Geschäft: Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der Psychiatrie – problematische Situation im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.106
TitelFreiheitsbeschränkende Massnahmen in der Psychiatrie – problematische Situation im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung28.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung28.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 28. November 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. Mai 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
28.11.2022Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2023Wortmeldung

Losa-Mörschwil ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich bin schon etwas enttäuscht von der Antwort auf meine Interpellation. Bevor ich den Vorstoss einreichte, habe ich mich genau erkundigt, wie es in anderen Kliniken aussieht, welche Konzepte sie haben und welche Einflüsse diese auf die Massnahmen haben. Dabei bin ich auf die Tatsache gestossen, dass in den Universitätskliniken Basel die Situation gerade umgekehrt ist als in St.Gallen. Dort wurden mit dem Öffnen von Türen deutlich weniger freiheitsbeschränkende Massnahmen nötig. Insbesondere bei den Isolationen gingen die Zahlen markant zurück. Ich zitiere aus dem Bericht der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel: «In der Klinik für Erwachsene wurden seit 2012 insgesamt sechs Abteilungen geöffnet. Nur noch etwa 10 Prozent der eintretenden Patientinnen und Patienten sind – meist vorübergehend – von Türschliessungen betroffen. In diesem Zuge konnten die Isolationen und die Zwangsmedikationen um das bis zu Zehnfache reduziert werden und die UPK Basel liegen damit signifikant unter dem Durchschnitt anderer Schweizer Psychiatrien.»

In ihrer Antwort schreiben Sie, dass der höhere Anteil an freiheitsbeschränkenden Massnahmen im Kanton St.Gallen im Vergleich zu anderen Kantonen hauptsächlich auf vermehrte Isolationen zurückzuführen sei. Die Gründe dafür seien vielfältig. Einerseits setzen die psychiatrischen Kliniken seit mehreren Jahren Stationskonzepte um, die dazu führen, dass bisher geschlossene Abteilungen mehrheitlich offen geführt werden können. Ich verstehe nicht, warum es in einem Kanton zu einer Reduktion führt und in einem anderen zu einer Häufung. Genau darauf wollte ich Antworten haben. Es hilft mir nicht, wenn Sie schreiben, dass die Regierung die weitere Entwicklung der Anzahl freiheitsbeschränkender Massnahmen im Rahmen der Umsetzung der Fusion zur Psychiatrie St.Gallen genau verfolgt. Das hört sich für mich so an: Wir schauen einmal und sehen dann immer noch später weiter. Ich hätte mir deutlich mehr Verbindlichkeit gewünscht, denn die Massnahmen können für die betroffenen Personen sehr einschneidend sein. Ich denke, sie hätten es verdient, dass der Wille zu einer vertieften Abklärung sichtbar gewesen wäre.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession