Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2024–2026
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.23.04 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2024–2026 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 22.12.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 25.1.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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26.1.2023 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 19. Januar 2023 | |
26.1.2023 | Antrag | Anträge der Regierung vom 24. Januar 2023 | |
8.2.2023 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Dezember 2022 | |
8.2.2023 | Allgemein | Beratungsschema vom 8. Februar 2023 | |
23.2.2023 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 14. Februar 2023 | |
13.2.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 und 4 vom 13. Februar 2023 | |
13.2.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 5 vom 13. Februar 2023 | |
14.2.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Auftrag Ziff. 1 vom 13. Februar 2023 | |
14.2.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Auftrag Ziff. 2 vom 13. Februar 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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22.12.2022 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
14.2.2023 | Gesamtabstimmung | 112 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 8 | |
14.2.2023 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge | 27 | Zustimmung | 82 | Ablehnung | 11 | |
14.2.2023 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 der Aufträge | 33 | Zustimmung | 74 | Ablehnung | 13 | |
14.2.2023 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 5 (neu) | 31 | Zustimmung | 72 | Ablehnung | 17 | |
14.2.2023 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 4 (neu) | 33 | Zustimmung | 78 | Ablehnung | 9 | |
14.2.2023 | Eventualantrag der Regierung zu Ziff. 3 | 37 | Zustimmung | 72 | Ablehnung | 11 | |
14.2.2023 | Antrag der Regierung auf Streichung von Ziff. 2 | 19 | Zustimmung | 85 | Ablehnung | 16 | |
14.2.2023 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 | 28 | Zustimmung | 69 | Ablehnung | 23 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2024–2026 mit 112:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge mit 82:27 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Wie Regierungsrat Mächler ausgeführt hat, können Sie diesen Antrag mit gutem Gewissen ablehnen. Beide Punkte wurden bereits aufgegleist. Es folgen Berichterstattungen zum NeLo-Review, und die Polizei hat uns bis Mitte 2023 ebenfalls einen Bericht in Aussicht gestellt. In den Grundzügen wurde dieser Antrag bereits in der Finanzkommission behandelt und mit 12:3 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Auch aus Sicht der Regierung findet der Fachkräftemangel nicht nur in den Zeitungen statt, sondern er ist Realität. Da sind wir gleicher Meinung mit Etterlin-Rorschach. Derzeit ist die Arbeitslosenquote so tief wie seit zehn Jahren nicht mehr – 1,7 Prozent im Kanton St.Gallen. Der Fachkräftemangel ist nicht nur eine Realität in unserer Verwaltung, sondern in den allermeisten Branchen und Betrieben. Gutes Personal zu finden ist schwierig, wenn Vollbeschäftigung herrscht und die Unternehmen gut funktionieren. Ob man für diese Feststellung umfassende Berichte benötigt, bezweifle ich. Das Thema Fachkräftemangel ist nicht neu. Regierungsrat Kölliker hat bereits mehrmals darauf hingewiesen. Wir haben unsere Bildungsausgaben und die Bildungsangebote für die Fachhochschulen, Universitäten, die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) usw. ausgebaut. Wir müssen versuchen, möglichst viele Leute im Kanton auszubilden. Aufgrund der tiefen Arbeitslosenquote – und die Erwerbsquote ist in der Schweiz gegenüber dem internationalen Vergleich nicht so schlecht – ist das allerdings schwierig. Bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie können und müssen wir Verbesserungen erzielen. Dafür wurden jetzt 5 Mio. Franken gesprochen. Wir werden den NeLo-Review analysieren und diese Themen lösen müssen, auch bei der Polizei und den Jungen. Entsprechende Massnahmen werden wir Ihnen vorlegen und darüber werden Sie befinden können. Somit sind die Buchstaben a und b des Antrags nicht notwendig. Dieser wurde bereits in ähnlicher Form in der Finanzkommission thematisiert. Ich legte damals dar, dass wir im Rahmen des NeLo-Reviews die eine oder andere Frage beantworten werden. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: beantragt, die Regierung einzuladen, «der Finanzkommission spätestens mit Vorlage des Budgets 2024 aufzuzeigen, welche Massnahmen sie ergreift, um dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Berichterstattung soll wenigstens folgende Analysen beinhalten, sofern diese nicht bereits vom NeLo-Review abgedeckt sind: a) Analyse, ob die Löhne für das Staatspersonal auf dem Markt konkurrenzfähig sind und gegebenenfalls Aufzeigen von Massnahmen, wie die Konkurrenzfähigkeit verbessert und wie das Potenzial von Frauen als Fachkräfte besser gefördert werden kann; b) gesonderte Analyse der Personalsituation der Kantonspolizei und Aufzeigen von Massnahmen zu deren Verbesserung.» Unser Antrag zielt auf die Beschleunigung des Vorgehens, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es entsteht der Eindruck, der Fachkräftemangel würde in der Zeitung, im Schulzimmer oder im Spital stattfinden, aber ganz sicher nicht in der Pfalz. Weiter entsteht der Eindruck, dass es begrüssenswert sein könnte, Stellen unbesetzt zu lassen, um ein paar Franken Lohnkosten zu sparen. Immer wieder vernehme ich, dass es trotz Nichtbesetzung der Stellen funktioniere. Wir haben den Eindruck, dass es eine Art Kollateralschaden ist, wenn im Sommer aufgrund fehlender Polizistinnen und Polizisten temporär Polizeiposten geschlossen werden müssen. Aus verschiedenen Bereichen erfahre ich, dass in der Staatsverwaltung oder in staatlichen Betrieben für teures Steuergeld temporäre Arbeitskräfte zugemietet werden müssen. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass der Fachkräftemangel in der Staatsverwaltung angekommen ist und wir nicht mehr länger nur zusehen können. Es braucht beherzte Taten, um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die leidigen Lohndiskussionen im Budget und aktuell im AFP empfinden wir als besonders ärgerlich. Es werden fatal falsche Signale an das Personal gesendet. Wir wünschen uns eine effiziente und schlagkräftige Staatsverwaltung. Dazu benötigen wir jedoch genügend und gutes Personal, Fachkräfte sowie attraktive Rahmenbedingungen – wobei wir dort momentan leider Plätze eingebüsst haben. Setzen Sie ein beherztes, positives Zeichen gegen den Fachkräftemangel. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 1 der Aufträge mit 74:33 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission auch gestellt. Die Diskussionen wurden beinahe identisch geführt. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 12:3 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Wir sind in einer schwierigen Situation. In der Pflege scheiden leider sehr viele Leute aus. Es wird aber nicht nichts gemacht. Wir können bereits sehr viel machen bei den Arbeitsbedingungen. Ich habe bereits das laufende Projekt angesprochen, das in die zwei Teile Weiterbildung und Arbeitsbedingungen aufgeteilt ist. Das Kantonsspital St.Gallen und die Spitalverbunde haben bereits einige Punkte korrigiert. Sie haben gemerkt, dass die Arbeitsbedingungen geändert werden müssen. Das wurde eingeleitet und wird von verschiedenen Seiten bereits als sehr positiv aufgenommen. Ich bitte Sie, nicht voreilig einen Kredit zu sprechen. Das Projekt muss zuerst Punkte aufzeigen, für die wir Beträge einsetzen müssen. Ich werde im Budget jederzeit wieder etwas einstellen. Das Gesundheitsdepartement führt schon seit längerer Zeit Wiedereinsteigerkurse durch, die leider schlecht besucht werden. Für die Finanzierung der Kurse stehen uns bereits Gelder zur Verfügung. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lobt unseren Kanton sehr. Wir sind jener Kanton, der bis jetzt am meisten gemacht hat. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Monatlich steigen 300 Personen aus dem Pflegeberuf aus. Bis ins Jahr 2030 fehlen uns 20'000 Pflegekräfte. Der Bund plant erst auf das Jahr 2027 etwas. So lange können wir nicht warten. Mir wäre ein offen formulierter Sonderkredit – auch betragsmässig – lieber. Ich erwarte aber auch von den Pflegeeinrichtungen Vorschläge, für welche Bereiche sie Gelder für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen benötigen. Es muss etwas gehen, sonst laufen uns die Pflegekräfte davon. Meine Tochter ist in der Pflege tätig und bildet sich in diesem Bereich weiter. Nebst den schlechten Arbeitsbedingungen gibt es noch andere Probleme, z.B. die Gewalt von dementen Personen. Da benötigt es unsere Unterstützung. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Bruss-Diepoldsau: Ja, die Arbeitsbedingungen müssen massiv verbessert werden. In den letzten zwei Jahren waren viele im Pflegebereich aufgrund der Impfnötigung unter Druck. Ich habe viele Hinweise von Leuten erhalten, die deshalb das Handtuch geworfen haben, wodurch die anderen mehr unter Druck gerieten. Bekannterweise hat das Parlament in Bern einzelne Bestimmungen des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie (SR 818.102) verlängert. Die Referendumsfrist läuft. Wenn wir diesen Trend nicht stoppen und bei einer neuen Pandemie wieder gleich verfahren, werden wir bald keine Pflegenden mehr haben. Die einen sind krank wegen der Arbeitsbelastung und die anderen werfen das Handtuch. Bitte berücksichtigen Sie auch das. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte noch einmal betonen, weshalb wir der Meinung sind, dass es jetzt diesen Sonderkredit braucht und die Umsetzung der Pflegeinitiative nicht abgewartet werden kann. Wir haben verschiedene Vorstösse zu dieser Thematik eingereicht und wurden seitens des Gesundheitsdepartementes darüber informiert, dass mit einer Umsetzung des zweiten Teils der Pflegeinitiative – die Verbesserung der Arbeitsbedingungen – erst im Jahr 2025 zu rechnen ist. Wir kennen die Situation an den Spitälern. Wir wollen nicht den Teufel an die Wand malen. Wir wollen der Realität in die Augen schauen, und dann sehen wir, dass sehr viele Pflegende den Beruf verlassen. Das ist ein nachhaltiges Verlassen; die kehren nicht wieder zurück. Wenn Pflegepersonal fehlt, bedeutet das eine Mehrbelastung für die verbleibenden Pflegenden an den Spitälern. Gleichzeitig können nicht mehr alle Leistungen erbracht werden. Es müssen Betten geschlossen werden und der Druck steigt. Das ist eine sehr unangenehme und schwierige Situation. Sie führt dazu, dass von den verbleibenden Pflegenden immer mehr die Spitäler verlassen, was wir verhindern möchten. Wir möchten hier sofort ansetzen, um die Arbeitsbedingungen verbessern zu können. Dass wir im Sonderkredit nicht die genauen Verbesserungen formulieren, hängt damit zusammen, dass diese auch die Spitäler festlegen müssen. Handlungsbedarf besteht bei den Inkonvenienzen (Nachtzuschläge). Die Regierung und die Spitalverbunde spielten sich diesbezüglich in der Vergangenheit den Ball hin und her. Die Spitalverbunde sagen, dass die Personalverordnung anzupassen sei. Die Regierung sagt, wenn wir die Personalverordnung anpassen wollen, gilt das auch für andere Berufsgruppen. Wer sind diese anderen Berufsgruppen? Das sind die Polizistinnen und Polizisten, wo ebenfalls ein Fachkräftemangel besteht. Es wäre angebracht, dass die Regierung die Verordnung anpasst. Das allein genügt allerdings nicht. Zusätzlich werden finanzielle Mittel benötigt, über welche die Spitäler jedoch nicht verfügen. Das möchten wir mit dem Sonderkredit ermöglichen. Setzen Sie ein Zeichen für die Pflegenden im Kanton. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Krempl-Gnädinger-Goldach: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich kann bestätigen, dass noch viel Geld für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegende gesprochen werden muss. Dieses Geld können die Betriebe nicht allein aufbringen, auch wenn sich dies Dudli-Oberbüren so einfach vorstellt. Es ist wichtig, dass der grosse Finanzbedarf im Kantonsrat angekündigt wird. Schwierig finde ich die Reihenfolge des Vorgehens: zuerst einen Sonderkredit einreichen, dann die Verwendungsmöglichkeiten aufzeigen. Privat halte ich das umgekehrt. Zuerst wissen wofür, und dann das Geld einsetzen. Ich sehe die Beweggründe der SP-Fraktion. Sie befürchtet, falls keine Finanzen gesprochen werden, dass nichts oder zu wenig ins Budget aufgenommen wird. Immerhin ist der Kantonsrat in gewissen Bereichen bekannterweise äusserst sparsam. Ich werde den Auftrag im Sinn einer Ankündigung unterstützen, dass wir als Kantonsrat zu gegebener Zeit Geld sprechen müssen, um nicht in eine pflegerische Notlage zu gelangen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs: beantragt im Namen der SP-Fraktion, die Regierung einzuladen, «dem Kantonsrat zum frühestmöglichen Termin, spätestens aber mit der Vorlage des Budgets 2024, zu Lasten der Erfolgsrechnung einen Sonderkredit zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege bzw. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach der angenommenen Pflegeinitiative in der Höhe von 14 Mio. Franken zu beantragen. Mit der Vorlage soll aufgezeigt werden, wie die Mittel verwendet werden sollen. Im Fokus der Massnahmen soll die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege im Sinne der Umsetzung der Forderung der eidgenössischen Pflegeinitiative stehen. Weitere Massnahmen sind ebenfalls möglich.» Wir haben der in zwei Etappen geplanten Pflegeinitiative zugestimmt. Die erste Etappe hat Sulzer-Wil erörtert. Das haben Sie abgelehnt. Jetzt zur zweiten Etappe: die Arbeitsbedingungen. Krempl-Gnädinger-Goldach arbeitet jeden Tag als Pflegende in diesem Umfeld und könnte uns bestimmt noch mehr berichten, wie es zu und her geht. Klatschen für die Pflege nützt nicht mehr viel. Wir haben geklatscht auf den Balkonen, während wir aufgrund der Corona-Massnahmen zu Hause sassen und Leute in den Spitälern behandelt wurden. Das genügt nicht. Ganze Bettenstationen müssen wegen fehlendem Fachpersonal geschlossen werden – das ist keine Mär. Sie auf der anderen Seite denken: «Jetzt kommt wieder das Gleiche.» In Spitälern, in Altersheimen und in psychiatrischen Kliniken fehlen tausende Pflegekräfte. Das ist Tatsache. Sie können sich vorstellen, wie sich das auf die Qualität der Versorgung auswirkt. Es gibt aktuell genügend Studien und Berichte in der Zeitung. Stellen Sie sich vor, Sie oder Familienangehörige müssen im Spital oder in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden. In der Psychiatrie werden Sie mit Medikamenten ruhiggestellt, da genügend Fachpersonal fehlt. Eine sofortige Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist daher dringend notwendig. Wir können nicht bis zur Umsetzung der Pflegeinitiative abwarten, da die Versorgungssicherheit akut gefährdet ist. Es ist dringend notwendig, die Rahmenbedingungen für das Pflegepersonal zu verbessern, um dem Fachkräftemangel oder dem sogenannten Pflexit entgegenzuwirken. Zu Dudli-Oberbüren: Mir ist nicht bekannt, woher Sie die Zahlen haben, aufgrund derer Sie die Notwendigkeit dieses Auftrags negieren. Die Quote der Berufsaussteigerinnen und -aussteiger von 36 Prozent – gemäss dem «Obsan Bericht» – machen deutlich, dass häufig Personen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren den Beruf bereits vor ihrem Abschluss verlassen. Warum das so ist, können Sie sich vorstellen. Die Arbeitsbedingungen sind zentral und die Leute sind sehr stark gefordert. Die SP-Fraktion möchte mit einem Sonderkredit die Arbeitsbedingungen in der Pflege so rasch wie möglich verbessern. Ich glaube, wir sind alle davon betroffen. Wir fordern konkret geregelte Arbeitszeiten und Inkonvenienzentschädigungen für Spezialeinsätze am Wochenende, in der Nacht usw. Viele Ausfälle durch Krankheiten fordern das Team noch mehr. Wir fordern familienergänzende Kinderbetreuung in den Spitälern. Da sind schon Ansätze da. Wir müssen vorwärtsmachen, damit wir die Frauen in den Pflegeberufen halten und den Pflegeberuf attraktiv machen können. Auch die Löhne sind anzupassen. Wenn man mit den Leuten aus der Pflege spricht, ist es die gesellschaftliche Wertschätzung, die von uns gefordert wird. Ich glaube, das sind wir den Leuten in den Spitälern, in der Pflege und in der medizinischen Fachwelt schuldig. Die Versorgungssicherheit geht uns alle an. Ich wünsche Regierungsrat Damann gute Verhandlungen in Bern und hoffe, dass er das Maximum herausholen kann. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Struktur | Aufträge | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Es wäre schön, wenn wir so viel Geld für ein Projekt ausgeben könnten. Nein, wir haben es ganz bescheiden gemacht. Seit letzter Woche sind wir in der Bereinigung dieser Gesetzesvorlage. Wir planen dieses Geschäft nach dem internen Mitberichtsverfahren im März 2023 der Regierung zu unterbreiten. Anschliessend folgt ein Vernehmlassungsverfahren bei allen interessierten Kreisen. Kurzum gesagt: Die eingestellten Mittel dienen dazu, um für einzelne Projekte im Bereich des Tierwohls, des umweltgerechten Pflanzenbaus und -schutzes, aber auch der Tiergesundheit, die ebenfalls auf umweltfreundlichen Grundlagen basiert, zusätzliche Beiträge sprechen zu können. Im Laufe des Jahres 2023 werden Sie diese Gesetzesvorlage beraten und nochmals politisch entsprechende Akzente setzen können. Ich gehe davon aus, dass wir Ihre Interessen in dieser bescheidenen Gesetzesvorlage bereits abgebildet haben. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 4.3.1 (II. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz). Bisig-Rapperswil-Jona: Zu einem Gesetzesvorhaben im Volkswirtschaftsdepartement auf S. 51: Dort wird ausgeführt, dass ein Projekt zur klimafreundlichen Landwirtschaft geplant ist. Dafür sind im Jahr 2024 130'000 Franken und im Jahr 2025 180'000 Franken eingestellt. Meine Frage an den zuständigen Regierungsrat Tinner: Für was ist das Geld vorgesehen? Dient das zur Ausarbeitung des Projekts oder sind das bereits Staatshilfen oder Investitionsbeiträge an konkret geplante Massnahmen? | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 5 (neu) mit 72:31 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ein gleich lautender Antrag wurde in der Finanzkommission mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Es stimmt uns zuversichtlich, dass Regierungsrat Damann im Gesundheitsdepartement und gemeinsam mit der Regierung die Pflegeinitiative wirklich umsetzen will. Jedoch ist es für uns aufgrund seiner Ausführungen unverständlich, weshalb die Regierung diese Mittel im AFP nicht einstellt. Der AFP ist dazu da, die Finanzperspektive des Kantons abzuschätzen. So wissen wir, was aufgabenseitig auf uns zukommt, was wir ertragsseitig haben und ob wir in der sich abzeichnenden finanziellen Situation in irgendeiner Form reagieren müssen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Ich bestätige hiermit vor dem Kantonsrat, was ich auch in der Finanzkommission gesagt habe. Wir werden den Maximalbetrag beim Bund abholen und das Geld im Budget 2024 einstellen. Im Augenblick ist noch nicht klar, wie hoch der Betrag sein wird. Es laufen Verhandlungen und es ist noch nicht im Detail ausgehandelt. Aus diesem Grund haben wir im AFP nichts eingestellt. Es wird etwas kosten und wir werden das einstellen. Sie haben dann – und da hoffe ich auf Ihr Verständnis – in der Budgetdebatte die Möglichkeit zuzusagen oder zu reduzieren. Ich werde dafür kämpfen, dass wir den Maximalbetrag beim Bund abholen und uns beteiligen. Es ist wichtig, dass wir hier etwas machen, und wir sind auch bereits intensiv daran, das grosse Projekt läuft. Wir werden sicher etwas anbieten, und zwar nicht nur das Minimum. Wir werden alles ausschöpfen, was wir können. Stimmen Sie dann dem Budget zu. Es wird vermutlich mehr als 4 Mio. Franken kosten. Gemäss Aussagen aus Bern rechnen wir mit rund 5,5 Mio. Franken. Deshalb glauben wir, dass dieser Antrag zu Ziff. 5 nicht nötig ist. Ich werde dafür einstehen, dass wir es im Budget 2024 einstellen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Uns ist es wichtig, dass etwas gemacht wird. Ob das bereits im AFP drin ist oder erst nachher im Budget, ist nicht wichtig. Ich höre von allen, dass sie das eigentlich unterstützen werden, auch wenn es jetzt im AFP eingestellt ist, könnten wir es im Budget wieder rausnehmen. Wenn uns dies Regierungsrat Damann noch bestätigt, können wir zustimmen oder nicht, es ändert nicht viel. Jedoch erwarte ich, dass in der Budgetdiskussion dann alle dahinterstehen und diese Sachen tatsächlich umsetzen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Der AFP beschreibt auf S. 57 den Projektstand zur Umsetzung der Pflegeinitiative sehr ausführlich. Es ist dort zu lesen, dass die finanziellen Folgen derzeit noch nicht genau abgeschätzt werden können. Es steht ausser Frage, dass der Kanton die Pflegeinitiative pflichtgemäss und seriös umsetzen wird. Die Aufnahme dieser Position ist somit nicht notwendig. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Sulzer-Wil: Dudli-Oberbüren hat ein paar wichtige und richtige Ausführungen zur derzeitigen Belastung des Pflegepersonals und zu den Gründen des Pflegenotstands gemacht. Es ist korrekt, die Kosten steigen und sie werden weiter steigen, denn die notwendigen Lösungen im Bereich der Pflege sind nicht kostenlos. Die Investitionen in die Fachkräfteausbildung kosten Geld. Da müssen wir uns nicht Sand in die Augen streuen. Bekannterweise wissen wir, dass in den nächsten Jahren zehntausende neue Fachkräfte gesucht werden. Selbstverständlich reden wir auch über Arbeitsbedingungen und über den administrativen Aufwand. Der Antrag der SP-Fraktion bezieht sich auf die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative – die Ausbildung. Zu den Arbeitsbedingungen hat die SP bereits einige Vorstösse eingebracht. Diesbezüglich haben wir von der Regierung noch nicht das gewünschte Tempo gehört. Aber das kommt in der ebenfalls rasch umzusetzenden zweiten Etappe. Wir wissen, was der Bund vorhat, wie viel Geld er bereitstellen wird und dass der gleiche Anteil auf die Kantone zukommt. Es ist jetzt einfach zu sagen, dass wir den Betrag noch nicht auf das Komma genau kennen. Der AFP ist keine Komma-Rechnung. Wir stellen dort die bereits heute mutmasslich bekannten Beträge für das Jahr 2024 ein. Jetzt zu sagen, wir machen das dann tagesaktuell, ist nicht zielführend. Wir haben ab dem Jahr 2024 einen sehr grossen Handlungsbedarf in der Pflegeausbildung, dafür sind jetzt die Mittel einzustellen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Krempl-Gnädinger-Goldach (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Ich lege meine Interessen als Pflegefachfrau am Kantonsspital St.Gallen offen. Bei der Diskussion des AFP bin ich als Angestellte eines öffentlichen Spitals regelmässig direkt betroffen. Es ist jedes Jahr eine Herausforderung, wenn derart kurzfristige Anträge eingereicht werden und mir die vorausgegangenen Diskussionen der Finanzkommission nicht bekannt sind. Im vorliegenden Antrag vertraue ich den Aussagen der Finanzkommissionsdelegation unserer Fraktion, dass im Budget Geld für die Ausbildungsoffensive vorgesehen ist, der exakte Betrag aber noch nicht bekannt ist. Falls der Sparwille des Kantonsrates wieder Überhand gewinnt, werde ich mich in der Budgetdiskussion nochmals dazu äussern. Wir Pflegende rechnen mit Ihrer Unterstützung. Wir möchten unseren schönen, spannenden Beruf wieder bzw. weiterhin mit Freude ausüben können. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren: Am 23. Januar 2023 fand in Bern eine Weiterbildungsveranstaltung der Interkantonalen Legislativkonferenz zum Thema «Aktuelle Fragen der Schweizer Gesundheitspolitik und die Rolle der Kantone» statt. Dr. Werner Widmer (Gesundheitsökonom, ehemaliger Spitaldirektor [u.a. Universitätsspital Zürich], Vizepräsident des Stiftungsrats der Stiftung Diakoniewerk Neumünster – Schweizerische Pflegerinnenschule und Präsident Krebsliga Zürich) referierte zum Thema «Das Gesundheitssystem der Schweiz: Aufbau, Rolle der Kantone und aktuelle Herausforderungen». Er brachte es auf den Punkt: In den Jahren 2010 bis 2020 wuchs die Bevölkerung in der Schweiz um 10 Prozent. Das Pflegepersonal – einschliesslich Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) – wuchs gleichzeitig um 20 Prozent, also um das Doppelte. Im gleichen Zeitraum stiegen die Kosten im Gesundheitswesen um 33 Prozent, das sind pro Kopf 21 Prozent. Die von den Kantonen getragenen Finanzierungskosten für das Gesundheitswesen stiegen gar um satte 48 Prozent. Somit wuchs der Personalbestand in der Pflege im Verhältnis zur Bevölkerung doppelt so rasch. In der Theorie wäre demnach eher eine Überbelegung und kein Personalnotstand vorhanden. Trotzdem herrscht Pflegenotstand. Ein Grund ist die magere Entlöhnung während der Ausbildung. Auch wer nach der Lehre eine höhere Pflegefachausbildung plant, muss sich dies aus finanziellen Gründen gut überlegen. Denn während der weiterführenden höheren Ausbildung ist im Pflegebereich mit Lohneinbussen zu rechnen. Letztlich steigen zu viele Pflegefachleute aus dem Beruf aus. Am 28. November 2021 stimmten das Volk und die Stände der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» deutlich zu. Der Bundesrat setzt die Initiative in zwei Etappen um. Die erste Etappe enthält eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen, für die während acht Jahren bis zu 1 Mrd. Franken vorgesehen sind. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Das entsprechende Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wurde im Mai 2022 vom Bundesrat beschlossen und im Dezember 2022 vom Parlament verabschiedet. Damit können zentrale Forderungen der Initiative rasch umgesetzt werden. Man sollte versuchen, die Problematik zu entpolitisieren, indem die Gesundheitsinstitutionen aus eigener Initiative neue, kreative und attraktive Arbeitsmodelle anbieten. Mit Steuergeldern die Schichtzulagen und Zeitkompensationen zu verbessern, ist wenig kreativ und schon gar nicht visionär. Das ist der richtige Weg, nicht der kantonale AFP. Der Schuh drückt aber auch bzw. insbesondere an einer anderen Stelle. Die Tatsache, dass der Personalbestand im Pflegebereich doppelt so stark wuchs wie die Bevölkerung, ist ein genügender Beweis für ein offensichtlich weiteres Problem im Pflegebereich: die Bürokratie. Wir müssen uns diesbezüglich für Verbesserungen einsetzen. Es kann nicht sein, dass das Pflegepersonal einen Grossteil der Arbeitszeit für Schreibarbeiten verwenden muss. Das Ziel muss die Steigerung der Pflegeeffizienz sein. Dazu wäre die Eindämmung der Bürokratie überaus hilfreich. Wenn es darum gehen wird, die Bundesgelder zu verdoppeln, um diese überhaupt auszulösen, so werden diese wohl mit gutem Grund im Kantonsrat beschlossen. Jedoch nicht im Rahmen des AFP, sondern dann tagesaktuell im Rahmen des Budgets ohne eingehende Vorgaben des AFP. Hinsichtlich des Auftrags zu Ziff. 1: Mit der Eindämmung der Bürokratie wären wir dem Ziel einen grossen Schritt näher. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Ziff. 5. Sulzer-Wil: beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 5 mit folgendem Wortlaut: «Zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative (Ausbildungsoffensive) wird im Budget 2024 erstmalig ein Kantonsbeitrag von 2 Mio. Franken und in den folgenden Planjahren von je 4 Mio. Franken eingestellt.» Der Bundesrat und das Parlament haben entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. In einem ersten Schritt gibt es die Ausbildungsoffensive. Dazu hat der Bund verschiedene Massnahmen definiert und ausgearbeitet, die zusammen mit den Kantonen ab Mitte 2024 umgesetzt werden. Der Bund wird für die Dauer von acht Jahren 0,5 Mrd. Franken in diese erste Etappe investieren. Die Bundesgelder fliessen nur, wenn die Kantone ebenfalls den gleichen Teil aufbringen. Insgesamt werden so bis zu 1 Mrd. Franken für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive in der Pflege zur Verfügung stehen. Für die SP-Fraktion ist klar, dass unser Kanton diese Offensive vorbildlich umsetzen muss und vorbildlich umsetzen wird. Wir verstehen nicht, dass im AFP keine Gelder für die Umsetzung dieser Ausbildungsoffensive eingestellt sind, obwohl es diese zwingend benötigt. Wir gehen von jährlichen Nettokosten von 4 Mio. Franken über einen Zeitraum von acht Jahren aus. Da die Umsetzung erst im Sommer 2024 beginnt, sind es für das erste Jahr 2 Mio. Franken. Zu unseren jährlichen 4 Mio. Franken kommen gemäss Planung noch 4 Mio. Franken des Bundes hinzu. Wir möchten die Regierung beauftragen, zur Umsetzung dieser ersten Etappe der Pflegeinitiative im Budget 2024 einen Beitrag von 2 Mio. Franken für das halbe Jahr 2024 einzustellen und ab den Folgejahren je 4 Mio. Franken im AFP vorzusehen. In der Pflege stehen die Zeichen auf Sturm. Sie können das jeden Tag in den Zeitungen lesen. Wie hoch der Druck ist, können Sie in den Spitälern und Einrichtungen erleben. Die Herausforderungen sind wahrlich erdrückend. Die Einstellung der notwendigen Mittel für die Umsetzung der ersten Etappe ist ein wichtiges Zeichen für die in der Pflege arbeitenden Menschen, aber auch für jene Menschen, die selber Pflege benötigen und hoffen, dass genügend qualifiziertes und gut ausgebildetes Personal vorhanden ist. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 4 (neu) mit 78:33 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde ursprünglich in der Finanzkommission gestellt, während der Diskussion allerdings zurückgezogen. Ich kann Ihnen deshalb dazu kein Abstimmungsverhalten abgeben. Die Finanzkommission ist mit den 0,6 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen mit der Regierung einig. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Ziff. 4. Schmid-St.Gallen: beantragt im Namen der SP-Fraktion eine neue Ziff. 4 mit folgendem Wortlaut: «Die Quote für individuelle Lohnmassnahmen wird für jedes Jahr der Planungsperiode 2024–2026 auf 0,8 Prozent festgelegt.» Wenn wir am NeLo-Konzept festhalten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass genügend Mittel für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung stehen. Wie soll ein Vorgesetzter die ausgezeichneten Leistungen einzelner Mitarbeiter belohnen, wenn ihm dafür kaum Geld zur Verfügung steht? Mit den 0,8 Prozent können wir einen wichtigen Beitrag leisten, dass das NeLo beim Staatspersonal nicht als Sparmassnahme wahrgenommen wird, sondern als sinnvolles Führungsinstrument. Wir wollen die sehr motivierten und ausgezeichneten Menschen behalten. Dazu benötigt der Kanton jedoch genügend finanzielle Mittel. Der Lohn ist ein wichtiger Bestandteil, um an einer Stelle zu bleiben und sich dort einzusetzen. Können wir unsere Talente und hervorragenden Mitarbeitenden nicht entsprechend entlöhnen, laufen wir Gefahr, dass sich diese eine andere Stelle mit besseren Bedingungen suchen. In der heutigen Zeit des Fachkräftemangels hat dies schwerwiegende Folgen. Gute Leute sind rar. Deshalb können sich diese die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber aussuchen. Will der Kantonsrat tatsächlich, dass der Kanton als Arbeitgeber immer den Kürzeren zieht? | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Nein. Der Kantonsrat hat der Formulierung der Finanzkommission den Vorrang gegeben. Aufgrund des klaren Ergebnisses erübrigt sich eine weitere Abstimmung. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Hält die Regierung an ihrem Streichungsantrag zu Ziff. 3 fest? | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag der Regierung zu Ziff. 3 mit 72:37 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession | |
14.2.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Regierung hat vorgeschlagen, für den strukturellen Personalbedarf in den Planjahren 2024 und 2025 jeweils 0,2 Prozent und dann für das Jahr 2026 0,4 Prozent einzustellen. Nun soll bereits ab 2024 0,4 Prozent vorgesehen werden, da die speziellen Stellen für die IT gestrichen werden sollen. Vor allem die rechtsbürgerliche Seite verlangt mehr Effizienz durch Digitalisierung. Wir können aber nicht mehr Digitalisierung verlangen und kein Geld dafür sprechen. Dafür reichen die 0,2 Prozent definitiv nicht. Wir müssen diesbezüglich höher gehen, da es auch noch andere Stellen zu besetzen gibt. Wer A sagt, muss auch B sagen. Bei der IT-Sicherheit konnten wir die allernötigsten Stellen schaffen. Dies wird nicht reichen, um den Gefahren von Cyberkriminalität zu begegnen. Wenn wir hier zu wenig machen, wird es am Schluss viel teurer. Wir unterstützen den Eventualantrag der Regierung, dass der strukturelle Personalbedarf auf 0,4 Prozent erhöht wird. Ohne die Erhöhung wird es nicht möglich sein, neben den notwendigen Stellen in übrigen Bereichen auch noch die IT-Stellen zu schaffen. Wenn die rechtsbürgerliche Seite meint, dass 0,2 Prozent oder 880’000 Franken genügen, um die nötigsten Stellen zu schaffen, ist sie auf dem Holzweg. Sie wird so ihren Vorschlag nicht erreichen, dass überzählige Pensen zwischen den Departementen bzw. Abteilungen verschoben werden. Wer gibt schon etwas ab, wenn er genau weiss, dass er es bei späterem Bedarf nicht mehr erhält? Da müsste zuerst wieder das Vertrauen aufgebaut werden. Ich habe mein Arbeitspensum auf der Gemeinde gesenkt. Aber ich weiss, dass es wieder erhöht wird, wenn ich das benötige. Beim Kanton ist das leider nicht der Fall. Es wäre schön, wenn es auch da so wäre. Ich mache keinen Vorwurf an die Regierung, sondern an die rechtsbürgerliche Seite des Kantonsrates. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Ziff. 3. Helbling-Rapperswil-Jona (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wir beurteilen die Kürzung des strukturellen Personalaufwands, wie es die Finanzkommission vorsieht, als nicht zielführend. Diese Kürzung scheint unüberlegt und hat besonders im IT-Bereich etliche Auswirkungen, die uns in Zukunft an empfindlichen Stellen treffen könnten. Es erscheint uns fahrlässig, den Bereich Cyber-Security in Zeiten von Cyberangriffen nur halbwegs zu betreiben. Diese Stellen müssen mit genug und gutem Personalbestand geführt werden. Beim technischen Informatiksupport trifft es im Bereich der Berufsschulen und Mittelschulen auch unsere Jugend. Die Digitalisierung soll auch auf der Verwaltungsstufe sowie auch bei anstehenden Projekten vorangetrieben werden. Dafür braucht es das Personal. Die Regierung hat mit der Mehrjahresplanung die benötigten IT- und Digitalisierungsstellen aufgezeigt. Will der Kantonsrat bei der Umsetzung strategischer Informatikplanung in den Departementen gut aufgestellt sein, müssen diese finanziellen Mittel auch für den Personalbedarf zur Verfügung gestellt werden. Aus unser Sicht hat die Regierung aufgezeigt, dass ein erhöhter Stellenbedarf im Bereich der IT-Sicherheit und Digitalisierung in den kommenden Jahren ausgewiesen ist. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Regierung auf Streichung von Ziff. 2 mit 85:19 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen. Die beiden Anträge der Finanzkommission zu Ziff. 2 und Ziff. 3 wurden jeweils mit 12:3 Stimmen gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen. Aktuell haben wir Herausforderungen in der Digitalisierung und wir benötigen dazu entsprechende Stellen. Die Frage ist, wie viele Stellen man dafür schaffen kann. Wir haben Ihnen auftragsgemäss dargelegt, was wir uns diesbezüglich vorstellen. Jetzt möchte man das nicht mehr. Wir führen keine Diskussion über einzelne Stellen, einverstanden, aber wir haben trotzdem noch die Bedürfnisse. Deshalb bitte ich Sie, wenigstens der Ziff. 3 unseres Eventualantrags zuzustimmen. Ich bitte dann insbesondere die Finanzkommission, keine Fragen zu spezifischen Stellen und deren Besetzung zu stellen. Dann führen wir wieder die pauschale Diskussion mit Ihnen. Ich bitte Sie dann aber auch, uns die 0,4 Prozent zu geben, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Ziff. 2. Simmler-St.Gallen: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich bin etwas irritiert, weil von «gleichlautend» gesprochen wurde. Wir unterstützen die Regierung beim Sockelpersonalaufwand in Ziff. 3, also dass das strukturelle Wachstum 0,4 Prozent betragen soll. Wir werden dazu auch noch sprechen. Eine kurze Begründung, weshalb wir die Regierung in Ziff. 2 nicht unterstützen: Wir wollen diese Stellen im IT-Bereich und finden diese äusserst wichtig. Wir hoffen auch, dass diese umgesetzt werden können. Wir sind aber nicht überzeugt, dass diese Sonderschiene für die IT-Stellen gerechtfertigt ist. Ansonsten beginnen wir wieder über einzelne Stellen zu sprechen; das haben wir in der Finanzkommission schnell gemerkt. Wir wollen deshalb am System mit dem strukturellen Personalwachstum festhalten. Es ist aber klar, dass wir dann diese 0,4 Prozent benötigen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 1 mit 69:28 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und unterlag dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 1 mit 12:3 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die Regierung wird sich im Rahmen des Budgets 2024 an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Das Gesetz gibt uns Bandbreiten vor, die wir berücksichtigen müssen. Wir werden auch die bis im Herbst effektiv aufgelaufene Teuerung berücksichtigen. Deshalb nützt es nichts, sich jetzt über Teuerungsprognosen zu streiten. Ich kann Ihnen heute schon versichern, dass der Vorschlag der Regierung sein wird, dass es einen substanziellen Teuerungsausgleich geben wird. Aus meiner Sicht braucht es diese Ziff. 1 der SP nicht. Ich versichere Ihnen, dass wir die Thematik des Teuerungsausgleichs mit dem Voranschlag 2024 intensiv diskutieren müssen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Ziff. 1. Schmid-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Für den Teuerungsausgleich sind im Planjahr 2024 2,2 Prozent und im Planjahr 2025 1,5 Prozent einzuplanen.» Wir beantragen Ihnen, dem Staatspersonal für die Jahre 2024 und 2025 den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren. Die beantragten Zahlen entsprechen den aktuellen Zahlen des SECO. Wir möchten den vollen Teuerungsausgleich, wie er sich dann in den Jahren 2024 und 2025 effektiv präsentiert. Wenn das dann mehr ist, dann ist es mehr, und wenn es weniger ist, ist es auch gut. Es geht uns darum, dass dies in den AFP eingefügt wird. Das Nichtgewähren des vollen Teuerungsausgleichs führt zu einer Reallohnreduktion. Die Kantonsangestellten haben bereits heute teilweise Mühe, die laufend zunehmenden Kosten für Lebensmittel, Energie, Krankenkasse und in Zukunft auch Mieten zu decken. Wenn wir nicht wollen, dass die Angestellten des Kantons – Polizistinnen und Polizisten, Lehrpersonen, Richter und Staatsanwältinnen, Reinigungspersonal, Handwerksequipen und viele mehr – in Zukunft real weniger Lohn zur Verfügung haben, dann müssen wir den vollen Teuerungsausgleich befürworten. Denn diese Menschen leisten täglich wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Sie sind das eigentliche Rückgrat unseres Staates. Der Kanton Zürich hat es vorgemacht. Mit 3,5 Prozent Teuerungsausgleich geht er mit gutem Beispiel voraus. Wir haben lediglich 1,5 Prozent gesprochen für das Jahr 2023, weniger als halb so viel wie der Kanton Zürich. So kann das Personal nicht in unserem Kanton behalten werden. Eine vermehrte Abwanderung nach Zürich ist naheliegend. Nochmals zur Erinnerung: Der volle Teuerungsausgleich ist keine Lohnerhöhung, sondern führt lediglich zum gegenwärtigen Zustand. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Es gibt alle paar Jahre einen Planungsbericht über die Entwicklungen im Bereich Behinderung. Dort erfolgt jeweils eine Planung für die Anzahl benötigter Plätze, sowohl im Bereich Wohnen als auch im Bereich Arbeit. Im Bereich Behinderung gibt es stationäre Plätze für Menschen, die in Institutionen wohnen. Weiter gibt es Institutionen, die zusätzlich Tagesstrukturen anbieten, mit oder ohne Lohn. Im Planungsbericht erfolgt ein Ausblick auf die in diesen Bereichen benötigten Plätze. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass in allen Bereichen mehr Plätze benötigt werden. Gleichzeitig wirkt sich auch die Zunahme von psychischen Beeinträchtigungen auf das Kostenwachstum in diesem Bereich aus. Sie haben mich noch gefragt, an welche Institutionen diese Beiträge gehen. Das sind Institutionen, die stationäre Plätze sowie auch Tagesstrukturen anbieten. Welche einzelnen Institutionen darunterfallen, kann ich Ihnen noch nachliefern. Für detaillierte Informationen verweise ich Sie gerne auf den Planungsbericht, der auch auf der Webseite des Amtes für Soziales aufgeschaltet ist. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 3.4.3 (Departement des Innern). Lüthi-St.Gallen zu den Beiträgen an die Behinderteninstitutionen: Uns interessiert, was darunter zu verstehen ist. Sind auch Institutionen mit sonderpädagogischem Angebot, wie die Stiftung Kronbühl, darunter berücksichtigt? Ebenfalls interessieren uns die Gründe für die voraussichtliche Zunahme dieser Beiträge um 10,7 Mio. Franken bis ins Jahr 2026. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Hier geht es darum, dass es in Projekten gewisse Verschiebungen gibt, die längere Vorbereitungszeiten in Anspruch genommen haben. Es gibt auch ein Projekt, das später als geplant ausgeschrieben wird. Dieses verzögert sich um wenige Monate. Weiter müssen wir gewisse Arbeiten aufgrund mangelnder Personalressourcen aufschieben. Aber das sind v.a. interne Projekte und nicht Projekte, welche die Gemeinde betreffen, z.B. das Baubewilligungsverfahren. Das sind die Gründe für die geringeren Investitionen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 3.3.2 (Sachaufwand). Monstein-St.Gallen: Warum resultieren im Amt für Umwelt bis ins Planjahr 2026 niedrigere Kosten von rund 600’000 Franken? Angesichts der grossen ökologischen Herausforderungen ist mir dies nicht intuitiv erklärbar. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Im Kanton haben wir rund 150 Hektaren erschlossenes Land, das bebaut werden kann. Ich gehe davon aus, dass wir im ganzen Kanton zusammen mit den Gemeinden gute Lösungen erarbeiten können. Wie stärken wir die Ressourcenkraft? Innovationspark ist ein Stichwort, v.a. auch mit der Stossrichtung der Digitalisierung der MEM-Industrie (Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie), der Gesundheitstechnik oder der Gesundheitswissenschaft in jeweils enger Abstimmung mit dem Kantonsspital St.Gallen. Dieses ist eines der grössten nichtuniversitären Spitäler, in dem auch in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) in St.Gallen ein erheblicher Teil von Forschung passiert. In der Start-up-Förderung ist «Startfeld» ein weiteres Stichwort. Wir werden Ihnen in nächster Zeit eine Start-up-Finanzierungsvorlage unterbreiten, die auch abgestimmt ist mit einer Bundesvorlage. Ich bin überzeugt, dass wir St.Gallen weiter als innovativen Standort in der Ostschweiz positionieren können. Wenn ich «Ostschweiz» erwähne, ist es wichtig, dass alle Bemühungen rund um den Innovationspark auch als Inkubator für weiter gehende wirtschaftliche Entwicklungen in enger Zusammenarbeit mit anderen Ostschweizer Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein vonstatten gehen. Wir sind auch im Forschungsbereich aktiv. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorlage kommen bzw. wird das dann Bestandteil der Budgetbotschaft sein. Wir wollen am Standort in Buchs auch noch Mittel für forschungsintensive Tätigkeiten bereitstellen. Es gibt ein breites Bündel an Massnahmen, wie wir den Kanton auch wirtschaftlich in Bezug auf die Ressourcen weiterbringen können. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Ich glaube, im Rahmen des AFP werden wir keine Lösung für Wil West finden können. Diese Thematik wird aber sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt noch zu vielen Diskussionen Anlass geben. Die Regierung ist bereit, dannzumal diese Diskussionen mit Ihnen zu führen, wie ich bereits einige Male dargelegt habe. Die Thematik des Bundesfinanzausgleichs ist in langfristiger Perspektive immer mit grosser Unsicherheit verbunden. Die BAK Economics AG macht jeweils Prognosen, wohin es gehen könnte. Diese Prognosen treffen jedoch in der Regel nicht genau so ein. Das ist mit grossen Unsicherheiten verbunden, denn es sind für jeden Kanton Entwicklungsperspektiven herzustellen, und dann werden diese Mittel vom Bund je nach Stärke verteilt. Wir nehmen die Prognosen jeweils zur Kenntnis. Viel entscheidender ist, dass die Regierung im Thema Ressourcenstärke ein Programm hat. Das haben wir verabschiedet, es gab dazu auch einen Bericht. Wir wollen selbstverständlich vorwärtsmachen. Wir können wenigstens mit Zufriedenheit feststellen, dass in den letzten fünf Jahren die Ressourcenstärke des Kantons zugenommen hat. Mit Budget 2023 sind wir bei rund 83,3 Prozent. Vor etwa zehn Jahren waren wir bei rund 75 Prozent. Die Richtung stimmt und wir sind überzeugt, dass wir mit den aufgegleisten Massnahmen zu einer Verbesserung kommen. Auch die Wirtschaft muss ihren Teil zur Ressourcenstärke beitragen. Das sind dann nicht mehr unsere aktiven Beiträge, aber wir müssen versuchen, die Rahmenbedingungen attraktiv zu halten, damit die Wirtschaft auch bei uns gedeihen kann und entsprechende Möglichkeiten hat. Ich verweise auf den Bericht 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen», in dem wir eine Palette von verschiedenen Massnahmen aufgeführt haben, sei es im Bereich der Bildung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in der Arealentwicklung. Für den Kanton ist es wichtig, Areale voranzutreiben. Diese können wir aber nur gemeinsam mit den entsprechenden Standortgemeinden und mit den betroffenen umliegenden Gemeinden entwickeln. Es braucht somit regionale Ansätze. Zusätzlich muss die Entwicklung immer auch mit den Eigentümern erfolgen, denn der Kanton kann nicht alles alleine machen. Er wird aber seinen Beitrag leisten können, z.B. für eine Erschliessung, damit nachher eine Einzonung möglich ist. Wir sind dazu in Diskussionen, deren Führung primär beim Bau- und Umweltdepartement bzw. beim Volkswirtschaftsdepartement liegt. Aktuell sind wir in verschiedenen Arealplanungen involviert und wir werden das auch vorantreiben. Das ist wichtig für die wirtschaftliche Attraktivität. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 3.3.10 (Bundesfinanzausgleich). Cavelti Häller-Jonschwil: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht die langfristige Entwicklung des Ressourcenindexes für den Kanton kritisch, es geht sogar von einer leichten Reduktion aus. Die Steigerung der Ressourcenkraft ist aber ein Schwerpunktthema des Kantons. Die Abstimmung zu Wil West wurde bekanntlich verloren, und weitere Arealentwicklungen, welche die Ressourcenkraft stärken sollten, sind in Planung. Welche Lehren zieht die Regierung aus Wil West und wie stellt sie sich zur Idee, eine eigentliche Industriepolitik zu erarbeiten und die Standortförderung darauf auszurichten? | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Unser Ziel ist es, so viele Patienten wie möglich im Kanton zu behandeln. Wir haben jedoch nicht vollständigen Einfluss darauf, da es eine freie Spitalwahl gibt. Wenn alle Spitäler ausgebaut sind, werden wir wieder in die vorherige Prozentzahl kommen. Der Ausbau des Spitals Grabs ist sehr wichtig, damit dort ein gutes Angebot besteht und Altstätten integriert werden kann. Es wird immer Gebiete geben – ich spreche hier v.a. von Privatkliniken in der Orthopädie im Kanton Appenzell Ausserrhoden –, die einen relativ grossen Zulauf aus unserem Kanton haben. Das werden wir nicht ändern können. Wir sind aber überzeugt, dass die ausserkantonale Hospitalisation nicht senkrecht steigen soll. Die Kosten werden nicht wesentlich anders sein, denn wir bezahlen 55 Prozent der Basispreise – unabhängig davon, ob sie ausserkantonal sind oder im Kanton. Das wird sich nicht wesentlich ändern. Wir haben möglicherweise ein bisschen höhere Basispreise als andere Kantone. Somit könnte es sogar sein, dass es ein wenig teurer wird. Das sind jedoch minimale Veränderungen. Der Basispreis ist in der Ostschweiz plus/minus gleich. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 3.3.7 (Staatsbeiträge). Noger-Engeler-Häggenschwil zu den ansteigenden Staatsbeiträgen an ausserkantonale Spitäler: Wie beurteilt die Regierung diese Entwicklung? Kann mit dem Endausbau des Spitals Grabs mit einer Kostendämpfung gerechnet werden oder werden diese unvermindert ansteigen? | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Der bereits vor drei Jahren angekündigte NeLo-Review ist derzeit im Schlussstadium. Die Regierung hatte anlässlich eines Workshops erste Erkenntnisse erhalten. Wir haben beschlossen, gewisse Themen spezifischer anzuschauen. Gemäss unseren gesetzlichen Vorgaben haben wir unseren Sozialpartnern die ersten Erkenntnisse in einem Workshop dargelegt. Deshalb der Hinweis, dass gewisse Personen etwas mehr wissen als andere. Mit den Sozialpartnern müssen wir über diese wichtigen Themen speziell sprechen. Das entspricht der Gepflogenheit einer guten Sozialpartnerschaft. Gewisse Erkenntnisse kann ich Ihnen mitgeben. Wir werden die Finanzkommission im März 2023 informieren. Diese wird insbesondere in der Augustsitzung über den Gesamtbericht mit den entsprechenden Massnahmen informiert werden. Wir haben einen Bericht mit Dritten erstellt, die Vergleiche mit anderen Kantonen und der Privatwirtschaft machen. Wir können festhalten, dass wir grundsätzlich eine Entlöhnung haben, die kompatibel ist mit anderen Kantonen und der Privatwirtschaft. Grundsätzlich stimmt somit die Entlöhnung. Das hat dieser Review gezeigt und wir werden das Ihnen noch darlegen können. In der Tat haben wir in gewissen Bereichen Herausforderungen zu meistern und Hausaufgaben zu machen. Diese Themen sind nicht gänzlich neu und wurden schon angesprochen. Es geht insbesondere darum, dass wir junge Leute, die wir neu einstellen und die vielleicht einen Fachhochschulabschluss absolviert haben, über zwei bis vier Jahre zu wenig rasch entlöhnen können. Das macht die Privatwirtschaft schneller, wir hinken diesbezüglich etwas nach. Deshalb auch die aktuelle Thematik bezüglich Erhöhung der individuellen Lohnerhöhung von 0,4 auf 0,6 Prozent. Es war positiv, dass die Finanzkommission diesbezüglich nicht sofort einen Gegenantrag gestellt hat. Sie hat wenigstens gesagt, sie lasse sich auf die Diskussion ein, die Regierung müsse ihr das im Rahmen des NeLo-Reviews aber noch darlegen. Das werden wir machen. Es zeigt sich, dass wir in diesem Bereich mehr Mittel benötigen, um jungen Leuten eine schnellere Lohnerhöhung zu geben, wie dies die Privatwirtschaft macht. Wir haben auch Themen in der Polizei. Diese Thematik haben wir in den entsprechenden Interpellationsantworten dargelegt. Auch da zeichnet sich in gewissen Bereichen Handlungsbedarf ab. Die ganze Thematik der Pflege ist nicht Gegenstand dieses NeLo-Reviews, da die Spitäler im Verzug sind. Was aber nicht heisst, dass wir diese Thematik ausblenden. Wir sind da mit Volldampf dran und haben bereits einen Auftrag erteilt. Wir sind uns sehr bewusst, dass Handlungsbedarf besteht. Als Fazit kann man sagen: Im Grossen und Ganzen kein Problem, punktuell gibt es Herausforderungen, die wir im Jahr 2023 lösen wollen. Es kommen entsprechende Vorschläge, wie wir diese Massnahmen beheben bzw. diese Probleme mit konkreten Massnahmen lösen können. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 3.3 (Erläuterungen zu Aufwand und Ertrag). Lüthi-St.Gallen: Zum Personalaufwand schreibt die Regierung, dass es erste Erkenntnisse aus dem NeLo-Review gibt. Mich interessiert, welche Erkenntnisse das sind. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Wir haben bereits seit längerer Zeit Digitalisierungsvorhaben. Wir wollen aber weiterhin eine Verstärkung einbauen, weil dies auch die Bevölkerung will. In der angesprochenen Thematik geht es grundsätzlich um die Effektivität bzw. die Effizienz. Wir überprüfen aktuell mit Dritten – Sie haben das vor kurzem mit Nachtragskrediten bewilligt –, wie die Effizienz in Bereichen von grösseren Ämtern ist, die v.a. mit Massengeschäften umgehen. Da sind auch IT-Projekte enthalten bzw. deren Umsetzung. Wir beurteilen aktuell mit Externen, wo der Kanton steht, und vergleichen uns wenn möglich mit anderen Kantonen. Diese Resultate werden der Finanzkommission in der Augustsitzung vorgelegt. Ich bin gespannt, wo allenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Wir werden diese Diskussion mit dem Budget 2024 wieder thematisieren bzw. wird die Finanzkommission über die Erkenntnisse Bericht erstatten. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 3 (Mehrjahresplanung). Mattle-Altstätten: Im AFP ist zu sehen, dass die zusätzliche Schaffung von IT- und Digitalisierungsstellen vorgesehen ist. Damit erhoffen wir uns, Prozesse vereinfachen und digitalisieren zu können. Die Frage ist, ob sich die Regierung bereits Gedanken gemacht hat, wann wir diesbezüglich Effekte auf der Personalseite sehen. Es darf erwartet werden, dass dort irgendwann entsprechende Effekte zu erkennen sind. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: In Sachen Klima haben wir bereits publiziert, dass wir einen Gegenvorschlag zum St.Galler Klimafonds lancieren werden und diesen dem Kantonsrat und anschliessend der Bevölkerung unterbreiten werden. Dieser wird 17,25 Mio. Franken für die Weiterführung des ordentlichen Förderprogramms enthalten sowie 42 Mio. Franken für die weitere Unterstützung des Programms «erneuerbar heizen». | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Wir arbeiten an mehreren Projekten, die der Verbesserung der Chancengerechtigkeit dienen. Ganz konkret haben wir eine Kommission für den Ausbau der Förderung der Kinderbetreuung bestellt. Wir haben in der Botschaft auch Ausblicke auf weitere Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemacht. Das ist nur ein konkreter Schritt, den wir machen. Auch sonst arbeitet das Departement des Innern gemeinsam mit anderen Departementen in vielen Projekten – auch im Bereich der frühen Förderung – an der Verbesserung der Chancengerechtigkeit. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 2.5 (Schwerpunktplanung der Regierung). Monstein-St.Gallen: Chancengerechtigkeit und Klimaschutz stärken sind hier zwei Schwerpunktthemen, was uns sehr freut und was wir begrüssen. Wie sieht die Umsetzungsplanung zum Schwerpunktthema «Chancengerechtigkeit» aus? Und welche konkreten Massnahmen sind beim Schwerpunktthema «Klimaschutz stärken» geplant? Im AFP sind dazu keine substanziellen Informationen zu finden. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen. Der AFP zeigt auf, mit welchen Aufwendungen und Erträgen für die bestehenden Staatsaufgaben zu rechnen ist und welches die finanziellen Folgen und Grossvorhaben des geplanten Gesetzes sind. Zudem werden mit dem AFP teilweise Leitplanken für das kommende Budget 2024 sowie die nächste Finanzplanung gesetzt. Die Finanzkommission hat mit ihren Anträgen insbesondere im Bereich des Personalaufwands solche Vorgaben beschlossen. Zu den Planungsergebnissen: Die Regierung hat den AFP mit Aufwandüberschüssen von rund 167 Mio. bis knapp 181 Mio. Franken verabschiedet. Klammert man die berücksichtigten Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital aus, resultieren in allen drei Planjahren operative Defizite von rund 200 Mio. Franken. Grundlage dieser Planwerte bildet ein Staatssteuerfuss von 105 Prozent. Dieser wurde durch den Kantonsrat nach einer Senkung im Jahr 2022 mit dem Kantonsratsbeschluss über das Budget 2023 (33.22.03) nochmals um 5 Prozentpunkte gesenkt. Weiter sind in den Planjahren jährliche Gewinnausschüttungen der SNB von 132 bis 142 Mio. Franken mit der sogenannten Schattenrechnung enthalten. Die Erträge der SNB sind mit grosser Vorsicht zu geniessen. Die SNB hat für das Geschäftsjahr 2022 einen rekordhohen Verlust von 132 Mrd. Franken vermeldet. Eine Ausschüttung wird daher für das Jahr 2023 nicht erfolgen. Im Budget 2023 haben wir gemäss Schattenrechnung noch mit einem Ertrag von knapp 150 Mio. Franken gerechnet. Auch für die kommenden Jahre müssen allfällige Ausschüttungen gemäss Aussagen des Präsidenten des Direktoriums, Thomas Jordan, anlässlich der Plenarversammlung der Finanzdirektoren Ende Januar 2023 mit einem sehr grossen Fragezeichen versehen werden. Nicht in den Planzahlen enthalten sind allfällige finanzielle Folgen aus der Eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Der parlamentarische Beratungsprozess auf Bundesebene läuft und es zeigt sich, dass die Ergebnisse äusserst kontrovers und die finanziellen Belastungen für die Kantone aktuell noch nicht bezifferbar sind, da zu viele Vorschläge auf dem Tisch liegen. Auf Basis der vorliegenden Vorschläge kann jedoch eine Schätzung erfolgen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es für den Kanton Mehrkosten geben wird. Wenn man bereits betrachtet, was allenfalls mehrheitsfähig werden könnte, kann es sein, dass es Mehrkosten von 40 bis 65 Mio. Franken sind. Die haben wir im AFP nicht aufgenommen. Gegenüber dem letztjährigen AFP 2023–2025 haben sich die Defizite um rund 150 Mio. Franken verschlechtert. Dies lässt sich grösstenteils mit folgenden Effekten erklären: Die Hälfte davon – rund 75 Mio. Franken – entfällt auf die mit dem Budget 2023 nochmals beschlossene Steuerfusssenkung. Weitere 16 Mio. Franken sind auf die im Budget 2023 beschlossene Erhöhung der Individuellen Prämienverbilligungen (IPV) zurückzuführen, die sich neu auch im AFP an der Obergrenze orientieren. Zudem steigt der Personalaufwand im Planjahr 2024 gegenüber der ursprünglichen Planung um 24 Mio. Franken. Weiter wurde eine Reduktion der Zuwachsraten bei den Steuern für juristische Personen vorgenommen, was nochmals rund 16 Mio. Franken zur Verschlechterung beiträgt. Schliesslich fallen Aufwendungen für die inner- und ausserkantonale Hospitalisation mit rund 16 Mio. Franken an. Zusammengezählt kommen wir nahe an die 150 Mio. Franken. Zum Personalaufwand: Die Regierung hat im AFP folgende Quoten und Massnahmen im Personalbereich vorgesehen:
Diesbezüglich liegen Anträge der Finanzkommission vor. Die Mittel für einen Teuerungsausgleich sollen gemäss Finanzkommission im Planjahr 2024 von 1,7 auf 1,4 Prozent reduziert werden. Die Regierung hat diesbezüglich auf einen Antrag verzichtet, da sie das Thema Teuerungsausgleich ohnehin für das Budget 2024 neu beurteilen und dafür dannzumal die aktuellen Teuerungsdaten heranziehen wird. Bereits heute zu streiten, wie die Teuerung in diesem Jahr aussehen wird, ist nach Ansicht der Regierung nicht zielführend. Für die Regierung ist aber klar, dass mit dem Budget 2024 ein substanzieller Teuerungsausgleich erfolgen wird, der sowohl dem PersG entspricht als auch die effektive Teuerung berücksichtigt. Die Regierung ist mit der Kürzung für die Mittel der Stellenbeschaffung für IT- und Digitalisierungsvorhaben nicht einverstanden. Bereits im AFP 2023–2025 hat sie den Bedarf ausgewiesen und auf das Budget 2023 hin – in einer Mehrjahresplanung – die einzelnen Stellen genau dargelegt. Das wurde damals gewünscht, jetzt möchte man es nicht mehr sehen. Von den vorgesehenen 4,5 Mio. Franken wurden unter Berücksichtigung einer Pauschalkorrektur mit dem Budget 2023 1,2 Mio. Franken gesprochen. Mit dem vorliegenden Antrag der Finanzkommission könnten somit nur noch die Folgeeffekte aus dem Budget 2023 sowie weitere Stellen im Umfang von 0,3 Mio. Franken finanziert werden. Die Regierung zeigt Verständnis dafür, dass die Finanzkommission in Zukunft keine Trennung zwischen Niveaueffekten (Einzelstellen) und der Pauschale für den strukturellen Personalbedarf mehr haben möchte. Das kann ich nachvollziehen, ändert aber nichts daran, dass bei einer Streichung dieser Mittel die dringend notwendigen Stellen im Bereich IT und Digitalisierung nicht in genügendem Umfang geschaffen werden können. Die Regierung hat deshalb einen Eventualantrag gestellt, dass bei einer Streichung der geplanten Niveaueffekte im Gegenzug die Pauschale für den strukturellen Stellenbedarf in den Planjahren 2024 bis 2025 von 0,2 auf 0,4 Prozent erhöht werden soll. Diese 0,4 Prozent für den strukturellen Bedarf waren in der Vergangenheit jeweils ein Konsens. Mit dieser Quote könnten neben den übrigen dringenden Stellenbeschaffungen auch jene im Bereich IT und Digitalisierung priorisiert und weiter vorangetrieben werden. In der Vergangenheit hat die Rechnung oft besser abgeschlossen als budgetiert. Dies wird auch für das Rechnungsjahr 2022 so sein. Ich sehe dies positiv. Mit diesen Ergebnissen konnte das Eigenkapital in den letzten Jahren laufend gestärkt werden, was für die Bewältigung der kommenden Herausforderungen sehr gut ist. Nach der erneuten Steuerfusssenkung wird im Budget 2023 mit einem operativen Defizit von 160 Mio. Franken gerechnet. Nachdem leider klar ist, dass von der SNB keine Ausschüttung erfolgt, starten wir in diesem Jahr mit einem Defizit von rund 300 Mio. Franken. Selbst wenn die Steuererträge deutlich besser als geplant ausfallen sollten, wird schnell klar werden, dass das Defizit 2023 eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit hat. Auch die Defizite von 2024 bis 2026 bewegen sich auf hohem Niveau. Dies nicht zuletzt aufgrund der beiden beschlossenen Steuerfusssenkungen. Die Unsicherheiten der Planung bleiben weiterhin sehr hoch und sind teils stark abhängig von nicht beeinflussbaren Faktoren wie der Konjunktur, der globalen Energie- und Sicherheitslage, der Teuerungsentwicklung und insbesondere auch die Massnahmen der Zentralbanken. Konkret sind für uns die Entwicklungen der SNB von Relevanz, aber auch der Bundesfinanzausgleich ist aufgrund seiner Höhe für uns von Bedeutung. Die momentan im Bund geführte Prämienverbilligungsthematik könnte allenfalls Spuren in unserer Rechnung hinterlassen. Mittelfristig verfügt der Kanton über ein gesundes finanzielles Fundament, um diese Herausforderungen und Sicherheiten zu meistern. Sollten sich jedoch über mehrere Jahre hohe Bezüge aus dem freien Eigenkapital abzeichnen – was wir aktuell planen –, wären Korrekturen auf der Aufwand- und der Ertragsseite notwendig. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Regierung erwartet einen guten Jahresabschluss 2022. Somit ist davon auszugehen, dass die Eigenkapitalbasis nochmals substanziell gestärkt wird. Dies ist äusserst wichtig, da für die kommenden Jahre kaum mit Gewinnausschüttungen der SNB gerechnet werden kann, obwohl diese immer noch im AFP eingestellt sind. Die Planung für die kommenden Jahre zeigt, dass sich das Eigenkapital deutlich verkleinern wird. Obwohl die Weltwirtschaft im letzten Jahr unberechenbar geworden ist, wird für das Jahr 2023 mit einem Wirtschaftswachstum von einem Prozent und für das Jahr 2024 mit einem von 1,6 Prozent gerechnet. Auf der Ausgabenseite wird mit einem jährlichen Wachstum von 1,5 Prozent gerechnet. Die Staatsquote wird plus/minus gleich bleiben. Sie wird leider nicht besser, immerhin aber nicht substanziell schlechter. Trotz abkühlender Konjunktur und Steuersenkungen wird optimistisch von steigenden Steuererträgen im Umfang von jährlich 2,1 Prozent ausgegangen. Unbefriedigend ist auf der Aufwandseite die Entwicklung bei den Staatsbeiträgen. Diese wachsen mit 2,2 Prozent überdurchschnittlich, wobei v.a. die ausserkantonalen Spitäler mit einem Ausgabenwachstum von über 3 Prozent berücksichtigt werden müssen. Es stellt sich die Frage, ob Spitäler zu verkaufen anstatt zu schliessen wirklich die beste Lösung war. Ein Zankapfel bleibt die Einschätzung des Personalaufwands. Das Spiel zwischen Finanzkommission und Regierung ist allen bestens bekannt. Die Regierung beantragt Auf- und Ausbau von Stellen und die Finanzkommission kürzt pauschal. Dieser Prozess ist unbefriedigend. Es ist an der Zeit, das unwürdige Seilziehen durch transparente Prozesse abzulösen und eine konstruktive Diskussion zum Personalbedarf zu führen. Die Regierung sieht für das Jahr 2024 einen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent vor. Aufgrund der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) prognostizierten Teuerung für das Jahr 2024 von 1,5 Prozent ist die Kürzung der Finanzkommission auf 1,4 Prozent nachvollziehbar. Die Regierung plant zudem individuelle Lohnmassnahmen von 0,6 Prozent. Tendenziell scheint es richtig zu sein, den Teuerungsausgleich eher zu senken und dafür den Spielraum für individuelle Lohnerhöhungen zu vergrössern. Dies ermöglicht, dort die Löhne anzuheben, wo der Staat kaum Personal findet, und dort Zurückhaltung zu üben, wo die Löhne bereits grosszügig bemessen sind. Die soeben erschienene Lohnstudie des Institutes für Schweizer Wirtschaftspolitik der Universität Luzern (IFP) beschreibt, dass gleich qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende mit ähnlicher Verantwortung bei den Kantonen im Schnitt 4,3 Prozent bessergestellt sind als in der Privatwirtschaft. Der Kantonsrat hat der Regierung den Auftrag erteilt, durch gezielte Digitalisierungsprojekte Prozesse zu beschleunigen und den Personalausbau zu bremsen. Es macht deshalb keinen Sinn, dem Kürzungsantrag der Finanzkommission zuzustimmen. Gleichzeitig müssten aber ab dem Jahr 2026 erste Erfolge der Investition sichtbar sein. Eine Kürzung des strukturellen Personalbedarfs, wie ihn die Finanzkommission vorsieht, ist deshalb folgerichtig. Beides zu senken, ist kontraproduktiv und wird von uns nicht unterstützt. Der AFP hat aus unserer Sicht Mängel. Er sollte aufzeigen, wo die Regierung zukünftig Schwerpunkte setzt. Weiter sollte er zukünftige Entwicklungen darstellen und die prioritären Handlungsfelder aufzeigen. Das Schwerpunktthema «Klimaschutz stärken» findet sich in der vorliegenden Botschaft kaum. Massnahmen zum Artenschutz, zur Stärkung der Biodiversität oder zur nachhaltigen Energieförderung sind kaum erwähnt. Wir stecken in einer Energie- und Biodiversitätskrise, und die Regierung hat in diesen matchentscheidenden Handlungsfeldern kaum Pläne oder wenigstens keine Pläne mit finanzieller Auswirkung. Dieses Manko bzw. diese Untätigkeit ist fatal und wird den Kanton in Zukunft teuer zu stehen kommen. Zusammenfassend präsentiert sich die finanzielle Situation des Kantons verhalten und geprägt mit vielen Unsicherheiten. Anlässlich der Budgetdiskussion in der Novembersession 2022 haben wir einerseits die Steuern gesenkt und andererseits die Individuellen Prämienverbilligungen (IPV) ausgebaut. Beides war richtig, wird aber die Eigenkapitalbasis als Risikopolster letztendlich schwächen. Weiterreichende Steuersenkungen wird die GLP nicht mittragen. Auch sind wir bei allfälligen Ausbauvorstellungen mit Mehraufwänden kritisch. Hier sehen wir v.a. im Bereich Klimawandel und Biodiversität Bedarf. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Im AFP 2023–2025 rechneten wir für das Jahr 2023 mit einem Defizit von 107,5 Mio. Franken. Im jetzigen Budget waren es 161,4 Mio. Franken. Rechnet man den Ausfall der Gewinnausschüttungen der SNB in Millionenhöhe dazu, beträgt das Defizit 300 Mio. Franken. Für das Jahr 2024 waren es im letzten AFP 60,6 Mio. Franken und jetzt 198,1 Mio. Franken, für das Jahr 2025 39 Mio. Franken und jetzt 211,5 Mio. Franken. Nach einer Verbesserung zwischen dem AFP 2022–2024 und dem AFP 2023–2025 sind die Zahlen nun wieder massiv schlechter geworden, dies v.a. aufgrund der Steuersenkungen. Die Anpassung der Schattenrechnung aufgrund der Ausschüttung oder eben Nichtausschüttung der SNB im Jahr 2023 ist noch nicht berücksichtigt und wird die Zahlen nochmals um 3 bis 17 Mio. Franken verschlechtern. Auch die weiteren angedachten und wahrscheinlich heute beschlossenen Steuerentlastungen von insgesamt rund 64 Mio. Franken pro Jahr werden die Zahlen negativ beeinflussen. Wenn wir die Defizite 2023 bis 2026, einschliesslich der bereits bekannten Tatsache, dass wir im Jahr 2023 keine Gewinnausschüttung der SNB erhalten, vom freien Eigenkapital abziehen – dieses betrug per Ende 2022 1,4 Mrd. Franken –, resultiert per Ende 2026 noch ein Eigenkapital von 0,5 Mrd. Franken. Berücksichtigen wir zusätzlich die Steuersenkungen, die wir ebenfalls noch möchten, wird beinahe kein Eigenkapital mehr vorhanden sein. Gewiss kann es sein, dass wir von der SNB in den nächsten Jahren wieder mehr Gewinnausschüttungen erhalten. Darauf verlassen dürfen wir uns aber nicht. Es könnten nämlich auch noch weniger werden. Die Ausgabenseite zeigt, dass die grossen Anstiege in nur gering beeinflussbaren Bereichen anfallen. Es wurden immer wieder die Staatsbeiträge erwähnt. Was sind Staatsbeiträge? Z.B. die ausser- und innerkantonalen Hospitalisationen. Haben wir da grosse Einflussmöglichkeiten? Die Ergänzungsleistungen – auch hier sind unsere Einflussmöglichkeiten sehr beschränkt. Die Langzeitpflege, die Ausgaben für Behinderteneinrichtungen – da könnten wir sparen, wenn wir wollen, aber wollen wir das tatsächlich? Dann auch weitere Bereiche, v.a. die Bildung ist ein grosser Teil. Wollen wir da sparen? Beim öffentlichen Verkehr? Das wäre auch eine Möglichkeit. Ich möchte Vorschläge hören, wo wir tatsächlich sparen wollen, und nicht nur immer hören müssen, dass wir tiefere Staatsausgaben, tiefere Staatsbeiträge wollen. Aufgrund der Teuerung steigen auch die Personalkosten stark an. Der Kanton hat bereits den Ruf, nicht gerade grosszügig mit dem Personal zu sein. Einsparungen im Personalbereich wären theoretisch möglich, aber beim aktuellen Fachkräftemangel ein grosses Risiko. Wir müssen unserem Personal Sorge tragen. Häufige Wechsel sind teurer, als wenn wir gutes Personal behalten können. Leider ist im AFP für den ersten Teil der Umsetzung der Pflegeinitiative nichts vorgesehen. Regierungsrat Damann hat uns versichert, dass im Budget 2024 ein Betrag eingestellt wird und erste Massnahmen umgesetzt werden sollen. Es braucht dringend weitere Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Wir können nicht auf den Bund warten, der frühestens im Jahr 2027 den zweiten Teil umsetzen will. Einerseits sind hier die Gesundheitsversorger selbst gefordert, anderseits muss sich auch der Kanton engagieren. Deshalb werden wir den Auftrag für den Sonderkredit unterstützen. Auch beim Klimaschutz müssen wir vorwärtsmachen. Gelegenheit dazu haben wir mit der Behandlung des Kantonsratsbeschlusses über die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» (29.22.01) und des Kantonsratsbeschlusses über den «Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030» (33.22.05). Auch das ist nicht im AFP enthalten. Es kommen einige Herausforderungen auf uns zu. Weitere Steuersenkungen sind deshalb nicht angezeigt. Bei den Lohnmassnahmen werden wir uns – mit Ausnahme des Teuerungsausgleichs – der Regierung anschliessen. Nachdem bereits letztes Mal nicht die volle Teuerung ausgeglichen wurde, erwarten wir, dass dies für das Jahr 2024 der Fall sein wird. Im jetzigen Zeitpunkt über die Höhe des Teuerungsausgleichs zu diskutieren, ist müssig, da wir die tatsächliche Entwicklung der Teuerung noch nicht kennen. Wir haben aber bereits gesehen, dass sie z.B. aufgrund der Strompreise gestiegen ist. Scheinbar sind auch Eier teurer geworden. Wir müssen jetzt Farbe bekennen, ob wir den vollen Ausgleich oder nur einen Teilausgleich wollen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Regierung und die einzelnen Departemente präsentieren einen AFP, der gut dokumentiert ist und die verschiedenen Einflussfaktoren umfassend darlegt. Die Ergebnisse – besser gesagt die Defizite – für die Jahre 2024 bis 2026 basieren auf einem Steuerfuss von 105 Prozent. Die Entlastungseffekte aus dem Haushaltsgleichgewicht 2022plus zeigen teilweise bereits Wirkung und sind im vorliegenden AFP vollständig berücksichtigt. Der letztjährige AFP sah ab 2025 noch eine ausgeglichene Jahresrechnung vor. Nun rechnet die Regierung in den Jahren 2024 bis 2026 durchgehend mit operativen Defiziten in der Höhe von rund 200 Mio. Franken pro Jahr. Das besondere Eigenkapital wird per Ende 2026 vollständig verzehrt sein. Das freie Eigenkapital, das sich per Ende 2022 auf rund 1,4 Mrd. Franken beläuft, wird sich auf rund 735 Mio. Franken reduziert haben. Der Kanton ist und bleibt vorderhand noch finanziell grundsolid. Es gilt jedoch, dem stetigen Ausgabenwachstum Einhalt zu gebieten. Dies auch im Wissen, dass die Gewinnausschüttungen der SNB voraussichtlich nicht nur für ein Jahr ausfallen, sondern nachhaltig rückläufig sein dürften. Der einfachste und schnellste Weg, operative Defizite eines Staates aus der Welt zu schaffen, liegt auf der Hand: höhere Einnahmen durch die Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu generieren. Der Staat werde sonst ausgehungert, kaputtgespart und funktioniere irgendwann nicht mehr, so die einfache sozialistische Formel. Dass der Staat jedoch kontinuierlich wächst, wird in dieser Formel freilich ausgeblendet. Die deutlich verschlechterten Ergebnisprognosen des vorliegenden AFP haben primär mit diesem Ausgabenwachstum zu tun. Rund 24 Mio. Franken zusätzliches Wachstum beim Personalaufwand, fast 20 Mio. Franken zusätzliche Beiträge der Individuellen Prämienverbilligungen (IPV) und ein starker Anstieg bei fast allen Staatsbeiträgen führen dazu, dass die Ausgabeprognosen um jährlich wiederkehrend 250 bis 300 Mio. Franken pro Jahr gegenüber dem Vorjahres-AFP angestiegen sind. Das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik der Universität Luzern (IFP) hat sich in seiner jüngsten Studie fundiert mit den Besoldungsdifferenzen zwischen Staatsangestellten und dem privaten Sektor befasst. Das Durchschnittsgehalt von Kantonsangestellten in der Schweiz liegt um 22 Prozent höher als im privaten Sektor. Vergleicht man sogenannte statistische Zwillinge – Angestellte mit vergleichbarem Bildungsstand und Verantwortungsbereich –, resultiert immer noch ein um 4,3 Prozent höherer Durchschnittslohn der Kantonsangestellten gegenüber dem privaten Sektor. Obschon im vorliegenden AFP an mehreren Stellen auf den NeLo-Review Bezug genommen wird, hatte die Finanzkommission bisher keinen Einblick in die Ergebnisse dieser Untersuchungen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der Kanton kein generelles Besoldungsproblem hat und als Arbeitgeber durchaus attraktiv und kompetitiv ist. Mit Blick auf die IFP-Studie gilt es sogar eher aufzupassen, dass der Kanton mittels hoher Löhne nicht dringendst benötigte Fachkräfte von der Privatwirtschaft abzieht, die dann wiederum vom privaten Sektor mittels Steuern und Abgaben zu berappen sind. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb die Anträge der Finanzkommission, die das starke Wachstum etwas eindämmen sollen. Der Teuerungsausgleich soll im Planjahr mit 1,4 Prozent vorgesehen werden. Wir unterstützen das mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das im Rahmen der Budgetdebatte noch eingehend und v.a. anhand von aktualisierten Teuerungszahlen diskutiert werden kann. Die Anpassung des Niveaueffekts im Personalaufwand für IT- und Digitalisierungsvorhaben soll von 1,9 Mio. auf 0,8 Mio. Franken reduziert werden, was wir begrüssen und was dem Beschluss des Kantonsrates zum vorjährigen AFP entspricht. Weiter begrüssen wird, dass in den Folgejahren keine gesonderten IT-Stellen mehr budgetiert und diskutiert werden sollen, da zuweilen der Eindruck entstanden ist, dass zunehmend beliebige Stellenbegehren über die Digitalisierungsschiene beantragt wurden, notabene zusätzlich zum strukturellen Personalbedarf. Der Reduktion des strukturellen Personalbedarfs im Planjahr 2026 von 0,4 auf 0,2 Prozent stimmen wir ebenfalls zu und folgen der Finanzkommission. Wir wollen vom Nehmer- zum Geberkanton werden, an Ressourcenkraft stark zulegen und uns als attraktiver Standort in der Ostschweiz etablieren. Dafür wird sich unser Kanton in den nächsten Jahren entschlacken und fittrimmen müssen. Eine verstärkte Besinnung auf die Kernaufgaben des Staates wird notwendig sein, und das kontinuierliche Wachstum der Staatsausgaben ist kritisch zu hinterfragen und einzudämmen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Gemäss AFP ist in den nächsten Jahren mit operativen Defiziten von rund 200 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen. Die finanziellen Folgen aus der Prämienentlastungsinitiative sind im AFP nicht berücksichtigt worden. Die Regierung scheint sich dem Ernst der Lage noch immer nicht bewusst zu sein. Uns fehlen Mittel und langfristige Massnahmen, um dem Ausgabenwachstum entgegenzuwirken. Betrachten wir den AFP genauer, sehen wir im Gegensatz zur Regierung dringenden Handlungsbedarf. Wir sind gespannt, wie die Regierung die 1,7 Prozent Teuerungsausgleich begründet. Noch weniger aber können wir den Antrag der SP-Fraktion nachvollziehen. Diese fordert einen Teuerungsausgleich im Jahr 2024 von 2,2 Prozent und einen weiteren im Planjahr 2025 von 1,5 Prozent. Man kann von Teuerungsausgleichen auf Vorrat sprechen. Diesen Antrag werden wir klar ablehnen. Dies mit der Begründung, dass den Departementen auch noch 0,6 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen sowie wenigstens 0,3 Prozent für Mutationsgewinne und zusätzlich 0,2 Prozent für ausserordentliche Leistungsprämien zur Verfügung stehen, um eine gesunde Lohnentwicklung erzielen zu können. Wir sprechen von total 2,5 Prozent. Daher sehen wir den Antrag der Finanzkommission als vernünftig. Weiter sind wir gespannt auf die Ergebnisse aus dem NeLo-Review, die uns in naher Zukunft vorgestellt werden sollen. Diesbezüglich hegen wir den leisen Verdacht, dass möglicherweise einige bereits mehr wissen als wir. Wie kann sonst ein Antrag mit den Worten begründet werden, dass bei sehr vielen Angestellten trotz grossem Einsatz und sehr guten Leistungen kaum eine Lohnentwicklung stattgefunden haben soll? Die strukturellen Lohnmassnahmen sehen wir weiterhin bei 0,2 Prozent. Was wir aber sicherlich nicht sehen, ist der Niveaueffekt von rund 4,5 Mio. Franken bei den IT- und Digitalisierungsvorhaben. Wir sind der Meinung, dass die vom Kantonsrat gesprochenen 2 Mio. Franken nicht überschritten werden dürfen, und unterstützen deswegen den Antrag der Finanzkommission. Mit dem Budget 2023 konnten wir die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger im Kanton ein weiteres Mal mit einer Steuerfusssenkung entlasten. Wir sind auf dem richtigen Weg, um den Kanton für steuerzahlende Bürgerinnen und Bürger im interkantonalen Steuerwettbewerb attraktiver zu machen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen. Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Dem AFP kann erfreulicherweise entnommen werden, dass das Rechnungsjahr 2022 voraussichtlich deutlich besser als budgetiert abschliesst. Die Hauptgründe dafür sind die deutlich höheren Erträge aus der Gewinnausschüttung der SNB und die höheren Steuererträge. Es ist richtig, dass die mit dem Budget 2023 beschlossene Erhöhung der Beiträge der Individuellen Prämienverbilligungen (IPV) vorerst beibehalten wird. Die sind allerdings dann zu überprüfen, wenn die Ergebnisse der Initiative bzw. des Gegenvorschlags auf Bundesebene vorliegen. Die individuellen Lohnmassnahmen insbesondere im Hinblick auf die Auswertungen von NeLo sind zu unterstützen. Abzuwarten sind zuerst jedoch die Auswertungen, die im Verlauf dieses Jahres vorliegen werden. Das hohe Eigenkapital dient der Überbrückung von ein, zwei schlechten Jahren. Hingegen müssen die späteren Jahre ganz genau betrachtet und allfällig entsprechende Massnahmen getroffen werden. Zum Kritischen: Der grösste Treiber des bereinigten Aufwands ist nach wie vor das Wachstum der Staatsbeiträge, die pro Jahr am stärksten ansteigen. Der Teuerungsausgleich bei den Löhnen ist im AFP zurückhaltend aufzuzeigen. Die definitive Festlegung hat mit dem Budget 2024, sobald die effektiven Jahreszahlen bekannt sind, zu erfolgen. Es ist klar, dass diese auch über 1,4 Prozent liegen können. Die Parameter des Personalgesetzes (sGS 143.1; abgekürzt PersG) sind auf jeden Fall einzuhalten. Die weitere Erhöhung der Stellen im IT-Bereich wird zurückhaltend beurteilt. Generell ist dem weiteren Stellenausbau grössere Beachtung zu schenken. Trotz kritischen Bemerkungen zur Steigerung des Personalaufwands darf und muss klar festgehalten werden, dass das Verwaltungspersonal sehr engagiert und kompetent seine vielfältigen Aufgaben erfüllt. Dafür gebührt ihnen allen Dank und Anerkennung. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich bringe unsere Unzufriedenheit zum vorgelegten AFP zum Ausdruck, und zwar sowohl bezüglich dem, was er abbildet, als auch dem, was er nicht abbildet. Die massgeblichen Defizite sind verursacht durch die Steuersenkungen der Bürgerlichen, die verfrüht und unverantwortlich waren. Es war absehbar, dass es bei den Auszahlungen der SNB zu einer Wende kommt und wir auch sonst vor finanzpolitischen Herausforderungen stehen. Dass wir dem Kanton und den Gemeinden in so einer Phase wichtige Mittel entziehen, ist kurzsichtig. Für die SP ist deshalb klar, dass es nicht noch weitere derartige Entscheide verträgt. Weitere Steuersenkungen und steuerliche Massnahmen liegen nicht mehr drin, seien es diejenigen, die wir unter dem etwas irreführenden Titel «Entlastung des Mittelstands» besprechen oder auch ein weiter gehender Ausgleich der kalten Progression oder die Erhöhung des Pendlerabzugs. Der AFP ist ernst zu nehmen und weitere hausgemachte Ausfälle sind zu verhindern. Das gilt insbesondere deshalb, weil der AFP noch nicht alle Ausgaben enthält, die dringend notwendig und aus unserer Sicht unumgänglich sind. Das sind einerseits die Ausgaben, welche die Umsetzung der eidgenössischen Pflegeinitiative nach sich zieht. Wir sind enttäuscht, dass die Regierung die Umsetzung dieser Initiative nicht proaktiver angeht und im AFP entsprechend abbildet. Die Situation im Gesundheitswesen ist akut. Massnahmen zur Bekämpfung des Pflegepersonalmangels sind dringend zu ergreifen. Wir können nicht länger warten und müssen handeln. Alles andere ist unvernünftig. Um der Regierung einen klaren Auftrag zu erteilen und für die ersten Phasen auch finanziellen Spielraum einzuräumen, stellen wir einerseits einen Antrag bezüglich der Einstellung von Geldern im nächsten Budget zur Umsetzung der ersten Etappe der Initiative und andererseits einen Antrag zur Aufgleisung eines Sonderkredits über 14 Mio. Franken. Dieser Betrag kann vom Kantonsrat gesprochen werden und Massnahmen können sofort und mit der angemessenen Dringlichkeit ergriffen werden. Wir verstehen nicht, weshalb die Regierung mit diesem AFP nicht zum Ausdruck bringt, dass sie der Umsetzung dieser Initiative hohe Priorität einräumt. Deshalb ist es nun am Kantonsrat, dieses Zeichen zu setzen. Andererseits zeigt die SP wenig Verständnis, dass die Regierung für das Jahr 2024 beim Personalaufwand nicht die für dieses Jahr prognostizierte Teuerung von 2,2 Prozent berücksichtigte. Damit bringt die Regierung zum Ausdruck, dass sie nicht beabsichtigt, nächstes Jahr den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren, nachdem schon für dieses Jahr nur 1,5 von 2,9 Prozent ausgeglichen wurden. Die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung und der öffentlich-rechtlichen Anstalten können sich deshalb bereits heute auf eine weitere Reallohnsenkung einstellen. Dieses Zeichen ist insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel verheerend. Dass nun die Finanzkommission ohne Gegenantrag der Regierung diesen Betrag zusätzlich senkt, ist noch das «i-Pünktchen». Es wäre nichts anderes als richtig, dem Personal klar zu signalisieren, dass wir planen, den Teuerungsausgleich zu gewähren, sollte die Teuerung anhaltend so hoch sein. Gleichzeitig wollen Regierung und Bürgerliche nur noch 0,6 Prozent individuelle Lohnmassnahmen einstellen, nachdem ursprünglich mit der Einführung des Neuen Lohnwesens (NeLo) jeweils 0,8 Prozent Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. So wächst der bereits grosse Unmut bezüglich den Konsequenzen von NeLo weiter an. Langsam ist eine Unzufriedenheit erreicht, die es erschwert, Personal zu rekrutieren und v.a. zu halten. Das zeigt sich z.B. am grossen Unmut bei der Polizei, wie in den letzten Wochen in einigen Zeitungsartikeln zu lesen war. Es betrifft aber auch die Pflege und viele weitere beim Kanton tätige Berufsgruppen. Wir können in einer Zeit, in der es zunehmend schwierig wird, gute Fachkräfte beim Kanton zu halten, nicht immer beim Personal sparen. Wir brauchen diese Mitarbeitenden und es hat weitreichende Konsequenzen, wenn wir auf dem Arbeitsmarkt immer unattraktiver werden. Als Kantonsrat sind wir auch Arbeitgeber. Wir können nicht nur Sparpolitik auf dem «Buckel» des Personals betreiben, weil sich Steuersenkungen vor den Wahlen besser verkaufen lassen als Lohnerhöhungen in der Verwaltung. Wir müssen unsere Verantwortung wahrnehmen. Die SP fordert neben den Massnahmen im Pflegebereich, den vollen Teuerungsausgleich für die nächsten zwei Jahre im AFP einzustellen, 0,8 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen vorzusehen, den Betrag für den strukturellen Personalaufwand nicht zu kürzen und der Regierung den Auftrag zu geben, den Fachkräftemangel proaktiver anzugehen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 18. und 19. Januar 2023 den Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026 (abgekürzt AFP) in Anwesenheit von fünf Departementsvorsteherinnen und Departementsvorstehern, zwei Generalsekretären als Vertreter ihrer Departementsvorsteher, des Staatssekretärs und des Generalsekretärs der kantonalen Gerichte intensiv beraten. Vom zuständigen Finanzdepartement waren Regierungsrat Mächler, der Generalsekretär Flavio Büsser und Stefan Alabor an beiden Tagen anwesend. Die Geschäftsführung der Finanzkommission obliegt der Finanzkontrolle mit ihrem Leiter Ralf Zwick, für die Protokollierung sind die Revisoren der Finanzkontrolle, Christian Gründler und Thomas Bigler, verantwortlich. Der nach Art. 16d des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1; abgekürzt StVG) jährlich auszuarbeitende AFP verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen:
Das Finanzleitbild und die darin festgelegten finanzpolitischen Ziele, die im Jahr 2022 für den Kanton verabschiedet wurden, bilden den Rahmen des AFP. Dieser zeigt die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren auf. Zum vorliegenden AFP: Die Ergebnisse enthalten den gesamten Aufwand und Ertrag der Planjahre, samt den Aufwendungen und Erträgen für die Gesetzesvorhaben und Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite. Eingerechnet sind ein Staatssteuerfuss von 105 Prozent und jährliche Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (abgekürzt SNB) gemäss der in der Vergangenheit angewendeten und bewährten Schattenrechnung. In den Finanzplanjahren 2024–2026 steigen die operativen Defizite gegenüber dem Budget 2023 nochmals leicht an und bewegen sich zwischen 197,3 Mio. und 211,5 Mio. Franken. Die Planergebnisse liegen damit deutlich über den Vorgaben der Schuldenbremse. Die Nettoinvestitionen nehmen gegenüber dem Budget 2023 deutlich ab und bewegen sich im Planungshorizont auf konstant hohem Niveau zwischen 273 Mio. und 353 Mio. Franken. Nebst der von der Regierung beantragten jährlichen Pauschale von 0,6 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen beantragt die Finanzkommission eine jährliche Pauschale von 0,2 Prozent für den strukturellen Personalbedarf. Im Hinblick auf die Teuerung spricht sich die Finanzkommission für einen partiellen Ausgleich von 1,4 Prozent aus. Die Notwendigkeit für eine Stärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Digitalisierungs- und IT-Vorhaben war in der Finanzkommission unbestritten. Die Finanzkommission hält jedoch an den im Jahr 2022 beschlossenen zusätzlichen Mitteln von total 2 Mio. Franken fest. Damit kürzt die Finanzkommission die von der Regierung vorgeschlagenen Mittel um insgesamt 2,5 Mio. Franken. Allfällige zusätzliche Stellen im IT-Bereich müssten durch Einsparungen an anderen Orten finanziert werden. Intensiv hat die Finanzkommission über die individuellen Lohnentwicklungen diskutiert. Die Finanzkommission ist grossmehrheitlich der Meinung, dass diesbezüglich die Resultate des Lohnsystem-Reviews abgewartet werden müssen. Neu wird sich die Finanzkommission anstatt in der Augustsitzung bereits in der März- und Maisitzung mit dem Review befassen. Ergebnisse, erste Erkenntnisse und Handlungsfelder werden von der Regierung präsentiert und können somit vertieft diskutiert werden. Das jährliche Wachstum der Staatsbeiträge um 2,2 Prozent und die damit zusammenhängende ansteigende Staatsquote geben unverändert Anlass zur Sorge. Die Finanzkommission wird sich deshalb anlässlich der Märzsitzung mit den Staatsbeiträgen auseinandersetzen. Hauptsächlich sollen die Beeinflussbarkeit der Staatsbeiträge durch die Politik und mögliche Handlungsspielräume diskutiert werden. Das Beratungsergebnis der Finanzkommission zum AFP ist deren Anträgen zu entnehmen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |