Geschäft: Einführung der Individualbesteuerung gegen den Willen der Kantone und zum Schaden unseres Kantons

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.19
TitelEinführung der Individualbesteuerung gegen den Willen der Kantone und zum Schaden unseres Kantons
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung15.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung15.2.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierungs vom 16. Mai 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2023Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2023Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Regierung hat sich im Wesentlichen der Haltung und den Argumenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren angeschlossen und sich gegen die Einführung der Individualbesteuerung ausgesprochen. Die Individualbesteuerung ist auch aus Sicht der Mitte-EVP-Fraktion nicht der richtige Weg. Dies würde einen massiven Eingriff in das bestehende Steuersystem bedeuten. Dieser Aspekt ist gerade auch für die Kantone zentral, denn alle Kantone sehen für verheiratete Paare im Grundsatz eine gemeinschaftliche Besteuerung vor. Weil die Mitte die gemeinsame Besteuerung auch auf Bundesebene beibehalten und gleichzeitig die Heiratsstrafe abschaffen will, entsteht zwischen Bund und Kanton kein Systembruch.

Die Individualbesteuerung dagegen führt zu unterschiedlichen Steuersystemen bei Bund und Kantonen, darüber hinaus zu neuen Diskriminierungen und zu grossem administrativem Mehraufwand bei den kantonalen Steuerämtern. Auch geht aus der Antwort der Regierung zur Interpellation 51.23.25 «Individualbesteuerung bekämpft Personalmangel – auch im Kanton St.Gallen» der FDP-Fraktion hervor, dass die Individualbesteuerung allgemein keinen Einfluss auf die Bekämpfung des Personalmangels hat. Auch kann nicht gesagt werden, dass die Individualbesteuerung die Erwerbsbeteiligung der Frauen automatisch erhöht bzw. dass das heutige schweizerische Steuersystem die Frauen von der Erwerbstätigkeit abhält.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession