Geschäft: Berichterstattung 2022 der Staatswirtschaftlichen Kommission (St.Galler Grundbuchwesen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.22.03
TitelBerichterstattung 2022 der Staatswirtschaftlichen Kommission (St.Galler Grundbuchwesen)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung3.11.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung10.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtAnhang zum Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 2. November 2022
BerichtBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 2. November 2022
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung 2022 der Staatswirtschaftlichen Kommission (St.Galler Grundbuchwesen) fest.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Abschnitt 1.3.4. Huber-Oberriet: Ich lege meine Interessen als Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) offen:

Es ist richtig, es hat im Moment sicherlich viele Grundbuchämter im Kanton St.Gallen, aber man darf auch einmal sagen, die Grundbuchämter im Kanton St.Gallen machen einen sehr guten, kundenorientierten und zügigen Job. Sie sind sehr flexibel und gehen auf die Personen ein. Das ist nicht in allen Kantonen so. Wenn Sie in den Kanton Zürich gehen, benötigen Sie nur für einen Grundbuchauszug schon mehrere Wochen, bis Sie diesen erhalten.

Es ist nicht Aufgabe des Kantonsrates, die Organisationsstrukturen der Gemeinden vorzuschlagen oder zu bearbeiten. Die Gemeinden sind selbständig. Sie haben die Aufgabe erkannt und sind bereits an der Arbeit. Es gibt bereits viele Gespräche von kleineren Grundbuchämtern, welche sich mit grösseren zusammenschliessen. Mit dem Zusammenschluss wird auch der Fachkräftemangel nicht beseitigt. Bereits heute braucht jedes Grundbuchamt eine Stellvertretung. In den meisten Fällen, wenn nicht mehrere Personen auf einem Grundbuch arbeiten, ist es die Nachbargemeinde.

Ich möchte nicht weiter darauf eingehen. Das Postulat kommt erst an einer nächsten Session und dort gibt es sicher wieder heftige Wortmeldungen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. Die Eintretensdiskussion wird nicht benützt. Ich stelle fest, dass Sie auf die Vorlage eingetreten sind.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission erstattet Ihnen mit dieser Vorlage Bericht über das Ergebnis einer weiteren Prüftätigkeit aus dem Amtsjahr 2021/2022, da die betreffende Prüftätigkeit für den Bericht der Staatswirtschaften Kommission noch nicht abgeschlossen werden konnte. Thema der Prüftätigkeit waren die Befunde des Berichts des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht über das Grundbuchwesen. Bei der Prüfung des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht im Amtsjahr 2020/2021 stiess die Staatswirtschaftliche Kommission auf zwei Problemfelder: erstens die Tatsache, dass sich mit 64 Grundbuchämtern rund ein Drittel aller Grundbuchämter der gesamten Schweiz im Kanton St.Gallen befinden, und zweitens, dass der Fachkräftemangel beim Amt für Gemeinden und Bürgerrecht und bei den kommunalen Grundbuchämtern entsprechend gross ist. Ein im Anschluss vom Amt für Gemeinden und Bürgerrecht entsprechend in Auftrag gegebener externer Fachbericht macht Aussagen zu den zentralen Merkmalen des St.Galler Grundbuchwesens. Die Staatswirtschaftliche Kommission mandatierte ihre Subkommission mit der Prüfung des Berichts, stellte entsprechende Vergleiche zu anderen Kantonen an und führte Befragungen mit verschiedenen Anspruchsgruppen durch. Am 12. September 2022 wurden die Ergebnisse der Prüfung und die Empfehlungen der Vorsteherin des Departements des Innern und dem Leiter des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht mündlich entsprechend präsentiert.

Zur Würdigung und Bewertung dieses Berichts: Grundsätzlich wird in Bezug auf die Erkenntnisse der Staatswirtschaftlichen Kommission auf die schriftliche Berichterstattung verwiesen. Nachfolgend erlaube ich mir hingegen folgende summarischen Bemerkungen: Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass die Struktur der Grundbuchämter in den letzten Jahren angepasst wurde, sich die interkommunale Zusammenarbeit grundsätzlich auch bewährt hat und die Herausforderungen entsprechend auch erkannt sind. Auch das im Kanton St.Gallen zur Anwendung gelangende und schweizweit eben fast einzigartige System des Dualismus hat sich in der Praxis bewährt. Die Kommission ist gleichwohl der Ansicht, dass die aktuelle Struktur des St.Galler Grundbuchwesens nicht zukunftsfähig ist und die Bildung grösserer Grundbucheinheiten eben auch notwendig ist und dafür ein Bedarf besteht. Dazu bleiben entsprechende Vorgaben notwendig. V.a. die kleineren politischen Gemeinden müssen vorausschauend prüfen, ob sie sich zu einem grösseren Grundbuchkreis zusammenschliessen wollen. Als Bemessungsgrundlage, welche den Ausschlag für einen Zusammenschluss der Grundbuchämter bildet, empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission, die Zahl der Geschäftsfälle im Grundbuchkreis heranzuziehen. Somit ist nicht die Einwohnerzahl, sondern die Geschäftstätigkeit eines Grundbuchamtes für die Festlegung eines Grundbuchkreises massgeblich. Im Bericht des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht wurde ein Zielwert für die Festlegung der Grundbruchkreise von wenigstens 1'500 Geschäftsfällen je Jahr oder wenigstens fünf Mitarbeitern je Grundbuchamt genannt. Mit dieser Struktur werden die Organisation der Grundbuchämter sowie die Führungs- und Stellvertretungsmöglichkeiten innerhalb eines Grundbuchamtes optimiert.

Da für die Bestimmung der Anzahl Grundbuchregionen nicht alle Messgrössen und Indikatoren bekannt sind, reichte die Staatswirtschaftliche Kommission das Postulat 43.22.07 «Reform des St.Galler Grundbuchwesens» ein. Sie lädt die Regierung damit ein, Bericht zu erstatten über eine Reform des St.Galler Grundbuchwesens und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen. Kriterien für die Bewertung eines neu strukturierten Grundbuchwesens können dabei u.a. die folgenden Punkte sein: Anzahl Geschäftsfälle je Jahr, Bedarf an Leitungspersonen; Sicherstellung der Stellvertretung, Erfahrungsaustausch im Team, Teilzeitarbeit, Bürgernähe, Kosten, Qualität der Dienstleistungen und Effizienz der Dienstleistungserbringung. Unabhängig davon, wie das Grundbuchwesen künftig strukturiert ist, empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission die bereits bestehende interkommunale Zusammenarbeit oder die interkommunalen Zusammenschlüsse rechtlich zu regeln. Zudem stellt die Staatswirtschaftliche Kommission fest, dass zwischen den Gemeinden und der Grundbuchaufsicht unterschiedliche Ansichten betreffend Aufgabenerfüllung bestehen. In diesem Sinne wird auch entsprechend empfohlen, dass das Pflichtenheft der Grundbuchaufsicht entsprechend überprüft und gegebenenfalls auch angepasst wird.

In Bezug auf die Aus- und Weiterbildung teilt die Staatswirtschaftliche Kommission die Ansicht, dass dringend Verbesserungen bei Art und Inhalt des Ausbildungsangebotes gemacht werden müssen, um das Ausbildungsniveau entsprechend beizubehalten, das Berufsbild in sich attraktiver zu gestalten und die Erfolgsquote bei der Abschlussprüfung entsprechend zu erhöhen.

Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf den Bericht und verweist im Übrigen auf ihre Empfehlungen. Zu erwähnen bleibt, dass die Tragweite der gemachten Erkenntnisse dieser Berichterstattung das Einreichen eines Vorstosses nach unserer Auffassung als notwendig erscheinen liess. Aus diesem Grund reichte, wie bereits erwähnt, die Staatswirtschaftliche Kommission das Postulat 43.22.07 «Reform des St.Galler Grundbuchwesens» ein.

An dieser Stelle möchte ich mich zu guter Letzt bei den Mitgliedern der Staatswirtschaftlichen Kommission, ihrer Subkommission und dem Subkommissionspräsidenten Bonderer-Sargans, allen involvierten Amtsstellen und allen in irgendeiner Form Beteiligten für die geleistete Arbeit und für die Auskunftserteilung im Rahmen dieser Berichterstattung bedanken. Natürlich möchte ich an dieser Stelle auch den Dank nicht vergessen an unseren Geschäftsführer für seine sehr wertvollen Dienste.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022