Geschäft: XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.23.01
TitelXXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungPräsidium des Kantonsrates
Eröffnung18.1.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung20.7.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht sowie Botschaft und Entwürfe des Präsidiums vom 11. Januar 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Februar 2023
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 16. Mai 2023
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 106 Abs. 3 vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 67 Abs. 1 vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Lüthi-St.Gallen zu Art. 137 Abs. 2 vom 12. Juni 2023
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 20bis (neu) vom 12. Juni 2023
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 7 vom 12. Juni 2023
AntragAnträge Bisig-Rapperswil-Jona auf Rückweisung vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 24 Abs. 1 (neu im Nachtrag) vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Monstein-St.Gallen zu Art. 23bis Abs. 1bis (neu) vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 67 Abs. 3 vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 7 Abs. 2bis vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Mattle-Altstätten zu Art. 83 Abs. 2 Bst. a vom 12. Juni 2023
AntragAntrag Noger-Engeler-Häggenschwil zu Art. 107 Abs. 2bis vom 12. Juni 2023
AntragAnträge SP-Fraktion zu Art. 149ter und Art. 150 vom 12. Juni 2023
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 14. Juni 2023
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 27. Juni 2023
ProtokollProtokoll der ersten Sitzung der vorberatenden Kommission vom 18. April 2023
ProtokollProtokoll der zweiten Sitzung der vorberatenden Kommission vom 16. Mai 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.6.2023Gesamtabstimmung104Zustimmung8Ablehnung8
14.6.2023Antrag SP-Fraktion zu Art. 150 Abs. 529Zustimmung83Ablehnung8
14.6.2023Antrag SP-Fraktion zu Art. 149ter Abs. 329Zustimmung83Ablehnung8
14.6.2023Antrag Lüthi-St.Gallen zu Art. 137 Abs. 231Zustimmung73Ablehnung16
14.6.2023Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil zu Art. 107 Abs. 2bis34Zustimmung71Ablehnung15
14.6.2023Antrag SVP-Fraktion zu Art. 106 Abs. 342Zustimmung59Ablehnung19
14.6.2023Antrag Mattle-Altstätten zu Art. 83 Abs. 2 Bst. a31Zustimmung65Ablehnung24
14.6.2023Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 7 Abs. 2bis30Zustimmung67Ablehnung23
14.6.2023Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 67 Abs. 330Zustimmung66Ablehnung24
14.6.2023Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 67 Abs. 136Zustimmung68Ablehnung16
14.6.2023Antrag Monstein-St.Gallen zu Art. 23bis Abs. 1bis (neu)33Zustimmung65Ablehnung22
14.6.2023Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 24 Abs. 1 (neu im Nachtrag)34Zustimmung68Ablehnung18
14.6.2023Antrag SP-Fraktion zu Art. 20bis (neu)35Zustimmung68Ablehnung17
14.6.2023Antrag SVP-Fraktion zu Art. 7 Abs. 1 Bst. cbis30Zustimmung67Ablehnung23
14.6.2023Rückweisungsantrag Bisig-Rapperswil-Jona8Zustimmung87Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates mit 104:8 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Gesamtabstimmung findet zusammen mit den Schlussabstimmungen über weitere Erlasse gegen Ende der Session statt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 150 Abs. 5 mit 83:29 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Ich kann es kurz machen und auf die vorab geäusserten Voten verweisen. Beim Eventualantrag geht es darum, dass es eine Entschädigung von Fr. 100.– je Sitzungstag gibt und nicht das doppelte Taggeld.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 149ter Abs. 3 mit 83:29 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde genau so in der Kommission gestellt und relativ kurz behandelt und mit 12:3 Stimmen abgelehnt. Der Eventualantrag wurde nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Ich danke Güntzel-St.Gallen für dieses Votum. Ich glaube auch, das wäre grundsätzlich der richtige Weg, wenn wir hier eben wirklich eine bessere Planbarkeit hätten, mehr Sessionstage hätten, aber immer am gleichen Tag und gleichermassen auch für die Kommissionen, denn dann kann man für diesen Tag, z.B. den Montag oder den Mittwoch, die Kinderbetreuung organisieren. Stand heute haben wir das nicht, weshalb es zur Situation kommt, die Sarbach-Wil sehr eindrücklich geschildert hat. Es braucht dann eben manchmal auch eine Betreuung, die bezahlt werden muss. Selbstverständlich sind wir der Meinung, dass man eine Betreuung, die professionell ist, bezahlen muss und auch anständig bezahlen muss, denn diese Leute leben dann auch wieder von diesem Lohn. Selbstverständlich kann man auch einiges organisieren im privaten Umfeld mit den Grosseltern, das ist mir schon bekannt. Das funktioniert auch gut, aber eben nicht in allen Fällen. Das kommt auch auf die Situation der Grosseltern an. Hier möchte ich aber noch etwas aufgreifen, was mich jetzt schon ein bisschen schockiert hat, nämlich die Aussage, dass man dann vielleicht erst in diesem Rat politisieren soll, wenn die Kinder erwachsen sind und man die Zeit dafür hat. Ich glaube, unser Kantonsrat hat doch ein Interesse daran, dass hier altersmässig alle vertreten sind, alle Alterskategorien. Es ist doch nicht möglich, dass wir wollen, dass wir einen Rat «ü 55» haben und diese Lebensrealität der jungen Mütter und jungen Väter hier nicht mehr hineingetragen wird.

Ich glaube, das wäre wirklich fatal, und deshalb möchte ich Sie bitten, hier ein kleines Zeichen zu setzen für die Mütter und für die Väter in diesem Saal.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Nachdem schon zwei Frauen aus unserer Fraktion ihre Überlegungen gemacht haben, mag Sie nicht überraschen, dass auch die SVP-Fraktion geschlossen oder wenigstens grossmehrheitlich diesen Antrag ablehnen wird. Ich möchte aber an dieser Stelle – weil Surber-St.Gallen auch die Frage von anderen Sessionsrhythmen oder Abläufen oder fixen Tagen angesprochen hat – nicht als Auftrag, weil das jetzt eine Überraschung wäre, sondern als Wunsch oder Anregung ans Präsidium mitgeben: Ich bin überzeugt, wenn jetzt gesagt wird, das Präsidium wird sich bald wieder mit dem Sessionsrhythmus bzw. der Anzahl Tage befassen, dass es eher früher als später sein wird – wir sehen jetzt bereits den Stau. Ich meine, dass man dann nicht nur wieder über die Einführung einer fünften Session, wie wir sie schon zweimal hatten, diskutieren sollte, sondern eben allenfalls auch andere Ablaufrhythmen, die anders aufs Jahr verteilt sind – wöchentlich oder alle 14 Tage wie im Kanton Thurgau –prüfen sollte. Das ist aber ein Wunsch bzw. eine Anregung ans Präsidium und kein Antrag.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Hasler-Balgach: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass es nicht um einen Kulturkampf geht oder darum, wer was tun sollte oder nicht, sondern dass wir alle das gleiche Recht haben, hier vertreten zu sein. In diesem Sinne unterstütze ich das Votum von Sarbach-Wil. Ich bin auch vom Votum der FDP betroffen. Ich habe selbst ein Unternehmen, ich habe selbst Kinder. Ich mache es unter grössten Belastungsproben möglich, dass ich hier sein kann. Ich muss den Hort bezahlen. Ich habe Totalausfall. Also es ist wirklich eine riesige Belastung, dies zu organisieren. Es geht hier nicht ums Geld, sondern um einen symbolischen Beitrag, damit wir wenigstens den Hort bezahlen können, der auch nicht gratis ist, und weil wir ja sonst alles verhindern, was diesen Umstand verbessern würde.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch ich werde natürlich diesen Antrag ablehnen, und zwar darum: Linksgrün nennen sich sozial. Sozial heisst aber nicht immer nur mit Geld arbeiten. Sozial ist, wenn man dem Nachbarn freiwillig ohne Entgelt hilft. Ihr zerstört mit eurem Gehabe den richtigen sozialen Hintergrund.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Revoli-Tübach: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann die Forderung bedingt nachvollziehen. Ich unterstütze aber das Votum von Krempl-Gnädinger-Goldach komplett. Ich habe selber drei erwachsene Kinder. Ich war 37 Jahre Flight Attendant bei Swissair und Swiss International Airlines. Ich weiss, was es heisst, wenn man Familie und Beruf unter einen Hut bringt. Meiner Meinung nach ist dafür aber nicht der Steuerzahler zuständig oder der Kanton, sondern jede Familie selber. Hier ist es halt wichtig, dass das familiäre Umfeld klappt und mitzieht und vielleicht auch die Grosseltern einspringen, wie ich auch selber das jetzt mache. Wenn Sie fordern, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit Kindern unter zwölf Jahren jetzt noch separat entschädigt werden sollen, dann muss ich Ihnen sagen: Jeder Landwirt hier im Parlament oder jeder Unternehmer braucht auch eine Stellvertretung, die er selber bezahlen muss. Hier geht mir der Antrag zu weit.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sarbach-Wil: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann es vielleicht an meinem Beispiel erklären: Es sind nicht immer nur die Mütter, die schauen, auch wenn ich immer höre, dass es eigentlich nur die Mütter sind. Bei mir ist es tatsächlich so, dass an einer Session von Montag bis Mittwoch mehrere Halbtage betroffen sind, an denen ich für die Kinderbetreuung zuständig bin. Meine Frau hat nicht die Möglichkeit, in dieser Zeit frei zu nehmen, d.h. ich muss das organisieren, und viele hier drin wissen, wie aufwendig das manchmal ist. Tatsächlich habe ich auch regelmässig Auslagen, weil ich Kinderbetreuung oder eine Hüte in dieser Zeit bezahlen muss. Das sind direkte Geldauslagen, die vom Sitzungsgeld abgehen, aber um das Geld geht es eigentlich nicht. Unsere Fraktion unterstützt diesen Antrag, weil es eigentlich um eine ganz kleine Geste geht. Es geht um Wertschätzung gegenüber Leuten, die sich politisch engagieren und das mit Familie bzw. Kinderbetreuung verbinden.

Ein Beispiel wurde genannt, und das hat dann eben wieder Einfluss: Es war genau eine Frau in der vorberatenden Kommission. Es sind allgemein sehr wenig Frauen politisch aktiv, gerade wenn man in Betracht zieht, dass sie eigentlich rund 52 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen. Ich denke, das wäre keine grosse Sache, aber eine kleine Wertschätzung gegenüber Personen, die für die Kinderbetreuung zuständig sind und sich trotzdem politisch engagieren wollen und sollen, denn auch das gehört zu einem divers zusammengesetzten Rat.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schuler-Mosnang: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Antrag hätte eine unsachgemässe Bevorzugung einer Bevölkerungsgruppe zur Folge. Sosehr das Engagement der Eltern von unter Zwölfjährigen begrüsst wird, könnte Gleiches auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, Landwirte und unter 30-jährige Ratsmitglieder oder über 65-jährige Ratsmitglieder gefordert werden. Das führt nirgendwohin.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

In dieser vorberatenden Kommission war ich die einzige Frau. Dies führe ich auf verschiedene Gründe zurück, jedoch nicht darauf, dass alle anderen Kantonsrätinnen an den beiden Sitzungstagen zuhause ihre kleinen Kinder betreuen mussten. Ich empfehle Ihnen, den Antrag der SP-Fraktion abzulehnen, denn für die meisten Kantonsrätinnen und Kantonsräte ist nicht die Bezahlung des Babysitters die Schwierigkeit, sondern das Finden einer flexiblen Betreuung und die Bewältigung aller Aufgaben, die durch Familie, Beruf und Politik anfallen.

Als Mutter von vier erwachsenen Kindern kann ich sehr gut verstehen, wenn junge Mütter neben der Familienarbeit, der Berufsarbeit und womöglich freiwilligem Engagement nicht auch noch Verpflichtungen politischer Art auf sich nehmen möchten. Ausserdem ist mir wichtig, dass wir in diesem Rat nicht das Signal geben, dass das Kinderhaben eine Belastung ist oder mit dem Hütedienst erledigt ist. Kinderhaben ist sehr viel mehr und sollte auch als grosse, schöne, verantwortungsvolle und jahrelange Aufgabe anerkannt werden.

Lassen sich Kinderbetreuung und Politik nicht für alle Beteiligten zufriedenstellend organisieren, müssen die Kinder den Vorrang haben. Politik machen kann man auch noch 20 Jahre später, sich Zeit nehmen für die Kinder und deren Erziehung ist nach 20 Jahren eher spät und vom Nachwuchs wohl nicht mehr so erwünscht.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Art. 149ter (Grundentschädigung) und Art. 150 (Sitzungen). Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion einen neuen Art. 149ter Abs. 3 mit folgendem Wortlaut: «Mitglieder des Kantonsrates, die für die Betreuung von bis zu 12-jährigen Kindern verantwortlich sind, erhalten die doppelte Grundentschädigung.» und eventualiter für den Fall, dass der Kantonsrat den Antrag zu Art. 149ter Abs. 3 ablehnt, einen neuen Art. 150 Abs. 5 mit folgendem Wortlaut: «Mitglieder des Kantonsrates, die für die Betreuung von bis zu 12-jährigen Kindern verantwortlich sind, erhalten je Sitzungshalbtag einen Auslagenersatz von Fr. 100.–.»

Wir fordern, dass Ratsmitglieder, die Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben, eine zusätzliche Entschädigung erhalten, entweder die doppelte Grundentschädigung oder eventual Fr. 100.– je Sitzungstag. Ich spreche sowohl zum Hauptantrag als auch zum Eventualantrag.

Worum geht es hier? Wir haben im Kanton St.Gallen unseren Sessionsrhythmus, wir haben viermal drei Tage Session. Dann haben wir Kommissionssitzungen, diese können irgendwann – mit Ausnahme des Diensttags, dann sind immer die Regierungssitzungen – stattfinden. Es ist hier die Planbarkeit für Personen, Frauen wie Männer, die Beruf, Familie und Politik vereinbaren, nicht wirklich gegeben. Wir brauchen eine Lösung. Eigentlich hätten wir gerne eine Lösung, welche vorsieht, dass wir öfter tagen, z.B. immer am Montag oder immer am Mittwoch. Das bringen wir hier im Rat nicht durch, dass sowohl Kommissionssitzungen wie auch Ratssitzungen zwar öfter, aber immer am gleichen Tag sind, sodass man besser planen kann. Wenn wir das nicht wollen, dann müssen wir wenigstens bereit sein, hier eine Entschädigung zu sprechen, denn es kann sein, dass Leute – Mütter wie Väter –, die an einem Tag normalerweise die Kinder betreuen, für diesen Tag dann eben die Kinderbetreuung organisieren müssen. Das sollten wir entschädigen. Im Weiteren kann es aber auch sein, dass die Sitzungen länger dauern als bis vier oder fünf Uhr. Wir haben doch einen relativ weiträumigen Kanton. Wenn dann jemand nach einer Sitzung von St.Gallen noch ins Sarganserland fahren muss, kann es eben sein, dass die Betreuungszeiten nicht mehr abgedeckt sind, dass z.B. der Hort bereits geschlossen hat und dass man dann vielleicht noch einmal eine Betreuung organisieren muss. Dafür möchten wir hier diese Entschädigung vorsehen, dass eine bessere Vereinbarkeit gelingen kann.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Lüthi-St.Gallen zu Art. 137 Abs. 2 mit 73:31 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Art. 137 (Wahlvorschläge). Lüthi-St.Gallen beantragt, Art. 137 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Die Wahlvorschläge werden den Ratsmitgliedern spätestens zu Beginn der Sitzung 14 Tage vor Sessionsbeginn elektronisch zur Verfügung gestellt.»

Hier geht es um die Wahlvorschläge. Damit auch die Wahlvorschläge seriös vorbereitet werden können, sollen diese mit den Beratungsunterlagen und somit 14 Tage vor der Session zur Verfügung gestellt werden.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil zu Art. 107 Abs. 2bis mit 71:34 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Art. 107 [Allgemeines a) Einreichung]. Noger-Engeler-Häggenschwil beantragt, Art. 107 Abs. 2bis wie folgt zu formulieren: «Mehr als drei Erstunterzeichner von Motionen, Postulaten, Interpellationen und Einfachen Anfragen sind lediglich in jenen Fällen zulässig, in denen alle Erstunterzeichner einer anderen Fraktion angehören. Einer der Erstunterzeichner kann auch fraktionslos sein.»

Bei Art. 107 Abs. 2bis geht es um eine Erweiterung der Regelung. In den vergangenen drei Jahren Tätigkeit in diesem Parlament wurde die geltende Regelung des Öfteren zum Stolperstein. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, nämlich um abzubilden, dass der Vorstoss im Rat breit abgestützt ist, teilweise über alle Fraktionen und Gruppen, musste deshalb immer etwas getrickst werden. Bei der Interpellation 51.22.58 «Qualitativem und quantitativem Lehrpersonenmangel entgegenwirken und systematisch erfassen» unterzeichneten deshalb mit mir als Erstunterzeichnende zwei weitere und dann als Mitunterzeichnende der Rest der Fraktionspräsidien, obwohl alle Fraktionen und unsere Gruppe bereit gewesen wären, die Interpellation gemeinsam einzureichen. Es gab auch schon Vorstösse, bei welchen ich als GLP-Gruppenleitung als einzige Mitunterzeichnende aufgeführt wurde, um zu signalisieren, dass auch die fraktionslose GLP hinter dem Anliegen steht, so bspw. bei der Motion 42.21.02 «Abbau der Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt». Mit dem neuen Formulierungsvorschlag gäbe es nun eine Möglichkeit, dass ein fraktionsloses Mitglied sich der Nennung von Fraktionen als Erstunterzeichner anschliessen kann. Ziel dieser Ausnahmebestimmung ist es, eine breite Abstützung eines Vorstosses zu demonstrieren. Ein fraktionsloses Mitglied kann als Erstunterzeichner oder Erstunterzeichnerin ebenfalls zu dieser Breite beitragen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 106 Abs. 3 mit 59:42 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: In der Vorbereitung wurde ein ähnlicher Antrag gestellt, der wurde auch noch geändert. Am Schluss mündete es in einen Streichungsantrag von Art. 106 Abs. 3 und dieser wurde dann mit 9:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schuler-Mosnang: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag ist zwar gut gemeint, Güntzel-St.Gallen, erreicht jedoch leider das Gegenteil des Beabsichtigten. So ist nur in den seltensten Fällen davon auszugehen, dass das Parlament die Kenntnisnahme verweigern wird. Hingegen dürfte sich die Regierung inskünftig vermehrt auf die mittels Abstimmung legitimierten Berichte abstützen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Art. 106 [... d) Berichte]. Güntzel-St.Gallen beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 106 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Nach der SpezialdiskussionDiskussion stelltlässt der Präsident über die Kenntnisnahme des Berichts festabstimmen

Dieser Antrag ist eigentlich ein Rückkommen auf eine frühere Regelung. Nach der Diskussion lässt der Präsident oder die Präsidentin über die Kenntnisnahme abstimmen. Das war lange so, ich glaube bis 2011, wenigstens gemäss den Mutationen zu diesem Artikel im Geschäftsreglement des Kantonsrates. Was ist der Unterschied? Der Unterschied ist, dass man einen Bericht offen diskutieren kann, nicht nur in der vorberatenden Kommission. Mit Berichten werden in der Regel keine Beschlüsse gefasst, aber eben doch inhaltliche Ziele der Regierung oder Absichten zur Kenntnis genommen, bzw. die stehen in diesen Berichten. Wir haben den Eindruck, dass immer öfter dann sehr rasch die entsprechende Gesetzesvorlage kommt und es heisst, davon habe man mit diesem Bericht schon Kenntnis genommen. Ich glaube, die alte Lösung ist insofern befreiend. Man kann offen diskutieren und erfährt in der Diskussion im Rat vielleicht andere Meinungen, die in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert worden sind. Man kann dann, wenn die Diskussion zu Ende ist, entscheiden, ob man Kenntnis nehmen möchte oder nicht. Die Konsequenz ist im Wesentlichen, wie ich bereits gesagt und in der Begründung zum Antrag geschrieben habe: Es ist wenig verbindlich, wenn man nicht Kenntnis nimmt. Das hindert die Regierung nicht daran, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu machen, wenn sie das Gefühl hat, es sei notwendig. Davon bin ich überzeugt, das war auch früher so.

Aber es ist eine gewisse Distanz zu diesem Thema oder eine gewisse Zurückhaltung aus der Sicht des Rates da. Ein Nichteintreten in der vorberatenden Kommission würde eine lange Diskussion auslösen, warum man nicht eintreten soll. Man soll lieber den Bericht diskutieren und dann entscheiden, ob man Kenntnis nimmt oder nicht.

Ich habe auch erwähnt, dass es sogar noch die Differenzierung gab, dass man sogar über Zustimmung abgestimmt hat oder eben nur über Kenntnisnahme. Ich meine, Kenntnisnahme genügt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Mattle-Altstätten zu Art. 83 Abs. 2 Bst. a mit 65:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dies wurde zwar in der vorberatenden Kommission so diskutiert, aber niemand stellte einen Antrag, nachdem uns der Leiter der Parlamentsdienste ausführte, dass so die Regelung für den postalischen Versand der elektronischen Aufschaltung angeglichen werde und die Verkürzung der Frist es erlaube, die Beschlüsse, insbesondere Anträge der Regierung aus einer zusätzlichen Regierungssitzung, eben doch noch in den Versand aufzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Art. 83 (Beratungsunterlagen). Mattle-Altstätten beantragt, in Art. 83 Abs. 2 Bst. a am geltenden Recht festzuhalten.

Bisher haben wir die digitalen Unterlagen 14 Tage vor der Session erhalten. Nach dem vorliegenden Nachtrag zum Geschäftsreglement sollen es nur noch zwölf Tage sein. Wir nehmen uns zwei Tage, eine Begründung dafür findet sich in den Unterlagen nicht. Deshalb beantragen wir, dass wir weiterhin diese 14 Tage erhalten, damit wir uns umso besser vorbereiten können für die Session.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 7 Abs. 2bis mit 67:30 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag entspricht inhaltlich eigentlich dem Entwurf des Präsidiums. Die vorberatende Kommission lehnt diesen ab. Sie stimmt einem Antrag, die Unterlagen des Präsidiums von der Einsicht auszunehmen, mit 15:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Art. 7 (Zuständigkeit). Bisig-Rapperswil-Jona beantragt, Art. 7 Abs. 2bis wie folgt zu formulieren: «Protokolle sowie sonstige Informationen und Dokumente des Präsidiums sind nach Art. 7 Abs. 1 Bst. a und b des Öffentlichkeitsgesetzes vom 18. November 2014 von der Einsicht ausgenommenBetreffend den Zugang zu Informationen und Dokumenten des Präsidiums wird Art. 67 Abs. 3 dieses Reglementes sachgemäss angewendet.»

Wir alle sind Volksvertreter, unsere Gremien sind Volksvertretungen, auch die Gremien, die wir aus unserer Mitte bilden. Das Präsidium ist eine Volksvertretung, und es ist spannend, dass das Präsidium selbst festgehalten oder vorgeschlagen hatte, dasselbe Prozedere anzuwenden wie bei allen Kommissionsprotokollen, und dann die vorberatende Kommission gefunden hat: Nein, die Protokolle des Präsidiums sollen ganz grundsätzlich als geheim eingestuft werden. Wir sind der Meinung, es gibt hier keinen Grund für Geheimniskrämerei. Ich glaube, es ist wichtig für die Glaubwürdigkeit der Politik, dass wir diesen Eindruck der Hinterzimmerdeals verhindern und dass die Öffentlichkeit von wichtigen Diskussionen, die in unseren Gremien stattfinden, nicht ausgesperrt wird. Daher beantragen wir hier Festhalten an der Fassung des Präsidiums, damit sich die Einsichtnahme in Protokolle, Dokumentationen und Informationen des Präsidiums nach demselben Prozedere richtet wie bei den Kommissionen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 67 Abs. 3 mit 66:30 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Genau so wurde das nicht gestellt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass Art. 67 Abs. 3 in der Version der vorberatenden Kommission, dass der Leiter der Parlamentsdienste das entscheiden kann und nicht die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen wurde. Dann stimmte die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu, dass man sich an das bisherige Recht halten soll.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt, Art. 67 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Die Leiterin oder der Leiter der Parlamentsdienste kann nach Abschluss der Beratungen des Kantonsrates Dritten Einsicht in Kommissionsprotokolle gewähren, soweit ein Interesse im Rahmen der parlamentarischen Arbeit, der Rechtsanwendung oder der Wissenschaft glaubhaft gemacht wird. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär des Kantonsrates gewährt nach Abschluss der Beratungen des Kantonsrates Dritten nach den Grundsätzen des Öffentlichkeitsgesetzes vom 18. November 2014 auf Gesuch hin Einsicht in Protokolle vorberatender, ständiger und besonderer Kommissionen.»

Hier geht es darum, wie Dritte Einsicht nehmen können in die Protokolle. Das Öffentlichkeitsgesetz hält fest, dass es dafür kein besonderes Interesse braucht. Das schlägt dann auch das Präsidium vor. Unser Antrag ist eigentlich ein Festhalten am Entwurf des Präsidiums, das sich dazu geäussert hat, dass man auch hier die Prinzipien des Öffentlichkeitsgesetzes so umsetzen kann und es den Zusatz nicht braucht, dass man nur bei einem Interesse im Rahmen der parlamentarischen Arbeit, der Rechtsanwendung oder der Wissenschaft Einsicht in die Kommissionsprotokolle erhält.

Ich denke, wir dürfen hier das Öffentlichkeitsgesetz auch bei uns selbst anwenden und auch Dritten ohne besonderes Interesse Einsicht in unsere Protokolle geben.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 67 Abs. 1 mit 68:36 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Die Kommission stimmte der Variante auf dem gelben Blatt der vorberatenden Kommission zu. Die Einsichtnahme in Protokolle vorberatender Kommissionen durch Ratsmitglieder, die nicht Mitglieder einer vorberatenden Kommission waren, wurde hingegen nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Art. 67 (Zustellung und Einsichtnahme). Bisig-Rapperswil-Jona beantragt, Art. 67 Abs. 1 wie folgt zu formulieren:

«Die Kommissionsprotokolle sind unter Vorbehalt von Abs. 3 und 4 dieser Bestimmung vertraulich. Sie sind Teil der Gesetzesmaterialien und werden zugestellt:
a) den Mitgliedern der Kommission;
b) dem für die Vorlage zuständigen Departement;
c) den Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten.
Die Ratsmitglieder sind berechtigt, Einsicht in Protokolle der vorberatenden Kommissionen zu nehmen. Protokolle werden ihnen auf Wunsch zugestellt. Die Kommissionen können beschliessen, dass Protokolle oder Teile davon ausnahmsweise vertraulich zu behandeln sind oder erst nach Abschluss der Beratungen freigegeben werden. Nach Abschluss der Beratungen im Rat sind Kommissionsprotokolle grundsätzlich wie Ratsprotokolle zugänglich.»

Hier geht es jetzt nicht um die GLP und unsere Interessen, in diesem Rat mitzuwirken, sondern um die Einsicht in Protokolle. Wir schlagen vor, die Regelung des Kantons Thurgau zu übernehmen und die Kommissionsprotokolle allen Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Hess-Rebstein hatte heute Morgen die Frage in den Raum gestellt, wie es uns gelingen mag, die Jugend oder die Bevölkerung für die Politik zu interessieren. Wir glauben, Transparenz ist dafür sehr wichtig, und ich glaube, es gibt auch nichts zu verstecken. In den Kommissionen werden Gesetzesvorlagen vorbereitet, es werden Diskussionen geführt, und wir denken, dass in einem ersten Schritt der gesamte Rat auch darüber informiert werden kann, was in den Protokollen besprochen wird. Das dient allen Ratsmitgliedern, die sich über ein Geschäft informieren möchten in einer Kommission, in der sie selbst nicht mit dabei sind.

Wir glauben, was im Kanton Thurgau problemlos funktioniert, kann auch bei uns funktionieren, und daher der Antrag zu Abs. 1, dass alle Ratsmitglieder berechtigt sind, Protokolle der vorberatenden Kommissionen anzusehen, es sei denn, die Kommission beschliesst in Ausnahmefällen, dass das Protokoll vertraulich ist.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 24 Abs. 1 mit 68:34 Stimmen ab.

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14.6.2023Wortmeldung



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14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde ein Auftrag mit dem genau gleichen Anliegen diskutiert. Dieser wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

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14.6.2023Wortmeldung

Art. 24 (Begriff). Bisig-Rapperswil-Jona beantragt, Art. 24 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Als Fraktion gilt eine Gruppe von mindestens siebenfünf Mitgliedern des Kantonsrates.»

Wir haben die Diskussion zur Fraktionsmindestgrösse beim Auftrag zum Bericht geführt. Sie haben diesen abgelehnt. Die Mehrheitsverhältnisse sind klar. Es hat sich dabei auch gezeigt, dass es sich immer um eine Verzögerungstaktik gehandelt hat, dass es nie das Interesse der Mehrheit dieses Rates war, die Fraktionsmindestgrösse seriös zu prüfen und diese gegebenenfalls für die neue Legislatur anzupassen. Es hat sich die Machtpolitik durchgesetzt. Das nehmen wir so zur Kenntnis. Den Antrag ziehen wir trotzdem nicht zurück.

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14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Monstein-St.Gallen zu Art. 23bis Abs. 1bis mit 65:33 Stimmen ab.

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Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht diskutiert.

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14.6.2023Wortmeldung

Art. 23bis (Fraktionsbeobachter). Monstein-St.Gallen beantragt einen neuen Art. 23bis Abs. 1bis mit folgendem Wortlaut: «Gruppen ohne Fraktionsstärke mit wenigstens fünf Mitgliedern können ein Mitglied der Gruppe als Beobachterin oder Beobachter in die ständigen, vorberatenden und besonderen Kommissionen delegieren.»

Ich habe in den letzten drei Jahren bereits zahlreiche Voten zur Fraktionsmindestgrösse und zum Beobachterstatus gehalten, sodass ich mich heute eigentlich gar nicht mehr zum Thema äussern wollte. Diese eine letzte Erläuterung zu unserem Antrag auf Beobachterstatus für Gruppen ab fünf Personen möchte ich nun aber dem Präsidium doch nicht vorenthalten, denn seit nun drei Jahren wurde eine offensichtliche Verzögerungstaktik gefahren. Meine Kolleginnen und Kollegen haben die Vorgeschichte dazu bereits ausführlich ausgeführt. Nun liegt der lang ersehnte Bericht vor, und darin steht so gut wie nichts. Die Fraktionsmindestgrösse wurde auf weniger als einer A4-Seite abgehandelt. Der Beobachterstatus wird nach insgesamt drei, je nach Zählweise zwei Jahren Wartezeit auf einer halben A4-Seite behandelt, wobei über die Hälfte der Zeichen für die einleitende Zusammenfassung der Vorgeschichte verwendet werden. Danach folgen wenige Zeilen mit noch weniger Argumenten.

Argument 1: Gruppen ohne Fraktionsstatus würden so bevorzugt. Die Kostenfolge wäre substanziell. Dabei hat sich das Präsidium nicht einmal die Mühe gemacht, diese substanzielle Kostenfolge grob zu schätzen. Alternative Möglichkeiten wurden nicht erwähnt. Realität ist: Unsere Gruppe hat seit Legislaturbeginn die gesamte Sessionsvorbereitung ohne Entschädigung geleistet, ohne Kommissionssitzungen und Vergütung für Kommissionssitzungen natürlich, ohne vergütete Landsitzungen und auch ohne Fraktionssekretariat – dies einfach als Randnotiz, nicht als Beschwerde.

Argument 2: Die Arbeit in den Kommissionen wäre in zeitlicher und logistischer Hinsicht aufwendiger, weil Beobachterinnen mitdiskutieren und Anträge stellen könnten. Selbstredend wird nicht präzisiert, inwiefern dies ein Problem darstellen würde. Auch der Sprecher des Präsidiums hat vorhin eigentlich keine weiterführenden Antworten präsentiert, und weitere Argumente finden sich nicht.

Es wirkt beinahe so, als wolle man sich dem Thema gar nicht mehr widmen. Als überzeugte Demokraten können wir selbstverständlich damit leben, wenn andere Argumente für eine Mehrheit überzeugender wirken. Aber dieses Vorgehen, resultierend in diesem Bericht, ist zumindest fragwürdig. Gestern wurde es noch mit dem Vorwurf von Schuler-Mosnang ergänzt, der uns das Betreiben von Wahlkampf in diesem Rat vorwirft. Sie waren fairerweise noch nicht dabei, aber nochmals zur Information: Wir haben unsere Motion bereits vor Jahren eingereicht und wurden auf diesen Zeitpunkt heute vertröstet. Wir haben sogar Anträge auf Dringlichkeit gestellt. Ich kann Ihnen versichern, die GLP hat ein attraktives, zukunftsgerichtetes Parteiprogramm, und Sie können wirklich versichert sein, mit dem Geschäftsreglement des Kantons St.Gallen werden wir keinen Wahlkampf betreiben. Im Gegenteil, die bald bevorstehenden Wahlen werden die Verhältnisse in diesem Rat ohnehin verändern. Stand heute kämpfen wir also primär für die Sache. Wir kämpfen für ein sinnvolles und faires Geschäftsreglement. Ich bitte Sie daher, gewähren Sie Gruppen ab fünf Personen zumindest ein Beobachterrecht. Dies wäre ganz klar im Sinne unserer demokratischen Grundprinzipien. Es wäre im Sinne der Transparenz, fairer Informationsflüsse und auch im Sinne eines effizienten Ratsbetriebs. Die Verteilschlüssel der Kommissionssitze wären überdies nicht betroffen.

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14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 20bis mit 68:35 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

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14.6.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn ich schon angesprochen werde: Sie haben mich richtig verstanden, Etterlin-Rorschach, ich will ein starkes Parlament. Aber offenbar beurteile ich diese Frage nicht gleich wie Sie oder wie verschiedene andere. Für uns hat sich das Kommissionssystem mit vier ständigen Kommissionen und in der Regel dann Ad-Hoc-Einzelfallkommissionen bewährt.

Das lässt für uns aus Sicht unserer Fraktion mehr Möglichkeiten zu, die Fraktionssitze, also die Ansprüche, die wir haben in einer Kommission, nach verschiedenen Kriterien zu besetzen. Ich habe einfach den Eindruck und das schon aus Kantonen gehört, die Fachkommissionen haben, wie Sie sie jetzt beantragen, dass dort tendenziell die Gleichgesinnten zusammen sind. D.h. in der Bildungskommission sehr viele Personen, die selber im Lehrberuf tätig sind, und im Baubereich auch wieder Leute eher aus dieser Gruppe. Und dann gibt es eine zweite Erkenntnis, und das sage ich als einer, der nie in der Finanzkommission war: Ab einer gewissen Dauer in einer ständigen Kommission beginnt man zu glauben, was die Regierung sagt. Es muss nicht immer wahr sein, aber irgendwann, wenn es heisst, es geht nicht anders, dann ist es eben so, dass man im Prinzip sagt, man habe keinen Spielraum bei den Finanzen, obwohl wir viel hätten. Aber das ist nicht Gegenstand der Frage heute. Unsere Fraktion wird geschlossen gegen diese Anträge stimmen, weil sie der Sache nicht helfen und das ganze System weniger flexibel machen, als es heute ist.

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14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Da es sich um das gleiche Thema handelt wie vorhin beim Auftrag: Wir haben diesen Antrag diskutiert in der Kommission. Er wurde abgelehnt mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung.

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14.6.2023Wortmeldung

Art. 20bis (Bestand). Etterlin-Rorschach beantragt im Namen der SP-Fraktion einen neuen Gliederungstitel nach Art. 20 mit folgendem Wortlaut: «abis Fachbereichskommissionen» und einen neuen Art. 20bis mit folgendem Wortlaut:

«(Abs. 1) Der Kantonsrat wählt zu Beginn der Amtsdauer folgende Fachbereichskommissionen:

a) Kommission «Bildung und Kultur»;

b) Kommission «Soziales und Gesundheit»;

c) Kommission «Raumplanung, Verkehr, Energie und Umwelt».

(Abs. 2) Die Fachbereichskommissionen beraten Vorlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich vor, soweit sie vom Kantonsrat als vorberatende Kommission bestimmt werden.

(Abs. 3) Die Zugehörigkeit zu einer Fachbereichskommission richtet sich nach Art. 20 dieses Erlasses.»

und folgendem Artikeltitel: «Bestand».

Sie haben den Auftrag vorher abgelehnt, wo es eigentlich genau darum ging. Ich möchte Sie doch an die sechs wichtigen Parlamentsfunktionen erinnern. Es ist schön, wenn ein Parlament effizient ist. Es ist aber nicht seine primäre Aufgabe. Die wesentliche Aufgabe eines Parlaments ist die Kohäsionsfunktion, die ich Ihnen in meinem Eintreten dargelegt habe. Gemeint ist die Kernaufgabe eines jeden Parlamentes: die Zusammenarbeit, die interdisziplinäre Kooperation zu fördern, die Meinungsbildung zu ermöglichen, zu verbreitern, die Basis für das Erarbeiten von Kompromissen zu legen und den Austausch zu pflegen. Güntzel-St.Gallen ist ein vehementer Fürsprecher eines starken Parlamentsbetriebs mit Unterstützung von starken unabhängigen Parlamentsdiensten. Da sind wir ebenso sehr einverstanden damit, aber wenn Sie das Parlament tatsächlich stärken möchten, dann müssen wir den Parlamentsbetrieb stärken und wir müssen eine Abkehr finden von den vielen zufällig zusammengestellten Ad-hoc-Kommissionen in Form von vorberatenden Kommissionen. Wir möchten Ihnen darum beliebt machen, dass wir jetzt die Chance nutzen für einen Systemwechsel, indem wir in drei Bereichen – Bildung und Kultur, Soziales und Gesundheit, Raumplanung, Verkehr, Energie und Umwelt – eigentliche Fachbereichskommissionen schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, bitte unterhalten Sie sich mit Ihren Vertretungen aus dem nationalen Parlament. Die werden Ihnen bestätigen, im Nationalrat und im Ständerat arbeiten sie äusserst effizient und äusserst erfolgreich eben gerade mit diesem System, und keiner der nationalen Parlamentarier würde sich wünschen, man würde von diesem System abkehren.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 7 Abs. 1 Bst. cbis mit 67:30 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

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14.6.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Ich muss eine kleine Korrektur anbringen. Es wurde gesagt, es sei über genau das abgestimmt worden. Das stimmt so nicht. Wir haben das diskutiert, die Streichung des Antragsrechts des Staatssekretärs, das ist richtig. Dann gab es eine Grundsatzabstimmung, ob der Kantonsrat weiterhin als Wahlorgan zuständig sein soll. Danach hat Güntzel-St.Gallen den Antrag auf Streichung des Antragsrechts des Staatssekretärs bzw. der Staatssekretärin zurückgezogen. Wir haben darüber nicht abgestimmt.

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14.6.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich habe nicht allzu viel Unterstützung für unseren Antrag gehört. Ich bin auch überrascht, dass die betroffene Person überhaupt zu diesem Thema spricht. Ich meine, das wäre ganz klar ein Ausstandsgrund. Ich stelle keinen Antrag diesbezüglich, aber das ist das Minimale, was man noch erwarten darf, dass die Person, um die es geht, nicht dazu spricht. Aber Sie haben Ihre Meinung schon gemacht, bevor der Staatssekretär gesprochen hat.

Ob Versehen oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Zum Zeitpunkt des Beschlusses, wenn es kein Versehen war, war ja eben der Staatssekretär noch in der Funktion des heutigen Generalsekretärs. Er sass neben dem Präsidenten oder der Präsidentin und nicht der Leiter der Ratsdienste. Deshalb ist das eine wesentliche Veränderung mit dem Wechsel 2020. Ich sage nicht, es sei 2016 vergessen worden, sondern 2020. Mein Eindruck bestätigt sich einmal mehr: Ein ganz grosser Teil unseres Parlamentes hat Angst, Verantwortung zu übernehmen. Sie werden so abstimmen, wie Sie gesprochen haben.

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14.6.2023Wortmeldung

Staatssekretär van Spyk: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Erlauben Sie mir dazu auch eine Bemerkung. Im Antrag der SVP-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass es sich allenfalls um ein Versehen gehandelt hat, dass diese Kompetenz bestehen blieb. Diese Kompetenz wurde erst im Rahmen der Einführung des teilautonomen Modells eingeführt. Es wurde dort bewusst diese Regelung gewählt, weil die Zusammenarbeit zwischen Parlamentsdiensten und Staatskanzlei nach wie vor sehr eng ist und auch sehr eng sein soll. Es war – und das war auch die Begründung in der Botschaft – darauf angelegt, dass die Zusammenarbeit der beiden Leitungen sehr gut funktionieren und daher auch ein gewisses Mitspracherecht des Staatssekretärs bei der Wahl bestehen soll. Deshalb wurde dieses Antragsrecht neu eingeführt. Ich denke, das ist auch stimmig mit Blick auf das Verfahren. Bei einer allfälligen Vakanz wird das Präsidium das Verfahren festlegen. Der Staatssekretär wird die Geschäftsführung dieser Wahl vornehmen. Ich gehe davon aus, es wird eine Delegation des Präsidiums das Wahlgremium darstellen. Wir werden gemeinsam ein sauberes Verfahren durchführen, und als Ergebnis dieses Verfahrens wird der Staatssekretär formell Antrag an das Präsidium stellen.

Ich denke, das ist zweckmässig, das sichert ein gutes Verfahren und gleichzeitig auch die weitere gute Zusammenarbeit der Parlamentsdienste und der Staatskanzlei.

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14.6.2023Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Modalitäten, wie der Leiter der Parlamentsdienste gewählt wird, können durchaus diskutiert werden. Insofern stimme ich Güntzel-St.Gallen zu. Doch die im Antrag angesprochene Antragskompetenz ist im Staatsverwaltungsgesetz geregelt, wie es Schuler-Mosnang erwähnt hat. Wir sollten deshalb die Diskussion auch dort führen und nicht heute beim Geschäftsreglement des Kantonsrates.

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14.6.2023Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Sie haben es von Güntzel-St.Gallen gehört. Wenn Sie wählen könnten, wer das Wahlprozedere einer künftigen Leitung der Parlamentsdienste machen soll, ob ein privates Personalselektionsbüro oder der Staatssekretär, dann geben Sie bitte der zweiten Variante den Zuschlag.

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Schuler-Mosnang: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Nach Art. 6a Abs. 3 StVG sind die Parlamentsdienste der Staatskanzlei administrativ zugeordnet. Die Zusammenarbeit zwischen den Parlamentsdiensten und der Staatskanzlei ist sehr eng. Die Staatskanzlei erbringt wesentliche Leistungen zugunsten der Parlamentsdienste. Daher ist ein gewisser Einbezug des Staatssekretärs bei der Auswahl des Leiters der Parlamentsdienste zweckmässig.

Das austarierte System ist nicht zu gefährden. Denselben Antrag haben wir bereits in der vorberatenden Kommission besprochen und er wurde klar abgelehnt – nicht zuletzt, weil eben eine Anpassung des Geschäftsreglements des Kantonsrates eine Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes nach sich ziehen würde. Das scheint auch die SVP erkannt zu haben, weswegen sie mit diesem Antrag auch eine Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes vorsieht. Das geht rechtlich natürlich nicht, da hier im Rahmen der Beratung eines nicht referendumspflichtigen Erlasses, namentlich des Geschäftsreglements des Kantonsrates, ein referendumspflichtiger Erlass, also das Staatsverwaltungsgesetz, geändert werden soll.

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14.6.2023Wortmeldung

Art. 7 (Zuständigkeit). Güntzel-St.Gallen beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 7 Abs. 1 Bst. cbis wie folgt zu formulieren: «wählt auf Antrag des Staatssekretärs die Leiterin oder den Leiter der Parlamentsdienste, legt vorgängig das entsprechende Wahlverfahren fest und beendet das Dienstverhältnis. Wahl und Beendigung des Dienstverhältnisses der Leiterin oder des Leiters der Parlamentsdienste unterliegen der Genehmigung durch den Kantonsrat. Die Leiterin oder der Leiter der Parlamentsdienste ist Generalsekretärin oder Generalsekretär des Kantonsrates.»

Hier geht es nun um einen Antrag, den wir zugegebenermassen bereits in der vorberatenden Kommission gestellt hatten und der dort abgelehnt worden ist. Ich möchte aber, dass über diese Frage der ganze Kantonsrat abstimmen kann. Es geht uns nicht um eine Äusserung gegen den Staatssekretär, sondern es geht uns um eine klare, endgültige Trennung der Aufgabenverflechtungen, die es früher gab und die 2016 schon reduziert wurden. 2020 v.a. ging es dann mit dem Wechsel im Staatssekretariat einen grossen Schritt weiter, indem dann eben auch der Leiter der Parlamentsdienste, der neue Generalsekretär, die Funktionen in diesem Rat nach aussen übernahm, die bisher der Staatssekretär ausgeübt hatte.

Ich habe bei der Vorbereitung auf diese drei Geschäfte im Ratsreglement realisiert – und ich persönlich gehe eigentlich eher von einem Versehen oder Vergessen aus als von einem bewussten Belassen –, dass der Staatssekretär bei einer allfälligen Neubesetzung der Funktion des Generalsekretärs der Parlamentsdienste einen Vorschlag unterbreitet. Das hat für mich keinen logischen Zusammenhang mehr. Als diese Bestimmung beschlossen worden war, war der Leiter der Parlamentsdienste auch für einige Jahre stellvertretender Staatssekretär und damit eben auch teilweise – die genaue Form weiss ich nicht – für die Regierung tätig.

Diese Aufgabe ist grundsätzlich durch das Präsidium zu lösen. Wenn das Präsidium sie nicht alleine machen kann oder will, gibt es noch einen Personaldienst im Kanton St.Gallen. Es gibt auch die Möglichkeit, diese Funktion öffentlich auszuschreiben und dann allenfalls eine Erstauswahl durch ein Beratungsbüro vorzunehmen. Ich bin persönlich überzeugt, dass dann die Anfragen grösser sein könnten als von Leuten aus der Verwaltung, die sich allenfalls für diese Aufgabe interessieren, aber nicht sicher sind, ob das dann gut ankommt, wenn sie sich bewerben, aber nicht gewählt werden, weil irgendwie wird dann schon bekannt werden, wer sich alles interessiert hat.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen, im Sinne einer klaren Aufgabenteilung. Der Staatssekretär soll in Zukunft klar und abschliessend nur für die Regierung zuständig sein, und der Generalsekretär ist abschliessend zuständig für die Aufgaben in unserem Parlament.

Leider ist diese Regelung auch noch in Art. 7c des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1; abgekürzt StVG) festgehalten. Diese Überschneidung müsste natürlich auch entsprechend geändert werden. Im zweiten Antrag geht es also um die gleiche Frage. Wenn Sie dem ersten Antrag zustimmen, sollten Sie konsequenterweise auch dem zweiten Antrag zustimmen.

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14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Rückweisungsantrag Bisig-Rapperswil-Jona mit 87:8 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab.

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Schuler-Mosnang (im Namen der FDP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag ist abzulehnen. Die Anträge der GLP-Gruppe sind abzulehnen.

Die vorberatende Kommission hat sehr gute Arbeit geleistet, sich intensiv an zwei Kommissionstagen mit diesen beiden Nachträgen befasst, zahlreiche Anträge ihrerseits ausgearbeitet, sodass für eine Zustimmung zu diesem Rückweisungsantrag der Anlass fehlt. Generell zu den Anträgen der GLP: Für Schnellschüsse, die uns derart kurzfristig vorgelegt werden, sind wir nicht zu haben. Mit Blick auf die zahlreichen Geschäfte, insbesondere das Universitätsgesetz, die wir in dieser Session noch durchberaten wollen, sind sowohl der Antrag auf Rückweisung und sämtliche weiteren Anträge der GLP abzulehnen. Ich werde mich sodann im Sinne der Effizienz voraussichtlich nicht mehr zu jedem Antrag einzeln äussern.

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Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Rückweisung war selbstverständlich kein Thema in der vorberatenden Kommission. Zu Punkt 1: Da gab es einen ähnlich lautenden Auftrag, die Fraktionsgrösse auf fünf zu senken. Das wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt. Punkt 2: Vertiefte Analyse der Fraktionsgrösse / Vergleich mit anderen Kantonen wurde nicht diskutiert. Ebenso wenig Punkt 3 zum Sitzungsrhythmus.

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14.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt Rückweisung der Vorlage an das Präsidium mit folgenden Aufträgen:

  1. Das Präsidium wird eingeladen, eine vertiefte Analyse (einschliesslich Vergleiche mit anderen Kantonen) zur Weiterentwicklung des Kommissionssystems durchzuführen und dem Kantonsrat gegebenenfalls Änderungen des Geschäftsreglements vorzuschlagen.
  2. Das Präsidium wird eingeladen, eine vertiefte Analyse (einschliesslich Vergleiche mit anderen Kantonen) der Fraktionsgrösse durchzuführen und dem Kantonsrat gegebenenfalls Änderungen des Geschäftsreglements vorzuschlagen.
  3. Das Präsidium wird eingeladen, eine vertiefte Analyse (einschliesslich Vergleiche mit anderen Kantonen) zum Sitzungsrhythmus durchzuführen und dem Kantonsrat gegebenenfalls Änderungen des Geschäftsreglements vorzuschlagen.

Aus unserer Sicht wurden nur kosmetische Änderungen vorgenommen, daher besteht auch keine Dringlichkeit und können wir gut Rückweisung beschliessen, damit das Präsidium und dann auch die Kommission nochmals über die wichtigen Reformen, die eigentlich anstünden, diskutieren und dem Rat eine angepasste Vorlage unterbreiten können. Aus unserer Sicht ist es das Thema der Fraktionsgrösse, das wir eben diskutiert haben, wo wir das Postulat als nicht erfüllt sehen und wo wir auch finden, dass ein systematischer Vergleich mit anderen Kantonen fehlt. Auch beim Thema des Kommissionssystems gäbe es Optimierungsbedarf, sei das hinsichtlich Fragen zu Fach- oder vorberatenden Kommissionen, sei es die Sitzungsgestaltung der Kommissionen oder eben auch die Einbindung kleinerer Parteien im Generellen. Das dritte Thema, das hier nicht vorkommt, ist dasjenige des Sitzungsrhythmus.

Da gäbe es auch verschiedene Möglichkeiten, wie es andere Kantone machen: Längere Sessionen, monatliche oder wöchentliche Sitzungstage, die auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik führen würden.

Wir bitten Sie daher, dieses Geschäft zurückzuweisen, damit das Präsidium verschiedene Optionen ausarbeiten kann und wir diese Vorschläge dann in diesem Nachtrag verabschieden können.

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14.6.2023Struktur

Spezialdiskussion

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