Geschäft: Unterversorgung im Bereich der psychiatrischen ambulanten aufsuchenden Pflege
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.114 |
Titel | Unterversorgung im Bereich der psychiatrischen ambulanten aufsuchenden Pflege |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 29.11.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 30.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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29.11.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Wüst-Oberriet | 3.12.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2023 | Wortmeldung | Wüst-Oberriet ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die Antwort der Regierung ist im Grundtenor absolut unbefriedigend und letztlich wertlos bzw. entwürdigend gegenüber den betroffenen Menschen. Ich zitiere Gustav Heinemann: «Man erkennt den Wert der Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.» Das Zitat mag abgegriffen sein, aber es ist hier leider einmal mehr voll zutreffend. In der ersten Antwort versteckt sich die Regierung zunächst hinter dem Nichtvorhandensein von erhärteten Zahlen. Ich habe in der Interpellation aufgezeigt, dass sich die betroffenen Menschen aufgrund ihres Gesundheitszustands oder aus Angst vor gesellschaftlicher Konsequenzen (Stigmatisierung) oft gar nicht bemerkbar machen können. Es ist nur logisch, dass es deshalb auch weniger Zahlen gibt. Das Nichtvorhandensein von statistischen Grundlagen ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Nichtvorhandensein eines Problems. Das adressierte Thema auf diese Weise abhandeln bzw. auf die lange Bank schieben zu wollen, wie es die Regierung in ihrer Antwort tut, ist ebenfalls inakzeptabel und findet auf Kosten der unterversorgten Patientinnen statt. Die Konsequenzen sind für diese Menschen weniger finanzieller Natur. Sie leiden vielmehr je nach Gesundheitszustand massiv und wären dringend auf eine regelmässige Versorgung zuhause durch Psychiatriepflegepersonal angewiesen. Hoffnungslosigkeit, Verwahrlosung oder ein tiefer Fall ins soziale Aus können die Folgen sein. Die entsprechenden Folgen für die öffentliche Hand dürften die Kosten einer sauberen Problemlösung an den Wurzeln deutlich übersteigen. Es ist auch nicht legitim, mit dem Vorhandensein privatwirtschaftlicher Angebote durch private Spitex-Anbieter und freischaffendes Pflegepersonal zu argumentieren. Diese Angebote sind zwar tatsächlich vorhanden, aber eben nur dort, wo es sich wirtschaftlich lohnt. Der Grundversorgungsauftrag ist durch private Anbieter sicher nicht lückenlos gedeckt, namentlich in ländlichen Regionen. Das Allerwichtigste ist: Wir sprechen hier von Menschen, nicht von Zahlen. Die Überprüfung der Zuständigkeiten im Kompetenzbereich der Spitex ist im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (sGS 311.1; abgekürzt GesG) selbstverständlich nötig. Bis dahin aber leiden die betroffenen Menschen zum Teil erheblich unter den Auswirkungen der Unterversorgung. Die Antwort der Regierung trägt dem Leid dieser Menschen in keiner Zeile mit der nötigen Empathie Rechnung, was darauf schliessen lässt, dass man nicht willens ist, das Problem wirklich anzuerkennen und konsequent einer tragfähigen Lösung zuzuführen. Bei den weiteren Antworten beantwortet die Regierung die gestellten Fragen nicht. Die Antworten der Regierung stellen grösstenteils nur den Ist-Zustand dar, nicht aber ihre Haltung, ob dieser Ist-Zustand aus Sicht der Regierung wirklich richtig ist. Ich bin klar der Meinung, dass in Zukunft eine einheitliche kantonale Regelung des Leistungsauftrags im Sinn des Festlegens von Minimalstandards notwendig ist. Kommunale/regionale Freiräume sind dabei einzuräumen. Immerhin stellt die Regierung in Aussicht, dass die einzelnen Grundlagen für die ambulante Pflege zuhause im Rahmen der Totalrevision des GesG geprüft werden. In dieser Prüfung muss gezielt nach Lücken gesucht und diese müssen unbedingt geschlossen werden, sonst fallen Menschen durch die Maschen eines eigentlich guten Netzes. Für viele Menschen hat das Durch-das-Netz-Fallen dramatische Auswirkungen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession |