Geschäft: Wie soll die Chancengleichheit umgesetzt werden und was unternimmt der Kanton gegen die Diskriminierung von gehörlosen Menschen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.09
TitelWie soll die Chancengleichheit umgesetzt werden und was unternimmt der Kanton gegen die Diskriminierung von gehörlosen Menschen?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung14.2.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. Februar 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. Mai 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.2.2023Person21.11.2024
14.2.2023Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2024Wortmeldung

Schulthess-Grabs (im Namen von Schulthess-Grabs / Hasler-Balgach): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Mit dem Beitritt zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Immer wieder und immer noch erfahren gehörlose Menschen durch ihre Einschränkungen alltägliche Ausgrenzungen oder Benachteiligung. Dies wird von der Regierung erkannt, das ist erfreulich. Es wird von der Regierung aber erwähnt, dass zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Teilhabe von gehörlosen Menschen zur Verfügung stehen – also warum werden diese nicht oder nur teilweise umgesetzt? Das ist unsere Frage. Die meisten Diskriminierungen sind in den Bereichen Arbeit, Bildung und Gesundheit registriert. Obwohl genau diese Bereiche für alle Menschen von zentraler Bedeutung sind, werden gehörlose Menschen immer noch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.

Dass der Kanton St.Gallen die vom Bund finanzierten Massnahmen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung von Hörbehinderten in der Gebärden- und Lautsprache nicht nutzt, lässt Fragen offen. Nun ist in der Antwort zu lesen, dass diese zumindest geprüft werden – das stimmt mich oder uns zumindest zuversichtlich. Es ist gut, dass die Sprachheilschule Lautsprache begleitende Gebärden anbietet. Jedoch ist das nicht die Gebärdensprache. Für gehörlose Kinder ist in der Regel die Gebärdensprache die Muttersprache. Es ist meiner Meinung nach auch bedenklich, dass gehörlose Kinder ins Ausland nach Dornbirn oder in einen anderen Kanton zur Schule geschickt werden, obwohl der Kanton eine Sprachheilschule hat, die er mitfinanziert. Wenn die Kinder in Dornbirn zur Schule gehen, müssen sie eine andere Gebärdensprache lernen, nämlich die österreichische, das ist ein Unterschied, wie Sie wissen. Und wenn sie in einem anderen Kanton zur Schule gehen, haben sie extrem lange Schulwege. Diese Regelung ist für uns nicht verständlich und in meinen Augen müsste der Kanton der Sprachheilschule Druck machen, sodass gehörlose Kinder auch in der Sprachheilschule in Gebärdensprache unterrichtet werden. Ich stelle fest, dass noch viel zu tun ist, um die Chancengleichheit von gehörlosen Menschen im Kanton St.Gallen zu verbessern.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession