Geschäft: Krankenkassenversicherungen von Asylbewerbern: Transparenz zu den Kosten
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.26 |
Titel | Krankenkassenversicherungen von Asylbewerbern: Transparenz zu den Kosten |
Art | KR Interpellation |
Thema | |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 15.2.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 21.2.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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15.2.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2024 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Insbesondere für die Ausführungen hinsichtlich der Krankenkassenkosten für Asylbewerber danken wir. Demnach hat allein der Kanton St.Gallen jährlich rund 1 Mio. Franken an Krankenkassenprämien und Franchisen zu finanzieren. Die Beiträge des Bundes und der Gemeinden sind darin noch nicht inkludiert. Bezüglich des Handlungsspielraums des Kantons sieht man anhand der Antwort der Regierung die herrschende Ohnmacht. Es wird ein Sparpotenzial im Bereich der Gesundheitskosten von Sozialhilfebeziehenden und Beziehenden von Elternschaftsbeiträgen erwähnt, wie es im XIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.23.03) geplant war. Generell unterstützen wir die Neuregelung, Sozialhilfebeziehenden inskünftig nur noch eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Höhe der ordentlichen IPV-Referenzprämie, höchstens jedoch die tatsächliche Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), falls diese tiefer ist als die Referenzprämie, zu gewähren. Damit werden Sozialhilfebeziehenden finanzielle Anreize zum Wechsel zu einem möglichst günstigen Versicherer bzw. einem möglichst günstigen Versicherungsmodell eingeräumt, wovon auch die Allgemeinheit profitiert. Nur ist es stossend bis absurd, wenn im zweiten Teil des Vernehmlassungsentwurfs des XIII. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung eine Regelung geplant war, wonach neu auch Illegale, insbesondere Sans-Papiers, einen gesetzlichen Anspruch auf Ausrichtung ordentlicher IPV erhalten sollen. Ein Schritt vor, zwei zurück, so unsere Einschätzung. Das Gesundheitswesen und insbesondere die finanziellen Aspekte des Gesundheitswesens lassen sich so nicht lösen. Immerhin hat die Regierung wie auch der Kantonsrat eingesehen, vom erwähnten gesetzlichen Anspruch für Illegale abzusehen. Was die Informationsvermittlung durch die Regierung anbelangt, sind wir mit der Antwort der Regierung zufrieden und bedanken uns für die Transparenz. Die Kostensituation der Krankenversicherung von Asylbewerbern ist hingegen unerfreulich und scheint nicht besser zu werden – eher im Gegenteil. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession |