Geschäft: Entschädigung für die Opfer von Impfstoff-Nebenwirkungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.23.02
TitelEntschädigung für die Opfer von Impfstoff-Nebenwirkungen
ArtKR Standesbegehren
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung15.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung8.3.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 7. März 2023
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2023Person21.11.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2023Eintreten12Zustimmung88Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 88:12 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf das Standesbegehren ein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Ich habe von einer Long-Covid-Selbsthilfegruppe einen Brief erhalten. Ich weiss nicht, ob ihn alle Kantonsräte erhalten haben. Ich denke jedoch schon, denn mir wurde gesagt, es wären einige Kantonsräte angeschrieben worden. Unsere Aufgabe als Kantonsrat sehe ich darin, kritisch hinzuschauen und nicht blindlings irgendwelchen Wissenschaften oder weiss ich was zu folgen. Ich habe mich bemüht und mich immer umgehört. Auf meiner Webseite startete ich eine Umfrage, wie es den Leuten mit der Impfung ergangen ist. Da kamen jenste Antworten. Viele haben die Impfung nicht befürwortet. Es sei dahingestellt: Mit oder ohne Impfung, man kann Pech haben. Aber Swissmedic hat die Impfung freigegeben. Die Ärzte waren überfordert. Leute aus Arztpraxen sagten mir, sie hätten gar keine Zeit gehabt, die Meldungen von Impfnebenwirkungen durchzugehen. Der eine Meldung vorsehende Artikel ist ein reiner 08/15-Artikel, denn es kommt gar nicht durch. Swissmedic würde sich, je mehr sie anerkennen würde, ins eigene Fleisch schneiden.

Nun, es ist, wie es ist. Wir sollten Long-Covid-Opfern mit oder ohne Impfung behilflich sein. Wie das aus medizinischer Sicht aussehen soll, ist mir zwar ein Rätsel, wenn es nicht unmittelbar nach der Infektion oder nach der Impfung geschehen soll. Aber die Probleme sind nicht wegzudenken. Nach dieser langen Zeit sollten wir im Kantonsrat auch etwas gelernt haben, denn das Thema ist noch lange nicht vom Tisch. Warum müssen Leute, die nicht 65 Jahre alt sind oder keine Empfehlung eines Arztes haben, eine Erklärung unterschreiben, dass die Haftung ausgeschlossen ist? Das wirft bei mir sehr grosse Fragen auf und da sollten auch Sie kritischer hinsehen, auch in Anbetracht, dass die WHO an einem internationalen Pandemievertrag arbeitet und diesen forciert. Ich hoffe, Sie alle wissen, worum es dabei geht. Wie es aussieht, wird auf die Standesinitiative nicht eingetreten. Ich aber würde so entscheiden, dass ich am Abend in den Spiegel schauen kann, und die Opfer nicht im Stich lassen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ich nehme kurz Stellung zu den einzelnen Voten. Der Mitte-EVP-Fraktion danke ich. Warzinek-Mels hat Verständnis für gewisse Teile, was ich sehr positiv finde. Ich hätte gedacht, dass sich auch die SP-Fraktion vielleicht ähnlich orientiert. Es geht um tatsächliche Impfopfer, denen noch keine Entschädigung ausbezahlt wurde. Man sagt zwar, es funktioniere, aber soviel ich weiss, wurde noch nichts umgesetzt. Irgendwas stimmt da nicht oder es stinkt ein bisschen zum Himmel.

Zu Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Sie erwähnten, es fange schon mit dem Titel an, dieser sei schon falsch. Ich bitte Sie, lesen Sie den Titel. Was bitte soll daran falsch sein? Was soll hier hetzen? Ich persönlich erkenne nichts Verwerfliches. Ganz im Gegenteil, es geht um Menschen, die sich nicht wehren können. Ich lebe nach dem Prinzip: Den Grossen und Reichen muss man kaum helfen, aber denen, die es nicht selber können, schon. Das ist mein Grundprinzip und so politisiere ich. Man kann es immer auf die Waage legen und irgendein Argument dagegen finden.

Zu Mattle-Altstätten: Ihr Votum war fast wie der Antrag der Regierung, es sei bereits alles vorhanden und es funktioniere. Nein, es funktioniert noch nicht. Ich bin aber überzeugt, dass es zu funktionieren kommt. Viele Ärzte wurden auch getäuscht. Man wusste vieles nicht. Viele Informationen sind bis heute geschwärzt. Man hat z.B. bei Schwangerschaften die Impfung empfohlen, aber sobald die Stillzeit beginnt, empfiehlt man sie nicht. Wenn Sie geimpft sind, sind Sie geimpft. Ich möchte damit nur sagen: Es gibt dermassen viele Sachen, die nicht stimmen. Es muss jetzt gehandelt werden und nicht Jahrzehnte später.

Ich denke, die Meinungen sind gemacht. Mir ist es wichtig, dass die Opfer ausserhalb des Kantonsratssaals hören, dass sie nicht alleine sind. Vielleicht beschliesst doch die eine oder andere Person im Kantonsrat, auf das Standesbegehren einzutreten und für die Opfer hinzustehen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Zu Gahlinger-Niederhelfenschwil: Sie können dann im Postulat alles anbringen. Was Sie gesagt haben, hat mit der Standesinitiative nichts zu tun. Es war leider vieles falsch.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen: Es bestehen bereits zwei Gesetze. Einerseits das eidgenössische Heilmittelgesetz (SR 812.21; abgekürzt HMG), nach dem jede Medizinalperson eine Meldung vornehmen muss, wenn eine Nebenwirkung auftritt. Das genügt meiner Ansicht nach bereits. Es braucht kein neues Gesetz. Im EpG ist geregelt, dass wenn Nebenwirkungen von Impfungen stattfinden, das gesamtschweizerisch ausbezahlt wird. Deshalb brauchen wir im EpG keine weitere Regelung. Ich bitte Sie, die unnötige Standesinitiative abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Mit dem Antrag der Regierung und mit dem bestehenden eidgenössischen Epidemiengesetz (SR 818.101, abgekürzt EpG) dürfen wir alle klar feststellen, dass das Anliegen des Standesbegehrens, nämlich eine Meldepflicht für Nebenwirkungen von Impfungen einzuführen und den betroffenen Personen zu ermöglichen, finanzielle Entschädigungen geltend zu machen, bereits erfüllt ist. Somit ist eine Überweisung des vorliegenden Standesbegehrens an den Bund unnötig und abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Dem Antrag der Regierung auf das vorliegende Standesbegehren sowie den Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner ist nichts anzufügen. Ich möchte v.a. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann für seine wichtigen Worte danken. Es wäre wünschenswert, wenn vor der Einreichung eines Vorstosses jeweils geprüft würde, ob die Forderungen schon umgesetzt sind. Wir alle könnten uns damit Arbeit ersparen. Wir lehnen das Standesbegehren ab.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Wir schliessen uns der Begründung der Regierung und den Ausführungen von Warzinek-Mels an. Wir lehnen das Standesbegehren ab.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann zu Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Ich folge Ihnen auf Facebook, seit ich Sie kenne, lese alle Posts und v.a. lese ich alle Kommentare. Schon der Wortlaut des Standesbegehrens strotzt vor Fehlern und Unterstellungen. Sie kreiden zwar die Spaltung des Volkes an, die es tatsächlich gegeben hat, da sind wir uns alle einig, spalten es aber selber in den sozialen Medien immer weiter. Die Kommentare dieser Gahlinger-Supporter-Bubble sind brandgefährlich, und v.a. sind sie hetzerisch. Sie behaupten Dinge, die Sie zum Teil mit Quellen belegen, zum Teil aber auch blindlings irgendwo weitergeben. Manchmal habe ich das Gefühl, dass Sie die Wissenschaft komplett ignorieren. Da finden wir Screenshots von TV-Sendern, von denen ich noch nie gehört habe. Das sind Quellen, die zum Teil fragwürdig sind. Wer jetzt glaubt, ich übertreibe, den lade ich ein, auf Facebook die Posts von Gahlinger-Niederhelfenschwil zurückzuscrollen bis Anfang Jahr 2020. Die Kommentare, und das ist das Schlimme, sind zum Teil so übel, dass man sie fast nicht erträgt. Ich bitte Gahlinger-Niederhelfenschwil, mit den Social-Media-Spaltungsposts aufzuhören. Das habe ich Ihnen bereits gesagt, als wir die Sessionen aufgrund der Corona-Pandemie in der Olma-Halle durchführen mussten. Es hat nichts genützt.

Ich möchte zwei Beispiele zitieren, damit Sie sehen, dass es nicht einfach ein lustiger Witz ist, den ich erzähle. Gahlinger-Niederhelfenschwil hat gepostet: «Herr Berset machte nie was für die Gesundheit. Nie, nichts, null, nada. Es braucht eine PUK mit einer Mehrheit von Ungeimpften.» Dann kommen irgendwie 60 Kommentare. Einer davon: «Und jetzt haut der Berset ab – mit einer fetten Pension.» Die nächste Person schreibt: «Und hoffentlich mit einer Spritze im A...» Ein Gegenkommentar von Gahlinger-Niederhelfenschwil fehlt. Er löscht nie etwas. Ich finde das sehr bedenklich, und es hilft doch nichts. Hören Sie bitte auf. Sie führen die Spaltung fort, die Corona sowieso schon gemacht hat. Die Leute, die Ihre Posts kommentieren, spalten die Bevölkerung noch weiter und hetzen uns auf. Dann posten Sie ohne Kommentar ein Foto, worauf steht: «Allein diese Woche gab es vier rätselhafte Todesfälle von Piloten.» Mehr steht nicht, aber die Kommentare haben es in sich. Einer schreibt: «Halt geimpft.» Und es gibt noch weitere, nicht zitierbare Kommentare.

Ich bitte Sie eindringlich, man kann für oder gegen die Impfung sein, man kann auch für oder gegen Windräder, Kreisel oder Flugverkehr sein: Bitte überlegen Sie in Zukunft, was Ihre Posts und v.a. die Kommentare bei uns oder bei den Leuten auslösen. Als Mitglieder des Kantonsrates sind wir nach Geschäftsreglement des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) verpflichtet, uns angemessen zu verhalten. Das machen Sie hier im Saal. Aber was Sie in den sozialen Medien machen, das geht nicht. Ich bitte Sie eindringlich, damit aufzuhören. Das Standesbegehren selber lehnen wir ab. Ich möchte mich da voll und ganz Warzinek-Mels und der knackigen, guten Begründung des Gesundheitsdepartementes bzw. der Regierung anschliessen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Wir wollen dem Standesbegehren nicht im Sinn einer Frontalopposition begegnen. Wir sind der Meinung, dass die Pandemie unsere Gesellschaft über die Massen belastet und teils leider auch gespalten hat. Auch diese Standesinitiative ist in diesem Rahmen zu werten. Da ist die Rede von «alles unter den Teppich wischen», von «höchsten Stellen, die ungeimpfte Mitmenschen als unsozial» usw. betitelt haben, von Falschmeldungen, Gewinnmaximierung und massiv eingeschränkten Grundrechten. Wir glauben, dass wir so nicht weiterkommen. Richtig und wichtig wäre es, dass wir uns alle bemühen um eine korrekte Ausdrucksweise und eine differenzierte Betrachtung dessen, was passiert ist, was gemacht wurde, was retrospektiv gesehen gut und richtig war, aber auch, was wir im Fall einer erneuten Pandemie besser machen können. Denn dass nicht alles richtig und gut war, kann aufgrund der riesigen Herausforderung mit einer völlig neuen Situation in unserer modernen und verletzlichen Welt gar nicht möglich gewesen sein. Uns geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um das Bemühen, für die Zukunft besser gerüstet zu sein.

Zum Inhalt des Standesbegehrens: Es weist gravierende Fehler auf. Es ist fast unmöglich, auf alle in diesem Rahmen einzugehen. Z.B. liegt die Perikarditis oder die Myokarditis bei Geimpften vier Mal tiefer als bei Erkrankten, allerdings mit unterschiedlicher Altersverteilung. Bei unter 30-Jährigen ist die Inzidenz lediglich 2,5 Mal tiefer als beim Infekt. In ähnlichem Rahmen gilt dies auch für andere Nebenwirkungen wie Zoster, der bei jeder Immunsystemmodulation, also auch bei Covid-Infektionen, gehäuft auftritt. Die angeschuldigten erhöhten Nebenwirkungen sind auch bei der Infektion erhöht und viele Dinge sind reine Co-Inzidenz und somit statistisch gesehen irrelevant. Auch die Totalerschöpfung ist nach Impfungen vernachlässigbar im Vergleich zu Post-Covid. Es ist zudem medizinisch extrem schwierig, das immunologische Geschehen im zu beurteilenden Einzelfall korrekt zu verstehen. Die Frage muss gestellt werden, ob es bei einer Person mit einem zu vermutenden Impfschaden zu ähnlichen gesundheitlichen Problemen gekommen wäre auch ohne die Impfung, z.B. im Rahmen eines nächsten Infekts. Bitte vergessen Sie ganz generell nicht: Es gibt viel mehr Post-Covid-Probleme wie Post-Impfung-Probleme. Gleichwohl, und da stimmen wir dem Grundanliegen des Standesbegehrens zu, sollen Impfschäden ganz selbstverständlich anerkannt und entschädigt werden. Diesen Prozess, so komplex er medizinisch ist, könnte man allenfalls administrativ vereinfachen. Für dieses Anliegen haben wir durchaus Verständnis.

Wo wir Gahlinger-Niederhelfenschwil weiter recht geben, ist die Tatsache, dass Heime retrospektiv wohl zu strikt geschlossen wurden, ohne die Bedürfnisse der Senioren abzuholen, und dass die jungen Menschen ohne Impfung nicht hätten vom Gesellschaftsleben ausgeschlossen werden dürfen, da bei ihnen selber das Risiko einer schweren Erkrankung extrem tief ist bzw. war. Der Ausschluss ist aber nur erfolgt, weil in den Risikoaltersgruppen, also der über 50-Jährigen, die Durchimpfungszahlen zu tief lagen und eine Überforderung des Gesundheitswesens befürchtet wurde.

Wir stimmen den Ausführungen der Regierung zu, die in ihrem Antrag festhält, dass die Erfassung, Anerkennung und Entschädigung von Impfnebenwirkungen gesetzlich schon geregelt ist. Es braucht diese Standesinitiative nicht. Es wird aber wichtig sein, dass diese Regelungen auch so angewendet werden, dass tatsächlich jeder Betroffene einer gravierenden Impfnebenwirkung auch tatsächlich angemessen begleitet wird. Es darf tatsächlich nicht sein, dass Menschen, die sich aus Solidarität haben impfen lassen, mit einer Impfnebenwirkung nicht mit der Solidarität der Gesellschaft rechnen dürfen.

Wir bitten Sie, das Standesbegehren abzulehnen, anerkennen aber, dass es punktuell durchaus berechtigte Fragen aufwirft.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
29.11.2023Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Mit der jetzigen Ausblendung bzw. Verdrängung und einer Aufarbeitung nach Jahrzehnten ist es nicht getan. Die Zeit der Corona-Massnahmen hat uns alle gefordert, denn es war auch die Zeit der Falschmeldungen und Fehleinschätzungen seitens Bundesrat, eine Zeit von Gewinnmaximierung und Totalverlust, eine Zeit von Spaltung, Ausgrenzung, Misstrauen und massiv eingeschränkten Grundrechten. Fakt ist: Die Covid-Impfung schützte weder vor einer Ansteckung noch vor der Weitergabe des Virus. Die Zertifikatspflicht verkam zu einem reinen Druckmittel für die mRNA-Spritze. Man schürte bei Jung und Alt Angst und stellte Ungeimpfte an den Pranger. Es gab sogar Berufsbranchen, die Ungeimpfte nicht mehr akzeptierten. Ungeimpfte wurden als hirnlos bis unsozial beschimpft, nur wer sich impfen liess, war sozial. Vor lauter Panik vergass man die Gesundheit zu stärken, denn Menschen brauchen Bewegung und Begegnungen.

Schauen wir nach vorne. In diesem Monat hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), das europäische Pendant zum Bundesamt für Gesundheit (BAG), erläutert, dass die Impfung nie Forschungen zur Eindämmung der Pandemie durchlaufen habe. Nun werden die vielen geschwärzten Stellen in den Impfverträgen zwischen dem Bund und der Pharma Schritt für Schritt offengelegt, und es zeigt sich, dass die Impfung alles andere als sicher ist. Doch diese Sicherheit wurde seitens Bund gebetsmühlenartig offenbart. Nun stellt sich heraus, dass vieles falsch ausgelegt wurde. Wir alle wurden getäuscht – wissentlich oder unwissentlich, kann ich nicht beurteilen. Mittlerweile wurden auch die Beilagen zur Impfung angepasst, da steht u.a.: Es besteht ein erhöhtes Risiko von Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels) usw. nach der Impfung. In einigen Fällen war eine intensivmedizinische Versorgung erforderlich, und es wurden Fälle mit Todesfolge beobachtet.

Im Alltag wurde mittlerweile bestätigt, dass die Covid-Impfung alles andere als ungefährlich ist. Augenthrombosen, Hirnschläge, Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen, Gürtelrosen, Herzstillstände, Teil- und Ganzlähmungen, Auslösung oder Verstärkung von epileptischen Anfällen, eingeschränkte Belastbarkeit, Vergesslichkeit, Gleichgewichtsverluste bis hin zur Totalerschöpfung können deren Folgen sein. Nun zeigt sich auch, dass junge, bis anhin leistungsstarke Menschen durch die Boosterimpfung massiv negative Folgen davontragen können. Das allbekannte Spikeprotein, das durch die Impfung bedeutend öfter und stärker im Körper aufgebaut wird als durch eine Viruserkrankung selbst, dringt in verschiedene Körperzellen ein und verursacht hartnäckige Langzeitschäden. Neuste Recherchen zeigen, dass 90 Prozent der Long-Covid-Patienten mehrfach geimpft sind. Dies bedeutet, dass die Impfung entweder nicht vor einem schweren Verlauf schützt oder sie selbst das Problem ist. Folglich sind diese Long-Covid-Fälle eine Impfnebenwirkung und somit Impfschäden.

Am Antrag der Regierung erkennt man eine Ratlosigkeit oder noch schlimmer, eine Ausblendung bzw. reflexartige Verdrängung. Statt Möglichkeiten aufzuzeigen, wie wir diesen Menschen helfen wollen und können, erwähnt die Regierung lediglich, dass Opfer bereits die Möglichkeit hätten und Ärzte usw. verpflichtet seien, schwerwiegende Fälle zu melden. Geschätzte Regierung, wir haben eine ganz neue Situation, noch nie wurde ein so hoher Druck zur Impfung in unserer Geschichte ausgeübt, für einen Impfstoff, der kaum geprüft war. Mögliche Langzeitschäden sind immer noch unklar und offen. Dass Handlungsbedarf auf nationaler Stelle besteht, ist nicht von der Hand zu weisen. Neben einer überdurchschnittlich hohen Sterberate an unerwarteten Todesfällen weist die Schweiz gemäss Prof. Dr. Konstantin Beck der Universität Luzern seit den Covid-Impfjahren eine historisch tiefe Geburtenzahl auf. Ein so hoher anhaltender Rückgang vom Jahr 2022 bis 2023 hatten wir nicht einmal im Ersten Weltkrieg. Bis anhin fehlen der Schweiz etwa 1 Mio. Lebensjahre.

Warum ist ein Eintreten auf dieses Standesbegehren so wichtig? Es wird Zeit, nicht immer wegzuschauen und auszublenden und erst nach Jahrzehnten eine Aufklärung zu fordern, wie es bereits bei Verdingkindern, bei Geschädigten von Medikamentenversuchen und ganz aktuell auch bei den aufgedeckten Missbräuchen in der Kirche geschah oder gestern in der Budgetdiskussion auch zu Vorfällen an der Domino-Servite-Schule gefordert wurde. Aufklärung und Hilfe ist wichtig, aber bitte sofort. Auch dann, wenn Fehler geschehen sind. Fehler geschehen, dies ist nun mal so. Es geht darum, diese zu akzeptieren und zum Wohl der Betroffenen einzugestehen. Wir müssen die Opfer von Beginn weg ernst nehmen. Diese Menschen haben Ihnen vertraut. Es liegt nun an uns, einen ersten Schritt der Verantwortung an den Bund zu senden und unsere beschränkten Möglichkeiten wahrzunehmen. Von mir aus kann dies auch Gartmann-Mels mit nach Bern nehmen und es vertreten. Aber ich bin der Ansicht, dass es unsere Pflicht ist, dies hier und jetzt zu tun und nicht jahrzehntelang zu warten und erst dann nach Aufklärung zu schreien. Dann ist diesen mehreren tausend Opfern in der Schweiz nicht geholfen. Wir müssen aus der Vergangenheit lernen.

Warum der Weg via Standesbegehren? Erstens wurden die Covid-Massnahmen national von oben zu uns nach unten dirigiert. Die Verantwortung liegt beim Bund. Zweitens sollen die Impfopfer in der gesamten Schweiz gleich zu ihrem Recht kommen. Im Wissen darum, dass es nicht einfach bzw. eine Gratwanderung ist zu eruieren, wann es sich um einen Impfschaden und wann es sich um etwas anderes handelt, ist es umso wichtiger, die richtigen Weichen zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession