Geschäft: Revision der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.23.01
TitelRevision der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951
ArtKR Standesbegehren
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung14.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung14.2.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. Februar 2023
AntragAntrag der Regierung vom 25. April 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.2.2023Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2023Eintreten32Zustimmung70Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 70:32 Stimmen nicht auf das Standesbegehren ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Die Regierung legt in der Antwort ihren Antrag auf Nichteintreten sehr gut und ausführlich dar. Ich möchte dazu ein paar Gedanken einbringen. Die Regierung schreibt, dass die Mehrheit der flüchtenden Menschen unter lebensbedrohlichen Risiken eine Flucht auf sich nehmen. Das ist ungefähr der einzige Punkt, dem ich der Regierung recht gebe. Sie vergisst aber dabei, dass sie dieses Risiko niemals eingehen würden, wenn sie nicht genügend verzweifelt wären. Kein Mensch verlässt aus Plausch und Abenteuerlust sein Land und seine Familie unter Todesangst und höchst schwierigen Bedingungen, oft verknüpft mit grosser Verschuldung von der Verwandtschaft, manchmal sogar vom ganzen Dorf. Kein Mensch riskiert freiwillig sein Leben für eine sehr unsichere Zukunft.

Statt den Flüchtlingen die Flucht noch mehr zu erschweren, sollten wir uns zunehmend mit den Fluchtursachen befassen. Das ist wie in der Medizin: wenn wir die Ursachen einer Krankheit nicht bekämpfen, bleibt der Patient krank. In der laufenden Strategie der Entwicklungszusammenarbeit wurde die Verminderung der Ursachen der Flucht und irregulärer Migration als ein wichtiges Ziel definiert, was ein richtiger und wichtiger Ansatz ist. Doch offensichtlich ist dieses Ziel nicht für alle erstrebenswert, z.B. aus folgenden zwei Beispielen:

  • Krieg: Er ist einer der Hauptgründe für Flucht. Um Kriege zu vermeiden müssen wir uns für eine intensive, aktive Friedenspolitik einsetzen. Ohne Frieden gibt es keine Einhaltung der Menschenrechte und ohne die Einhaltung der Menschenrechte gibt es keinen sicheren Frieden. Die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz, die im August 2023 gegründet wurde, ist ein wichtiger Schritt. Bis es soweit war, mussten viele Widerstände im National- und Ständerat gerade von jenen Kreisen überwunden werden, die sich im Kantonsrat um eine Verschärfung der UN-Flüchtlingskonvention bemühen. Um möglichst vielen Menschen das Leben in Kriegsgebieten zu ermöglichen, und dass sie nicht fliehen müssen, brauchen sie unsere Unterstützung. Wie wir am Beispiel der Ukraine sehen, tun wir uns leider schwer damit. Ein Vorstoss im Nationalrat für mehr humanitäre Hilfe wurde abgelehnt, auch aus den Kreisen, die das vorliegende Standesbegehren eingereicht haben.
  • Klimawandel: Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Existenz der Menschen sind bereits so gravierend, dass sie keinen anderen Ausweg mehr haben als die Flucht. Wenn Dürre, Überschwemmungen, Hunger oder die Vergiftung der Böden jede Lebensgrundlage genommen hat, bleibt ihnen keine andere Wahl. Oder was denken Sie, würden Sie tun? Zurzeit trifft es vorwiegend ausgerechnet jene Menschen, die am wenigsten zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Es werden sich in den nächsten Jahren Millionen von Menschen auf den Weg machen müssen, weil ihnen jede Lebensgrundlage genommen wurde. Wenn wir uns also um weniger Flüchtlinge Gedanken machen wollen, dann müssen wir uns zwingend mit dem Klimaschutz beschäftigen. Vielleicht erinnern sich die Verfasser des Standesbegehrens bei der nächsten Diskussion, wenn es um den Klimaschutz geht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Ich denke, es herrscht Einigkeit darüber, dass im Asylbereich vieles im Argen liegt. Den immer mehr Gesuchen von jungen Männern aus aussereuropäischen Ländern ohne militärische Konflikte, stehen immer weniger Personen gegenüber, welche die Bedingungen erfüllen, die nach der Flüchtlingskonvention für die Anerkennung als Flüchtling vorgesehen sind. Der Zustrom ist mittlerweile so gross, dass an der Ostgrenze von einem eigentlichen Kontrollverlust gesprochen werden muss. Die Ankömmlinge werden im besten Fall noch registriert, aber nicht mehr kontrolliert. Sogar die Behörden sind froh, wenn die Migranten weiterreisen. Ob sie das tatsächlich tun oder in der Schweiz untertauchen, ist unbekannt. Die Behörden haben eine Sprachregelung gefunden, um die Öffentlichkeit zu beruhigen.

Diese Migranten überlasten die Aufnahmestrukturen. Für fliehende Personen aus tatsächlichen Kriegsgebieten, z.B. aus der Ukraine, werden dadurch die Betreuungskapazitäten immer knapper. Es ist paradox, dass junge Männer aus Nordafrika, Pakistan und Afghanistan unter dem Vorwand, Asyl zu brauchen, Plätze besetzen, die eigentlich für fliehende Frauen, Kinder und ältere Menschen aus dem Kriegsgebiet der Ukraine vorgesehen sind. Die Hauptprofiteure des heutigen Asylwesens sind die Schlepper, die für viel Geld versprechen, die Migranten in die Schweiz und andere europäische Länder zu schleusen. Dabei kommen viele Menschen um, z.B. im Mittelmeer. Das wurde bisher als eine Art Kollateralschaden einfach so hingenommen.

Vor Kurzem hat auch die Europäische Union (EU) begriffen, dass es so nicht weitergehen kann. Verschiedene Massnahmen wurden beschlossen, u.a. die Asylverfahren an der EU-Aussengrenze durchzuführen. Man hat endlich realisiert, dass allein der Aufenthalt von zugewanderten Migranten in einem europäischen Land, die Schweiz eingeschlossen, einem Bleiberecht gleichkommt. Das haben die Schlepper längst herausgefunden, denn sie wissen, dass eine Rückführung ins Herkunftsland auch von abgewiesenen Asylbewerbern nur mit grossem Aufwand und nur in Einzelfällen stattfindet. Sie basieren ihr Geschäftsmodell darauf.

Nun was ist zu tun? Wir bieten einen Lösungsansatz mit unterem Standesbegehren an. Asylgesuche sollten grundsätzlich nur noch in den Herkunftsländern, z.B. in den Nachbarländern der Gesuchsteller, eingereicht werden können. Geprüft werden die Gesuche vom UNHCR der UNO-Flüchtlingsorganisation. Das letzte Wort über die Aufnahme hat aber die Behörde des Ziellands. Dieses System funktioniert sehr gut, z.B. in Australien oder in den USA. Die Thematik muss allerdings global angegangen werden, denn weder die Schweiz noch die EU können das allein tun. Deshalb unser Vorschlag, die UN-Flüchtlingskonvention nach den im Standesbegehren aufgeführten Eckpunkten zu revidieren. Nur so kann den Schleppern das Handwerk gelegt werden. Die Konvention sieht vor, dass ein Mitgliedsland eine Revision beantragen kann. Ein solcher Antrag soll von der Schweiz gestellt werden.

Die Regierung schreibt in ihrer ablehnenden Stellungnahme: Es ist grundsätzlich kein Interesse ersichtlich, den internationalen Rechtsrahmen infrage zu stellen, zumal die Wichtigkeit und Aktualität des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (SR 0.142.30; abgekürzt FK) von der Staatengemeinschaft wiederholt bestätigt und bekräftigt wurde.

Das Gegenteil ist der Fall. Der Rechtsrahmen muss geändert werden und die heutige Anwendung der FK ist völlig aus der Zeit gefallen, was mittlerweile auch die EU begriffen hat. Mit der Gutheissung des Standesbegehrens helfen Sie, dass endlich etwas geschieht, die illegale Migration zu stoppen, den Schleppern das Handwerk zu legen und denjenigen zu helfen, die wirklich Schutz brauchen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Standesbegehren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession