Geschäft: Reform des St.Galler Grundbuchwesens

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.22.07
TitelReform des St.Galler Grundbuchwesens
ArtKR Postulat
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung4.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung31.8.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. November 2022
AntragAntrag der Regierung vom 29. August 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
10.11.2022Gremium24.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2023Eintreten47Zustimmung52Ablehnung20
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 52:47 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf das Postulat ein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Das Postulat – das liegt auf der Hand, wenn man die Voten gehört hat – legt die wichtigsten Schwachstellen der heutigen Ausgestaltung des Grundbuchwesens im Kanton St.Gallen sehr deutlich auf den Tisch. Wir haben ein im schweizweiten Vergleich gesehen besonderes Grundbuchwesen mit einer besonderen Struktur. Wir haben in unserem Kanton vergleichsweise sehr viele Grundbuchämter, daraus ergeben sich die skizzierten Probleme: Fachkräftemangel, Stellvertretungen usw. Die Regierung ist jedoch der Ansicht, dass man das Grundbuchwesen und die Struktur des Grundbuchwesens nicht losgelöst von der Frage der Gemeindestrukturen anschauen sollte. Es gibt auch in anderen Bereichen der kommunalen Aufgabenerfüllung ähnliche Probleme – Fachkräftemangel ist hier nur ein Stichwort. Es gibt heute bereits regionale Sozialämter und Steuerämter, und so ist es auch bei den Grundbuchämtern, weshalb die Frage der Grundbuchstrukturen nicht losgelöst von den Gemeindestrukturen betrachtet werden sollte. Bezogen auf die angesprochenen Schwachstellen und Probleme haben wir in den letzten Jahren sehr intensiv gearbeitet. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat gemeinsam mit den Gemeinden in den letzten Monaten sehr intensiv an einem neuen Ausbildungsprogramm bzw. einem neuen Lehrgang gearbeitet. Ich bin wirklich sehr zuversichtlich, dass wir damit eine wichtige Verbesserung erreichen können und sich wieder mehr junge Leute für diesen Beruf und für diese Ausbildung entscheiden und dann hoffentlich auch die Prüfung bestehen werden. Diese ist anspruchsvoll. Es ist mir auch ein persönliches Anliegen, dass man nicht einfach die Anforderungen bei der Prüfung hinunterschraubt, sondern dass man die Leute besser vorbereitet, damit sie diese Prüfung auch bestehen. Ich bin wirklich sehr zuversichtlich, dass wir hier auf einem guten Weg sind.

Wir haben auch ein grösseres Digitalisierungsprojekt im Bereich des Grundbuchwesens, das die Reformen im Grundbuchwesen sicher beschleunigen wird. Dieser Rat hat vorhin entschieden, sich nicht näher mit der Frage der Gemeindestrukturen und den Herausforderungen der kommunalen Aufgabenerfüllung befassen zu wollen. Deshalb ist es folgerichtig, auch die Frage des Grundbuchwesens und der Strukturen nicht isoliert in einem separaten Bericht zu betrachten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident von Gaiserwald.

Meine Vorredner Huber-Oberriet und Thoma-Andwil haben es erwähnt: Die Gemeinden befinden sich bei den Grundbuchämtern in einem Umstrukturierungsprozess. Das kann auch die zuständige Regierungsrätin Laura Bucher bestätigen. Die Gemeinden sind auf dem Weg, diese Strukturen zu bereinigen. Es ist darum völlig unnötig, jetzt einen Bericht über das Grundbuchwesen im Kanton St.Gallen zu erstellen. Die Gemeinden haben eingesehen, dass die Ausbildung und die Führung von Grundbuchämtern auch gemeinsam vonstattengehen kann. Der Prozess läuft.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Thoma-Andwil: Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeindepräsident von Andwil.

Nicht umsonst besprechen wir diese zwei Themen jetzt nacheinander, sie haben nämlich einen Zusammenhang: Es geht um die Gemeindeautonomie und das Vertrauen, die dieser Kantonsrat den Gemeinden zumisst. Das Grundbuchwesen ist ein grosses Thema bei den Gemeinden. Es gibt Änderungen, aber die kommen von den Gemeinden. Es werden eigene Strukturen, wenn sie denn nötig sind, gebaut. Die letzte Zusammenlegung in meiner Nähe war die Zusammenlegung der Grundbuchämter Waldkirch und Gossau. Sie müssen nicht eintreten. Dieses Thema wird, wie auch zuvor bei den Gemeindestrukturen, selbstverständlich intensiv, seriös und im Sinne der Kunden bearbeitet. Ich danke vielmals, dass der Kanton sich hier engagieren möchte. Wir machen das aber gemeinsam, die Gemeinden bearbeiten das selbst. Es ist wirklich nicht notwendig, dass wir hier eintreten. Ich bitte meine Fraktion, die vorhin geschlossen gegen das Eintreten gestimmt hat, auch hier wieder konsequent die gleiche Haltung zu haben und die Gemeindeautonomie hochzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Wir hörten jetzt sehr ausführliche Darlegungen v.a. von Mitgliedern der Staatswirtschaftlichen Kommission. Es wird aufgezeigt, dass eine hohe Notwendigkeit und eine Dringlichkeit besteht, dass man diese Fragen angeht. Wir haben wenig Verständnis für die ausflüchtigen Ausführungen in der Antwort der Regierung, in der zahlreiche Umdrehungen gemacht wurden. Man kann das sofort angehen und es ist wirklich eine hohe Notwendigkeit da.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Huber-Oberriet: Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident der VSGP und ehemaliger Grundbuchverwalter.

Das Grundbuchwesen im Kanton St.Gallen ist sicherlich etwas Einzigartiges. Wenn man genau hinschaut, darf die Bürgernähe und die Effizienz der Grundbuchämter aber nicht unterschätzt werden. So wartet man z.B. in welschen Kantonen mehrere Monate, manchmal Jahre, bis Grundbuchgeschäfte erledigt werden – das passiert im Kanton St.Gallen nicht. Am Fachkräftemangel trägt auch der Kanton eine gewisse Schuld – nicht die heutige Regierungsrätin, sondern der Vorgänger. So wurden die Grundbuchverwalterprüfungen immer etwas speziell gemacht, sodass die Durchfallquote relativ hoch war. Heute sind wir in der glücklichen Lage, dass wir die Grundbuchverwalterausbildung zusammen mit dem Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, dem NetzSG, der VSGP und der Akademie St.Gallen modifiziert haben. Man ist wieder mehr auf Qualität und Praxiserfahrung ausgerichtet und es gibt zwei verschiedene Lehrgänge. Sie können staunen: Die Ausbildung beginnt erst im 2024. Bereits jetzt interessieren sich andere Kantone für dieses Ausbildungswesen. Das zeigt auch die Einzigartigkeit der Grundbuchverwaltersituation im Kanton St.Gallen. Die meisten Fraktionen sind für Eintreten, aber bedenken Sie, mit einem Bericht kommen wir nicht weiter.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Ein schweizweit einzigartiges Grundbuchwesen; im interkantonalen Vergleich um einiges grösser, als das in anderen Kantonen der Fall ist; einen Drittel aller Grundbuchämter der Schweiz finden Sie im Kanton St.Gallen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die Details ausgeführt, ich beschränke mich auf den wichtigsten Punkt: Wir glauben, dass durch eine Zusammenlegung der Grundbuchämter auch komplexere Fälle einfacher bearbeitet werden könnten. Diese komplexen Fälle erfordern ein breites und sehr grosses Fachwissen – mehr Fälle würden damit auch mehr Praxis und ein unkomplizierterer, unverbindlicher Austausch unter den Angestellten bedeuten.

Der Standort spielt für die Bevölkerung, die Kundinnen und Kunden der Grundbuchämter, in der Regel keine so grosse Rolle. Vor diesem Hintergrund können wir dieses Postulat der Staatswirtschaftlichen Kommission unterstützen. Dies anerkennt auch die Regierung. Nun, da die umfassende Analyse der Gemeindestrukturen abgelehnt wurde, bitten wir Sie, der Regierung den Auftrag zu erteilen, das Grundbuchwesen vertieft anzuschauen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Abderhalden-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Wie auch die Staatswirtschaftliche Kommission sind wir der Ansicht, dass die derzeitige Ausgestaltung des St.Galler Grundbuchwesens, die im schweizweiten Vergleich einem eigenen Weg folgt, verschiedene Fragen aufwirft. Gleichzeitig wären wir mit dem Anliegen der Regierung einverstanden gewesen, dass das Grundbuchwesen nicht isoliert betrachtet wird, sondern auch die weiteren Aufgabenbereiche der Gemeinden berücksichtigt werden. Soeben haben wir das Postulat 43.21.07 «Vision SG 2023: Gemeindestrukturen» abgelehnt. Entsprechend unterstützen wir nun wenigstens das Postulat zum St.Galler Grundbuchwesen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Fürer-Rapperswil-Jona (im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Die zuständige Subkommission der Staatswirtschaftlichen Kommission hat sich sehr intensiv mit dem St.Galler System der Grundbuchämter befasst. Warum? Ich war in der Subkommission «Aufsichtskonzept des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht», welches wir im 2020/2021 prüften. In dieser Kommission stellten die Mitglieder fest, dass eine genauere Prüfung der Grundbuchämter und ihres Systems prüfenswert wäre.

In diversen Befragungen – auch kantonsübergreifend – mussten wir feststellen, dass in naher Zukunft ein Personalmangel in den Grundbuchämtern bevorsteht. Viele Grundbuchbeamte stehen vor der Pensionierung, und der Nachwuchs ist leider nicht vorhanden. Die Befragung hat auch ergeben, dass die Ausbildung zum Grundbuchverwalter oder zur -verwalterin sehr streng ist. Rund die Hälfte der Prüflinge besteht die Prüfung nicht. Ausserdem haben wir auch festgestellt, dass in kleineren Gemeinden die Grundbuchbeamten mit andern Aufgaben betraut werden, weil für die zuständigen Beamten zu wenig Arbeit vorhanden ist. Dies ist eigentlich schade um die Ausbildung dieser Person. Auch ist ein Grundbuchbeamter für eine Gemeinde im Lohnsystem relativ teuer.

In verschiedenen Gesprächen haben wir ebenfalls festgestellt, dass in einem Team auch eine Pendenz besser zu lösen wäre. Wir haben uns auch gefragt, ob es dringend nötig ist, dass der Grundbuchbeamte zwingend an den Neuschätzungen dabei sein muss oder ob dies allenfalls auch eine Praktikantin oder ein Praktikant erledigen könnte.

Der Subkommission war bei der Behandlung dieses Geschäftes klar, dass eigentlich die Gemeinden für die Grundbuchämter zuständig sind. Die Ausbildung ist aber Kantonsangelegenheit und somit muss auch der Kanton für genügend ausgebildetes Fachpersonal sorgen. In einigen Gemeinden haben bereits Grundbuchämter fusioniert und das Problem erkannt. Trotzdem ist sich die Staatswirtschaftliche Kommission einig, dass eine Überprüfung der jetzigen Situation nötig ist, und hat das vorliegende Postulat ausgearbeitet. Solche Aufgaben sind Aufträge für die Staatswirtschaftliche Kommission. Diesem Gremium ist es wichtig, bei Überprüfungen auch Probleme zu erkennen und allenfalls Auswirkungen auf unser System zu prüfen und auf Probleme aufmerksam zu machen.

Wie schon beim Postulat 43.21.07 «Vision SG 2030: Gemeindestrukturen» angezeigt, erachten wir es als nicht sinnvoll, diese beiden Postulate zu verknüpfen. Denn es ist nicht zielführend, allenfalls den Gemeinden die Hoheit der Grundbuchämter wegzunehmen. In diesem Postulat wir lediglich der Auftrag zu einem Bericht gegeben, welcher allenfalls zukünftige Strukturen ändern könnte, um einer Unterversorgung von ausgebildeten Grundbuchbeamten und -beamtinnen entgegenzuwirken. Der konkrete Auftrag enthält z.B. folgende Punkte: Sicherstellung der Stellvertretung, Bedarf an Leitungspersonen, Anzahl Geschäftsfälle je Jahr, Teilzeitarbeit, Kosten, Qualität usw. Sie können den detaillierten Auftrag im Postulatsauftrag nachlesen.

All diese Fragen soll uns die Regierung in einem Bericht ausführen. Das heisst noch lange nicht, dass das jetzige System über den Haufen geworfen werden soll. Meistens dauert es eine gewisse Zeit, bis ein solcher Bericht vorliegt. Vielleicht beschliessen die Gemeinden selbst, vermehrt Grundbuchämter zusammenzulegen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf das Postulat ist einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission prüfte im Prüfjahr 2020/2021 u.a. das Aufsichtskonzept des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht. Dabei stellte sie fest, dass das St.Galler Modell der Grundbuchämter schweizweit einzigartig ist und verschiedene Fragen aufwirft. Die Staatswirtschaftliche Kommission forderte deshalb eine vertiefte Analyse und Berichterstattung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, welche die Vor- und Nachteile des heutigen Modells für die Bürgerinnen und Bürger sowie letztlich auch für die Gemeinden berücksichtigt, einen Vergleich mit anderen Modellen in anderen Kantonen macht sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf aufzeigt.

Der Bericht machte Aussagen zu drei zentralen Themen: Struktur und Organisation, Dualismus sowie Aus- und Weiterbildungen. Die Befragungen der Staatswirtschaftlichen Kommission im Jahr 2022 haben gezeigt, dass der Fachkräftemangel bzw. die schwierige Personalrekrutierung unbestrittene Tatsachen bleiben. Weiter stellte das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hinsichtlich der Qualität der St.Galler Grundbuchämter fest, dass es durchaus viele gute Grundbuchämter gibt, eine grosse Mehrheit letztlich auch als genügend bewertet werden kann, einzelne Grundbuchämter jedoch auch eindeutig Verbesserungsbedarf aufweisen. Zudem wurde deutlich, dass der Standort und damit die Erreichbarkeit des Grundbuchamtes für die Bürgerinnen und Bürger eine untergeordnete Rolle spielt. Im interkantonalen Vergleich ist die Anzahl der Grundbuchämter im Verhältnis zur Anzahl der politischen Gemeinden im Kanton St.Gallen nicht nur überdurchschnittlich hoch, sondern man belegt mit grossem Abstand zu allen anderen Kantonen einen Spitzenplatz. In vielen Kantonen fand in den letzten Jahrzehnten eine Konsolidierung des Grundbuchwesens statt, begründet mit der steigenden Professionalität, die es letztlich zur Ausübung dieses Mandats braucht, der Nützung von Synergien sowie verbesserter Kunden und Dienstleistungsorientierung.

Die Regierung wird eingeladen, Bericht über eine Reform des Grundbuchwesens zu erstatten und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen. Kriterien für die Bewertung eines neu strukturierten Grundbuchwesens können dabei u.a. die folgenden Punkte sein: Anzahl der Geschäftsfälle je Jahr, Bedarf an Leitungspersonen, Sicherstellung der Stellvertretung, Erfahrungsaustausch im Team, Teilzeitarbeit, Bürgernähe, Qualität der Dienstleistungen und Effizienz der Dienstleistungserbringung. Ganz wichtig ist in diesem Kontext auch der Sachverhalt. Wir reden hier nicht über die Gemeindeautonomie oder eine entsprechende Beschneidung davon. Wir reden hier über die Organisation einer hoheitlichen Aufgabe, die im Kanton St.Gallen einzigartig ausgestaltet ist und letztlich den Anforderungen für die Zukunft gerecht werden muss. Da besteht tatsächlich entsprechender Handlungsbedarf. Man darf auch nicht vergessen, dass dies im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (sGS 911.1; abgekürzt EG-ZGB) so beschrieben ist. Der Kanton ist für die Organisation des Grundbuchwesens zuständig. Auch unter diesem Aspekt reden wir heute nicht über die Gemeindeautonomie, sondern wir reden über das Thema der Qualität.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession
28.11.2023Wortmeldung

Dürr-Gams, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession