Geschäft: Gesamterneuerungswahl des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2023/2029 (Novembersession 2022)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 15.22.02 |
Titel | Gesamterneuerungswahl des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2023/2029 (Novembersession 2022) |
Art | KR Mutation Wahl |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Kantonsrat |
Eröffnung | 10.11.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 21.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.11.2022 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat wählt in das Kantonsgericht der Amtsdauer 2023/2029: | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
28.11.2022 | Wortmeldung | Stöckling-Rapperswil-Jona, Präsident der Rechtspflegekommission: Mit dem heutigen Tag finden Vorbereitungsarbeiten von mehr als einem Jahr ihren vorläufigen Abschluss. Die Vorbereitungen für die Gesamterneuerungswahlen 2023/2029 der Gerichte begannen im August 2021, als die Rechtspflegekommission (RPK) den Zeit- und Ablaufplan verabschiedete. Gleichzeitig lud sie die aktuellen Richterinnen und Richter ein, bis Ende Oktober 2021 ihre Wiederkandidatur oder ihren Rücktritt zu melden. Im Dezember 2021 reichten die Fraktionen ihre Wahlvorschläge für Wiederkandidierende ein. Zwischen November 2021 und März 2022 waren die Fraktionen eingeladen, neue Kandidaturen zu melden. Ebenso wurden der St.Galler Anwaltsverband, die Berufsverbände und Interessierte, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt Blindbewerbungen eingereicht hatten, von der Geschäftsführerin der RPK angeschrieben und über die zu besetzenden Richterstellen informiert. Nach dem Eingang der Bewerbungen begann für die Subkommission GEW 2023/2029 die eigentliche Kernarbeit. Zwischen dem 17. März und dem 12. Mai 2022 hörte sie während sechs Tagen insgesamt 35 Personen an (4 für das Verwaltungsgericht, 1 für das Versicherungsgericht, 14 Fachrichter für das Handelsgericht sowie 3 nebenamtliche und 13 Fachrichter für die Verwaltungsrekurskommission) und prüfte ihre Eignung für das Richteramt. Am 18. Mai 2022 entschied die RPK im Plenum über die Eignungsanträge der Subkommission GEW 2023/2029. Im Anschluss hatten die Fraktionen Gelegenheit, bis Anfang Juni 2022 ihre Wahlvorschläge für Neukandidierende einzureichen. Die Hearings der Neukandidierenden für haupt-, teil- und nebenamtliche Richterstellen vor den Fraktionen fanden anlässlich der Landsitzungen vor der Septembersession 2022 statt. Nun gilt es, die Gesamterneuerungswahlen 2023/2029 in dieser Novembersession vorzunehmen. Für das Kantonsgericht und die Anklagekammer gibt es ausschliesslich Wiederkandidaturen. Die aktuelle Vakanz am Kantonsgericht sowie an der Verwaltungsrekurskommission werden erst im nächsten Jahr mittels einer ordentlichen Ersatzwahl neu besetzt. Dies, weil die Vakanzen erst nach Einreichung der Wahlvorschläge bekannt wurden. Die Gerichtspräsidien des Kantons- und Verwaltungsgerichts werden erst anlässlich der Februarsession 2023 gewählt werden. Ein Hinweis: Wenn mehr Kandidierende als Vakanzen angekreuzt werden, wird die ganze Teilwahl ungültig. Es ist nicht mehr so wie in vergangenen Wahlen, dass von unten beginnend gestrichen wird. Bitte berücksichtigen Sie das. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |