Geschäft: Werden die Gebäudeschätzungswerte für die Gebührenerhebung missbraucht?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.17 |
Titel | Werden die Gebäudeschätzungswerte für die Gebührenerhebung missbraucht? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 15.2.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 15.2.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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15.2.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Thoma-Kirchberg | 6.8.2024 |
15.2.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gmür-Bütschwil-Ganterschwil | 21.11.2024 |
15.2.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Müller-Lichtensteig | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2023 | Wortmeldung | Thoma-Kirchberg: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Die Gebäudeversicherung St.Gallen, welche die Gebäudeschätzungswerte erhebt, hat erkannt, dass diese Praxis zu Fehlanreizen führen kann. Auf der einen Seite besteht bei der Bauherrschaft ein Interesse an einem möglichst tiefen Versicherungswert, welcher auf der anderen Seite aber im Schadensfall eine unzureichende Deckung verursacht. Stossend und unverständlich ist die vorherrschende Praxis z.B. beim Bau einer Photovoltaikanlage. Es wird in vielen Gemeinden eine Anschlussgebühr für Abwasser und Wasser fällig, obwohl kein zusätzliches Abwasser oder Wasser anfällt. Hinzu kommt, dass der Staat auf der einen Seite solche erneuerbaren Energien fördert und auf der anderen Seite Abgaben erhebt. Diese Regelung finden wir absurd. Zuständig für die Ausgestaltung von Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser sind die Gemeinden. Der Kanton stellt den Gemeinden Musterreglemente zur Verfügung, welche von diesen oft übernommen werden. Gemäss Antwort der Regierung hat die Gebäudeversicherung St.Gallen eine neue Version ihres Musterreglements entwickelt, das auf Anschlussgebühren verzichtet und die Zählergrösse anstelle des Gebäudeschätzungswerts als Bemessungsgrundlage verwendet. In den Nachbarkantonen Graubünden und Zürich werden wie bei uns die Gebäudeschätzungswerte zur Bemessung der Gebühren herangezogen. Anders sieht es in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Thurgau aus. Dort werden den Gemeinden keine Versicherungswerte bekanntgegeben. Die Regierung begrüsst in ihrer Antwort Bestrebungen, um auf die Verwendung von Gebäudeschätzungswerten als Bemessungsgrundlage zu verzichten, stellt den Gemeinden nach geltendem Recht die Werte aber weiterhin zur Verfügung. Mit Blick auf die Gemeindeautonomie sieht die Regierung keine Möglichkeit, alle Werkbetreiber zu verpflichten, auf Anschlussgebühren zu verzichten. Wir halten uns die Möglichkeit einer Motion offen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |