegen die Dringlicherklärung unserer Interpellation stellt. Ich hätte wenigstens erwartet, dass dies begründet wird. Leider ist das nicht erfolgt. Ich zitiere deshalb Art. 106 BV: «Die Kantone stellen sicher, dass die Reinerträge aus den Spielen gemäss Absatz 3 Buchstaben a und b vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, verwendet werden.» Zudem verfügen wir über die KFV, die in Art. 7 Folgendes festhält: «Ausgeschlossen sind Kantonsbeiträge: a) an kulturelle Aktivitäten, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Tourismus- und Wirtschaftsförderung oder von Messen und Kongressen durchgeführt werden.» Ich bin kein Jurist, und man muss auch nicht Jurist sein, um das interpretieren zu können. Ich bin erstaunt und erschüttert, wie unbekümmert die Regierung sagt, es sei alles rechtmässig. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Volkswirtschaftsdepartement bereitet derzeit unter starkem Einbezug der Gemeinden und der Olma-Projektierungsorganisation den Olma-Auftritt vor. Ich zeige Ihnen nochmals auf, wie sich die rund 1,2 Mio. Franken für den Olma-Auftritt zusammensetzen. Für das Projektmanagement ist ein Budgetbetrag von rund 150'000 Franken vorgesehen. Die zu erzielende Marge – das wird wahrscheinlich den einen oder anderen von Ihnen interessieren – wird für die Olma Messen bei rund 30'000 Franken liegen. Nebst diesen 150'000 Franken ist der Aufwand für die Sonderschau mit rund 700'000 Franken einer der höchsten Auslageposten. Es gilt diesbezüglich zu erwähnen, dass die von der Olma zur Verfügung gestellte Fläche im Wert von 250'000 Franken jeweils dem Gastkanton nicht in Rechnung gestellt wird. Weiter fallen 110'000 Franken Auslagen für den Tag des Ehrengastes bzw. den Umzug in der Stadt St.Gallen an. Dieser wird von den Stadtsanktgallern, von auswärtigen Gästen und in der Regel auch von den Gästen des Gastkantons sehr gut besucht. Für die Eröffnungsfeierlichkeiten sind es Gagen, Projektleitung und Technik von rund 40'000 Franken. Die Tierschau fällt mit 60'000 Franken zu Buche, und für PR-Massnahmen, z.B. Werbegeschenke usw., sind rund 100'000 Franken eingerechnet. 40'000 Franken sind noch Reserven. Das gibt insgesamt rund 1,2 Mio. Franken. Es gibt Kantone, die wenden 1 Mio. oder 1,4 Mio. Franken für den Auftritt auf. Die Gemeinden leisten einen wesentlichen Beitrag, indem sie einen Betrag von je Fr. 2'000.– leisten und sich im Rahmen der Vorbereitung des Festumzugs engagieren. Wichtig ist mir v.a. die Sonderschau. Da möchten wir verschiedenste Gruppierungen und Verbände miteinbeziehen. Gastro St.Gallen, St.Galler Wein – wahrscheinlich wird die Kantonsratspräsidentin nächstes Jahr in zweierlei Funktionen an der Olma vertreten sein, als Ratspräsidentin und vielleicht auch als Weinkönigin –, Culinarium, Vertreter aus Jagd und Forst, des Tourismus usw. werden aufzeigen, welche Stärken unser Kanton mit seinen Institutionen und seinem Angebot zu bieten hat. Für den 21. Juni 2023 haben wir eine Startschuss-Sitzung angesetzt, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass Sie diesen Beitrag aus dem Lotteriefonds sprechen. Damit wir diese Vorbereitungsarbeiten leisten konnten, hat das Volkswirtschaftsdepartement einen Höchstbeitrag von 30'000 Franken aus eigenen Mitteln vorgesehen. Dürr-Widnau, ich bin gerne bereit, nach Abschluss des Gastauftritts bzw. der Selbstdarstellung von Kanton und Gemeinden für die Finanzkommission oder den Kantonsrat eine Kostenabrechnung über den Olma-Auftritt zu erstellen. Als Mitglied der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele gilt es noch festzuhalten, dass es einen jährlichen Bericht der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) gibt, der darüber Auskunft gibt, ob die Mittel aus dem Lotteriefonds in den einzelnen Kantonen dem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Ich kann Ihnen bestätigen, dass es im Bericht für das Jahr 2021 – der Bericht des Jahres 2022 liegt noch nicht vor – weder Bemerkungen noch Hinweise gab, dass die Mittel aus dem Lotteriefonds in unserem Kanton nicht korrekt eingesetzt worden wären. Ich war selbst 20 Jahre Mitglied des Kantonsrates, und auch als Fraktionspräsident habe ich etwa dann gewitzelt, wenn ein Beitrag durch die Finanzkommission oder das Parlament beantragt wurde. Ist sagte dann immer, man soll ein wenig grosszügig sein, es sei ein Lotteriefonds. Lotterie ist Glückssache und Glückssache heisst auch, dass Sie vielleicht durchaus von den Regeln abweichen. Sie haben selbst noch ein Geschäft traktandiert, das letztlich auch eine Doppelfinanzierung darstellen wird. Wenn der Kanton und seine Gemeinden nicht in der Lage sind, diesen Gastauftritt vorzunehmen, wie soll es dann möglich sein, dass wir andere Kantone überzeugen können, sich an der Olma zu präsentieren? Das ist für mich ein entscheidender Punkt. Dazu hat sich die Regierung sehr intensiv ausgetauscht. Wir sind der Meinung, dass die Gastauftritte anderer Kantone im Rahmen der Olma-Ausstellung ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung unseres föderalen Systems sind. Die GLP hat gefragt, wie der künftige Rahmen aussieht. Im Volkswirtschaftsdepartement haben wir diese Überlegung bereits vorweggenommen. Wir hatten kürzlich einen Austausch mit den Verantwortlichen der Olma. Wir möchten an der Grundstruktur des Gastkantons festhalten. Wir sind aber der Ansicht, dass zukünftig ohne Weiteres auch andere Gäste eingeladen werden können, vielleicht aus benachbarten Regionen oder Teilstaaten. Offen sind wir auch gegenüber der künftigen Ausgestaltung der Tier- oder Sonderausstellung. Wir werden bezüglich der zukünftigen Ausgestaltung eng mit der Olma zusammenarbeiten. Der Olma-Auftritt liegt dem Kanton, den St.Galler Gemeinden und der Regierung am Herzen. Ich bin überzeugt, dass wir nächstes Jahr einen wunderbaren Gastauftritt haben werden. Wir sind Gastgeber, und da dürfen wir nicht fehlen. St.Gallen hat einiges zu bieten, nicht nur für die eigene Bevölkerung, sondern auch für die sehr vielen Gäste, die von auswärts an die Olma kommen. Das sind jedes Jahr rund 200'000 Personen der total rund 350'000 bis 400'000 Besuchenden. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Es ist mir ein Anliegen, v.a. meinen Mitarbeiterinnen im Amt für Kultur zu danken für die grossartige Arbeit, die sie einmal mehr geleistet haben, um diese Botschaft und die Beiträge zusammenzustellen. Die Regierung verzichtete auf einen Antrag bezüglich dem Antrag der Finanzkommission zum Beitrag an den Verein ThurKultur. Ich bestätige Ihnen, dass wir im Sinn einer letztmaligen Ausnahme einverstanden sind, dass aus dem Lotteriefonds ein Beitrag an dieses sehr schöne Projekt Kulturbühne gesprochen wird. Wir haben das auch in der Finanzkommission bereits so besprochen, denn der Verein ThurKultur hat eine Leistungsvereinbarung und wir wollen keine Doppelfinanzierung erreichen. Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass es im Verein ThurKultur Bewegung gibt, die Beiträge zu erhöhen, was eine positive Entwicklung ist, die wir mit diesem Beitrag in einer gewissen Weise unterstützen können. Nun zum Antrag bezüglich Olma: Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes wird noch einige Ausführungen zum konkreten Projekt, zur Projektorganisation und zur Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und der Olma machen. Ich beschränke mich auf wenige Ausführungen, um Ihre Voten zur Zulässigkeit bzw. zur Frage, ob dieser Beitrag im Lotteriefonds am richtigen Ort ist, aufzunehmen. Ja, er ist am richtigen Ort. Wir haben ein Kulturförderungsgesetz (sGS 275.1; abgekürzt KFG) und eine Kulturförderungsverordnung (sGS 275.11; abgekürzt KFV). Diese bilden die Grundlagen für unsere Förderrichtlinien und korrespondieren mit den Vorgaben der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101; abgekürzt BV) und dem Bundesgesetz über Geldspiele (SR 935.51, abgekürzt BGS). Der Beitrag an die Olma ist in verschiedener Hinsicht ein Sonderfall. Das haben wir bereits an mehreren Stellen transparent deponiert. Der Beitrag an den Olma-Auftritt kann weder eindeutig in den Kulturbereich noch in die anderen Bereiche Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur und Entwicklungszusammenarbeit eingeordnet werden. Weiter gibt es die Spezialität, dass wir ähnliche Beiträge ebenfalls aus dem Lotteriefonds finanziert haben, z.B. den Auftritt des Kantons am Sechseläuten im Jahr 2013 und den Auftritt des Kantons an der Luga in Luzern im Jahr 2014. Deshalb ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass es angemessen und richtig ist, den Beitrag für den Auftritt des Kantons und seiner Gemeinden an der Olma aus dem Lotteriefonds zu finanzieren. Es bietet sich uns eine ausserordentliche Gelegenheit, den Kanton und seine Gemeinden als selbstbewusst, vielfältig und zukunftsorientiert darzustellen. Wir freuen uns alle darauf. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben das Geschäft an der letzten Fraktionssitzung durchberaten und stimmen dem Betrag von rund 5,8 Mio. Franken gemäss Antrag der Finanzkommission zu. Den Antrag der GRÜNE-Fraktion lehnen wir ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Beiträge aus dem Lotteriefonds sind grundsätzlich wichtig und ermöglichen die Realisierung von Projekten, die für die Gesellschaft als Ganzes einen Mehrwert schaffen und ganz grundsätzlich Freude bereiten. In diesem Sinn werden wir diese unterstützen. Mit Überraschung haben wir allerdings den Millionenbetrag an die Olma zur Kenntnis genommen. Auch wenn bereits Gastauftritte des Kantons am Sechseläuten oder an der Luga in Luzern über den Lotteriefonds finanziert wurden, scheint uns die Interpretation der Richtlinie doch etwas sehr grosszügig zu sein. Der gemeinnützige Zweck ist kaum gegeben. Zudem heisst es ausdrücklich, dass für Projekte, die hauptsächlich die Tourismus- und Wirtschaftsförderung zum Ziel haben, in der Regel keine Beiträge ausgerichtet werden. Die Formulierung lässt einen gewissen Spielraum zu. Trotzdem: Generiert diese Lösung, um nicht zu sagen Notlösung, für die Olma und für den Kanton wirklich einen substanziellen kulturellen Mehrwert? Der eigene Kanton kann wohl kaum zahlreichere Besucherinnen und Besucher anlocken. Zudem scheint es etwas aus der Zeit gefallen, dass das Volkswirtschaftsdepartement für die Akquisition des Gastkantons zuständig sein soll. Mit der Gründung der Aktiengesellschaft hat die Olma, auch wenn der Staat Aktionär bleibt, eine höhere Eigenständigkeitsstufe erreicht. Das Finden eines Gastkantons wäre, allenfalls in Absprache mit dem Volkswirtschaftsdepartement, eine Aufgabe der Olma-Führung. Diese Frage müsste aus unserer Sicht im Zuge der Olma-Positionierung neu geregelt werden. Dennoch sind wir für Eintreten und wir werden die Beiträge wie vorgesehen mehrheitlich unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir unterstützen den zusätzlichen Betrag für den Verein ThurKultur und die anderen aufgeführten Beträge. Bei der Olma sind wir jedoch anderer Meinung. Wir sind nicht grundsätzlich gegen diesen Betrag, aber dieser ist im Lotteriefonds definitiv am falschen Ort. Dazu werden wir noch weitere Ausführungen machen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wenig überraschend gab v.a. die Teilnahme des Kantons als Gastkanton an der Olma am meisten zu diskutieren. Die Unterstützung des Projekts in der Höhe von 1 Mio. Franken wird von unserer Fraktion grundsätzlich gutgeheissen. Die Wahl des Zeitpunkts ist ungünstig, weil wir den Olma Messen unlängst durch die Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital unter die Arme gegriffen haben. Wie die Reaktionen zeigen, wird oftmals die kurzfristig aufgegleiste Teilnahme als Gastkanton mit der vorhergehenden Unterstützung an die Olma verknüpft und teilweise sogar verwechselt. Der Kanton Tessin hat sich aus finanziellen Gründen unerwartet als Olma-Gastkanton abgemeldet. Die Regierung hatte zu entscheiden, ob sie die sich eröffnende Gelegenheit einer Teilnahme ergreifen möchte oder nicht. Sie hat sich dafür entschieden und beantragt folgerichtig einen Antrag aus dem Lotteriefonds. Dass dies so rasch nach dem Olma-Hilfspaket erfolgt, ist ein Schönheitsfehler, der sich schlicht aus den Umständen ergeben hat. Wir unterstützen grundsätzlich diesen Entscheid. Den Antrag der GRÜNE-Fraktion zur Streichung des Beitrags für den Olma-Auftritt lehnen wir ab. Unsere Fraktion unterstützt den Antrag der Finanzkommission, Fr. 20'000.– für den Verein ThurKultur aus Wil bzw. für sein Projekt Kulturbühne 2024 aufzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Lotteriefonds beinhaltet eine wesentliche Position, die in der SP-Fraktion zu intensiven Diskussionen führte. Es handelt sich dabei um die Verpflichtung des Lotteriefonds mit 1 Mio. Franken für den Olma-Auftritt. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Wir begrüssen das Engagement des Kantons ausdrücklich. Es ist für uns aber problematisch, dass die gesamten Aufwendungen von 1 Mio. Franken dem Lotteriefonds belastet werden. Um den Lotteriefonds nicht unnötig zu belasten, hätten wir uns einen Kostenteiler gewünscht, z.B. je zur Hälfte oder, auch das wäre für uns nicht dramatisch gewesen, den gesamten Betrag von 1 Mio. Franken über die Staatsrechnung abzurechnen. Ausdrücklich begrüssen wir das Engagement der Gemeinden im Rahmen von 200'000 Franken, auch zugunsten der Olma. Nach langer Diskussion verzichteten wir auf einen entsprechenden Antrag. Dies in Anerkennung, dass der Auftritt des Kantons an der Olma zum Thema Vielfältigkeit in allen Belangen eine positive Ausstrahlung über den Kanton hinaus entfalten soll und wir uns nicht in finanzielle Streitereien verzetteln wollen. Wir bitten die Regierung, in Zukunft bei einem Engagement dieser Art unserem Votum bzw. Anliegen entsprechend Rechnung zu tragen. Die Finanzkommission hat zusätzlich einen Beitrag an den Verein ThurKultur über Fr. 20'000.– bewilligt. Wir unterstützen diesen Antrag, bitten aber die Kulturveranstalter, dies inskünftig über die regionale Förderplattform abzuwickeln. Wir können jedoch sehr gut nachvollziehen, dass das in der Umstellungsphase noch nicht funktionieren wollte. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
13.6.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Die Regierung stellt dem Kantonsrat Antrag für 73 Beiträge aus dem Lotteriefonds 2023 (I) im Gesamtbetrag von Fr. 5'837'900.–. Die Finanzkommission beantragt Ihnen, den Kredit um Fr. 20'000.– zu erhöhen. Es handelt sich dabei um einen Beitrag an den Verein ThurKultur in Wil für die «Kulturbühne 2024». Die Begründung entnehmen Sie dem Antrag der Finanzkommission. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |