Geschäft: XIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Titel der Botschaft: Stärkung des Lehrberufs in der Volksschule)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.14
TitelXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Titel der Botschaft: Stärkung des Lehrberufs in der Volksschule)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung28.6.2011
Abschluss21.2.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Eberhard-St.Gallen zu Art. 77 und 77bis vom 20. Februar 2012
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Art. 77bis Abs. 1 vom 21. Februar 2012
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 20. Januar 2012
AntragKommissionsbestellung vom 29. November 2011
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 77 und 77bis vom 20. Februar 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Art. 18 Abs. 2 Bst. b Satz 2 vom 20. Februar 2012
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 18. Oktober 2011
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 21. Februar 2012
AntragAntrag der Regierung vom 14. Februar 2012
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.2.2012Rückweisungsantrag der Regierung zu Art. 77 und Art. 77bis38Zustimmung71Ablehnung11
21.2.2012Art. 77bis Abs. 183Antrag der vorberatenden Kommission22Antrag der GRÜ-Fraktion15
21.2.2012Art. 77 und Art. 77bis63Antrag der Regierung43Antrag Eberhard-St.Gallen14
21.2.2012Art. 77 und Art. 77bis84Antrag der Regierung22Antrag der SP-Fraktion14
21.2.2012Ordnungsantrag Güntensperger-Mosnang auf Schluss der Diskussion66Zustimmung41Ablehnung13
21.2.2012Antrag der GRÜ-Fraktion zu Art. 18 Abs. 2 Bst. b Satz 2 (neu)9Zustimmung93Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
21.2.2012Wortmeldung

In Art. 91 Abs. 1 heisst es: «An den Sitzungen von Schulrat und Kommissionen mit schulrätlichen Befugnissen nimmt wenigstens eine von den Lehrpersonen gewählte Vertretung mit beratender Stimme teil. Die Schulgemeindeordnung kann die Teilnahme weiterer Lehrpersonen vorsehen.»

Die Abklärungen haben ergeben, dass die Schulleiterkonferenzen auch darunterfallen. Folglich braucht es keine zusätzlichen Bestimmungen. Sollte es in den Gemeinden zu Unklarheiten führen, würden wir beispielsweise im Schulblatt eine Klärung herbeiführen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Zum Kommissionspräsidenten: Das Bildungsdepartement hat sich keine Gedanken darüber gemacht, die Regelung auf alle Lehrerinnen und Lehrer anzuwenden. Es war lediglich ein Berechnungsbeispiel: Wenn alle Lehrer Vollzeitlehrpersonen wären, dann müssten 14 Jahreswochenlektionen gekürzt werden. Aber das heisst noch lange nicht, dass die Regelung auf alle Teilzeitlehrpersonen ausdehnt werden sollte.

Art. Art. 77bis besagt: «Für die Lehrperson mit Teilpensum wird Art. 77 Abs. 1 dieses Gesetzes sachgemäss angewendet.» Das Volksschulgesetz regelt die Pensen der Teilzeitlehrpersonen nicht. Folglich konnte es nicht sein, dass die sachgemässe Anwendung auf Teilzeitlehrpersonen angewandt wird.

Die Regierung macht Ihnen beliebt: Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, mit den Sozialpartnern den Dialog erneut zu führen und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen. Die Wirkung dieser Bestimmungen auf die Lehrpersonen mit Teilpensum wird seitens der Regierung und der Sozialpartner unterschiedlich wahrgenommen. Aus sozialpartnerschaftlichen Gründen ist es geboten, zu diesem Punkt nochmals Gespräche zu führen und nach einer Lösung zu suchen. Die Regierung wird anschliessend dem Kantonsrat dementsprechend Antrag stellen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Dem Antrag Eberhard-St.Gallen ist zuzustimmen.

Ich war Mitglied in der vorberatenden Kommission. Ich muss leider auch eingestehen, dass ich bis zur Kommissionssitzung nicht gemerkt habe, dass die Regelung nur für die Vollzeitlehrpersonen gilt. Ich bin froh darüber, dass die Regierung signalisiert, dass Art. 77 nochmals gesondert betrachtet wird. Doch es genügt nicht. Ich habe aus den Voten des Vorstehers des Bildungsdepartementes nicht entnehmen können, was das Ziel mit dem beabsichtigten runden Tisch sein soll. Ob der Vorsteher des Bildungsdepartementes lediglich den Sozialpartnern erläutern will, wie aus Sicht der Regierung die Vorlage zu verstehen ist oder ob die Bereitschaft besteht, eine konstruktive Lösung zu suchen.

Abschliessend habe ich noch eine Frage an den Vorsteher des Bildungsdepartementes: Wie beurteilt er aus rechtlicher Sicht die sinngemässe Anwendung für Teilzeitangestellte?

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

zu Art. 91 (Teilnahme an Sitzungen des Schulrates). In Art. 91 ist formuliert, dass Lehrpersonen in Kommissionen mit schulrätlicher Befugnis Einsitz halten. Seit es die neue Form von Schulleitungen gibt, haben sich die Begrifflichkeiten und die Organisationen geändert. Schulleiterkonferenzen gab es damals noch nicht, als dieser Art. 91 entstand. Lehrpersonen sollten Einsitz nehmen in Schulräten, weil es Sinn macht, die Anliegen der Schule mit allen Partnern gemeinsam zu diskutieren. Zusammenarbeit und gemeinsames Mitdenken bringt Akzeptanz und Vertrauen. Heute gibt es an verschiedenen Orten Schulleiterkonferenzen, die eine Kommission der Schule sind. Das ist der Schulratspräsident mit den Schulleitern. Eigentlich eine Form von Schulrat, weil es dort keine Schulräte mehr gibt, und die heissen dann Schulleiterkonferenzen. Nun meine Frage: Dürfen nun an diesen Schulleiterkonferenzen auch Lehrpersonen mit beratender Stimme Einsitz nehmen, wie es in Art. 91 geschrieben steht? Kann man unter «Kommissionen mit schulrätlicher Befugnis» auch diese sogenannten Schulleiterkonferenzen verstehen? In der letzten Vergangenheit hat diese Frage zu grosser Unsicherheit geführt und es wurde deshalb auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Ich wäre froh, wenn Sie hier mit einer klaren Antwort die Unsicherheiten aus dem Weg räumen könnten.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Mit der Vorlage wollte Regierungsrat Kölliker eine Beruhigung in der Schule, hat aber bei den Lehrpersonen eine grosse Unruhe ausgelöst. Die Belastung hat für alle Lehrpersonen zugenommen, nicht nur für diejenigen, die 100 Prozent arbeiten, also für einen Viertel aller Lehrpersonen. Viele vergessen, dass es auch Lehrpersonen gibt, die Klassenlehrpersonen sind, ohne 100 Prozent zu arbeiten. So habe ich zwei Töchter, welche Oberstufenlehrerinnen sind. Die eine Tochter arbeitet als Klassenlehrerin in Teilzeit, da es zu wenige ausgebildete Oberstufenlehrpersonen gibt. Auch ich habe über zwei Jahrzehnte als Lehrerin mit Teilzeitpensen zwischen 50 und 90 Prozent gearbeitet, weil man mich gebraucht hat. Soll man also allen Teilzeitlehrpersonen – das sind immerhin 75 Prozent aller Lehrpersonen – diese Entlastung nicht geben? Stellen Sie sich die Diskussionen in den Lehrerzimmern und in den Schulverwaltungen vor. Was wäre die Schule ohne Teilzeitangestellte? Sie könnte gleich einpacken. Das bietet wahrlich Zündstoff. Vielmehr müsste eine Regelung getroffen werden, so wie es Thomas Rüegg, Mitglied des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule St.Gallen, vorschlägt, z.B. eine lineare Kürzung oder eine Abstufung: bis acht Lektionen keine Entlastung, ab neun Lektionen ein Drittel usw. Es gäbe verschiedene Möglichkeiten. Die Regierung bietet nun endlich Hand für Gespräche und sollte nun sensibilisiert sein, diesem Anliegen genügend Rechnung zu tragen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Art. 77 [b) Inhalt und Aufteilung 1. volles Pensum] und Art. 77bis (2. Teilpensum). Zu diesen zwei Artikeln liegen mehrere Anträge vor. Wir haben den Entwurf der Regierung und den Antrag der vorberatenden Kommission zu beiden Artikeln, den Antrag auf Änderung von der GRÜ-Fraktion Art. 77 Abs. 1 und drei Rückweisungsanträge. Letztere verstehe ich so, dass jener der Regierung zwingend einen nochmaligen Kontakt mit den Sozialpartnern vorsieht und dass bei den anderen beiden Anträgen, jenem von Eberhard-St.Gallen und jenem der SP-Fraktion, die Verhandlung mit den Verbänden weder vorgeschrieben noch ausgeschlossen ist. Zudem ist im Antrag von Eberhard-St.Gallen ausdrücklich die Kostenneutralität erwähnt, in den anderen nicht. Ich werde nach der Diskussion eine Bereinigung der Varianten Regierung / vorberatende Kommission und dem Antrag der GRÜ-Fraktion und danach eine Bereinigung der drei Rückweisungsanträge vornehmen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Art. 18 (Ferien). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Art. 18 Abs. 2 Bst. b Satz 2 (neu) wie folgt zu formulieren: «Sollte diese Woche die Weihnachtsferien betreffen, hält die Schule ein (Winter-)Sportangebot vor Ort oder in der Umgebung bereit.»

Ich beziehe mich auf den Teilsatz «(…) dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen (…)» in der Präambel der Bundesverfassung. Die Stärke der neuen Ferienregelung misst sich am Wohl der schwachen Kinder aus Familien, die keine Weihnachtsferien machen können und dadurch weitgehend sich selbst überlassen sind. Wenn die Eltern z.B. Schicht arbeiten, Working Poor oder krank sind, braucht es ein Angebot, damit auch diese Kinder von den verlängerten Ferien profitieren können.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Anträge Eberhard-St.Gallen und der SP-Fraktion sowie der Antrag der Regierung sind abzulehnen.

Wir stellen uns auch die Frage, ob das Vorgehen betreffend den Antrag der Regierung auf Rückweisung rechtlich haltbar ist. Wir haben das so noch nicht erlebt. Wir meinen, das sollte man noch klären. Wir haben erstaunt davon Kenntnis genommen, dass es möglich ist, dass einzelne Verbände unsere Regierung mit Pressemeldungen und Drohungen in die Knie zwingen können. Wir erachten dies als wenig sinnvoll und möchten uns nicht ausdenken, was geschieht, wenn es andere Verbände ihnen gleichtun.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Anträge, wie sie jetzt vorliegen, sowohl auf dem roten, als auch auf dem grauen Blatt, sind in dieser Form in der vorberatenden Kommission nicht gestellt worden.

Ich muss es Ihnen überlassen, wie Sie darüber befinden werden. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes hat ausgeführt, wenn alle Lehrpersonen Vollzeit arbeiten würden, so müssten bei den Schülerinnen und Schülern 14 Jahreswochenlektionen gekürzt werden, damit keine Mehrkosten entstehen. Da nun nicht alle Lehrpersonen ein volles Pensum haben, müssen nicht 14, sondern deutlich weniger Lektionen abgebaut werden. Daraus können Sie schliessen, dass sich das Bildungsdepartement sehr wohl Gedanken darüber gemacht hat, wie man eine kostenneutrale Lösung erzielen könnte, von der alle Lehrpersonen profitieren könnten.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich stimme dem Antrag zu, weil ich weiss, dass über die Weihnachtsferien am allermeisten Übergriffe auf Kinder stattfinden und am allerwenigsten Angebote da sind.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident, erläutert das Abstimmungsverfahren.

Ich hatte in der einleitenden Bemerkung gesagt, dass im roten Blatt der Regierung der Dialog mit den Sozialpartnern erwähnt werde, und Ledergerber-Kirchberg hat es in der Begründung auch nochmals erwähnt. Ich stelle deshalb zunächst die beiden Anträge der SP-Fraktion und der Regierung eventual gegenüber, das obsiegende gegen den Antrag Eberhard-St.Gallen. Anschliessend mache ich die Bereinigung zwischen der Variante vorberatende Kommission und dem Antrag der GRÜ-Fraktion, anschliessend die Hauptabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Eine Frage zum Vollzugsbeginn: Welche Teile dieser Vorlage werden bereits auf das Schuljahr 2012/2013 umgesetzt? Ich möchte darauf hinweisen, dass die Schulen bereits in der Planung der Pensenverteilung des kommenden Schuljahres sind.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 77 und 77bis an die Regierung zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine allgemeingültige Lösung für alle Lehrpersonen, also auch für Teilzeitlehrkräfte, auszuarbeiten.

Ob es sich hier um ein Missverständnis oder um eine beabsichtigte Uminterpretierung handelt, kann ich letztlich hier nicht beurteilen. Allerdings haben wir die Vorlage stets so gelesen, dass die vorgeschlagene Entlastung sinngemäss für alle, auch für die Mehrheit der Lehrpersonen, nämlich die Kolleginnen und Kollegen mit einem reduzierten Pensum, gelten muss. Wer mit dem System und der Handhabung der Lohntabellen der Lehrpersonen vertraut ist, kann das gar nicht anders lesen. Das hat Eberhard-St.Gallen vorhin ausgeführt.

Im Gegensatz zur Regierung wollen wir Art. 77 und 77bis mit einem ganz konkreten Auftrag zurückweisen, dass nämlich zusammen mit den Sozialpartnern ein Vorschlag ausgearbeitet werden muss, der klar festhält, dass die gewünschte Entlastung sinngemäss für alle – also auch für die Teilzeitlehrkräfte – ohne Wenn und Aber zur Geltung kommt. Die beiden Artikel sollen so formuliert sein, dass Unklarheiten in der Lesart und in der Interpretation nicht mehr möglich sind. Ob dabei die Kostenneutralität gewahrt bleibt, steht für uns hier nicht an erster Stelle. Dass es aber möglich ist, das auch kostenneutral auszuarbeiten, das wissen wir. Es gibt bereits solche Vorschläge.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Ohne weitere rechtliche Abklärungen und auch mit einer gewissen Überraschung nach 20 Jahren Ratstätigkeit: Aus meiner Sicht ist es zulässig, weil die Regierung Anträge stellen kann. Es kommt sehr selten vor.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Ich bin sehr erstaunt über die Entwicklung dieses Geschäftes bzw. über die Voten der anderen Fraktionen. Das Geschäft wurde äusserst seriös, unter Einbezug aller Beteiligten vorbereitet. Zudem wurde bei sämtlichen Institutionen, wie wir gehört haben, eine Vernehmlassung durchgeführt. In der vorberatenden Kommission haben alle Vertreter der bürgerlichen Parteien das Vorhaben vorbehaltlos unterstützt. Ebenfalls der anwesende Präsident des Kantonalen Lehrervereins (KLV) unterstützte das Geschäft ohne Bedenken. Nun haben offenbar dieselben Leute, ohne dass sich zwischenzeitlich inhaltlich etwas geändert hat, eine Kehrtwendung vollzogen. Das Verhalten dieser Leute einschliesslich des Vorstandes des KLV wirft berechtigte Fragen auf. Eine mindestens für Aussenstehende nicht nachvollziehbare Rolle – mindestens auch für mich persönlich – spielt die Regierung. Was ist das für eine Regierung, welche sich durch eine einfache Pressemitteilung einer Lehrergewerkschaft irritieren, ja erpressen lässt? Entweder muss ich mich hier in diesem Saal als Vertreter einer «Bananenrepublik» fühlen, oder der ganze Spuk mit der Rückweisung dieses Geschäftes ist nichts anderes als Wahlkampftaktik gegen einen Regierungsrat.

Zudem muss ich Ihnen Folgendes sagen: Als langjähriger Lehrer – auf Bundesebene – darf ich feststellen, dass es unseren Lehrkräften nicht so schlecht geht. Sollten Sie anderer Meinung sein, dann stellen Sie bitte einen Vergleich mit den umliegenden Bundesländern Vorarlberg oder Bayern an.

Auch wenn das Umfeld für die Lehrkräfte zugegebenermassen schwieriger geworden ist, ist diese vorliegende Botschaft ausgewogen und trägt den Bedürfnissen der Lehrerschaft Rechnung. Auch noch Lohnerhöhungen – und das ist es – für Teilzeitlehrkräfte zu fordern, wäre im Vergleich mit anderen Berufsgattungen nicht korrekt und übertrieben. Und im Übrigen habe ich in Gesprächen mit Lehrkräften über das vergangene Wochenende den Eindruck gewonnen, dass der opponierende Vorstand des KLV nicht das Gros der Lehrerschaft vertritt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die vorberatende Kommission stimmte den beiden Nachträgen mit 13:0 Stimmen zu.

Die vorberatende Kommission hat sich am 20. Januar 2012 zu einer ganztägigen Sitzung getroffen. Anwesend waren nebst den 15 Kommissionsmitgliedern Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes; Esther Friedli, Generalsekretärin des Bildungsdepartementes; Rolf Rimensberger, Leiter des Amtes für Volksschule; Jürg Raschle, Leiter Dienst für Recht und Personal, sowie Brigitte Wiederkehr Steiner, Leiterin der Abteilung Unterricht und Schulentwicklung, welche als Protokollführerin amtete. Zu Beginn der Sitzung als Gäste dabei waren Thomas Rüegg, Präsident des Verbandes St.Galler Volksschulträger (SGV), sowie Hansjörg Bauer, Präsident des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes St.Gallen (KLV). Diese beiden Verbände und der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) waren bei der Erarbeitung der Vorlage als Sozialpartner beteiligt. Die beiden Gäste stellten die wichtigsten Punkte der dringend nötigen Vorlage aus ihrer Sicht vor und beantworteten anschliessend Fragen der Kommissionsmitglieder. Beide Herren wiesen darauf hin, dass parallel zu den vorliegenden Gesetzesvorlagen der Berufsauftrag für die Lehrpersonen überarbeitet werden muss. Ein mögliches Modell dieses Berufsauftrages, das sogenannte Luzerner Modell, ist die Aufteilung der Jahresarbeitszeit von 1900 Stunden auf folgende vier Bereiche (S. 7 der Botschaft): 85 Prozent für Unterricht sowie Vor- und Nachbereitung, 5 Prozent für Elternarbeit, 5 Prozent für Teamarbeit und 5 Prozent für Weiterbildung. Nach der Verabschiedung der zwei Verbandspräsidenten hielt Regierungsrat Kölliker sein Eintretensreferat. Die zwei zu beratenden Vorlagen sind mit treffendem Titel «Stärkung des Lehrberufs in der Volksschule» überschrieben. Die wesentlichen gesetzesrelevanten Punkte sind folgende:

  • In der Primarschule und auf der Oberstufe wird das volle wöchentliche Unterrichtspensum bei gleichem Lohn um eine Lektion von 28 auf 27 Lektionen gesenkt. Diese Entlastung gibt den Lehrpersonen Raum, sich besser auf ihre Kernaufgabe, den Unterricht, zu konzentrieren.

  • Im Kindergarten wird die Pausenaufsicht mit einer bezahlten Lektion je Woche an das Pensum angerechnet. Damit wird berücksichtigt, dass Kindergartenkinder auch während der Pause von ihrer Lehrperson betreut werden müssen.

  • Die Lehrpersonen sollen nach Ermessen der Schulbehörden auch dann ein volles Pensum haben – und damit den vollen Lohn erhalten –‚ wenn sie 26, 25 oder 24 Lektionen erteilen und ergänzend entsprechend aufwendige Zusatzaufgaben erfüllen. Für die Teilzeitlehrpersonen jedoch gibt es keine Entlastung, und der Lohn bleibt unverändert.

Dieser letzte Punkt im Referat von Regierungsrat Kölliker, dass nämlich alle Teilzeitlehrpersonen von der Entlastung ausgeschlossen bleiben, hat dann in der vorberatenden Kommission fraktionsübergreifendes Erstaunen ausgelöst. Viele Kommissionsmitglieder verstanden die Bestimmung in Art. 77bis «Für die Lehrperson mit Teilpensum wird Art. 77 sachgemäss angewendet» so, dass die Teilzeitlehrpersonen anteilmässig entlastet würden. Dieser Punkt führte in der vorberatenden Kommission in der Folge zu längeren Diskussionen. Heute arbeiten etwa 75 Prozent der 7000 Lehrpersonen Teilzeit. Sie alle, also über 5000 Lehrpersonen in unserem Kanton, wären also von der Entlastung ausgeschlossen.

Einig war sich die Kommission darin, dass die Entlastungsmassnahmen kostenneutral erfolgen müssen. Um eine Entlastung für alle Lehrpersonen zu erreichen, müsste man verteilt über die neun Schuljahre etwa 14 Lektionen abbauen. Entlastet man hingegen nur die Vollzeitlehrpersonen, reicht ein Abbau von 4 bis 5 Lektionen, um die Kostenneutralität zu erreichen. Mit Mass, so befand die vorberatende Kommission, sei eine Reduktion der Lektionen sinnvoll, da der Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich zu den Spitzenreitern bezüglich der Anzahl der Lektionen je Woche gehört. Eine zu starke Senkung würde jedoch zulasten der Schulqualität gehen, was die vorberatende Kommission nicht befürwortete.

Die klare Mehrheit der Kommission hielt schliesslich fest, dass bei einem Teilpensum ein Abbau der Unterrichtsverpflichtung auf eine Lohnerhöhung hinauslaufe, sei es direkt, d.h. es wird gleich viel Unterricht für mehr Lohn erteilt, oder indirekt, d.h. es wird weniger Unterricht zum gleichen Lohn erteilt. Die vorberatende Kommission lehnt in der heutigen Zeit – mit einschneidenden Sparpaketen – generelle Lohnerhöhungen ab. Dass die Nichtberücksichtigung der Teilzeitlehrpersonen bei den Sozialpartnern (KLV, VPOD und SGV) erheblichen Unmut ausgelöst hat, haben Sie sicher den Medien entnommen. Die Anrechnung der obligatorischen Betreuung der Kindergartenkinder während der Pausen mit einer Lektion pro Woche war in der vorberatenden Kommission unbestritten.

Auch die Ausdehnung der Weihnachtsferien auf zwei Wochen war unbestritten. Die Anzahl der Schulwochen sinkt damit von 40 auf 39. Damit wären wir dann ungefähr gleich positioniert wie unsere Nachbarkantone. Die vorberatende Kommission wünschte hier ausdrücklich, dass die zwei Wochen Weihnachtsferien bereits über den Jahreswechsel 2012/2013 angewendet werden. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes hat zugesichert, dass er sich dafür einsetzen wird, dies so umzusetzen.

Zum XIII. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer: Hier ging es um die sogenannte Delegationsnorm. Die Regierung soll neu die Kompetenz erhalten, bei einem Mangel an Lehrpersonen die Anfangslöhne auf dem Verordnungsweg zu erhöhen und später allenfalls auch wieder zu senken – was allerdings sehr schwierig sein dürfte. Die Erhöhung der Einstiegslöhne um eine oder zwei Stufen würde bei den Gemeinden laut Bildungsdepartement Mehrkosten in der Höhe von jährlich 200'000 bis 600'000 Franken verursachen. Beim Kanton wären es beim Finanzausgleich zwischen 30'000 und 150'000 Franken, so die Schätzung. Dieser Teil der Delegationsnorm wäre somit nicht kostenneutral, alle anderen Punkte sollen kostenneutral erfolgen. Heute ist es so, dass fast die Hälfte der Studierenden, die an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen für teures Geld ausgebildet werden, ihre erste Stelle ausserhalb des Kantons antreten. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Anfangslöhne in den umliegenden Kantonen bis zu 20'000 Franken pro Jahr höher liegen als im Kanton St.Gallen. Die vorberatende Kommission unterstützt diese Delegationsnorm grossmehrheitlich.

In der Schlussabstimmung sprach sich die vorberatende Kommission mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Gutheissung der zwei Nachträge aus.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion begrüsst die pragmatischen Schritte zugunsten der notwendigen Stärkung des Lehrberufs. Die Senkung der wöchentlichen Lektionenzahl auf der Primar- und Oberstufe von 28 auf 27 ist richtig, denn die Frontallektionen müssen in unserem Kanton sinken. Betrachtet man sechs Jahre Primarstufe und drei Jahre Oberstufe, so unterrichten unsere Lehrpersonen in neun Schuljahren 1800 Lektionen mehr als jene in anderen Kantonen. Das ist auch ein Kostentreiber, und genau die Kostensteigerung im Bildungsbereich wird bekanntlich immer kritisiert. Es ist uns wichtig, dass die Arbeitszeit ohne Präsenzverpflichtung als Richtwert betrachtet wird und die Lehrpersonen nicht mit bürokratischer Stundenbuchhaltung belastet werden. Kritisch stehen wir der Aussage in der Botschaft gegenüber, dass die Lehrpersonen nach Ermessen der Schulbehörden auch dann ein volles Pensum haben – und damit den vollen Lohn erhalten –‚ wenn sie 26, 25 oder 24 Lektionen erteilen und ergänzend entsprechend aufwendige Zusatzaufgaben erfüllen.

Dass trotz monatelanger Gespräche zwischen den Sozialpartnern Unklarheit darüber herrscht, ob die Pensenreduktion ausschliesslich für Lehrpersonen mit einem Vollpensum gilt oder auch für jene, welche ein Teilpensum unterrichten, ist für die FDP-Fraktion unverständlich. Wir unterstützen den Rückweisungsantrag der Regierung zu Art. 77 und 77bis und hoffen, dass wir bald Klarheit haben. Eines ist für uns jedoch klar: Die Vorlage muss kostenneutral umgesetzt werden. Eine Stundenreduktion über die eine Wochenlektion hinaus lehnt die FDP-Fraktion ab. Erstens ginge dies zulasten der Schulqualität, zweitens wäre die Tauglichkeit bezüglich des Lehrplans 21 infrage gestellt, und drittens würde eine weitere Unterrichtskürzung bei der Bevölkerung grossen Unmut auslösen. Ich erinnere daran, dass es derzeit in anderen Berufen grosse Belastungen gibt und Arbeitnehmende zwei Stunden je Woche mehr arbeiten müssen, ohne dass deren Lohn ansteigt. Wird für die Teilzeitlehrpersonen eine Lösung gefunden, die weder Mehrkosten noch zusätzliche Arbeit bei der Organisation auslöst, verwehrt sich die FDP-Fraktion einer Berücksichtigung der Teilzeitlehrpersonen nicht. Wir geben jedoch zu bedenken, dass wir bei den Kosten nur dann von Neutralität sprechen können, wenn wir das Gesamtpaket beurteilen, denn für den Kindergarten wird es teurer. Trotzdem finden wir die Gleichbehandlung in Bezug auf die Unterrichtspensen von Kindergartenlehrpersonen und Volksschullehrpersonen richtig. Neu soll deshalb die Pausenaufsicht mit einer bezahlten Lektion je Woche an das Pensum angerechnet werden. Damit wird berücksichtigt, dass Kindergartenkinder auch während der Pause von ihrer Lehrperson betreut werden müssen.

Die vorgeschlagene Delegationsnorm bei der Anhebung der Löhne der Klassen A1 und A2 ist vor dem Hintergrund der Finanzlage unseres Kantons sowie des Marktumfeldes eine pragmatische Massnahme. Wir geben jedoch zu bedenken, dass mittel- bis langfristig bezüglich der geforderten Anforderungsprofile auf allen Stufen die dafür ausgebildeten Lehrpersonen zu gewinnen sind. Deshalb müssen zwingend Strategien zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs gemacht werden.

Die Ausdehnung der Ferienregelung von 12 auf 13 Wochen begrüssen wir. Wir finden es richtig, wenn der Erziehungsrat 12 Wochen festlegt. So gibt es bezüglich der Weihnachtsferien endlich eine einheitliche Regelung. Da schon seit Bekanntgabe, dass die FDP-Fraktion die Weihnachtsferien verlängern möchte, immer wieder Fragen kommen, wann dies nun gilt, und einige Schulgemeinden bereits für Weihnachten 2012 zwei Wochen Ferien einführen, ist es wichtig, dass bereits für Weihnachten 2012 die neue Regelung eingeführt wird. Wir hoffen, dass Regierungsrat Kölliker dazu eine Erklärung abgibt.

Auch wenn wir wissen, dass der Erziehungsrat festlegt, welche Lektionen Kürzungen erfahren, so machen wir wie bereits in der Vernehmlassung mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass speziell auf der Oberstufe immer wieder geklagt wird, die Schule sei zu kopflastig. Und was wird nun erwogen? Das Freifachangebot auf der Oberstufe soll drastisch gekürzt werden. Das darf nicht sein: Freifächer sind auf der Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler mit Blick auf ihre Berufswahl sehr wichtig. Es ergibt Sinn, beispielsweise «Natur und Technik» oder Handarbeit als Wahlfach anzubieten. Mit der angedachten grossen Reduktion der Wahlfächer wird ein Qualitätsabbau eingeleitet. Zudem fordern wir immer wieder, dass Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Ressourcen gefördert werden sollen. Gerade mit dem Wahlfachangebot kann dieser Forderung nachgelebt werden. Dass auch noch die Arbeitsstunde geopfert werden soll, ist völlig unverständlich, denn mit dieser können explizit schwächere Schülerinnen und Schüler gefördert werden.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich nehme es vorweg: Die CVP-Fraktion wird in der Spezialdiskussion grossmehrheitlich dem Rückweisungsantrag zu Art. 77 und 77bis von Eberhard-St.Gallen zustimmen. Eine Minderheit der CVP-Fraktion wird dem Antrag der Regierung zu Art. 77 und 77bis Folge leisten.

Die Motion 42.10.17 «Einheitliche Regelung der Weihnachtsferien» der FDP-Fraktion wurde auf Initiative der CVP-Fraktion mit dem Zusatzauftrag zur Neudefinition des Berufsauftrags der Volksschullehrkräfte ergänzt und dann auch vom Kantonsrat gutgeheissen. Den Bildungsverantwortlichen der CVP-Fraktion war es dabei wichtig, dass nicht isoliert die Weihnachtsferien beurteilt, sondern auch dringend der Berufsauftrag der Lehrkräfte an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Der derzeitige Berufsauftrag stammt aus dem Jahr 1998 und ist deshalb dringend den aktuellen gesellschaftlichen und bildungspolitischen Entwicklungen anzupassen. Die gross angelegte Umfrage bei den Volksschullehrkräften durch das Bildungsdepartement hat eindrücklich gezeigt, wo der Schuh drückt. Demotivation, Überforderung, schwieriger Umgang mit Heterogenität, administrativer Aufwand usw. sind Stichworte, welche ernst zu nehmen sind und aus unserer Sicht einen entsprechenden Handlungsbedarf mit sich bringen. Die vorliegende Botschaft geht aus Sicht der CVP-Fraktion grundsätzlich in die richtige Richtung. Für die pragmatische Umsetzung des Motionsauftrages danken wir deshalb dem Bildungsdepartement. Was in der Vorlage jedoch gänzlich fehlt und in unseren Reihen im Vorfeld der Kommissionssitzung zu grossen Diskussionen geführt hat, ist die Nachvollziehbarkeit der kostenneutralen Umsetzung. In keinem Wort ist dabei die Rede, für wen die geplante Lektionenreduktion gilt und wie viele Lektionen bei den Schulkindern eingespart werden müssen, damit die Kostenneutralität gewahrt werden kann. Sogar Mitglieder der Spurgruppe konnten darüber nicht schlüssig Auskunft geben. In einer so matchentscheidenden Frage ist das aus unserer Sicht grobfahrlässig. Die CVP-Fraktion würde es ausserordentlich bedauern, wenn die guten Ansätze der Vorlage zur wirklich dringend notwendigen Entlastung der Volksschullehrkräfte schlussendlich an dieser Frage scheitern würden. Wir möchten hier ein starkes Zeichen zur Stärkung des Lehrberufs setzen.

Die CVP-Fraktion weiss, dass nur noch rund ein Viertel der Volksschullehrpersonen in einem Vollpensum unterrichten. Über die Ursachen kann man sich streiten. Es stimmt natürlich, dass eine Teilzeitbeschäftigung als Lehrkraft sehr attraktiv und organisatorisch auch sehr gut umzusetzen ist. Auch ist der Frauenanteil mit rund 80 Prozent sehr hoch. Es ist nicht zu negieren, dass eine Vollzeitbeschäftigung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist und viele Vollzeitlehrkräfte an ihre Belastungsgrenzen stossen. Es gilt aber auch zu berücksichtigen, dass Teilzeitlehrkräfte doch einen erheblichen, unbezahlten Mehraufwand leisten, sei dies für zusätzliche Absprachen oder aber auch für die unentgeltliche Teilnahme an Projekten, Schulreisen, Exkursionen usw. Die Stossrichtung in der Vorlage ist gut. Das Luzerner Modell, welches für die Umsetzung herangezogen werden soll, hat sich in der Praxis bewährt. Eine massvolle Reduktion der Unterrichtslektionen von derzeit 28 auf 27 Lektionen für ein Vollpensum wird von Seiten der CVP-Fraktion anerkannt. Und wenn man dann den Art. 77bis analysiert, hat man das Gefühl, dass diese Anwendung auch sachgemäss für die Teilzeitlehrpersonen gilt. Dass dies alles durch die Reduktion von Unterrichtslektionen kostenneutral aufgefangen werden soll, finden wir richtig. Mit der Einführung des X. Nachtrags zum Volksschulgesetz mit den erweiterten Blockzeiten sowie dem Frühenglisch haben wir den Schulkindern doch ein happiges Pensum aufgebürdet. Eine massvolle Stundenreduktion finden wir auch für unsere Schulkinder angebracht. Unsere Volksschullehrkräfte sind gemäss Statistik bei der Arbeitszeitbelastung auf einem Podestplatz, aber unsere Schulkinder sind mit einer gesamten Unterrichtszeit von 6560 Lektionen in der Primarschule und 4000 Lektionen in der Oberstufe absolute Schweizer Meister. Im Zuge der Einführung des Lehrplans 21 wäre ein idealer Zeitpunkt da, um hier korrigierend darauf hinzuwirken. Lassen wir doch unsere Schulkinder wieder ein wenig mehr Kind sein und dressieren wir sie nicht zu Lernmaschinen. Auch soll – und das ist wirklich nur meine persönliche Meinung – die Verlagerung des Faches Französisch auf die Oberstufe ein Thema sein. Dass die Kindergartenlehrpersonen für ihren ausgewiesenen Zusatzaufwand bei der Pausenbetreuung mit einer Wochenlektion entschädigt werden, wird von der CVP-Fraktion anerkannt. Bei den Fachlehrpersonen für Therapien und Stützunterricht stehen wir der allfälligen Möglichkeit, dass die Regierung ein Arbeitszeitmodell mit einer abstrakten Wochenarbeitszeit in Prozenten einführt, eher skeptisch gegenüber.

Die Löhne der Volksschullehrkräfte im Kanton St.Gallen mögen gemäss den vorliegenden Statistiken im schweizerischen Vergleich standhalten. Es wird aber festgestellt, dass uns andere Kantone bei den Einstiegslöhnen voraus sind. Eine generelle Erhöhung der Lehrerlöhne liegt aufgrund des wirtschaftlich schwierigen Umfeldes nicht drin. Ich denke, dass der Lohn alleine auch nicht immer das Matchentscheidende ist. Berufszufriedenheit, gute fachliche Unterstützung, Wertschätzung, zeitliche Entlastung sind ebenfalls wichtige Faktoren, welche für die Volksschullehrkräfte zählen. Die Vertreter der CVP-Fraktion stehen deshalb hinter der Absicht der Regierung, per Delegationsnorm auf einen allfälligen Lehrkräftemangel reagieren zu können. Seit Einführung des Schulleitungsmodells hat sich dieses in den letzten Jahren doch stark verändert. Die Schulleitungspersonen nehmen nebst den pädagogischen und organisatorischen Aufgaben je länger je mehr auch Führungsaufgaben wahr. Für uns ist es zentral, dass für diese Aufgaben auch entsprechende Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden müssen. Diese werden in der Botschaft entsprechend erwähnt. Auch der Bereich der Weiterbildung der Lehrkräfte geht in die richtige Richtung. Es macht Sinn, dass man sich anlässlich eines jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächs mit der Schulleitung über seine Ressourcen, aber allenfalls auch über gewisse Defizite unterhalten kann. Eine individuelle und modulare Weiterbildungsmöglichkeit, wie es das neue Konzept der Lehrerweiterbildung anbietet, wird von der CVP-Fraktion sehr begrüsst.

Die beantragte Erweiterung der Weihnachtsferien wird von der CVP-Fraktion unterstützt, dass diese durch den Erziehungsrat festgelegt wird, ebenfalls. Im Zentrum der zusätzlichen schulfreien Tage sollen vor allem die Schulkinder stehen. Der Rummel um Weihnachten und Neujahr lässt die Kinder wirklich kaum zur Erholung kommen. Einige wenige zusätzliche Ferientage sind deshalb sicherlich wertvoll. Da es sich um eine Mengenausweitung handelt, steht aus Sicht der CVP-Fraktion nichts im Weg, dass dieser Teil der Gesetzesänderung umgehend vorgenommen wird, sprich auf das kommende Schuljahr 2012/2013. Es besteht nämlich ansonsten die Gefahr, dass jede Schulgemeinde für sich irgendeinen Lösungsweg sucht. Eine mir vorliegende Umfrage bei den Schulträgern lässt grüssen. Die CVP-Delegation hat in der vorberatenden Kommission einen entsprechenden Antrag gestellt, diesen aber aufgrund der Zusicherung von Regierungsrat Kölliker wieder zurückgezogen.

Für die CVP-Fraktion war von vornherein klar, dass eine kostenneutrale Botschaft vorgelegt werden muss. In den wirtschaftlich schwierigen Zeiten würde es von der Bevölkerung, aber auch von den betroffenen Gemeinden nicht verstanden, wenn eine Vorlage präsentiert wird, welche für die Kommunen bzw. für die Steuerzahlenden zu höheren Kosten führen würde. Den Tatbeweis für eine kostenneutrale Lösung konnten wir wie bereits erwähnt aus der Botschaft nicht nachvollziehen. Die von Regierungsrat Kölliker an der Sitzung der vorberatenden Kommission vertretene Haltung, dass die Entlastung lediglich für die Vollzeitlehrpersonen gelte, war für uns absolut neu und hat uns im wahrsten Sinne auf dem falschen Fuss erwischt. Die Regierung hat das in der Zwischenzeit auch erkannt und uns ihren Antrag dazu vorgelegt.

Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt folgenden Hauptpunkten zu:

  1. der Erweiterung der Schulferien um eine Woche auf 13 Wochen;

  2. einer zusätzlichen bezahlten Wochenlektion für die Pausenbetreuung durch die Kindergartenlehrpersonen;

  3. der Delegationsnorm für die Regierung, die Einstiegslöhne der Primarlehrkräfte bei Bedarf auf maximal Lohnklasse A3 zu erhöhen.

Zu den Art. 77 und 77bis erwarten wir von der Regierung eine neue Lagebeurteilung und die Vorlage einer kostenneutralen Lösung, die nebst den Volksschullehrkräften auch den Schulkindern zugutekommt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die SP-Fraktion begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen des Volksschulgesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lehrpersonen der Volksschule. Eine gute Schule braucht Rahmenbedingungen für die Lehrpersonen und die Kinder, die eine hohe Qualität garantieren. Nur so können die an die heutige Schule gestellten Erwartungen erfüllt werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schule hat sich mit der Einführung des neuen Lehrplans 1996 und den verschiedenen Reformen grundlegend verändert. Die heutige Schule ist nicht mehr die Schule von vor 20 Jahren. Die Ansprüche an die Schule und somit an die Lehrpersonen sind massiv gestiegen. Dies zeigt sich auch aus verschiedenen Umfragen, die schweizerisch, aber auch kantonal durchgeführt wurden. Mit den Ansprüchen ist auch die Belastung der Lehrpersonen gestiegen. Dies ist allgemein anerkannt, doch Massnahmen, welche die Belastung der Lehrpersonen reduzieren, gab es bis anhin im Kanton St.Gallen nicht. Mit der Reduktion des Vollpensums für Lehrpersonen um eine Lektion will man der Überbelastung entgegentreten. Das heisst nicht, dass das Arbeitspensum der Lehrpersonen damit verringert wird. Vielmehr sollen weniger Überstunden anfallen und mehr Zeit für die verschiedenen Aufgaben, die eine Lehrperson zu erfüllen hat, zur Verfügung stehen. Doch allein mit der Reduktion wird das Problem nicht gelöst. Der heute noch gültige und sehr einfach ausgestaltete Berufsauftrag soll überarbeitet und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Eine mögliche Ausgestaltung – mit der Betonung auf «mögliche» – ist in der Botschaft skizziert. Die Diskussionen über die Ausgestaltung sind im Gange und nicht abgeschlossen.

Mit dieser Vorlage wird den Lehrpersonen, und zwar allen, eine Entlastung versprochen. Wer jedoch die Auseinandersetzungen der letzten Woche in der Presse mit verfolgt hat, musste zur Kenntnis nehmen, dass nur diejenigen Lehrpersonen von der Entlastung profitieren sollen, welche ein volles Pensum von 27 Lektionen unterrichten. Alle andern, und das ist die grosse Mehrheit aller Lehrpersonen, werden leer ausgehen. Aus der Vorlage kann dies nicht herausgelesen werden, trotz aller Beteuerungen, dass es genau so gemeint war und die Sozialpartner davon gewusst hätten. Weder der VPOD noch der KLV hätten zu einer Lösung Ja gesagt, welche nur einen Viertel der Lehrpersonen bevorzugt. Nach den Vorstellungen des Vorstehers des Bildungsdepartementes soll es aber genau so sein – aus welchen Gründen auch immer. Vergessen wird, dass bei der viel zitierten Umfrage die Mehrheit der Teilnehmenden Teilzeitlehrpersonen sind. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes hat immer wieder betont, dass es ihm ein vorrangiges Anliegen ist, den Lehrberuf zu stärken. Doch so, wie die Entlastung nun umgesetzt werden soll, wird er das Gegenteil erreichen: Statt dass er die Lehrpersonen unterstützt, schürt er damit den Unmut und Ärger unter den Lehrpersonen. Die heftigen Reaktionen in den Medien zeigen dies deutlich auf. Wird der Rat einer Entlastung nur für Lehrpersonen mit vollem Pensum zustimmen, wird ein Zweiklassensystem bei den Lehrpersonen eingeführt – diejenigen mit 27 Lektionen und diejenigen mit 26 und weniger Lektionen –, auch wenn mit dem Bandbreitenmodell die Schulgemeinden die Möglichkeit bekommen, ein Pensum um bis zu drei Lektionen aufzustocken. Das Gerangel um diese Lektionen möchte ich ja nicht miterleben, und für die Schulleitungen wird es damit auch nicht einfacher. Tatsache ist, dass eine Mehrheit der Lehrpersonen leer ausgehen soll. Die SP-Fraktion wie auch der VPOD und der KLV haben Ja gesagt zu einer Reduktion, aber nicht zu einer Zweiklassengesellschaft. Ich bin überzeugt, dass es möglich ist, eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden. Mit dem Ja zur Reduktion darf kein Präjudiz geschaffen werden, weder in die eine noch in die andere Richtung. Es muss eine zeitliche Entlastung für alle geben. Überlassen Sie es den Sozialpartnern, einen gangbaren Weg zu finden, und unterstützen Sie den Auftrag an die Regierung im Antrag der SP-Fraktion zu Art. 77 und 77bis. Nur so kann garantiert werden, dass alle Lehrpersonen gleich behandelt werden und alle von einer zeitlichen Entlastung profitieren können. Der SP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass wir verbesserte Rahmenbedingungen für alle schaffen und nicht nur für eine Minderheit. Hingegen werden die weiteren Massnahmen, die in diesem Paket vorgeschlagen werden, von der SP-Fraktion nicht bestritten: Dies sind die Weihnachtsferien und – teilweise – auch die Delegationsnorm, zu der ein Antrag der SP-Fraktion vorliegt. Des Weiteren wird auch die Erhöhung des Pensums bei den Kindergartenlehrpersonen von 24 auf 25 Lektionen nicht bestritten.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage will eine Stärkung des Lehrberufs in der Volksschule. Ich begrüsse die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Lehrpersonen. Persönlich bin ich seit dem Jahr 1975 im Schulberuf tätig, erst als Vollzeitlehrperson, dann als Teilzeitlehrperson und nun seit einem Jahr als Schulische Heilpädagogin für Kinder mit geistigen Behinderungen. Das Image des Lehrberufs hat gelitten. Dies zu verändern tut not. Für diese Vorlage wünschte ich mir ein Anreizsystem für Lehrpersonen männlichen Geschlechts, welche in der Primarschule mit 10 Prozent ungenügend vertreten sind. Kinder brauchen sowohl zu Hause als auch in der Schule weibliche wie männliche Vorbilder. Wenn diese Vorlage dazu dient, Vollzeitlehrpersonen zu unterstützen, dass junge Lehrpersonen ihre Familie ernähren und gesund bleiben können, dann stimmt die Richtung. Zum Image: Laut einer Studie der wirtschaftsnahen Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers haben Lehrpersonen im Kanton Bern in ihrer ganzen Karriere keine Aussicht darauf, auch nur annähernd so viel wie andere Staatsangestellte zu verdienen, geschweige denn so viel wie Softwareentwickler oder Investmentbanker. Viel Arbeit, viel Verantwortung und als Entschädigung dafür ein Salär, das weit hinter anderen herhinkt. Dem möchte die Regierung entgegentreten, die Vergleiche wird sie erläutern können. Der Sozialethiker Hans Ruh sagt, dass die Gesellschaft «menschliche Zuwendungsleistungen» wohl achtbar und unentbehrlich findet, sie verglichen mit anderen Tätigkeiten aber letztlich doch als weniger wertvoll einstuft. «Wir definieren Gesellschaft und Zivilisation sehr stark über den technologischen Fortschritt. [...] Was uns [jedoch] stark und mächtig macht, ist uns daher mehr wert als das Feine, das uns menschlich macht» (aus dem Artikel «Gerechter Lohn – eine Illusion?» des «Beobachters», Ausgabe 25/10).

Zu den Massnahmen:

  • Vollzeitlehrpersonen werden um eine Unterrichtslektion von 28 auf 27 Lektionen entlastet. Dies ist innerhalb des Berufsauftrags zu regeln.

  • Der Berufsauftrag wird neu und flexibler definiert. Ich begrüsse, dass sich die Regierung am Luzerner Modell orientiert, welches für das Arbeitsfeld Unterricht und die Klasse 85 Prozent der Arbeitszeit vorsieht, für die Lernberatung 5 Prozent, für die Schulgestaltung und -entwicklung 5 Prozent und für die individuelle Weiterbildung ebenfalls 5 Prozent.

  • Wir unterstützen, dass die Personalführungskompetenz der Schulleitung durch den Master-Studiengang an der Pädagogischen Hochschule erweitert werden soll. Die Schuleinheit und das Team profitieren von einem reibungslosen Ablauf, von Unterstützung und Hilfestellungen in pädagogischen Belangen, sofern die Schulleitung das Know-how und die persönliche Erfahrung dazu hat.

  • Dem enormen Wandel der Schule soll wie folgt Rechnung getragen werden: Der Lehrerweiterbildung mit Fokus auf die Personalentwicklung, Kompetenzschulung für den Umgang mit Heterogenität und der entsprechenden Didaktik wird im Bereich der Qualitätssicherung besondere Bedeutung beigemessen. Eine gute Weiterbildung mit passender Wirkung im Unterricht entlastet die Lehrperson und schützt sie vor einer berufsbedingten Überlastung.

  • Lehrpersonen sollen von nicht berufsrelevanten administrativen Belangen entlastet werden. Konkretes ist darüber in der Botschaft – für mich nachvollziehbar – nicht zu erfahren, denn auch Gesprächsprotokolle, Arbeitsgruppen, Schüler- und Notentabellen usw. sind notwendig und deshalb berufsrelevant. Durch eine gezielte Weiterbildung in Informatik, Elterngesprächsführung, Zusammenarbeit mit anderen Lehrpersonen kann durch die Kompetenzerweiterung jedoch eine gewisse Entlastung erfolgen.

  • Die Reduktion der Anzahl Lektionen der Schülerinnen und Schüler um eine Lektion ist zu begrüssen.

Was die Vorlage ebenfalls will:

  • Die Regierung beabsichtigt mit der Vorlage, den Berufsauftrag ganzheitlich und flexibel zu erfassen. Der Erziehungsrat wird unter Einbezug des Berufsverbandes daran arbeiten.

  • Der Ferienanspruch der Lehrpersonen soll demjenigen des Staatspersonals angeglichen werden und demnach 4 bis 6 Wochen betragen.

  • Die Schulferien sollen ab dem Jahr 2012 gesamthaft 13 statt 12 Wochen betragen. Dies kommt vor allem jenen Kindern zugute, deren Eltern in den Weihnachtsferien etwas mit ihnen unternehmen. Benachteiligt werden jene sein, die unbeaufsichtigt «herumhängen».

  • Die Begrenzung der Aufgaben, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem Unterricht stehen, soll durch die Angabe eines zeitlichen Verhältnisses im neuen Berufsauftrag definiert werden.

  • Ich gehe davon aus, dass der Vorsteher des Bildungsdepartementes zur Senkung der Anzahl Lektionen für Schülerinnen und Schüler unter Abgleichung mit dem Lehrplan 21 Stellung nehmen wird.

  • Es können mehr Lehrpersonen ein volles Unterrichtspensum erreichen, wenn sie ab einem Pensum von 24 Wochenlektionen drei Lektionen einer anderen Arbeit für die Schule nachgehen, z.B. Informatik, Material usw.

  • Durch den gewonnenen Raum für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sollen sich die Lehrpersonen besser auf ihren Kernauftrag konzentrieren können.

  • Die Regierung wird ermächtigt, die Löhne der Primarlehrpersonen um eine oder zwei Lohnstufen zu erhöhen. Mit der Delegationsnorm soll die Regierung je nach Notwendigkeit mit einer – bezogen auf die Mangelsituation – zeitlich begrenzten Lohnerhöhung auf einen akuten Lehrermangel reagieren können. Die GRÜ-Fraktion lehnt diese Massnahme ab, da sie unzulänglich begründet ist und Unruhe auslöst. Der Wunsch wäre, den jungen Lehrpersonen nach Abschluss der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) den gleichen Lohn wie in den angrenzenden Kantonen zu bezahlen, denn die «Abwanderung» von 45 bis 50 Prozent der Absolventinnen und Absolventen der PHSG ist zu hoch. Ihr Studium hat den Kanton St.Gallen viel gekostet – an der Sitzung der vorberatenden Kommission wurde ein Betrag von 120'000 Franken genannt –, also sollen sie ihr Know-how auch im Kanton einbringen.

Zu den zwei Wochen Weihnachtsferien und zu den Lehrpersonen mit Teilzeitpensum wird die GRÜ-Fraktion in der Spezialdiskussion je einen Antrag stellen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit Erstaunen haben wir die im Vorfeld von linker Seite lancierten Aussagen zur Kenntnis nehmen müssen. In der Erarbeitung waren auch die Sozialpartner mit einbezogen. Das Paket umfasst einen Mix aus Massnahmen, die angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftslage mehrheitsfähig sind, aber auch eine nachhaltige Wirkung erzielen:

  • Neuer Berufsauftrag mit modernem Arbeitszeitmodell, in dem die zu erfüllenden Aufgaben sowie Zeitgefässe klar definiert sind.

  • Entlastung für Vollzeitlehrpersonen, indem das Pflichtpensum von 28 auf 27 Lektionen gesenkt wird. Das Pensum wird zudem flexibilisiert: Mit den 24 Lektionen Unterricht plus Zusatzaufgaben, z.B. für Materialverwaltung, schulinterne Entwicklungsprojekte usw., kann ein volles Pensum erreicht werden.

  • Kindergärtnerinnen erhalten neu die Pausen entschädigt.

  • Die Weihnachtsferien werden auf zwei Wochen ausgedehnt.

  • Delegationsnorm, damit die Regierung bei einem Lehrermangel kurzfristig die Einstiegslöhne erhöhen kann.

Doch wie es scheint, reicht dies dem KLV noch nicht. Er fordert, dass auch alle Teilzeitlehrpersonen eine Lektion weniger unterrichten müssen. Bei der Vorlage geht es jedoch explizit nicht um eine Arbeitszeitreduktion, sondern um eine Neugestaltung der Arbeitszeit. Dies hat der Präsident des KLV anlässlich seiner Präsentation an der Sitzung der vorberatenden Kommission explizit erwähnt. Er hat auch erwähnt, dass das Vollpensum überbelastet ist. Will man nun allen Teilzeitlehrpersonen eine Lektion weniger geben, dann würden prozentual die Lehrpersonen mit einem Vollpensum oder einem grossem Pensum benachteiligt, da die Schule primär die Zeiteinheit «Unterrichtslektion» kennt. Für eine Lehrperson mit einem Pensum von 14 Lektionen ist eine Reduktion um eine Lektion verhältnismässig grösser als bei einer Lehrperson mit 28 Lektionen. Eine Entlastung bei Teilzeitlehrpersonen läuft somit in der Praxis analog der Altersentlastung nur auf eine direkte oder indirekte Lohnerhöhung hinaus. Doch Lohnerhöhungen waren nie Teil dieser Vorlage. Dies ist gerade auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage des Kantons, in der wir in der Junisession 2012 über das nächste Sparpaket befinden werden, nicht angebracht. Die harsche Kritik des KLV und VPOD erstaunen. Die Botschaft der Regierung wurde im Oktober 2011 veröffentlicht. Dass erst jetzt Widerstand kommt, zeigt, dass es hier wohl nicht um die Sache, sondern um die eigene Profilierung geht. Das Fass ist jetzt aus unserer Sicht voll, wir möchten es nicht überfüllen. Für die SVP-Fraktion ist es der «grösstmögliche» Kompromiss, welchem zugestimmt werden kann. Mit einem Anteil von 85 Prozent für die Unterrichtsgestaltung und einem restlichen Anteil von 15 Prozent als Vorbereitungszeit, die auch das Erledigen von administrativen Arbeiten und Pendenzen usw. beinhaltet, stehen den Lehrpersonen neu genügend Möglichkeiten und Variationen zur Verfügung.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage nicht ganz uneigennützig. Mit der Stärkung des Berufsauftrages soll u.a. auch die Attraktivität des Lehrberufes gestärkt werden. Die ausgebildeten Lehrpersonen, welche eine Ausbildung in unserem Kanton durchlaufen, kosten den Kanton etwa 120'000 Franken und sollen im Anschluss auch hier arbeiten und nicht den Kanton verlassen. Daher sehen wir im Bereich der Stärkung des Berufsauftrages eine grosse Chance wie auch einen Standortvorteil. Wir haben dies bereits in anderen Geschäften erwähnt, wie z.B. in der Ausbildung der Berufsschullehrer. Die Delegationsnorm ist für uns eine Möglichkeit, welche wir im Zusammenhang mit der nötigen Ausrichtung, aber auch der Reaktionszeit anerkennen. «Freunde» der Delegationsnorm werden wir aber nicht. Die Ferienplanung ist für uns eine rein technische Lösung, welche den Lehrpersonen und den Schülern entgegenkommt. Wir können damit leben, führen aber dabei keine Jubeltänze auf. Schlussendlich anerkennen wir auch die Aufwertung der Ausgestaltung des Kindergartens und dessen Lehrpersonen. Das Umfeld der Lehrpersonen hat sich in den vergangenen Jahren verändert, der Fächerkreis ist umfassender geworden; die Anforderungen, welche durch Eltern gestellt werden, haben sich erhöht und bringen einen administrativen Mehraufwand mit sich. Wir wollen den Berufsauftrag stärken und anerkennen, ebenso unterstützen wir die Änderungen über die Besoldung der Volksschullehrer. Es sind für uns wichtige, pragmatische Schritte, welche in die richtige Richtung gehen. Dass jetzt ein Teil davon herausgerissen wurde, finden wir falsch. Sollte dem Antrag der Regierung zugestimmt werden, ziehen wir eine allfällige Ablehnung des Geschäftes in Betracht. Trotzdem möchten wir jene Lehrpersonen unterstützen, bei denen nicht die Anzahl der Lektionen im Vordergrund steht, sondern die Schüler. Bei all diesen Verwirrungen im Vorfeld verliert nicht nur die Volksschule, sondern der Berufsstand ganz besonders. Es ist schlicht unanständig, jetzt solche Forderungen zu stellen. Viele Bürgerinnen und Bürger verstehen das in dieser Zeit wirklich nicht.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Zu Hegelbach-Jonschwil: Ich möchte erstens festhalten, dass die Verbände KLV und VPOD zu keinem Zeitpunkt die Entlastung um eine Lektion für alle Pensen gefordert haben. Das stimmt so nicht. Wir haben immer gesagt, dass wir für alle Lehrpersonen eine anteilsmässige zeitliche Entlastung wollen. Der Umfang ist verhandelbar, das haben wir auch angeboten. Die Sozialpartner haben sich getroffen bei einer Lektion Entlastung für ein volles Pensum. Wer rechnen kann, weiss, dass es bei einem halben Pensum nicht eine volle Lektion Entlastung gibt. Es geht um die zeitliche Entlastung und um nichts anderes. Zweitens, zum Berufsauftrag: Bei den Zahlen in der Botschaft handelt es sich um ein mögliches Modell, und es ist weder ausgehandelt noch definitiv festgelegt. Man muss warten, bis die Vorlage durch ist, und dann kann man über die zeitliche Aufteilung sprechen. Es ist auch eine Tatsache, dass die Lehrpersonen heute wirklich übermässig belastet sind und eine Entlastung bereits seit Jahren gefordert wird. Wir können nichts dafür, dass diese Forderung zum heutigen Zeitpunkt in diesem Parlament behandelt wird. Die Lehrpersonen haben diesen Zeitpunkt nicht ausgewählt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Selbstverständlich gibt es diese Problematiken. Die gibt es aber auch bei anderen Ferien, z.B. in den grossen Sommerferien. Die Winterferien machen wir nicht, weil wir denken, alle Familien gehen jetzt weg und die «armen» Kinder müssten dann zu Hause bleiben. Wir gönnen den Eltern, den Kindern und den Lehrpersonen die wenigen zusätzlichen Tage nach Neujahr. Wenn Sie jetzt sagen, wir müssten ein Programm auf die Beine stellen, dann sage ich Ihnen, bitte delegieren Sie nicht immer mehr Aufgaben an die Schule. Jetzt kämpfen wir vehement gegen den administrativen Aufwand, und just in diesem Zeitpunkt, in dem wir ein gutes Rezept haben, kommen Sie und wollen den Lehrpersonen wieder eine neue Aufgabe geben. Das kann und darf nicht sein. Wir von der FDP-Fraktion gönnen sowohl den Eltern, den Kindern und den Lehrpersonen die wenigen Tage, die sie ohne Belastung geniessen können sollen. Für jene Kinder, die tatsächlich auf der Strasse wären, finden wir alleweil eine Lösung. Das machen wir auch jetzt, aber mit Sicherheit nicht über die Lehrpersonen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Das leuchtet mir alles ein. Ich gönne allen die Entlastung, selbst mir selber. Seitdem ich als Heilpädagogin ausgebildet bin, arbeite ich mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen, und für diese spreche ich hier auch. Es gibt ja die Ferienregelung für Lehrpersonen von gesamthaft vier bis sechs Wochen im Jahr. Es könnte sein, dass eine Lehrperson damit einverstanden ist, die unterrichtsfreie Zeit in den Weihnachtsferien als Teil ihrer Jahresarbeitszeit einzusetzen. Dies könnte ja ein Modell sein, das in Zukunft möglich wäre.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

im Namen der SVP-Fraktion: Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben schon Mühe, uns diese zusätzliche Ferienwoche überhaupt vorzustellen, aber wir sehen das im Sinne eines Kompromisses und verwehren uns diesem nicht. Aber es schlägt dem Fass den Boden aus, wenn ich lese, dass wir jetzt auch noch eine Freizeitgestaltung während den Ferientagen organisieren sollten. Es gibt in verschiedenen Orten so etwas wie einen Ferienpass, welcher zum Teil unter Mitwirkung der Eltern organisiert wird. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit für Sie, sich dort zu engagieren und Ihr Anliegen umzusetzen, aber bitte nicht so.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

beantragt, Art. 77 und 77bis an die Regierung zurückzuweisen mit dem Auftrag nachzuweisen, wie die Bestimmungen einerseits kostenneutral umgesetzt werden können und andererseits eine Ungleichbehandlung einer grossen Mehrzahl von Lehrpersonen mit Teilzeitpensum ausgeschlossen werden kann.

Ich habe Regierungsrat Kölliker bei seinem Eintretensvotum sehr gut zugehört. So, wie ich das verstanden habe, sind eigentlich keine Probleme da; und so, wie die Gesetzgebung entstanden ist, ist es für ihn eigentlich richtig. Nichtsdestotrotz hat die Regierung von sich aus – es ist nicht die vorberatende Kommission – wahrscheinlich aufgrund der Diskussionen in den Fraktionen einen Antrag auf Rückweisung gestellt. Ich muss mich jetzt fragen, ob sich die Regierung nicht einig ist, weil die Meinung der Regierung als Ganzes nicht ganz mit der Antwort des Vorstehers des Bildungsdepartementes übereinstimmt. Dass die Regierung einen Antrag stellt, ohne dass die vorberatende Kommission dazu einen Antrag gestellt hätte, ist mindestens für mich auch nach bald 20 Jahren Ratsarbeit einmalig. Das habe ich so noch nie gesehen. Ich glaube, es ist ausserordentlich. Für mich ist es der richtige Schritt in die richtige Richtung, aber für mich reicht es nicht. Wenn die Regierung schreibt, dass sie sich einen runden Tisch wünscht, um den Dialog zu führen, dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen, dann steht ihr das selbstverständlich frei, und sie braucht dazu meines Erachtens keinen Auftrag des Parlamentes. In der Begründung schreibt sie aber auch noch über die unterschiedliche Wahrnehmung seitens der Regierung und der Sozialpartner. Ich meine, dass es mehr als nur die Wahrnehmung der Gegenseite und allenfalls einen runden Tisch braucht. Wie ich in meinem Antrag begründet habe, braucht es transparente quantitative und qualitative Aussagen, die gemacht werden müssen. Ich denke, es ist hier einmal mehr ein Problem spürbar, nämlich, dass die Regierung das Geschäft nicht bis zu Ende beraten kann, weil auf der einen Seite die Verwaltung und die Regierung und auf der anderen Seite der Erziehungsrat ist. Die Regierung weiss nicht immer, was der Erziehungsrat macht, und der Erziehungsrat hat in vielen Fällen mehr zu sagen als die Regierung. Ich glaube, das ist einfach ein Problem – ich habe es gestern bereits angedeutet. Runder Tisch: Ja, aber ich denke, da müssten dann alle dabei sein, nicht nur die Lehrpersonen oder die Sozialpartner der Arbeitnehmenden.

Mein persönliches Gerechtigkeitsempfinden – und deshalb habe ich diesen Antrag gestellt – wurde in diesem Punkt zutiefst gestört: Es kann nicht sein, dass im Lehrberuf einige Lehrpersonen bei einer Entlastung berücksichtigt werden, andere hingegen gar nicht. Ich kann Ihnen sagen, dass diejenigen Personen, die wie ich im Lenkungsausschuss vertreten waren, nicht im Entferntesten daran gedacht haben, dass Lehrpersonen mit einem Teilpensum nicht mitgemeint werden können. Wenn dem aber so wäre, dann verstünde ich persönlich den Gesetzesartikel nicht. Ich denke, dass der Gesetzesredaktor in die gleiche Falle getappt ist wie wir Sozialpartner: Im von dieser Vorlage nicht berührten Art. 77bis heisst es, dass für die Lehrperson mit Teilpensum Art. 77 dieses Gesetzes sachgemäss angewendet wird. Jeder weiss, dass eine sachgemässe Anwendung eine prozentuale Anrechnung bedeutet. Vorhin sind in diesem Rat Gedanken herumgegeistert, dass Lehrpersonen mit Teilpensum einfach eine Lektion Entlastung bekämen – das ist überhaupt nicht der Fall. Dies wird prozentual umgerechnet, mindestens bei uns in der Stadt St.Gallen. Wir haben so viele Teilzeitstellen, da wird z.B. bei Berechnungen des Lohnes oder der Pensionskasse immer in Prozenten gerechnet. Es muss so sein, damit alle Lehrpersonen an der Entlastung beteiligt werden.

Wie macht man dies kostenneutral? Ich kann Ihnen kurz die Geschichte erzählen, wie ich sie selber erlebt habe: Im Sommer 2011 sind wir im Lenkungsausschuss immer davon ausgegangen, dass Lektionen über die ganze Schulkarriere eines Kindes reduziert werden müssen, um das Vollpensum von 28 auf 27 Lektionen Unterricht je Woche reduzieren zu können und die zusätzlichen freien Weihnachtstage zu ermöglichen. Das ist keine einfache Rechnung. Wir wussten aber, und es war klar, dass Lehrpersonen mit Teilpensum immer mitgedacht waren. Die Regierung hat diese Botschaft am 18. Oktober 2011 verabschiedet. Fachleute in meiner Direktion haben diesen Gesetzesentwurf studiert und mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Umsetzung des Erlasses für Lehrpersonen mit Teilpensum eine direkte oder indirekte Lohnerhöhung zur Folge hat. Das kann es ja wohl auch nicht sein, das war auch nie die Meinung. Folglich habe ich persönlich – und da verrate ich nun kein Kommissionsgeheimnis – in der vorhin von Regierungsrat Kölliker erwähnten Sitzung vom 25. November 2011 gesagt, dass die Anwendung des Gesetzesentwurfes eine Lohnerhöhung für Teilzeitangestellte zur Folge haben wird. Das wurde damals leider im Protokoll nicht erwähnt. Was hingegen erwähnt wurde, war, dass es von diesem Moment an – ich weiss nicht, wie es früher war – hiess, die Entlastung gelte nur für die Lehrpersonen mit vollem Pensum. Ich weiss ja nicht, was die Regierung diskutiert hat, als sie dieses Gesetz verabschiedet hat. Das ist ein Kommunikationsproblem. Bis zum Sommer haben wir anders darüber gesprochen und anderes im Kopf gehabt. Wenn sich dies geändert hat, dann muss man uns das sagen, und wir hätten darüber diskutieren können. Aber darüber hat niemand gesprochen. Man hat uns einfach gesagt, dass es so ist, und wir hatten es zu schlucken. Wir hatten noch andere Sitzungen im Lenkungsausschuss, und da wurde immer noch anders gedacht. Ich sage jetzt nicht wie, aber es war ganz anders, als vielleicht die einen oder anderen im gleichen Departement diskutierten.

Es ging dem Vorsteher des Bildungsdepartementes auch um die Stärkung des Lehrberufs in der Volksschule. Dieser Lehrberuf muss wirklich gestärkt werden. Ich setze mich da auch für die Lehrpersonen ein. Aber das heisst auch, dass wir das Kleingedruckte dieser Vorlage kennen müssen. Das kennen wir im Moment nicht. Das ist das Problem und macht es uns so schwierig. Wenn ich natürlich weiss, dass Lehrpersonen mit Teilpensum nicht mitgedacht sind, dann werden diese klagen – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Und ich begreife es auch, wenn sie klagen. Dann zahlen schlussendlich die Gemeinden und nicht der Staat diese Lohnerhöhungen. Das kann es nicht sein, und darum wehre ich mich auch so vehement. Den Antrag der Regierung braucht es, ich bin froh, wenn Sie diesen unterstützen. Ich möchte auch nicht sagen, wie die Regierung es zu machen hat. Aber sie muss quantitative und qualitative Aussagen zur Umsetzung machen. Ansonsten können wir dieses Gesetz nicht handhaben. Das wird für die Gemeinden so schwierig, dass wir uns das nicht vorstellen können. Wenn das nicht möglich ist, dann müsste ich es mir am Schluss noch gut überlegen, ob ich diesem Gesetz überhaupt zustimmen will. Das wäre nun wirklich sehr schade.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich bedanke mich für die sachlichen Voten. Ich möchte Ihnen bereits zum Einstieg sagen, dass es das Ziel dieser Vorlage, dieses Massnahmenpakets, sein sollte, dass wir es zur Verabschiedung bringen. Alle Vorkommnisse der letzten Tage dürfen nicht zur Folge haben, dass schlussendlich dieses Produkt, das wir in den letzten zwei Jahren erarbeitet haben, scheitert. Was war der Auslöser für dieses Massnahmenpaket? Sie mögen sich erinnern, was ich zu Beginn meiner Tätigkeit als Bildungschef gesagt habe: Ich möchte eine gewisse Beruhigung in die Volksschule bringen, das heisst aber nicht, dass wir untätig sein sollen. Ich habe als Priorität vor allem Investitionen in die Lehrpersonen erkannt. Die Lehrpersonen machen den grossen Teil aus, was die Qualität in den Schulzimmern betrifft, rund 80 Prozent, sagt man. Also haben wir uns dessen angenommen und selber erarbeitet, welcher Handlungsbedarf bei den Lehrpersonen besteht, und haben dann zusätzlich, wie bereits erwähnt, diese Online-Umfrage bei allen rund 6000 Volksschullehrpersonen im Kanton St.Gallen durchgeführt. Die Rückmeldungen von rund 3000 Lehrpersonen haben uns weitgehend bestätigt, wo der Handlungsbedarf besteht, wo wir ansetzen müssen, um eine spürbare, nachhaltige Verbesserung, eine Entlastung bei den Lehrpersonen zu erwirken. Als wir dieses Projekt gestartet haben, waren wir immer auch von gewissen Prämissen umgeben oder haben uns diese gegeben: Es war absehbar, dass das ganze Paket kostenneutral sein muss. Es war absehbar, dass die Diskussion im Parlament in etwa die gleiche Zeit fallen wird, in der wir uns mit Sparpaketen beschäftigen werden. Es war uns auch bewusst – und es wurde uns in der Zwischenzeit immer wieder vor Augen geführt –, dass wir auch für die Besoldung der Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II verantwortlich sind. Im Sparpaket I haben wir auch Einsparungen auf der Sekundarstufe II vorgenommen. Jetzt ist die Regierung an der Erarbeitung der Massnahmen für das Sparpaket II, sodass auch dort die Mittelschullehrpersonen und Berufsfachschullehrpersonen möglicherweise einen Sparbeitrag leisten müssen. Es war für uns daher immer klar, dass diese Vorlage nicht zu einem «Lohnerhöhungspaket» führen kann, sondern dass wir Massnahmen vorschlagen müssen, die wirklich zu einer Entlastung führen und somit auch einen Nutzen haben.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, was in diesem Paket alles enthalten ist. In dieser Vorlage ist nur das ersichtlich, was eine Gesetzesanpassung verlangt: Es ist ein neuer, moderner, zeitgemässer Berufsauftrag, von dem alle Lehrpersonen, ob im Vollpensum oder Teilpensum, profitieren werden. Wir haben bei den Lehrpersonen mit vollem Pensum eine Reduktion von 28 auf 27 Lektionen Unterricht je Woche vorgesehen. Es war immer die Meinung, dass dies nur für Lehrpersonen mit vollem Pensum zur Anwendung kommt. Tatsächlich haben wir diese Sache mit dem KLV nie diskutiert, weil wir immer von dieser Annahme ausgingen. Ich schenke auch dem KLV heute Glauben, dass er dies immer anders verstanden hat. Wenn Sie aber sehen, wie das Paket geschnürt wurde, dann sehen Sie unsere Absicht, dass eine Lehrperson durch eine Ausdehnung der anrechenbaren Zusatzarbeiten im Schuldienst ein volles Pensum auch mit 24 Lektionen erreichen kann. Damit kommen zu den erwähnten 27 Prozent der Lehrpersonen etwa 7 bis 8 Prozent dazu, die von einer Entlastung, zusätzlich zu unseren anderen Vorschlägen, profitieren werden. Sie haben auch gehört, dass wir die Kindergartenlehrpersonen speziell berücksichtigen, indem wir die Pausenaufsicht künftig entschädigen wollen. Von dieser Regelung, die alle Kindergartenlehrpersonen betrifft, profitieren weitere 7 bis 9 Prozent der Lehrpersonen, wodurch bereits 42 bis 45 Prozent aller Lehrpersonen zusätzlich zu den allgemeinen Massnahmen übermässig von diesem Paket profitieren würden. Sie sehen: Wir haben das Paket bewusst so geschnürt, dass nur Lehrpersonen mit vollem Pensum von der Reduktion von 28 auf 27 Lektionen Unterricht je Woche betroffen sind. Darüber hinaus sind im Paket die Ausdehnung der Weihnachtsferien enthalten sowie die Delegationsnorm, welche der Regierung ermöglichen würde, die Einstiegslöhne situativ, für eine beschränkte Zeit und in einem beschränkten Umfang, zu erhöhen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir eine Vielzahl von weiteren Massnahmen in Angriff genommen haben, die ebenfalls zu diesem Paket gehören und in der Botschaft enthalten sind, bis jetzt aber weitgehend unerwähnt blieb: Wir werden uns der Schulleitungen annehmen und dies evaluieren, wir wollen die Schulleitungen in der Zusammenarbeit stärken, aber auch deren Aufgaben definieren, dies zusammen mit den Lehrpersonen. Das wird für eine Beruhigung vor Ort, im Team, führen. Wir nehmen uns der Weiterbildung an und sind bereits vor dem Abschluss eines Weiterbildungskonzepts, das alle Lehrpersonen bevorteilen wird. Sie werden eine gezieltere Weiterbildung betreiben, sodass es allen dient. Wir nehmen uns der Heterogenität im Schulzimmer an – ein Thema, das bis jetzt kein Kanton so aufgegriffen hat – und haben bereits ein Weiterbildungsangebot an der PHSG, das bereits läuft und von den Lehrpersonen besucht werden kann. Wir haben an der PHSG neu das Institut Bildung und Gesellschaft gegründet, das sich spezifisch der Probleme mit der Heterogenität im Klassenzimmer annehmen wird. Wir werden versuchen, die schwierige Aufgabe der administrativen Arbeitsbelastung der Lehrpersonen im Schuldienst zu reduzieren, damit sie sich wieder vermehrt auf das Unterrichten konzentrieren können.

Ich möchte auf die Äusserungen des KLV nicht speziell zu sprechen kommen. Wie gesagt, gehen wir davon aus, dass wir uns wirklich missverstanden haben. Aber wenn die Frage der Entlastung von Lehrpersonen mit Teilpensum mit dem KLV zur Diskussion gekommen wäre, dann hätten wir es gesagt und die Differenz wäre auf den Tisch gekommen. In einer Aussprache mit dem SGV, notabene am 25. November 2011, wurde die Frage gestellt, ob sich denn das nur auf die Vollzeit- oder auch auf die Teilzeitlehrpersonen beziehe. Wir haben diese Thematik mit dem SGV explizit diskutiert, sie ist aktenkundig. Man kann nicht behaupten, niemand hätte dies gewusst und alle seien überrascht. Das ist einfach falsch. Seit drei Monaten ist den Vorstandsmitgliedern des SGV bekannt, dass es sich nur auf die Vollzeitlehrpersonen bezieht. Das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen, das ist das Unschöne an der ganzen Geschichte.

Zum Antrag der Regierung: Die Formulierung der Regierung ist sehr allgemein gehalten. Wir wollen Art. 77 und 77bis zurücknehmen und diese nochmals mit den Sozialpartnern verhandeln. Ich bitte Sie, alle anderen Anträge zu diesen beiden Artikeln abzulehnen, denn sie schränken das Verhandlungsmandat bereits wieder ein und geben gewisse Dinge vor. Wenn die Regierung schon den Schritt macht und diese Artikel zurücknimmt, dann lassen Sie uns den Spielraum, damit wir für die Verhandlungen auch alle Möglichkeiten in Betracht ziehen können. Die erwähnten Prämissen, die wir uns selber gesetzt haben, gelten natürlich grundsätzlich auch weiterhin, und wir achten weiterhin auf die Kosten.

Zu den Voten der Fraktionen: Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kostenneutralität zu wenig berücksichtigt sei. Wir weisen auf S. 10 der Botschaft darauf hin, dass Erziehungsrat und Regierung darauf achten werden, die Kostenneutralität zu gewährleisten. Wir haben in der Botschaft noch nicht konkret gesagt, wie wir dies umsetzen wollen, aber die Zielsetzung ist hier berücksichtigt. Ich höre heute mehr oder weniger zum ersten Mal, dass die Ausdehnung des Vollpensums auf 24 Lektionen nun von CVP- und FDP-Fraktion als schlechter Vorschlag bezeichnet wird. In allen Diskussionen, auch mit Vertretern des KLV und SGV, wurde uns immer wieder gesagt, dass dies ein gutes Modell sei und das ganze System vereinfache, indem nicht alle zusätzlich erbrachten Leistungen separat abgegolten werden müssen, sondern bei dieser Entlastung angerechnet werden. Wir haben auch daran gedacht, dass Lehrpersonen, die schon lange im Schuldienst stehen, z.B. nur noch 24 Lektionen unterrichten und dann andere Tätigkeiten ausüben, damit sie auf das Alter hin eine gewisse Entlastung erfahren. Zu Forrer-Grabs: Wir können das Fach Französisch nicht auf die Oberstufe verlagern. Als Kanton, der dem HarmoS-Konkordat beigetreten ist, haben wir diese Freiheit nicht mehr.

Wie bereits in der Sitzung der vorberatenden Kommission bestätige ich Ihnen hier nochmals, dass wir die Ausdehnung der Weihnachtsferien bereits im laufenden Kalenderjahr umsetzen werden.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Schulrat in Rapperswil-Jona offen. Die Anträge Eberhard-St.Gallen und der SP-Fraktion sowie der Antrag der Regierung sind abzulehnen.

Auch mich erstaunt das Vorgehen. Wir haben eine Botschaft der Regierung ausgearbeitet mit den Sozialpartnern, die von der vorberatenden Kommission behandelt und abgesegnet wird, und dann kommt ein Rückweisungsantrag der Regierung. Die Botschaft war für mich von Anfang an klar formuliert und auf 100-Prozent-Pensen ausgerichtet. Warum sonst hätte man genau dieses Pensum flexibilisieren und im Extremfall auf 24 Lektionen reduzieren sollen? Das wäre sonst nicht nötig gewesen. Wir haben hier ein Gesamtpaket – für uns ein Maximum. Die Bevölkerung versteht eine Entlastung von Teilzeitlehrpersonen nicht. Warum arbeitet denn jemand überhaupt Teilzeit? Jemand, der z.B. einen Tag in der Woche Unterricht gibt, soll nun etwas weniger als einen Tag Unterricht geben oder faktisch dafür mehr Lohn erhalten. Das geht in der heutigen Zeit ganz klar nicht. Im Grundsatz setze ich mich für unsere Schule, die Lehrpersonen, aber auch für die Kinder ein. Wir haben hier im Kanton eine qualitativ sehr gute Schule. Lehrpersonen mit 100-Prozent-Pensum gehören klar entlastet. Die Anforderungen sind in den letzten Jahren gestiegen. Aber ich hätte gern wieder mehr Vollzeitlehrpersonen, zum Wohl unserer Kinder. Ja, mehr Vollzeitlehrpersonen, die zu 100 Prozent vor den Kindern stehen. Was heisst heute 100 Prozent? 28 Lektionen bedeuten umgerechnet 23 Stunden und 20 Minuten Unterricht erteilen. Neu sind es nur noch 27 Lektionen, d.h. 22,5 Stunden reine Unterrichtszeit. Mit 24 Lektionen sind wir noch bei 20 Stunden Unterricht je Woche, die 13 Wochen unterrichtsfreie Zeit noch nicht berücksichtigt. Ich schmeisse nicht alle Lehrpersonen in einen Topf: Es gibt unzählige hervorragende Pädagoginnen und Pädagogen, die auch viel leisten. Doch versuchen Sie einmal an einem Mittwochnachmittag einen Sitzungstermin abzumachen. Die Belastung ist dann meistens am grössten.

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21.2.2012Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

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Meine Frage geht in die gleiche Richtung: Wir haben den Vollzugsbeginn bereits in der vorberatenden Kommission angesprochen. Zuerst bestand die Absicht, dass ein Antrag gestellt wird, dass die Schulferien bzw. die Weihnachtsferien vorgezogen werden sollten, nämlich bereits für das Schuljahr 2012/2013. Der Antrag wurde nicht gestellt, weil der Vorsteher des Bildungsdepartementes versprochen hat, er werde dies prüfen.

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Eine Frage ist noch ausstehend: Welche Teile der Vorlage werden bereits auf das Schuljahr 2012/2013 umgesetzt?

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Regierungsrat: Der Vollzugsbeginn hängt davon ab, wann das Geschäft durch das Parlament verabschiedet wird. Aus heutiger Beurteilung kann der Vollzugsbeginn auf das Schuljahr 2013/2014 festgesetzt werden.

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Regierungsrat: Sobald das Geschäft durch den Kantonsrat behandelt wurde, werden wir kommunizieren, dass die Weihnachtsferien bereits im Jahr 2012 angewandt werden.

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Regierungsrat: Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich unterstütze diejenigen Voten, welche sich gegen neue Aktivitäten zulasten der Schule ausgesprochen haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass solche vor Ort organisiert werden können. Aber es kann nicht sein, dass wir dies im Gesetz so festschreiben.

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