Geschäft: Fehlende Gewaltenteilung bei Geschwindigkeitsreduktionen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.124 |
Titel | Fehlende Gewaltenteilung bei Geschwindigkeitsreduktionen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 30.11.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.2.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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30.11.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2023 | Wortmeldung | Gerig-Mosnang (im Namen der SVP-Fraktion): ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. In der Antwort verkennt die Regierung nicht, dass eine gewisse freiheitliche Gewaltentrennung in der Thematik vorliegt wie dies auch in anderen Bereichen der Fall ist. Bei der Umfahrung Ebnat-Kappel wurden leider mildere Massnahmen nichtbaulicher Art nicht geprüft. So hätte man die Reduktion auf Teilabschnitte mit zu geringer Sichtweite beschränken können, anstatt die Höchstgeschwindigkeit pauschal auf der ganzen Strecke zu reduzieren. Generell kann man heute feststellen, dass solche Anordnungen weitgehend unter den Scheffel des Lärmschutzes gestellt werden. Freilich haben die Bürger die Möglichkeit des Rechtsmittelwegs. Bei einer individuell-konkreten Verfügung hat der einzelne Bürger eine hohe Motivation, eine Verfügung gerichtlich überprüfen zu lassen, da die Verfügung ausschliesslich den einzelnen Bürger betrifft, der den Erlass der Verfügung durch sein Verhalten selbst verursacht hat. Bei allgemeinen Verfügungen ist jedoch eine unbestimmte Anzahl Personen betroffen. Entsprechend ist die Motivation, als Einzelperson gegen eine allgemeine Verfügung vorzugehen, geringer als bei einer individuell-konkreten Verfügung. Weiter schreckt die hohe Vorschussgebühr den Bürger davon ab, eine gerichtliche Überprüfung zu erwirken. Wir werden die Angelegenheit weiter beobachten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |