Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.23.01
TitelNachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung11.1.2023
Abschlusspendent
Letze Änderung22.12.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Februar 2023
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 10. März 2023
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Januar 2023
ErlassAbstimmungsvorlage vom 14. Juni 2023
BerichtErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 19. November 2023
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 10. März 2023
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 5. Dezember 2023
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 15. Dezember 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.6.2023Schlussabstimmung111Zustimmung2Ablehnung7
12.6.2023Antrag vorberatende Kommission zu Auftrag90Zustimmung0Ablehnung30
Statements
DatumTypWortlautSession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung mit 111:2 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Scherrer-Degersheim, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung übermorgen Mittwoch durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage übermorgen Mittwoch in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 3 Abs. 1 Bst. b mit 90:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Struktur

Auftrag

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Geschäft einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen, der auch eine bessere Gleichstellung der Geschlechter ermöglicht und v.a. einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und auch zur Steigerung der Standortattraktivität unseres Kantons leistet.

Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung bezüglich der Überlegungen der Regierung zu einem II. Nachtrag zu diesem Gesetz. Das gibt uns einen guten und nötigen Rückenwind für die bereits gestarteten Projektarbeiten. Ich versichere Ihnen an dieser Stelle noch einmal, dass wir bereits auf dem Weg zum II. Nachtrag auftragsgemäss dort, wo möglich, sofort Verbesserungen im administrativen Ablauf umsetzen werden. In diesem Sinn wehrt sich die Regierung nicht gegen den Auftrag der vorberatenden Kommission.

Die Arbeiten am II. Nachtrag werden wir in enger Abstimmung mit dem «Runden Tisch Vereinbarkeit» angehen. Diesen «Runden Tisch Vereinbarkeit» hatte ich in meinem Departement installiert. Dort sind die Wirtschaft, die Arbeitnehmenden, Frauen, Familienorganisationen, Gemeinden und Schulen an einem Tisch versammelt und wir diskutieren, wie wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserem Kanton verbessern können. Denn ich bin überzeugt, dass wir in diesem Thema alle und alle gemeinsam – Kanton, Gemeinden, Schulen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – gefordert sind. Wie von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits betont, sind wir in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf – einem wichtigen Standortfaktor – noch nicht dort, wo wir sein sollten.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen den Nachtrag zum KiBG. Es ist erfreulich, dass die Politik die Vorteile von einer guten ausserfamiliären Kinderbetreuung erkennt und unterstützt. Mit dem Entscheid, die Angebote auszubauen und auch qualitativ zu verbessern, werden verschiedene Ziele angestrebt. Einerseits profitieren die betreuten Kinder direkt von einer guten Qualität, andererseits werden die Eltern von den nach wie vor hohen Betreuungskosten entlastet. Zudem bedeutet es einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung sowie einen Dienst an die Wirtschaft, die mit zunehmendem Fachkräftemangel konfrontiert ist.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle ein paar Gedanken zum Thema «Fremdbetreuung von Kindern» festhalten. Eltern mit jungen Kindern sind zur Erfüllung ihrer Aufgabe auf die wertschätzende und tatkräftige Unterstützung der Gesellschaft angewiesen. Umgekehrt ist diese ihrerseits angewiesen auf möglichst gesunde, sozialkompetente Kinder und später Erwachsene. Während junge Eltern in unseren Nachbarländern von einer ausgeweiteten Elternzeit profitieren, verfügt die Schweiz über eine sehr kurze Mutterschaftszeit von 14 Wochen und eine zusätzliche Vaterschaftszeit von zwei Wochen. Ich spreche bewusst nicht von Urlaub, da diese Zeit wenig mit Ferien zu tun hat, sondern mit einer grossen Aufgabe verbunden ist. Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist eine Fremdbetreuung 14 Wochen nach der Geburt – wenn man die Eingewöhnungszeit von zwei Wochen berücksichtigt, sind es gerade noch zwölf Wochen – sehr fragwürdig. Insbesondere im Hinblick auf die sehr wichtige und sensible Bindungsentwicklung im ersten Lebensjahr ist eine extrem frühe Fremdbetreuung nicht zu empfehlen. Dass das Wissen und die Erkenntnisse von Fachpersonen dabei nicht stärker berücksichtigt werden, ist zu bedauern. Es ist jedoch so, dass die Mutterschaftszeit auf Bundesebene festgelegt wird. Der Kanton kann sich nur für das Betreuungsangebot und die Betreuungsqualität einsetzen.

Selbst wenn der Kanton mit diesem Gesetzesnachtrag einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung geht, darf nicht vergessen werden, dass wir im Vergleich mit anderen Kantonen noch weit zurückliegen. Denn auch die letzten verfügbaren Zahlen aus den vergangenen Jahren zeigen auf, dass der Kanton im Versorgungsgrad gerade im Vorschulbereich schlecht dasteht. Damit sind wir gegenüber anderen Kantonen im Rückstand und machen uns nicht beliebt für gute Fach- und Führungskräfte. Es gibt noch viel zu tun.

Ein weiterer Punkt, den ich kritisch betrachte, ist die Tatsache, dass familien- und schulergänzende Betreuungsangebote hauptsächlich für Kinder bis zwölf Jahre angeboten werden. Wir müssen dabei nicht die zivilrechtliche Definition anwenden, die eine Person bis zum 18. Lebensjahr als Kind betrachtet, sondern die Altersgrenze beim Kinder- und Jugendschutz betrachten, nach dem eine Person bis im Alter von 14 Jahren ein Kind ist. Gerade Kinder zwischen 12 und 14 Jahren befinden sich in einer sensiblen Phase und sollen nicht sich selbst überlassen sein. Ich bedauere es, dass diesbezüglich nicht mehr darauf eingegangen wurde. Dass die Schwachstellen in der Umsetzung des Gesetzes, z.B. Gesuchs- und Überprüfungsprozesse, erkannt wurden und im Rahmen des II. Nachtrags angegangen werden wollen, ist sehr positiv. Die Vorsteherin des Departementes des Innern hat der vorberatenden Kommission versichert, dass bereits jetzt versucht wird, Vereinfachungen im Gesuchsprozess umzusetzen, die auf der Hand liegen und keine Gesetzesänderung bedingen. Das begrüssen wir sehr.

Ganz wichtig scheint mir auch die Feststellung, dass wir mit dem gegenwärtigen System der kantonalen Subventionierung in den unterschiedlichen Gemeinden eine fehlende Chancengerechtigkeit vorfinden. Ich bin der Regierung dankbar, wenn sie dies in einem weiteren Schritt angeht bzw. beheben wird. Ich bin optimistisch und überzeugt, dass mit einem Umbau des Finanzierungssystems in Richtung einer finanziellen, subjektbezogenen Unterstützung die wesentlichen Ziele der Förderung und der Chancengerechtigkeit besser erreicht werden können. Verschiedene Kantone haben es uns bereits vorgemacht. Wir sind, wie in so vielen Angelegenheiten, einmal mehr etwas gemütlich unterwegs. Das kann man kritisch betrachten, hat aber auch den Vorteil, dass wir von den Erfahrungen der anderen Kantone profitieren können. Diesbezüglich bin ich auf den II. Nachtrag gespannt. Der Korrektur von Art. 3 Abs. 1 Bst. b KiBG stimmen wir zu. Der Auftrag ist aus unserer Sicht nicht notwendig, da das Bedürfnis bzw. der Handlungsbedarf erkannt wurde.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Wüst-Oberriet (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Der Ursprung dieser Botschaft kommt aus der Beratung des Berichts 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen». In dieser gab der Kantonsrat der Regierung drei Aufträge, wovon Auftrag 1 Bst. b verlangt, dass das KiBG dahin gehend angepasst wird, dass der jährliche Betrag von 5 Mio. Franken auf neu 10 Mio. Franken jährlich erhöht wird. Den Gemeinden soll es freistehen, die zusätzlichen Kantonsbeiträge zur Senkung der Drittbetreuungskosten für die Eltern zur Ausweitung des Angebots oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels einzusetzen. Die SVP unterstützt die Erhöhung der jährlichen Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von 5 auf 10 Mio. Franken. Wir beurteilen diese Erhöhung als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons. Bereits damals haben wir jedoch darauf hingewiesen, dass es für uns zentral ist, dass der Auftrag 1 Bst. c zur Entlastung und Besteuerung von mittleren Einkommen zeitgleich mit dieser Vorlage dem Kantonsrat vorgelegt wird, da die beiden Aufträge nach unserer Sicht miteinander verbunden sind. Die Botschaft zeigt die Erfahrungen des Systems auf, das seit 2021 umgesetzt wird. Nachvollziehbar und nicht überraschend ist für die SVP, dass die Erkenntnisse zum System noch nicht sehr umfassend sind und dass die einzelnen Gemeinden eine sehr unterschiedliche Handhabung vollführen. Auf diese Punkte können wir in dieser Botschaft nicht gross eingehen, da sie lediglich die Erhöhung der Mittel betrifft. Der Auftrag 1 Bst. b des Kantonsrates beinhaltet noch einen weiteren Teil, nämlich eine Anpassung des Zwecks. Für diesen zweiten Teil wird uns seitens Regierung zu einem späteren Zeitpunkt eine Botschaft unterbreitet. Der SVP-Fraktion ist es wichtig, dass der Regierung bereits jetzt eine Stossrichtung für die Verwendung des Zwecks vorgeschrieben wird, deshalb die Anträge der vorberatenden Kommission.

Die SVP erwartet zudem mit der nächsten Botschaft eine Vorlage zu Auftrag 1 Bst. c. Bereits in der Vernehmlassung haben wir darauf hingewiesen, dass neben der Fremdbetreuung auch die interne Betreuung durch Eltern, Grosseltern oder Verwandte ein wichtiger Teil der Kinderbetreuung ist. Deshalb wünschen wir uns die Prüfung eines Abzugs für Erwerbstätige, die ihre Kinder nicht oder nicht nur staatlich fremdbetreuen lassen, sondern die Betreuung privat organisieren. Aus diesen Gründen wird die nächste Botschaft viel umfangreicher ausfallen und der Handlungsspielraum wird wesentlich grösser sein. Die SVP freut sich jetzt schon auf diese politische Arbeit.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Sulzer-Wil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das ist eine wichtige Vorlage, für die Kinder und Familien in unserem Kanton, aber auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Es ist eine wichtige Vorlage, um die Standortattraktivität im Kanton zu verbessern. Sie ist auch darum wichtig, weil wir überzeugt sind, dass es weiterhin grosse Anstrengungen braucht, um die Angebote der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu verbessern.

Es sind insbesondere zwei Punkte, in denen u.E. der Handlungsbedarf nach wie vor gross ist. Zum einen verfügt jede Gemeinde im Kanton über ein ganz unterschiedliches Angebot. Die Gemeindeautonomie in Ehren, aber diese grossen Unterschiede sind nicht einfach auszuhalten. Das hat nicht nur die Regierung erkannt, auch der INFRAS-Bericht aus dem Jahr 2017 sieht hier grossen Handlungsbedarf. Die regionalen Unterschiede können nicht damit begründet werden, dass die Bedürfnisse in jeder Gemeinde anders sind. Unserer Meinung nach benötigen wir in allen Gemeinden ein Mindestangebot bzw. einen Mindeststandard, damit es für Eltern nicht mehr so stark darauf ankommt, wo man wohnhaft ist. Was in diesem Zusammenhang ebenfalls störend ist – die Regierung hat das in ihrem Bericht auch erkannt: Eltern, die in einer Gemeinde mit einem kleinen Angebot leben, profitieren im Verhältnis viel stärker von den Kantonsbeiträgen im Vergleich zu Eltern aus Gemeinden, die bereits über ein gut ausgebautes Angebot verfügen. Dass die Eltern so unterschiedlich von den Kantonsbeiträgen profitieren, ist aus unserer Sicht störend.

Zum andern liegt die Herausforderung bei den Elterntarifen, bei denen wir im nationalen und internationalen Vergleich schlecht dastehen. Die Eltern in unserem Kanton bezahlen durchschnittlich zwei Drittel der Betriebskosten selber, was sich in den letzten Jahren nicht wirklich verbessert hat. Die Verstärkung der Subventionen und die Senkung der Kosten für die Familien ist aus unserer Sicht zentral. Für eine bessere Nutzung der Angebote für ein förderliches Umfeld für die Kinder, aber auch für die arbeitstätigen Eltern für eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit braucht es weitere deutliche Schritte. Diese Vorlage geht in die richtige Richtung.

Wir sind selbstverständlich einverstanden, dass die jährlichen Mittel von 5 auf 10 Mio. Franken je Jahr erhöht werden. Das hilft die Elterntarife zu senken, was zwingend ist. Wir sind der Meinung, dass die gemeinsame Finanzierung dieser Aufgabe richtig ist und weiter ausgebaut werden soll. Weiter stimmen wir zu, dass es den Gemeinden freigestellt werden soll, die zusätzlichen Kantonsbeiträge entweder zur Senkung der Drittbetreuungskosten für die Eltern oder auch zur Verbesserung der Qualität der Angebote einsetzen zu können.

Im Hinblick auf einen II. Nachtrag zu diesem Gesetz ist der SP die Weiterentwicklung und die Optimierung des Fördersystems in ein noch chancengerechteres und zielgerichteteres Subventionierungssystem wichtig. Der Verteilschlüssel soll die Qualität und die Quantität der Angebote in den Gemeinden berücksichtigen, damit die Eltern nicht mehr in so unterschiedlichem Ausmass von den Tarifvergünstigungen profitieren und für ein einheitliches Subventionierungssystem im Kanton sorgen. Es wäre ein Gewinn, wenn wir einen Schritt in diese Richtung machen könnten. Langfristiges Ziel soll es sein, dass die Elterntarife im ganzen Kanton harmonisiert sind. Qualitätskriterien für die Angebote gehören aus unserer Sicht ebenfalls dazu. Es sind Vorgaben zu machen bezüglich Betreuungsschlüssel, Ausbildung, Mindestlohnniveau, Betreuungskonzepte und Qualitätsmanagement.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion ist mit drei Zielen in diese Vorlage eingestiegen:

  1. Der Kanton muss mehr tun für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, nicht nur, aber auch in finanzieller Hinsicht.
  2. Die Gemeinden sollen letztlich selbst bestimmen können, für welche Massnahmen sie das zusätzliche Geld einsetzen. Deshalb soll der Verwendungszweck im Gesetz möglichst breit gefasst werden.
  3. Die Gesuchstellung und die Gesuchsabwicklung sollen möglichst einfach und unbürokratisch erfolgen, und der Kontrollaufwand für den Kanton soll auf das nötige Minimum reduziert werden.

Wir stellen zufrieden fest, dass die Vorlage in der Fassung der vorberatenden Kommission all unsere Ziele erfüllt. Wir werden deshalb sowohl den Nachtrag als auch den Auftrag der vorberatenden Kommission unterstützen und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun. Das Angebot betreffend familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist im Kanton nach wie vor sehr tief, weit tiefer jedenfalls als im Schweizer Durchschnitt und insgesamt zu tief, um unseren Kanton wirtschaftlich und gesellschaftlich vorwärtszubringen. Unsere Fraktion war deshalb von Anfang an dafür, dass der Kanton sich mit zusätzlichen 5 Mio. Franken an der Finanzierung beteiligt. Dass die zusätzlichen 5 Mio. Franken ihren Ursprung in der Beratung des Berichts 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen» haben, ist kein Zufall und sagt viel aus über Sinn und Zweck der zusätzlichen Förderung. Sie ist nämlich ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des allgegenwärtigen Fachkräftemangels und damit zur Verbesserung der unterschiedlichen Standortattraktivität und auch der ungenügenden Steuerkraft unseres Kantons.

Wichtig ist uns zudem, dass der Verwendungszweck der Kantonsbeiträge ausgeweitet wird. Der Fokus der Regierung, die stark auf die Senkung der Drittbetreuungskosten für die Eltern setzt, ist uns zu einseitig. Zwar macht die Senkung der Drittbetreuungskosten für die Eltern in vielen Fällen Sinn, es soll aber auch möglich sein, die Gelder für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder die Ausweitung des Angebots, z.B. die Verlängerung der Öffnungszeiten oder für eine zweisprachige Kita, einzusetzen, und zwar auch dann, wenn als Folge der Verbesserung die Kosten für die Eltern ansteigen. Wir sind der Meinung, dass hier der Markt spielen soll und auch Eltern bedient werden sollen, die bereit sind, höhere Kosten für die Betreuung ihrer Kinder zu tragen, sofern das Angebot überzeugt. Diesbezüglich war uns der Fokus in der Botschaft der Regierung zu eng und er entsprach im Übrigen auch nicht dem Auftrag des Kantonsrates, der diesem Nachtrag zugrunde liegt. Wir sind deshalb sehr froh über die Korrektur der vorberatenden Kommission und danken auch der Regierung, dass sie bereit ist, den Weg der vorberatenden Kommission mitzugehen. Die Korrektur ist mehr als blosse gesetzgeberische Kosmetik. Sie ist vielmehr notwendig, um die Stossrichtung der kantonalen Förderung vom engen Fokus, der heute vorherrscht, zu befreien.

Zuletzt ein wichtiges Thema, für das die vorberatende Kommission verdankenswerterweise einen Auftrag ausgearbeitet hat. Die Regierung beschreibt in ihrer Botschaft, wie aufwendig es sei, den Mitteleinsatz zu überprüfen, und dass die Gemeinden umfassende Unterlagen einzureichen haben. Hier ist die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Gesuchstellung und -abwicklung dringlich, und der Kanton ist gefordert, seinen Kontrollaufwand auf das nötige Minimum zu reduzieren.

Am liebsten hätten wir entsprechende Vorgaben ins Gesetz geschrieben, doch wir sind bereit, den Weg über den Auftrag zu gehen. Ich möchte aber klarstellen, dass wir rasche und spürbare Resultate erwarten, und das kommt im Auftrag auch zum Ausdruck.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession