Geschäft: Finanzielle Sozialhilfe: Missbrauchsbekämpfung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.23.04 |
Titel | Finanzielle Sozialhilfe: Missbrauchsbekämpfung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 14.2.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 14.2.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.2.2023 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.9.2023 | Eintreten | 34 | Zustimmung | 76 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 76:34 Stimmen nicht auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Warzinek-Mels: Eine kurze Bemerkung: Das Parlament stellt sich wirklich ein schlechtes Zeugnis aus mit der Diskussion. Anstatt die Geschäfte abzuarbeiten, die diesem Rat entsprechen und zuzuordnen sind, diskutieren wir episch Themen, die thematisch eindeutig nach Bern gehören. Ganz klar: Wir betreiben Wahlkampf. Es ist alles eine Frage des Masses. Ich bitte Sie jetzt einfach, sich zu disziplinieren, und die Geschäfte voranzutreiben, für die wir hier im Rat sind. Es ist schwer zu ertragen, wenn man in diesem Milizparlament ist, und nebenher auch sonst noch beruflich eingebunden ist und eigentlich auch sonst Gutes zu tun hätte. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Auf die Motion ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident von Andwil. Ich meine, ein bisschen romantisch ist die Ansicht von Surber-St.Gallen natürlich schon auch, das muss man schon sehen. Wir schauen alle, und ich bin überzeugt, auch meine Kolleginnen und Kollegen, zu unseren Flüchtlingen, die uns zugeteilt werden. Ich kenne wirklich niemanden, der ein Problem hat, die haben es alle gut. Und natürlich, die Ansätze für die Sozialhilfe gelten. Die sind aus meiner Sicht weder grosszügig noch schlecht, sondern die sind sehr korrekt. In unserer kleinen Gemeinde habe ich direkten Einblick in jeden Fall. Unsere Mitbewohner in der Gemeinde Andwil erhalten, wie in anderen Gemeinden auch, alles anständig bezahlt: Mieten, Strom, Krankenkassen, auch Arztkosten. Ich kann Ihnen sagen, ich unterschreibe – und das ist nicht übertrieben – regelmässig Arztkosten z.B. für Zähne im Bereich von 8’000 Franken pro Fall. Das ist nicht schlecht. Das ist gut. Wir wollen ja, dass es unseren Flüchtlingen gut geht. Ich habe mich auch noch nie dagegen gewehrt. Aber diese Extremhaltung, dass sie fast am Existenzminimum leben, das stimmt nicht. Eines müssen wir jetzt aber vielleicht in Europa und in der Schweiz doch irgendwann einmal gemeinsam diskutieren: Gegen die Genfer Flüchtlingskonvention habe ich nichts. Wer an Leib und Leben gefährdet ist, der soll in unseren Ländern, auch in der Schweiz, Schutz bekommen. Was aber auch festgestellt wurde, – nicht nur von der SVP, sondern von allen –, ist, dass aktuell in Lampedusa Wirtschaftsflüchtlinge ankommen. Ich kann Ihnen sagen, wenn ich in Afrika aufgewachsen wäre, wäre ich vielleicht auch unterwegs. Das ist so. Trotzdem haben diese Leute eigentlich nach der Konvention kein Aufenthaltsrecht in unseren Ländern. Wir müssen sie wieder zurückschicken. Was nicht sein darf, ist, dass Europa und insbesondere die Schweiz und auch der Kanton St.Gallen ein Magnet sind, und Leute weiterhin aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen. Ja, es ist wahrscheinlich ein grosser Aufwand, wenn man nur noch Sachleistungen gibt. Ich kann Ihnen garantieren, wenn wir das ändern würden, was vielleicht ein grosser Aufwand wäre, wäre die Magnetwirkung klar kleiner. Vielleicht müssen wir in nächster Zeit in Europa parteiübergreifend – und das werden wir müssen, weil es warten hunderte Millionen von Menschen auf dem Planeten oder sind unterwegs – Gedanken machen, wie wir es schaffen, dass keine Wirtschaftsflüchtlinge mehr kommen. Und ja, das habe ich vorher gesagt, Surber-St.Gallen, ich fand einfach die Aussage etwas extrem. Es werden Milliarden überwiesen in diese Länder und das darf eigentlich nicht mehr sein. Es darf nicht mehr attraktiv sein. Jetzt mache ich trotzdem noch schnell einen kurzen Spruch, der vielleicht nicht so gut ankommt, je nachdem: Sie haben Eritreer erwähnt, Surber-St.Gallen. Was momentan natürlich passiert mit diesen Eritreern in der Schweiz und in Deutschland, das ist natürlich ein Trauerspiel. Ich meine, die schicken nicht nur Geld zurück in ein korruptes System, sondern sie verschlagen sich in Deutschland, in Stuttgart und in der Schweiz noch. Da haben wir schon auch ein Problem, das wir anschauen müssen. Es ist nicht überall so und ich verallgemeinere es auch nicht, aber wir müssen es angehen. Lange Rede kurzer Sinn: Diese Motion wäre ein erster richtiger Schritt, um Wirtschaftsflüchtlinge davon abzuhalten, hierher zu kommen. Vielleicht ist der Aufwand grösser, aber vielleicht ist der Aufwand im Gegensatz zu den Kosten, die uns in der Zukunft entstehen, kleiner. Klar ist: Etwas muss gehen. Klar ist, dass die SVP offensichtlich momentan als einzige Partei nach Wegen und Lösungen sucht, Wirtschaftsflüchtlinge davon abzuhalten, den gefährlichen Weg über das Mittelmeer auf sich zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich wollte auch nicht sprechen wie Müller-Lichtensteig wahrscheinlich auch nicht. Ich fühle mich aber sehr herausgefordert von Gartmann-Mels und Schmid-Buchs, der übrigens nicht mal mehr zuhört, seit Surber-St.Gallen das Wort ergriffen hat. Ich möchte auch nicht auf die Punkte in der Motion eingehen. Was mich nervt: Wir hatten heute und gestern schon zahlreiche Standesbegehren und Motionen nur zum Thema Ausländer und es ist kein einziges Mal die Frage aufgetaucht, Schmid-St.Gallen, was man bspw. für die Integration tun könnte. Gestern oder heute Morgen sind Sie auf Ebnat-Kappel rumgeritten, was wir gegen die bösen 120 neuen Flüchtlinge tun können. Niemand hat einmal gefragt: Was können wir vor Ort machen, damit die vielleicht integriert werden? Wie ich das letzten Winter gemacht habe. Da haben sie Leute gesucht, die mit 20 Leuten einen Tag Schlitteln gehen. Das hat geholfen. Es nervt nur noch. Ich lese Ihre Masseneinwanderungszeitung, die Sie millionenfach in jeden Haushalt geschickt haben. Das ist pure Menschenverachtung, die Sie da zum Teil von sich geben. Ich möchte auch keine kriminellen Ausländer, ich möchte auch nicht überflutet werden und ich möchte auch, dass es allen gut geht. Aber Sie Zwei würden auch fliehen, wenn es Ihnen in Ihrem Land dreckig gehen würde. Und wenn Sie mal hier sind, dann müssen wir uns überlegen, was wir für Sie tun können und nicht, wie wir den Graben noch weiter aufreissen können. Das nervt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtpräsident von Lichtensteig. Ich möchte doch einige Sachen korrigieren, die hier gesagt wurden, und zeigen, wie sie in der Praxis tatsächlich ablaufen. Das eine ist das Problem mit der Migration. Das müssen wir ernst nehmen. Es kommen weitere Probleme auf uns zu, das können wir nicht verneinen. Diesem Problem müssen wir uns annehmen. Das andere ist aber der Umgang mit den Leuten, die hier sind. Zum einen möchte ich auch nochmals darauf hinweisen: Gartmann-Mels hat von Asylsuchenden gesprochen, die 1'000 Franken Unterstützung erhalten. Das ist falsch. Asylsuchende in diesem Verfahren haben knapp 500 Franken zur Verfügung. Da bleibt dann tatsächlich nicht mehr viel übrig, um das ins Heimatland zu senden. Das Zweite: In den Gemeinden, wenn die Asylsuchenden das Verfahren durchlaufen haben, auf die Gemeinden zugeteilt wurden und das Verfahren abgeschlossen ist, dann wird in den meisten Fällen kein Bargeld ausbezahlt. Es wird kein Bargeld ausbezahlt, sondern das Geld wird auf das Konto der Einwohnerinnen und Einwohner überwiesen. Aber, und das ist eigentlich etwas das Absurde an diesem Vorstoss: Was passiert, wenn wir das Geld überwiesen haben? Was machen sie dann? Sie können das Geld vom Konto beziehen. Sie können es Zurücksenden in ihr Heimatland. Das Problem wird mit diesem Vorstoss nicht gelöst, sondern es ist reines Schattenboxen, das wir hier veranstalten. Wenn wir das Problem lösen wollen, wenn es dann eins sein sollte, dann muss das anders geschehen als mit diesem Vorstoss. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Was wir hier gehört haben, finde ich, schlägt dem Fass wirklich den Boden aus: Was Sie hier jetzt für ein Bild gezeichnet haben von Menschen, die geflüchtet sind, von Asylsuchenden, von Menschen, die hier ankommen, von Menschen, die sich hier integrieren und arbeiten und auch arbeiten wollen, Arbeit suchen. Ich weiss nicht genau, wie Sie unterwegs sind, aber überall begegnen mir mittlerweile Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern, aus Somalia, aus Eritrea, die hier arbeiten. Die leben nicht einfach von der Sozialhilfe, wie Sie das hier zeichnen. Selbstverständlich kommen die Menschen an, sie sind in einem Asylverfahren und sie müssen zunächst die Sprache lernen und dann die berufliche Integration schaffen. Aber während dieses Asylverfahrens sind die Sozialhilfeansätze sogar noch deutlich tiefer als dann in der ordentlichen Sozialhilfe. Davon sendet man bestimmt keinen einzigen Franken in sein Herkunftsland, denn man braucht dieses Geld, um hier überhaupt überleben zu können. Auch die Sozialhilfe ist selbstverständlich so bemessen, dass man dieses Geld zum Leben braucht. Man hat nicht, wie Gartmann-Mels dies ausgeführt hat, am Ende des Monats noch über 1000 Franken übrig und kann dann davon etwas nach Hause schicken. Man hat dieses Geld gebraucht für Essen und für alles, was man eben so in einem Monat braucht. Ich weiss nicht, wie viel sie in einem Monat ausgeben, jetzt mit Ausnahme der Krankenkassenprämien und der Wohnungsmiete. Ich bitte Sie hier wirklich, den Anstand zu wahren und nicht auf Menschen herumzuhacken, die hier sind, die geflüchtet sind aus ihren Ländern und das Beste tun, um sich hier zu integrieren, nur um hier billigen Wahlkampf zu betreiben und ihre Wählerschaft zu bedienen. Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Motion nicht eintreten und das bewährte System so belassen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Schmid-Buchs: Ich möchte doch kurz Rückmeldung geben auf die Voten, die ich gehört habe. Ich bin doch teilweise erstaunt. Abderhalden-Nesslau und auch Weitere haben gesagt, dass die Sozialhilfe gar nicht ausreichend dafür sei, um solche Rimessen in die Heimatländer zu bewerkstelligen. Aber, wie ich es bereits erwähnt habe, geht der Bund davon aus, dass genau dies geschieht, also dass Bezüger von finanzieller Sozialhilfe eben genau auch solche Rimessen bewerkstelligen. Natürlich kann man aus einer Transaktion vielleicht nicht direkt heraussehen und dies auch nicht auswerten, ob es sich dabei um einen Sozialhilfebezüger handelt oder nicht. Aber man geht davon aus, dass es geschieht. Wenn Sie einmal bspw. an einem Western-Union-Schalter – es ist jetzt nur eine Firma, die ich hier nennen kann – vorbeigelaufen sind, dann können Sie vielleicht erahnen, dass eben auch Personen aus dem Asylbereich solche Rimessen leisten. Vergessen Sie nicht, dass selbst scheinbar kleine Beträge für uns in diesen Ländern grosse Wirkung erzielen können, auch positive Wirkung. Damit komme ich zum Votum von Schulthess-Grabs: Sie vermischen leider zwei Punkte. Ich habe eingangs in meinem Votum gesagt, dass wir nicht per se etwas gegen Rimessen haben. Die können durchaus auch positive Wirkung in ihren Heimatländern haben. Aber wir sagen eben auch: Frei im Umgang mit Geld sollen die sein, die das Geld selbst verdient haben. Aber es kann doch nicht sein, dass die finanzielle Sozialhilfe missbraucht wird, um die Familie oder v.a. auch irgendwelche Regimes dort unten in ihren Heimatländern zu unterstützen. Sie dürfen nicht vergessen: Jeder harte Franken, der in diese Länder bezahlt wird, stützt das Elend in diesen Ländern eben auch. Also, es sind zum Teil auch gegensätzliche Wirkungen, die hier erzielt werden. Was bestimmt nicht geht, ist, dass der Steuerzahler am Ende für diese Kosten aufkommen muss. Eine solche Zweckentfremdung ist nicht zu dulden, und ist auch nicht im Sinn der finanziellen Sozialhilfe. Und generell, Gartmann-Mels hat es auch erwähnt, aber ich möchte persönlich auch noch dazu Stellung nehmen: Viele Familien haben am Ende des Monats nicht diese 1’030 Franken freies Einkommen zur Verfügung. Davon gibt es viele. Die müssen selbst eine Wohnung bezahlen. Die müssen selbst ihre Krankenkassenprämien bezahlen. Die müssen selbst für weitere Auslagen aufkommen. Diese Leute im Sozialhilfebereich müssen das nicht. Und um ihre Frage zu beantworten: Ja, ich könnte damit leben. Vielleicht nicht so, wie ich es heute tue, aber immer noch gut für das, dass ich keinen Finger mehr krümmen müsste. Denken Sie nochmals nach, was die Auswirkungen sind, wenn wir das heutige System beibehalten. Wollen wir wirklich ein System stärken, das unsere Position in der Verhandlung gegenüber diesen Ländern auch bspw. in Bezug auf abgewiesene Asylbewerber schwächt? Wollen wir ein solches System wirklich beibehalten? Stellen Sie sich diese Frage noch einmal und dann stimmen Sie dieser Motion zu. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Gartmann-Mels: Auf die Motion ist einzutreten. Ich bin etwas erstaunt. Der Kollege der Mitte-EVP-Fraktion, Bärlocher-Eggersriet, hat mich herausgefordert. Ich staune, dass unser bürgerlichen Kollegen die Schweizer Eidgenossen mit den Asylanten vergleichen. Ihr stellt sie auf die gleiche Schiene. Das mit dem Bargeld ist richtig. Bargeld ist eine Schweizer Tugend und diese wollen wir erhalten. Was mich stört, ist auch die Art und Weise, wie hier argumentiert wird. Ich habe von Ihnen gehört, Bärlocher-St.Gallen, und das hat mich bei Ihnen als grosser Unternehmer aus dem Raum St.Gallen wirklich irritiert: Es gibt Leute, die haben gar kein Geld, um das dorthin zu senden. Das sei knapp bemessen. Ich kenne viele Schweizerinnen und Schweizer, auch Ausländer, die sich in der Schweiz integriert haben und arbeiten, die am Ende des Monats nicht mehr 1’034 Franken zur Verfügung haben, um etwas zu kaufen. Die Krankenkassen und alle Versicherungen sind bei den Asylanten ja bezahlt. Und das sind wirklich nicht alles Leute, die an Leib und Leben gefährdet sind. Deshalb enttäuscht es mich, dass man so argumentieren kann. Was mich von allem am meisten stört: Wir haben in Lampedusa gerade kürzlich gesehen, was passiert. Es kommen täglich Schiffe. Ich weiss nicht, was Europa noch zu tun gedenkt, um dies zu stoppen. Es ist nicht nur ein Schweizer Problem, es ist ein Problem des europäischen Kontinents. Es kommen täglich Tausende von Afrika nach Europa und wir werden im Schlamassel versinken. Die Schweiz hätte hier die Chance, ein Zeichen zu setzen, damit es nicht mehr attraktiv ist. Alle haben ja ein Handy – das Handyabonnement bezahlen wir bzw. die Swisscom wahrscheinlich auch. Die können das einfach weiterleiten, kommen in die Schweiz, es ist alles vorhanden. Es ist eine Katastrophe, dass wir nicht einmal bereit sind, die Attraktivität zu stoppen. Wir müssen da ansetzen. Es kann nicht sein. Ich behaupte jetzt mal – und ich habe nicht 200 Franken Trinkgeld im Monat –, dass jeder Asylant, der alles hat, und der 1'034 Franken hat, etwas nach Hause schickt. Das passiert nun mal. Es sind einige Millionen Franken, die nach Hause geschickt werden. Da müsste man doch ein Interesse haben, im Sinne der Zukunft unserer Nachkommen, dass wir hier etwas tun. So werden die Schweiz und der Kontinent Europa im ganzen Schlamassel untergehen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Mit dem Geld aus der finanziellen Sozialhilfe in der Schweiz kann der Lebensbedarf gedeckt werden, wie es für die Führung eines menschenwürdigen Lebens notwendig ist. Bei gewissen Personen aus dem Asylbereich wird sogar ein reduzierter Ansatz angewendet. Aus unserer Sicht ist es absolut nicht realistisch, dass neben dem effektiven Aufwand beträchtliche Mittel ins Ausland fliessen. All das Geld, das wir für die Überwachung dieser Flüsse einsetzen würden, könnten wir viel effizienter an einem anderen Ort einsetzen. Das aktuelle System erfüllt aus unserer Sicht den Zweck. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Dies aus folgenden Gründen: Das Gesetz löst überhaupt kein Problem und ist nicht zielführend, wie wir gerade gehört haben. Egal, ob das Geld den Asylanten als Bargeld oder als Banküberweisung zukommt, erhalten sie es. Ist man der Meinung, die Zahlungen seien zu hoch, müsste man bei der Höhe ansetzen, um einen möglichen Geldabfluss zu unterbinden. Wie wir gehört haben, ist der Grundbedarf aber so knapp bemessen, dass nur wenig oder fast nichts übermittelt werden kann. Die meisten Leistungen werden auch als Sachleistungen ausgerichtet. Es ist daher kaum anzunehmen, dass hier überhaupt namhafte Beträge in andere Länder gesendet werden können. Bei den Rimessen dürfte es sich vorwiegend um Gelder von arbeitstätigen Migrantinnen und Migranten handeln. Ein kantonales Gesetz für die Einschränkung des bargeldlosen Bezugs ist wohl schlicht und einfach nicht umsetzbar und übertrieben, wie es auch die Regierung geschrieben hat. Als Beispiel: Auch mit dem grössten Aufwand an technischen Massnahmen können Sie wohl nicht verhindern, dass Gelder an einen Strohmann überwiesen werden, und auch so Gelder dann in bar abfliessen könnten. D.h., in letzter Konsequenz müssten sämtliche Geldströme der Bezügerinnen und Bezüger belegt und kontrolliert werden. Was das kostet, will ich mir aufgrund des wohl kleinen Missbrauchspotenzial gar nicht vorstellen. Wie Losa-Mörschwil habe ich es auch ein wenig amüsant gefunden, dass gerade von der SVP-Fraktion dieser Vorstoss gegen Bargeld kommt, ist doch in diversen nationalen und kantonalen Vorstössen der Partei die Forderung aufgekommen, dass Bargeld nicht verhindert werden darf und man immer Bargeld haben muss. Das gilt wohl nicht für alle, wenn man diesen Vorstoss sieht. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Mit Erleichterung stelle ich fest, dass die Regierung in ihrer Antwort vom 17. Januar auf Nichteintreten plädiert. Aus dem Vorwort der Broschüre des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit dem Titel «Geldüberweisungen aus der Schweiz ins Ausland», das Jean-Daniel Gerber, Direktor des SECO, geschrieben hat, möchte ich kurz zitieren: «Diese Rücküberweisungen machen heute mehr als das Doppelte der Summe der offiziellen Entwicklungshilfe aus. Ziel ist deshalb, die Geldüberweisungen günstiger und schneller zu gestalten und die Entwicklungswirkung von Remittances zu stärken.» Es ist also die Betrachtungsweise, die es ausmacht, wie man das Problem angeht. Da geht man sogar von Entwicklungshilfe aus. Der Bund lässt auf Anfrage von Nationalrat Glarner verlauten: Rimessen stärken die nationale Wirtschaft der Herkunftsländer von Migrantinnen und Migranten und decken die Grundbedürfnisse von Millionen von Familien. Also ist es legitim, wenn Ausländerinnen oder Migrantinnen einen abgesparten Teil an ihre Familien schicken, oder? Das System der finanziellen Sozialhilfe in der Schweiz ist so ausgestaltet, dass damit nur der Lebensbedarf gedeckt ist, der für die Führung eines menschenwürdigen Lebens nötig ist. Es ist richtig, dass diese Person lediglich einen Teil der Sozialhilfeleistung auf ein Schweizer Konto überwiesen erhält und damit ihren täglichen Lebensbedarf bestreitet. Frage an Sie: Können Sie mit 1’031 Franken Grundbedarf für einen Einpersonenhaushalt leben und noch etwas auf die Seite legen? Wahrscheinlich kaum jemand in diesem Saal. Mit unserem System des Grundbedarfs stellt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sicher, dass die Mittel dem effektiven Bedarf entsprechen und nicht zusätzlich ins Ausland fliessen. Es kann also nicht von einer Zweckentfremdung in der Sozialhilfe ausgegangen werden, zumal eine Praxisänderung, wie sie die SVP vorschlägt, rein technisch nicht durchführbar wäre. Quintessenz: Aus diesem Grund besteht weder die Möglichkeit, die gewünschten Daten zu ermitteln, noch ist der Vorstoss zielführend. Er dient möglicherweise der Stimmungsmache und der Negativschlagzeilen und wir haben Wahlkampf. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich danke der Regierung für ihre guten und treffenden Argumente zum Nichteintreten und möchte diese auch nicht nochmals wiederholen. Trotzdem ein paar Gedanken zu diesem Vorstoss: Die Motionäre machen sich offensichtlich Sorgen, dass unsere finanzielle Sozialhilfe so gut berechnet ist, dass sich die betroffenen Personen etwas davon absparen können, um ihren Angehörigen etwas zu überweisen. Auch die bereits mehrfachen gleich- oder ähnlichlautenden Vorstösse auf Bundesebene und deren Antworten haben Sie nicht davon überzeugt, dass es hier nicht um ein wirkliches Problem geht. Ich schliesse nicht aus, dass es Sozialhilfebezüger in der Schweiz gibt, die ihren Angehörigen einen minimalsten Betrag zusenden, einen Betrag, der vermutlich durch harte Entbehrungen überhaupt zustande kam. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass der Kanton St.Gallen per se schon knausriger ist mit der finanziellen Sozialhilfe als andere Kantonen. Ich habe schon manche Familie, die finanzielle Sozialhilfe bezogen hat, begleitet und glauben Sie mir, keiner in diesem Saal möchte mit diesen Menschen tauschen. Selbst wenn der Grundbedarf gedeckt ist, bleiben doch viele Bedürfnisse unerfüllt. Von normalem Leben sind wir hier ziemlich weit entfernt. Dass wir nun diese Menschen auch noch ins Visier nehmen sollen, lässt mich beinahe fremdschämen. Da mache ich mir doch viel mehr Gedanken um andere, weit grössere Überweisungsbeträge – Stichwort «Oligarchengelder», «Geldwäscherei» oder «Schwarzgelder» –, die gut behütet durch unser bestens funktionierendes Anwaltsgeheimnis herumgeschoben werden. Die von den Motionären geforderte gesetzliche Regelung hat mich dann aber auch noch schmunzeln lassen. Gerade Sie, die sich immer gegen die hohen Verwaltungskosten wehren, gerade Sie wollen einen riesigen, administrativen Aufwand betreiben, obwohl Aufwand und Nutzen absolut unverhältnismässig wären. Das nenne ich: Mit Kanonen auf Spatzen schiessen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Abderhalden-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass der Betrag, den die finanzielle Sozialhilfe abdeckt, für die Führung eines menschenwürdigen Lebens nötig ist. Es ist kaum realistisch, dass Personen, welche von der finanziellen Sozialhilfe leben müssen, am Ende des Monats Mittel übrig haben, um diese ins Ausland zu überweisen. Das System der Sozialhilfe gewährleistet, dass die Mittel dem effektiven Bedarf entsprechen und nicht ins Ausland fliessen, den Zweck somit erfüllen. Auch aufgrund der Abklärungen der Regierung sind keine verlässlichen Aussagen möglich, ob überhaupt und falls ja zu welchem Anteil es sich um Gelder der Sozialhilfe handeln würde. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Gemäss Schätzungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) werden pro Jahr rund 7 Mrd. Franken durch Privatpersonen, die in der Schweiz ansässig sind, in andere Länder überwiesen. Wie der Bundesrat als Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss ausführte, beziffert die Weltbank diese sogenannten Rimessen aus der Schweiz sogar auf rund 8,6 Mrd. Franken. Der grösste Teil dieser Überweisungen stammt von in der Schweiz erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern und sind für Angehörige in ihren Herkunftsländern bestimmt. Gegen diese Zuwendungen haben wir nichts auszusetzen und sie sind nicht Gegenstand dieses Vorstosses, denn wer arbeitet, der entscheidet auch selbst über sein Geld. Die Datenlage zu den Rimessen ist unvollständig. Bekannt ist jedoch, dass knapp drei Viertel der Überweisungen an OECD-Länder gehen, was gemäss der Weltbank bedeuten würde, dass rund 2,2 Mrd. Franken in andere Länder überwiesen werden. Nach Schätzungen des Bundes handelt es sich bei diesen Rimessen u.a. auch um Gelder, die in der Schweiz in der Form von finanzieller Sozialhilfe von Personen des Asylbereichs bezogen werden. Dies zeigen auch die Zahlen der Weltbank aus dem Jahr 2022. So entsprechen bspw. Rimessen an die Ukraine 10 Prozent des Bruttoinlandprodukt des Landes, an Tunesien 5 Prozent des Bruttoinlandprodukts, an Somalia sogar 21 Prozent des Bruttoinlandprodukts und an Marokko bspw. 8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Für Eritrea liegen leider keine zuverlässigen Zahlen vor, jedoch ist aufgrund der Wirtschaftsstärke von einem vergleichbaren Niveau auszugehen. Der Zweck der Sozialhilfe besteht darin, im Sinne einer Überbrückungshilfe den betroffenen Personen ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz zu ermöglichen und ganz bestimmt nicht darin, ihre Verwandtschaft im Herkunftsland oder gar autoritäre Regierungen zu unterstützen. Zudem begünstigt die grosse Abhängigkeit von Rimessen durch diese Länder deren Haltung, dass sie abgewiesene Asylbewerber eben nicht zurücknehmen wollen. Wieso sollten sie denn auch, wenn ihnen dadurch eine substanzielle Einnahmequelle aus harten Devisen entfallen würde? Es kann doch wirklich nicht sein, dass die Schweiz und der Kanton St.Gallen diese Tatsache einfach so hinnehmen. Deshalb soll die Verfügbarkeit von Bargeld für die Empfänger von Sozialhilfe unter Berücksichtigung der heute verfügbaren technischen Mittel des digitalen Zahlungsverkehrs eingeschränkt werden. Wir bitten Sie, geschätzte Damen und Herren, auf die Motion einzutreten und diese anschliessend gut zu heissen. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen auch im Namen unserer Steuerzahler herzlich. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |