Geschäft: Überfachliche Kompetenzen ins Zeugnis

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.127
TitelÜberfachliche Kompetenzen ins Zeugnis
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung30.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung6.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 10. Oktober 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2022Person21.11.2024
30.11.2022Person21.11.2024
30.11.2022Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2024Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen von Stöckling-Rapperswil-Jona / Frei-Rorschacherberg / Keller-Gätzi-.Wittenbach): Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Ich lege meine Interessen offen: Ich war 15 Jahre Schulleiter an der Oberstufe in Waldkirch in Grenznähe zum Thurgau und bin jetzt Rektor der Schule Buchs.

Im Sommer 2022 wurde die Volksschule des Kantons St.Gallen erstmals mit einem neuen Zeugnis ausgestattet bzw. wir haben in der Volksschule neue Zeugnisse verteilt. Mit der Handreichung Schullaufbahn des Kantons St.Gallen hat man Anweisungen erhalten. Die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens (ALSV) der Kinder bzw. der Jugendlichen war darin nicht explizit enthalten, sprich hat keinen Einzug in das Zeugnis gefunden. Dies ist speziell, weil ausnahmslos alle Kantone um uns herum, d.h. Zürich Schwyz, Glarus, Graubünden, Thurgau und die beiden Appenzell, dies machen.

Die Lehrbetriebe schauen nicht nur auf die Noten. Schickt man Schülerinnen und Schüler zu den Lehrbetrieben, sind die ersten Fragen immer: Wie ist die Arbeitseinstellung, wie zuverlässig ist der Jugendliche und wie setzt er sich für meinem Betrieb ein? Die Noten sind nur ein ganz kleiner Teil, der Einfluss findet. Die Regierung antwortet auf unsere Interpellation: «Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass die St.Galler Lehrstellensuchenden aufgrund der fehlenden Ausweisung der überfachlichen Kompetenzen im Zeugnis systematisch benachteiligt wären.» Diese Erfahrung ist nicht deckungsgleich mit unseren Erfahrungen.

Mein Mitinterpellant, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, hat das Gleiche festgestellt. In den Grenzregionen erhalten wir immer wieder Anfragen: Warum macht St.Gallen das nicht? Im Thurgau und in Zürich ist es der Fall. Es ist wichtig, dass wir heutzutage von einer ganzheitlichen Beurteilung sprechen und dazu gehört auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Die Regierung schreibt, dass es, wie in der Interpellation erwähnt, den Lehrbetrieben frei stehe, bei Bedarf eine Referenz einzuholen oder nachzufragen, ob man diesen Bogen einsehen darf. Positiv schreibt die Regierung – das möchte ich explizit erwähnen –, dass geplant sei, dass im Zuge der Überprüfung der Umsetzung des Beurteilungsreglements ein separates Formular für externe Interessenten vorliegen soll. Das nehmen wir gerne zur Kenntnis und sind gespannt, wie das aussehen wird. Schade ist, dass auch gemäss der Regierung nicht vorgesehen ist, eine solche Beilage im Zeugnis zu hinterlegen und weiter ist auch schade, dass darauf verzichtet wird, die ALSV insgesamt einfliessen zu lassen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Lehrbetriebe auffordern können, diese ALSV-Bögen einzusehen. Das hilft insbesondere lernschwachen Kindern, die im Bereich ALSV zum Teil ganz grosse Stärken haben, die hervorgehoben werden sollten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. Februar 2024, Frühjahrssession