Geschäft: Berichterstattung 2023 der Staatswirtschaftlichen Kommission (BUS Ostschweiz AG)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.23.03
TitelBerichterstattung 2023 der Staatswirtschaftlichen Kommission (BUS Ostschweiz AG)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung19.1.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung26.1.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 19. Januar 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
26.1.2023Gremium24.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichts «Berichterstattung 2023 der Staatswirtschaftlichen Kommission (BUS Ostschweiz AG)» fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich bitte Sie bezüglich des Votums von Widmer-Wil um etwas Nachsicht, da er etwas Ähnliches selbst erlebt hat.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Kommissionspräsident: Wir hatten keine Kenntnis davon, dass Widmer-Wil seine persönliche Meinung zu diesem Geschäft in dieser Art und Weise äussert. Wir nehmen das jedoch zur Kenntnis. Die Einschätzung der Staatswirtschaftlichen Kommission finden Sie in der Berichterstattung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Regierungsrat Tinner zu Widmer-Wil: Der Kantonsrat hat am 13. Februar 2023 über eine Exitstrategie an der Beteiligung der Olma Messen St.Gallen diskutiert, aber keinen Exit beschlossen. Bitte bleiben Sie korrekt. Ihre übrigen, gutgemeinten Hinweise verstehe ich und diese nimmt die Regierung zur Kenntnis. Ich bin dennoch irritiert. Sie waren Subkommissionspräsident der Staatswirtschaftlichen Kommission. Sie haben die verschiedensten Vertreter befragt. Innerhalb der Staatswirtschaftlichen Kommission müssen Sie in Zukunft klären, wer welche Referate hält. Wir haben die von Ihnen verlangten Informationen schriftlich und mündlich zur Verfügung gestellt. Dann liegt es an Ihnen, die entsprechenden Berichte zu erstellen und die entsprechenden Beurteilungen vorzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Widmer-Wil legt seine Interessen als Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission offen.

Als Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission war ich mit der Erstellung dieses Berichts eng befasst. Ich kann deshalb nur frei zugängliche Informationen aus dem Bericht selbst, dem Handelsregister oder den Medien verwenden.

Zu Gschwend-Altstätten: Ich kann Ihnen versichern, dass die vorgenommenen Untersuchungen wesentlich umfangreicher waren, als dieser kurze Bericht, der lediglich eine knappe Zusammenfassung darstellt. Aus meiner Sicht hat der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes sehr entschlossen und rasch reagiert. Nach dem Bekanntwerden erster Verdachtsmomente hat er rasch entsprechende Schritte eingeleitet. Ein solch konsequentes Eingreifen wünsche ich mir auch von den anderen Regierungsräten, die in ihren Departementen Ungereimtheiten feststellen.

Der Bericht zeigt deutlich auf, dass die Sale-and-lease-back-Praxis nicht korrekt war. Sie führt zu Überabschreibungen und zu einer Marktverzerrung. Die beschriebene Begründung der überhöhten Subventionen ist abenteuerlich und erinnert an Robin Hood. Ich kann jemandem aus dem privaten Portemonnaie oder aus der Kantonskasse etwas stehlen und diesen Betrag für einen guten Zweck, z.B. für den öV, einsetzen. Das geht selbstverständlich nicht, das ist Diebstahl. Deshalb ist es richtig, dass diese Gelder wieder zurückfliessen, was jetzt auch erfolgen wird.

Ein problematischer Punkt ist m.E. das Vorgehen der Revisionsstelle. In unserer Wirtschaftsordnung muss man sich auf die gute Arbeit der Revisionsstellen verlassen können. Sie haben eine sehr hohe Vertrauensstellung, fast vergleichbar mit der Polizei und den Gerichten. Es darf nicht sein, dass bei vor allem grösseren Kantonsbeteiligungen lediglich eine eingeschränkte Revision erfolgt. Die Revisionsstelle bestätigt im Wesentlichen nur, dass sie für nichts verantwortlich ist, und zusätzlich in einer kurzen Textpassage, dass sie keine Feststellungen gemacht habe, die Gesetzen oder Statuten nicht entsprechen würden. Ich bezweifle im konkreten Fall sehr, dass die Revisionsstelle von nichts gewusst hat. Wie im Bericht festgehalten und dem Handelsregister zu entnehmen ist, hat die Revisionsstelle nicht nur die BUS Ostschweiz AG revidiert, sondern auch sämtliche Tochterfirmen des Konstrukts. Die Revisionsstelle hatte somit nach meiner Ansicht Kenntnis von der Sale-and-lease-back-Praxis und sie hat die Geldflüsse zwischen diesen Gesellschaften gekannt. Nach Ansicht aller befragten Amtsstellen hatte die Revisionsstelle von dieser nicht korrekten Praxis Kenntnis. Ich verstehe nicht, dass die Revisionsstelle lediglich abgewählt wurde und man sie nicht noch entsprechend belangt. Anscheinend fehlte der Regierung der Mut, eine entsprechende Anzeige bei der Revisionsaufsicht vorzunehmen.

Der zweite problematische Punkt ist auf S. 5 beschrieben. Offenbar waren die Mitglieder des Verwaltungsrats über die Sale-and-lease-back-Geschäfte informiert. Diese Aussage lässt aufhorchen. Denn dem Verwaltungsrat gehörten im Zeitraum der nicht korrekten Praxis auch Mitglieder der Regierung oder der Generalsekretär des Finanzdepartementes an. Diese Kantonsvertreter gerieten in eine Notlage, falls sie über die Sale-and-lease-back-Praxis, die zu überhöhten Subventionen geführt hat, Kenntnis hatten. Sie mussten gegenüber der Gesellschaft loyal sein und durften möglicherweise dem Kanton nicht mitteilen, dass diese Gesellschaft überhöhte Subventionen bezogen hat. Das ist heikel und zeigt exemplarisch auf, dass die Einsitznahme von Regierungsvertretern oder Chefbeamten in diesen Verwaltungsräten ein Problem sein kann. Man ist eigentlich Diener zweier Herren – doppelter Pflichtennexus. Die Regierung ist gut beraten, wenn sie diesem Aspekt in Zukunft hohe Aufmerksamkeit widmet. Es ist für jede Beteiligung des Kantons eine Eigentümerstrategie zu erstellen. Diese Pflicht stützt sich auf Art. 94g des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1; abgekürzt StVG). Die Kantonsvertreter in diesen Gremien müssen über Mandatsverträge verfügen und die Berichterstattung muss klar geregelt werden. Das ist kein Problem, da in Absprache mit der betroffenen Gesellschaft die Geheimhaltungspflicht geregelt werden kann.

Noch wesentlich steigern könnte sich der Kanton bezüglich Corporate Governance, auch wenn diesbezüglich in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt wurden. Es ist erfreulich, dass mit der Rückzahlung dieser Gelder die zu viel bezogenen Subventionen zurückgeführt werden. Damit kann die finanzielle Seite dieses Skandals erledigt werden. Die strafrechtlichen Untersuchungen sind abzuwarten und es wird sich zeigen, ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.

Die Regierung und der Kantonsrat müssen sich überlegen, welche staatlichen Beteiligungen überhaupt noch notwendig sind und ob nicht Leistungsvereinbarungen mit Privaten besser geeignet wären, um die notwendigen Leistungen zu erfüllen. In diesem Sinn benötigen wir nicht nur, wie bei den Olma Messen St.Gallen beschlossen, eine Exitstrategie, sondern wir müssen uns bei sämtlichen Beteiligungen überlegen, ob sie noch sinnvoll und notwendig sind.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung hat sehr früh und immer wieder – auch gegenüber der BUS Ostschweiz AG – betont, dass wir diese Beteiligung veräussern möchten. Dazu wurde eine Bewertung der Aktienanteile vorgenommen. Das Resultat liegt verwaltungsintern vor. Die Finanzkontrolle wird dem Volkswirtschaftsdepartement demnächst einen Bericht über das Ergebnis dieser Aktienbewertung, die durch PwC Zürich vorgenommen wurde, abgeben.

Zu Gschwend-Altstätten: Ich kann Ihnen versichern – ich teile sogar Ihre Ansicht –, wir verkaufen diese Aktien nicht irgendeinem Investor oder Ausländer, der dann diese Arbeitsplätze abschafft. Ehrlicherweise müssen wir jedoch gestehen, dass aufgrund des Doppelspurausbaus das Busnetz im Rheintal und auch andernorts im Kanton ausgebaut wird. Folglich ist nicht von weniger, sondern mehr Arbeitsplätzen auszugehen. Ich kann Ihnen bereits jetzt sagen, dass es durchaus geeignete Interessenten für dieses Aktienpaket gibt.

Zur Bereinigung des Verwaltungsrats: Ich nahm letztes Jahr persönlich an der Generalversammlung der BUS Ostschweiz AG teil. Dabei wies ich im Namen der Regierung darauf hin, dass wir der Ansicht sind, dass jene Verwaltungsräte, die in diese Subventionsüberbezüge involviert waren, geordnet zurücktreten sollen bzw. sich der Verwaltungsrat entsprechend erneuern sollte. Dazu werden demnächst Gespräche zwischen dem Volkswirtschaftsdepartement und dem Verwaltungsratspräsidenten stattfinden.

Zur Rolle des Generalsekretärs des Finanzdepartementes: Ich zeige sehr grosses Verständnis für den Generalsekretär, dass er sich nicht auf Vorrat belastet und entsprechende Aussagen macht, im Wissen, dass zugleich eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist. Die vorgenommene Differenzierung bzw. die klare Trennung zwischen der strafrechtlichen und der verwaltungsinternen bzw. der parlamentarischen Kontrolle scheint mir richtig. Bezüglich Kontrolle kann ich darauf hinweisen, dass das Bundesamt für Verkehr kürzlich entsprechende Vorgaben präzisiert hat, wer von den Bestellern bzw. von den Subventionären für die Prüfung der Entschädigungen für die entsprechenden Fahraufträge zuständig ist. Diesbezüglich führte m.E. der Postauto-Skandal und auch der Umstand in unserem Kanton dazu, dass inskünftig eine noch klarere und bessere Rollenteilung zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den entsprechenden Ämtern für öffentlichen Verkehr vorgenommen werden kann. Wir behalten uns vor, inskünftig auch die anderen 16 Transportunternehmen im Kanton sporadisch und ohne Verdachtsmomente einer Prüfung durch die Finanzkontrolle zu unterziehen. Ich möchte dies jedoch nicht primär als Misstrauensvotum verstanden wissen.

Mit den Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission kann die Regierung gut umgehen. Es wurde vorher angedeutet, der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes hätte vielleicht auf Ziff. 3 der Empfehlungen Einfluss genommen. Ich kann Ihnen versichern, das haben wir ganz sicher nicht gemacht.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für ein geordnetes und vertrauenswürdiges Staatswesen ist es richtig und wichtig, dass im Sinn der öffentlichen Transparenz Vorgänge und Abläufe von öffentlichem Interesse auf Korrektheit geprüft, beurteilt, allfällige Missstände benannt und entsprechende Empfehlungen abgegeben werden. Es ist nahezu ein mustergültiges Beispiel, wie das im Fall der BUS Ostschweiz AG abgelaufen ist. Ein besonderer Dank gebührt dem ehemaligen Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, der damals diesen Fall schnell zur Prüfung und Untersuchung aufgenommen hat. Aus heutiger Sicht ist die Aufarbeitung im Zuständigkeitsbereich der Staatswirtschaftlichen Kommission weitgehend gelungen. Wir hoffen, dass die Beteiligten in diesem Fall oder in ähnlichen Fällen für die Zukunft entsprechende Lehren daraus ziehen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir betrachten es als wichtig, vertieft hinzuschauen, und stellen fest, dass der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission umfangreich, jedoch nicht vollständig ist. Rückblickend stellt sich die Frage: Was wurde von den ÖV-Unternehmen verlangt, als diese Praxis begonnen hat? Es wurde explizit verlangt, unternehmerisch unterwegs zu sein. Mit einer solchen Auflage entstehen die Probleme, wie sie bereits von Vorrednern genannt wurden. Mich würden die Überlegungen der damaligen Verantwortlichen interessieren, als sie sich für die Vorgehensweise der Fahrzeugverrechnung entschieden haben. Die damals verantwortlichen Personen sind heute nicht mehr dabei, sie sind jedoch bekannt. Von der Staatswirtschaftlichen Kommission erwarte ich, dass diese Personen befragt werden und dass, wenn sie im Dienst des Kantons sind, von ihnen eine Auskunftserteilung verlangt wird. Das ist nicht erfolgt und wirft einen Schatten auf diese Thematik, welcher der Verwaltung und der Ernsthaftigkeit einer Untersuchung – wie sie die Staatswirtschaftliche Kommission hätte durchführen müssen – nicht förderlich ist.

Die Personen im Verwaltungsrat waren sicherlich informiert. Da stellt sich mir die Frage, wie die Abläufe sind und wer was wusste. Es war wohl nicht nur der Generalsekretär des Finanzdepartementes involviert, sondern auch der ehemalige Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, der später bis ins Jahr 2018 im Verwaltungsrat war. Auch diese Personen müssten zu ihren Überlegungen befragt werden. So gesehen ist die Arbeit der Staatswirtschaftlichen Kommission noch nicht vollständig erledigt. Wir erwarten, dass die Staatswirtschaftliche Kommission diese Vorgänge weiter beurteilt und dem Kantonsrat mitteilt, wie sie sich weiterentwickeln.

Unter Ziff. 3 empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission, am Vorhaben der Veräusserung der Beteiligung des Kantons an der BUS Ostschweiz AG festzuhalten. Eine Veräusserung wurde bereits mehrfach von der FDP in Vorstössen angeregt, und auch der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes fordert eine solche. Die Staatswirtschaftliche Kommission übernimmt nun die Veräusserung als Empfehlung, was mich verunsichert. Mit lediglich einem Satz wird auf die Veräusserungsempfehlung hingewiesen. Wenn die Staatswirtschaftliche Kommission schon eine Empfehlung abgibt, dann müssen auch Argumente dazu formuliert werden. Es macht den Anschein, dass man sich für etwas einsetzt, was gar nicht richtig betrachtet wurde. Man kann für oder gegen einen Verkauf sein. Sicher ist jedoch, dass ein rein finanziell orientierter Verkauf der Aktien an irgendwen, z.B. an einen Interessenten aus dem Ausland, für die Nutzer dieser Dienstleistungen folgenschwer sein könnte. Es wäre davon auszugehen, dass die Eigenständigkeit des Unternehmens untergehen würde, dass möglicherweise Arbeitsplätze im Rheintal aufgegeben, die Qualität des Angebots vermindert würde und die Verankerung im Rheintal, im Sarganserland oder im Raum Wil nicht mehr wie bis anhin gegeben wäre. Genau diese Verankerung weist – nebst einem guten Angebot – den Erfolg des Unternehmens aus. Sie darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Subko örA hat sich eingehend und intensiv mit den Vorgängen rund um den Subventionsskandal – der in den Medien so genannt wurde – der BUS Ostschweiz AG beschäftigt. Nach dem Postauto-Skandal – auch diese Bezeichnung ist aus den Medien übernommen – wurde die BUS Ostschweiz AG durch die Finanzkontrolle durchleuchtet. Dabei wurden Unregelmässigkeiten festgestellt. Diese Ergebnisse sind der Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission zu entnehmen.

Zu den Prüfungsergebnissen der Staatswirtschaftlichen Kommission: Besonders zu betonen ist, dass es schwierig ist, dem Auftrag der Staatswirtschaftlichen Kommission nachzukommen und nicht gleichzeitig die Frage nach der Rechtmässigkeit zu behandeln. Diese Frage ist Teil einer Strafuntersuchung bzw. eines Strafverfahrens und kann nicht von der Staatswirtschaftlichen Kommission übernommen werden. Wir können festhalten, dass die Regierung nach dem Bekanntwerden der Unregelmässigkeiten schnell gehandelt und kürzlich auch einen Vergleich abgeschlossen hat, was wir sehr begrüssen. Einige Problemstellungen zeigten sich jedoch im Verlauf dieser Prüfungstätigkeit. Einerseits ist die Tatsache, dass die Abstimmung und die Koordination zwischen Bundesamt für Verkehr sowie AöV nicht klar geregelt war, befremdend. Andererseits zeigte sich, dass die Zuständigkeit für regelmässige und vor allem vertiefte Prüfungen unklar war. Die Vorgänge rund um den Postauto-Skandal und jene der BUS Ostschweiz AG – im Übrigen wurden auch in Luzern ähnliche Vorgänge registriert – stärkten das Bewusstsein für diese Probleme und es wurden bereits erste Massnahmen umgesetzt. Diesbezüglich haben das AöV, das Bundesamt für Verkehr sowie das Volkswirtschaftsdepartement nach ersten Verdachtsmomenten rasch gehandelt und damit für Aufklärung gesorgt. Auch der kürzlich geschlossene Vergleich ist ein Ergebnis dieser Reaktionen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die BUS Ostschweiz AG keine erhöhten Ausschüttungen ausbezahlt hat, sondern die Zahlungen in den Betrieb geflossen sind. Das Unternehmen konnte sich auf diese Weise besser auf dem Markt positionieren als allfällige Konkurrenten.

In der gesamten Thematik stellt sich die Frage, in welchen Gremien die Regierung oder Abgesandte des Kantons Einsitz haben sollen und welche Beteiligungen sinnvoll sind. Aufgrund dieser Vorkommnisse nun alle kantonalen Beteiligungen zu hinterfragen, scheint nicht zweckdienlich. Es ist jedoch enorm wichtig, dies vertieft anzuschauen. Ebenso wichtig ist es, dass der Kanton dort, wo staatliche und öffentliche Aufgaben betroffen sind, mitsprechen kann. Es zeigt sich, dass die Vereinbarkeit der verschiedenen Rollen eine Herausforderung für Institutionen und Personen darstellen kann. Sinnvoll wäre es, diese teilweise bestehenden Widersprüche mit konkreten Strategien und Verträgen aufzulösen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen als Stadtpräsident von Altstätten offen.

Die BUS Ostschweiz AG ist ein wichtiger Arbeitgeber, Partner und Leistungserbringer in unserer Region. Da wir keinen Einsitz in der Staatswirtschaftlichen Kommission haben, ist es uns nicht möglich, die Prüfungsbreite und -tiefe abzuschätzen. Wir stellen fest, dass sich der Bericht weitgehend auf die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle und am Rande auf den Auditbericht der subventionsrechtlichen Prüfung des Bundesamtes für Verkehr der Firma BDO aus dem Jahr 2018 bezieht. Grundsätzlich teilen wir die Meinung der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes und das AöV aufgrund der Verdachtsmomente rasch, richtig und transparent gehandelt haben.

Darüber hinaus verbleiben u.E. drei relevante Feststellungen aus dem Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Kanton einen Aktienanteil von über 40 Prozent hält, allerdings auf eine Eignerstrategie verzichtet. In diesem Zusammenhang mag es nachvollziehbar sein, dass man die Aktienanteile abstossen will. Wenn man keine Ziele verfolgt, muss man auch keine Anteile besitzen. Im Bericht wird lediglich festgehalten, dass der Verwaltungsrat den Verkauf der Aktien auf der Basis der geltenden Vinkulierungsbestimmungen bisher verweigert. Nach unseren Kenntnissen steht der Verwaltungsrat einem Verkauf nicht grundsätzlich entgegen. Er hat unseres Wissens der Regierung ein eigenes Übernahmeangebot unterbreitet. Der Verwaltungsrat will aus nachvollziehbaren Gründen einen Verkauf an einen Konkurrenten oder privaten Mitbewerber verhindern. Es gilt die Eigenständigkeit der BOS Gruppe zu bewahren, die regionalen Arbeitsplätze zu sichern und einen Mittelabfluss via Dividende zu vermeiden. Dies können wir nachvollziehen und unterstützen. Nicht nachvollziehen können wir, weshalb der Generalsekretär des Finanzdepartementes, der zur fraglichen Zeit der Sale-and-lease-back-Geschäftspraktik zumindest zeitweise als Kantonsvertreter im Verwaltungsrat der BUS Ostschweiz sass, seine Aussage gegenüber der Staatswirtschaftlichen Kommission verweigert. Man fühlt sich ein wenig an amerikanische Zustände erinnert. In diesem Zusammenhang kann uns Regierungsrat Mächler möglicherweise Auskunft erteilen, ob im Fall von strafrechtlichen Tatbeständen die Organhaftpflichtversicherung des Kantons zum Tragen käme oder ob der Generalsekretär als ehemaliger Verwaltungsrat privat haften würde. Die GLP ist der Ansicht, dass die Veräusserung der Beteiligung an der BUS Ostschweiz AG nicht ausschliesslich aus finanziellem, sondern insbesondere auch mit volkswirtschaftlichem Blick zu tätigen ist.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die wichtigen und wesentlichen Fragen gestellt wurden und die richtige Flughöhe der Prüfenden im Auge behalten wurde. Dass geprüft wurde, ob die Instanzen richtig gehandelt haben und die Aufsicht nach den kantonalen Public-Corporate-Governance-Vorgaben funktioniert hat, erachten wir als zielführend. Das AöV und das Bundesamt für Verkehr haben die Sale-and-lease-back-Praxis – und somit die überhöhten Subventionsbezüge – lange nicht bemerkt. Nach Aufkommen von Verdachtsmomenten haben sie jedoch schnell und aktiv gehandelt. Den Instanzen wird eine positive Beurteilung abgegeben. Zudem ist die Staatswirtschaftliche Kommission erfreut, dass mit der Vereinbarung das Geld zurückbezahlt wird und der Fall somit abgeschlossen ist. Weitere Massnahmen legt die Staatswirtschaftliche Kommission nach Abschluss des Strafverfahrens fest, zumal dieses wegweisend sein kann, was ein Verwaltungsrat erledigen muss und welche Pflichten eine kantonale Vertretung hat.

Das Spannungsfeld der Treuepflicht eines Verwaltungsrats ist gemäss Umschreibungen in Art. 717 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht [SR 220; abgekürzt OR]) kaum mit der Arbeit in der Verwaltung oder der Regierung korrespondierbar. Ein Konflikt, der kaum gelöst werden kann. Der eingeladene Referent, Roger Sonderegger, stellte in seinem Referat über die Aufsicht von öffentlichen Unternehmen ebenfalls fest, dass die Funktionen grundsätzlich zu trennen sind oder Mandatsverträge abgeschlossen werden sollten. Wichtig ist für eine Organisation mit kantonaler Beteiligung die Frage, ob die Rahmenbedingungen eingehalten sind, ob Eignerstrategien, Leistungsvereinbarungen und Mandatsverträge bestehen sowie ob die Ziele und Vorgaben der Eignerstrategie auch in die Unternehmensstrategie aufgenommen wurden.

Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt, dass die Regierung an ihrem Vorhaben zur Veräusserung der Anteile der BUS Ostschweiz festhalten soll. Zudem hält die Staatswirtschaftliche Kommission fest, dass nach Abschluss des Strafverfahrens und nicht nach Abschluss der Strafuntersuchung weitere Massnahmen geprüft werden sollen. Somit sind auch Massnahmen möglich, sollte es einen Freispruch geben.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Nach der gehäuften medialen Berichterstattung und aufgrund einer Analyse der Berichte der Finanzkontrolle beschloss die Staatswirtschaftliche Kommission im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht, die Sachverhalte zur BUS Ostschweiz AG vertieft zu prüfen. Die Staatswirtschaftliche Kommission beauftragte dabei ihre ständige Subkommission «öffentlich-rechtliche Anstalten» (Subko örA) und setzte folgende Schwerpunkte: Aufsicht, Governance, Strukturen und Organisation sowie Analyse des rechtlichen und finanziellen Rahmens der BUS Ostschweiz AG. Zum Ablauf der Prüftätigkeit gehörten u.a. ein Interview mit dem Leiter der Finanzkontrolle, Befragungen von Fachspezialisten des Amtes für öffentlichen Verkehr (abgekürzt AöV) sowie des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes, Fachspezialisten des Bundesamtes für Verkehr sowie eine Vertretung der BUS Ostschweiz AG. Die Staatswirtschaftliche Kommission beriet ihren Bericht in einziger Lesung am 19. Januar 2023. Grundsätzlich wird auf die schriftliche Berichterstattung mit den entsprechenden Empfehlungen verwiesen.

Ergänzend ist auszuführen: Ausgangspunkt und Ursache der strafrechtlichen Untersuchungen – und damit letztlich auch der Prüftätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission – blieb eine Sale-and-lease-back-Finanzierungsstrategie, die per 1. Januar 2012 erstmals angewendet wurde. Dies stellte die Finanzkontrolle bei der Prüfung der internen Verrechnungen fest. Dabei werden Vermögensgegenstände oder Immobilien an eine Leasinggesellschaft verkauft und gleichzeitig zur sofortigen Nutzung zurückgemietet. Wie die Finanzkontrolle dabei feststellte, wurden mit diesen Verkäufen und Rückmietungen in der BOS Service AG Gewinne zulasten der konzessionierten Betriebe oder des konzessionierten Betriebs generiert. Letztere mussten damit Kosten verbuchen, die tatsächlich so nicht angefallen wären, wenn diese Verkäufe nicht erfolgt wären. Dies wiederum führte zu einem erhöhten Subventionsbezug. Ob dieser Sachverhalt letztlich strafrechtlich relevant bleibt, müssen die entsprechenden Untersuchungen zeigen. Offensichtlich ist, dass mit dem gewählten Vorgehen das seit dem Jahr 2012 geltende Verbot von Überabschreibungen umgangen worden ist und somit zulasten des subventionierten Verkehrs Gewinne erzielt wurden. Dieses Vorgehen entspricht der Bundesverordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (SR 742.221; abgekürzt RKV).

Die BUS Ostschweiz AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Altstätten. Sie bezweckt die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung von konzessionierten Verkehrsbetrieben. Der Kanton hält dabei einen Anteil von 40,9 Prozent der Aktien. Es besteht zum grossen Erstaunen der Staatswirtschaftlichen Kommission kein Aktionärsbindungsvertrag und keine Eignerstrategie. In diesem Sinn wird das Bestreben der Regierung unterstützt, künftig entsprechende Mandatsverträge abzuschliessen und sich von den Kantonsvertreterinnen und -vertretern in strategischen Führungsebenen von Organisationen mit kantonaler Beteiligung regelmässig Bericht erstatten zu lassen. Ebenso unterstützt die Staatswirtschaftliche Kommission das Vorhaben der Regierung, an der Veräusserung der Beteiligung des Kantons an der BUS Ostschweiz AG festzuhalten.

Von August 2010 bis Juni 2015 vertrat der damalige Generalsekretär des Finanzdepartementes den Kanton im Verwaltungsrat der BUS Ostschweiz AG. Aufgrund der kantonalen Public-Corporate-Governance-Vorgaben wurde seither auf eine Einsitznahme der Regierung entsprechend verzichtet. Die Staatswirtschaftliche Kommission musste mit Befremden feststellen, dass der Vertreter des Kantons im Verwaltungsrat in den Jahren 2010 bis 2015, in denen die überhöhten Subventionen bezogen wurden, gegenüber der Staatswirtschaftlichen Kommission keine Auskunft erteilen wollte. Da weder Mandatsverträge noch Berichterstattungen bestanden, können lediglich Vermutungen gemacht werden, in welchem Umfang der Vertreter des Kantons vom Sale-and-lease-back-Geschäft Kenntnis hatte. Diesbezüglich wartet die Staatswirtschaftliche Kommission das Ergebnis der Strafuntersuchung ab.

Auch die Rolle der damaligen Revisionsstelle muss diesbezüglich kritisch gewürdigt werden. Es ist inzwischen davon auszugehen, dass Kenntnis von der Unrechtmässigkeit der Subventionspraxis bei der Revisionsgesellschaft bestanden hatte. Die Staatswirtschaftliche Kommission würdigt positiv, dass das AöV und der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes nach Aufkommen der Verdachtsmomente schnell aktiv handelten. Das AöV ist seiner Aufsichtspflicht und Verantwortung nachgekommen. In Bezug auf die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen kann erfreut zur Kenntnis genommen werden, dass der Fall der unrechtmässig bezogenen Gelder zumindest vorläufig abgeschlossen werden konnte.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession