Geschäft: Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer81.23.01
TitelTätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungPräsidium des Kantonsrates
Eröffnung18.1.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung25.7.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Februar 2023
AntragAntrag Surber-St.Gallen / Gschwend-Altstätten / Noger-Engeler-Häggenschwil zu Auftrag vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Auftrag vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Cavelti Häller-Jonschwil zu Auftrag vom 12. Juni 2023
BotschaftBericht sowie Botschaft und Entwürfe des Präsidiums vom 11. Januar 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.6.2023Antrag Cavelti Häller-Jonschwil zu einem Auftrag34Zustimmung73Ablehnung13
14.6.2023Antrag Surber-St.Gallen / Gschwend-Altstätten / Noger-Engeler-Häggenschwil zu einem Auftrag34Zustimmung70Ablehnung16
14.6.2023Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu einem Auftrag50Zustimmung58Ablehnung12
14.6.2023Ordnungsantrag Rüegg-Eschenbach auf Schluss der Diskussion76Zustimmung33Ablehnung11
13.6.2023Eintreten104Zustimmung8Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Cavelti Häller-Jonschwil zu einem Auftrag mit 73:34 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Wir haben auch das in der Kommission diskutiert und die Kommission hat das mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil beantragt, das Präsidium einzuladen, im Geschäftsreglement des Kantonsrates die rechtlichen Grundlagen für einen Systemwechsel zu ständigen Fachbereichskommissionen zu schaffen.

Der Kanton St.Gallen kennt vier ständige Kommissionen. Ansonsten werden die Kommissionen zur Vorbereitung der einzelnen Geschäfte immer wieder neu durch den Kantonsrat bestellt, sei dies z.B. eine Vorlage im Bereich Gesundheit, Landwirtschaft, Bau oder Bildung. Die ständig wechselnden Kommissionsmitglieder müssen sich deshalb immer wieder in neue Themenbereiche einarbeiten. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern verhindert auch den Aufbau von Fachkompetenz in einem spezifischen Bereich. Der Wissensvorsprung von Regierung und Verwaltung ist dementsprechend gross. Ständige thematische Kommissionen haben den Vorteil, dass über eine längere Zeit spezifisches Wissen aufgebaut werden kann. Erst dadurch wird man zu einem echten «Sparringpartner» für die Verwaltung. Ständige Fachkommissionen stärken deshalb auch die «Checks» und «Balances» zwischen Regierung und Parlament.

Zudem zeigt ein Blick über die Kantonsgrenzen, dass Kantone wie Graubünden, Appenzell, Zürich oder der Kanton Luzern, mit dem wir uns so gerne vergleichen, über ständige thematische Kommissionen verfügen. Ich bitte Sie deshalb im Sinne der Effizienz, aber auch im Sinne der Qualität: Schaffen Sie die Möglichkeit, Fachbereichskommissionen einzuführen, und unterstützen Sie diesen Auftrag.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu einem Auftrag mit 58:50 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Wir haben in der vorberatenden Kommission diese parlamentarische Initiative selbstverständlich diskutiert, sind dann aber zum Schluss gekommen, dass wir die Motion mit kürzerer Bearbeitungszeit von einem Jahr bevorzugen, und haben darum nicht über die parlamentarische Initiative abgestimmt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist zuzustimmen.

Wir haben diese Frage innerhalb der SVP-Fraktion nicht ausdiskutiert. Es kommt mir ein bisschen vor wie beim Perlensuchen: In zehn Muscheln findet man vielleicht eine Perle. Dieser Antrag ist eine solche.

Es ist auch richtig, dass wir heute nicht direkt über diese Frage abstimmen. Im XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement hat die vorberatende Kommission zuhanden unseres Rates eine Teillösung beantragt. Ich glaube aber, das ist jetzt einer der Fälle, wo man «sowohl als auch» sagen kann. Da das Parlament dadurch aus meiner Sicht ganz klar gestärkt wird, empfehle ich Ihnen, diesem Antrag zuzustimmen. Damit haben wir noch nicht den Artikel oder die Möglichkeit beschlossen, sondern das Präsidium muss uns bei nächster Gelegenheit einen entsprechenden Bericht und Antrag vorlegen. Dann kann man das inhaltlich nochmals besser beurteilen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Die Einführung einer parlamentarischen Initiative wäre in der Tat ein interessanter Ansatz. Wir haben das in der Kommission ausführlich diskutiert. Für uns ist aber wesentlich: Wir haben 2016 den Parlamentsdienst gestärkt und weitgehend verselbständigt. Diese Aufbauarbeit der Parlamentsdienste ist noch nicht abgeschlossen. Im Moment besteht die Aussage, dass die Parlamentsdienste fachlich und personell noch nicht so aufgestellt wären, dass dieses Instrument entsprechend implementiert werden könnte. Es nützt uns nichts, wenn wir ein Instrument bauen, das dann in der zuständigen Verwaltung nicht entsprechend betreut werden kann. Darum lehnen wir diesen Antrag im Moment ab, stellen aber fest, dass die Entwicklung in diese Richtung gehen sollte.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schuler-Mosnang (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Wir haben die Frage der Einführung der parlamentarischen Initiative in der Kommission zu Recht intensiv diskutiert. Die Kommission hat sich für die Einführung einer neuen Motionsart mit einer Bearbeitungsfrist von einem Jahr ausgesprochen, um so die Instrumente des Parlaments zu stärken. Ich verweise auf die Motion 42.23.07 «Stärkung des Parlamentes durch die beschleunigte Umsetzung von Motionen». Die Motion hat eine Stärkung des Parlamentes zur Folge unter gleichzeitigem Einbezug der Verwaltung bei der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs. Wir bitten Sie, diesen Antrag abzulehnen und zu gegebener Zeit der breit abgestützten Kommissionsmotion zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt, das Präsidium einzuladen, im Geschäftsreglement des Kantonsrates die gesetzlichen Grundlagen für eine parlamentarische Initiative zu schaffen.

Das Parlament hat heute nicht die Möglichkeit, eigenständig gesetzgeberisch tätig zu werden. In einem Staat mit Gewaltenteilung ist es selbstverständlich, dass die Legislative für die Gesetzgebung zuständig ist und auch den Gesetzgebungsprozess auslösen kann. Die parlamentarische Initiative verstärkt die Handlungsfähigkeit der Legislative. Dies hält auch das von der Staatswirtschaftlichen Kommission in Auftrag gegebene Gutachten fest. Verfassungsrechtlich erscheint es uns entsprechend dem Initiativrecht im Übrigen zumindest zulässig, wenn nicht geboten, eine parlamentarische Initiative einzuführen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Surber-St.Gallen / Gschwend-Altstätten / Noger-Engeler-Häggenschwil zu einem Auftrag mit 70:34 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Tschirky-Gaiserwald hat gestern gesagt, er möchte die Vorlage durch den Rat bringen, der vorberatenden Kommission folgen und die vorliegenden Anträge aus der Mitte des Rates ablehnen. Heute hat er etwas präzisiert, dass wir effizient durchgehen sollen. Wir würden unsere Anträge gerne mit Ihnen diskutieren, auch unabhängig von der Fraktionsgrösse. Nehmen wir das Beispiel der Einsicht in die Protokolle durch die Öffentlichkeit: Bei dieser Frage hätten wir uns gerne im Vorfeld in der Kommission eingebracht. Sie haben uns die Rolle zugeteilt, dass wir das hier im Rat machen müssen. Ich finde es schwierig, wenn Sie dann die Diskussion verweigern oder sich darüber aufregen, dass wir das nun tun. Es ist unsere Rolle, die wir nicht gesucht haben.

Wir haben uns seit Beginn dieser Legislatur für eine Senkung der Fraktionsgrösse eingesetzt. Wir wurden vertröstet, dass zuerst ein Bericht mit einer Auslegeordnung gemacht werden müsse und dass man das dann gegebenenfalls im Hinblick auf die neue Legislatur in Unkenntnis der Zusammensetzung nochmals anschauen könne. Hier sind wir jetzt, und deswegen finde ich auch die Diskussion berechtigt. Heute müssen Sie Farbe bekennen und entscheiden, ob Sie für die nächste Legislatur die Fraktionsgrösse senken möchten. Wir stellen fest, dass der Bericht des Präsidiums keinen Erkenntnisgewinn gebracht hat. Das Votum von Götte-Tübach, damaliger Sprecher des Präsidiums, entspricht fast 1:1 dem, was heute im Bericht steht. Die Haltung des Präsidiums hat sich in den drei Jahren seit Beginn der Amtsdauer kaum verändert. Es fand keine neue Abwägung statt.

Ich möchte Ihnen kurz einen Erfahrungsbericht machen von diesem Experiment, dass sechs Personen von der Kommissionsarbeit ausgeschlossen sind. Wir erleben immer wieder, dass Vorlagen ungenügend begründet sind oder Kommissionsmotionen keine Begründung haben. Wir können uns mit den schriftlichen Unterlagen eigentlich nicht genügend vorbereiten. Wenn wir auf Sie zugehen, riskieren Sie jedes Mal, dass Sie das Kommissionsgeheimnis verletzen, wenn Sie uns informieren. Es ist auch passiert, dass ergänzende Berichte, die in der Kommission diskutiert wurden, gefehlt haben und nicht aufgeschaltet wurden. Auch heute fehlt uns ein Bericht zum Polizeigesetz, der wichtig für die Debatte und die Meinungsfindung ist.

Wir haben auch erlebt, dass erst 14 Tage vor der Session 100-seitige Finanzberichte veröffentlicht werden, die wir uns dann anschauen müssen bzw. dürfen, um uns vorzubereiten. Die Frist ist sehr kurz, um sich hier fundiert einzuarbeiten. Wir verstehen auch Ihren Unmut, wenn unsere Anträge spät kommen, aber lassen Sie sich versichern: Das ist anders fast nicht möglich. Wir sind alle berufstätig und wir erfahren sehr spät, was überhaupt traktandiert ist an der Session. Wir können uns erst dann vorbereiten, denn wir sind nicht in den Kommissionen. Ich entschuldige mich dafür, dass diese Anträge spät kommen, aber ich finde es nur richtig, wenn die Ratsmehrheit befindet, dass wir hier die Diskussion führen, dass wir dann auch seriös über unsere Anträge befinden und uns über diese austauschen können. Nach drei Jahren der Fraktionslosigkeit kann ich Ihnen sagen, dass es für uns aufwendig ist. Es ist intransparent, weil wir oft nicht nachvollziehen können, wie eine Kommission zu ihren Schlüssen kommt, und wir empfinden es auch als ineffizient.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen beantragt im Namen von Surber-St.Gallen / Gschwend-Altstätten / Noger-Engeler-Häggenschwil, das Präsidium einzuladen, eine Änderung des Geschäftsreglements des Kantonsrates zu erarbeiten, damit auf Beginn der Amtsdauer 2024/2028 die Mindestgrösse von Fraktionen auf fünf Mitglieder des Kantonsrates gesenkt werden kann.

Dieser Antrag nimmt eigentlich alle Probleme, die den heutigen Diskussionen zugrunde liegen, auf. Aus den letzten Wahlen ist die Situation entstanden, dass eine Gruppe von sechs Personen aus einer Partei gewählt wurde, die bis dato nicht Einsitz nehmen kann in den Kommissionen. Selbstverständlich hat Müller-Lichtensteig recht, eine solche Gruppe könnte sich einer anderen Fraktion anschliessen. Aber es ist auch klar, dass das ab einer gewissen Grösse relativ schwierig wird. Wenn es eine oder zwei Personen einer Partei sind – auch das kann passieren, da wir keine Prozenthürden für den Einzug im Rat haben –, kann man sich selbstverständlich einer anderen Fraktion anschliessen. Ich kann auch aus unserer Zusammenarbeit mit den Grünen sagen, dass das sehr gut funktionieren kann. Wir haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet, aber wir müssen auch feststellen, dass das auch deshalb so konstruktiv und gut gegangen ist, weil wir eben politisch sehr auf einer Linie liegen. Wir sind eigentlich sehr selten einer anderen Meinung, wie das gestern bei der Olma der Fall war. Aber im Grundsatz sind wir eigentlich auf einer Linie, und deswegen war dieses Zusammenwirken auch einfach.

Weshalb hat die GLP keinen Anschluss gefunden an eine andere Fraktion? Weil es eben nicht so einfach ist. Ihre Partei nimmt unterschiedliche Elemente aus unterschiedlichen politischen Richtungen auf. Deswegen ist es nicht so simpel, hier eine Gemeinschaft zu bilden. Wir sind der Meinung, dass es dann, wenn eine Gruppe eine gewisse Grösse erreicht hat, richtig ist, wenn diese in Kommissionen mitwirken und eine eigene Fraktion bilden kann. Diese Hürde von fünf Leuten pro Fraktion finden wir eine richtige Grösse. Das ist auch in anderen Kantonen so. Wir möchten dies hier festschreiben, damit wir bei den nächsten Wahlen nicht wieder in diese Situation hineinlaufen.

Wenn gesagt wird, wir haben das schon einmal diskutiert, möchte ich wirklich betonen: Ja, das stimmt, aber damals war die Haltung, dass man das nicht einfach macht, weil es bei einer Wahl eine solche Konstellation gegeben hat, sondern das muss man grundsätzlich vor einer Wahl entscheiden. Jetzt wäre genau der richtige Zeitpunkt. Wir wissen nicht, wie die nächsten Wahlen ausgehen. Wir wissen nicht, ob es diese Konstellation einer Gruppe zwischen fünf und sieben Mitgliedern wieder geben wird. Wir könnten jetzt ohne Aktualitätsdruck eine Lösung finden – nicht als Antwort auf eine konkrete Konstellation, sondern weil wir es grundsätzlich richtig finden, dass auch kleinere Gruppen Fraktionen bilden, in Kommissionen mitwirken und Protokolle lesen können. Wir haben es in den letzten Jahren gesehen: Die GLP-Gruppe musste ständig Fragen stellen. Sie muss ihre Anträge im Rat einbringen, weil sie sie in den Kommissionen nicht einbringen kann. Wenn Sie einen effizienten Rat wollen, sodass wir auch mit vier Sessionen durchkommen, gelingt das nur, wenn eben auch eine Gruppe von dieser Grösse in den Kommissionen mitwirken und da Anträge einbringen kannn damit nicht alles im Rat diskutiert werden muss.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Struktur

Aufträge

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Ordnungsantrag Rüegg-Eschenbach auf Schluss der Diskussion mit 76:33 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Ich kann Ihnen leider das Abstimmungsergebnis dieser zwei Ordnungsanträge nicht mitteilen, da sie in der vorberatenden Kommission nicht gestellt wurden.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag Rüegg-Eschenbach ist zuzustimmen.

Ich spreche im ähnlichen Sinn wie Tschirky-Gaiserwald. Grundsätzlich ist es bemühend, was jetzt abgeht. Andererseits – und da sind in unserer Fraktion nicht alle gleicher Meinung – bin ich grundsätzlich ein Gegner von Diskussionsabbrüchen. Aber hier hat Tschirky-Gaiserwald zu Recht darauf hingewiesen, dass wir bei der Behandlung des XXIV. Nachtrages zum Geschäftsreglement materiell über diese entsprechenden Anträge diskutieren werden. Ein letzter Hinweis von meiner Seite, weil damals nicht alle dabei waren: 2008 haben wir viele dieser Fragen entschieden, als es um die Verkleinerung von 180 auf 120 Mitglieder ging. Seither haben wir es durchgehalten.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald: Dem Antrag Rüegg-Eschenbach ist zuzustimmen.

Weshalb? Liebe GLP-Gruppe, wir haben ein ganzes Bündel an Anträgen auf dem Tisch, die wir dann beim Geschäftsreglement behandeln. Da sind genau die gleichen Themen wieder vorhanden, auf die Sie jetzt im Tätigkeitsbericht referenzieren. Ich bitte Sie inständig, beim nächsten Punkt im Tätigkeitsbericht nicht wieder redundant zu sein, wenn wir dann nachträglich wieder die entsprechenden Anträge von Ihnen zu diskutieren haben. Im Sinne der Ratseffizienz würde ich vorschlagen, dass wir dem Antrag auf Ende der Diskussion jetzt zustimmen und dann effizient durch den Tätigkeitsbericht durchgehen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Ich wäre ohne diesen Ordnungsantrag sicher schneller gewesen, da ich sowieso zum Ende kommen wollte. Ich bin ziemlich sicher, dass ich jetzt nur zu diesem Ordnungsantrag auf Ende der Diskussion gesprochen habe und eben begründet habe, weshalb wir diese Diskussion hier und heute führen müssen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Huber-Oberriet: Ich bitte die Kantonsratsmitglieder, nur noch zum Ordnungsantrag zu sprechen und nicht wieder eine Debatte zu führen. Ich bitte das Präsidium, dies sicherzustellen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Damit könnten wir natürlich besser leben, aber dennoch: Ich verstehe jetzt nicht, weshalb Sie diese Diskussion abklemmen wollen oder sich darüber stören. Also zugegeben, sie ist mir auch etwas unangenehm. Sie können versichert sein, wir von den Grünliberalen wollten diese Diskussion nicht erst hier und heute führen. Wir haben vor rund drei Jahren die Motion zur Fraktionsmindestgrösse und zum Beobachterstatus (Postulat 43.21.03 «Beobachterstatus in Kommissionen für Gruppen ab fünf Personen (umgewandelte Motion 42.20.14)») eingereicht und wir wurden auf den heutigen Tag vertröstet. Ich habe mir die Protokolle der damaligen Sitzungen nochmals angeschaut. Dort sind wunderschöne Zitate drin von mehreren Mitgliedern dieses Rates. Bspw. hat der nun im Nationalrat sitzende Götte-Tübach gemeint, der Beobachterstatus habe verschiedene Facetten, es stellten sich Fragen, wann, wo und was genau die Bedeutung dieses Beobachterstatus usw. wären, es müsse eine Auslegeordnung seriös getätigt werden können, bevor man dann diese Diskussion führte. Vor weiteren Zitaten, auch von Dürr-Widnau, verschone ich Sie.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Ich interpretiere es so, dass der Ordnungsantrag den Abschnitt 1.4.4 betrifft.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Vorweg eine klärende Frage: Bezieht sich dieser Ordnungsantrag einfach auf den Diskussionspunkt 1.4.4 des Berichtes, wo wir uns aktuell in der Diskussion befinden, oder müsste man diesen Ordnungsantrag als Diskussionsende für das ganze Geschäft interpretieren?

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Der Antrag Rüegg-Eschenbach ist abzulehnen.

Ich glaube, es ist richtig, wenn wir hier hören, was gefragt wird und wie die Meinungen hier laufen, um uns auch ein Bild machen zu können. Was ich auch noch anmerken möchte zur Fraktionsgrösse: Als wir über die Fraktionsgrösse einst diskutiert haben, hiess es, man könne nicht zu einem Zeitpunkt damit kommen, in dem man merkt, dass man keine Fraktionsstärke hat. Das müsse man unabhängig von den Wahlen machen. Das wäre jetzt eben die Gelegenheit. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier die Diskussionen zuzulassen, damit wir uns Meinungen bilden können.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: Der Antrag Rüegg-Eschenbach ist abzulehnen.

Ich danke Benz-St.Gallen für ihr Votum. «Parlament» kommt von «parlare». Es könnte aber auch von «sentire» kommen, vom Zuhören. Ein Parlament lebt davon, dass man zuhört und auf die Argumente eingeht. Die Qualität eines Parlaments misst sich daran, wie man mit Minderheiten umgeht. Wenn eine Parlamentsgruppe aus fünf oder sechs Personen nicht die Gelegenheit hat, gehört zu werden, dann haben wir ein Problem mit der Effizienz in diesem Rat. Das könnten wir ganz schnell erledigen, wenn wir endlich dieses Problem lösen würden.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Benz-St.Gallen: Der Antrag Rüegg-Eschenbach ist abzulehnen.

Ich habe mich gestern auch sehr aufgeregt über diesen Rat und über die langen und vielen Voten der Männer in diesem Rat. Ich hätte gerne auch Ordnungsanträge gestellt bei verschiedenen Punkten. Wir beschäftigen uns so mit uns selber. Wir Frauen müssen uns so oft Diskussionen anhören, wo sich Männer gegenseitig aufschaukeln und gegenseitig beleidigen. Jetzt habe ich meinen Frust auch aussprechen können. Ich bin gegen diesen Ordnungsantrag, weil ich es absolut richtig finde, dass die GLP jetzt ihre Fragen zum Bericht zum Parlamentsbetrieb stellen kann. Sie haben den Anspruch darauf. Ich bin dagegen, ihnen jetzt mit dem Hinweis, dass die Meinungen sowieso schon gemacht sind und die Fragen schon oft beantwortet worden seien, diese Plattform zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach beantragt Schluss der Diskussion.

Ich möchte kein Spielverderber sein und auch nicht in die Geschichte eingehen, weil ich nur Ordnungsanträge stelle, aber dennoch stelle ich jetzt einen. Wir haben bald Wahlen. Wir stehen am Ende der Amtsdauer. Die Spielregeln oder vielleicht die Verhältnisse sind dann wieder anders. Wir haben heute eine grosse Traktandenliste, wie ich sie in meiner Tätigkeit als Kantonsrat noch nie gesehen habe am Ende einer Session.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil: Auch ich spreche, wenn mich etwas nervt. Es gibt auch ein Prinzip der Fairness. Anfangs der Legislatur wurden wir auf diesen Bericht vertröstet. Man würde eine ausgiebige Auslegeordnung machen über die Sessionen, Fraktionsgrössen und die Organisation der Kommissionen. Dieser Bericht wird diesem Versprechen nicht gerecht, und deshalb müssen wir Fragen stellen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: Wenn mich etwas nervt, muss ich mich dazu äussern. Die Spielregeln waren klar. Sieben gewählte Kantonsräte ergeben eine Fraktion. Sie haben schon zu Beginn versucht, diese Zahl zu reduzieren. Dieser Versuch ist gescheitert. Der Kantonsrat hat darüber entschieden, beraten und diskutiert. Das ist die Ausgangslage. Dann haben Sie gefragt, was die Möglichkeiten wären. Schauen Sie auf unsere Fraktion, da sitzen zwei Herren aus der EVP. Sie haben sich geeinigt mit unserer Partei. Die Grünen haben das früher auch gemacht. Als sie keine Fraktionsstärke hatten, haben sie sich mit der SP geeinigt und konnten so in vorberatenden Kommission mitwirken, und hatten alle Informationen.

Es gibt andere Länder, die bauen auf diesem Fundament auf, dass man sich mit anderen Fraktionen einigt, zusammengeht, gemeinsame Positionen herausschält und gemeinsam arbeitet. Wir veranstalten hier ein Schattenboxen. Es geht hier um ein Problem – die Reduzierung der Fraktionsgrösse –, von dem Sie selber wissen, dass wir heute dafür keine Lösung finden werden. Kümmern wir uns doch um die Probleme, die zu lösen sind und wo sich auch Lösungen abzeichnen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Gull-Flums: Zur ersten Frage: Sie verlangen, dass fraktionslose Gruppierungen mit fünf Mitgliedern in allen Kommissionen mit Beobachterstatus Einsitz nehmen können. Werden z.B. – und das ist der Durchschnitt – in einer Session fünf vorberatende Kommissionen bestellt, erhalten alle fünf Mitglieder einer solchen fraktionslosen Gruppierung Einsitz in eine vorberatende Kommission. Aus der GRÜNE-Fraktion mit neun Mitgliedern gehen hingegen vier Mitglieder leer aus und sie haben auch nicht die Möglichkeit, als Beobachterin oder Beobachter in eine vorberatende Kommission zu gehen. Bei der SVP-Fraktion mit 35 Mitgliedern sind es sogar zehn Mitglieder, die leer ausgehen. Dies zeigt auf, dass der geforderte Beobachterstatus eine Bevorzugung gegenüber den Fraktionen und ihren Mitgliedern darstellt.

Zur zweiten Frage: Wie im Bericht auf S. 27 ausgeführt, haben die Beobachterinnen und Beobachter nach Art. 23bis Abs. 2 GeschKR dieselben Rechte wie die Kommissionsmitglieder – einzig abstimmen dürfen sie nicht. Sie erhalten also alle Unterlagen und haben in der Kommissionssitzung das volle Diskussions- und Antragsrecht. Dass dies die Sitzungen verlängert und die Administration aufwendiger macht, versteht sich von selbst.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Abschnitt 1.4.4 (Beobachterstatus in Kommissionen). Monstein-St.Gallen: Nach den einleitenden Ausführungen des Präsidiumssprechers vorweg eine kurze Stellungnahme: Auch die GLP-Gruppe trifft sich jeweils am Sessionsmontag zur letzten Vorbereitungssitzung. Da ist es auch ganz normal, dass man da noch die letzten Anträge formuliert. Folgerichtig haben wir diese nicht im Voraus einreichen können. Ich gebe zu, das ist bei vielen Geschäften natürlich erschwerend in der Vorbereitung, und dennoch ist es Usus. Wir haben heute früh die letzten Anträge zum Universitätsgesetz erhalten. Wir haben Ihnen gestern Abend diese Fragen bewusst zugestellt, um hier im Rat Antworten zu erhalten. Auch die Regierung haben wir in den letzten drei Jahren zu vielen Geschäften mit zahlreichen Fragen konfrontieren müssen, weil wir nicht in Kommissionen waren, und wir haben diese Fragen nicht stets im Vorfeld der Regierung zugestellt.

Inwiefern wäre der Beobachterstatus wie im Bericht ausgeführt eine Bevorzugung gegenüber den Fraktionen? Inwiefern würde die Kommissionssitzung in zeitlicher und logistischer Hinsicht aufwendiger?

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Gull-Flums, Sprecher des Präsidiums: Zur Frage, warum nur mit dem Kanton Glarus verglichen wurde: Für den Vergleich wurden selbstverständlich alle Kantone angeschaut. Der Kanton Glarus ist nur beispielhaft genannt, was auf S. 29 des Berichts korrekt erwähnt wird. Über die von Ihnen ausgeführten Zahlen können wir stundenweise diskutieren. Das Anerkennen von Mehrheitsbeschlüssen gehört auch zu den Spielregeln, die wir in diesem Parlament kennen. Natürlich gibt es andere Beispiele aus anderen Kantonen, aber letztlich müssen der Kanton St.Gallen und unser Parlament die passende und beste Lösung für uns finden, auch wenn andere Kantone höhere oder tiefere Zahlen haben, um eine Fraktionsanerkennung zu erhalten. Bis jetzt, ich habe es gestern schon gesagt, haben sich diese Zahlen für unser Parlament bewährt. Es haben sich immer Mehrheiten gefunden für diese Lösung. Heute werden wir jetzt noch einmal über dieses Thema befinden und dann werden wir schauen, wie die Mehrheiten liegen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil: Das Präsidium macht in diesem Teil eine Aussage, weshalb die Mindestfraktionsgrösse nicht heruntergesetzt werden soll. Ich bin ein Zahlenmensch, und wenn solche Zahlen wie hier zitiert werden, springt mich das an, weil ich auch aus Forschung und Lehre durchaus weiss, dass Zahlen nicht einfach so absolut zu geniessen sind, sondern immer in Relation zu stellen sind. Es wird hier gesagt, dass zwar viele Kantonsparlamente eine Fraktionsmindestgrösse von fünf Ratsmitgliedern hätten, dass dieser Vergleich aber wenig aussagekräftig sei, weil er ausser Acht lasse, dass die meisten – konkret 17 – Kantonsparlamente weniger Mitglieder als der St.Galler Kantonsrat hätten. Dabei ist zu sagen: Diese 17 Kantone sind alle kleiner als der Kanton St.Gallen. Alle vergleichbaren Kantonsparlamente, also aus Kantonen mit vergleichbarer Einwohnerzahl, haben grössere Parlamente oder gleich grosse Parlamente und trotzdem die Mindestfraktionsgrösse von fünf Mitgliedern.

Machen wir den Vergleich mit denjenigen Kantonen, die dem Kanton St.Gallen grössentechnisch am nächsten sind: Aargau und Luzern. St.Gallen liegt mit der Einwohnerzahl zwischen diesen Kantonen. In diesen Kantonen kann man ab einer Vertretung von 3,5 bzw. 4,2 Prozent der Ratsstärke eine Fraktion bilden – im Kanton St.Gallen liegt diese Quote bei 5,8 Prozent. Als der Rat noch 180 Mitglieder zählte, war diese Quote auf 3,8 Prozent. Mit der angestrebten Senkung der Mindestgrösse der Fraktionen wären wir bei 4,2 Prozent, d.h., es wäre immer noch höher als früher bei 180 Ratsmitgliedern. Eigentlich ist es also keine Modernisierung, sondern man hat es früher einfach verpasst.

Unsere Frage hier ist: Warum wird im Bericht sehr plakativ der Vergleich mit dem Kleinkanton Glarus gemacht? Übrigens sind es drei solche Kleinkantone – auch Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden und Glarus haben rund 10 Prozent der Bevölkerung des Kantons St.Gallen. Deren Quoten sind sehr hoch, weil die Mindestfraktionsgrössse bei fünf Mitgliedern liegt. Wenn man vergleicht, dann bitte in einem grösseren Umfang.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Gull-Flums, Sprecher des Präsidiums: Erlauben Sie mir noch eine Vorbemerkung: Der Bericht, über den wir jetzt diskutieren, ist datiert vom 11. Januar 2023. Wir haben in der Februarsession eine vorberatende Kommission bestellt, d.h., das Geschäft liegt mittlerweile seit einigen Monaten auf dem Tisch. Am Montagabend dieser Woche hat das Präsidium getagt. Anlässlich dieser Sitzung hatten wir auch dieses Thema auf der Traktandenliste. Es wurde gemunkelt, dass offenbar noch Anträge der GLP-Gruppe in der Pipeline sind. Wir haben danach gesucht, konnten aber keine Anträge finden. Gestern wurden diese Anträge verteilt. Es sind wahrscheinlich rund zehn Anträge. Gestern Abend zum Schluss des Sessionstags hat die GLP-Gruppe mich als Sprecher des Präsidiums angesprochen mit verschiedenen Fragen, die auf Formulierungen in diesem Bericht eingegangen sind. Wir haben gestern auch Regierungsrat Damann einige Fragen im Zusammenhang mit der Rechnung 2022 gestellt und wir haben ihm diese Fragen schriftlich einige Tage vorher zugestellt. Auch Sie hätten diese Anträge und Fragen schon lange einreichen können.

Ich komme zurück auf die gestellte Frage. Ich bin ein wenig verunsichert. Ich habe gestern Nacht um halb zehn Uhr einen Fragenkatalog erhalten in schriftlicher Form. Ich würde an dieser Stelle gerne sagen können, ich spreche im Namen des Präsidiums. Wir konnten uns aber nicht mehr abstimmen in dieser Nacht. Also sage ich jetzt, ich spreche in der Rolle des Sprechers des Präsidiums.

Es geht um den zusätzlichen Vorbereitungstag für eine nichtexistierende Session und ob sich die Fraktionen da einen finanziellen Vorteil verschafft haben. Entschädigt werden zwei Fraktionssitzungen je Session, eine Fort- und Weiterbildung je Jahr sowie bei Bedarf eine zusätzliche Fraktionssitzung je Jahr. Die Fraktionen können sich auch zu weiteren Sitzungen treffen, diese werden aber nicht entschädigt. Umgekehrt gibt es auch keine Entschädigung, wenn eine Fraktion die Möglichkeit einer Fort- und Weiterbildung oder einer zusätzlichen Sitzung nicht in Anspruch nimmt. Beides kommt vor, also weitere Sitzungen ohne Entschädigung oder der Verzicht auf eine grundsätzlich zu entschädigende zusätzliche Fraktionssitzung. Von finanziellen Vorteilen kann keine Rede sein.

Dies die Antwort auf die jetzt gestellte Frage. Soll ich den Fragenkatalog weiter beantworten, der mir letzte Nacht zugestellt wurde?

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Abschnitt 1.4.3 (Mindestgrösse der Fraktionen). Bisig-Rapperswil-Jona: Das Präsidium führt hier aus, dass bei einer Reduktion der Mindestgrösse der Vorteil für kleine Fraktionen v.a. finanzieller Natur wäre. Darum meine Frage an den Sprecher des Präsidiums: Können Sie bestätigen, dass sich die Fraktionen bei der Streichung der Aprilsession mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Vorbereitung für eine nichtexistierende Session einen finanziellen Vorteil verschafft haben?

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14.6.2023Struktur

Fortsetzung der Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Gute Gründe wurden wenige genannt. Ich muss dazu sagen, dass der Antrag von Etterlin-Rorschach in kurzer Zeit behandelt wurde. Es wurde gesagt, dass es keine neuen Gründe gäbe, dieses Thema erneut zu diskutieren. Anschliessend wurde abgestimmt. Zu den Abstimmungsergebnissen äussere ich mich später.

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13.6.2023Wortmeldung

Gull-Flums, Sprecher des Präsidiums: Ich war nicht Mitglied dieser vorberatenden Kommission. Vielleicht müsste ein Vertreter dieser vorberatenden Kommission dazu Stellung nehmen.

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13.6.2023Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil: Sie mögen das vielleicht intern in den Kommissionen eingehend diskutiert haben. Im Kantonsrat war das nicht der Fall. Im Bericht sind nur Gründe gegen die Herabsetzung der Mindestgrösse aufgeführt, aber keine Gründe, die für eine Herabsetzung sprechen würden. Diese guten Gründe interessieren uns sehr.

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13.6.2023Wortmeldung

Gull-Flums, Sprecher des Präsidiums: Dieses Thema wurde bereits in den letzten Monaten ausgiebig diskutiert. In erster Linie ist es ungünstig, ein funktionierendes System aufgrund einer einmaligen, vielleicht kurzfristigen Situation zu ändern. Es gibt viele weitere Gründe. Jedoch wurde immer wieder festgestellt, dass sich das aktuelle System der Fraktionsgrössen im Kanton bewährt hat.

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13.6.2023Wortmeldung

Abschnitt 1.4.3 (Mindestgrösse der Fraktionen). Cavelti Häller-Jonschwil: Das Präsidium spricht im Bericht pauschal von guten Gründen, die für eine Senkung der Fraktionsgrösse sprechen. Das Postulat 43.20.09 «Alle relevanten Kräfte angemessen berücksichtigen: Änderung des Geschäftsreglements des Kantonsrates» forderte ein Abwägen der Vor- und Nachteile. Die Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen eine Senkung der Mindestgrösse sprechen, wurden ausgiebig aufgeführt. Wir bitten den Sprecher des Präsidiums, uns darzulegen, welches die guten Gründe sind, die für eine Herabsetzung der Mindestgrösse sprechen.

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13.6.2023Wortmeldung

Schmucki Lukas, Leiter der Parlamentsdienste: Ich spreche als Leiter der Parlamentsdienste, nicht als Sprecher des Präsidiums. Dass ein Mitglied des Präsidiums gleichzeitig Mitglied einer vorberatenden Kommission ist, kann bei Vorlagen des Parlaments, des Präsidiums oder von ständigen Kommissionen vorkommen. Das ist zulässig. Über die Kommissionsbestellung selbst beschliesst das Präsidium. Dieses ist gehalten zu intervenieren, wenn die Zusammensetzung einer vorberatenden Kommission unausgewogen wäre. Das Präsidium ist zum Schluss gekommen, dass das bei dieser Vorlage nicht der Fall ist.

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13.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Uns ist aufgefallen, dass mit Tschirky-Gaiserwald, Präsident der Mitte-EVP-Fraktion, ein Mitglied des Präsidiums in der vorberatenden Kommission war. Ich frage deshalb den Sprecher des Präsidiums, ob es üblich ist, dass das Präsidium in den vorberatenden Kommissionen mitwirkt.

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13.6.2023Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 104:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf den Bericht ein.

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13.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Die GLP bestreitet das Eintreten auf den Bericht, jedoch nicht auf die beiden Nachträge.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Zu Bisig-Rapperswil-Jona: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die GLP Eintreten auf den Bericht bestreitet?

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13.6.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels zu Schwager-St.Gallen: Ich habe mir eigentlich geschworen, dass Ihre Meinungsäusserungen keine Würdigungen verdienen und wir Ihnen keine Antwort liefern müssen. Es gibt viele Kollegen in Ihrer Kleinstpartei, die ich sehr gut mag, u.a. Gschwend-Altstätten. Es gibt Leute, die haben Anstand, aber Ihre heutigen Äusserungen sind weit davon entfernt. Sie haben heute sehr selten zu einem guten Thema gesprochen, sondern mehrere Male auf primitive Art und Weise die SVP angegriffen und uns Unterstellungen gemacht. Sie haben von der Demokratie gesprochen, die Sie wahren sollten. Wenn ich den 120 Mitgliedern des Kantonsrates zuhöre, höre ich selten so viel «Mist» wie von Ihnen. Sie haben heute so viel «Mist» über den Kanton Tessin erzählt und sich über die SVP-Fraktion im Tessiner Kantonsrat geäussert, was diese alles falsch macht. Seit vielen Jahren haben Sie diese Art. Ich bitte Sie, anständig zu bleiben. Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie uns wiederholt Unterstellungen machen. Wie Sie sind auch wir vom Volk gewählt. Vielleicht hat es einen Grund, dass Sie so eine kleine Partei sind.

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13.6.2023Wortmeldung

Schwager-St.Gallen zur Fraktionsgrösse: Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube. Mir fehlt eine GLP-Fraktion nicht. Ich bin auch der Meinung, dass die SVP-Fraktion zu gross ist. Klar ist, dass nicht wir bestimmen, wie viele Mitglieder der Kantonsrat zählt und ob die Parteien gut oder weniger gut vertreten sind. Es ist aber unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass wir die Demokratie leben und entsprechend miteinander umgehen. Es ist bestimmt nicht der finanzielle Aspekt, der darüber entscheidet, wie gut ein Parlament funktioniert. Das Argument «je billiger, desto besser» stimmt bei unserer Arbeit mit Sicherheit nicht. Die Qualität eines Kantonsrates zeichnet sich dadurch aus, wie mit Minderheiten umgegangen wird. Wir haben es im Jahr 2012 bei der Verkleinerung des Kantonsrates um einen Drittel verpasst, auch die Fraktionsgrösse angemessen anzupassen; die Fraktionsgrösse wäre dann bei 4,62 gelegen. Der Wert von fünf Personen für eine Fraktion erscheint mir deshalb angemessen. Es ist reine Machtpolitik der grossen Fraktionen, mit Ausnahme der SP-Fraktion, wenn sie diese Anpassung nicht wollen. Wenn ich erleben sollte, dass die FDP einmal unter sieben Sitze rutscht, was durchaus möglich ist, und die GLP über sieben Sitze kommt, weil sie besser politisiert als die FDP, würde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass es kleinere Fraktionen mit fünf Sitzen gibt, damit auch die FDP weiterhin vertreten wäre.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Gull-Flums, Sprecher des Präsidiums: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Den Anträgen sowie dem Auftrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

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13.6.2023Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der Tätigkeitsbericht zeigt eindrücklich auf, mit welcher Themenbreite sich das Präsidium bzw. der Kantonsrat zu beschäftigen hatte. Die Historikerin oder der Historiker, der sich im vierten oder fünften Jahrzehnt dieses Jahrhunderts einen Überblick über den Parlamentsbetrieb verschaffen möchte, findet in diesem Bericht eine wahre Fundgrube vor.

Die Mitte-EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass die zahlreich vorliegenden Anträge, die teilweise bereits in der vorberatenden Kommission grossmehrheitlich abgelehnt wurden, nicht mehr ausgedehnt zu diskutieren sind. Deshalb unterstützen wir die Anträge der vorberatenden Kommission und lehnen die anderen Anträge ab.

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13.6.2023Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Unser Kantonsrat arbeitet wenigstens im interkantonalen Vergleich effizient und günstig. Die Streichung der Aprilsession war ein Schildbürgerstreich. Schildbürgerstreiche, die erstaunlicherweise noch wiederholt werden, stellen eine völlig neue Dimension eines Schildbürgerstreichs dar. Letztlich handelt es sich beim vorliegenden GeschKR um das Umsetzungsresultat von Aufträgen des Kantonsrates bzw. des Präsidiums. Die inhaltlichen Diskussionen haben wir bereits in einigen Gremien und anlässlich verschiedener Gelegenheiten geführt. Die Standpunkte der Grünen und aller anderen Parteien sind klar. Die meisten Änderungen haben wir befürwortet, den Ausbau der parlamentarischen Instrumente, die Förderung des papierlosen Ratsbetriebs, die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter und die bereits früher angeschobene Trennung von Staatskanzlei und Parlamentsdiensten. Auch die Kommissionsmotion für die Schaffung einer regelrechten «Supermotion» werden wir unterstützen.

Wenn ich sehe, wie viele Anträge in der Zwischenzeit eingegangen sind, ärgere ich mich. In der vorberatenden Kommission hörte man während 1,5 Sitzungstagen nicht ein Wort von der GLP, und jetzt geht plötzlich eine ganze Flut von Anträgen ein. Sie merken, worauf ich hinausmöchte. Bei einzelnen Themen gibt es u.E. nach wie vor Verbesserungspotenzial. Dies insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Politik, beim Fehlen von Fachbereichskommissionen und nicht zuletzt bei der Mindestgrösse der Fraktionen bzw. dem Ausschluss einer ganzen Gruppierung, aktuell der GLP, aus einem grossen Teil des Parlamentsbetriebs. Leider blieben diese Anliegen bislang allesamt chancenlos.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage 81.23.01 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlagen 27.23.01 und 27.23.02 ist einzutreten.

Die Elefanten im Raum werden nicht angesprochen. Stattdessen beschäftigen wir uns mit Einzelheiten, ob man von Aufwand- oder Funktionsentschädigung spricht, wer die Präsenzliste führen darf oder ob die Regierung Einfache Anfragen auch mündlich beantworten darf. Selbst bei den wenigen substanziellen Themen wird der Elefant im Raum ignoriert. Warum braucht es einen Ausbau der parlamentarischen Instrumente bei unaufschiebbarem Regelungsbedarf? Weil der Kantonsrat von sich aus nicht gesetzgeberisch tätig werden kann. Wir sind darauf angewiesen, dass uns die Regierung eine Vorlage zuleitet. Statt nun eine Diskussion über die parlamentarische Initiative zu führen, schaffen wir mit der Motion bei unaufschiebbarem Regelungsbedarf ein Vehikel, das kaum angewendet werden wird. Schuler-Mosnang und die FDP werden diesbezüglich mit sehr wenig abgespiesen, der Werkzeugkasten wird unbedeutend ergänzt. Ich mache ein Beispiel: Hätte sich der unaufschiebbare Regelungsbedarf im März 2023 ergeben, hätte das Präsidium eine besondere Kommission einsetzen können. Diese hätte folglich die Motion bei unaufschiebbarem Regelungsbedarf einreichen können. Dann wäre lange nichts passiert. In der Sommersession 2023 hätte die Motion behandelt werden können und frühestens im September 2023 hätte die Regierung eine Vorlage zuleiten müssen. Ein halbes Jahr wäre vergangen. Fazit: Wenn sich der Kantonsrat nie trifft, kann er auch nichts beschliessen. Das hält auch der Bericht fest: «Ausserhalb der Sessionen sind die Instrumente des Kantonsrates stark eingeschränkt.» Eine Diskussion dazu wird im Bericht nicht geführt. Während andere Kantonsparlamente einen viel kürzeren Sitzungsrhythmus pflegen, auch um dem Anspruch der Aktualität gerecht zu werden, tagt unser Kantonsrat neu nur noch viermal je Jahr während 2,5 Tagen. Von einer zeitnahen Behandlung der Vorstösse sind wir weit entfernt. Die Vorlagen stauen sich immer mehr. Im Jahr 2008 wurde der Kantonsrat von 180 auf 120 Mitglieder verkleinert. Man erhoffte sich damals effizientere Strukturen. Die Frage nach sinnvollen und kleineren Kommissionsgrössen wurde damals ausgeklammert und somit das Potenzial zur Effizienzsteigerung ignoriert.

Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt in ihrer Berichterstattung zur Bewältigung der Corona-Krise die Einführung von Fachbereichskommissionen. Das Präsidium sieht sich als nicht zuständig und verzichtet auf eine Diskussion dieser Frage. Dabei gibt es viele offene Punkte: Wie kann der Kantonsrat gegenüber Regierung und Verwaltung gestärkt werden? Wie können die Kommissionssitzungen verbessert werden? Wie können alle Kräfte angemessen eingebunden werden? Es wäre am Präsidium gewesen, diese Fragen zu prüfen und dem Kantonsrat Effizienzsteigerungen vorzuschlagen. Schlanke Strukturen oder den Steuerfranken effizient einsetzen, diese Schlagworte finden ein grosses Echo, ausser es geht um Sie selbst. Da hört nicht nur der Sparwille auf, sondern auch der schlanke Staat.

Während das Fokusthema «Vereinbarkeit von Familie und Politik» seriös geprüft wurde – man hat sogar eine Umfrage bei anderen Parlamenten durchgeführt –, gleichen die Abhandlungen zur Fraktionsgrösse und zum Beobachterstatus einem Pamphlet. Auf eine sachliche Auseinandersetzung und auf ein Abwägen der dafür oder dagegen sprechenden Gründe wird verzichtet. Stattdessen wird mit unsachlichen Beispielen hantiert. Der Postulatsauftrag wird aus unserer Sicht damit nicht erfüllt.

Der Kanton verliert immer mehr den Anschluss. Sinnbildlich dafür ist die Arbeitsweise des Kantonsrates. Offensichtlich fehlt der politische Wille, Probleme zu lösen und zwingende, notwendige Reformen anzustossen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Der ausführliche und informative Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes in den Jahren 2018 bis 2022 unterliegt, wie andere Vorlagen, der Gefahr, nur von Teilen unseres Kantonsrates gelesen und gewürdigt zu werden. Deshalb ist es richtig, dass auch Vorlagen des Präsidiums von einer vorberatenden Kommission behandelt, beurteilt und dann im Kantonsrat vertreten werden, was früher nicht immer der Fall war. Der erwähnte Umfang des Berichts ist einerseits darauf zurückzuführen, dass dieser einen Zeitraum von vier Jahren betrifft. Weiter ist es der erste Bericht, in dem während der gesamten Dauer die Parlamentsdienste für den Ratsbetrieb zuständig waren, nachdem die weitgehende Loslösung von der Staatskanzlei und den Departementen im Jahr 2016 stattgefunden hat. Dazu kam in der Berichtsperiode die Corona-Pandemie, die hohe Anforderungen an die Organisation mit zwei Jahren Parlamentsbetrieb «extra muros» gestellt hat. Daran ändert nichts, dass nun nachträglich das Gesundheitsrisiko von Experten deutlich tiefer eingestuft wird als es damals weltweit beurteilt worden war. Deshalb ist zu hoffen, dass bei einem nächsten Anzeichen die zuständigen Instanzen in den einzelnen Ländern eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation nicht ungeprüft übernehmen werden, wie dies im Jahr 2020 der Fall war.

Damit stellen wir fest, dass sich die Einführung des unabhängigen Parlamentsbetriebs gesamthaft gut entwickelt hat. Trotzdem sind noch Anpassungen nötig und Verbesserungen möglich. Damit sprechen wir die Leistungen – auch mit Bezug auf die zeitliche Erledigung durch einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – an, aber auch die Einstellung in und zur neuen Organisation. Mit dieser weitgehenden Anerkennung gebe ich meiner Freude Ausdruck, weil ich mich von Anfang an für die Verselbständigung der Parlamentsdienste eingesetzt habe, als dies im Kantonsrat und auch in unserer Fraktion noch nicht alle so gesehen hatten. Zudem hat sich bewährt, dass im Jahr 2020 die Zuständigkeiten auf Leitungsebene klarer geregelt wurden. Seither kann sich der Staatssekretär im Wesentlichen auf seine Tätigkeit als Stabschef der Regierung konzentrieren, während vergleichbare Aufgaben für den Kantonsrat durch den Leiter der Parlamentsdienste ausgeübt werden. Diese Entwicklung ist noch nicht ganz abgeschlossen. Deshalb ist u.E. der Zeitpunkt gekommen, dass der Staatssekretär gänzlich von den Aufgaben für den Kantonsrat und das Präsidium entbunden wird. Insbesondere gibt es keinen Grund, dass er weiterhin mit der Auswahl eines neuen Leiters der Parlamentsdienste – selbstverständlich nur, wenn es einmal notwendig wird – beauftragt wird.

Bei einer nächsten Revision wird auch zu prüfen und zu entscheiden sein, ob die Finanzkontrolle sowohl für die Regierung und die Verwaltung als auch für den Kantonsrat zuständig bleiben kann oder ob der Kantonsrat eine unabhängige Finanzkontrolle einsetzen soll. Von untergeordneter Bedeutung ist ein gemeinsamer Mediendienst mit Regierung und Verwaltung. Klar dürfte sein, dass sich der Kantonsrat diesem nicht unterzuordnen hat und selber entscheiden kann, wie, wann und in welcher Form informiert wird.

Zur Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022, Abschnitt 1.1.1: Was die Gewaltenteilung und das Zusammenwirken der Gewalten betrifft, teilen wir die Beurteilung, dass im Kanton der Kantonsrat, die Regierung und die Gerichte die Beschlüsse unabhängig voneinander fassen. Das ist das Fundament unserer Demokratie und der Gewaltentrennung. Wenn das Präsidium jedoch daraus ableitet, die KV verzichte auf die Festlegung einer obersten Behörde, stimmt dies aus unserer Sicht nur insoweit, dass in der KV nicht ausdrücklich steht, wer die oberste Behörde ist. Dies ist jedoch auch ohne ausdrückliche Erwähnung klar: Weil der Kantonsrat das Volk vertritt, ist er auch oberste Behörde. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass der Kantonsrat sowohl die Oberaufsicht über die Regierung und die Verwaltung als auch administrativ und organisatorisch über die Gerichte ausübt und die Richter und Richterinnen der kantonalen Gerichte wählt, ohne damit die Gewaltentrennung in Frage zu stellen. Es trifft zu, dass Vorlagen und damit auch Gesetzeserlasse in der Regel von der Regierung erarbeitet und dem Kantonsrat mit einer Botschaft vorgelegt werden. Das Kantonsratspräsidium und die ständigen Kommissionen können aber selbständige Vorlagen einbringen. Für unsere Fraktion ist unverständlich, dass der Kantonsrat im Jahr 2019 seine diesbezüglichen Kompetenzen selber eingeschränkt hat. Ich verweise auf Art. 92 Abs. 2 GeschKR.

Zur Bezeichnung des Leiters der Parlamentsdienste als Generalsekretär (Ziff. 6.2.2): Die SVP-Fraktion ist für eine Aufwertung der Funktion bzw. des Titels, ist aber nicht überzeugt, dass «Generalsekretär» diesem Anliegen entspricht. Generalsekretäre gibt es sieben in der kantonalen Verwaltung und einen für die kantonalen Gerichte. Ich bin mir nicht mehr bewusst, weshalb der verständliche Begriff «Departementssekretär» vor etlichen Jahren durch «Generalsekretär» ersetzt wurde. Sicherlich nicht wegen der hohen militärischen Führungsfunktionen der Amtsinhaber. Dieser Titel ist u.E. eher eine Abwertung der Funktion des Leiters der Parlamentsdienste, die aus unserer Sicht näher beim Staatssekretär als bei den ehemaligen Departementssekretären anzusiedeln ist. Nachdem sich der Amtsinhaber, wie in der vorberatenden Kommission zum Ausdruck gebracht, mit dieser Bezeichnung zufriedengibt, erübrigt sich ein Antrag unsererseits.

Abschnitt 6.3.3: Die SVP unterstützt, dass in ständigen Kommissionen Vertretungen möglich sind, ohne dass jedesmal ein Gesuch gestellt werden muss. Es stellt sich zudem die Frage, ob nicht grundsätzlich Auswechslungen in Kommissionen, auch für nur ein Geschäft, ohne Genehmigung durch den Kantonsratspräsidenten möglich sein sollen.

Abschnitte 1.4.3 und 1.4.4: Wie das Präsidium lehnen auch wir eine Verkleinerung der Mindestgrösse der Fraktionen von sieben auf fünf Mitglieder ab. Ein hilfreiches, bis heute kaum bekanntes Argument ist im Bericht enthalten: 17 Kantonsparlamente, in denen mit fünf Mitgliedern eine Fraktion gebildet werden kann, verfügen über weniger Mitglieder als unser Kantonsrat. Ebenso lehnen wir ab, dass fraktionslosen Kantonsratsmitgliedern ein Beobachterstatus in den Kommissionen ermöglicht wird.

Zu den Entschädigungen und zum Spesenersatz: Darüber finden sich an verschiedenen Stellen im Bericht Ausführungen und auch sie sind Gegenstand des XXIV. Nachtrags. Die Erhöhung der Sitzungsgelder auf die Amtsdauer 2020/2024 wurde begrüsst und war überfällig. Das bisherige Taggeld von Fr. 250.– war auf das Jahr 1992 beschlossen worden. Die ersten Jahre wurden jedoch nur reduzierte Fr. 200.– ausbezahlt. Geklärt und seitens des Kantonsrates durchgesetzt werden muss endlich – auch gegenüber dem Steueramt – der Unterschied zwischen den steuerbaren Taggeldern und den Funktionszulagen sowie den steuerfreien Spesen. In den Spesen ist auch der Entfernungszuschlag enthalten, weil es sich dabei nicht um den Pendlerabzug handelt, sondern um die Voraussetzung, das Amt als Kantonsratsmitglied ausüben zu können. Auch die Grundentschädigung, die unverständlicherweise zum «Infrastrukturbeitrag» umbenannt wurde, ist eine Spesenpauschale für den persönlichen Aufwand, einschliesslich der EDV-Ausrüstung. Im Bericht wird ausgeführt, dass solche steuerbefreite Beiträge in anderen Kantonen zwischen 4'000 und 12'000 Franken betragen. Wenn das vom Leiter des Kantonalen Steueramtes und von den Mitgliedern der Regierung, die selber steuerfreie Spesen über dem vorher erwähnten Bereich beziehen, noch immer nicht verstanden wird, muss endlich Klartext gesprochen werden. Wir kommen darauf zurück.

Abschnitt 1.4.2: Dass eine Kantonsrätin im Mutterschaftsurlaub nicht an Kommissions- und Parlamentssitzungen teilnehmen darf, um nicht die Mutterschaftsentschädigung aus beruflicher Tätigkeit zu verlieren, ist aus unserer Sicht nicht verständlich und stossend. Deshalb ist eine Gesetzesänderung notwendig. Diese wurde auf Bundesebene eingereicht, aber von den eidgenössischen Räten noch nicht behandelt. Nach Ansicht von zwei Kantonen, in denen dies anders gehandhabt wird, handelt es sich bei der Parlamentsarbeit nicht um eine berufliche Tätigkeit. Diese Meinung teilen wir in Bezug auf ein Kantonsratsmandat.

Abschnitt 2.3.4: Dass die Weiterentwicklung des papierlosen Ratsbetriebs weitergeht, überrascht nicht und wird selbst von mir akzeptiert, solange die Unterlagen noch in Papierform zugestellt werden.

Abschnitt 4.3.4: Dieser Abschnitt berichtet ausführlich über eine nicht bewilligte Kundgebung zum Klimaschutz auf der Besuchertribüne im Jahr 2019. Ich zitiere aus dem Bericht: «Die Ratsleitung wies die Manifestantinnen und Manifestanten darauf hin, dass die Äusserung von Beifall oder Missbilligung und weitere Störungen der Ordnung untersagt sind. Die Anweisungen der Ratsleitung wurden nicht befolgt. Auf die angedrohte Räumung der Tribüne verzichtete die Ratsleitung, um nicht ihrerseits die Konfrontation zu suchen.» Dies ist u.E. eine inakzeptable Aussage und Würdigung des Präsidiums. Zudem gibt es den Begriff «Ratsleitung» nicht. Mit anderen Worten hatte der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin nicht den Mut zu entscheiden und zu handeln. Nach Art. 81 GeschKR entscheidet einzig die Präsidentin oder der Präsident über die Räumung der Tribüne. Wird diese geräumt, gibt es unter den radaumachenden Besuchern bestimmt unzufriedene Personen. Wer dies aber nicht macht, weil es als Konfrontation verstanden werden könnte, darf keine Ratssitzung leiten, verletzt vorsätzlich das GeschKR und schwächt dadurch den Kantonsrat.

In jeder Amtsdauer setzt das Präsidium aufgrund der von den Parlamentsdiensten berechneten Fraktionsgrössen den Schlüssel für die Kommissionszusammensetzung fest, auch für die derzeitige Amtsdauer 2020/2024. Einzig das Präsidium setzt sich nach anderen Gesichtspunkten zusammen: Präsident, Vizepräsident, drei Stimmenzähler sowie aktuell fünf Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten. Damit sind die grossen Fraktionen, besonders unsere Fraktion, in diesem Gremium untervertreten. Umso stossender war der Beschluss des Kantonsrates an der ersten Sitzung der laufenden Amtsdauer, welcher der SVP einen ihr zustehenden Stimmenzählersitz raubte. Wir sind enttäuscht, werden es aber überleben und nicht so schnell vergessen.

Zum XXIV. Nachtrag: Die SVP-Fraktion unterstützt die Anträge der Botschaft sowie die abweichenden Anträge der vorberatenden Kommission.

Wir unterstützen auch die Kommissionsmotion 42.23.07, damit wichtige und dringende Vorlagen der Regierung innert Jahresfrist dem Parlament vorgelegt werden müssen. Auch wenn es weiteren Handlungsbedarf gäbe, beschränkt sich die SVP-Fraktion auf zwei zusätzliche Anträge zu Art. 7 und Art. 106 GeschKR.

Die SVP-Delegation hat in der vorberatenden Kommission einen Antrag zum Entfernungszuschlag und Infrastrukturbeitrag gestellt. Wir sind nicht glücklich über den gewählten Weg der vorberatenden Kommission. Dennoch gehen wir diesen Weg, dass sich das Präsidium nochmals mit dem Steueramt ausspricht, obwohl wir als Kantonsrat und Gesetzgeber diese Frage selber und abschliessend entscheiden können. In diesem Sinn ist der SVP-Fraktion das Ziel wichtiger als der Weg.

Zum XXV. Nachtrag: Wie bereits im Geschäft 82.22.06 «Berichterstattung der Redaktionskommission (Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter in Erlassen)» sehen wir keine Notwendigkeit, die sprachliche Gleichbehandlung in jedem Gesetz vorzunehmen. Wird dieser Aufwand auch bei künftigen Teilrevisionen betrieben, stellt sich die Frage, ob zum besseren Verständnis nicht jeweils der gesamte Erlass vorgelegt werden soll und das geltende Gesetz nicht auch noch beigezogen werden muss.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Schuler-Mosnang (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion begrüsst in materieller Hinsicht insbesondere die Bestimmungen über den unaufschiebbaren Regelungsbedarf, namentlich Art. 21ter und Art. 118bis GeschKR. Diese sind Ausfluss der Motion 42.21.06 «Handlungsfähigkeit des Kantonsrates sicherstellen», die ihren Ursprung im Gutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann betreffend das Dringlichkeitsrecht im Kanton St.Gallen aus dem Jahr 2021 hat. Darin stellte der Gutachter fest, dass für den Fall, dass die Regierung dem Kantonsrat nach Erlass von dringlichem Verordnungsrecht im Sinn von Art. 75 der Verfassung des Kantons St.Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) die Mitsprache vorenthält oder ihn nicht frühzeitig einbezieht, dem Kantonsrat weitgehend die Hände gebunden sind. Dies insbesondere deshalb, weil uns – im Gegensatz zu vielen anderen Kantonsparlamenten – das Instrument der parlamentarischen Initiative nicht zur Verfügung steht und die Motion als schärfstes Mittel eine Bearbeitungsfrist von drei Jahren kennt. Diese Situation ist unbefriedigend, auch, wenn wir uns an die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Zeitdruck zurückerinnern. Mit den vorgeschlagenen Art. 21ter und Art. 118bis GeschKR kann dieser Situation aus Sicht der FDP-Fraktion wirksam Abhilfe geschaffen werden, indem einerseits zeitnah eine besondere Kommission bestellt und andererseits mittels einer Motion eine Vorlage der Regierung verlangt werden kann, die bereits an der nächsten Session behandelt wird.

Die während der Pandemie zutage getretene schwächere Stellung des St.Galler Kantonsrates im Vergleich mit anderen Kantonsparlamenten ist Anstoss, um grundsätzlich über die Rolle des Kantonsrates nachzudenken. Insbesondere ist kritisch zu hinterfragen, ob die parlamentarischen Instrumente ausserhalb des Dringlichkeitsrechts genügen. Zu denken ist etwa an ÖV-Haltestellen, die im ganzen Kanton während der langen dreijährigen Bearbeitungsfrist der Regierung munter weiterhin auf die Strasse verlegt werden, obschon der Kantonsrat deutlich einer Motion zugestimmt hat, die Fahrbahnhaltestellen unterbinden will. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist daher besonders erfreulich, dass sich die vorberatende Kommission für eine Erweiterung des parlamentarischen Werkzeugkastens ausgesprochen hat. Ich verweise hierzu auf die Kommissionsmotion 42.23.07 «Stärkung des Parlamentes durch die beschleunigte Umsetzung von Motionen», die eine Motionsart mit einer Bearbeitungsfrist von einem Jahr fordert. Ob das Instrument der parlamentarischen Initiative dereinst auch in unserem Kanton eingeführt werden soll – Prof. Dr. Uhlmann erachtete das gar als verfassungsrechtlich geboten –, muss zum jetzigen Zeitpunkt offenbleiben.

Mit Blick auf das Dringlichkeitsrecht gilt es noch darauf aufmerksam zu machen, dass mit dem Nachtrag zum Geschäftsreglement die Problematik des Nichteintretens bzw. der Ablehnung einer regierungsrätlichen Vorlage im Sinn von Art. 75 KV nicht adressiert wurde. Es besteht damit die latente Gefahr, dass es in einem solchen Fall zu einem schwerwiegenden Konflikt zwischen Exekutive und Legislative kommen könnte, indem das regierungsrätliche Dringlichkeitsrecht trotz Ablehnung oder Nichteintreten durch den Kantonsrat weiter gelten würde.

Die FDP-Fraktion zeigt sich erfreut über die Anträge der vorberatenden Kommission, bezüglich der Genehmigung der Wahl des Leiters der Parlamentsdienste, neu des Generalsekretärs, und die Anträge zum OeffG. Von der vorberatenden Kommission ist zu Recht erkannt worden, dass der Kantonsrat weiterhin selber über den Zugang zu seinen Dokumenten, insbesondere zu den Protokollen der ständigen Kommissionen und des Präsidiums, befinden soll. Derzeit kann Einsicht gewährt werden, soweit ein Interesse glaubhaft gemacht wird. Der Entwurf würde demgegenüber zu einem Anspruch eines jeden auf Einsichtnahme in die Protokolle nach Art. 5 OeffG führen. Das gilt es abzulehnen und im Sinn der vorberatenden Kommission am geltenden Recht festzuhalten. Bezüglich der Wahl des Generalsekretärs ist es richtig, dass der Kantonsrat das letzte Wort haben soll, nicht zuletzt, weil der Generalsekretär die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantonsrates führt. Deshalb gilt es den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen.

Zur Führung der Parlamentsdienste: Wir anerkennen die Leistungen und die gute Arbeit der Parlamentsdienste durchaus, dennoch gibt es wie überall Verbesserungspotenzial. So stellt sich uns die Frage, ob es während einer Kommissionssitzung tatsächlich zweier Mitarbeitenden der Parlamentsdienste bedarf oder ob nicht eine Person ausreichen würde. Weiter ist die FDP-Fraktion der Ansicht, dass die Bestimmung in Art. 45bis GeschKR, wonach der Leiter der Parlamentsdienste bzw. der Generalsekretär der Kantonsratspräsidentin unterstellt ist, unbefriedigend ist. Nach der geltenden Regelung wären z.B. Ferien grundsätzlich durch die Kantonsratspräsidentin zu genehmigen, und auch ein etwaiges Personalgespräch wäre mit der Kantonsratspräsidentin zu führen. Da jedoch die Kantonsratspräsidentin bereits nach einem Jahr ihr Amt wieder abgibt, ist eine wirksame Personalführung nicht möglich. Derzeit besteht ein unter dem vormaligen Kantonsratspräsidenten eingeführter Personalausschuss, der unter Beizug der Fraktionspräsidien eine gewisse Kontinuität in der Führung garantieren soll. Da eine Verrechtlichung des Personalausschusses derzeit keine Mehrheit zu finden scheint, ist das Präsidium umso mehr gefordert, Effektivität und Kontinuität in der Führung der Parlamentsdienste sicherzustellen.

Abschliessend hält die FDP-Fraktion fest, dass allfällige Änderungen des Parlamentsrechts, z.B. die Mindestgrösse von Fraktionen, die Rolle des Staatssekretärs, die Einführung zusätzlicher ständiger Kommissionen oder die Änderung des Sessionsrhythmus abzulehnen oder wenigstens nicht im Rahmen dieses Geschäfts zu behandeln sind. Was die Mindestgrösse der Fraktionen anbelangt, hat sich bei der Beratung dieses Geschäfts gezeigt, dass die St.Galler Regelung im Vergleich mit anderen Kantonsparlamenten durchaus sachgerecht ist. So entspricht eine Fraktionsgrösse von fünf Ratsmitgliedern im Glarner Landrat einem um 2,5 Prozent höheren Anteil als die sieben Ratsmitglieder, die in unserem Kantonsrat für eine Fraktion erforderlich sind. Nicht zuletzt mit Blick auf eine mathematisch sinnvolle Verteilung der Kommissionssitze ist eine Senkung der Mindestfraktionsgrösse nicht angezeigt. Die FDP-Fraktion kann dem Argument, dass fraktionslose Ratsmitglieder gezwungen sind, während den Ratsdebatten zahlreiche inhaltliche Fragen zu stellen, wenig abgewinnen. Art. 34 GeschKR erlaubt es den Mitgliedern des Kantonsrates – somit auch fraktionslosen – bereits jetzt, mündliche oder schriftliche Auskünfte über Sachfragen und einfache Rechtsfragen einzuholen, wenn die Auskünfte für die Abklärung eines Antrags oder eines Vorstosses notwendig sind. Gewiss ist es aus politischen Gründen gerade in einem Wahljahr attraktiver, diese Fragen im Kantonsrat zu stellen. Ein Argument für die Senkung der Mindestfraktionsgrösse sind sie damit aber noch lange nicht. Wir lehnen eine Anpassung der Mindestfraktionsgrösse dauerhaft ab und sprechen uns für die Beibehaltung des bewährten geltenden Systems aus. Wer bei den Wahlen nicht ausreichend Unterstützung im Volk erfährt und auch keine Partner im Kantonsrat findet, hat keinen Anspruch darauf, ein gerechtes, funktionsfähiges und austariertes System zu seinen Gunsten abzuändern.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in einziger Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission zu den Geschäften 81.23.01 «Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022», 27.23.01 «XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates» und 27.23.02 «XXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates» tagte am 18. April 2023 ganztägig und am 16. Mai 2023 vormittags. Anlässlich der zweiten Sitzung erfolgten zwei Ersatzwahlen, Bühler-Bad Ragaz anstelle von Schuler-Mosnang und Frei-Rorschacherberg anstelle von Locher-St.Gallen. Anwesend waren Jens Jäger, damaliger Kantonsratspräsident, Lukas Schmucki, Leiter Parlamentsdienste, Jan Scheffler, Leiter Recht und Legistik, sowie Simona Risi und Aline Tobler von den Parlamentsdiensten. Seitens Regierung war niemand zugegen, weil es sich um Botschaften und Entwürfe des Präsidiums handelte.

Mit dem Bericht «Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022» unterbreitet das Präsidium dem Kantonsrat einen XXIV. und XXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR). Wir haben die Vorlagen beraten und beantragen punktuelle Anpassungen. Das Präsidium möchte das GeschKR anpassen. Es schlägt u.a. vor, die parlamentarischen Instrumente bei unaufschiebbarem Regelungsbedarf auszuweiten. Zudem soll das Öffentlichkeitsgesetz (sGS 140.2; abgekürzt OeffG) mit einigen Ausnahmen auch für den Kantonsrat gelten. Weiter soll Dritten auf deren Gesuch hin Einsicht in die Kommissionsprotokolle gewährt werden, ohne dass ein besonderes Interesse geltend zu machen ist. Schliesslich will das Präsidium den papierlosen Ratsbetrieb fördern und die Geschlechter im Geschäftsreglement sprachlich gleichbehandeln, indem grundsätzlich Paarformen verwendet werden.

Wir haben dies alles im Beisein vieler Juristen detailliert beraten. Insbesondere möchte die Kommission bei der Information der Öffentlichkeit und beim Zugang zu Dokumenten grundsätzlich an der bisherigen Regelung und Praxis festhalten. Die Parlamentsdienste veröffentlichen die Protokolle der vorberatenden Kommissionen in elektronischer Form, sobald der beratene Erlass rechtsgültig ist. Weiter kann der Leiter der Parlamentsdienste nach Abschluss der Beratungen des Kantonsrates Dritten Einsicht in Protokolle gewähren, wenn ein Interesse im Rahmen der parlamentarischen Arbeit, der Rechtsanwendung oder der Wissenschaft glaubhaft gemacht wird. Abgesehen davon sollen die Kommissionsprotokolle wie bis anhin vertraulich bleiben. Dies führte zu längeren Diskussionen, über deren Inhalt die Sprecher der Fraktionen wahrscheinlich bei den Anträgen informieren werden.

Handlungsbedarf sieht die Kommission bei der Behandlung von Motionen. In diesem Zusammenhang reichten wir die Kommissionsmotion 42.23.07 «Stärkung des Parlamentes durch die beschleunigte Umsetzung von Motionen» ein. Das Präsidium soll einen Entwurf zur Änderung des GeschKR vorlegen, der dem Kantonsrat die Möglichkeit einräumt, der Regierung mit einer Motion einen Auftrag zu erteilen, dessen Bearbeitungsfrist neu ein Jahr beträgt.

Die Kommission unterstützt die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter gemäss XXV. Nachtrag. Es ergaben sich dazu keinerlei Diskussionen.

Weiter folgten verschiedene Anträge von Kommissionsmitgliedern, die abgelehnt wurden. Einzelne davon kommen in der heutigen Beratung wieder, z.B. die Einführung ständiger Kommissionen, bessere Vereinbarkeit für Kantonsrätinnen mit jungen Kindern und die Verkleinerung der Fraktionsgrösse von sieben auf fünf Mitglieder.

Abschliessend formulierte die Kommission einen Auftrag ans Präsidium, der die Frage der Steuerbarkeit der Grundentschädigung und des Entfernungszuschlags der Ratsmitglieder behandelt. Es soll dazu das Gespräch mit dem Kantonalen Steueramt gesucht und die Kommission anschliessend darüber informiert werden.

Die Diskussionen waren spannend und zu jeder Zeit fair und sachlich. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlagen einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession