Geschäft: Braucht es ergänzende Angebote für Opfer von sexualisierter Gewalt?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.121 |
Titel | Braucht es ergänzende Angebote für Opfer von sexualisierter Gewalt? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 30.11.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 2.3.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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30.11.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Sulzer-Wil | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2023 | Wortmeldung | Sulzer-Wil ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Für Opfer von sexueller Gewalt ist der erste Kontakt mit den Strafbehörden elementar. Die Sichtbarkeit und Präsenz von spezialisierten Beratungsangeboten sowie von Annahmestellen – wenn man Anzeige erstatten will – wirkt für Opfer ermutigend und für Täter abschreckend. Im Falle einer Anzeige ist es wichtig, dass bei der ersten Befragung bzw. beim Erstkontakt durch Polizei oder Staatsanwaltschaft das korrekte Vorgehen gewählt wird und zugleich die nötige Sensibilität für die Thematik aufgebracht wird. Ich lese in der Antwort der Regierung gerne, dass die Bekämpfung sexualisierter Gewalt für die Regierung ein wichtiges Ziel ist und für Opfer bereits genügend und auch genügend bekannte Unterstützungsangebote vorhanden sind. Verschiedene Angebote sind während 24 Stunden erreichbar. Ab dem Jahr 2025 soll eine zentrale, rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer für die Opferhilfe in Betrieb genommen werden – das ist eine sinnvolle Ergänzung. Die Regierung geht davon aus, dass die Frage, ob für eine Erhöhung der Anzeigequote ergänzend eine spezialisierte Annahmestelle für die Anzeigeerstattung bei sexueller Gewalt zielführend wäre, im Rahmen des Dialogs «sexuelle Gewalt» näher geprüft wird. Ich freue mich, wenn die Regierung nicht nur davon ausgeht, sondern das Thema im Rahmen dieses Dialogs aktiv einbringt. Besonders wichtig ist mir die Frage, wie Polizei und Staatsanwaltschaft für die Befragung von Opfern sexueller Gewalt geschult werden. Insbesondere bei den Polizistinnen und Polizisten an der Front ist das entscheidend, wenn also Opfer nicht über oder unterstützt von einer Beratungsstelle zur Polizei gelangen, sondern direkt bei der Polizei Anzeige erstatten. Die Regierung hat diesbezüglich eine gute Möglichkeit erwähnt: den Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten für das Opferhilfegesetz (SR 312.5; abgekürzt OHG). Das ist sicher sehr hilfreich. Die Aus- und Weiterbildung der Front-Polizistinnen und -Polizisten in dieser Sache ist sicher unbedingt beizubehalten und weiterzuentwickeln. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |