Geschäft: Umsetzung der von Volk und Ständen gutgeheissenen eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.22.07
TitelUmsetzung der von Volk und Ständen gutgeheissenen eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
ArtKR Standesbegehren
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung30.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung11.1.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2022
AntragAntrag der Regierung vom 10. Januar 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2022Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2023Eintreten31Zustimmung65Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 65:31 Stimmen nicht auf das Standesbegehren ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Seit jeher haben Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz eine neue Heimat gesucht, v.a. als Arbeitssuchende, nicht wenige auch über das Asylverfahren. Gleichzeitig ist und war die schweizerische Wirtschaft immer wieder auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen, um spezifische Bedürfnisse abzudecken. Darum hat die Schweiz stets bewusst und kontrolliert ausländische Arbeitskräfte aufgenommen und ihnen eine berufliche und persönliche Perspektive geboten. Weiter hat unser Land wenn immer möglich geholfen und Flüchtlingen mit ihren Familien Zuflucht geboten.

Die Schweiz hat bis zur Einführung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) und bis zur Öffnung der Grenzen mit der Integration in den Schengenraum, die Zuwanderung über Kontingente und Höchstzahlen im Ausländerrecht geregelt. Ebenso hatte sie die Hoheit über die Visumserteilung und die Kontrolle über die eigenen Grenzen. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit und der damit verbundenen Aufgabe des Kontingentsystems ab dem Jahr 2007 wurden jedoch die Steuerungsmöglichkeiten der Einwanderung aus der Hand gegeben. Seither explodieren die Einwanderungszahlen. In den Jahren 2011 bis 2021 betrug der Wanderungssaldo durchschnittlich rund 62'000 Personen je Jahr und nicht höchstens 8'000 Personen, wie uns seinerzeit versprochen wurde. Berücksichtigt man auch das Jahr 2022, wird wegen der Zuwanderung bildlich gesprochen Jahr für Jahr eine neue Stadt St.Gallen in die Schweiz gesetzt. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen, Sozialwerke und unsere Umwelt werden immer offensichtlicher. Für die Schweiz ist es wichtig, dass man diejenigen Arbeitskräfte ins Land holen kann, die gebraucht werden, wenn sich im eigenen Land nicht genügend Arbeitnehmer finden lassen. Man kann nun argumentieren, dass wir einen Fachkräftemangel haben. Dem ist entgegenzuhalten, dass sich dieser Fachkräftemangel trotz und allenfalls gar wegen der Personenfreizügigkeit nicht beheben liess.

Noch schlimmer: im Auftrag der Stiftung für bürgerliche Politik hat das renommierte Londoner Forschungsinstitut Europe Economics, zu dessen Kunden auch die EU-Kommission zählt, die Verträge der Bilateralen I untersucht. Die Ergebnisse der Studie für diese Verträge lauten: bei vier der sieben Verträge fanden die Ökonomen keinen nennenswerten Effekt. Die Handelserleichterungen im Abkommen über die technischen Handelshemmnisse haben im Zeitraum 2002 bis 2017 rund 0,2 Prozent zum Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf hinzugefügt. Das Flugverkehrsabkommen hat zu einer Zunahme des BIP pro Kopf um 0,1 bis 0,2 Prozent geführt. Über den gleichen Zeitraum hat die Einwanderung 4,4 Prozentpunkte an Wachstum beim BIP pro Kopf gekostet. Ohne sie wäre das BIP pro Kopf demzufolge heute um mehr als 3'500 Franken höher. Auf die hochgelobte Personenfreizügigkeit führen die Forscher ein um 0,7 Prozent kleineres BIP pro Kopf der einheimischen Bevölkerung zurück. Die Einwanderung hat zwischen 2002 und 2017 bis zu 3,7 Prozent Lohnwachstum gekostet, und sie erklärt die schwache Produktivitätsentwicklung in der Schweiz. Fazit dieses Gutachtens: Die Personenfreizügigkeit hat die Schweizer Bevölkerung ärmer gemacht. Die übrigen Verträge der Bilateralen I gleichen diesen Wohlstandsverlust nur zu einem kleinen Teil aus.

Die Volksinitiative gegen Masseneinwanderung wurde von Volk und Ständen angenommen. Der Verfassungsauftrag verlangt verbindlich, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuert. Dies geschieht dadurch, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. In die Bundesverfassung (SR 101, abgekürzt BV) wurde auch der Grundsatz festgeschrieben, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Zu einer lebenswerten, konkurrenzfähigen und zukunftsträchtigen Schweiz gehören wirkungsvolle Massnahmen gegen die Masseneinwanderung. Die Umsetzung der von Volk und Ständen gutgeheissenen eidgenössischen Volksinitiative schafft die Grundlagen dafür. Und seit wann sind Verfassungsbestimmungen nicht mehr umzusetzen? Die Begründung der Regierung für ihren Antrag auf Nichteintreten ist wohl nicht im Ernst höher zu gewichten als die BV.

In einer kürzlichen Tamedia-Umfrage wurden mehr als 50'000 Personen befragt. Das Resultat: die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum bereiten vielen in der Schweiz lebenden Menschen Sorgen. Zwei Drittel von ihnen wollen die Zuwanderung begrenzen. Mehr als 70 Prozent der Mitte- und FDP-Anhänger befürworten eine solche Begrenzung. Sogar die Grünliberalen sind für eine solche Begrenzung und auch eine Mehrheit der Personen ohne Schweizerpass.

Ich fasse zusammen: Der auf demokratische Art und Weise zustande gekommene Verfassungsartikel ist klar und eindeutig. Er ist ohne Wenn und Aber umzusetzen, ob es einem nun passt oder nicht. Alle Demokraten seien hiermit angesprochen. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen, Sozialwerke und unsere Umwelt werden immer offensichtlicher. Auch hier müssen sich alle Vertreter einer jeglichen politischen Färbung angesprochen fühlen. Die Vorteile der meisten Teilbereiche der Bilateralen werden nach internationaler Studie durch die erheblichen Nachteile der Personenfreizügigkeit mehr als aufgefressen. Wer rechnen kann, kommt auf eine Schlussfolgerung. Eine satte Mehrheit der Schweizer Bevölkerung wollen die Zuwanderung beschränken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Standesbegehren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession