Geschäft: Solarstromschub auf kantonalen Flächen: zweiter Versuch

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.20
TitelSolarstromschub auf kantonalen Flächen: zweiter Versuch
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung15.2.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. Mai 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2023Person27.6.2024
15.2.2023Person5.8.2024
15.2.2023Person30.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
21.2.2024Wortmeldung

Gähwiler-Buchs (im Namen von Blumer-Gossau / Gähwiler-Buchs / Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Der Ausbau von Fotovoltaikanlagen ist zwingend nötig. Nur so können die Energiewende vorangetrieben und allfällige Engpässe beseitigt werden. Der Kanton ist in der Pflicht, möglichst voranzuschreiten. Einerseits um gerüstet zu sein und andererseits, um seine Vorbildrolle wahrzunehmen. Würden Parkplätze für den Ausbau von Fotovoltaikanlagen genutzt werden – z.B. der Parkplatz der Fachhochschule OST in Buchs –, stünden grosse Flächen zur Verfügung. Dass im Fall eines Bauvorhabens ein Provisorium oder gar ein Neubau auf dem grossen Parkplatz zu stehen kommen soll, leuchtet ein. Wenn dafür die grüne Umgebung nur marginal genutzt werden müsste, würde mich das freuen – da möchte ich als Buchser nicht im Weg stehen. Die Überdachung von Parkplätzen wäre ein geeignetes Mittel, um mehr Fotovoltaikanlagen in Betrieb zu nehmen. Dass die Nutzung bestehender Flächen, z.B. Dächer, noch gewinnbringender wäre, liegt auf der Hand. Dass diese Idee geprüft wird, ist lobenswert. Gerade mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum SG in Salez und dessen Tätigkeiten sind Synergien – auch mit Blick auf die Speicherung der Energie – denkbar. Mit kreativen Ideen wären an zahlreichen Flächen Fotovoltaikanlagen möglich. Wir zeigten in unserer Interpellation so eine Idee: z.B. an Mauern, möglicherweise bei der Umfahrung Wattwil. Dass dabei Hindernisse auftauchen können, gilt es zu respektieren. In diesem Fall geht die Sicherheit des Bauwerks klar vor. Wenn solche Überlegungen bereits in die Planung miteinbezogen werden, können die anstehenden Strassenbau- und öV-Projekte entsprechend realisiert werden. In Ziff. 4 ist zu lesen, dass der Kanton nur als Stromproduzent für den Eigenbedarf auftritt. Leider, ist man versucht zu sagen. Vielleicht könnte das noch überdenkt werden.

Es freut uns, wenn weitere Projekte in Planung sind, demnächst umgesetzt werden oder zumindest angedacht sind. Das Potenzial ist vorhanden, es muss nur noch genutzt werden. Auch in Buchs sind unsere Anregungen auf offene Ohren gestossen. Wir werden – und das soll nicht als Drohung verstanden werden – weiterhin mit wachsamen Augen die Entwicklungen verfolgen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession