Geschäft: Kein Ausschluss der Volksrechte bei Besoldungserlassen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.23.12
TitelKein Ausschluss der Volksrechte bei Besoldungserlassen
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung14.2.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung21.2.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. Februar 2023
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. Mai 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.2.2023Person6.8.2024
14.2.2023Person8.10.2024
14.2.2023Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2023Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen von Suter-Rapperswil-Jona / Martin-Gossau / Frick-Buchs): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die abschlägige Antwort der Regierung kommt für die beiden Mitinterpellantinnen und mich nicht überraschend. Dass die Regierung am pauschalen Ausschluss der Volksrechte bei Besoldungserlassen festhalten will, musste so erwartet werden. Keine Regierung hat es gerne, wenn der Spielraum der etablierten Politik eingeschränkt werden soll, schon gar nicht, wenn es um Besoldungsfragen geht.

Aus demokratischen Gesichtspunkten ist die heutige Regelung aber ungenügend oder sogar stossend. So darf die Stimmbevölkerung zwar bei Bauten oder bei Mehrausgaben im sozialen oder im Bildungsbereich mitbestimmen. Wenn es aber wegen der Änderung von Besoldungserlassen zu noch so grossen Mehrausgaben kommt, wird die Stimmbevölkerung einfach pauschal von jeder demokratischen Mitsprache ausgeschlossen.

Die Haltung der Regierung, dass sich Regierung und Kantonsrat in ihren Kompetenzen nicht einschränken sollten, überzeugt nicht. Die Besoldung von Staatspersonal und Regierung und damit oft genug die Erhöhung der eigenen Löhne festlegen zu dürfen, ohne die damit zur Kasse gebetene Stimmbevölkerung befragen zu müssen, ist eine demokratiepolitisch mehr als nur fragwürdige Kompetenz, auf die Kantonsrat und Regierung nicht stolz sein dürfen. Das, wie die Regierung sagt, sogar die Schuldenbremse nicht mehr funktionieren soll, wenn auch die Stimmbevölkerung mitreden kann, leuchtet nicht ein. Zum einen können die Stimmberechtigten bei allen anderen Mehrausgaben auch mitreden, ohne dass dies die Schuldenbremse tangieren würde – im Gegenteil, die Mitsprache der Stimmberechtigten bei Mehrausgaben ist gerade geeignet, das Wachstum der Staatsausgaben und damit auch die Schulden der öffentlichen Hand einzudämmen.

Natürlich zeigt auch ein Blick auf die anderen Kantone, für welche die demokratische Mitsprache der Stimmbevölkerung bei Besoldungserlassen eine Selbstverständlichkeit ist, dass es keine Probleme mit Blick auf die Schuldenbremse und andere Bedenken der Regierung gibt. Ohnehin stellt sich die Frage, ob sich der Kanton St.Gallen in dieser Frage nicht besser ein Beispiel an den anderen Kantonen nehmen sollte. Die Begründung von einst, man wolle nicht, dass Absprachen durch die Einführung eines Referendums – Zitat – «durchkreuzt» werden können, ist eigentlich eine demokratiepolitisch ziemlich bedenkliche Aussage. Schade, dass sich die Regierung trotzdem nicht dazu aufraffen kann, eine entsprechende Änderung der Rechtslage anzustossen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession