Geschäft: Fehlende Gewaltenteilung bei Geschwindigkeitsreduktionen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.124
TitelFehlende Gewaltenteilung bei Geschwindigkeitsreduktionen
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung30.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung9.2.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 7. Februar 2023
VorstossWortlaut vom 30. November 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2022Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2023Wortmeldung

Gerig-Mosnang (im Namen der SVP-Fraktion): ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

In der Antwort verkennt die Regierung nicht, dass eine gewisse freiheitliche Gewaltentrennung in der Thematik vorliegt wie auch in anderen Bereichen. Bei der Umfahrung Ebnat-Kappel wurden leider mildere Massnahmen nichtbaulicher Art nicht geprüft. So hätte man die Reduktion auf Teilabschnitte mit zu geringer Sichtweite beschränken können, anstatt die Höchstgeschwindigkeit pauschal auf der ganzen Strecke zu reduzieren. Generell kann man heute feststellen, dass solche Anordnungen weitgehend unter den Scheffel des Lärmschutzes gestellt werden.

Freilich haben die Bürger die Möglichkeit des Rechtsmittelwegs. Bei einer individuell-konkreten Verfügung hat der einzelnen Bürger eine hohe Motivation, eine Verfügung gerichtlich überprüfen zu lassen, da die Verfügung ausschliesslich den einzelnen Bürger betrifft, der den Erlass der Verfügung durch sein Verhalten selbst verursacht hat. Bei allgemeinen Verfügungen ist jedoch eine unbestimmte Anzahl Personen betroffen. Entsprechend ist die Motivation, als Einzelperson gegen eine allgemeine Verfügung vorzugehen, geringer als bei einer individuell-konkreten Verfügung. Weiter schreckt die hohe Vorschussgebühr den Bürger davon ab, eine gerichtliche Überprüfung zu erwirken. Wir werden die Angelegenheit weiter beobachten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession