Geschäft: Mehr Mitsprache der Stimmberechtigten bei Steuererhöhungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.23.03
TitelMehr Mitsprache der Stimmberechtigten bei Steuererhöhungen
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung14.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung30.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. Februar 2023
AntragAntrag der Regierung vom 9. Mai 2023
AllgemeinRückzug vom 28. November 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.2.2023Person21.11.2024
14.2.2023Person21.11.2024
14.2.2023Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2023Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Dann stelle ich das etwas konsterniert fest und bitte meine Ratskollegin, ihre Ausführungen entsprechend zu kürzen, wenn sie sowieso einen Rückzug macht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Das Geschäft ist erledigt, wenn die Motion zurückgezogen wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Es irritiert mich etwas, wenn man die Motion zurückzieht und trotzdem seine politischen Botschaften so deponieren kann. Ich würde hier sehr gerne entgegnen, gehe aber davon aus, dass das gar nicht möglich ist.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona zieht die Motion im Namen von Suter-Rapperswil-Jona / Dürr-Widnau / Grünenfelder-Bad Ragaz zurück.

Mit unserer Motion sollten die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Erhöhung des kantonalen Steuerfusses und allenfalls weitere Steuerbelastungen zwingend dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten sind. Im Vergleich mit anderen Kantonen fällt auf, dass im Kanton St.Gallen die Volksrechte zum Schutz vor hoher Steuerbelastung weniger gut ausgebaut sind als andernorts. Gut möglich, dass dies eine der Ursachen ist für die insgesamt unbefriedigende steuerliche Positionierung unseres Kantons.

Im Kanton Zürich sind z.B. Änderungen, die neue Steuern einführen oder die für Einzelne eine höhere Steuerbelastung zur Folge haben, zwingend dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Sprich, sie unterliegen allesamt dem obligatorischen Referendum. Aus Sicht der 48 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unserer Motion macht eine Stärkung der Volksrechte betreffend Steuerbelastung auch in unserem Kanton Sinn. Dass die Regierung die Motion nicht umsetzen will, kommt nicht überraschend und musste so erwartet werden. Keine Regierung hat es gern, wenn die Möglichkeiten der Politik, ihre Einnahmen zu erhöhen, erschwert werden. Aus demokratischen Gesichtspunkten ist die heutige Regelung aber unbefriedigend. So darf die Stimmbevölkerung zwar bei Mehrausgaben des Kantons mitbestimmen, nicht aber z.B. bei der Erhöhung des Steuerfusses, obschon dies die Bevölkerung weit stärker und direkter trifft. Hier sollte sich der Kanton St.Gallen ein Vorbild an den vielen anderen Kantonen nehmen, für welche die Mitsprache der Stimmbevölkerung bei Steuererhöhungen seit vielen Jahren selbstverständlich ist. Dasselbe gilt übrigens für die St.Galler Gemeinden. Auch dort ist die Mitbestimmung der Bevölkerung beim Steuerfuss eine Selbstverständlichkeit. Warum soll das für die Gemeinden Sinn machen, nicht aber für den Kanton? Die Regierung schreibt, dass sich die bestehende Kompetenzregelung bewährt habe. Woran misst die Regierung diese Aussage? Mit Blick auf die hohe Steuerbelastung im Kanton St.Gallen fällt es jedenfalls aus bürgerlicher Warte schwer zu erkennen, dass sich die heutige Regelung bewährt haben soll.

Auch der freundliche Hinweis der Regierung, dass sich der Kantonsrat in seinen Kompetenzen nicht einschränken sollte, wirft Fragen auf und überzeugt letztlich nicht. Den Steuerfuss erhöhen zu dürfen, ohne die davon betroffene Bevölkerung befragen zu müssen, ist eine demokratiepolitisch ziemlich fragwürdige Kompetenz. Und dann noch der Versuch der Regierung, mit dem Zaunpfahl zu winken: Die Regierung stellt nämlich in Aussicht, mit dieser Motion künftig öfter auf eine Senkung des Steuerfusses zu verzichten, da es nachher schwieriger werde, den Steuerfuss wieder zu erhöhen. Nun mal ehrlich: Wie oft hat denn diese Regierung bisher eine Senkung des Steuerfusses beantragt? Genau richtig, zumindest diese Regierung hat noch nie eine Steuerfusssenkung beantragt. Es war vielmehr zweimal der Kantonsrat, der gegen den Widerstand der Regierung eine Senkung des Steuerfusses durchsetzen musste. Die Drohung der Regierung, künftig weniger Steuerfusssenkungen zu beantragen, läuft also ziemlich ins Leere.

Dennoch gibt es drei Punkte, die es näher anzuschauen gilt: Erstens kann es Fälle geben, in denen sich eine zwingende Volksabstimmung als unverhältnismässig erweist, sei es, weil es am nötigen Spielraum mangelt, weil z.B. Bundesrecht umgesetzt werden muss, oder weil es sich um Bagatellerhöhungen handelt. Für solche Ausnahmen ist die Motion grundsätzlich genug offen formuliert, die gesetzliche Umsetzung ist aber nicht trivial. Zweitens ist nicht von der Hand zu weisen, dass es über einige Wochen hinweg Unsicherheiten geben würde, wenn zuerst an der Urne über eine Steuerfusserhöhung abgestimmt werden müsste. Ob dies Rechtfertigung genug ist, um die Stimmbevölkerung pauschal von der Mitsprache auszuschliessen, wird unterschiedlich gesehen. Drittens bedingt die Motion eine Änderung der Kantonsverfassung. Änderungen der Verfassung sollte man aber nicht leichtfertig veranlassen. Sie sind ein langwieriger politischer Prozess und sind schwierig zu bewerkstelligen, wenn sich die Regierung derart querstellt, wie sie es hier tut. Dies mag enttäuschend sein, ist aber ein Fakt.

Wir haben uns deshalb Gedanken gemacht, wie stellvertretend für die Stimmberechtigten die Hürden für Steuerfusserhöhungen im parlamentarischen Prozess erhöht werden können. Dafür braucht es weder eine Änderung der Kantonsverfassung noch die begeisterte Zustimmung der Regierung. Wir ziehen die vorliegende Motion deshalb zurück und bitten Sie um Unterstützung der neuen Motion, welche die vorliegende Motion ersetzen wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession