Geschäft: Keine 100-Franken-All-Inclusive-Bergbahnen-Abos für St.Galler Politik
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.23.05 |
Titel | Keine 100-Franken-All-Inclusive-Bergbahnen-Abos für St.Galler Politik |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 13.2.2023 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 30.3.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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13.2.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Dürr-Widnau | 30.10.2024 |
13.2.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Suter-Rapperswil-Jona | 30.10.2024 |
13.2.2023 | Person | Erstunterzeichner/-in - Gemperli-Goldach | 30.10.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2023 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen von Suter-Rapperswil-Jona / Gemperli-Goldach / Dürr-Widnau): Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Was den Erhalt von Geschenken durch Behördenmitglieder angeht, ist ein grosser Sinneswandel zu beobachten. Dieser Sinneswandel ist auch bitter nötig. In ihrer Antwort auf unsere Interpellation macht die Regierung glücklicherweise durchaus glaubhaft, dass sie die gestiegene Sensibilität in Bezug auf den Erhalt von Geschenken ernst nimmt und dass sie auch die kürzlich deutlich verschärfte Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen hat. Positiv zu würdigen ist zudem, dass die Regierung mit dem sogenannten Verhaltenskodex zumindest für das Staatspersonal erste Schritte in die richtige Richtung unternommen hat. Der Verhaltenskodex greift die angesprochenen Themen und Problematiken breit auf und gibt dem Staatspersonal auch in Bezug auf den Erhalt von Geschenken gute und konkrete Leitlinien mit auf dem Weg. In ihrer Antwort sagt die Regierung, dass sie sich selbst ebenfalls dem Verhaltenskodex unterstellt. Das ist löblich und natürlich auch richtig. Die mangelnde Klarheit in dieser Frage hat sie sich allerdings selbst zuzuschreiben, denn das anderslautende Konzeptpapier, das die Regierung für die Missverständnisse in dieser Sache verantwortlich macht, ist auch ausgerechnet jenes Dokument, das bei der Google-Suche nach dem Verhaltenskodex als erstes angezeigt wird. Auf zwei Themen unserer Interpellation geht die Regierung leider gar nicht ein; einerseits auf die Frage, was konkret vor einigen Jahren noch akzeptabel war und jetzt nicht mehr und anderseits auf die Frage nach konkreten Beispielen, welche die aktuelle Praxis der Regierung in Bezug auf Einladungen, Geschenke und weitere Vorteile illustrieren. Diese Lücken in der Antwort sind kaum zufällig und das wirft – hoffentlich völlig grundlos – kein gutes Licht auf die Regierung. Hier führt auch der allgemeine Hinweis der Regierung auf – Zitat – «sozial akzeptable Geschenke» nicht weiter, denn offensichtlich möchte die Regierung im Verborgenen halten und ganz unter sich ausmachen, was sie für sich für sozial akzeptabel hält, anstatt jene Öffentlichkeit zu informieren, die letztlich beurteilen muss, ob eine Einladung oder ein Geschenk sozial akzeptabel sind oder eben nicht. Einen zwiespältigen Eindruck hinterlässt auch der Hinweis, dass insbesondere bei Mitgliedern der Regierung Repräsentation und Beziehungspflege wichtig seien. Das ist zum einen natürlich völlig richtig, zum anderen öffnet das aber potenziell auch Tür und Tor für ein Amtsverständnis, das heute absolut nicht mehr angemessen ist. Hier muss die Regierung dringend mehr Klarheit schaffen, um die bestehenden Zweifel aus der Welt zu räumen. Wir wollen ganz konkret wissen, welche Geschenke und Vorteile die Regierung für sich für sozial akzeptabel hält und welche nicht bzw. nicht mehr. Hier muss die Regierung nachbessern. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |