Geschäft: Bundesrat und Kantonsrat für Tempo 50, Regierung und Stadtrat für Tempo 30 innerorts
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.115 |
Titel | Bundesrat und Kantonsrat für Tempo 50, Regierung und Stadtrat für Tempo 30 innerorts |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 29.11.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 6.7.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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29.11.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - FDP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
29.11.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2023 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Der von verschiedenen Exponenten aufgesetzte Druck hat gewirkt – zumindest vorübergehend. Es sei bereits jetzt festgehalten: Wir schauen der Regierung weiterhin gut auf die Finger, wenn es darum geht, an den Rahmenbedingungen der Verkehrsinfrastruktur zu schrauben. So geben wir der Regierung Folgendes mit auf den Weg: Die Vorgaben des Kantonsrats wie auch des Bundesrats sind eindeutig. Insbesondere auf verkehrsorientierten Strassen gilt innerorts auch inskünftig grundsätzlich Tempo 50, nicht 30. Damit soll sichergestellt werden, dass die Funktion des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet wird und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz – per Definition den «verkehrsorientierten Strassen» – bleibt. Verkehrsorientierte Strassen sind Verkehrswege, die primär auf die Anforderung des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für eine effiziente Verkehrsabwicklung bestimmt sind, indem sie sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte ermöglichen, und zwar explizit auch für den öV. Dies ist ganz im Sinne der Bestimmungen des Strassengesetzes des Kantons St.Gallen, worin festgehalten ist, dass die Kantonsstrassen als Hauptverkehrsachsen dazu bestimmt sind, übergeordnet den Individualverkehr aufzunehmen und zu bewältigen. Nur, damit wir uns richtig verstehen: Wir sind nicht partout gegen fallweise Temporeduktionen innerorts. In Quartierstrassen können Geschwindigkeitsreduktionen durchaus Sinn machen. Wenn man aber verkehrsorientierte Strassen und somit das übergeordnete Strassennetz ausbremst, so muss man sich schlicht bewusst sein, dass solche Massnahmen auch grosse Auswirkungen auf das untergeordnete Strassennetz haben – Stichwort «Schleichverkehr durch die Quartiere». Das müsste eigentlich allen einleuchten. Wir sind mit der politischen Entwicklung der letzten Wochen zufrieden, werden aber nicht davor zurückschrecken, erneut zu intervenieren, sollte sich die Regierung wieder auf den falschen Weg begeben. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |