Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds»

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.22.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds»
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung23.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung26.1.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Februar 2023
BotschaftBericht und Antrag sowie Botschaft und Entwurf der Regierung vom 22. November 2022
AntragAnträge SP-Fraktion zu Ziff. 1 und 2 vom 12. Juni 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.6.2023Gesamtabstimmung82Zustimmung29Ablehnung9
13.6.2023Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 129Zustimmung73Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» mit 82:29 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 1 mit 73:29 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «DieDer Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» wird abgelehntzugestimmt.», und eventualiter für den Fall, dass der Kantonsrat dem Antrag zu Ziff. 1 zustimmt, Ziff. 2 zu streichen.

Wie bereits im Eintretensvotum ausgeführt, beantragen wir Ihnen die Gutheissung der Initiative und damit den Beschluss über 100 Mio. Franken für die Schaffung eines Klimafonds. Wir sind der Meinung, dass wir mehr Fördermittel benötigen, als dies im Gegenvorschlag vorgesehen ist. Unser Kanton gehört schweizweit zu den Schlusslichtern. Wir müssen uns beeilen, damit wir signifikante Veränderungen erreichen und den ökologischen Umbau erreichen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Energie- und Klimapolitik ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – nicht nur bei der finanziellen Förderung. Das St.Galler Energiekonzept 2021–2030 bewährt sich als robuste Grundlage für die kantonale Klima- und Energiepolitik. Es adressiert mit Schwerpunkten und Massnahmen die Vielfalt der Herausforderungen und stellt sicher, dass die dazu notwendigen Mittel gezielt und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Die Nachfrage nach Förderungsmitteln, insbesondere für den Heizungsersatz, ist seit Ende 2020 deutlich gestiegen. Dazu beigetragen haben die Preiserhöhung bei fossilen Brennstoffen sowie der fortdauernde Krieg in der Ukraine. Die Regierung schlägt vor diesem Hintergrund vor, die erfolgreiche Kampagne zum beschleunigten Ersatz von fossilen Heizungen über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern. Denn der von Ihnen gesprochene Kredit wird Ende 2023 auslaufen und höchstwahrscheinlich vollständig aufgebraucht sein. Die Regierung erachtet es als wichtig, den begonnenen Umbau der Wärmeversorgung konsequent weiterzutreiben und die steigende Nachfrage zu stützen bzw. weiter zu stärken.

Unter Einbezug des Finanzbedarfs für die Fortführung der Kampagne «erneuerbar heizen» sowie der noch nicht beschlossenen Mittel für das Förderungsprogramm Energie 2026–2030 beträgt der Bedarf von kantonalen Mitteln für die Energieförderung in den Jahren 2021 bis 2030 insgesamt 134 Mio. Franken. Nach heutigem Stand ergänzt der Bund diesen Betrag mit Globalbeträgen im Umfang von rund 256 Mio. Franken. Falls der Kantonsrat und die Stimmbevölkerung den noch nicht beschlossenen Krediten zustimmen, stehen der Energieförderung von 2021 bis 2030 somit rund 390 Mio. Franken zur Verfügung. Damit können wir einiges erreichen.

Das Initiativkomitee schlägt vor, die Mittel für die Energieförderung über einen Fonds bereitzustellen, der aus Mitteln des besonderen Eigenkapitals geäufnet wird. Aus Sicht der Regierung ist die bewährte Finanzierung über einen Sonderkredit vorzuziehen. In Verbindung mit dem St.Galler Energiekonzept stellt der Sonderkredit insbesondere sicher, dass die Mittel zweckgebunden, gezielt und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Die Einführung von zwei verschiedenen Instrumenten für die Finanzierung der Energieförderung erachtet die Regierung nicht als zielfördernd und beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die vorliegende Einheitsinitiative geht auf die Motion 42.19.29 «Klimafonds» der damaligen SP-GRÜ-Fraktion im Jahr 2019 zurück. Auch wenn die Grünen die kantonale Initiative nicht mitlanciert haben, was wir gerne gemacht hätten, unterstützen wir das Anliegen selbstverständlich weiterhin. Die Auswirkungen des Klimawandels werden immer deutlicher. Bestimmt haben einige von Ihnen gestern das Video vom Bergsturz in Tirol, nahe der Schweizer Grenze, gesehen. Die Klimaerwärmung führt dazu, dass unsere Berge an Stabilität verlieren und einzustürzen drohen. Die weiteren Folgen des Klimawandels wurden bereits von Surber-St.Gallen sehr gut ausgeführt. Es ist deshalb sehr wichtig, dass wir die Energiewende massiv beschleunigen, damit wir so schnell wie möglich Netto-Null erreichen. Der Kanton hat ein Energiekonzept. Dieses ist schön und gut, aber nicht perfekt. Die Massnahmen genügen nicht, um unsere CO2-Ziele zu erreichen. Die CO2-Ziele des Jahrs 2020 haben wir bereits verpasst. Aktuell geht es mit der Energiewende viel zu langsam vorwärts. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, wird unser Kanton die Klimaziele bis im Jahr 2030 mit Sicherheit verpassen. Denn bis im Jahr 2030 müssen wir unsere CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Investitionen benötigt. Mit 100 Mio. Franken können wir die Energiewende im Kanton massiv beschleunigen. Dieses Geld wäre sinnvoll investiert, denn die Kosten für den Klimaschutz fallen deutlich geringer aus als die Folgekosten eines ungebremsten Klimawandels.

Ein kantonaler Klimafonds ermöglicht es uns, schneller und ehrgeiziger zu handeln. Mit zusätzlichen 100 Mio. Franken könnte der Kanton bei der Energiewende einen grossen Schritt vorwärts machen und nicht nur einen kleinen, wie dies mit dem Gegenvorschlag der Fall wäre. Die rechtsbürgerliche Mehrheit setzt jedoch bekanntermassen auf Sparen und Steuersenkungen. Doch in der gegenwärtigen Situation sollten wir nicht sparen, sondern in eine klimaneutrale und energieunabhängige Zukunft investieren. Damit könnten wir unseren Kanton zukunftsfähig machen. Das St.Galler Energiekonzept 2021–2030 setzt auf verschiedene Massnahmen, v.a. im Bereich der Gebäude. Die Initiative selbst will den Ersatz von fossilen Heizanlagen durch klimaneutrale Anlagen und die energetische Sanierung von Gebäudehüllen vorantreiben. Im Gegenvorschlag fehlt uns nebst den Mitteln auch der Ausbau der Stromgewinnung durch erneuerbare Energien wie Fotovoltaik, Windkraft oder Biomasse und verstärkte Massnahmen zur Energieverbrauchsreduktion. Es ist korrekt, dass die Initiative keinen Ausbau der Wasserkraftnutzung fordert, da das nutzbare umweltverträgliche Potenzial im Kanton bereits weitgehend ausgeschöpft ist. Diese Tatsache scheint im Kantonsrat noch immer nicht angekommen zu sein.

Die Ergänzungen der vorberatenden Kommission im Gegenvorschlag lehnen wir ab. Sie schränken die Regierung unnötig ein, indem ihr genauer vorgeschrieben werden will, wie die Mittel eingesetzt werden sollen. Das müssen wir nicht präzisieren, denn im St.Galler Energiekonzept sind bereits Schwerpunkte festgelegt. Es wird nun versucht, diese auszuhebeln. Wenn zusätzlich eine technologieneutrale Förderung gefordert wird, steht dies im Widerspruch zu diesen Schwerpunkten. Es ist uns klar, dass dieser Passus v.a. auf den Ausbau der Wasserkraftnutzung zielt. Die SVP hat das mit ihrem Antrag deutlich bestätigt. Mir scheint, dass einige im Kantonsrat um jeden Preis ein Laufkraftwerk im Rhein umsetzen wollen. Wir wehren uns gegen Anträge, welche die Schwerpunkte des St.Galler Energiekonzepts über den Haufen werfen wollen. Wir unterstützen die Einheitsinitiative und werden den Gegenvorschlag bei Ablehnung der Initiative unterstützen, damit wir nicht mit leeren Händen dastehen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Klimakrise ist real, sie ist da. Die Folgen spüren wir auch in der Schweiz. Der heisse Sommer, ein Winter ohne Schnee, ein viel zu warmer Frühling, dann Regen und nun wieder wochenlang Sonnenschein. Zu wenig Schnee und Regen sowie zu grosse Hitze führen am Ende zu einem Wassermangel in unseren Wasserspeichern, z.B. dem Bodensee aber auch im Grundwasser. Wir wissen alle, dass wir elementar auf diese Wasserspeicher angewiesen sind und alles daransetzen müssen, sie zu erhalten.

Noch dramatischer als in der Schweiz sieht es in anderen Ländern aus. In Norditalien konnte Mitte Mai 2023 nach monatelanger Trockenheit der Boden die plötzlichen Starkregen nicht schlucken. Kleine Bäche wurden plötzlich zu reissenden Flüssen und überschwemmten grosse besiedelte Gebiete. 14 Menschen verloren ihr Leben und viele Familien ihr Hab und Gut. Die Aufräumarbeiten dauern bis heute an und die Schäden liegen in Milliardenhöhe. Solche Extremereignisse müssen uns vor Augen führen, wie dramatisch die Situation und wie dringlich unser Handeln gefordert ist. Der ökologische Umbau muss mit aller Kraft und mit den erforderlichen finanziellen Mitteln vorangetrieben werden. Mit der Äufnung eines Klimafonds im Umfang von 100 Mio. Franken fordert die Initiative, dass die Fördergelder für den Ersatz fossiler Heizsysteme, die Gewinnung erneuerbarer Energien und energetische Sanierungen deutlich erhöht werden.

Wenn die Regierung in der Botschaft ausführt, dass sie insgesamt mehr einsetzen möchte als die Initiative fordert, müssen wir klar sagen: Nein. Die bereits beschlossenen Kredite und die nach Art. 16 Abs. 2 EnG vorgesehenen Fördermittel dürfen nicht angerechnet werden. Tatsächlich neu beantragt werden 59,25 Mio. Franken für den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030 und damit deutlich weniger als von der Initiative gefordert. Damit bleibt der Kanton beim Ersatz fossiler Heizsysteme auf dem bisherigen tiefen Niveau. Wir bestreiten in keiner Art und Weise, dass die beteiligten Stellen gute Arbeit leisten und unser Förderprogramm gut funktioniert. Dem Artikel «Wer klotzt und wer kleckert: Der Kantonsvergleich» vom 10. Juni 2023 des «St.Galler Tagblatts» musste entnommen werden, dass der Kanton St.Gallen mit Blick auf die Förderung von energetischen Sanierungen in der Schweiz zu den Schlusslichtern zählt.

Für uns ist entscheidend, dass die Schweiz und damit auch unser Kanton von der Abhängigkeit autokratischer Regime wegkommen. Dies ist der Menschlichkeit und auch der Versorgungssicherheit geschuldet. Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer haben auf die steigenden Preise teilweise rasch reagiert und den ökologischen Umbau vorangetrieben. Keinen Anreiz für den Umstieg infolge steigender Öl- und Gaspreise haben die grossen Immobilienfirmen, denn die Nebenkosten tragen schliesslich die Mieterinnen und Mieter. Diesbezüglich benötigt es dringend grössere Anstrengungen als heute. Da muss ich Frei-Rorschacherberg widersprechen: Wo es keinen ökonomischen Anreiz gibt, sind die Hauseigentümerinnen und -eigentümer leider nicht bereits unterwegs.

Gleichzeitig muss die Gewinnung von erneuerbaren Energien und erneuerbarem Strom deutlich vorangetrieben werden. Wir beraten nachher das Geschäft 33.23.01 «Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2022 des Kantons St.Gallen». Der Kanton verfügt über eine mehr als solide Eigenkapitalbasis. Die notwendigen Mittel für den ökologischen Umbau sind da. Zusammenfassend sind wir für Eintreten auf die Vorlage und für Gutheissung der Initiative. Wir werden aber auch dem Gegenvorschlag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Für uns steht ausser Frage, dass wir die Bemühungen auf allen Ebenen massiv verstärken müssen, um die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies gilt für alle Länder, auch für die Schweiz und damit auch für den Kanton St.Gallen. Wir müssen unsere Infrastruktur, unseren Gebäudepark, unsere Energieversorgung und unsere Mobilität radikal umstellen und wohl einen Teil unserer Lebensgewohnheiten anpassen. So geht es aus den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) – dem Weltklimarat – unmissverständlich hervor. Ich empfehle Ihnen, diese Berichte oder wenigstens eine Zusammenfassung davon zu lesen. Es geht unmissverständlich daraus hervor, dass der notwendige Umbau der Infrastruktur in den Sektoren Energieerzeugung, Industrie, Privathaushalte, Verkehr und Landwirtschaft in einem noch nie dagewesenen Tempo geschehen muss, wenn man die bereits spürbare Erderwärmung auf 1,5 Grad beschränken will.

Vor diesem Hintergrund ist es schwer, sich gegen eine Initiative auszusprechen, die einen Fonds für den Ersatz von fossilen Heizanlagen, den Ausbau erneuerbarer Energien und Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs bereitstellen will. Dennoch haben wir die Initiative und den Gegenvorschlag ausführlich geprüft und diskutiert, u.a. die Frage, bis zu welchem Grad Subventionen einen positiven Effekt erzielen. Entscheidend für uns ist es, die Anreize mit Subventionen gezielt zu setzen und zu steuern, ohne zu übersteuern.

Gemäss den Zahlen der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz macht es keinen Sinn mehr, umweltfreundliche Heizungen bei Einfamilienhäusern mit zusätzlichen Subventionen zu fördern. Von den schweizweit neuen Heizungen im Jahr 2022 handelte es sich bei rund 7,5 Prozent um Öl- oder Gasheizungen. Die bestehenden Subventionen bieten somit für Einfamilienhausbesitzende bereits genügend Anreize. Düster ist die Situation bei grossen Gebäuden, also bei Gebäuden mit einer Heizleistung von über 100 Kilowatt. Im Jahr 2022 handelte es sich noch immer bei drei Viertel der neuen Heizungen um Öl- oder Gasheizungen. Da sind die bestehenden Anreize offenbar noch zu klein. Es zeigt sich, dass mit zusätzlichen Mitteln auch heute noch positive Effekte erzielt werden können. Im schweizweiten Vergleich sind die Fördermittel des Kantons zum Ersatz von fossilen Heizungen noch immer tief.

Die höheren Mittel der Initiative im Vergleich zum Gegenvorschlag sind für uns somit ein entscheidendes Argument, um der Initiative zuzustimmen. Wir tun dies jedoch nicht aus voller Überzeugung, weil wir trotz den geringeren Mitteln gewisse Elemente des Gegenvorschlags der Regierung vorziehen. Wie die Regierung sind auch wir der Meinung, dass die bewährte Finanzierung über Sonderkredite einem Fonds aus Mitteln des besonderen Eigenkapitals vorzuziehen wäre. Die Einführung von zwei verschiedenen Instrumenten für die Finanzierung der Energieförderung ist nicht sicher zielführend bzw. nicht sicher effizient. Der zweckgebundene und bedarfsgerechte Einsatz der Mittel muss trotz aller Dringlichkeit weiterhin sichergestellt bleiben. Hinzu kommt, dass der Bestand des besonderen Eigenkapitals Ende 2023 voraussichtlich nur noch 84 Mio. Franken betragen wird und somit die Mittel für den Klimafonds nicht gedeckt wären. Für uns ist klar, dass auf diesem steilen Weg in die Zukunft alle erneuerbaren Energieträger benötigt werden. Die Initiative ist aus unserer Sicht nicht perfekt, aber perfekt ist bekannterweise der grösste Feind von gut.

Was wir uns definitiv nicht leisten können, ist ein klimapolitischer Stillstand. Daher begrüssen wir ausdrücklich, dass die Regierung einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Wir bevorzugen diesen gegenüber der Fassung der vorberatenden Kommission und werden deshalb dem zweiten Antrag der SP zustimmen. Zu bezeichnen, wofür die gesprochenen Mittel verwendet werden, ist wichtig. Aus unserer Sicht legt die Regierung bereits genau genug offen, wie die Mittel verwendet werden sollen. Solange wir insbesondere bei grossen Gebäuden noch einen derart hohen Handlungsdruck haben, sollten die Mittel für den Ersatz fossiler Heizungen nicht pauschal gekürzt werden. Den Antrag der SVP-Fraktion werden wir ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion lehnt die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» ab. Dennoch treten wir auf das Geschäft ein, um den Weg für eine bessere Lösung frei zu machen, zumal ein Nichteintreten zur Folge hätte, dass das St.Galler Stimmvolk lediglich über die Einheitsinitiative befinden könnte.

In Teilbereichen macht die Klimafondsinitiative Sinn. So soll ein Teil der 100 Mio. Franken in den Ausbau der Stromgewinnung durch erneuerbare Energien verwendet werden. Die SVP-Fraktion applaudiert. Nur schade, dass die Initianten die Wasserkraft bewusst oder unbewusst nicht berücksichtigten. Wir alle kennen mittlerweile den Begriff «Strommangellage». Obwohl dank der milderen Witterung im letzten Winter kaum Probleme entstanden, ist in Zukunft v.a. die ständige Bereitstellung der erforderlichen Energie für alle – natürliche oder juristische Personen bis hin zur öffentlichen Hand – von zentraler Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Bandenergien und Energiespeicherungen essenziell. Hier mag Biomasse noch mithalten. So gut die technischen Errungenschaften Fotovoltaik und Windkraft auch sein mögen, sie taugen hinsichtlich einer ständigen Energiebereitstellung und in Sachen Energiespeicherung leider nicht. Insofern ist eine ausdrückliche Bevorzugung dieser beiden Energiegewinnungsarten gegenüber der bewährten Wasserkraft vollkommen deplatziert.

Vielmehr muss nebst der möglichst umweltgerechten Energieproduktion auch die Energiespeicherproblematik gelöst werden (Stichworte Tag/Nacht und insbesondere Sommer/Winter). Zentraler Punkt der aktuellen Thematik ist die Frage, ob die Politik einen drohenden Versorgungsengpass verhindern will (Stichwort Strom- bzw. Energiemangellage), ob die Bevölkerung mit ideologisch begründeten Massnahmen mit Unterstützungsgeldern gelenkt und gar umerzogen werden soll oder ob sogar nicht konkurrenzfähige Technologien mittels ideologisch gefärbten Subventionen am Leben erhalten bleiben sollen.

Die SVP-Fraktion vertritt einen beachtlichen Teil der Bevölkerung und ist der Auffassung, dass sich die Politik nicht um ideologisch gefärbten Subventionismus, sondern um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung kümmern muss. Sowohl die Einheitsinitiative als auch die Gegenvorschläge der Regierung und der vorberatenden Kommission sind zu sehr von Subventionismus geprägt. Die Versorgungssicherheit bleibt leider zu einem grossen Teil auf der Strecke. Insofern beantragt die SVP-Fraktion, den Fokus auf eine verlässliche Landesversorgung zu richten. Wir bringen uns dazu mit einem entsprechenden Antrag ein.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir möchten allerdings eine Modernisierung der Gebäudehüllen, den Ausbau der Netzinfrastruktur und die Verbesserung der Netzstabilität sowie die Erforschung und Entwicklung von neuen Technologien im Strombereich – auch als Standortvorteil – hinzunehmen. Wir werden dem Antrag der Regierung bezüglich Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» folgen und somit die Einheitsinitiative ablehnen.

Bereits der Einführungstext der Initiative bzw. die Beschreibung, wofür die Gelder verwendet werden sollen, ist nicht mit dem Energiegesetz (sGS 741.1; abgekürzt EnG) vereinbar. Es wird vom Ausbau der Stromerzeugung im Bereich Fotovoltaik, Windkraft und Biomasse gesprochen. Dabei fehlt z.B. die Wasserkraft oder überhaupt alle in Art. 60 EnG aufgeführten Stromerzeuger. Wir lehnen die Initiative ab, nicht weil wir an den Hauptzielen zweifeln, sondern weil wir den von der Regierung vorgeschlagenen Weg mit Anpassungen als den besseren erachten. Die FDP unterstützt die Anträge der Kommission und ist somit für Innovation und Stromsicherheit. Wir sehen somit eine leichte Akzentuierung der vorgeschlagenen Variante.

Der Vorschlag der Regierung lehnt an das bestehende und beschlossene St.Galler Energiekonzept 2021–2030 an. Dieses generiert Bundesgelder, worüber ein liberales Herz bluten mag. Aber Realpolitik auf kantonaler Ebene heisst auch, den Kanton bestmöglich zu positionieren. Wenn die Kampagne «erneuerbar heizen» fortgeführt wird, beträgt der Bedarf an kantonalen Mitteln für die Energieförderung in den Jahren 2021 bis 2030 134 Mio. Franken. Der Bund ergänzt diesen Betrag mit rund 256 Mio. Franken. Es stehen somit 390 Mio. Franken zur Verfügung. Dennoch ist es vernünftig, Fördergelder so einzusetzen, dass sie den tatsächlichen Herausforderungen helfen. Diese liegen nicht nur beim Ersatz fossiler Heizungen. Diesbezüglich sind die Bürgerinnen und Bürger schon längst unterwegs. Die Herausforderungen sind bereits ein wenig skizziert: Modernisierung der Gebäudehüllen, Ausbau der Netzinfrastruktur und damit die Erhöhung der Netzstabilität sowie Forschung und Entwicklung von neuen Technologien im Strombereich, z.B. Power-2-X oder Energiespeicher. Auch Netzverbunde wie z.B. Wärmeverbunde oder Eigenverbrauchsgemeinschaften sind zu forcieren. Der Blick ist nicht nur auf Wärmepumpen zu richten, denn der Ersatz von fossilen Heizungen ist im vollen Gang. Der Markt spielt. Was geschieht bei einem überhitzten Markt? Weitere Unterstützungen mit Subventionsgeldern im Bereich von Wärmepumpen führen dazu, dass es einen Nachfrageüberschuss gibt, und ein solcher führt zu Preissteigerungen. Wir brauchen deshalb auch andere Ansätze. Zum Glück kann gesagt werden: Eigenverantwortung und Freiwilligkeit funktionieren. Ich glaube weiter an die Bevölkerung.

Gemäss «St.Galler Energiekonzept 2021–2030» werden für das Förderprogramm 42 bis 60 Mio. Franken benötigt. Diesbezüglich sehen wir eine leicht andere Akzentuierung, als sie die Regierung vorgeschlagen hat:

  1. Es macht Sinn, für die Modernisierung der Gebäudehüllen einen Betrag von 17,25 Mio. Franken vorzusehen.
  2. Der Ausbau der Netzinfrastruktur und die Netzstabilität müssen klar verbessert werden. Nur ein stabiles Netz lässt Eigenverbrauchsgemeinschaften und verschiedene Stromerzeuger sowie weitere Entwicklung zu. Dazu helfen z.B. Batterien bei Grossverbrauchern oder Eigenverbrauchsgemeinschaften. Das führt zu mehr Netzstabilität.
  3. Die Erforschung und Entwicklung von Technologien im Strombereich, z.B. Power-2-X oder Energiespeicher auch in Verbrauchsgemeinschaften, wird vorangetrieben.

Mit dem Kommissionsvorschlag sollen Pilotprojekte im Rahmen von rund 7 Mio. Franken angestossen werden. Diese Gelder können als Standortvorteil in unserem Kanton eingesetzt werden. Wenn diese Technologien ökonomisch interessanter werden, werden sie am Schluss auch vermehrt eingesetzt. Wichtig erscheint uns, dass in den Bereichen Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse eine technologieneutrale Förderung von erneuerbaren Energien angestrebt wird und nicht nur auf den wenigen skizzierten Bereichen der Initiative.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.6.2023Wortmeldung

Schmid-Buchs, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission zu 29.22.01 «Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative ‹St.Galler Klimafonds›» sowie 33.22.05 «Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030» tagte am 11. Mai 2023 im Kantonsratssaal. Seitens Bau- und Umweltdepartement durften wir die Vorsteherin Regierungsrätin Hartmann, den Leiter des Amtes für Wasser und Energie Michael Eugster und den Leiter der Abteilung Energie Marcel Sturzenegger begrüssen. Die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» fordert die Schaffung eines Klimafonds mit einem Volumen von 100 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital. Die Regierung hat dazu mit einem Gegenvorschlag einen gezielten Sonderkredit im Umfang von 59,25 Mio. Franken vorgeschlagen. Die vorberatende Kommission begrüsst die Ablehnung der Initiative und die Stossrichtung des Gegenvorschlags. Sie möchte jedoch den Einsatz der 59,25 Mio. Franken präzisieren. Nebst dem Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme soll das Förderprogramm Energie in den Jahren 2026 bis 2030 weitergeführt werden. Weiter soll die Innovation bei der Erforschung erneuerbarer Energien und bei der Entwicklung von Energiesparmassnahmen finanziert werden können. Die vorberatende Kommission ist der Meinung, dass dabei alle erneuerbaren Energien berücksichtigt werden sollen. Zudem legt die vorberatende Kommission grossen Wert darauf, dass ergänzend zu den genannten Massnahmen auch die Stromversorgungssicherheit im Kanton verbessert wird.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession