Geschäft: Massnahmen gegen mögliche zukünftige Mangellagen bei der Energieversorgung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer41.22.06
TitelMassnahmen gegen mögliche zukünftige Mangellagen bei der Energieversorgung
ArtKR Standesbegehren
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung29.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung11.1.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 10. Januar 2023
VorstossWortlaut vom 29. November 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
29.11.2022Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2023Eintreten31Zustimmung64Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 64:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf das Standesbegehren ein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Der Antrag der Regierung, auf das Standesbegehren nicht einzutreten, zeugt von einer Grundeinstellung, gleiche Prinzipien unterschiedlich zu handhaben. Das ist bedenklich. Denn wenn die Regierung das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (SR 531, abgekürzt LVG) nennt und dabei ausdrücklich festhält, dass der Bundesrat im LVG ermächtigt wird, bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage zeitlich begrenzte Massnahmen zu ergreifen, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen, so gilt diese Notrechtskompetenz nicht nur zum Zeitpunkt der heutigen Gesetzeslage, sondern logischerweise und unmissverständlich auch zu jenem Zeitpunkt, in dem das Verfahren zur Änderung aktueller Gesetze hängig ist. Selbst wenn noch gar keine Gesetze zu irgendwelchen Thematiken existieren, besteht bekanntlich eine Notrechtskompetenz. Dies hat uns die Exekutive unlängst während Monaten und Jahren unmissverständlich klargemacht.

Demnach fällt das Argument der Regierung, mit dem Standesbegehren würden die notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Netzstabilität und Stromversorgung blockiert und die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung werde gefährdet, total ins Wasser. Oder anders ausgedrückt: der angebliche von der Regierung ins Rennen geschickte, formaljuristische Hinderungsgrund existiert schlicht nicht. Oder ist die Regierung tatsächlich der Auffassung, dass Notrecht nicht angewendet werden kann, solange ein Gesetz in Revision ist? Das ist ein sehr seltsames Argumentarium seitens der Regierung. Die Regierung soll hierzu nochmal mündlich Stellung beziehen.

Wer sich die Begründung der Regierung zum Nichteintreten vollständig zu Gemüte führt, stellt erstaunt fest, dass sie nebst der vorerwähnten, widerlegten Thematik schlicht kein einziges sachliches Argument gegen das Standesbegehren einbringt, womit alles für das Standesbegehren spricht. Stehen Sie dazu, die Legislative bzw. der Gesetzgeber zu sein und verwenden Sie das uns zustehende Werkzeug des Standesbegehrens, um die Bundesversammlung einzuladen, in einer politischen, gesellschaftlichen wie auch wirtschaftlichen Thematik von essentieller Bedeutung diesem Grundsatz nachzukommen. Argumente hat die Regierung keine.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Es ist zweifellos wichtig und richtig, dass sich der Bundesrat mit Zukunftsszenarien auseinandersetzt, Risiken bewertet und Massnahmen vorbereitet und/oder in die Wege leitet. Dieses Vorsorgeprinzip gilt nicht nur für den Bundesrat, es gilt für jedes strategische Führungsgremium in der Politik wie auch in der Privatwirtschaft. Risikomanagement arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten und Szenarien, was sich kaum sinnvoll frühzeitig in Gesetze giessen lässt. Die Vielzahl an Abhängigkeiten und Ungewissheiten liessen sich kaum abbilden. Zudem wissen wir alle, wenigstens in Teilen kommt es jeweils anders als gedacht. Wenn Risiken eintreffen, braucht es deshalb eine gute Vorbereitung, einen kühlen Kopf und einen angemessenen Handlungsspielraum. Aus Sicht der Grünliberalen bieten die bestehenden Gesetzesgrundlagen bei einer akut auftretenden Energiemangellage genügend Handlungsspielraum und setzen dem Bundesrat trotzdem einen adäquaten Rahmen. Darüber hinaus ist, wie auch die Regierung in ihrer Antwort ausführt, davon auszugehen, dass wir bis zum Erlangen der Rechtskraft dieses Gesetzes schon bei der nächsten oder übernächsten Krise angelangt sein werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Chandiramani-Rapperswil-Jona: Auf das Standesbegehren ist einzutreten.

Es ist fast ein Jahr her, da sind die Gaspreise kriegsbedingt hochgeschnellt, sie haben verrückt gespielt. Der Bundesrat hat uns damals Angst gemacht und von einem «Blackout» gewarnt, also einem grossen Stromunterbruch mit riesigen Konsequenzen. Gemäss Presse sprach der Bundesrat u.a. von einem Ofen- und Bügelverbot, von der Abschaltung von Warmwasser, von Einschränkungen der Weihnachtsbeleuchtung – was auch passiert ist –, also von alles unschönen Dingen. Glücklicherweise gab es dank einem milden Winter eine Entwarnung. Aber unsere Energiepolitik bleibt zerbrechlich und nun explodieren die Strompreise.

Ich habe dieses Standesbegehren als Kampf gegen den Missbrauch des Notrechts eingereicht. Der Bundesrat einige Male übertrieben. Ich bin der Meinung, und das ist der Kerngehalt dieses Standesbegehrens, dass das Parlament – v.a. das eidgenössische Parlament – wieder alleine entscheiden können soll, ohne Notrecht. Der Bundesrat ist nach dem Gesetz für die Landesversorgung zuständig, aber es geht auch ohne Notrecht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession
18.9.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Standesbegehren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession